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Mittwoch, 22. Juli 2015

Squeeze-out bei der Sky Deutschland AG beschlossen

Abstimmungsergebnisse der außerordentlichen Hauptversammlung der Sky Deutschland AG

München - 22. Juli 2015 - Die Aktionäre der Sky Deutschland AG haben heute auf der außerordentlichen Hauptversammlung des Unternehmens dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zum einzigen Tagesordnungspunkt zugestimmt und auf Verlangen der Hauptaktionärin, der Sky German Holdings GmbH, gemäß §§ 327a ff. Aktiengesetz die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der Sky Deutschland AG auf die Hauptaktionärin gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von EUR 6,68 je Aktie beschlossen. Auf der Hauptversammlung waren 96,97 Prozent des Grundkapitals anwesend.

Die Beschlussfassung erfolgte mit

Ja-Stimmen: 897.500.861 (99,4016 %)
Nein-Stimmen: 5.402.802 (0,5984 %)

Über Sky Deutschland:
Mit über 4,2 Mio. Kunden und einem Jahresumsatz von rund 1,7 Mrd. Euro ist Sky in Deutschland und Österreich Pay-TV-Marktführer. Das Programmangebot besteht aus Live-Sport, Spielfilmen, Serien, Kinderprogrammen und Dokumentationen. Sky Deutschland beschäftigt mehr als 2.500 Mitarbeiter und hat seinen Hauptsitz in Unterföhring bei München. Das Unternehmen ist Teil von Europas führender Unterhaltungsgruppe Sky plc (Stand: 31.03.2015).

Kontakt für Investoren und Analysten:
Christine Scheil, Senior Vice President Investor Relations
Tel.: +49 (0)89 / 99 58-10 10, christine.scheil@sky.de

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Anmerkung: Mehrere Antragsteller(vertreter) haben auf der Hauptversammlung Widerspruch zu Protokoll des Notars erklärt. Eine Eintragung des Squeeze-out-Beschlusses wird daher nicht vor einem Monat erfolgen.
Die Angemessenheit des von der Sky German Holdings GmbH angebotenen Barabfindungsbetrags wird in einem Spruchverfahren vor dem Landgericht München I überprüft werden. 

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