von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Das Landgericht Stuttgart hat in dem Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der Hymer AG mit Beschluss vom 21. Juli 2015 den Verhandlungstermin auf den 19. Januar 2016, 11:00 Uhr, angesetzt. Zu dem Termin werden die sachverständigen Prüfer, Herr WP Dr. Ellerich und Herr WP Kleibrink, PKF Fasselt Schlage, zur Erläuterung ihres Prüfungsberichts geladen. Die Prüfer sollen insbesondere zu den in den Schriftsätzen der Antragsteller und des gemeinsamen Vertreters aufgeworfenen Fragen Stellung nehmen (wozu ihnen diese Schriftsätze zusammen mit der Antragserwiderung übersandt werden).
LG Stuttgart, Az. 31 O 61/13 KfH SpruchG
Zürn ./. Erwin Hymer Vermögensverwaltung AG
71 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Peter Maser, 70596 Stuttgart
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Erwin Hymer Vermögensverwaltung AG: Rechtsanwälte Linklaters LLP, 81615 München
Das Landgericht Stuttgart hat in dem Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der Hymer AG mit Beschluss vom 21. Juli 2015 den Verhandlungstermin auf den 19. Januar 2016, 11:00 Uhr, angesetzt. Zu dem Termin werden die sachverständigen Prüfer, Herr WP Dr. Ellerich und Herr WP Kleibrink, PKF Fasselt Schlage, zur Erläuterung ihres Prüfungsberichts geladen. Die Prüfer sollen insbesondere zu den in den Schriftsätzen der Antragsteller und des gemeinsamen Vertreters aufgeworfenen Fragen Stellung nehmen (wozu ihnen diese Schriftsätze zusammen mit der Antragserwiderung übersandt werden).
LG Stuttgart, Az. 31 O 61/13 KfH SpruchG
Zürn ./. Erwin Hymer Vermögensverwaltung AG
71 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Peter Maser, 70596 Stuttgart
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Erwin Hymer Vermögensverwaltung AG: Rechtsanwälte Linklaters LLP, 81615 München
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