von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Das Landgericht Frankfurt am Main hat die Spruchanträge zu der Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre bei der Utimaco Safeware AG, Oberursel, unter dem Aktenzeichen 3-05 O 102/12 verbunden. Mit Beschluss vom 28. März 2013 wurde Rechtsanwalt Dr. Schanz, 60325 Frankfurt am Main, zum gemeinsamen Vertreter bestellt.
Hinsichtlich des mit der Sophos Holdings GmBH als herrschender Gesellschaft abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 10. Februar 2009 läuft bereits seit einigen Jahren ein Spuchverfahren zu dem Aktenzeichen 3-05 O 114/09.
63 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Schanz, 60325 Frankfurt am Main
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Sophos Holdings GmbH:
Rechtsanwälte Freshfields Bruckhaus Deringer, 60332 Frankfurt am Main
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