Die Zurmont Madison Deutschland GmbH, München, Deutschland hat uns gemäß § 27a
Abs. 1 WpHG am 13.01.2014 im Zusammenhang mit der Überschreitung bzw. Erreichung
der 10%-Schwelle oder einer höheren Schwelle vom 11.12.2013 über Folgendes
informiert:
'1. Der Erwerb der Stimmrechte der Röder Zeltsysteme und Service AG durch die
Zurmont Madison Deutschland GmbH diente der Umsetzung einer Anlagestrategie. Aus
strategischer Sicht ist die Durchführung eines aktienrechtlichen Squeeze-Outs
gemäß § 327 ff. AktG zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre der Röder
Zeltsysteme und Service AG geplant, wie bereits mit dem am 11. Dezember 2013
übersandten Begehren mitgeteilt wurde.
2. Sofern der mit Begehren der Zurmont Madison Deutschland GmbH vom 11.
Dezember 2013 gerichtet an den Vorstand der Röder Zeltsysteme und Service AG
angekündigte aktienrechtliche Squeeze-Out von der Hauptversammlung der Röder
Zeltsysteme und Service AG beschlossen wird, wird die Zurmont Madison
Deutschland GmbH nach Vollzug des Squeeze-Outs sämtliche Stimmrechte an der
Röder Zeltsysteme und Service AG halten.
3. Die Zurmont Madison Deutschland GmbH strebt nicht an, auf die Besetzung
von Verwaltungs-, Leitungs- und/oder Aufsichtsorganen der Röder Zeltsysteme und
Service AG Einfluss zu nehmen.
4. Die Zurmont Madison Deutschland GmbH zielt auf keine wesentliche Änderung
der Kapitalstruktur der Röder Zeltsysteme und Service AG ab, insbesondere im
Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die
Dividendenpolitik.
5. Die Zurmont Madison Deutschland GmbH hat ausschließlich Eigenmittel zur
Finanzierung des Erwerbs der Aktien verwendet. Die Aktien wurden über den
Abschluss von verschiedenen Wertpapierdarlehensverträgen erlangt.'
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