Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG
Der Beschluss der Hauptversammlung der Röder Zeltsysteme und Service AG vom 7. Mai 2014 über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Röder Zeltsysteme und Service AG auf die Zurmont Madison Deutschland GmbH mit Sitz in München, Hauptaktionärin gemäß §§ 327a ff. AktG, wurde gestern, am 03.07.2014, in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind alle Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Zurmont Madison Deutschland GmbH übergegangen. Die Modalitäten der Auszahlung der festgesetzten Barabfindung in Höhe von EUR 74,83 je auf den Inhaber lautender Stückaktie werden in Kürze gesondert bekannt gegeben.
Die Börsennotierung der Aktien der Röder Zeltsysteme und Service AG wird voraussichtlich in Kürze eingestellt. Ab der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister verbriefen die in den Depots von Minderheitsaktionären noch verbuchten Aktien bzw. die effektiven Aktienurkunden der Röder Zeltsysteme und Service AG lediglich die genannten Barabfindungsansprüche.
Büdingen, den 04. Juli 2014
Röder Zeltsysteme und Service AG
Der Vorstand
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