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Freitag, 18. Juli 2014

Bekanntmachung über die Barabfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der CyBio AG

Analytik Jena AG
Jena

Bekanntmachung über die Barabfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre
der CyBio AG, Jena
WKN 541230, ISIN DE0005412308

Die ordentliche Hauptversammlung der CyBio AG („CyBio“) hat am 22. Mai 2014 auf Verlangen der Analytik Jena AG („Analytik Jena“) gemäß § 62 Abs. 5 UmwG in Verbindung mit §§ 327a ff. AktG im Rahmen eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze Out („Verschmelzungsrechtlicher Squeeze Out“) die Übertragung der auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre der CyBio („Minderheitsaktionäre“) auf die Analytik Jena als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer von der Analytik Jena zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 1,75 je Aktie beschlossen. Die CyBio als übertragender Rechtsträger und die Analytik Jena als übernehmender Rechtsträger hatten zuvor am 4. April 2014 einen Verschmelzungsvertrag geschlossen, mit welchem die CyBio ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Auflösung ohne Abwicklung nach §§ 2 Nr. 1, 60 ff. UmwG auf die Analytik Jena überträgt.

Der Übertragungsbeschluss wurde am 7. Juli 2014 in das Handelsregister der CyBio AG beim Amtsgericht Jena unter HRB 205370 eingetragen. Mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Analytik Jena, ebenfalls am 7. Juli 2014, sind der Übertragungsbeschluss und die Verschmelzung wirksam geworden. Damit sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der CyBio auf die Analytik Jena übergegangen.

Im Gegenzug entsteht für die Minderheitsaktionäre mit dem Wirksamwerden des Übertragungsbeschlusses ein Anspruch auf Zahlung der festgelegten Barabfindung. Gemäß § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG i.V.m. § 327e Abs. 3 S. 2 AktG verbriefen die Aktien ab diesem Zeitpunkt nur noch den Anspruch der Minderheitsaktionäre auf Barabfindung.

Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der CyBio eine von der Analytik Jena zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 1,75 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der CyBio mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 (WKN 541230 / ISIN DE0005412308). Die Barabfindung ist von der gerichtlichen Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister des Amtsgerichts Jena in dem von der Landesjustizverwaltung bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem unter www.handelsregisterbekanntmachungen.de an, nicht jedoch vor dem Zeitpunkt der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Analytik Jena, mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen.

Die banktechnische Abwicklung des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre sowie die Auszahlung der Barabfindung werden von der

Bankhaus Neelmeyer AG

vorgenommen.

Die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der CyBio brauchen hinsichtlich der Entgegennahme der Barabfindung und der Zinsen („Abfindungsbetrag“) nichts zu veranlassen. Die Entgegennahme des Abfindungsbetrages sowie dessen Gutschrift auf dem Konto des jeweiligen ausgeschiedenen Minderheitsaktionärs wird von den jeweils depotführenden Instituten veranlasst. Der Abfindungsbetrag wird den depotführenden Instituten zur Gutschrift für die entsprechenden Kontoinhaber von der Analytik Jena Zug um Zug gegen Ausbuchung der Aktien der CyBio über die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, zur Verfügung gestellt.

Die Entgegennahme des Abfindungsbetrages ist für die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der CyBio provisions- und kostenfrei.

Für den Fall, dass in einem gerichtlichen Spruchverfahren gemäß § 327f AktG, §§ 1 ff. SpruchG rechtskräftig eine höhere als die festgelegte Barabfindung festgesetzt werden sollte, wird diese höhere Barabfindung allen gemäß § 62 Abs. 5 UmwG i. V. m. §§ 327a ff. AktG ausgeschlossenen Minderheitsaktionären der CyBio gewährt werden. Im Hinblick auf das Verhältnis der Barabfindungsansprüche auf Grund des verschmelzungsrechtlichen Squeeze Out und des Widerrufs der Börsenzulassung („Delisting") zueinander wird auf die ausführliche Darstellung im Übertragungsbericht der Analytik Jena als Hauptaktionärin der CyBio vom 3. April 2014 (dort unter Ziffer 6) verwiesen.

Jena, den 8. Juli 2014

Analytik Jena AG
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 15. Juli 2014

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