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Freitag, 31. Juli 2015

Powerland AG: Mehrheitsaktionärin der Powerland AG kündigt öffentliches Erwerbsangebot an

Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG

Der Powerland AG (ISIN DE000PLD5558 / Prime Standard) wurde von der Guo GmbH & Co. KG - der Mehrheitsaktionärin der Powerland AG, die durch ihren Vorstandsvorsitzenden kontrolliert wird - mitgeteilt, dass die Guo GmbH & Co. KG beabsichtigt, den sonstigen Aktionären der Powerland AG im Wege eines öffentliches Erwerbsangebots anzubieten, ihre Aktien an der Powerland AG zu erwerben. Die entsprechende Entscheidung soll heute nach § 10 WpÜG veröffentlicht werden. Der Preis soll EUR 0,80 je Powerland-Aktie betragen.

LG München I erhöht Barabfindung im Spruchverfahren MAN SE

Pressemitteilung 05/15 

Höhere Barabfindung für Aktionäre


(Pressesprecherin Dr. Stefanie Ruhwinkel)

Die 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts München I hat heute in dem Spruchverfahren um die Angemessenheit der Höhe der in dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der MAN SE und einer 100 %-igen Tochter der Volkswagen AG festgesetzten Barabfindung und des Ausgleichs entschieden, dass die geschuldete Barabfindung auf € 90,29 festzusetzen ist, während der Ausgleich unverändert bleibt.

Die Hauptversammlung der MAN SE vom 6.6.2013 hatte dem Unternehmensvertrag zwischen den beiden Gesellschaften zugestimmt, der eine Barabfindung von € 80,89 und einen Ausgleich von € 3,30 brutto vorsah. Die Barabfindung erhalten all die Aktionäre, die angesichts des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag aus der MAN SE ausscheiden wollen, während der Ausgleich den in der Gesellschaft verbleibenden Aktionären gezahlt wird und die Dividende ersetzt.

Die auf aktienrechtliche Fragestellungen und damit auch auf Spruchverfahren spezialisierte Handelskammer unter ihrem Vorsitzenden Dr. Helmut Krenek hat in einem umfangreichen Beschluss begründet, warum sie die vertraglich festgesetzte Barabfindung für unangemessen erachtet und diese daher erhöht. Sie hat sich in ihrer Entscheidung zunächst eingehend mit den von den Antragstellern erhobenen Rügen gegen die Planannahmen der Gesellschaft befasst. In dem Beschluss setzt sich die Kammer intensiv mit dem Ergebnis der Anhörung der Abfindungsprüfer in drei mündlichen Verhandlungsterminen auseinander. Dabei musste sie namentlich berücksichtigen, dass die in die Zukunft gerichteten Planungen der Gesellschaft in einem derartigen Verfahren nur eingeschränkt überprüfbar sind. Wenn das Gericht von der Plausibilität der Planannahmen überzeugt ist, darf es diese nicht durch andere, möglicherweise auch plausible Planannahmen, wie sie von den Antragstellern geltend gemacht wurden, ersetzen.

Zwar erachtete die Kammer die Planannahmen der Gesellschaft für nachvollziehbar; doch korrigierte sie bei der Abzinsung der künftig erzielbaren Überschüsse den angesetzten Risikozuschlag von 5,5 % nach Steuern auf 5,0 % nach Steuern. Der Grund für den Ansatz eines Risikozuschlages zu dem Basiszinssatz, der eine gegenüber der Investition in das zu bewertende Unternehmen risikolose und laufzeitadäquate Anlagemöglichkeit abbildet, liegt darin, dass Investitionen in Unternehmen im Vergleich zur Anlage in sichere oder zumindest quasi-sichere öffentlichen Anleihen einem höheren Risiko ausgesetzt sind. Dieses Risiko wird bei einem risikoaversen Anleger durch höhere Renditechancen und damit einen erhöhten Zinssatz ausgeglichen.

Der höhere Unternehmenswert führt jedoch laut der Entscheidung des Gerichts nicht zu einer Erhöhung auch der Ausgleichszahlung, weil der auf der Basis dieses höheren Werts errechnete Ausgleich von € 3,44 brutto um knapp 4,25 % über dem vertraglich bestimmten Betrag liegt. Da die Ermittlung eines in die Zukunft gerichteten Unternehmenswerts auf einer Vielzahl von Prognosen beruht und daher nur geschätzt werden kann, gibt es eine Bandbreite von Werten, die als angemessen zu bezeichnen sind. Die Grenze, ab der eine Anpassung nach oben erfolgen kann, wird nicht unter 5 % liegen.

Der Beschluss des Landgerichts München I (Az. 5 HKO 16371/13) ist nicht rechtskräftig und kann mit einer fristgebundenen Beschwerde angegriffen werden.   

Übernahmeangebot für Fair Value REIT-Aktien

Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines Übernahmeangebotes gemäß § 10 Abs. 1 i.V.m. §§ 29 Abs. 1, 34 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes

Bieterin:
DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG
Lyoner Straße 32
60528 Frankfurt am Main
Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB
89041
ISIN: DE000A0XFSF0 / WKN: A0XFSF

Zielgesellschaft:
Fair Value REIT-AG
Leopoldstraße 244
80807 München
Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 168882
ISIN: DE000A0MW975 / WKN: A0MW97

Informationen zur Bieterin:

Die DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG, Frankfurt am Main, hat am 31. Juli 2015 entschieden, den Aktionären der Fair Value REIT-AG, München, anzubieten, ihre auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Fair Value REIT-AG mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 2,00 (ISIN DE000A0MW975 / WKN A0MW97) (die 'Fair Value-Aktien') im Wege eines
freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots (in der Form eines Umtauschangebots) zu erwerben (das 'Übernahmeangebot').

Die DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG beabsichtigt, vorbehaltlich der endgültigen Bestimmung der Mindestpreise und der endgültigen Festlegung in der Angebotsunterlage, den Aktionären der Fair Value REIT-AG im Tausch gegen eine (1) im Rahmen des Übernahmeangebots eingereichte Fair Value-Aktie als Gegenleistung zwei (2) neue, auf den Inhaber lautende Stückaktien der DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00 mit Gewinnberechtigung ab dem 1. Januar 2015 (die 'DEMIRE-Aktien') aus einer von der Hauptversammlung noch zu beschließenden Sachkapitalerhöhung (die 'Kapitalerhöhung') anzubieten.

Zum Zwecke der Beschlussfassung über die Kapitalerhöhung wird die DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG kurzfristig eine Hauptversammlung einberufen. Zur Zeichnung der neuen DEMIRE-Aktien wird die DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG einen Umtauschtreuhänder bestellen, der die neuen DEMIRE-Aktien zugunsten der Aktionäre der Fair Value REIT-AG, die ihre Fair Value-Aktien im Rahmen des Übernahmeangebots einreichen, zeichnen und die eigenreichten Fair Value-Aktien der DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG übertragen wird.

Das Übernahmeangebot der DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG wird voraussichtlich unter anderem unter der Bedingung einer Mindestannahmequote von 50,1 % der ausstehenden Fair Value-Aktien, des Ausbleibens wesentlicher Transaktionen, wesentlicher nachteiliger Veränderungen (Material Adverse Effect) und wesentlicher Compliance-Verstöße sowie der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung stehen. Im Übrigen wird das Übernahmeangebot zu den in der Angebotsunterlage enthaltenen Bedingungen und Bestimmungen durchgeführt werden. Die DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG behält sich vor, in den endgültigen Bedingungen und Bestimmungen des Übernahmeangebots, soweit rechtlich zulässig, von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen.

Die DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG hat am heutigen Tag mit der Obotritia Beteiligungs GmbH, der Försterweg Beteiligungs GmbH, der Jägersteig Beteiligungs GmbH und der Kienzle Vermögensverwaltungs GmbH (zusammen die 'Paketaktionäre'), die zusammen insgesamt rd. 23,21 % der Aktien und der Stimmrechte der Fair Value REIT-AG halten, Vereinbarungen über die von den Paketaktionären jeweils gehaltenen Fair Value-Aktien geschlossen (das 'Tender Commitment'). Darin verpflichten sich die Paketaktionäre unwiderruflich, die von ihnen jeweils gehaltenen Fair Value-Aktien im Rahmen des Übernahmeangebots einzureichen. Zugleich haben die Paketaktionäre schon jetzt ihren Rücktritt von einer gemäß dem Tender Commitment erfolgten Annahme des Übernahmeangebots erklärt, wenn und soweit die Anzahl von im Rahmen des Übernahmeangebots eingereichten Fair Value-Aktien zu einem Anteil der DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG am Grundkapital und den Stimmrechten der Fair Value REIT-AG von über 94,9 % führen würde.

Des Weiteren haben die DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG und die Fair Value REIT-AG am heutigen Tag eine Grundsatzvereinbarung ('Business Combination Agreement') geschlossen, in der die beiden Gesellschaften ihr derzeitiges Verständnis im Hinblick auf die Durchführung des
Übernahmeangebots und dessen grundsätzliche Unterstützung durch den Vorstand der Fair Value REIT-AG festgelegt haben.

Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage im Internet wird nach Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erfolgen unter:

http://www.demire.ag unter der Rubrik 'Investors Relations'

Wichtige Information:
Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Tausch noch eine Aufforderung zur Ab-gabe eines Angebots zum Tausch von Fair Value-Aktien dar. Auch stellt diese Bekanntmachung weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf von Aktien der DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG dar. Die endgültigen Bedingungen und weitere das öffentliche Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen werden nach Gestattung der Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Die DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG behält sich vor, in den endgültigen Bestimmungen und Bedingungen des öffentlichen Übernahmeangebots von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen. Investoren und Inhabern von Fair Value-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.

(...)

Frankfurt am Main, den 31. Juli 2015

DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG
Der Vorstand

Mittwoch, 29. Juli 2015

Verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out bei der DAB Bank AG

BNP Paribas Beteiligungsholding AG

München

(nunmehr DAB Bank AG)

 

Bekanntmachung über die Barabfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre
(verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out) der DAB Bank AG, München
(ISIN DE0005072300 / WKN 507230)


Am 13. April 2015 haben die BNP Paribas Beteiligungsholding AG, München, (seit 27. Juli 2015 firmierend als DAB Bank AG, nachfolgend die "Gesellschaft") und die DAB Bank AG, München, einen Verschmelzungsvertrag geschlossen, mit welchem die DAB Bank AG ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Auflösung ohne Abwicklung nach §§ 2 Nr. 1, 60 ff. UmwG auf die Gesellschaft überträgt (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung erfolgt als Konzernverschmelzung ohne eine Anteilsgewähr; der Verschmelzungsvertrag enthält u.a. die Angabe nach § 62 Abs. 5 Satz 2 UmwG, dass im Zusammenhang mit der Verschmelzung ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre der DAB Bank AG als übertragender Gesellschaft erfolgen soll.
Die außerordentliche Hauptversammlung der DAB Bank AG vom 29. Mai 2015 hat die Übertragung der auf den Inhaber lautende nennwertlosen Stückaktien der Minderheitsaktionäre der DAB Bank AG auf den Hauptaktionär, die Gesellschaft, gemäß §§ 62 Abs. 5 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG beschlossen.
                             
Der Übertragungsbeschluss wurde am 27. Juli 2015 in das Handelsregister der DAB Bank AG beim Amtsgericht München (HRB 118190) mit dem Vermerk nach § 62 Abs. 5 Satz 7 UmwG eingetragen, dass dieser erst gleichzeitig mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes der Gesellschaft wirksam werde.

Am 27. Juli 2015 ist sodann die Verschmelzung in das Handelsregister der Gesellschaft beim Amtsgericht München (HRB 217504) eingetragen worden. Dadurch sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der DAB Bank AG auf die Gesellschaft übergegangen und gleichzeitig die Verschmelzung wirksam geworden.

Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre eine von der Gesellschaft zu zahlende Barabfindung i.H.v. EUR 4,78 je auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktie der DAB Bank AG (ISIN DE0005072300). Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch den vom Landgericht München ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfer WEDDING & Cie. GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main unter Hinzuziehung von Dr. Anke Nestler, Frankfurt am Main, geprüft und bestätigt.

Die Barabfindung ist von der gerichtlichen Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister am Sitz der DAB Bank AG an – frühestens jedoch ab Wirksamwerden des Übertragungsbeschlusses und der Verschmelzung durch Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Gesellschaft – mit jährlich fünf (5) Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verzinsen.

Die wertpapiertechnische Abwicklung und die Auszahlung der Barabfindung sind bei der

BNP PARIBAS Securities Services S.C.A. – Zweigniederlassung Frankfurt am Main


zentralisiert. Von den ausgeschiedenen Minderheitsaktionären ist hinsichtlich der Ausbuchung der Aktien und der Entgegennahme der Barabfindung nichts zu veranlassen. Die Auszahlung der Barabfindung an die aufgrund der Eintragung des Übertragungsbeschlusses ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre erfolgt Zug um Zug gegen Ausbuchung ihrer Aktien über die jeweilige Depotbank.

Die Entgegennahme der Abfindung ist für die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der DAB Bank AG provisions- und spesenfrei.

Die Notierung der Aktien der DAB Bank AG im Regulierten Markt und im Teilsegment des Regulierten Markts mit weiteren Zulassungsfolgepflichten an der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) sowie an den anderen Börsen, an denen die Aktien der DAB Bank AG in den Freiverkehr einbezogen sind, wird unverzüglich nach Wirksamwerden der Verschmelzung ausgesetzt. Die Notierung der Aktien der DAB Bank AG im Regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse sowie an den anderen Börsen wird anschließend zeitnah eingestellt.

München, im Juli 2015
BNP Paribas Beteiligungsholding AG
(nunmehr DAB Bank AG)
Der Vorstand
 
Quelle: Bundesanzeiger vom 29. Juli 2015

Dienstag, 28. Juli 2015

Anstehende Spruchverfahren

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt Minderheitsaktionäre insbesondere in folgenden anstehenden Spruchverfahren:

  • DAB Bank AG (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out): Verschmelzung am 27. Juli 2015 eingetragen, Bekanntmachung am 28. Juli 2015, Frist 28. Oktober 2015
  • Deutsche Postbank AG (Squeeze-out)
  • Dresdner Factoring AG (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out): Verschmelzung eingetragen
  • Ehlebracht AG (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out)
  • Forst Ebnath AG (Squeeze-out)
  • Kässbohrer Geländefahrzeug AG (Squeeze-out)
  • OnVista AG (Squeeze-out)
  • PIXELPARK AG (Squeeze-out)
  • Sky Deutschland AG (Squeeze-out): Eintragung bevorstehend
  • Swarco Traffic Holding AG (Squeeze-out) 
 (Angaben ohne Gewähr)

ZEAG Energie AG: Delisting mit Ablauf des 27. Januar 2016 wirksam

Ad-hoc Mitteilung nach § 15 WpHG

Die Geschäftsführung der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse Stuttgart hat uns heute mitgeteilt, dass sie mit Beschluss vom 27. Juli 2015 die Zulassung der Aktien der ZEAG Energie AG (ISIN DE0007816001) zum Handel im regulierten Markt auf den Antrag der ZEAG Energie AG vom 21. Juli 2015 hin widerrufen hat. Der Widerruf wird mit einer Frist von 6 Monaten, d.h. mit Ablauf des 27. Januar 2016, wirksam. Ab diesem Zeitpunkt wird die ZEAG-Aktie nicht mehr in einem regulierten Markt gehandelt werden.

Der Vorstand wird darauf hinwirken und geht davon aus, dass auch die Börse Berlin spätestens mit Ablauf des 27. Januar 2016 die Einbeziehung der ZEAG-Aktie in den Freiverkehr aufheben wird und die ZEAG-Aktie anschließend auch nicht mehr im Freiverkehr der Börse Berlin handelbar sein wird.

Heilbronn, den 28. Juli 2015

ZEAG Energie AG
Der Vorstand

DAB Bank AG: Ausschluss der Minderheitsaktionäre und Verschmelzung der DAB Bank AG auf die BNP Paribas Beteiligungsholding AG wirksam

Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG

München, 27. Juli 2015. Der Vorstand der an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassenen DAB Bank AG (ISIN: DE0005072300/WKN: 507230) mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter Nummer HRB 118190, hat heute davon Kenntnis erlangt, dass die im Rahmen eines Verschmelzungsvertrages vom 13. April 2015 beschlossene Verschmelzung der DAB Bank AG auf die BNP Paribas Beteiligungsholding AG mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter Nummer HRB 217504, unter Auflösung ohne Abwicklung gemäß §§2 Nr. 1, 4 ff, 60 ff. UmwG(Verschmelzung durch Aufnahme) am 27. Juli 2015 durch Eintragung in das Register des Sitzes der DAB Bank AG und in das Register des Sitzes der BNP Paribas Beteiligungsholding AG wirksam geworden ist. Damit ist die DAB Bank AG erloschen.

Gleichzeitig ist der von der Hauptversammlung der DAB Bank AG am 29. Mai 2015 getroffene Beschluss, die Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der DAB Bank AG, München, auf die BNP Paribas Beteiligungsholding AG, München, (Hauptaktionärin) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 4,78 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der DAB Bank AG gemäß § 62 Absatz 1 und Absatz 5 UmwG in Verbindung mit §§ 327a ff. AktG (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-Out) zu übertragen, wirksam geworden. Damit sind alle Aktien der Minderheitsaktionäre der DAB Bank AG kraft Gesetzes auf die BNP Paribas Beteiligungsholding AG übergegangen.

Die Börsennotierung in der DAB Bank AG Aktie wird voraussichtlich in Kürze eingestellt werden. Ein bis zur Einstellung noch stattfindender Börsenhandel ist nur noch ein Handel mit Barabfindungsansprüchen der Minderheitsaktionäre.

Die BNP Paribas Beteiligungsholding AG wurde nach Eintragung der vorgenannten Verschmelzung ebenfalls am 27. Juli 2015 in DAB Bank AG umfirmiert. Für die Abwicklung der Übertragung der auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Minderheitsaktionäre sowie der Gewährung der angemessenen Barabfindung wird auf die Bekanntmachung verwiesen, die von Seiten der DAB Bank AG (ehemals BNP Paribas Beteiligungsholding AG) demnächst im Bundesanzeiger veröffentlicht werden wird.

DAB Bank AG
Der Vorstand

Übernahmeangebot für PIXELPARK-Aktien

Mitteilung meiner Depotbank:

Wie wir Informationen der Wertpapiermitteilungen entnehmen, bietet die VALORA EFFEKTEN HANDEL AG, Ettlingen den Aktionären der PIXELPARK AG bis zum 17.08.2015 an, ihre Aktien für EUR 2,30 je Aktie zu übernehmen. Der Schlußkurs der PIXELPARK AG betrug am 30.06.2015 an der Börse in München EUR 2,281 (Angaben ohne Gewähr).

Das Angebot ist auf 100.000 Aktien begrenzt. Sollten mehr Aktien zum Kauf angeboten werden, erfolgt die Annahme in der Reihenfolge des Eingangs der Annahmeerklärungen.

Eventuell anfallende Steuern und Gebühren gehen zu Ihren Lasten. Alle Inhaber müssen sicherstellen, dass die Annahme nicht gegen gültiges Recht des jeweiligen Landes verstößt. Dieses Schreiben bedeutet nicht, dass Sie berechtigt sind, an der Maßnahme teilzunehmen. Wir empfehlen Ihnen, dies zu prüfen und gegebenenfalls mit einem Rechtsberater zu besprechen.

Die Abwicklung dieses Angebotes erfolgt direkt über den Bieter (VALORA EFFEKTEN HANDEL AG, Am Hardtwald 7, 76275 Ettlingen, Tel. 07243-90002, Fax. 07243-90004, E-Mail: handel@valora.de). Wir bitten Sie, der Abwicklungsstelle möglichst umgehend, spätestens jedoch bis zum 17.08.2015, 15:00 Uhr (bei der Abwicklungsstelle eintreffend) mitzuteilen, ob Sie an obigem Angebot interessiert sind.

Weitere Informationen zu diesem Angebot und den vollständigen Angebotstext erhalten Sie im elektronischen Bundesanzeiger vom 23.07.2015 (www.bundesanzeiger.de).
 
____
 
Anmerkungen:
 
 
In dem Spruchverfahren zu dem 2012 abgeschlossenen Beherrschungsvertrag der MMS Germany Holdings GmbH (eine indirekte Tochtergesellschaft der Publicis Groupe S.A.) mit der Firma PIXELPARK AG als beherrschter Gesellschaft gab es erstinstanzlich keine Erhöhung, siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2014/12/spruchverfahren-zum-beherrschungsvertra.html

Montag, 27. Juli 2015

Kässbohrer Geländefahrzeug Aktiengesellschaft: Verlangen nach Durchführung eines Squeeze-Out

Die LuMe Vermögensverwaltung GmbH, Ulm, hat der Kässbohrer Geländefahrzeug Aktiengesellschaft mitgeteilt, dass ihr derzeit Aktien der Gesellschaft in Höhe von knapp über 95 % des Grundkapitals der Gesellschaft gehören. Gleichzeitig hat die LuMe Vermögensverwaltung GmbH der Kässbohrer Geländefahrzeug Aktiengesellschaft das vorläufige Verlangen gemäß § 327a AktG übermittelt, dass die Hauptversammlung der Kässbohrer Geländefahrzeug Aktiengesellschaft die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die LuMe Vermögensverwaltung GmbH beschließt (Squeeze-Out). Die LuMe Vermögensverwaltung GmbH hat angekündigt, die Höhe der angemessenen Barabfindung mit einem weiteren Schreiben (konkretisierten Verlangen) mitzuteilen, sobald diese festgelegt worden ist.

Laupheim, im Juli 2015

Kässbohrer Geländefahrzeug AG
Der Vorstand

Samstag, 25. Juli 2015

VALORA EFFEKTEN HANDEL AG: Württembergische Lebensversicherung AG, Inhaber-Aktie, WKN 840500, ISIN DE0008405002 und Namens-Aktie, WKN 840502, ISIN DE0008405028, Nach Delistung neu im Telefonhandel der VEH AG

Die VALORA EFFEKTEN HANDEL AG (http://valora.de), das älteste deutsche börsenunabhängige Wertpapierhandelshaus für unnotierte Aktien, nimmt den fortführenden Handel mit den Aktien der von der Börse delisteten Württembergische Lebensversicherung AG auf.

Dies gewährleistet den Streubesitzaktionären die weitere Fungibilität Ihrer Aktien. Die Kurse finden Sie jeweils aktuell im Internet unter http://valora.de/valora/kurse?isin=DE0008405002 sowie http://valora.de/valora/kurse?isin=DE0008405028. Bitte erteilen Sie Ihre Kauf-/Verkauf-Orders mit den entsprechenden Order-Formularen (http://valora.de/orders). Interessenten melden sich als Kunde bitte hier an: http://valora.de/valora/orders/register.

Die VEH AG wurde bereits 1988 gegründet und wickelt für über 100 Gesellschaften den Telefonhandel für die Wertpapiere dieser Unternehmen ab. Weitere Informationen gerne auch persönlich unter Telefon 07243-90001.

23.07.2015, Klaus Helffenstein - Vorstand VEH AG

SCHNIGGE Wertpapierhandelsbank AG: SCHNIGGE AG nimmt Aktien der Württembergische Lebensversicherung AG NA sowie elf weitere Werte nach Delisting in den Telefonhandel auf

Düsseldorf, 24. Juli 2015 - Die SCHNIGGE Wertpapierhandelsbank AG führt per heute erneut Wertpapiere nach deren börslichen Delisting in den Telefonhandel ein, darunter zwei Renten und zehn Aktien, u.a. Namens-Aktien der Württembergischen Lebensversicherung.

