Ad-hoc-Meldung gemäß § 15 Abs. 1 WpHG
Hagen, den 24. Mai 2013 - Wie von der Douglas Holding AG (ISIN DE0006099005) durch Ad-hoc-Mitteilung am 15. März 2013 bekannt gemacht, hatte die Beauty Holding Two AG (heute: Beauty Holding Two GmbH) sie am gleichen Tag darüber informiert, dass die Beauty Holding Two AG (heute: Beauty Holding Two GmbH) die Barabfindung für den geplanten Ausschluss der Minderheitsaktionäre gemäß §§ 327a ff. AktG auf EUR 37,64 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Douglas Holding AG festgelegt hatte.
Die Beauty Holding Two GmbH hat der Douglas Holding AG nunmehr heute mitgeteilt, dass sie sich aufgrund einer nach Abschluss der Bewertungsarbeiten eingetretenen Verringerung des Basiszinssatzes entschlossen hat, die Barabfindung auf EUR 38,00 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Douglas Holding AG zu erhöhen und in der am 28. Mai 2013 stattfindenden Hauptversammlung einen entsprechenden Antrag zu stellen.
Douglas Holding AG
Kabeler Str. 4
58099 Hagen
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen