OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18.5.2016, Az. 12a W 2/15
(Squeeze-out bei der Kraftübertragungswerke Rheinfelden AG)
Leitsätze:
1. Handelt es sich bei den Planannahmen eines Bewertungsgutachtens um "Sonderplanungen", die ausschließlich zu Bewertungszwecken und außerhalb des formalen unternehmerischen Planungsprozesses erstellt wurden, sind sie schon deshalb kritisch zu sehen und fallen nur bedingt unter die unternehmerische Planungsvorhand der Gesellschaft.
2. Die Einzelfaktoren zur Berechnung des Kapitalisierungszinssatzes (Basiszinssatz, Marktrisikoprämie, Betafaktor und Wachstumsabschlag) unterliegen auch in ihrer Gesamtheit einer Schätzung.
Quelle: Landesrechtsprechung Baden-Württemberg
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Anmerkung der Redaktion:
In diesem Spruchverfahren wurde die Abfindung für die ehemaligen Minderheitsaktionären der Kraftübertragungswerke Rheinfelden AG auf EUR 421,72 Euro je Aktie angehoben, vgl. http://spruchverfahren.blogspot.de/2016/06/energiedienst-holding-ag-erhoht.html.
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