Ad-hoc Mitteilung nach § 15 WpHG
Die Geschäftsführung der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse Stuttgart hat uns heute mitgeteilt, dass sie mit Beschluss vom 27. Juli 2015 die Zulassung der Aktien der ZEAG Energie AG (ISIN DE0007816001) zum Handel im regulierten Markt auf den Antrag der ZEAG Energie AG vom 21. Juli 2015 hin widerrufen hat. Der Widerruf wird mit einer Frist von 6 Monaten, d.h. mit Ablauf des 27. Januar 2016, wirksam. Ab diesem Zeitpunkt wird die ZEAG-Aktie nicht mehr in einem regulierten Markt gehandelt werden.
Der Vorstand wird darauf hinwirken und geht davon aus, dass auch die Börse Berlin spätestens mit Ablauf des 27. Januar 2016 die Einbeziehung der ZEAG-Aktie in den Freiverkehr aufheben wird und die ZEAG-Aktie anschließend auch nicht mehr im Freiverkehr der Börse Berlin handelbar sein wird.
Heilbronn, den 28. Juli 2015
ZEAG Energie AG
Der Vorstand
Die Geschäftsführung der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse Stuttgart hat uns heute mitgeteilt, dass sie mit Beschluss vom 27. Juli 2015 die Zulassung der Aktien der ZEAG Energie AG (ISIN DE0007816001) zum Handel im regulierten Markt auf den Antrag der ZEAG Energie AG vom 21. Juli 2015 hin widerrufen hat. Der Widerruf wird mit einer Frist von 6 Monaten, d.h. mit Ablauf des 27. Januar 2016, wirksam. Ab diesem Zeitpunkt wird die ZEAG-Aktie nicht mehr in einem regulierten Markt gehandelt werden.
Der Vorstand wird darauf hinwirken und geht davon aus, dass auch die Börse Berlin spätestens mit Ablauf des 27. Januar 2016 die Einbeziehung der ZEAG-Aktie in den Freiverkehr aufheben wird und die ZEAG-Aktie anschließend auch nicht mehr im Freiverkehr der Börse Berlin handelbar sein wird.
Heilbronn, den 28. Juli 2015
ZEAG Energie AG
Der Vorstand
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen