von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zum Squeeze-out der Minderheitsaktionäre bei der eteleon e-solutions AG hat das Landgericht München I mit Beschluss vom 16. Mai 2013 (Az. 5 HK O 18888/11) Herrn Dr. Jörn Schulte, c/o IVC Independent Valuation & Consulting Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 45131 Essen, zum Sachvesrtändigen bestellt. Der Sachverständige soll insbesondere die Planungen der eteleon e-solutions AG übeprüfen und bei notwendigen Anpassungen einen Ertragswert ermitteln (wobei er eine Marktrisikoprämie von 4,34 % bei im Übrigen unveränderten Parametern heranziehen soll). Der Antragsgegnerin, der Drillisch AG, wurde aufgegeben, eine Vorschuss in Höhe von EUR 41.650,- brutto einzuzahlen.
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