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Montag, 17. März 2025

niiio finance group AG: Ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zum europäischen WealthTech-Powerhouse: Das Kundengeschäft der Etops Group und der niiio finance group wird unter der Marke Etops auftreten.

17. März 2025

Etops Group AG und niiio finance group AG, zwei führende Adressen im europäischen WealthTech-Markt, haben auf ihrer strategischen Roadmap ein weiteres Etappenziel erreicht. Im Rahmen der laufenden Umstrukturierung werden die Schlüsseleinheiten der niiio finance group AG, darunter Patronas, FixHub, FundHero, Fundsaccess, DSER, and MiFID-Recorder neu gemeinsam unter der Marke Etops auftreten.

Cham/Schweiz & Görlitz/Deutschland | Die in der Schweiz ansässige Etops Group AG und die in Deutschland beheimatete niiio finance group AG sind vollständige bzw. Mehrheitsbeteiligungen der Private-Equity-Firma Pollen Street Capital. Zusammen bilden sie ein WealthTech-Powerhouse mit 550 Kunden aus der Finanzdienstleistungsindustrie – darunter Banken, Vermögensverwalter, Asset Manager, Finanzberater sowie Versicherungen aus der Schweiz, Deutschland und anderen europäischen Märkten – mit 250 Mitarbeitenden. Ihre Partnerschaft unterstreichen sie nun durch einen gemeinsamen Marktauftritt.

Die Entscheidung für die Vereinheitlichung des Auftritts unter der Marke Etops spiegelt das Engagement der Unternehmen für umfassende, innovative Lösungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette des Wealth und Asset Managements. Die einheitliche Präsenz soll Kunden ein nahtloses und integriertes Markenerlebnis bieten und die europaweite Positionierung stärken.

Als Ausdruck der strategischen Ausrichtung wurde Pius Stucki, Gründer und CEO der Etops Group AG, im Dezember 2024 zusätzlich zum CEO der niiio finance Group AG ernannt. Die gemeinsame Marke festigt die Partnerschaft zwischen beiden Branchenführern weiter. Dazu führt Stucki aus: «Dieser Meilenstein markiert ein weiteres Kapitel unserer strategischen Partnerschaft. Neben der Stärkung unserer Marktpräsenz wollen wir mit der Einheitsmarke vor allem Mehrwert für unsere Kunden schaffen. Gemeinsam setzen wir einen neuen Standard für WealthTech in Europa.»

Christian Ropel, Chief Business Development Officer, fügt an: «Der gemeinsame Auftritt des Kundengeschäfts unter der Marke Etops unterstreicht unser gemeinsames Zukunftsbild. Die gemeinsame Marke steht für unsere kundenzentrierten, innovativen Lösungen und bringt zum Ausdruck, dass wir das gebündelte Know-how unserer Teams nutzen, um unsere Reichweite in mehreren europäischen Märkten auszudehnen. Mit dem gemeinsamen Auftritt treiben wir die Innovation und das Wachstum unter einer Marke voran.»

Der gemeinsame Markenauftritt verstärkt sowohl die Sichtbarkeit im Markt als auch das Kundenerlebnis. Sowohl die Etops Group AG als auch die niiio finance group AG behalten ihre Organisationsstrukturen bei. Damit lässt sich die operative Kontinuität sicherstellen und gleichzeitig die Vorteile einer gemeinsamen Markenidentität maximieren.

Über Etops Group AG | Etops ist ein führendes Schweizer WealthTech-Unternehmen, das auf innovative digitale Lösungen für das Asset und das Wealth Management spezialisiert ist. Die 2010 gegründete Firma konzentriert sich auf die Steigerung von Effizienz und Transparenz, in dem sie Technologien und Dienstleistungen bietet, die es Finanzinstituten ermöglichen, ihre Abläufe zu optimieren, KI-basierte Intelligenz anzuwenden und erstklassige Kundenerlebnisse zu schaffen.

Über niiio finance group AG | niiio bietet Cloud-basierte SaaS-Lösungen für die Asset und Wealth-Management-Branche. Das Unternehmen bietet eine umfassende, modulare Reihe von Lösungen an, welche die Digitalisierung eines breiten Spektrums kundenorientierter und Mid-/Back-Office-Aktivitäten ermöglichen.

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der KENA Verwaltungs AG: Verhandlungsfortsetzung am 30. Mai 2025

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem seit 2016 laufenden Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der KENA Verwaltungs AG hat das LG Kiel einen Termin zur Fortsetzung der Verhandlung auf Freitag, den 30. Mai 2025, 10:00 Uhr, bestimmt. Das Gericht will von einer Beweisaufnahme zunächst absehen. Es komme in Betracht, dass die Sache ohne weitere Beweisaufnahme zur Entscheidung reif sei.
 
LG Kiel, Az. 15 HKO 47/21 SpruchG (zuvor: 16 HKO 44/16 SpruchG)
Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V. u.a. ./. Witt, H.
13 Antragsteller
Verfahrensbevollmächtigter des Antragsgegners: Rechtsanwalt Michael Puhl, 10785 Berlin

Spruchverfahren zum Rechtsformwechsel der KWG Kommunale Wohnen AG (nunmehr: GmbH): Beweisbeschluss des LG Berlin II

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zum Rechtsformwechsel der KWG Kommunale Wohnen AG in eine GmbH hatte das LG Berlin II letztes Jahr angesichts gescheiterter Vergleichsbemühungen mitgeteilt, für die Feststellung der Höhe einer angemessenen Kompensation nunmehr ein gerichtliches Sachverständigengutachten einzuholen, da weder eine nachvollziehbare und vollständige NAV-Bewertung noch eine solche nach dem Ertragswertverfahren IDW S 1 vorliege.

Das Landgericht hat mit Beschluss vom 11. März 2025 Herrn WP Andreas Creutzmann, c/o IVA VALUATION & ADISORY AG, zum Gutachter bestimmt. Der Sachverständige wurde vom Gericht darauf hingewiesen, dass anstelle „eindeutiger Unternehmenswerte“ auch Wertspannen angegeben werden können. Das Gutachten soll sich deshalb bei Zweifelsfragen auch darüber verhalten, von welchem Ansatz beziehungsweise Parameter gegebenenfalls mindestens, höchstens und nach Auffassung des Sachverständigen naheliegend auszugehen ist.

Das Gutachten soll sich insbesondere zu den nachfolgend aufgeführten Bewertungsfragen verhalten:

1. Bewertungsmethode

Ist mit der Auffassung einer Mehrzahl von Antragstellern davon auszugehen, dass bei bestandhaltenden Immobiliengesellschaften wie der KWG eine Bewertung nach NAV/NRV einer Ertragswertermittlung nach IDW S1 vorzuziehen ist? 

Wo liegen im Einzelnen die Faktoren für das Auseinanderfallen des von der Umwandlungsprüferin ermittelten Ertragswerts und dem von der Gesellschaft verlautbarten NAV, aufgrund derer es der Prüferin nach ihrer Aussage nicht gelungen ist, die sich ergebenden Werte miteinander in Übereinstimmung zu bringen ? 

Kann nach Auffassung des Sachverständigen der von CBRE ermittelte NAV der Abfindung zugrunde gelegt werden ? Bedarf das Ergebnis gegebenenfalls einer Anpassung im Hinblick auf den Ansatz latenter Steuern beziehungsweise auf den später liegenden Bewertungsstichtag ?

2. Planung

Soweit der Sachverständige den – auch angepassten – NAV nicht für eine geeignete Grundlage für die Bestimmung der angemessenen Abfindung hält oder er einen Abgleich mit dem Ertragswert nach IDW S1 für erforderlich hält, ist ein solcher erstmals nachvollziehbar zu ermitteln.

LG Berlin II, Az. 102 O 43/17 .SpruchG
Freitag u.a. ./. KWG Kommunale Wohnen GmbH
59 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Peter Dreier, 40213 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Loschelder Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, 50668 Köln

BayWa AG ist in fortgeschrittenen Gesprächen über alternatives Finanzierungskonzept für die BayWa r.e. AG

Aktualisierung einer Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014:

München, 17. März 2025 – Am 23. Februar 2025, 23.31 Uhr, hat die BayWa AG über EQS News gemäß Art. 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 veröffentlicht, dass sie sich mit Energy Infrastructure Partners (EIP), dem Mitgesellschafter in der BayWa r.e. AG, vorbehaltlich der Abbildung in verbindlichen Verträgen und der erforderlichen Gremienzustimmungen, auf ein Finanzierungskonzept für die BayWa r.e. AG geeinigt hat, welches vorsah, die Mehrheit an der BayWa r.e. AG an EIP abzugeben. Eine finale Einigung auf die Details dieses Konzepts konnte aus wirtschaftlichen Gründen nicht erzielt werden.