Für viele Aktionäre besteht nach dem Delisting ihrer Aktien von einer Börse keine Möglichkeit mehr, ihre Aktienbestände zu handeln. Mit der Aufnahme der Papiere in den außerbörslichen Telefonhandel von SCHNIGGE, deren Kurse unter der Internetadresse www.schnigge.de/de/quote-center/telefonhandel-kurse.html abrufbar sind, können Aktionäre dieser Gesellschaften weiterhin kaufen und verkaufen.

Neu aufgenommen wurden:

- Cycos AG (WKN 770020)
- Deutsche Steinzeug AG (WKN A1TNLL)
- JETTER AG O.N. (WKN 626400)
- Kölner Bürgergesellschaft AG (WKN A0E955)
- MAGIX AG (WKN 722078)
- Pironet AG (WKN 691640)
- Pixelpark AG (WKN A1KRMK)
- Plaut AG (WKN A0LCDP)
- Roth & Rau AG (WKN A0JCZ5)
- WUERTTB.LEBENSV.VNA.S.TGR (WKN 840502)
- 4,875 % WGF AG Anleihe (WGFH06)
- 6,35 % WGF AG Anleihe (WGFH04)

"Wir freuen uns, diese Wertpapiere nach deren Delisting weiterhin handelbar zu machen." erläutert Florian Weber, Vorstand der SCHNIGGE Wertpapierhandelsbank AG. "Da viele Banken ihren Depotkunden die Teilnahme am Telefonhandel verwehren, wird die SCHNIGGE AG in Zukunft auch Privatanlegern ermöglichen, ihre Orders direkt bei der SCHNIGGE AG zu platzieren. Damit wird dieser Handelsbereich sowohl Banken im Wege einer Abwicklung über Börsensysteme als auch Privatanlegern offenstehen."

Die SCHNIGGE AG betreut den Telefonhandel bereits seit 20 Jahren und notiert dort 40 Werte, darunter Gattungen wie Nationalbank AG, Onvista AG und jetzt Württembergische Lebensversicherung AG NA. Es wird darauf hingewiesen, dass der Telefonhandel in der Regel nicht über die gleiche Handelsliquidität verfügt wie ein börslicher Handel. SCHNIGGE stellt Preise auf Basis von Angebot und Nachfrage.

Über die SCHNIGGE AG:
Die SCHNIGGE Wertpapierhandelsbank AG ist für Emittenten, Banken und Anleger seit zwei Jahrzehnten ein verlässlicher Partner im Wertpapierhandel und den damit verbundenen Geschäftsbereichen Aktien- und Anleiheemissionen sowie Börsenlisting. Dabei betreut die Gesellschaft vor allem kleine bis mittlere Unternehmen, die klassisch dem Mittelstand zuzuordnen sind. Partnerschaftlich werden individuelle und maßgeschneiderte Kapitalmarktkonzepte entwickelt, die flexibel im Interesse des Kunden umgesetzt werden. Zu den weiteren Kerngeschäftsfeldern der SCHNIGGE Wertpapierhandelsbank AG gehören unter anderem der Aktien- und Rentenhandel sowie Institutional Sales für Banken, Vermögensverwalter und Kapitalsammelstellen und bietet darüber hinaus Zins- und Währungsmanagement an.

Daneben betreut die Gesellschaft mehr als 18.000 Orderbücher als Skontroführer an verschiedenen deutschen Börsen und fungiert als Designated Sponsor auf XETRA. Emittenten erhalten somit von der Konzeption bis zum späteren Handel eine Rundum-Betreuung bei Going- und Being Public Dienstleistungen durch die Bank. Dem Anleger ist die SCHNIGGE Wertpapierhandelsbank AG vor allem durch verschiedene Innovationen im Wertpapierhandel bekannt geworden. So bietet die Gesellschaft im Vorfeld von IPOs bereits die Möglichkeit zum Handel dieser Papiere (Handel per Erscheinen). SCHNIGGE ist außerdem Erfinderin des börslichen Fondshandels, der den Anlegern die Möglichkeit eröffnet, sich bei Handel über die Börse den Ausgabeaufschlag zu ersparen und hat zudem die Bezugsrechtsvermittlung in Deutschland institutionalisiert. Die SCHNIGGE Wertpapierhandelsbank AG ist unabhängig und Teil einer starken Finanzgruppe mit verschiedenen Versicherungen, Fondsgesellschaften und anderen Finanzdienstleistungsinstituten der Augur Capital Group.

Die Gesellschaft ist selber seit über 10 Jahren im regulierten Markt börsennotiert.

Freitag, 24. Juli 2015

Hinweise zur Abwicklung bei dem Squeeze-out der Minderheitsaktionäre bei der Knürr AG (Zahlung des Nachbesserungsbetrags)

Emerson Electric Nederland B.V.
Amsterdam

Bekanntmachung über die Erhöhung des Barabfindungsangebots an die
ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der Knürr AG, Arnstorf
ISIN DE0006296908 / WKN 629 690
ISIN DE0006296932 / WKN 629 693
(Ergänzung zu der am 19. Juni 2015 im Bundesanzeiger veröffentlichten
Bekanntmachung gemäß § 14 Nr. 3 Spruchgesetz)

Das Spruchverfahren gemäß § 327f Satz 2 AktG i.V. mit § 1 Nr. 3 SpruchG zur gerichtlichen Bestimmung der angemessenen Barabfindung im Zusammenhang mit dem Übertragungsbeschluss der ordentlichen Hauptversammlung der Knürr AG (nachfolgend „Knürr“) vom 22. Juni 2006 wurde rechtskräftig beendet. Die Emerson Electric Nederland B.V. hat den Beschluss des Landgerichts München I (Az.: 5HK O 18925/08) am 19. Juni 2015 im Bundesanzeiger veröffentlicht, nachdem die dagegen gerichteten sofortigen Beschwerden durch Beschluss des Oberlandesgerichts München (Az.: 31 Wx 246/14) vom 9. Juni 2015 zurückgewiesen wurden.

Nachfolgend werden die Einzelheiten zu der Abwicklung der sich aus dem oben erwähnten Beschluss ergebenden Nachzahlung an die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der Knürr („Aktionäre“) bekannt gegeben:

Die nachzahlungsberechtigten ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der Knürr, die nach wie vor bei dem Kreditinstitut ein Konto unterhalten, über das seinerzeit die Barabfindung abgewickelt wurde, brauchen hinsichtlich der Entgegennahme der Nachzahlung auf die Barabfindung in Höhe von

         € 1,84 je abgefundener Stammaktie bzw.
         € 28,84 je abgefundener Vorzugsaktie

zuzüglich Zinsen für die Zeit seit dem 16. Oktober 2008 bis zum 31. August 2009 in Höhe von 2%-Punkten und ab dem 1. September 2009 von 5%-Punkten – jeweils über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB – hierauf, nichts zu veranlassen. Sie erhalten eine entsprechende Benachrichtigung mit gleichzeitiger Geldgutschrift durch ihr jeweiliges Kreditinstitut.

Diejenigen nachzahlungsberechtigten ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre, die inzwischen ihre Bankverbindung gewechselt oder aus sonstigen Gründen bis zum 30. September 2015 keine Gutschrift der Nachzahlung erhalten haben, werden gebeten, sich schnellstmöglich an dasjenige Kreditinstitut zu wenden, über das seinerzeit die Zahlung der ursprünglichen Barabfindung abgewickelt wurde.

Als Abwicklungsstelle fungiert die Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main.

Die Nachzahlung auf die ursprünglich erhaltene Barabfindung (einschließlich Zinsen) ist für die ehemaligen außenstehenden Aktionäre provisions- und spesenfrei.

Die Nachzahlung und die Zinsen gelangen ohne Abzug von Steuern zur Auszahlung. Die jeweilige steuerrechtliche Behandlung richtet sich nach den individuellen Verhältnissen des Steuerpflichtigen. Für Privatanleger sind die Zinsen im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer zu erfassen und dort der Abgeltungsteuer in Höhe von 25% (zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) zu unterwerfen.

Hinweise für die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre, die ihre effektiven, noch auf die frühere Firma „Knürr Mechanik für die Elektronik Aktiengesellschaft“ lautenden Aktienurkunden über Vorzugsaktien nebst Talon nicht vor der in 2010 erfolgten Hinterlegung der Barabfindung eingereicht haben:

Die ursprüngliche Barabfindung von € 55,00 zzgl. Zinsen € 4,14, insgesamt somit € 59,14, je Vorzugsaktie („Barabfindung“), die den Berechtigten nicht vergütet werden konnte, wurde beim Amtsgericht – Hinterlegungsstelle – Frankfurt am Main, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main, – AZ: 2 HL 478/10 F – unter Verzicht auf die Rücknahme hinterlegt.

Zur Entgegennahme der ursprünglichen Barabfindung müssen sich diese ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der Knürr AG unter Vorlage ihrer Aktienurkunden an das Amtsgericht wenden.

Die nachzahlungsberechtigten ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre, denen zwischenzeitlich die ihnen zustehende Barabfindung über die Gerichtskasse Frankfurt am Main ausgezahlt wurde, werden gebeten, umgehend, spätestens jedoch bis zum

31. Dezember 2015,

bei ihrer Depotbank unter Vorlage einer entsprechenden Bestätigung des Amtsgerichts Frankfurt am Main ihre Nachzahlungsansprüche anzumelden. Nach erfolgter Prüfung der Nachweise erhalten diese ehemaligen Minderheitsaktionäre die Nachzahlung auf die Barabfindung vergütet.

Amsterdam, im Juli 2015

Emerson Electric Nederland B.V.
Die Geschäftsführung

Quelle: Bundesanzeiger vom 23. Juli 2015

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der F. Reichelt Aktiengesellschaft nunmehr vor dem OLG Hamburg

In dem Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der F. Reichelt Aktiengesellschaft hatte das Landgericht Hamburg mit Beschluss vom 26. September 2014 eine Erhöhung des von der Antragsgegnerin angebotenen Barabfindungsbetrags abgelehnt, siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2014/10/squeeze-out-bei-der-f-reichelt.html.

Wie angekündigt haben mehrere Antragsteller Beschwerde gegen diese erstinstanzliche Entscheidung eingelegt. Das Verfahren ist nunmehr vor dem OLG Hamburg unter dem Aktenzeichen 13 W 75/14 anhängig.

OLG Hamburg, Az. 13 W 75/14
LG Hamburg, Beschluss vom 26. September 2014, Az. 403 HKO 19/13
NEXBTL - Neue Exklusive Bio Toys Lüllemann - GmbH
u.a. ./. Fedor Holding GmbH
57 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Wilfried Becker, 22085 Hamburg
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin Fedor Holding GmbH:
Rechtsanwälte Gleiss Lutz, 20354 Hamburg

Mercurius-Konzern: Umstrukturierung und Delisting der Mercurius AG

Pressemitteilung vom 23. Juli 2015

Die Mercurius AG plant eine Aufteilung ihrer Geschäftsaktivitäten und ein Delisting der Aktie vom Entry Standard der Deutschen Börse. Die Maßnahmen sollen bis Oktober 2015 abgeschlossen sein.
Die Bereiche Ankauf und Bestandshaltung von deutschen Kapitallebensversicherungen auf der einen Seite sowie Immobilien und Beteiligungen auf der anderen sollen ggfs. im Wege einer Abspaltung voneinander getrennt werden.

Der Vorstand der Mercurius AG sieht die Vorteile dieser Maßnahme in einer Risikotrennung und damit einhergehend auch optimierten Wachstumsmöglichkeiten, da die Geschäftsbereiche gerade für finanzierende Banken klarer einzuordnen sind.

Die Entscheidung zum Delisting der Mercurius AG Aktie ist im Kontext der stark begrenzten Handelbarkeit und der niedrigen Marktkapitalisierung gefallen. Da nach der Abspaltung der Handel der Aktie nach Aussage der beratenden Banken erfahrungsgemäß weiter abnehmen wird und die Marktkapitalisierung weit unterhalb des Grenzwertes für institutionelle Anleger liegt, wird der Mehrwert der Börsennotierung im Verhältnis zu den Kosten nicht mehr gesehen.

Unternehmensprofil:
Die Mercurius AG ist eine deutsche Aktiengesellschaft mit Sitz in Frankfurt. Über die Konzerntöchter der Mercurius-Gruppe werden das Lebensversicherungszweitmarkt-Geschäft, die Immobilienentwicklung für innovative Wohnimmobilienkonzepte sowie deren Verwaltung und Bewirtschaftung abgebildet. Seit 2014 ist die Mercurius AG verstärkt im Beteiligungsgeschäft tätig und möchte neue Branchen erschließen.

Unternehmertum, Kapitalmarkterfahrung und unser Netzwerk sind unsere Stärken.

Mittwoch, 22. Juli 2015

Squeeze-out bei der Sky Deutschland AG beschlossen

Abstimmungsergebnisse der außerordentlichen Hauptversammlung der Sky Deutschland AG

München - 22. Juli 2015 - Die Aktionäre der Sky Deutschland AG haben heute auf der außerordentlichen Hauptversammlung des Unternehmens dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zum einzigen Tagesordnungspunkt zugestimmt und auf Verlangen der Hauptaktionärin, der Sky German Holdings GmbH, gemäß §§ 327a ff. Aktiengesetz die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der Sky Deutschland AG auf die Hauptaktionärin gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von EUR 6,68 je Aktie beschlossen. Auf der Hauptversammlung waren 96,97 Prozent des Grundkapitals anwesend.

Die Beschlussfassung erfolgte mit

Ja-Stimmen: 897.500.861 (99,4016 %)
Nein-Stimmen: 5.402.802 (0,5984 %)

Über Sky Deutschland:
Mit über 4,2 Mio. Kunden und einem Jahresumsatz von rund 1,7 Mrd. Euro ist Sky in Deutschland und Österreich Pay-TV-Marktführer. Das Programmangebot besteht aus Live-Sport, Spielfilmen, Serien, Kinderprogrammen und Dokumentationen. Sky Deutschland beschäftigt mehr als 2.500 Mitarbeiter und hat seinen Hauptsitz in Unterföhring bei München. Das Unternehmen ist Teil von Europas führender Unterhaltungsgruppe Sky plc (Stand: 31.03.2015).

Kontakt für Investoren und Analysten:
Christine Scheil, Senior Vice President Investor Relations
Tel.: +49 (0)89 / 99 58-10 10, christine.scheil@sky.de

__________

Anmerkung: Mehrere Antragsteller(vertreter) haben auf der Hauptversammlung Widerspruch zu Protokoll des Notars erklärt. Eine Eintragung des Squeeze-out-Beschlusses wird daher nicht vor einem Monat erfolgen.
Die Angemessenheit des von der Sky German Holdings GmbH angebotenen Barabfindungsbetrags wird in einem Spruchverfahren vor dem Landgericht München I überprüft werden. 

Dienstag, 21. Juli 2015

Übernahmeangebot für ZEAG Energie-Aktien

EnBW Energie Baden-Württemberg AG
Karlsruhe

Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines Erwerbsangebots
gemäß § 10 Abs. 1 und 3 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

Bieter: EnBW Energie Baden-Württemberg AG
Durlacher Allee 93
76131 Karlsruhe, Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 107956

Zielgesellschaft:
ZEAG Energie AG
Weipertstraße 41
74076 Heilbronn, Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 100322

ISIN DE0007816001

Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG (die 'Bieterin') hat entschieden, den Aktionären der ZEAG Energie AG im Wege eines freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebots (Barangebot) anzubieten, ihre auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen anteiligen Betrag des Grundkapitals von rund EUR 5,13 je Aktie der ZEAG Energie AG mit der ISIN DE0007816001 (die ZEAG-Aktien') gegen Zahlung einer Geldleistung zu erwerben (das 'Erwerbsangebot'), was hiermit unverzüglich veröffentlicht wird. Der Angebotspreis soll dem noch zu ermittelnden gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurs der ZEAG-Aktien während der letzten drei Monate vor dem 15. Juli 2015 entsprechen. Das Erwerbsangebot wird im Übrigen zu den in der Angebotsunterlage noch mitzuteilenden Bedingungen und Bestimmungen ergehen.

Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage zum Erwerbsangebot und weiterer das Angebot betreffender Informationen (jeweils in deutscher Sprache) erfolgt im Internet unter

'http://www.enbw.com/erwerbsangebot-zeag/ '.

Die Angebotsunterlage zum Erwerbsangebot wird außerdem durch Hinweisbekanntmachung im Bundesanzeiger und Bereithaltung zur kostenlosen Ausgabe veröffentlicht.

Karlsruhe, den 20.07.2015

EnBW Energie Baden-Württemberg AG
Der Vorstand

Wichtiger Hinweis
Diese Bekanntmachung dient lediglich Informationszwecken. Sie stellt weder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von ZEAG-Aktien noch ein Angebot zum Kauf von ZEAG-Aktien dar. Ein Angebot zum Erwerb der ZEAG-Aktien erfolgt ausschließlich auf Grundlage der Angebotsunterlage und wird sich ausschließlich nach deren Bestimmungen richten. Nach Gestattung
der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wird die Bieterin die Angebotsunterlage unverzüglich veröffentlichen. Die Bedingungen in der Angebotsunterlage können von den allgemeinen Informationen, die in dieser Bekanntmachung beschrieben sind, abweichen. Investoren und Inhabern von ZEAG-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Erwerbsangebot stehenden Dokumente zu lesen und eingehend zu prüfen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten, und gegebenenfalls unabhängigen fachkundigen Rat zur Beurteilung des Inhalts der Angebotsunterlage und des Erwerbsangebots einzuholen.

ZEAG Energie AG: ZEAG Energie AG beschließt Delisting der ZEAG-Aktie zu beantragen

Ad-hoc Mitteilung nach § 15 WpHG

Der Vorstand der ZEAG Energie AG ("ZEAG") hat heute beschlossen, den Widerruf der Zulassung der ZEAG-Aktien (ISIN DE0007816001) zum Handel im regulierten Markt bei der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse Stuttgart als dem einzigen regulierten Markt, zu dem die ZEAG-Aktien zugelassen sind, zu beantragen (Delisting) sowie auf eine Aufhebung der Einbeziehung der ZEAG-Aktien in den Freiverkehr der Börse Berlin hinzuwirken. Diesem Beschluss hat der Aufsichtsrat in seiner heutigen Sitzung zugestimmt.

Nach sorgfältiger Prüfung und Abwägung aller Gesamtumstände rechtfertigt nach Einschätzung der ZEAG bei einem Streubesitz von unter 2 Prozent der noch bestehende Nutzen der Börsennotierung den damit verbundenen Aufwand nicht mehr. Aufgrund des freiwilligen öffentlichen Angebots der EnBW Energie Baden-Württemberg AG ("EnBW") zum Erwerb aller Aktien der Streubesitzaktionäre der ZEAG, das die EnBW für den Fall eines Delisting-Beschlusses durch Vorstand und Aufsichtsrat der ZEAG angekündigt hat (vgl. die Ad-hoc-Mitteilung vom 15.7.2015), sind nach Auffassung der ZEAG die Interessen der Streubesitzaktionäre gewahrt. Dies war im Rahmen der Gesamtabwägung ein maßgeblicher Aspekt, da hiermit mögliche nachteilige Folgen eines Delisting in erheblichem Maße abgemildert werden.

Der Vorstand geht davon aus, dass der nun zu beantragende Widerruf der Börsenzulassung der ZEAG-Aktien sechs Monate nach seiner Veröffentlichung durch die Geschäftsführung der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse Stuttgart wirksam wird und die Börse Berlin zeitgleich die Einbeziehung der ZEAG-Aktie in den Freiverkehr aufheben wird. Anschließend werden die ZEAG-Aktien weder im regulierten Markt noch im Freiverkehr der Börse Berlin handelbar sein.

Heilbronn, den 20.07.2015

Der Vorstand

Freitag, 17. Juli 2015

Analytik Jena AG-Aktie, WKN 521350, ISIN DE0005213508 Nach Delistung neu im Telefonhandel der VEH AG

Corporate News vom 7. April 2015

Die VALORA EFFEKTEN HANDEL AG (http://valora.de), das älteste deutsche börsenunabhängige Wertpapierhandelshaus für unnotierte Aktien, nimmt heute den fortführenden Handel mit den Aktien der von der Börse delisteten Analytik Jena AG auf.

Dies gewährleistet den Streubesitzaktionären die weitere Fungibilität Ihrer Aktien. Die Kurse finden Sie jeweils aktuell im Internet unter http://valora.de/valora/kurse?isin=DE0005213508. Bitte erteilen Sie Ihre Kauf-/Verkauf-Orders mit den entsprechenden Order-Formularen (http://valora.de/orders). Interessenten melden sich als Kunde bitte hier an: http://valora.de/valora/orders/register.

Die VEH AG wurde bereits 1988 gegründet und wickelt für rund 100 Gesellschaften den Telefonhandel für die Wertpapiere dieser Unternehmen ab. Weitere Informationen gerne auch persönlich unter Telefon 07243-9000107243-90001.

Klaus Helffenstein - Vorstand VEH AG

VALORA EFFEKTEN HANDEL AG: primion Techology AG-Aktie, WKN 511700, ISIN DE0005117006 Nach Delistung neu im Telefonhandel der VEH AG

Die VALORA EFFEKTEN HANDEL AG (http://valora.de), das älteste deutsche börsenunabhängige Wertpapierhandelshaus für unnotierte Aktien, nimmt heute den fortführenden Handel mit den Aktien der von der Börse delisteten primion Technology AG auf.

Dies gewährleistet den Streubesitzaktionären die weitere Fungibilität Ihrer Aktien. Die Kurse finden Sie jeweils aktuell im Internet unter http://valora.de/valora/kurse?isin=DE0005117006. Bitte erteilen Sie Ihre Kauf-/Verkauf-Orders mit den entsprechenden Order-Formularen (http://valora.de/orders). Interessenten melden sich als Kunde bitte hier an: http://valora.de/valora/orders/register.

Die VEH AG wurde bereits 1988 gegründet und wickelt für rund 100 Gesellschaften den Telefonhandel für die Wertpapiere dieser Unternehmen ab. Weitere Informationen gerne auch persönlich unter Telefon 07243-9000107243-90001.

Klaus Helffenstein - Vorstand VEH AG

VALORA EFFEKTEN HANDEL AG: OnVista AG-Aktie, WKN 546160, ISIN DE0005461602, Nach Delistung neu im Telefonhandel der VEH AG

Die VALORA EFFEKTEN HANDEL AG (http://valora.de), das älteste deutsche börsenunabhängige Wertpapierhandelshaus für unnotierte Aktien, nimmt den fortführenden Handel mit den Aktien der von der Börse delisteten OnVista AG auf.

Dies gewährleistet den Streubesitzaktionären die weitere Fungibilität Ihrer Aktien. Die Kurse finden Sie jeweils aktuell im Internet unter http://valora.de/valora/kurse?isin=DE0005461602. Bitte erteilen Sie Ihre Kauf-/Verkauf-Orders mit den entsprechenden Order-Formularen (http://valora.de/orders). Interessenten melden sich als Kunde bitte hier an: http://valora.de/valora/orders/register.

Die VEH AG wurde bereits 1988 gegründet und wickelt für rund 100 Gesellschaften den Telefonhandel für die Wertpapiere dieser Unternehmen ab. Weitere Informationen gerne auch persönlich unter Telefon 07243-9000107243-90001.

Klaus Helffenstein - Vorstand VEH AG

VALORA EFFEKTEN HANDEL AG: Studio Babelsberg AG-Aktie, WKN A1TNM5, ISIN DE000A1TNM50, Nach Delistung neu im Telefonhandel der VEH AG

Die VALORA EFFEKTEN HANDEL AG (http://valora.de), das älteste deutsche börsenunabhängige Wertpapierhandelshaus für unnotierte Aktien, nimmt den fortführenden Handel mit den Aktien der von der Börse delisteten Studio Babelsberg AG auf.

Dies gewährleistet den Streubesitzaktionären die weitere Fungibilität Ihrer Aktien. Die Kurse finden Sie jeweils aktuell im Internet unter http://valora.de/valora/kurse?isin=DE000A1TNM50. Bitte erteilen Sie Ihre Kauf-/Verkauf-Orders mit den entsprechenden Order-Formularen (http://valora.de/orders). Interessenten melden sich als Kunde bitte hier an: http://valora.de/valora/orders/register.

Die VEH AG wurde bereits 1988 gegründet und wickelt für über 100 Gesellschaften den Telefonhandel für die Wertpapiere dieser Unternehmen ab. Weitere Informationen gerne auch persönlich unter Telefon 07243-9000107243-90001.

01.07.2015, Klaus Helffenstein - Vorstand VEH AG

VALORA EFFEKTEN HANDEL AG: FIDOR Bank AG-Aktie, WKN A0MKYF, ISIN DE000A0MKYF1, Nach Delistung neu im Telefonhandel der VEH AG

Die VALORA EFFEKTEN HANDEL AG (http://valora.de), das älteste deutsche börsenunabhängige Wertpapierhandelshaus für unnotierte Aktien, nimmt den fortführenden Handel mit den Aktien der von der Börse delisteten FIDOR Bank AG auf.

Dies gewährleistet den Streubesitzaktionären die weitere Fungibilität Ihrer Aktien. Die Kurse finden Sie jeweils aktuell im Internet unter http://valora.de/valora/kurse?isin=DE000A0MKYF1. Bitte erteilen Sie Ihre Kauf-/Verkauf-Orders mit den entsprechenden Order-Formularen (http://valora.de/orders). Interessenten melden sich als Kunde bitte hier an: http://valora.de/valora/orders/register.

Die VEH AG wurde bereits 1988 gegründet und wickelt für über 100 Gesellschaften den Telefonhandel für die Wertpapiere dieser Unternehmen ab. Weitere Informationen gerne auch persönlich unter Telefon 07243-9000107243-90001.

01.07.2015, Klaus Helffenstein - Vorstand VEH AG

VALORA EFFEKTEN HANDEL AG: CCR Logistics Systems AG-Aktie, WKN 762720, ISIN DE0007627200, Nach Delistung neu im Telefonhandel der VEH AG

Die VALORA EFFEKTEN HANDEL AG (http://valora.de), das älteste deutsche börsenunabhängige Wertpapierhandelshaus für unnotierte Aktien, nimmt den fortführenden Handel mit den Aktien der von der Börse delisteten CCR Logistics Systems AG auf.

Dies gewährleistet den Streubesitzaktionären die weitere Fungibilität Ihrer Aktien. Die Kurse finden Sie jeweils aktuell im Internet unter http://valora.de/valora/kurse?isin=DE0007627200. Bitte erteilen Sie Ihre Kauf-/Verkauf-Orders mit den entsprechenden Order-Formularen (http://valora.de/orders). Interessenten melden sich als Kunde bitte hier an: http://valora.de/valora/orders/register.

Die VEH AG wurde bereits 1988 gegründet und wickelt für über 100 Gesellschaften den Telefonhandel für die Wertpapiere dieser Unternehmen ab. Weitere Informationen gerne auch persönlich unter Telefon 07243-9000107243-90001.

17.07.2015, Klaus Helffenstein - Vorstand VEH AG

ZEAG Energie AG: Mehrheitsaktionär EnBW empfiehlt ZEAG Delisting. Für den Fall eines Delisting will EnBW den Streubesitzaktionären der ZEAG ein freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot unterbreiten.

Ad-hoc Mitteilung nach § 15 WpHG

Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG ("EnBW") hat der ZEAG Energie AG ("ZEAG") heute empfohlen, den Widerruf der Zulassung der ZEAG-Aktien (ISIN DE0007816001) zum Handel im regulierten Markt bei der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse Stuttgart als dem einzigen regulierten Markt, zu dem die ZEAG-Aktien zugelassen sind, zu beantragen (Delisting) sowie auf eine Aufhebung der Einbeziehung der Aktien in den Freiverkehr der Börse Berlin hinzuwirken. Die EnBW ist an der ZEAG als Aktionärin unmittelbar und mittelbar mit mehr als 98 Prozent beteiligt.

Bei einem Streubesitz von unter 2 Prozent rechtfertigt der noch bestehende Nutzen der Börsennotierung den damit verbundenen Aufwand nach Einschätzung der EnBW nicht mehr. Für den Fall, dass der Vorstand der ZEAG mit Zustimmung seines Aufsichtsrats beschließen sollte, einen Antrag auf Delisting zu stellen, will die EnBW allen Streubesitzaktionären der ZEAG im Zusammenhang mit dem Delisting ein freiwilliges öffentliches Angebot zum Erwerb aller ihrer Aktien unterbreiten. Dadurch sollen die wirtschaftlichen Interessen der Streubesitzaktionäre in diesem Zusammenhang möglichst weitgehend gewahrt werden. Der Angebotspreis soll dem gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurs der ZEAG-Aktien während der letzten drei Monate vor dem 15.07.2015 entsprechen. Im Falle eines solchen Erwerbsangebots könnten die Streubesitzaktionäre der ZEAG frei entscheiden, ob sie dieses annehmen oder als Aktionäre an der ZEAG beteiligt bleiben möchten.

Der Vorstand der ZEAG wird den Vorschlag der EnBW sorgfältig prüfen und sich hierzu mit dem Aufsichtsrat der ZEAG abstimmen, dessen nächste turnusgemäße Sitzung am 20. Juli 2015 stattfindet.

Heilbronn, den 15.07.2015

ZEAG Energie AG
Der Vorstand

Ehlebracht AG künftig mit Alleinaktionär - Firmierung ändert sich auf Ehlebracht Holding AG

Unternehmensmitteilung nach Entry Standard-Bedingungen
Quasi-Ad-hoc


Hauptversammlung beschließt Übertragung der Aktien auf neuen Hauptaktionär / Unternehmen in guter Verfassung

- Erfolgreiches Geschäftsjahr 2014 mit Wachstum bei Umsatz und Ertrag

- Erstes Vierteljahr 2015 mit leichtem Plus bei Umsatzerlösen von 24,7 Millionen Euro (Vorjahr: 23,2 Millionen Euro), jedoch geringerem Vorsteuerergebnis von 1,0 Millionen Euro (Vorjahr: 1,6 Millionen Euro)

- Ausländische Konzerngesellschaften erfüllen auch im April und Mai 2015 Erwartungen - schwache Entwicklung der inländischen Konzerngesellschaften

- Vorstand und Aufsichtsrat mit großer Mehrheit entlastet

- Ralf Kesseböhmer in den Aufsichtsrat gewählt

- Zahlung einer Dividende von 10 Eurocent pro Aktie (Vorjahr: 11 Eurocent pro Aktie) für 2014

Enger / Bielefeld, 16. Juli 2015 - Die Konzernholding wird künftig nach der Verschmelzung als Ehlebracht Holding AG firmieren und einen Hauptaktionär haben. Zudem werden mit der Verschmelzung auch die Notierungen der EHLEBRACHT AG an den Börsen beendet werden. Das ist das wesentliche Ergebnis der Beschlussfassungen auf der 26. ordentlichen Hauptversammlung des Unternehmens vor ca. 100 Aktionären in der Bielefelder Stadthalle.

Unternehmensgruppe in guter Verfassung Andererseits setzt die EHLEBRACHT AG ihre jüngste Erfolgsgeschichte fort. Die Unternehmensgruppe befindet sich in guter Verfassung. Der Engeraner Konzern hat im 50. Jubiläumsjahr 2014 mit einem deutlichen Wachstum bei Umsatzerlösen auf 100,8 Millionen Euro (Vorjahr: 82,1 Millionen Euro) und beim Vorsteuerergebnis auf 6,0 Millionen Euro (Vorjahr: 4,1 Millionen Euro) nach 2013 eines der besten Resultate der Unternehmensgeschichte erzielt, berichtete Alleinvorstand Bernd Brinkmann.

Auch das erste Vierteljahr 2015 verzeichnete steigende Umsätze in Höhe von 24,7 Millionen Euro (Vorjahr: 23,2 Millionen Euro). Die schwächere Ergebnisentwicklung der inländischen Konzerngesellschaften und zusätzliche Aufwendungen für die Neupositionierung der ELEKTRA Industrial China mit einem neuen und doppelt so großen Standort in Shenzhen führten allerdings zu einem rückläufigen Ergebnis vor Steuern von 1,0 Millionen Euro (Vorjahr: 1,6 Millionen Euro). Verhalten unter dem Vorjahresniveau verlaufen sei auch das Inlandsgeschäft der Unternehmensgruppe in den Folgemonaten April und Mai 2015. Es fehle an Rückenwind durch die Konjunktur. Hingegen hätten sich die ausländischen Konzerngesellschaften in der Slowakei und China planmäßig und über Vorjahr entwickelt. Brinkmann betonte, dass das Unternehmen besonders mit seinen wachstumsdynamischen Auslandgesellschaften in der Slowakei und in China stark in den internationalen Märkten aufgestellt sei. Insbesondere die chinesische Konzerngesellschaft ELEKTRA Industrial China sei Wachstumstreiber im Konzern.

Im Mittelpunkt des Aktionärstreffens stand allerdings die Frage nach der künftigen Aktionärsstruktur des Unternehmens. Brinkmann hatte bereits in seinem Vorstandsbericht sehr deutlich gemacht, dass die bekundeten Absichten der Ehlebracht Holding AG und damit die Absichten von Herrn Ralf Kesseböhmer nachvollziehbar und zudem vorteilhaft für die Unternehmensgruppe seien. Vorstand und Aufsichtsrat der EHLEBRACHT AG haben daher den Aktionären empfohlen, den Übertragungsbeschluss der Aktien gemäß TOP 6 der Tagesordnung mit einer Barabfindung von 3,82 Euro je Aktie zu fassen.

Hauptversammlung beschließt Übertragung der Aktien Die Anteilseigner der Gesellschaft beschlossen mit großer Mehrheit den von der Verwaltung vorgelegten Tagesordnungspunkt 6. Danach werden die noch verbliebenen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der EHLEBRACHT AG ihre Aktien im Umfang von rund 9,9 Prozent des Grundkapitals der Engeraner Aktiengesellschaft gegen eine Barabfindung in Höhe von 3,82 Euro, auf den Hauptaktionär, die Ehlebracht Holding AG, die bereits mehr als 90 Prozent aller EHLEBRACHT Aktien hielt, übertragen. Die Übertragung der Aktien erfolgt Zug um Zug gegen Zahlung der Barabfindung nach Wirksamwerden des Übertragungsbeschlusses durch Eintragung ins Handelsregister.

Konzernholding mit neuem Namen, Rückzug von der Börse Die Konzernholding wird künftig nach der Verschmelzung unter Ehlebracht Holding AG firmieren. Zudem wird mit der Verschmelzung der EHLEBRACHT AG auf die Ehlebracht Holding AG die Notierung an der Börse aufgehoben. Der Gesetzgeber hat mit den einschlägigen Bestimmungen des Umwandlungs- und Aktiengesetzes die Möglichkeit eines sogenannten "verschmelzungsrechtlichen Squeeze Out" für einen Aktionär vorgesehen, der 90 Prozent des Grundkapital der übertragenden Aktiengesellschaft hält. Die Ehlebracht Holding AG hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, nachdem Sie mit 90,0832 Prozent aller EHLEBRACHT-Aktien die 90 Prozent-Beteiligungsschwelle erreicht hatte. So betonte Alleinvorstand Bernd Brinkmann in seiner Rede, dass der verschmelzungsrechtliche Squeeze Out ein völlig legales, vom Gesetzgeber ausdrücklich vorgesehenes Verfahren sei. Das Verfahren sei zudem mit großer Transparenz und Offenheit geführt worden. Alle wichtigen Dokumente seien über die Homepage der Gesellschaften zugänglich gemacht worden. Er äußerte allerdings Verständnis für eine gewisse Unzufriedenheit der Altaktionäre, zumal diese die Gesellschaft und ihn persönlich loyal durch "Dick und Dünn" begleitet und mit ihrer Stimme EHLEBRACHT den Rücken gestärkt hätten.

Die Aktionäre beschlossen überdies mit großer Mehrheit die von Vorstand und Aufsichtsrat vorgeschlagene Dividende von 10 Eurocent pro Aktie (Vorjahr: 11 Eurocent pro Aktie) für das Geschäftsjahr 2014. Ralf Kesseböhmer wurde als Vertreter der Ehlebracht Holding AG ebenfalls mit breiter Mehrheit nach seiner bereits gerichtlich erfolgten Bestellung in den Aufsichtsrat der Gesellschaft gewählt. Die Anteilseigner entlasteten auch Vorstand und Aufsichtsrat mit deutlicher Mehrheit.

Bei Rückfragen: Ehlebracht AG, Bernd Brinkmann, Vorstand, Tel.:05223/185128,
E-mail: b.brinkmann@ehlebracht-ag.com,
Internet: http://www.ehlebracht-ag.com

Squeeze-out bei der Dr. Scheller Cosmetics AG: LG Stuttgart lehnt Erhöhung der Barabfindung ab

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der Dr. Scheller Cosmetics  AG hat das Landgericht (LG) Stuttgart die insgesamt 76 Spruchanträge mit Beschluss vom 10. Juli 2015 zurückgewiesen. Der Squeeze-out war von der Hauptaktionärin Kalina International S.A., eine Tochtergesellschaft der russischen OJSC Concern Kalina, Ekaterinburg, betrieben worden, nachdem die Produktion 2009 an die Weckerle Cosmetics GmbH veräußert worden war und bereits 2007 ein Delisting stattgefunden hatte.

Nach Auffassung des LG Stuttgart sind alle 76 Anträge zulässig, auch insoweit Anträge zunächst beim örtlich unzuständigen LG Ulm eingereicht worden waren und erst nach Fristablauf beim LG Stuttgart eingingen.

In der Sache seien die Anträge aber nicht begründet. Der Ertragswert sei zutreffend berechnet worden. Für eine nach Absicht des Gerichts "noch ambitioniertere" Planung sprechen nichts. Planungsfehler seien nicht ersichtlich. Nach dem Delisting der Dr. Scheller-Aktien habe es nur noch einen "sporadischen Handel" im Freiverkehr gegeben. Der Börsenkurs als Untergrenze der Abfindung sei daher nicht heranzuziehen.

Gegen die Entscheidung des LG Stuttgart kann innerhalb von einem Monat ab Zustellung Beschwerde eingelegt werden.

LG Stuttgart, Beschluss vom 10. Juli 2015, Az. 31 O 29/10 KfH AktG
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. u.a. ./. Kalina International S.A.
76 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Peter Maser, Deloitte Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, 70597 Stuttgart
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Latham & Watkins LLP, 20354 Hamburg

Donnerstag, 16. Juli 2015

Squeeze-out bei der Bau-Verein zu Hamburg AG: Erstinstanzlich keine Erhöhung der Barabfindung

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der Bau-Verein zu Hamburg AG zugunsten der TAG Immobilien AG gab es erstinstanzlich keine Erhöhung der Barabfindung, den die Hauptaktionärin mit EUR 4,55 je Bauverein-Aktie festgelegt hatte. Das Landgericht (LG) Hamburg wies die Spruchanträge mit Beschluss vom 29. Juni 2015 zurück.

Die Anträge seien zwar zulässig, aber nicht begründet. Der Abfindungsbetrag sei zutreffend unter Zugrundelegung des gewichteten Börsenkurses in einem Referenzzeitraum von drei Monaten vor Bekanntgabe der Strukturmaßnahme ermittelt worden (Entscheidungsgründe, S. 13). Der Ertragswert bzw. eine Bewertung nach dem für Immobilen-Bestandshalter näher liegenden EPRA-NAV (eine Bewertung des Net Asset Values nach den Regeln der European Public Real Estate Association) führe zu keinem höheren Wert. Die in der Unternehmensplanung zugrunde gelegte konstante jährliche Steigerung der Mieteinkünfte um 1,9% müsse akzeptiert werden. Auch die anderen Parameter seien nicht zu beanstanden. Bei dem von dem Angemessenheitsprüfer ermittelten EPRA-NAV in Höhe von EUR 4,94 je Bauverein-Aktie sei ein Abschlag für die "Overhead-Kosten" anzusetzen. Der Barwert dieser Kosten führe zu einem Wert unterhalb des Börsenwertes (S. 38).

Gegen die Entscheidung des LG Hamburg kann innerhalb von einem Monat ab Zustellung Beschwerde eingelegt werden.

LG Hamburg, Beschluss vom 29. Juni 2015, Az. 412 HKO 178/12
Zürn, T. u.a. ./. TAG Immobilien AG
65 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Dirk Unrau, c/o Causaconcilio, 24114 Kiel
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, TAG Immobilien AG:
Rechtsanwälte Noerr LLP, 80333 München

Mittwoch, 15. Juli 2015

Cybits Holding AG: Vorstand und Aufsichtsrat beschließen Segmentwechsel

Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG

Mainz-Kastel, 26. Juni 2015 - Der Vorstand der Cybits Holding AG hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom heutigen Tage einen Segmentwechsel für die derzeit im General Standard an der Deutschen Börse, Frankfurt, gehandelten Aktien in den sogenannten Entry Standard der Deutschen Börse, Frankfurt, beschlossen.

Der Vorstand wird daher den Widerruf der Zulassung der Aktien der Cybits Holding AG zum Regulierten Markt der Deutschen Börse, Frankfurt, beantragen und anschließend eine Notierung der Aktien im Entry Standard der Deutschen Börse, Frankfurt, beantragen.

Der Vorstand geht davon aus, dass der Handel im Regulierten Markt voraussichtlich um die Jahres-wende 2015/16 enden und dann der Handel der Aktien im Entry Standard aufgenommen wird. Die Einbeziehung in den Entry Standard soll mit Wirkung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Widerrufs der Zulassung im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse erfolgen.

Vorstand und Aufsichtsrat haben sich zu diesem Schritt entschlossen, um die mit der Börsennotie-rung verbundenen Kosten im Interesse der Gesellschaft deutlich zu reduzieren. Nach Auffassung des Vorstandes und Aufsichtsrates bietet der Entry Standard eine sinnvolle Kosten-Nutzen-Relation der Börsennotierung im Verhältnis zur Marktkapitalisierung und den berechtigten Transparenzinteressen. Durch die beabsichtigte Notierung im Entry Standard bleiben die Aktien der Gesellschaft weiterhin handelbar.

Dienstag, 14. Juli 2015

Verlängerung des Übernahmeangebots für Roth & Rau-Aktien

Mitteilung meiner Depotbank:
Wie wir Informationen der Wertpapiermitteilungen entnehmen, bietet die MBT Systems GmbH, Zülpich den Aktionären der Roth & Rau AG in einer weiteren Annahmefrist vom 15.07.2015 bis zum 11.08.2015 an, ihre Aktien für EUR 4,80 je Aktie zu übernehmen. Ein Börsenkurs der Roth & Rau AG liegt nicht vor (Angaben ohne Gewähr).

Bei Annahme des Angebots werden wir die angebotenen Aktien zunächst im Verhältnis 1 : 1 in zum Verkauf eingereichte Roth & Rau AG Inhaberaktien (ISIN DE000A161PR2 - nicht handelbar) umbuchen.

Eventuell anfallende Steuern und Gebühren gehen zu Ihren Lasten. Alle Inhaber müssen sicherstellen, dass die Annahme nicht gegen gültiges Recht des jeweiligen Landes verstößt. Dieses Schreiben bedeutet nicht, dass Sie berechtigt sind, an der Maßnahme teilzunehmen. Wir empfehlen Ihnen, dies zu prüfen und gegebenenfalls mit einem Rechtsberater zu besprechen.

Wir bitten Sie, uns möglichst umgehend, spätestens jedoch bis zum 10.08.2015, 17:00 Uhr MESZ (bei uns eintreffend) mitzuteilen, ob Sie an obigem Angebot interessiert sind (Option 1). Ohne Ihre Weisung bis zu diesem Termin werden wir nichts für Sie in dieser Angelegenheit unternehmen (Option 2).

Bereits erteilte Weisungen für die 1. Annahmefrist bis 14.07.2015 behalten ihre Gültigkeit.

Weitere Informationen zu diesem Angebot und den vollständigen Angebotstext erhalten Sie im elektronischen Bundesanzeiger unter www.bundesanzeiger.de voraussichtlich am 10.07.2015.

Weiteres Übernahmeangebot für OnVista-Aktien

Mitteilung meiner Depotbank:

Wie wir Informationen der Wertpapiermitteilungen entnehmen, bietet die SCHNIGGE Wertpapierhandelsbank AG, Düsseldorf den Aktionären der OnVista AG bis zum 26.07.2015 an, ihre Aktien für EUR 2,50 je Aktie zu übernehmen. Ein aktueller Kurs der OnVista AG Aktien liegt nicht vor (Angaben ohne Gewähr). Weitere Infos zur OnVista AG finden sie unter http://www.onvista-group.de/de/investor-relations/hauptversammlung/2015/2015.html.

Das Angebot ist begrenzt auf 50.000 Aktien. Gegebenenfalls erfolgt eine Pro-Rata-Zuteilung. Eventuell anfallende Steuern und Gebühren gehen zu Ihren Lasten. Alle Inhaber müssen sicherstellen, dass die Annahme nicht gegen gültiges Recht des jeweiligen Landes verstößt. Dieses Schreiben bedeutet nicht, dass Sie berechtigt sind, an der Maßnahme teilzunehmen. Wir empfehlen Ihnen, dies zu prüfen und gegebenenfalls mit einem Rechtsberater zu besprechen.

Wir bitten Sie, uns möglichst umgehend, spätestens jedoch bis zum 24.07.2015, 17:00 Uhr MESZ (bei uns eintreffend) mitzuteilen, ob Sie an obigem Angebot interessiert sind (Option 1). Ohne Ihre Weisung bis zu diesem Termin werden wir nichts für Sie in dieser Angelegenheit unternehmen (Option 2).

Weitere Informationen zu diesem Angebot und den vollständigen Angebotstext erhalten Sie unter www.schnigge.de.

Bitte beachten Sie das Konkurrenzangebot der Taunus Capital Management AG. Hierüber wurden Sie bereits mit einem separaten Anschreiben informiert.

WESTGRUND Aktiengesellschaft: Wechsel in Quotation Board

Corporate News

Berlin, 13.Juli 2015: Wie in der Ad-hoc-Mitteilung der WESTGRUND Aktiengesellschaft, Berlin, am 1. Juli 2015 bekanntgegeben wurde, hat die Gesellschaft am gleichen Tag entschieden, einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse zu stellen. Auf den hiernach gestellten Antrag der Gesellschaft hat die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse am 13. Juli 2015 den Widerruf beschlossen und im Internet (www.deutsche-boerse.com) veröffentlicht. In dem Beschluss wurde festgestellt, dass der Widerruf mit Ablauf des 13. Juli 2015 wirksam wird.

Die bestehende Notierung der Aktien der Gesellschaft im regulierten Markt der Börse Düsseldorf soll zunächst weiter bestehen bleiben. Zudem wurde ein Antrag auf Einbeziehung der Aktien der Gesellschaft in den Open Market der Frankfurter Wertpapierbörse, Quotation Board, gestellt, um auch weiterhin einen Handel der Aktien der Gesellschaft im elektronischen Handelssystem XETRA zu gewährleisten.

