von Rechtsanwalt Martin Arendts, ARENDTS ANWÄLTE
Der verschmelzungsrechtliche Squeeze-out bei der BIEN-ZENKER AG ist mit Wirkung zum 24. Juli 2014 durchgeführt worden. Die börsennotierte BIEN-ZENKER AG (alt) wurde dabei auf die ADCURIAM Fertigbautechnik Holding AG verschmolzen, die zeitgleich die Firmierung BIEN-ZENKER AG übernahm. Der Barabfindungsbetrag wurde zwischenzeitlich den ausgeschiedenen Minderheitsaktionären gutgeschrieben.
Wie berichtet, hatte der Finanzinvestor Adcuram Group "aufgrund veränderter Zinskonditionen" die Barabfindung für die Minderheitsaktionäre von ursprünglich EUR 15,86 auf EUR 16,23 je Aktie angehoben (wie angekündigt, siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2014/05/bien-zenker-ag-voraussichtlich-hohere.html). Im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung von Bien-Zenker am 23. Mai 2014 in Frankfurt am Main hatten die Aktionäre einem entsprechenden Beschlussantrag über die Übertragung der auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Minderheitsaktionäre auf die ADCURAM Fertigbautechnik Holding AG zugestimmt.
Die Angemessenheit des Barabfindungsbetrags wird in einem Spruchverfahren überprüft werden.
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