Boursorama S.A.
Boulogne-Billancourt, Frankreich
Bekanntmachung über die Abfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der
OnVista AG, Köln (WKN 546160, ISIN DE0005461602)
Boulogne-Billancourt, Frankreich
Bekanntmachung über die Abfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der
OnVista AG, Köln (WKN 546160, ISIN DE0005461602)
Die ordentliche Hauptversammlung der OnVista AG („OnVista“) hat am 11. Juni 2015 auf Verlangen der Boursorama S.A. („Boursorama“) die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der OnVista AG („Minderheitsaktionäre“) auf Boursorama als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von EUR 3,01 je auf den Inhaber lautender, nennwertloser Stückaktie der OnVista gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen.
Der Übertragungsbeschluss ist am 30. Juli 2015 in das Handelsregister der OnVista beim Amtsgericht Köln unter HRB 32470 eingetragen worden. Damit sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der OnVista auf die Boursorama übergegangen. Die Abfindungsverpflichtung wird von Boursorama unverzüglich Zug-um-Zug gegen die Übertragung der Rechte der Minderheitsaktionäre an der Globalurkunde der OnVista erfüllt werden.
Die wertpapiertechnische Abwicklung des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre sowie die Auszahlung der Barabfindung werden von der Bankhaus Neelmeyer AG vorgenommen.
Die Auszahlung der Barabfindung an die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre gegen Ausbuchung ihrer Aktien der OnVista ist unverzüglich nach der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister in die Wege geleitet worden. Die Minderheitsaktionäre werden hierüber von ihren Depotbanken gesondert informiert und müssen nicht mehr von sich aus tätig werden.
Die Entgegennahme der Barabfindung ist für die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der OnVista provisions- und kostenfrei.
Für den Fall, dass in einem gerichtlichen Spruchverfahren gemäß § 327f AktG, §§ 1 ff. SpruchG rechtskräftig eine höhere als die festgelegte Barabfindung festgesetzt werden sollte, wird diese höhere Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG allen ausgeschiedenen Minderheitsaktionären der OnVista gewährt werden.
Boulogne-Billancourt, 31. Juli 2015
Boursorama S.A.
Der Verwaltungsrat
Quelle: Bundesanzeiger vom 4. August 2015
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