Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG
Neuss, 24. Juni 2016 - Die Comfort Enterprise (Germany) GmbH hat der MEDISANA AG das förmliche Verlangen gemäß § 327a ff. AktG übermittelt, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, damit die Hauptversammlung der Gesellschaft die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Comfort Enterprise (Germany) GmbH als Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 2,81 je Stückaktie nach einem sogenannten aktienrechtlichen Squeeze Out beschließen kann.
Die Comfort Enterprise (Germany) GmbH ist mit rund 95,25 Prozent an der MEDISANA AG beteiligt und damit gemäß § 327a Abs. 1 AktG Hauptaktionär des Unternehmens. Der Übertragungsbeschluss soll auf der nächsten ordentlichen Hauptversammlung der MEDISANA AG am 09. August 2016 gefasst werden.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen