Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG
Die Argon GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main hat der P&I Personal & Informatik AG (ISIN DE0006913403) heute mitgeteilt, dass sie gemäß § 327b Abs. 1 S. 1 AktG die Höhe der an die Minderheitsaktionäre der P&I Personal & Informatik AG zu zahlenden angemessenen Barabfindung auf EUR 70,66 für jede auf den Inhaber lautende Stückaktie festgelegt hat. Die Argon GmbH hat in diesem Zusammenhang das Verlangen gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG vom 5. Mai 2014 bestätigt und konkretisiert.
Die Argon GmbH ist mit mehr als 95 % am Grundkapital der P&I Personal & Informatik AG beteiligt und ist damit deren Hauptaktionär im Sinne des § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG. Der Übertragungsbeschluss soll in der nächsten ordentlichen Hauptversammlung der P&I Personal & Informatik AG gefasst werden. Diese wird voraussichtlich am 2. September 2014 in Wiesbaden stattfinden.
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