Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG
Das Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart hat heute den Beschluss der Hauptversammlung der Heiler Software AG vom 10. April 2013 über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der Heiler Software AG (Minderheitsaktionäre) auf die Informatica Deutschland AG, Frankfurt am Main, (Hauptaktionärin) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 6,80 je Aktie in das Handelsregister der Heiler Software AG eingetragen.
Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der Heiler Software AG auf die Informatica Deutschland AG übergegangen.
Die Notierung der Aktie der Heiler Software AG wird in Kürze eingestellt.
Stuttgart, den 27. Mai 2013
Heiler Software AG
Der Vorstand
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