Die BayWa AG ist nunmehr in fortgeschrittenen Gesprächen mit ihren Kernbanken und den Kernbanken der BayWa r.e AG sowie ihren Großaktionären Bayerische Raiffeisen-Beteiligungs-AG und Raiffeisen Agrar Invest AG über ein alternatives Finanzierungskonzept zur Deckung des Kapital- und Avalbedarfs der BayWa r.e. AG für die Dauer der geplanten Sanierungsphase bis Ende 2028. Die Umsetzung soll durch weitere Finanzierungsbeiträge, teilweise unmittelbar an die BayWa r.e. AG, teilweise an die BayWa AG zur Weiterreichung als Gesellschafterdarlehen an die BayWa r.e. AG erfolgen.

Durch die Umsetzung des alternativen Finanzierungskonzeptes würde die BayWa AG vorerst Mehrheitsgesellschafterin der BayWa r.e. AG bleiben. Zudem würde das Eigenkapital der BayWa AG im Jahresabschluss 2024 voraussichtlich positiv bleiben. Zur operativen Trennung sowie Entkonsolidierung ist in einem weiteren Schritt die Übertragung der Beteiligung der BayWa AG an der BayWa r.e. AG auf eine Beteiligungsmanagement-Gesellschaft angestrebt.

Der Vorstand der BayWa AG geht davon aus, dass man auf dieser Grundlage zeitnah auch eine Einigung über die erforderlichen Anpassungen der Sanierungsvereinbarung erzielen wird, und wird die erforderlichen Anpassungen des Restrukturierungsplanes im Rahmen des StaRUG-Verfahrens vornehmen.

Freitag, 14. März 2025

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • ABOUT YOU Holding SE: Unternehmenszusammenschluss mit der Zalando SE, Übernahmeangebot, Squeeze-out angekündigt
  • alstria office REIT-AG: Squeeze-out zugunsten der BPG Holdings Bermuda Limited (Tochtergesellschaft der Brookfield Corporation), Hauptversammlung am 11. Februar 2025
  • APONTIS PHARMA AG: Investorenvereinbarung, erfolgreiches Übernahmeangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Zentiva AG
  • Beta Systems Software AG: Verschmelzung auf die SPARTA AG, Hauptversammlungen am 18. März (SPARTA) bzw. 20. März 2025 (Beta Systems)

  • CompuGROUP Medical SE & Co. KGaA: erfolgreiches Übernahmeangebot von CVC, Delisting-Angebot angekündigt
  • Covestro AG: erfolgreiches Übernahmeangebot von XRG (bisher: Adnoc) zu EUR 62,- je Covestro-Aktie, Folgt Squeeze-out?
  • Deutsche Wohnen SE: BuG mit der Vonovia SE als herrschender Gesellschaft (Abfindung in Höhe von 0,7947 Aktien der Vonovia je Aktie der Deutsche Wohnen), Hauptversammlung am 23. Januar 2025
  • DFV Deutsche Familienversicherung AG: Delisting-Vereinbarung mit der Haron Holding S.A., Übernahmeangebot
  • Encavis AG (früher: Capital Stage AG): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Elbe BidCo AG (KKR, Viessmann u.a.)

  • GK Software SE: Squeeze-out zugunsten der Fujitsu ND Solutions AG, ao. Hauptversammlung am 23. März 2025
  • Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE, Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A., ggf. Squeeze-out

  • home24 SE: Squeeze-out zugunsten der RAS Beteiligungs GmbH (XXXLutz-Konzern) zu EUR 7,46 pro home24-Aktie, Eintragung am 4. März 2025 (Fristende: 4. Juni 2025)

  • MEDION AG: Squeeze-out zugunsten der Lenovo Germany Holding GmbH zu EUR 14,28 je MEDION-Aktie, Eintragung am 6. Januar 2025 (Fristende: 7. April 2025)

  • Metro AG: Delisting-Erwerbsangebot der EP Global Commerce GmbH (Daniel Křetínský)

  • New Work SE: Squeeze-out zugunsten der Burda Digital SE

  • Nexus AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Project Neptune Bidco GmbH (TA), Delisting angekündigt
  • niiio finance group AG: Delisting

  • OTRS AG: Mehrheitsübernahme durch EasyVista, Delisting-Übernahmeangebot angekündigt, Squeeze-out

  • Salzgitter AG: mögliches Übernahmeangebot durch die GP Günter Papenburg Aktiengesellschaft
  • SHS Viveon AG: Delisting, Sidetrade S.A hält inzwischen mehr als 87,85 %, Squeeze-out wahrscheinlich
  • SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Investorenvereinbarung mit Carlyle, BuG mit der Succession German Bidco GmbH als herrschender Gesellschaft angekündigt

  • Splendid Medien AG: Delisting-Übernahmeangebot
  • STEMMER IMAGING AG: Übernahmeangebot erfolgreich, Delisting mit Ablauf des 27. Dezember 2024, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, außerordentliche Hauptversammlung am 9. April 2025

  • SYNLAB AG: Squeeze-out zugunsten der Ephios Bidco GmbH (Cinven u.a.) angekündigt

  • Telefónica Deutschland Holding AG: erfolgreiches Erwerbsangebot der Telefónica Local Services GmbH, Telefónica-Konzern hält fast 97 %, Squeeze-out vorerst zurückgestellt (dürfte aber über kurz oder lang kommen)

  • Vectron Systems AG: öffentliches Erwerbsangebot und Business Combination Agreement, Delisting, nunmehr Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag angekündigt
(Angaben ohne Gewähr) 

Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Donnerstag, 13. März 2025

Deutsche Konsum REIT-AG: Deutsche Konsum REIT schließt Vertrag über Brückenfinanzierung. Wechsel im Aufsichtsrat.

Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Art. 17 Abs. 1 der Verordnung (EU) 596/2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung)

Potsdam, Deutschland, 13. März 2025 – Die Deutsche Konsum REIT-AG („Gesellschaft“) (ISIN: DE000A14KRD3 | WKN: A14KRD | Börsenkürzel: DKG) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats einen Vertrag über eine mit 5,5% p.a. verzinsliche besicherte Brückenfinanzierung abgeschlossen. Zusammen mit den Zusagen einzelner Gläubiger hat die Gesellschaft dadurch die nötigen Voraussetzungen für die Erstellung eines bereits beauftragten Sanierungskonzepts bis zum 30. Mai 2025 geschaffen. Die Auszahlung der Brückenfinanzierung steht unter dem Vorbehalt bestimmter marktüblicher Bedingungen. Auf dieser Grundlage soll insbesondere die Rückführung der im laufenden Jahr fällig werdenden Finanzverbindlichkeiten mit den relevanten Gläubigern geregelt werden.

Gleichzeitig ist vorgesehen, dass der auf der Hauptversammlung am 1. April 2025 zu wählende unabhängige Immobilienexperte und Rechtsanwalt Daniel Löhken nach seiner Wahl zum Aufsichtsrat zukünftig den Vorsitz im Aufsichtsrat der Gesellschaft anstrebt. Rolf Elgeti und Antje Lubitz haben in diesem Zusammenhang mitgeteilt, dass sie für eine Wiederwahl als Mitglieder des Aufsichtsrats nicht mehr zur Verfügung stehen.

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der KUKA Aktiengesellschaft nunmehr vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Squeeze-out der Minderheitsaktionäre des führenden Robotikunternehmens KUKA Aktiengesellschaft hatte das LG München I mit Beschluss vom 25. November 2024 die Spruchanträge zurückgewiesen. Zahlreiche Antragsteller haben gegen diese erstinstanzliche Entscheidung Beschwerden eingelegt. Diesen hat das Landgericht mit Beschluss vom 19. Februar 2025 nicht abgeholfen und die Sache dem Bayerischen Obersten Landesgericht vorgelegt.

Der Zeitplan des "Bayerischen Obersten" sieht wie folgt aus: Die Beschwerden können bis zum 6. Juni 2025 (ggf. ergänzend) begründet werden. Die Antragsgegnerin/Beschwerdegegnerin kann bis zum 8. September 2025 erwidern. Sodann kann der gemeinsame Vertreter bis zum 8. Dezember 2025 Stellung nehmen.  

BayObLG, Az. 101 W 26/24 e
LG München I, Beschluss vom 25. November 2024, Az. 5 HK O 13305/22 e
Coriolix Capital GmbH u.a. ./. Guangdong Midea Electric Co., Ltd.
104 Antragsteller
gemeinsame Vertreterin: Rechtsanwältin Daniela A. Bergdolt, München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Hengeler Mueller, 40231 Düsseldorf

Mittwoch, 12. März 2025

Continental AG stimmt Abspaltung von Automotive zu und fasst Beschlüsse zur Kapitalausstattung sowie zur künftigen Dividendenpolitik

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Hannover, 12. März 2025. Der Aufsichtsrat der Continental AG hat in seiner heutigen Sitzung im Zuge seiner positiven Entscheidung über die Durchführung der Abspaltung des zukünftigen Automotive-Konzerns („Spin-off“) und dem Abschluss der damit im Zusammenhang stehenden Verträge der Entscheidung des Vorstands zugestimmt, dass der zukünftige Automotive-Konzern vor Vollzug des Spin-off mit Barmitteln in Höhe von 1,5 Milliarden Euro ausgestattet sein wird. Die jeweiligen Chancen und Risiken werden geschäftsbezogen klar zu den beiden zukünftig unabhängigen Unternehmen zugeordnet.

Ferner hat der Aufsichtsrat heute der vom Vorstand vorgeschlagenen Dividendenpolitik der beiden zukünftigen Konzerne zugestimmt. Für die Dividendenausschüttungen der Continental AG wird ein Zielkorridor von 40% bis 60% des Konzerngewinns angestrebt. Für den zukünftigen Automotive-Konzern wird eine Ausschüttungsquote von 10% bis 30% des Konzerngewinns angestrebt, soweit solche Dividendenzahlungen mit einer langfristigen und nachhaltigen Geschäftsentwicklung in Einklang zu bringen sind.

SPORTTOTAL AG stellt Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Köln, 12. März 2025. Die SPORTTOTAL AG hat heute beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Teil des Verfahrens werden – neben der SPORTTOTAL AG – sechs deutsche Tochtergesellschaften (die sporttotal.tv gmbh, die SPORTTOTAL EVENT GmbH, die SPORTTOTAL CONTENT MARKETING GmbH, die SPORTTOTAL TECHNOLOGY GmbH, die SPORTTOTAL VENTURES GmbH und die Forty10 GmbH) sein, welche ebenfalls unverzüglich einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beim zuständigen Amtsgericht stellen werden. Nicht von dem Verfahren betroffen werden die SPORTTOTAL VENUES GmbH sowie die US-amerikanische Gesellschaft STAIDIUM US Inc. sein.

Es ist zuletzt nicht mehr gelungen, Kapitalmaßnahmen umzusetzen, die eine Finanzierung der SPORTTOTAL Gruppe hätten sicherstellen können. Zusätzlich haben mehrfach verschobene Großprojekte im internationalen Projektgeschäft zu einer nicht mehr abzuwendenden Zahlungsunfähigkeit der SPORTTOTAL Gruppe geführt.

Der Vorstand möchte durch eine Sanierung und Restrukturierung in einem Insolvenzverfahren eine Fortsetzung der Geschäftstätigkeiten der SPORTTOTAL Gruppe ermöglichen. Insbesondere die Geschäftsbereiche der Ausstattung von Rennstrecken mit Spezialelektronik, in dem die SPORTTOTAL VENUES GmbH zu den Weltmarktführern zählt, und der Ausbau des Streaming-Geschäfts für Live-Sport-Events versprechen zukünftig Wachstumschancen und positive Erträge.

Bei der Anordnung der Eigenverwaltung werden die operativen Gesellschaften ihren Geschäftsbetrieb aufrechterhalten, so dass Einschränkungen für Kunden der SPORTTOTAL Gruppe vermieden werden.

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der COMPUTEC MEDIA AG nunmehr vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem 2013 beschlossenen Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der COMPUTEC MEDIA AG, Fürth, hatte das LG Nürnberg-Fürth mit Beschluss vom 19. November 2020 die Spruchanträge zurückgewiesen. 

Den von mehreren Antragsteller gegen diese erstinstanzliche Entscheidung eingelegten Beschwerden hat das Landgericht mit Beschluss vom 10. November 2022 nicht abgeholfen und angekündigt, die Akten dem nunmehr für Beschwerden in Spruchverfahren zuständigen Bayerischen Obersten Landesgericht vorzulegen. Dort sind die Akten inzwischen angekommen. 

Die Beschwerden können bis zum 9. Mai 2025 (ggf. ergänzend) begründet werden. Die Antragsgegnerin/Beschwerdegegnerin kann bis zum 8. August 2025 erwidern. Sodann kann der gemeinsame Vertreter bis zum 20. November 2025 Stellung nehmen.  

BayObLG, Az. 101 W 23/25
LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 19. November 2020, Az. 1 HK O 8174/13
Vogel, E. u.a. ./. Marquard Media International AG
48 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Hahn, 90431 Nürnberg
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Marquard Media International AG:
Rechtsanwälte Beiten Burkhardt, 80339 München

CLIQ Digital AG: CLIQ erwägt Delisting

Corporate News

- Delisting wird in Betracht gezogen

- Potenzielle öffentliche Teilerwerbs- und Teilrückkaufangebote

- Hauptversammlung bis auf Weiteres vertagt


DÜSSELDORF, 10. März 2025 - Am 6. März 2025 gab der CLIQ-Konzern per Ad-hoc-Mitteilung bekannt, dass CLIQ ein Delisting von allen Börsen erwägt, an denen die Aktien des Unternehmens derzeit notiert sind. Im Rahmen dieses Prozesses hat CLIQ eine Vereinbarung mit Dylan Media B.V. getroffen, die den Erwerb einer erheblichen Anzahl ausstehender CLIQ-Aktien prüft.

Delisting

Die Entscheidung, ein Delisting zu prüfen, ist in erster Linie auf die geringe Nachfrage der Anleger nach den CLIQ-Aktien zurückzuführen, sowie auf die mit der Börsennotierung verbundenen Berichtspflichten und Kosten. Ein mögliches Delisting würde auch die operative Flexibilität und die Entscheidungsfindung ohne kurzfristigen Marktdruck verbessern. Die Kapitalmärkte sind für CLIQ schon seit einiger Zeit nicht mehr die beste Finanzierungsoption und eine Trendwende in dieser Hinsicht ist in naher Zukunft nicht abzusehen. Ein potenzielles öffentliches Teilerwerbsangebot von Dylan Media und ein potenzielles öffentliches Teilrückkaufangebot von CLIQ würden den CLIQ-Aktionären die Möglichkeit geben, ihre Aktien zu veräußern, wenn sie nicht Aktionäre eines nicht börsennotierten Unternehmens bleiben wollen.

Potentielles öffentliches Teilerwerbsangebot von Dylan Media


Dylan Media erwägt ein öffentliches Teilerwerbsangebot an die CLIQ-Aktionäre, die ihre Aktien verkaufen möchten, bevor CLIQ in ein nicht börsennotiertes Unternehmen umgewandelt wird. Dylan Media ist eine niederländische Investmentgesellschaft in Privatbesitz, die von internationalen Investoren, erfahrenen Medienmanagern und einer Gruppe bestehender CLIQ-Aktionäre, darunter Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats, finanziert wird. CLIQ erkennt an, dass Dylan Media noch mit Eigenkapital- und Fremdkapitalgebern verhandelt, um zusätzliche Finanzmittel zu erhalten, und dass es den Umfang oder die Bedingungen seines potenziellen Teilerwerbsangebots noch nicht endgültig festgelegt hat.

Potentielles öffentliches Teilrückkaufangebot durch CLIQ


Je nach Umfang und Bedingungen des potenziellen Angebots von Dylan Media und der sich daraus ergebenden Aktionärsstruktur von CLIQ, könnte der Konzern seiner Hauptversammlung auch ein öffentliches Teilangebot für Aktienrückkauf vorschlagen. Sollte dies beschlossen werden, würde dies den Erwerb eigener Aktien auslösen, die dann - nach Abschluss des öffentlichen Teilangebots zum Aktienrückkauf von CLIQ - eingezogen würden und das Grundkapital von CLIQ entsprechend verringern würden. Für den Fall, dass CLIQ ein öffentliches Teilrückkaufangebot unterbreitet, hat sich Dylan Media verpflichtet, nicht an einem möglichen Rückkaufangebot mit den von ihr gehaltenen CLIQ-Aktien teilzunehmen.

Hauptversammlung & Finanzberichterstattung


Aufgrund dieser aktuellen Entwicklungen wurde die ursprünglich für den 11. April 2025 geplante Hauptversammlung von CLIQ auf einen späteren noch festzulegenden Zeitpunkt verschoben. Bis auf weiteres beabsichtigt CLIQ, seine Finanzergebnisse für das erste Quartal 2025 wie geplant am 8. Mai 2025 zu veröffentlichen.

Stellungnahme des Vorstands


"Sowohl der Vorstand als auch der Aufsichtsrat von CLIQ unterstützen die Pläne von Dylan Media. Darüber hinaus unterstützen die Gremien auch das Delisting unter der Voraussetzung, dass Dylan Media auch eine signifikante Beteiligung an CLIQ hält", sagte Ben Bos, Mitglied des Vorstands. "CLIQ wird weiterhin alle Interessensgruppen während dieses Prozesses auf dem Laufenden halten."

Über CLIQ


Der CLIQ-Konzern ist ein datengesteuertes Online-Performance-Marketing-Unternehmen, das gebündelte abonnementbasierte digitale Produkte an Verbraucher weltweit verkauft. Der Konzern lizenziert Content von Partnern, bündelt ihn zu digitalen Produkten und verkauft diese mittels Performance-Marketing. CLIQ ist Experte darin, das Interesse der Verbraucher in Umsatz umzuwandeln, indem es den Online-Traffic mithilfe eines Omnichannel-Ansatzes monetarisiert.

Zum 31. Dezember 2024 war CLIQ in 40 Ländern tätig und beschäftigte 132 Mitarbeiter aus 33 verschiedenen Nationen. Das Unternehmen hat seinen Hauptsitz in Düsseldorf und Büros in Amsterdam und Paris. CLIQ ist im Scale-Segment der Frankfurter Wertpapierbörse notiert (WKN: A35JS4, ISIN: DE000A35JS40) und Mitglied des MSCI World Micro Cap Index.

Besuchen Sie unsere Website https://cliqdigital.com/investors. Hier finden Sie alle Veröffentlichungen und weitere Informationen über CLIQ. Folgen Sie uns auch gern auf LinkedIn.

VARTA gibt Wirksamwerden der Kapitalherabsetzung auf null und der gleichzeitigen Kapitalerhöhung sowie das Delisting von der Frankfurter Wertpapierbörse bekannt

(Ellwangen, 11.03.2025)  Die VARTA AG gibt bekannt, dass am heutigen Tag die im Restrukturierungsplan vorgesehene und am 4. März 2025 vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossene Kapitalherabsetzung auf null und die gleichzeitig beschlossene Kapitalerhöhung bei der Gesellschaft wirksam geworden sind. Damit sind die bisherigen Aktionäre der Gesellschaft infolge des Erlöschens der derzeit ausgegebenen VARTA-Aktien („Altaktien“) kompensationslos aus der VARTA AG ausgeschieden.

Gleichzeitig mit Wirksamwerden der Kapitalherabsetzung auf null ist die Zulassung der Aktien der VARTA AG zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse und zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) automatisch erloschen (Delisting). Die Altaktien werden in den folgenden Tagen durch die depotführenden Institute und die Clearstream Banking AG ausgebucht. Infolge des Delistings können die VARTA-Aktien nicht mehr an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt werden.

VARTA AG bestätigt Kapitalherabsetzung auf null und damit Delisting der VARTA-Aktien

Die VARTA AG hat nunmehr bestätigt, dass am 11. März 2025 die im Restrukturierungsplan (nach dem StaRUG) vorgesehene und am 4. März 2025 vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossene Kapitalherabsetzung auf null und die gleichzeitig beschlossene Kapitalerhöhung bei der Gesellschaft wirksam geworden sind. Damit sind die bisherigen Aktionäre der Gesellschaft infolge des Erlöschens der derzeit ausgegebenen VARTA-Aktien kompensationslos aus der VARTA AG ausgeschieden.

Gleichzeitig mit Wirksamwerden der Kapitalherabsetzung auf null ist die Zulassung der Aktien der VARTA AG zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse und zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) automatisch erloschen (Delisting). Die Altaktien werden in den folgenden Tagen durch die depotführenden Institute und die Clearstream Banking AG ausgebucht. Infolge des Delistings können die VARTA-Aktien nicht mehr an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt werden.

Bei VARTA handelt es sich um einen der prominentesten Fälle zur Anwendung des Gesetzes über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz, StaRUG). Die Aktionärsvereinigungen DSW und SdK hatten Verfassungsbeschwerden gegen die dadurch bewirkte entschädigungslose Enteignung der VARTA-Minderheitsaktionäre angekündigt.

Aktuelle Squeeze-out-Kandidaten

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG (ARENDTS ANWÄLTE)

In der nachfolgenden Liste sind Unternehmen, bei denen ein Squeeze-out oder eine Verschmelzung bereits angekündigt worden sind, nicht mehr aufgeführt. So hat sich die Zahl der aufgeführten Gesellschaften seit den zuletzt veröffentlichten Listen wieder deutlich reduziert: Bei der home24 und bei MEDION ist jeweils kürzlich ein Squeeze-out durchgeführt worden. Auch die kommende ao. Hauptversammlung der GK Software SE am 23.März 2025 soll einem Ausschluss zustimmen. Bezüglich der infas Holding Aktiengesellschaft ist eine (recht seltener) übernahmerechtlicher Squeeze-out durch Ipsos Dach Holding AG beim LG Frankfurt am Main beantragt worden. Bei der SYNLAB AG ist ein Squeeze-out zugunsten der Ephios Bidco GmbH (Cinven u.a.) angekündigt. Auch bei der Encavis AG (früher: Capital Stage AG) und bei der APONTIS PHARMA AG kommt nunmehr jeweils ein verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out. Über kurz oder lang dürfte auch bei der Telefónica Deutschland Holding AG ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre erfolgen. Die Liste ist also inzwischen deutlich ausgedünnt.

Insbesondere bei folgenden deutschen Unternehmen ist über kurz oder lang ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre (Squeeze-out, als verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out bereits ab einer Beteiligung von 90 % möglich), eine Verschmelzung oder eine andere Strukturmaßnahme denkbar:

- 1&1 AG: geringer Streubesitz
 
- a.a.a. aktiengesellschaft allgemeine anlageverwaltung: Delisting

- ADM Hamburg Aktiengesellschaft (früher: Oelmühle Hamburg): Streubesitz < 5 %

- ADTRAN NETWORKS SE (zuvor: ADVA Optical Networking SE): Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, ADTRAN Holdings, Inc. > 65 %

- ALBA SE (früher: INTERSEROH SE): Streubesitz ca. 6 %, Kursverfall, Delisting-Erwerbsangebot

- Allane SE (früher: Sixt Leasing SE): geringer Streubesitz (< 8 %)

- Allgäuer Brauhaus AG: Streubesitz < 10 %

- Aluminiumwerk Unna AG: delistet, minimaler Streubesitz

- aovo Touristik AG: Delisting, geringer Streubesitz

- artnet AG

- Aurubis AG: Übernahme und Delisting?

- Bayerische Gewerbebau AG: delistet, Streubesitz < 10 %
 
- Bellevue Investments GmbH & Co. KGaA (früher: MAGIX AG): delistet, geringer Streubesitz
 
- Brilliant AG: Hauptaktionärin NLC Group of Companies Limited > 75 %

- CENTROTEC SE: Delisting, geringer Streubesitz, Aktienrückkauf

- CGRE AG (früher: L-KONZEPT Holding AG)

- Cliq Digital AG: Transaktionsrahmenvertrag mit der Dylan Media B.V. über ein mögliches öffentliches Teilangebot  ("Potentielles Teilrückkaufangebot") sowie ein Delisting der Aktien

- CompuGroup Medical SE & Co. KGaA: Übernahmeangebot
 
- Covestro AG: Investitionsvereinbarung mit ADNOC, erfolgreiches Übernahmeangebot

- CropEnergies AG: Delisting

- cycos AG: BuG, delistet, geringer Streubesitz
 
- Dahlbusch AG: minimaler Streubesitz (knapp über 3.000 Aktien)

- DEAG Deutsche Entertainment AG: Delisting

- DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG: geringer Streubesitz
 
- Deutsche EuroShop AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, Streubesitz 23,6 %

- Deutsche Real Estate AG (ehemals Geestemünder Verwaltungs- und Grundstücks AG): geringer Streubesitz

- Deutsche Wohnen SE: erfolgreiche Übernahme, Kursverfall, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag angekündigt
 
- DF Deutsche Forfait AG: geringer Streubesitz

- DFV Deutsche Familienversicherung AG: Übernahme-Delisting-Angebot

- DISO Verwaltungs AG/Matica Technologies AG (ehemals: Digital Identification Solutions AG): geringer Streubesitz, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Matica Technologies Group SA 

- DMG MORI Aktiengesellschaft: Spruchverfahren zum BuG, geringer Streubesitz

- DVS Technology AG (früher: Diskus Werke AG): geringer Streubesitz, Kündigung der Einbeziehung in den Freiverkehr

- EASY SOFTWARE AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

- Eisen- und Hüttenwerke AG: geringer Streubesitz

- EUWAX AG: geringer Streubesitz, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

- Fernheizwerk Neukölln AG: geringer Streubesitz

- First Sensor AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

- FRIWO AG: geringer Streubesitz

- Funkwerk AG: geringer Streubesitz

- Gelsenwasser AG: Streubesitz < 10 %

- Grammer AG: geringer Streubesitz

- GSW Immobilien AG: geringer Streubesitz, Delisting-Erwerbsangebot
 
- Halloren Schokoladenfabrik AG: Hauptaktionär droht mit Rechtsformwechsel, Übernahmeangebot

- Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot

- HanseYachts AG: Delisting-Angebot

- Hella GmbH & Co. KGaA: erfolgreiche Übernahme, Elliott 15,01 % (?), geringer Streubesitz

- HÖVELRAT Holding AG (früher NORDAKTIENBANK AG): geringer Streubesitz

- HolidayCheck Group AG (ehemals Tomorrow Focus AG): Delisting, BuG, geringer Streubesitz

- HOMAG Group AG: BuG

- HORNBACH Baumarkt AG: erfolgreiches Delisting-Angebot, Streubesitz ca. 7 %

- InCity Immobilien AG: Streubesitz < 10 %

- Katek SE: erfolgreiches Delisting-Erwerbsangebot der Kontron AG, Streubesitz < 13 %

- Lechwerke AG: geringer Streubesitz

- LS Invest AG (früher: IFA Hotel & Touristik AG): geringer Streubesitz

- MediClin AG: geringer Streubesitz

- MeVis Medical Solutions AG: BuG

- MK-Kliniken AG: Streubesitz < 10 %

- MME MOVIEMENT AG: delistet, geringer Streubesitz
 
- Mühlbauer Holding AG
 
- Nagarro SE: mögliches Übernahmeangebot, Diskussionen über ein mögliches Take-Private
 
