Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG
Bremen, 10. August 2015 - Die VMS Deutschland Holdings GmbH als herrschendes Unternehmen und die MeVis Medical Solutions AG als abhängiges Unternehmen haben heute einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen.
Für die außenstehenden Aktionäre der MeVis Medical Solutions AG ist in dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ein Barabfindungsangebot gemäß § 305 AktG in Höhe von EUR 19,77 je Stückaktie der MeVis Medical Solutions AG und eine jährliche feste Ausgleichszahlung gemäß § 304 AktG in Höhe von brutto EUR 1,13 (netto EUR 0,95) je Stückaktie der MeVis Medical Solutions AG für jedes volle Geschäftsjahr vorgesehen. Diese Zahlungsverpflichtungen werden durch eine Patronatserklärung der Varian Medical Systems, Inc., die mittelbar 100 Prozent der Anteile an der VMS Deutschland Holdings GmbH hält, zusätzlich gesichert.
Das Barabfindungsangebot gemäß § 305 AktG und der Ausgleich gemäß § 304 AktG basieren auf einem Bewertungsgutachten der KPMG Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main (KPMG). Nach den Ergebnissen der Bewertung durch KMPG beträgt der Unternehmenswert der MeVis Medical Solutions AG rund EUR 35,971 Mio. Dies entspricht einem Wert von EUR 19,77 je Stückaktie. Der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ermittelte Durchschnittskurs der MeVis-Aktie im relevanten Drei-Monats-Zeitraum vor der am 29. April 2015 erfolgten Bekanntmachung über die Absicht, einen Unternehmensvertrag abzuschließen, beträgt EUR 18,42 je Stückaktie.
Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung der Hauptversammlung der MeVis Medical Solutions AG, die für den 29. September 2015 geplant ist, sowie der Eintragung in das Handelsregister der MeVis Medical Solutions AG. Die Gesellschafterversammlung der VMS Deutschland Holdings GmbH hat dem Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags bereits zugestimmt.
Bremen, 10. August 2015 - Die VMS Deutschland Holdings GmbH als herrschendes Unternehmen und die MeVis Medical Solutions AG als abhängiges Unternehmen haben heute einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen.
Für die außenstehenden Aktionäre der MeVis Medical Solutions AG ist in dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ein Barabfindungsangebot gemäß § 305 AktG in Höhe von EUR 19,77 je Stückaktie der MeVis Medical Solutions AG und eine jährliche feste Ausgleichszahlung gemäß § 304 AktG in Höhe von brutto EUR 1,13 (netto EUR 0,95) je Stückaktie der MeVis Medical Solutions AG für jedes volle Geschäftsjahr vorgesehen. Diese Zahlungsverpflichtungen werden durch eine Patronatserklärung der Varian Medical Systems, Inc., die mittelbar 100 Prozent der Anteile an der VMS Deutschland Holdings GmbH hält, zusätzlich gesichert.
Das Barabfindungsangebot gemäß § 305 AktG und der Ausgleich gemäß § 304 AktG basieren auf einem Bewertungsgutachten der KPMG Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main (KPMG). Nach den Ergebnissen der Bewertung durch KMPG beträgt der Unternehmenswert der MeVis Medical Solutions AG rund EUR 35,971 Mio. Dies entspricht einem Wert von EUR 19,77 je Stückaktie. Der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ermittelte Durchschnittskurs der MeVis-Aktie im relevanten Drei-Monats-Zeitraum vor der am 29. April 2015 erfolgten Bekanntmachung über die Absicht, einen Unternehmensvertrag abzuschließen, beträgt EUR 18,42 je Stückaktie.
Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung der Hauptversammlung der MeVis Medical Solutions AG, die für den 29. September 2015 geplant ist, sowie der Eintragung in das Handelsregister der MeVis Medical Solutions AG. Die Gesellschafterversammlung der VMS Deutschland Holdings GmbH hat dem Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags bereits zugestimmt.
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