Das Landgericht München I hat die eingegangenen Spruchanträge zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out der Minderheitsaktionäre zu dem führenden Verfahren unter dem Aktenzeichen 5 HK O 13182/15 verbunden.
Die Verschmelzung mit der bislang als BNP Paribas Beteiligungsholding AG firmierenden Antragsgegnerin (die zugleich in DAB Bank AG umfirmiert wurde) und damit der Squeeze-out sind mit der Eintragung im Handelsregister am 27. Juli 2015 wirksam geworden, siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2015/07/verschmelzungsrechtlicher-squeeze-out_29.html. Die 3-Monats-Frist zur Stellung von Spruchanträgen endet damit am 27. Oktober 2015.
LG München I, Az. 5 HK O 13182/15
Coriolix Capital GmbH u.a. ./. DAB Bank AG
Die Verschmelzung mit der bislang als BNP Paribas Beteiligungsholding AG firmierenden Antragsgegnerin (die zugleich in DAB Bank AG umfirmiert wurde) und damit der Squeeze-out sind mit der Eintragung im Handelsregister am 27. Juli 2015 wirksam geworden, siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2015/07/verschmelzungsrechtlicher-squeeze-out_29.html. Die 3-Monats-Frist zur Stellung von Spruchanträgen endet damit am 27. Oktober 2015.
LG München I, Az. 5 HK O 13182/15
Coriolix Capital GmbH u.a. ./. DAB Bank AG
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