von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Das Landgericht (LG) Nürnberg-Fürth hat die Spruchanträge zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der COMPUTEC MEDIA AG, Fürth, unter dem Aktenzeichen 1 HK O 8174/13 verbunden. Der Squeeze-out war von der Hauptaktionärin, der Marquard Media International AG, betrieben worden. Mit Beschluss vom 10. Januar 2014 wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Hahn, 90431 Nürnberg, zum gemeinsamen Vertreter bestellt.
LG Nürnberg-Fürth, Az. 1 HK O 8174/13
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