- New Work SE: Delisting-Erwerbsangebot
 
- niiio finance group AG

- Noratis AG: Investitionsvereinbarung mit der ImmoWerk Holding GmbH

- Nucletron Electronic Aktiengesellschaft: Delisting

- OHB SE: erfolgreiches Übernahmeangebot, Delisting geplant

- Oppmann Immobilien AG: Delisting

- OSRAM LICHT AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Delisting

- Pfeiffer Vacuum Technology AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Pangea GmbH 

- Pilkington Deutschland AG: geringer Streubesitz
 
- Philomaxcap AG: Pflichtangebot der H2E Americas LLC
 
- PNE AG

- RLG Systems AG (bisher: CCR Logistics Systems AG): delistet, geringer Streubesitz

- RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft: Streubesitz < 8 %

- Rocket Internet SE: Delisting, Übernahmeangebot

- PREOS Global Office Real Estate & Technology AG: Streubesitz 2,3 %, vorläufiges Insolvenzverfahren

- secunet Security Networks AG: geringer Streubesitz

- SEVEN PRINCIPLES AG: Streubesitz 4 %

- SHW AG: Delisting, erfolgreiches Übernahmeangebot, geringer Streubesitz

- SHS Viveon AG: erfolgreiches Erwerbsangebot, geringer Streubesitz
 
- Splendid Medien AG: Delisting-Übernahmeangebot

- Studio Babelsberg AG: Erwerb Mehrheitsbeteiligung, BuG

- STEICO SE: Mehrheitsbeteiligung der Kingspan Group PLC

- STEMMER IMAGING AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, Investorenvereinbarung mit der Ventrifossa BidCo AG/MiddleGround, nunmehr Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

- SUMIDA Aktiengesellschaft (zuvor: VOGT electronic AG): Delisting, Beherrschungsvertrag, geringer Streubesitz
 
- TAG Colonia-Immobilien AG: BuG, geringer Streubesitz

- Tele Columbus AG: sehr geringer Streubesitz, Kursverfall

- Telefónica Deutschland Holding AG: geringer Streubesitz, Squeeze-out vorläufig zurückgestellt

- TLG IMMOBILIEN AG: Delisting-Erwerbsangebot, geringer Streubesitz

- ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft: minimaler Streubesitz

- Uniper SE: fast vollständige Verstaatlichung

- USU Software AG: Delisting-Übernahmeangebot

- Vantage Towers AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, sehr geringer Streubesitz, derzeit Blockade durch Singer/Elliott (?)

- va-Q-tec AG: Zusammenschlussvereinbarung, erfolgreiches Übernahmeangebot, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag 

- VIB Vermögen AG: Mehrheitsbeteiligung der BRANICKS Group AG (zuvor: DIC Asset AG)
 
- VSM · Vereinigte Schmirgel- und Maschinen-Fabriken Aktiengesellschaft: delistet, geringer Streubesitz

- WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft: BuG, geringer Streubesitz, Delisting-Angebot

- Westag AG (früher: WESTAG & GETALIT AG): geringer Streubesitz, Rückkaufangebot
 
- Wild Bunch AG (früher: Senator Entertainment AG): Squeeze-out zunächst abgesagt (?)

- Württembergischen Lebensversicherung AG

- Your Family Entertainment AG

- ZEAG Energy AG: sehr geringer Streubesitz

- zooplus SE: erfolgreiches Übernahmeangebot, sehr geringer Streubesitz

Die Liste ist nicht abschließend und beruht auf einer subjektiven Einschätzung. Über Anregungen und weitere "Nominierungen" freuen wir uns.

(unverbindlich, keine Anlage- oder Rechtsberatung)

Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Dienstag, 11. März 2025

SPOBAG Aktiengesellschaft: WECHSEL DES GROßAKTIONÄRS, PFLICHTANGEBOT ERWARTET

Insiderinformation gem. Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Ad hoc-Mitteilung)

NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG INNERHALB DER BZW. IN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN ODER INNERHALB EINER BZW. IN EINE SONSTIGE RECHTSORDNUNG BESTIMMT, IN DER EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG UNZULÄSSIG WÄRE. ES GELTEN WEITERE BESCHRÄNKUNGEN.

Düsseldorf, 11.03.2025 – Die SPOBAG Aktiengesellschaft wurde soeben darüber informiert, dass Herr Hsiao-Hsuan Wang, 10F, No. 19, Ln. 91, Sec. 5, Xinyi Rd., Xinyi Dist., Taipei City 110027, Taiwan (R.O.C.) heute eine Vereinbarung über den Kauf von 80,0 % der Aktien der SPOBAG Aktiengesellschaft abgeschlossen hat. Der Vollzug dieser Vereinbarung stehe noch unter aufschiebenden Bedingungen. Mit Vollzug wird Herr Wang die Kontrolle über die SPOBAG Aktiengesellschaft erlangen und daher verpflichtet sein, den Aktionären der SPOBAG Aktiengesellschaft ein Pflichtangebot zum Erwerb sämtlicher ausstehender Aktien der SPOBAG Aktiengesellschaft zu unterbreiten. Der Vorstand und der Aufsichtsrat der SPOBAG Aktiengesellschaft werden die Angebotsunterlage sorgfältig prüfen und eine begründete Stellungnahme zu dem Pflichtangebot abgeben. Die Angebotsunterlage wird nach Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht voraussichtlich im April 2025 veröffentlicht werden. Der Angebotspreis soll dem gesetzlichen Mindestpreis entsprechen.

Weiterhin hat die SGCI Corporate Finance GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt unter HRB 109921, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Chang, Neue Mainzer Straße 6-10, 60311 Frankfurt am Main, heute eine Vereinbarung über den Kauf von ca. 4,2 % der Aktien der SPOBAG Aktiengesellschaft abgeschlossen. Der Vollzug dieser Vereinbarung stehe noch unter aufschiebenden Bedingungen.

IMMOFINANZ AG wird zu CPI Europe AG

Pressemitteilung – Corporate News

Wien, 11. März 2025

Die Umbenennung der IMMOFINANZ AG in CPI Europe AG, beschlossen in der außerordentlichen Hauptversammlung im Jänner 2025, wird mit Eintragung in das Firmenbuch ab heute offiziell wirksam. Mit dem neuen Namen wird die Zugehörigkeit des Unternehmens zur CPI Property Group auch im Außenauftritt klar ersichtlich. Damit wird die Markenidentität und die strategische Positionierung als eine der führenden Immobiliengruppen Europas gefördert.

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Anmerkung der Redaktion:

Die IMMOFINANZ AG hatte kürzlich einen Squeeze-out bei der S IMMO AG durchgeführt. Ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre kommt auch bei der nunmehrigen CPI Europe AG in Betracht. 

Montag, 10. März 2025

Commerzbank Aktiengesellschaft: Stand Aktienrückkauf per 07.03.2025

Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung

Frankfurt am Main, den 10. März 2025

Im Zeitraum vom 03. März 2025 bis einschließlich 07. März 2025 hat die Commerzbank AG insgesamt 3.158.265 Aktien im Rahmen ihres laufenden Aktienrückkaufprogramms gekauft, das mit der Bekanntmachung vom 13. Februar 2025 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 angekündigt wurde.
Dabei wurden jeweils folgende Stückzahlen gekauft:

Datum Stück Aktien Durchschnittskurs (EURO)
03.03.2025 680.407 20,5759
04.03.2025 658.730 21,2530
05.03.2025 619.595 22,5954
06.03.2025 598.746 23,3822
07.03.2025 600.787 23,3028

Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 14. Februar 2025 bis einschließlich 07. März 2025 gekauften Aktien beläuft sich damit auf 10.857.936 Aktien.

Der Erwerb der Aktien der Commerzbank AG erfolgte im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) und den multilateralen Handelssystemen Cboe (CEUX), Turquoise (TQEX) und Aquis (AQEU) durch eine von der Commerzbank AG beauftragte Bank.

Mynaric AG: Mynaric informiert über Betriebskontinuität und laufende Produktion und Lieferungen

Corporate News

- Mynaric steigert weiterhin die Produktion und erhöht die Auslieferungen seines Flaggschiffprodukts CONDOR Mk3

- StaRUG-Verfahren soll das Unternehmen langfristig auf eine sichere finanzielle Basis stellen


MÜNCHEN, 10. März 2025 – Mynaric (NASDAQ: MYNA) (FRA: M0YN), ein führender Anbieter von industrialisierten, kosteneffizienten und skalierbaren Laserkommunikationsprodukten, bestätigt heute, dass die Produktion und die Kundenauslieferungen des optischen Kommunikationsterminals CONDOR Mk3 weiter hochgefahren werden. Zudem gibt das Unternehmen ein Update zu den Hintergründen des StaRUG-Verfahrens.

„Wir halten unser Versprechen an die Branche und liefern skalierbare Produkte, die den sich entwickelnden Programm-Anforderungen entsprechen und Innovationen in Bereichen wie Multi-Orbit-Konstellationen vorantreiben. Um unsere Position in der Branche zu behaupten, müssen wir sowohl bestehende Kunden beliefern als auch zukünftige Anwendungen der optischen Kommunikationstechnologie weiterentwickeln.“

- Joachim Horwath, Chief Technology Officer und Gründer von Mynaric

Das StaRUG-Verfahren würde dem Unternehmen nach Abschluss eine erhebliche Schuldenentlastung ermöglichen, sodass Mynaric weiterhin seine aktuellen und potenziellen Kunden, Lieferanten und Partner bedienen kann.

„Wir sind fest davon überzeugt, dass diese Restrukturierung der beste Weg für die Zukunft von Mynaric ist. Mit der Unterstützung und dem Vertrauen unserer Kreditgeber sind wir zuversichtlich, diese Phase erfolgreich zu bewältigen und als ein noch stärkerer und verlässlicherer Partner hervorzugehen.“

- Andreas Reif, Chief Restructuring Officer von Mynaric

Fokus auf bestehende Verträge und zukünftige Chancen

Mynaric verfolgt weiterhin Möglichkeiten zur Nutzung der optischen Freiraumkommunikation für zusätzliche Raumfahrtprogramme.

„Mynaric bleibt während dieses Prozesses voll und ganz der Lieferung hochwertiger Produkte an unsere Kunden verpflichtet. Die fortgesetzte Unterstützung unserer Kreditgeber stärkt unsere finanzielle Position und ermöglicht es uns, die Bedürfnisse unserer aktuellen Kunden zu erfüllen und gleichzeitig zukünftige Partner zu unterstützen, die unsere branchenführenden optischen Kommunikationsterminals einsetzen möchten.“

- Tim Deaver, Vice President Global Sales & Solutions

Neben der Beteiligung an den Tranche-1- und Tranche-2-Programmen der Proliferated Warfighter Space Architecture (PWSA) der U.S. Space Development Agency (SDA) wurde Mynaric auch als wichtiger Entwicklungspartner für Phase 2 des Space-BACN-Programms der DARPA anerkannt. Zudem wurde Mynaric sowohl von der Europäischen Weltraumorganisation (ESA) beauftragt, optische Technologien für die nächste Generation hochdurchsatzfähiger optischer Inter-Satelliten-Verbindungen zu erforschen, als auch von der deutschen Regierung für mehrere Projekte zur Entwicklung von Quantentechnologie ausgewählt.

Schaffung einer stabilen finanziellen und operativen Grundlage für die Zukunft

Die Kreditgeber von Mynaric haben dem Restrukturierungskonzept unter der Bedingung zugestimmt, dass Mynaric ein StaRUG-Verfahren einleitet und der Restrukturierungsplan eine Kapitalherabsetzung auf null vorsieht.

„Das Ziel des StaRUG-Verfahrens ist es, Mynaric einen Neustart zu ermöglichen, ohne unser operatives Modell oder unsere Fertigungsprozesse zu beeinträchtigen. Durch die Reduzierung der Schuldenlast und die Rekapitalisierung der Bilanz kann Mynaric in Hightech-Entwicklungen investieren, wettbewerbsfähige Preise beibehalten und unsere Position als Branchenführer sichern.“

- Andreas Reif, Chief Restructuring Officer von Mynaric

Um Mynaric die Deckung der laufenden operativen und Working-Capital-Bedürfnisse bis zum Abschluss des StaRUG-Verfahrens zu ermöglichen, haben die Kreditgeber von Mynaric im Februar 2025 ein viertes Überbrückungsdarlehen in Höhe von 28 Millionen USD sowie ein zusätzliches Restrukturierungsdarlehen in Höhe von 25 Millionen USD bereitgestellt. Dies gibt Mynaric die notwendigen Ressourcen zur Unterstützung seines Produktionsplans und der laufenden Geschäftstätigkeit.

Die Umsetzung der finanziellen Restrukturierung durch das StaRUG-Verfahren würde Arbeitsplätze sichern, die Interessen der Gläubiger schützen und die Zinslast von Mynaric erheblich reduzieren.

Über Mynaric

Mynaric (NASDAQ: MYNA) (FRA: M0YN) ist führend in der industriellen Revolution der Laserkommunikation durch die Herstellung optischer Kommunikationsterminals für Luft-, Raumfahrt- und mobile Anwendungen. Laserkommunikationsnetzwerke bieten Konnektivität vom Himmel aus und ermöglichen ultrahohe Datenraten und eine sichere Datenübertragung über große Entfernungen zwischen sich bewegenden Objekten für drahtlose terrestrische, mobile, luft- und raumgestützte Anwendungen. Das Unternehmen hat seinen Hauptsitz in München und weitere Niederlassungen in Los Angeles, Kalifornien, und Washington, D.C.

Weitere Informationen finden Sie unter mynaric.com.

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Anmerkung der Redaktion:

Bei einer Durchführung des geplanten StaRUG-Verfahrens werden die derzeit börsengehandelten Mynaric-Aktien durch die Kapitalherabsetzung auf null komplett wertlos. Den Altaktionären wird auch keine Möglichkeit geboten, sich an der Rekapitalisierung zu beteiligen.

SM Wirtschaftsberatungs AG: Geschäftszahlen für das Geschäftsjahr 2024 (HGB, testiert), Ankündigung öffentliches Aktienrückkaufsangebot

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Erfolgreiches Geschäftsjahr 2024

- Gewinn nach Steuern von € 2,2 Mio. nach einem Verlust von € 1,1 Mio. im Vorjahr.

- Dividendenvorschlag von € 0,26 pro Aktie.

- Öffentliches Aktienrückkaufsangebot von 50.000 Stück á € 4,80 pro Stück.

In der heutigen gemeinsamen Vorstands- und Aufsichtsratssitzung wurde der Jahresabschluss 2024 der SM Wirtschaftsberatungs Aktiengesellschaft (nachfolgend „SMW“) festgestellt. 

Die testierten Zahlen nach (HGB) zeigen einen starken Gewinnanstieg auf € 2,2 Mio. nach Steuer, nachdem im Vorjahr noch ein Verlust ausgewiesen wurde. 

Die Gesellschaft freut sich, dass sie der Hauptversammlung auf dieser Basis vorschlagen kann, für das abgelaufene Geschäftsjahr 2024 wieder eine Dividende in unveränderter Höhe von € 0,26 pro Aktie aus dem steuerlichen Einlagenkonto auszuschütten.

In einem sich stabilisierenden Immobilienmarkt wurden im letzten Jahr zwei Immobilienverkäufe in einer Tochtergesellschaft getätigt. Der daraus resultierende Umsatz in Höhe von € 3,45 Mio. sowie eine Gewinnrealisierung von gut € 0,9 Mio. aus dem Beteiligungs-Portfolio innerhalb der
SMW führten zu dem sehr positiven Ergebnis. Eine Wiederholung dieses positiven Ergebnisses hängt insbesondere davon ab, inwieweit künftig stille Reserven realisiert werden können.

Die Bilanzsumme betrug € 17,8 Mio. nach € 16,8 Mio. im Vorjahr. 

Die Gesellschaft möchte in diesem Jahr deutlich wachsen und hat bereits ein erstes Projekt zum Umbau in Eigentumswohnungen in Stuttgart angekauft. 

Ungeachtet dessen sollen aufgrund der außergewöhnlich hohen Eigenkapitalquote, die sich auf gut 88 % beläuft, eigene Aktien zurückgekauft und dafür das bestehende Aktienrückkaufsprogramm mit 50.000 Stück zu einem Stückpreis von € 4,80 genutzt werden. Da ein Rückkauf über die Börse unverhältnismäßig hohe Kosten und Aufwand verursachen würde, sollen die Aktien im Wege eines öffentlichen Rückkaufangebotes zurückgekauft und anschließend eingezogen werden. Die Konzernmutter, die RCM Beteiligungs AG, wird keine Stücke einreichen.

Das genaue Datum mit dem Beginn und den Bedingungen des Rückkaufsangebotes wird kurzfristig bekannt gegeben.

Sindelfingen, 10. März 2025

SM Wirtschaftsberatungs Aktiengesellschaft
Der Vorstand

WirtschaftsWoche: "Finanzinvestoren genehmigen sich Mega-Dividende bei Aareal Bank"

https://www.wiwo.de/unternehmen/banken/aareal-bank-finanzinvestoren-genehmigen-sich-mega-dividende-bei-aareal-bank/30243302.html

Die WirtschaftWoche berichtet über die Dividendenzahlung bei der Aareal Bank AG, bei der kürzlich ein Ausschluss der Minderheitaktionäre (Squeeze-out) stattfand: 

"Die Eigentümer der Aareal Bank lassen sich nach dem lukrativen Verkauf der IT-Tochter Aareon eine milliardenschwere Dividende ausschütten. 1,9 Milliarden Euro sollen unter den Investoren verteilt werden, wie der Wiesbadener Immobilienfinanzierer am Donnerstag mitteilte.

