Ad hoc-Meldung nach § 15 WpHG
Die GoodMills Group GmbH, Wien, hat dem Vorstand der VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT ('Gesellschaft') heute mitgeteilt, dass sie die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre an der Gesellschaft auf die GoodMills Group GmbH als Hauptaktionärin auf EUR 54,70 je Stückaktie der VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT festgelegt hat. Sie bestätigt und konkretisiert damit ihr Verlangen gemäß § 327a Abs. 1 AktG vom 15. Oktober 2013 auf Herbeiführung einer entsprechenden Beschlussfassung der Hauptversammlung.
Der Übertragungsbeschluss soll in der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft gefasst werden, die für den 19. März 2014 geplant ist.
Hamburg, den 27. Januar 2014
Der Vorstand
VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT
Haulander Hauptdeich 2
21107 Hamburg
WKN 762900 // ISIN DE0007629008
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard), Hamburg und
München
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