von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Das Spruchverfahren zu dem 2004 beschlossenen und am 1. Juli 2005 eingetragenen Squeeze-out der Minderheitsaktionäre bei WEDECO AG Water Technology, Düsseldorf, brachte eine deutliche Anhebung der Barabfindung. Das Landgericht (LG) Düsseldorf erhöhte den von der Antragsgegnerin, der ITT Industries German Holding GmbH (jetzt: Xylem Germany GmbH), angebotenen Barabfindungsbetrag in Höhe von lediglich EUR 18,- auf nunmehr EUR 26,55 je WEDECO-Aktie. Dies entspricht einer beachtlichen Anhebung um 47,50 %.
Das LG Düsseldorf folgt den Feststellungen des gerichtlich bestellten Sachverständigen Alfter und dem von ihm ermittelten (und deutlich über den Börsenkursen liegenden) Ertragswert. Anzuwenden sei der am Stichtag geltende Bewertungsmaßstab (hier der IDW S1 2000), so auch das OLG Düsseldorf (Beschluss vom 21. Dezember 2011, Az. 26 W 2/11 AktE - Brau und Brunnen, siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2011/12/spruchverfahren-brau-und-brunnen.html). Bessere Erkenntnisse und neuere Methoden könnten "ergänzend und behutsam" zur Unternehmensbewertung herangezogen werden - hier die Zinsstrukturkurve (die erst im IDW S1 2005 empfohlen wird; vgl. hierzu http://spruchverfahren.blogspot.de/2012/11/tools-zur-berechnung-des-basiszinssatzes.html). Hierbei handele es sich um einen Versuch aufgrund neuerer Erkenntnisse, sich einem realistischen Basiszins zum Stichtag zu nähern. Auch die vom Sachverständigen ermittelte Marktrisikoprämie von 3,50 % vor typisierter persönlicher Ertragssteuer sei sachgerecht.
Gegen den jetzt zugestellten Beschluss kann noch Beschwerde eingelegt werden.
LG Düsseldorf, Beschluss vom 7. November 2013, Az. 31 O 68/05 AktE
48 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Folker Künzel, 40589 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Xylem Germany GmbH (früher: ITT Industries German Holding GmbH):
Rechtsanwälte Linklaters LLP, 40212 Düsseldorf
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