Der Vorstand

WESTGRUND Aktiengesellschaft: Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse

Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 Abs. 1 WpHG

Die Gesellschaft hat heute entschieden, einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse zu stellen. Die Aktien der WESTGRUND Aktiengesellschaft sind derzeit im Prime Standard, Teilbereich des regulierten Marktes an der Frankfurter Wertpapierbörse mit weiteren Zulassungsfolgepflichten, notiert. Die Gesellschaft rechnet damit, dass die Entscheidung über den Widerruf der Zulassung der Aktien zum regulierten Markt durch die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse kurzfristig erfolgen und mit deren Veröffentlichung wirksam werden wird. Die bestehende Notierung der Aktien der Gesellschaft im regulierten Markt der Börse Düsseldorf soll dagegen zunächst weiter bestehen bleiben.

In Folge des Übernahmeangebots der ADLER Real Estate AG an die Aktionäre der WESTGRUND Aktiengesellschaft hat sich die Aktionärsstruktur der Gesellschaft grundlegend geändert. Der Free Float beträgt gegenwärtig nur noch 5,1 %. Vor diesem Hintergrund hält der Vorstand es für angemessen, zukünftig auf die Notierung im Prime Standard, die mit besonderen Transparenzpflichten und gesteigerten Anforderungen an die Erstellung und Veröffentlichung von Finanzberichten verbunden ist, zu verzichten. Hierdurch wird der mit einer Notierung der Aktien der Gesellschaft im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse, Teilbereich Prime Standard, verbundene Verwaltungs- und Kostenaufwand künftig vermieden.

30. Juni 2015

Der Vorstand

Spruchverfahren aktuell (SpruchZ) Nr. 10/2015 veröffentlicht

Freitag, 10. Juli 2015

Beendigung des Spruchverfahrens zum Squeeze-out bei der Hypo Real Estate Holding AG

Finanzmarktstabilisierungsfonds – FMS
Frankfurt

WKN: 802770
ISIN: DE 0008027707 

Bekanntmachung gemäß § 14 SpruchG über die Beendigung des Spruchverfahrens betreffend die Überprüfung der Angemessenheit der Barabfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der Hypo Real Estate Holding AG

Die Finanzmarktstabilisierungsanstalt diese vertreten durch den Leitungsausschuss macht die aufgrund des Beschlusses des Oberlandesgerichts München vom 5. Mai 2015 über die Zurückweisung der Beschwerden (Az. 31 Wx 366/13) rechtskräftige Entscheidung des Landgerichts München I vom 21. Juni 2013 (Az. 5HK O 19183/09) wie folgt (ohne Gründe) bekannt:

I. Entscheidung des Landgerichts München I vom 21. Juni 2013

In dem Spruchverfahren

1. – 272. (…)

- Antragsteller -

gegen

Finanzmarktstabilisierungsfonds - FMS, vertreten durch die Finanzmarktstabilisierungsanstalt, diese vertreten durch den Leitungsausschuss, Taunusanlage 6, 60329 Frankfurt am Main 

- Antragsgegnerin -

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Freshfields Bruckhaus Deringer, Bockenheimer Anlage 44, 60322 Frankfurt 

Gemeinsamer Vertreter der nicht selbst als Antragsteller am Verfahren beteiligten ehemaligen Aktionäre (§ 6 SpruchG):
Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer Walter L. Grosse, Luisenstraße 25, 80333 München

wegen Barabfindung

erlässt das Landgericht München I, 5. Kammer für Handelssachen durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht Dr. Krenek, Handelsrichter Zeyda und Handelsrichter Zoch nach mündlicher Verhandlung vom 17.11.2011, 26.4.2012, 8.8.2012 und 18.12.2012 am 21.6.2013 folgenden Beschluss:

I. Die Anträge auf Festsetzung einer höheren Barabfindung als € 1,30 je Inhaberstückaktie werden zurückgewiesen.

II. Der Antragsgegner trägt 271/272 der ausschließlich nach der Kostenordnung berechneten Gerichtskosten und die Kosten der Anhörung der Abfindungsprüfer sowie die außergerichtlichen Kosten der Antragsteller mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin zu 222). Von den ausschließlich nach der Kostenordnung berechneten Gerichtskosten trägt die Antragstellerin zu 222) 1/272. Die Antragstellerin zu 222) und der Antragsgegner tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

III. Der Geschäftswert sowie der Wert für die vom Antragsgegner zu tragende Vergütung des gemeinsamen Vertreters der nicht selbst als Antragsteller am Verfahren beteiligten ehemaligen Aktionäre werden auf € 200.000,-- festgesetzt.

 
II. Entscheidung des Oberlandesgerichts München vom 5. Mai 2015

I. Die Beschwerden gegen den Beschluss des Landgerichts München I vom 21.6.2013 werden zurückgewiesen.

II. Die Antragsgegnerin trägt die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens sowie Vergütung und Auslagen des gemeinsamen Vertreters.

III. Außergerichtliche Kosten werden im Beschwerdeverfahren nicht erstattet.

IV. Der Geschäftswert für des Beschwerdeverfahren wird auf 200.000 € festgesetzt.

V. Vergütung und Auslagen des gemeinsamen Vertreters für das Beschwerdeverfahren werden auf 1.104,32 € festgesetzt.


Frankfurt, im Mai 2015

Finanzmarktstabilisierungsfonds – FMS
Die Finanzmarktstabilisierungsanstalt
Der Leitungsausschuss

Quelle: Bundesanzeiger vom 10. Juli 2015

Verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out bei der Dresdner Factoring AG

Dresdner Factoring AG
Köln
(bisher firmierend als abcfinance Beteiligungs AG)

Bekanntmachung über die Abfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der
Dresdner Factoring AG, Dresden

 ISIN DE000DFAG997 / WKN DFAG99

Die abcfinance Beteiligungs AG, Köln, (seit 7. Juli 2015 firmierend als Dresdner Factoring AG, nachfolgend die „Gesellschaft“) und die Dresdner Factoring AG, Dresden, („Dresdner Factoring“) haben am 26. März 2015 einen Verschmelzungsvertrag geschlossen, der die Angabe enthält, dass im Zusammenhang mit der Verschmelzung ein Ausschluss der übrigen Aktionäre („Minderheitsaktionäre“) der Dresdner Factoring erfolgen soll. Die ordentliche Hauptversammlung der Dresdner Factoring vom 13. Mai 2015 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Dresdner Factoring auf die Hauptaktionärin, die Gesellschaft, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG i.V.m. § 62 Abs. 5 UmwG beschlossen.

Der Übertragungsbeschluss wurde gemäß § 62 Abs. 5 Satz 7 UmwG mit dem Vermerk, dass dieser Beschluss erst mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft wirksam wird, am 1. Juli 2015 in das Handelsregister der Dresdner Factoring beim Amtsgericht Dresden unter HRB 17905 eingetragen. Die Verschmelzung wurde am 1. Juli 2015 in das Handelsregister der Dresdner Factoring beim Amtsgericht Dresden und am 7. Juli 2015 in das Handelsregister der Gesellschaft beim Amtsgericht Köln unter HRB 78502 eingetragen. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der Dresdner Factoring sowie der Eintragung der Verschmelzung in die Handelsregister der Dresdner Factoring und der Gesellschaft sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der Dresdner Factoring in das Eigentum der Gesellschaft übergegangen. Gleichzeitig ist die Verschmelzung wirksam geworden.

Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der Dresdner Factoring eine von der Gesellschaft zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 11,46 je auf den Inhaber lautender Nennbetragsaktie mit einem Nennbetrag von EUR 1,00 je Aktie der Dresdner Factoring (ISIN DE000DFAG997). Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch den vom Landgericht Leipzig ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfer Herr Wirtschaftsprüfer Dr. Joachim Dannenbaum, Partner der RBS RoeverBroennerSusat GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, geprüft und bestätigt.

Die Barabfindung ist von der gerichtlichen Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der Dresdner Factoring an – frühestens jedoch ab Wirksamwerden des Übertragungsbeschlusses und der Verschmelzung durch Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Gesellschaft – mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen.

Die Auszahlung der Barabfindung an die aufgrund des wirksam gewordenen Übertragungsbeschlusses ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der Dresdner Factoring erfolgt Zug um Zug gegen Ausbuchung der Aktien der Dresdner Factoring durch die M.M. Warburg & CO (AG & Co.) Kommanditgesellschaft auf Aktien, Hamburg, über die jeweilige Depotbank. Die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der Dresdner Factoring brauchen hinsichtlich der Ausbuchung der Aktien und der Entgegennahme der Barabfindung nichts zu veranlassen.

Die Entgegennahme der Barabfindung ist für die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der Dresdner Factoring provisions- und spesenfrei.

Die Notierung der Aktien der Dresdner Factoring im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse sowie an den anderen Börsen, an denen die Aktien der Dresdner Factoring in den Freiverkehr einbezogen sind, wurde am 7. Juli 2015 eingestellt. 

Köln, im Juli 2015

Dresdner Factoring AG
(bisher firmierend als abcfinance Beteiligungs AG)
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 9. Juli 2015

Donnerstag, 9. Juli 2015

Formwechsel bei der MAGIX AG: nunmehr MAGIX GmbH & Co. KGaA

MAGIX GmbH & Co. KGaA
Berlin

Auf den Namen lautende Stückaktien der MAGIX AG / MAGIX GmbH & Co. KGaA
– ISIN DE0007220782 / WKN 722 078 –

Bekanntmachung über den Formwechsel der MAGIX AG, Berlin,
in die MAGIX GmbH & Co. KGaA, Berlin 

Die ordentliche Hauptversammlung der MAGIX AG, Berlin, vom 24. März 2015, hat u. a. Folgendes beschlossen:

• Die MAGIX AG wird im Wege des Formwechsels nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes in eine Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) umgewandelt.

• Die Firma des Rechtsträgers neuer Rechtsform lautet MAGIX GmbH & Co. KGaA.

• Das gesamte Grundkapital der MAGIX AG in der zum Zeitpunkt der Eintragung des Formwechsels in das Handelsregister bestehenden Höhe wird zum Grundkapital der MAGIX GmbH & Co. KGaA, wobei die Aktionäre, die zum Zeitpunkt der Eintragung des Formwechsels in das Handelsregister Aktionäre der MAGIX AG sind, Kommanditaktionäre der MAGIX GmbH & Co. KGaA werden. Sie werden in demselben Umfang und mit derselben Anzahl an Stückaktien am Grundkapital der MAGIX GmbH & Co. KGaA beteiligt, wie sie es vor Wirksamwerden des Formwechsels am Grundkapital der MAGIX AG waren. Die Anzahl der insgesamt ausgegebenen Stückaktien und der rechnerische Anteil jeder Stückaktie am Grundkapital bleiben unverändert.

Am 23. Juni 2015 wurde der Formwechsel in das Handelsregister beim Amtsgericht Charlottenburg eingetragen. Damit sind alle vorstehenden Beschlusspunkte wirksam geworden.

Das Grundkapital der MAGIX GmbH & Co. KGaA beträgt nach Wirksamwerden des Formwechsels unverändert Euro 12.662.038,00 EUR und ist in 8.844.979 auf den Namen lautende Stammaktien ohne Nennbetrag mit voller Gewinnanteilberechtigung für das Geschäftsjahr 2015 eingeteilt. Das Grundkapital ist ausschließlich in Form einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt wurde. Die Aktionäre der MAGIX GmbH & Co. KGaA werden an dem bei der Clearstream Banking AG gehaltenen Sammelbestand an Aktien der MAGIX GmbH & Co. KGaA entsprechend ihrem Anteil als Miteigentümer beteiligt. Ein Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile ist ausgeschlossen.

Die wertpapiertechnische Abwicklung der beschlossenen Maßnahme ist bei der BHF-BANK Aktiengesellschaft zentralisiert.

Nach dem Stand vom 1. Juli 2015, abends, werden die Clearstream Banking AG und die Depotbanken die Wertpapierbezeichnung der auf den Namen lautenden Stückaktien der MAGIX AG mit der ISIN DE0007220782/WKN 722 078 in auf den Namen lautende Stückaktien der MAGIX GmbH & Co. KGaA unter Beibehaltung der bisherigen ISIN/WKN ändern.