Mit der Ausschüttung haben die Beteiligungsgesellschaften Advent, Centerbridge (je 39 Prozent), Goldman Sachs (knapp fünf Prozent) und der kanadische Pensionsfonds CPPIB (knapp 20 Prozent) den Kaufpreis für die ganze Bank von rund zwei Milliarden Euro bereits wieder in der Tasche. Aareon war im vergangenen Jahr für 3,9 Milliarden Euro an den Finanzinvestor TPG Capital verkauft worden; dabei blieb ein Gewinn von rund zwei Milliarden hängen."

Bekanntmachung des Squeeze-outs bei der home24 SE

RAS Beteiligungs GmbH
Wien / Republik Österreich

Bekanntmachung über die Abfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre
der home24 SE, Berlin

Die außerordentliche Hauptversammlung der home24 SE, Berlin, vom 13. Dezember 2024 hat die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre („Minderheitsaktionäre“) auf die RAS Beteiligungs GmbH, Wien, als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen („Übertragungsbeschluss“).

Der Übertragungsbeschluss wurde am 4. März 2025 in das Handelsregister der home24 SE beim Amtsgericht Charlottenburg unter HRB 196337 B eingetragen. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der home24 SE in das Eigentum der RAS Beteiligungs GmbH übergegangen. Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der home 24 SE eine von der RAS Beteiligungs GmbH zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 7,46 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der home24 SE.

Die Barabfindung ist von der Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der home24 SE an mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen. Die Eintragung des Übertragungsbeschlusses am 4. März 2025 in das Handelsregister der home24 SE ist ebenfalls am 4. März 2025 durch die erstmalige Abrufbarkeit im Handelsregister bekannt gemacht worden.

Die wertpapiertechnische Abwicklung und die Auszahlung der Barabfindung erfolgen über die

UniCredit Bank GmbH, München,

über die jeweilige Depotbank. Die Auszahlung der Barabfindung an die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der home24 SE erfolgt Zug um Zug gegen Ausbuchung der Aktien der home24 SE aus dem Wertpapierdepot des jeweiligen Minderheitsaktionärs. Die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der home24 SE brauchen für die Entgegennahme der Barabfindung nichts zu veranlassen. Die Auszahlung der Barabfindung und die Ausbuchung der Aktien erfolgen für die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der home24 SE provisions- und spesenfrei.

Für den Fall, dass in einem gerichtlichen Spruchverfahren gemäß § 327f AktG, §§ 1 ff. SpruchG rechtskräftig eine höhere als die festgelegte Barabfindung festgesetzt wird, wird diese höhere Barabfindung allen gemäß §§ 327a ff. AktG ausgeschlossenen Minderheitsaktionären der home 24 SE gewährt werden. 

Wien, im März 2025
RAS Beteiligungs GmbH

Quelle: Bundesanzeiger vom 7. März 2025

CENTROTEC SE: Rückkauf von bislang 46.387 Aktien

CENTROTEC SE

Bekanntmachung entsprechend Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr.2016/1052 // Aktienrückkauf – ZWISCHENMELDUNG


Die CENTROTEC SE hat im Zeitraum vom 03. März 2025 bis einschließlich 07. März 2025 insgesamt 2.500 eigene Aktien im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogramms erworben.

Mit Bekanntmachung vom 2. Dezember 2024 entsprechend Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr.2016/1052 wurde der Beginn des Rückerwerbs eigener Aktien im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogramms auf den 4. Dezember 2024 festgelegt.

Dabei wurden Aktien – ausschließlich im Freiverkehr der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg – wie folgt erworben:

Datum             Gesamtvolumen der erworbenen Aktien     volumengewichteter Durchschnittskurs
                        (Stück)                                                         in EUR (ohne Erwerbsnebenkosten,
                                                                                             kaufmännisch gerundet auf 4         
                                                                                             Nachkommastellen)
03.03.2025     500                                                                69,2650
04.03.2025     500                                                                69,0000
05.03.2025     500                                                                69,0000
06.03.2025     500                                                                68,4000
07.03.2025     500                                                                69,0000

Somit beläuft sich das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 4. Dezember 2024 durch die CENTROTEC SE zurückerworbenen Aktien auf 46.387 Stück.

Weitere Informationen entsprechend Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind im Internet auf der Website der Emittentin unter https://www.centrotec.com/ir abrufbar.

Der Erwerb der eigenen Aktien erfolgte durch ein von der CETROTEC SE beauftragtes Wertpapierdienstleistungsunternehmen ausschließlich über den Freiverkehr an der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg.

Brilon, den 10. März 2025

CENTROTEC SE
Der Verwaltungsrat

Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der comdirect bank Aktiengesellschaft: Verhandlung am 15. Oktober 2025

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem 2020 erfolgten Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der früheren comdirect bank Aktiengesellschaft zugunsten der COMMERZBANK AG hat das Landgericht Itzehoe mit Verfügung vom 7. März 2025 Termin zur mündlichen Verhandlung auf Dienstag, den 14. Oktober 2025, 10:00 Uhr, angesetzt. An diesem Termin soll der Prüfer, Herrn WP Jochen Breithaupt, zur Erläuterung seiner ergänzenden Stellungnahme vom 15. Oktober 2024 geladen werden. Das Gericht hat den Beteiligten eine Teilnahme per Videozuschaltung gestattet.

LG Itzehoe, Az. 8 HKO 29/20
Coriolix Capital GmbH u.a. ./. COMMERZBANK AG
100 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Dirk Unrau, 24114 Kiel
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Hengeler Mueller, 40213 Düsseldorf (RA Dr. Hartwin Bungert, RA´in Dr. Petra Mennicke)

alstria office REIT-AG: alstria beabsichtigt Emission einer Unternehmensanleihe mit einem Nennbetrag von EUR 500.000.000 und kündigt Andienungsangebot zum Ankauf bestehender Unternehmensanleihen an

Ad-hoc-Mitteilung gemäß Artikel 17 MAR

NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG, VERTEILUNG ODER WEITERGABE IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, IHREN TERRITORIEN UND BESITZUNGEN (EINSCHLIESSLICH PUERTO RICO, DEN AMERIKANISCHEN JUNGFERNINSELN, GUAM, AMERIKANISCH-SAMOA, WAKE ISLAND UND DEN NÖRDLICHEN MARIANA-INSELN), EINEM BUNDESSTAAT DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ODER DEM DISTRICT OF COLUMBIA (DEN VEREINIGTEN STAATEN) ODER AN PERSONEN, DIE IN EINER ANDEREN RECHTSORDNUNG WOHNHAFT ODER ANSÄSSIG SIND, IN DER EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER VERTRIEB RECHTSWIDRIG IST.

- alstria beabsichtigt die Emission einer Unternehmensanleihe mit einem Nennbetrag von EUR 500.000.000 und kündigt ein Andienungsangebot zum Ankauf bestehender Unternehmensanleihen analstria office REIT-AG beabsichtigt die Ausgabe einer Unternehmensanleihe mit einem Nennwert von EUR 500.000.000

- Einladung an die Inhaber bestehender Unternehmensanleihen (ISIN: XS2053346297, XS2191013171 und XS1717584913), ihre Anleihen der alstria office REIT-AG vorbehaltlich der erfolgreichen Emission der neuen Unternehmensanleihe zum Kauf anzubieten

Hamburg, 10. März 2025 - Der Vorstand der alstria office REIT-AG (Symbol: AOX, ISIN: DE000A0LD2U1 (Aktien), ISIN: XS2053346297 (Anleihe 2025), ISIN: XS2191013171 (Anleihe 2026), ISIN: XS1717584913 (Anleihe 2027)) hat am 10. März 2025 seine Absicht beschlossen, eine unbesicherte, festverzinsliche Unternehmensanleihe mit einem Nennbetrag von EUR 500.000.000 (die "Neue Anleihe") zu begeben.

Die Neue Anleihe wird eine Laufzeit von ca. 6 Jahren haben und eine Stückelung von EUR 100.000 aufweisen. Die endgültigen Konditionen der Neuen Anleihe, insbesondere die Verzinsung und der Ausgabepreis, werden nach Abschluss des Bookbuilding-Verfahrens festgelegt. Der Erlös aus der Emission der Neuen Anleihe wird zur Refinanzierung bestehender Verbindlichkeiten und für allgemeine Unternehmenszwecke verwendet.

alstria office REIT-AG erwartet für die Neue Anleihe ein Rating von 'BB+' von Standard & Poor's. Die Neue Anleihe wird zum Handel am Euro MTF Markt der Luxemburger Börse zugelassen werden. Die Kennnummern für die Neue Anleihe lauten: ISIN: XS3025437982, Common Code: 302543798.

Darüber hinaus lädt die alstria office REIT-AG die Inhaber ihrer bestehenden EUR 400.000.000 0,5% Anleihe mit Fälligkeit im Jahr 2025 und einem ausstehenden Betrag von EUR 335.200.000 (die "Anleihe 2025", ISIN: XS2053346297), EUR 350.000.000 1,5% Anleihe mit Fälligkeit im Jahr 2026 und einem ausstehenden Betrag von EUR 334.100.000 (die "Anleihe 2026", ISIN: XS2191013171) und EUR 350.000.000 1,5% Anleihe mit Fälligkeit im Jahr 2027 und einem ausstehenden Betrag von EUR 311.400.000 (die "Anleihe 2027", ISIN: XS1717584913; zusammen mit der Anleihe 2025 und der Anleihe 2026, die "Anleihen"), diese Anleihen zum Kauf durch die alstria office REIT-AG gegen Barzahlung zu den im Tender Offer Memorandum vom 10. März 2025 (das "Tender Offer Memorandum") dargelegten Bedingungen anzubieten, insbesondere vorbehaltlich des erfolgreichen Abschlusses der Emission der Neuen Anleihe.

Die alstria office REIT-AG beabsichtigt derzeit, Anleihen bis zu einem Gesamtbetrag zu erwerben, der dem Gesamtnennbetrag der Neuen Anleihe entspricht. Die alstria office REIT-AG behält sich jedoch das Recht vor, diesen Betrag nach eigenem Ermessen zu erhöhen oder zu verringern.

alstria office REIT-AG wird (für die von ihr zum Kauf angenommenen Anleihen) einen Kaufpreis von 99,000% für die Anleihe 2025, von 97,875% für die Anleihe 2026 und von 94,000% für die Anleihe 2027 zahlen, wie im Tender Offer Memorandum beschrieben. alstria office REIT-AG wird auch die aufgelaufenen Zinsen für die zum Kauf angenommenen Anleihen zahlen, wie im Tender Offer Memorandum dargelegt.

Die Einladungsfrist beginnt am 10. März 2025 und endet am 18. März 2025 um 17:00 Uhr MEZ, sofern sie nicht verlängert oder früher von der alstria office REIT-AG beendet wird. Die endgültigen Ergebnisse werden so bald wie möglich danach bekannt gegeben.

Das Tender Offer Memorandum ist über den Tender Agent (Kroll Issuer Services Limited) erhältlich.

Über alstria


Die alstria office REIT-AG ist der führende Immobilienmanager in Deutschland und konzentriert sich ausschließlich auf deutsche Büroimmobilien in ausgewählten Märkten. Unsere Strategie basiert auf dem Besitz und dem aktiven Management unserer Immobilien über ihren gesamten Lebenszyklus. Wir verfügen über eine tiefe Kenntnis unserer Märkte und bieten unseren Mietern einen umfassenden Service. alstria strebt die Schaffung langfristig nachhaltiger Werte an, nutzt aber auch Ineffizienzen in den Märkten zur Erzielung kurzfristiger Arbitragegewinne.

Freitag, 7. März 2025

ENCAVIS AG kündigt CEO-Wechsel an

Corporate News

- Dr. Christoph Husmann scheidet nach der Hauptversammlung 2025 als Vorstandssprecher und Finanzvorstand aus

- Mario Schirru, derzeitiger Chief Operating Officer und Chief Investment Officer, wird zum Co-Sprecher ernannt und soll nach der Hauptversammlung und dem Abschluss des Squeeze-Out-Prozesses Vorstandsvorsitzender werden

Hamburg, 7. März 2025 – Der Aufsichtsrat der Encavis AG hat heute einen geplanten Wechsel in der Unternehmensführung bekannt gegeben, der Teil der laufenden Bemühungen ist, Encavis für die nächste Wachstumsphase zu positionieren.

Dr. Christoph Husmann, der seit 2014 als Vorstandssprecher und Finanzvorstand fungiert, wird nach der Hauptversammlung des Unternehmens im Juni 2025 und dem Abschluss des Squeeze-out-Verfahrens von beiden Funktionen zurücktreten. Dr. Husmann wird das Unternehmen in dieser Übergangsphase weiterhin unterstützen und den Squeeze-out-Prozess sowie die Integration in die neue Struktur von Encavis überwachen, um Kontinuität und Stabilität zu gewährleisten.

Der Aufsichtsrat hat Mario Schirru, derzeit Chief Operating Officer und Chief Investment Officer, mit sofortiger Wirkung zum Co-Sprecher des Vorstandes ernannt. Nach der Hauptversammlung 2025 beabsichtigt der Aufsichtsrat, Schirru formell zum Vorstandsvorsitzenden zu ernennen.

Dr. Johannes Teyssen, Vorsitzender des Aufsichtsrates, sagte: „Im Namen des Aufsichtsrats möchte ich Christoph unsere tiefe Dankbarkeit für mehr als ein Jahrzehnt außergewöhnlicher Führung und Hingabe für Encavis zum Ausdruck bringen. Christoph hat eine entscheidende Rolle dabei gespielt, Encavis zu einem der führenden Unternehmen im Bereich der erneuerbaren Energien in Europa zu machen. Seine Beiträge zum Wachstum, zur operativen Exzellenz und zur strategischen Entwicklung von Encavis waren entscheidend für den Erfolg des Unternehmens. Wir freuen uns auch, Mario zu seinem Nachfolger zu ernennen - eine Führungspersönlichkeit mit fundierten Branchenkenntnissen und einer starken Erfolgsbilanz bei der Steigerung der operativen und kommerziellen Leistung von Encavis. Christoph und Mario arbeiten seit vielen Jahren Hand in Hand, und wir sind zuversichtlich, dass er bereit ist, das Ruder zu übernehmen und das Unternehmen weiterzuführen.

Dr. Christoph Husmann kommentierte: „Es war ein Privileg, Encavis in den letzten zehn Jahren zu leiten und mit einem so talentierten und leidenschaftlichen Team zusammenzuarbeiten. Gemeinsam haben wir ein starkes und widerstandsfähiges Unternehmen aufgebaut, das eine wesentliche Rolle bei der Umstellung auf erneuerbare Energien in Europa spielt. Da das Unternehmen für künftiges Wachstum gut positioniert ist, ist jetzt der richtige Zeitpunkt für den geplanten Übergang. Ich habe volles Vertrauen in Marios Fähigkeit, Encavis weiterzuführen, und freue mich darauf, ihn in den kommenden Monaten zu unterstützen, um eine reibungslose und nahtlose Übergabe zu gewährleisten.“

Mario Schirru sagte: „Ich fühle mich geehrt, Encavis in das nächste Wachstumskapitel führen zu dürfen. Unter Christophs Führung hat sich Encavis zu einer führenden Kraft im Bereich der erneuerbaren Energien in Europa entwickelt, und wir haben eine starke Plattform für zukünftigen Erfolg geschaffen. Ich freue mich darauf, weiterhin eng mit unserem talentierten Team zusammenzuarbeiten, um auf diesem Fundament aufzubauen, unseren Wachstumskurs zu beschleunigen und unsere Mission, nachhaltige Energielösungen für Europa zu liefern, voranzutreiben.

In Verbindung mit diesem Übergang hat der Aufsichtsrat auch ein Suchverfahren für einen neuen Finanzvorstand eingeleitet, um das Führungsteam von Encavis in dieser nächsten Phase weiter zu stärken.

Über ENCAVIS:

Die Encavis AG ist ein Produzent von Strom aus Erneuerbaren Energien. Als einer der führenden unabhängigen Stromerzeuger (IPP) erwirbt und betreibt ENCAVIS (Onshore-)Wind- und Solarparks in zwölf Ländern Europas. Die Anlagen zur nachhaltigen Energieerzeugung erwirtschaften stabile Erträge durch garantierte Einspeisevergütungen (FIT) oder langfristige Stromabnahmeverträge (PPA). Die Gesamterzeugungskapazität des Encavis-Konzerns beträgt aktuell rund 3,7 Gigawatt (GW), davon rund 2,4 GW durch die Encavis AG, das entspricht einer Einsparung von rund 0,8 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr allein durch die Encavis AG. Zudem sind aktuell im Konzern mehr als 1,3 GW an Kapazitäten im Bau, davon gut 900 MW im Eigenbestand.

Innerhalb des Encavis-Konzerns ist die Encavis Asset Management AG auf den Bereich der institutionellen Investoren spezialisiert. Die auch zum Encavis-Konzern gehörende Stern Energy S.p.A. mit Hauptsitz in Parma, Italien, ist ein spezialisierter Anbieter technischer Dienstleistungen für die europaweite Errichtung, den Betrieb, die Wartung sowie das Revamping und Repowering von Photovoltaik-Anlagen.

ENCAVIS ist Unterzeichner der UN Global Compact sowie des UN PRI-Netzwerks. Die Umwelt-, Sozial- und Governance-Leistungen der ENCAVIS AG wurden von zwei der weltweit führenden ESG Research- und Ratingagenturen ausgezeichnet. MSCI ESG Ratings bewertet die Nachhaltigkeitsleistung mit einem "AA"-Level, die international ebenfalls renommierte ISS ESG verleiht ENCAVIS den "Prime"- Status (B+), das Carbon Disclosure Project (CDP) verleiht ENCAVIS ihr Klima-Rating „B“ und Sustainalytics vergibt ein „geringes Risiko“ innerhalb ihres ESG-Risiko-Ratings.

www.encavis.com