Mitteilung meiner Depotbank:
Wie wir Informationen der Wertpapiermitteilungen entnehmen, bietet die Taunus Capital Management AG, Frankfurt a. M. den Aktionären der Sumida AG bis zum 24.06.2016 an, ihre Aktien für EUR 4,75 je Aktie zu übernehmen. Sofern zwischen dem 07.06.2016 und dem Eingang der Aktien im Depot der Bieterin eine Ausgleichszahlung an die Aktionäre erfolgt, vermindert sich der angebotene Kaufpreis je Anteil um den Bruttobetrag dieser Auszahlung. Ein Kurs der Sumida AG Aktien liegt derzeit nicht vor (Angaben ohne Gewähr).
Das Angebot ist begrenzt auf 50.000 Aktien. Die Mindestabnahmemenge beträgt 50 Aktien. Sollten mehr Aktien zum Kauf angeboten werden, erfolgt die Annahme in der Reihenfolge des Eingangs der Annahmeerklärungen.
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Wie wir Informationen der Wertpapiermitteilungen entnehmen, bietet die Taunus Capital Management AG, Frankfurt a. M. den Aktionären der Sumida AG bis zum 24.06.2016 an, ihre Aktien für EUR 4,75 je Aktie zu übernehmen. Sofern zwischen dem 07.06.2016 und dem Eingang der Aktien im Depot der Bieterin eine Ausgleichszahlung an die Aktionäre erfolgt, vermindert sich der angebotene Kaufpreis je Anteil um den Bruttobetrag dieser Auszahlung. Ein Kurs der Sumida AG Aktien liegt derzeit nicht vor (Angaben ohne Gewähr).
Das Angebot ist begrenzt auf 50.000 Aktien. Die Mindestabnahmemenge beträgt 50 Aktien. Sollten mehr Aktien zum Kauf angeboten werden, erfolgt die Annahme in der Reihenfolge des Eingangs der Annahmeerklärungen.
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Hinweis der Redaktion:
In dem Spruchverfahren zu dem 2009 abgeschlossenen Beherrschungsvertrag hat das LG München I eine angemessene Barabfindung auf € 7,99 je Stammaktie und € 8,26 je Vorzugsaktie festgesetzt. Als Ausgleich wurden € 0,68 abzüglich der Körperschaftsteuer-Belastung nebst Solidaritätszuschlag je Stammaktie und € 0,70 je Vorzugsaktie festgesetzt, siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2015/03/bekanntmachung-der-sumida-ag-und-der.html und
In dem Spruchverfahren zu dem 2009 abgeschlossenen Beherrschungsvertrag hat das LG München I eine angemessene Barabfindung auf € 7,99 je Stammaktie und € 8,26 je Vorzugsaktie festgesetzt. Als Ausgleich wurden € 0,68 abzüglich der Körperschaftsteuer-Belastung nebst Solidaritätszuschlag je Stammaktie und € 0,70 je Vorzugsaktie festgesetzt, siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2015/03/bekanntmachung-der-sumida-ag-und-der.html und
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