Da alle Aktien der MAGIX AG / MAGIX GmbH & Co. KGaA girosammelverwahrt sind und von den Depotbanken für die jeweiligen Aktionäre verwahrt werden, erfolgt die Umstellung der Aktien der MAGIX AG in Aktien der MAGIX GmbH & Co. KGaA ausschließlich auf dem Girosammelwege. Von den Aktionären ist daher nichts zu veranlassen. Die Umstellung ist für die Aktionäre der MAGIX GmbH & Co. KGaA provisions- und spesenfrei.

Berlin, im Juni 2015

MAGIX GmbH & Co. KGaA
Die persönlich haftende Gesellschafterin
MAGIX Verwaltungs GmbH
Die Geschäftsführer

Übernahmeangebot für Analytik Jena-Aktien

Mitteilung meiner Depotbank:

Wie wir Informationen der Wertpapiermitteilungen entnehmen, bietet die Endress+Hauser (Deutschland) AG+Co.KG, Weil am Rhein, den Aktionären der Analytik Jena AG bis zum 07.08.2015 an, ihre Aktien für EUR 14,00 je Aktie zu übernehmen. Der letzte ermittelte Kurs der Analytik Jena AG betrug am 30.03.2015 an der Börse in Stuttgart EUR 13,98 (Angaben ohne Gewähr).

Bei Annahme des Angebots werden wir die angebotenen Aktien zunächst im Verhältnis 1 : 1 in zum Verkauf eingereichte Analytik Jena-Aktien (ISIN DE000A161PP6 - nicht handelbar) umbuchen.

Eventuell anfallende Steuern und Gebühren gehen zu Ihren Lasten. Alle Inhaber müssen sicherstellen, dass die Annahme nicht gegen gültiges Recht des jeweiligen Landes verstößt. Dieses Schreiben bedeutet nicht, dass Sie berechtigt sind, an der Maßnahme teilzunehmen. Wir empfehlen Ihnen, dies zu prüfen und gegebenenfalls mit einem Rechtsberater zu besprechen.

Wir bitten Sie, uns möglichst umgehend, spätestens jedoch bis zum 06.08.2015, 16:00 Uhr MESZ (bei uns eintreffend) mitzuteilen, ob Sie an obigem Angebot interessiert sind (Option 1). Ohne Ihre Weisung bis zu diesem Termin werden wir nichts für Sie in dieser Angelegenheit unternehmen (Option 2).

Weitere Informationen zu diesem Angebot und den vollständigen Angebotstext erhalten Sie unter www.endress.com/de/pages/angebot-analytik-jena oder im elektronischen Bundesanzeiger (www.bundesanzeiger.de) vom 06.07.2015.

"Spruchverfahren: Die Waffe der Kleinanleger"

Selbst die ARD beschäftigt sich nunmehr mit Spruchverfahren. Als "Letzte Chance für Unzufriedene" berichtet die ARD auf ihrer Webseite boerse.ARD.de über "Spruchverfahren: Die Waffe der Kleinanleger" (kleine Ungenauigkeiten inklusive):

http://boerse.ard.de/boersenwissen/boersenwissen-fuer-fortgeschrittene/spruchverfahren-die-waffe-der-kleinanleger100.html

Zitat: "Laut der Schutzvereinigung der Kapitalanleger (SdK) ist das Spruchverfahren eine wichtige Waffe des Privatanlegers gegen "räuberische Großaktionäre"."

Squeeze-out bei der Dyckerhoff AG: LG Frankfurt am Main hebt Barabfindung auf EUR 52,40 an (Erhöhung um 11,11%)

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der Dyckerhoff Aktiengesellschaft, Wiesbaden, hatte das Landgericht Frankfurt am Main mit Beschluss vom 8. Juni 2015 die Barabfindung sowohl für die Stammaktien wie auch für die Vorzugsaktien auf EUR 52,40 angehoben, siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2015/07/squeeze-out-bei-der-dyckerhoff-ag-lg.html. Gegen diese Entscheidung haben sowohl mehrere Antragsteller (die eine höhere Abfindung fordern) wie auch die Antragsgegnerin Beschwerde eingelegt. Über diese wird das Oberlandesgericht Frankfurt am Main befinden.

Die Hauptaktionärin, die Buzzi Unicem S.p.A., hatte eine Barabfindung in Höhe von lediglich EUR 47,16 angeboten, siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2013/09/squeeze-out-bei-der-dyckerhoff.html. Die gerichtliche Anhebung durch das Landgericht entspricht somit einer Erhöhung um ca. 11,11%.

LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 8. Juni 2015, Az. 3-5 O 198/13
Zürn u.a. ./. Buzzi Unicem S.p.A.
93 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr.  Peter Dreier, 40213 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:

Rechtsanwälte Greenfort, 60325 Frankfurt am Main

Mittwoch, 8. Juli 2015

Squeeze-out bei der ABB AG: Nach mehr als 12 Jahren Spruchverfahren erstinstanzlich keine Erhöhung

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem seit Ende 2002 laufenden Spruchverfahren zu dem am 29. August 2002 beschlossenen und am 15. November 2002 eingetragenen Squeeze-out bei der ABB AG, Mannheim, hat das Landgericht Mannheim eine Erhöhung des Barabfindungsbetrags abgelehnt (Beschluss vom 28. Mai 2015, Az. 21 AktE 1/03). Das bereits mehr als 12 Jahre dauernde Verfahren ist damit allerdings nicht abgeschlossen, sondern wird zweitinstanzlich weiter geführt werden.

Die sehr lange Dauer des Verfahrens wird nur noch durch das seit 1986 (!) laufende Spruchverfahren zu dem Beherrschungsvertrag mit der ABB AG übertroffen, das erst 2013 endgültig abgeschlossen werden konnte, siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2013/08/abschluss-des-spruchverfahren.html. Das Spruchverfahren wurde über viele Jahre vom Gericht trotz mehrerer Anfragen von Antragstellerseite nicht weiter betrieben. Ein zunächst für Ende 2013 angekündigter Entscheidungsverkündungstermin wurde aufgehoben.

In dem Spruchverfahren zu dem Beherrschungsvertrag (Stichtag 16 Jahre vor dem Squeeze-out) wurde gerichtlich eine Barabfindung in Höhe von EUR 223,80 und eine Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 20,48 (bis 1991, danach die Hälfte) festgesetzt.

Nach Ansicht des LG Mannheim ist die von der Hauptaktionärin, der ABB Asea Brown Boveri AG, Zürich, für den 2002 durchgeführten Squeeze-out angebotene Barabfindung in Höhe von EUR 270,- angemessen. Der von der Hauptaktionärin angesetzte Basiszinssatz in Höhe von 6% sei nicht zu beanstanden (S.15). Die am Bewertungsstichtag aktuelle Zinsstrukturkurkurve müsse nicht zugrunde gelegt werden, da die "IDW-Grundsätze" insoweit erst 2005 geändert worden seien (S. 16). Auch die Marktrisikoprämie sei mit 5% zutreffend bestimmt worden. Der hierauf angewandte Beta-Faktor von 1,1 sei angemessen ermittelt worden, so dass der angesetzte Risikozuschlag in Höhe von 5,5% nicht überhöht sei. Auch der von der Hauptaktionärin angesetzte Wachstumsabschlag in Höhe von nur 1% erscheint dem LG Mannheim angemessen (S. 19).

Auf den Meinungsstreit zur rückwirkenden Anwendung des IDW S1 2005 (OLG Frankfurt am Main: Argument des Erkenntnisfortschritts, siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2015/04/olg-frankfurt-am-main-zur-ruckwirkenden.html) geht das LG Mannheim nicht ein. Auch eine Kapitalisierung der Ausgleichszahlungen aus dem Beherrschungsvertrag (siehe hierzu die Vorlage des OLG Frankfurt am Main an den BGH: http://spruchverfahren.blogspot.de/2015/01/bestimmung-der-barabfindung-anhand-des.html) hat das LG Mannheim nicht in Erwägung gezogen.

LG Mannheim, Beschluss vom 28. Mai 2015, Az. 21 AktE 1/03
Weyde u.a. ./. ABB Asea Brown Boveri AG und ABB AG
18 Antragsteller

Dienstag, 7. Juli 2015

Deutsche Postbank AG: Barabfindung für Deutsche Postbank Aktien auf Euro 35,05 je Aktie festgesetzt

Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG

Die Deutsche Bank AG hat heute gegenüber dem Vorstand der Deutsche Postbank AG ihr am 27. April 2015 gemäß § 327a Abs. 1 AktG gestelltes Verlangen bestätigt und konkretisiert, die Hauptversammlung der Deutsche Postbank AG über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der Deutsche Postbank AG auf die Deutsche Bank AG als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen zu lassen (Squeeze-out).

Die Deutsche Bank AG hat dabei die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Deutsche Postbank AG auf die Deutsche Bank AG auf EUR 35,05 je auf den Namen lautender Stückaktie der Deutsche Postbank AG festgelegt.

Der erforderliche Beschluss soll in der ordentlichen Hauptversammlung der Deutsche Postbank AG gefasst werden, die für den 28. August 2015 geplant ist.

Dresdner Factoring AG: Squeeze-out der Minderheitsaktionäre und Verschmelzung der Dresdner Factoring AG auf die abcfinance Beteiligungs AG wirksam

Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG

Dresden, den 7. Juli 2015

WKN DFAG99, ISIN DE000DFAG997, zugelassen zum Handel an den Präsenzbörsen in Frankfurt/Main, Stuttgart, Berlin, Düsseldorf und München sowie im elektronischen Handelssystem XETRA.

Die Verschmelzung der Dresdner Factoring AG auf die abcfinance Beteiligungs AG mit Sitz in Köln ist am heutigen Tag durch Eintragung in das Handelsregister der abcfinance Beteiligungs AG wirksam geworden. Die Dresdner Factoring AG ist damit erloschen. Die Firma der abcfinance Beteiligungs AG wurde gleichzeitig in "Dresdner Factoring AG" geändert. Das operative Geschäft wird am Geschäftssitz in Dresden unverändert fortgeführt.

Gleichzeitig ist der am 13. Mai 2015 von der ordentlichen Hauptversammlung der Dresdner Factoring AG gefasste Beschluss über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der Dresdner Factoring AG auf die abcfinance Beteiligungs AG als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 11,46 je auf den Inhaber lautender Nennbetragsaktie im Rahmen des sog. verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out gemäß § 62 Abs. 1 und Abs. 5 UmwG i.V.m. § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG wirksam geworden. Damit sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der Dresdner Factoring AG auf die abcfinance Beteiligungs AG übergegangen.

Die Börsennotierung der Aktien der Dresdner Factoring AG wird voraussichtlich zum Ende des heutigen Tages eingestellt werden. Ein bis dahin noch stattfindender Börsenhandel ist lediglich ein Handel mit Barabfindungsansprüchen der Minderheitsaktionäre.

Für die Abwicklung der Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre sowie der Gewährung der angemessenen Barabfindung wird auf die Bekanntmachung verwiesen, die von Seiten der abcfinance Beteiligungs AG demnächst im Bundesanzeiger veröffentlicht werden wird.

Der Vorstand
Dresdner Factoring AG


Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:
Die Dresdner Factoring AG gehört zu den führenden Factoringinstituten für mittelständische Unternehmen mit Umsätzen bis zu EUR 100 Mio. p.a. Kennzeichnend für das Geschäftsmodell der Dresdner Factoring sind die Nähe zum Kunden und passgenaue Finanzierungslösungen, die sich optimal in die Gesamtfinanzierung des Kunden einfügen.

Diese Mitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen, die auf derzeitigen Annahmen und Prognosen des Managements der Dresdner Factoring beruhen. Bekannte und unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren können dazu führen, dass die tatsächliche Entwicklung, insbesondere die Ergebnisse, die Finanzlage und die Geschäfte unserer Gesellschaft wesentlich von den hier gemachten zukunftsgerichteten Aussagen abweichen. Die Gesellschaft übernimmt keine Verpflichtung, diese zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren oder sie an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.