Empfohlener Beitrag

Vier Millionen Seitenaufrufe der SpruchZ-Blogs

Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...

Freitag, 8. Dezember 2023

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen (wobei ADLER und Kabel Deutschland die größten anstehenden Fälle sind):

  • Aareal Bank AG: aktienrechtlicher Squeeze-out angekündigt

  • ADLER Real Estate AG: Squeeze-out zu EUR 8,76 je Aktie zugunsten der Adler Group S.A., Hauptversammlung am 28. April 2023, Eintragung am 18. Oktober 2023 (nach Verzögerungen durch Anfechtungsklagen)
  • Aves One AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zu EUR 14,- je Aktie, ao. Hauptversammlung am 28. November 2023
  • Biotest AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, übernahmerechtlicher Squeeze-out der Stammaktien beantragt, erstinstanzlich vom LG Frankfurt am Main mit Beschluss vom 27. Oktober 2022 gebilligt, nach Beschwerden bevorstehende abschließende Entscheidung durch das OLG Frankfurt am Main (Az. 20 WPüG 1/23)

  • DISO Verwaltungs AG (zuvor: Matica Technologies AG, früher: Digital Identification Solutions AG): Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Matica Technologies Group SA

  • EQS Group AG: Übernahmeangebot zu EUR 40,- 

  • Halloren Schokoladenfabrik AG: Rechtsformwechsel in GmbH angekündigt

  • Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): Übernahmeangebot zu EUR 16,75
  • Heliad Equity Partners GmbH & Co. KGaA: Verschmelzung auf die FinLab AG (Umtauschverhältnis: Für 12 Heliad-Aktien 5 FinLab-Aktien), Eintragung am 12. Oktober 2023 und Umfirmierung der verschmolzenen Gesellschaft in Heliad AG

  • InVision Aktiengesellschaft: Delisting-Erwerbsangebot

  • Kabel Deutschland Holding AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Vodafone Vierte Verwaltungs AG, Eintragung am 11. Oktober 2023 in das Handelsregister der Kabel Deutschland Holding AG und am 16. Oktober 2023 in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft (Fristende: 16. Januar 2024)

  • MISTRAL Media AG: Squeeze-out, Hauptversammlung am 22. September 2023

  • OHB SE: Übernahmeangebot zu EUR 44,-, geplantes Delisting
  • Ottakringer Holding AG: Squeeze-out, Hauptversammlung voraussichtlich Ende Januar 2024
  • POLIS Immobilien AG: Squeeze-out, Eintragung am 22. November 2023

  • Schumag Aktiengesellschaft: Squeeze-out in Aussicht gestellt

  • Software AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Mosel Bidco SE/Silver Lake, bevorstehender Squeeze-out?

  • SYNLAB AG: Übernahmeangebot zu EUR 10,-, Paul E. Singer/Elliott hält inzwischen 6,5 % an der SYNLAB AG

  • Telefónica Deutschland Holding AG: öffentliches Erwerbsangebot der Telefónica Local Services GmbH
  • Tion Renewables AG: Squeeze-out zugunsten der Hopper BidCo GmbH (EQT)
  • va-Q-tec AG: Zusammenschlussvereinbarung und erfolgreiches Übernahmeangebot, Delisting-Erwerbsangebot, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Hauptversammlung am 29. August 2023
  • Vitesco Technologies Group AG: Übernahmeangebot der Schaeffler AG, Business Combination Agreement, Verschmelzung geplant
  • vOffice SE: Squeeze-out, Hauptversammlung am 31. August 2023, Eintragung am 23. Oktober 2023 (Fristende 23. Januar 2024)
  • Zapf Creation AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der MGAE Deutschland Holding AG (MGA)

Gesucht werden noch Aktionäre bei der Squeeze-out-Fällen Bastfaserkontor AG und team agrar AG.
 
(Angaben ohne Gewähr) 
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Softline AG mittels Restrukturierungsplan gemäß StaRUG restrukturiert, Noventiq Holdings plc übernimmt alle Anteile

Pressemitteilung vom 7. Dezember 2023

Die Softline AG hat erfolgreich ein außerinsolvenzliches Verfahren durchlaufen. Das Verfahren wurde im Rahmen des Gesetzes über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) durchgeführt. Der von der Softline AG vorgelegte Restrukturierungsplan sieht einen Kapitalschnitt (Kapitalherabsetzung mit anschließender Kapitalerhöhung) unter Ausschluss der Bezugsrechte der Altaktionäre sowie einen Formwechsel in eine GmbH vor. Die Aktionäre haben dem Restrukturierungsplan mit der erforderlichen 75%-Mehrheit der Abstimmungsberechtigten zugestimmt. Das Restrukturierungsgericht Dresden hat den Restrukturierungsplan bereits bestätigt.

Die Softline AG wird zukünftig als Softline GmbH firmieren. Sämtliche Anteile werden zukünftig vom Großaktionär Noventiq Holdings plc gehalten. Weitere Aktionäre scheiden gegen Zahlung einer angemessenen Abfindung durch Noventiq Holdings plc aus. Die Vergleichsrechnung im Restrukturierungsplan zeigt, dass die Aktionäre im Restrukturierungsplan mit der Abfindung besser dastehen als im Alternativszenario ohne Restrukturierungsplan. Die Noventiq Holdings plc wird die Softline AG außerdem mit frischer Liquidität ausstatten, um das Sanierungskonzept umzusetzen.

Der Restrukturierungsplan sieht keine Eingriffe in Gläubigerrechte vor. Die Beziehungen zu Lieferanten und Dienstleistern gehen unverändert weiter. Weder laufende noch neue Aufträge sind betroffen. Die tägliche Arbeit der Softline AG wird von den Vorgängen auf Ebene der Anteilseigner nicht berührt.

Amtsgericht Dresden genehmigt den Restrukturierungsplan der Softline AG

Amtsgericht Dresden
Restrukturierungsgericht

Aktenzeichen: 572 RES 1/23

In der öffentlichen Restrukturierungssache über das Vermögen der Softline AG, Gutenbergplatz 1, 04103 Leipzig, Amtsgericht Leipzig, HRB 26381 vertreten durch den Vorstand Dennis Montanje vertreten durch den Vorstand Holger Maul

ergeht am 27.11.2023 nachfolgende Entscheidung:

1. Der von der Schuldnerin vorgelegte Restrukturierungsplan vom 20.10.2023 in der Fassung vom 24.11.2023 wird bestätigt.
 
2. Eine Zusammenfassung des wesentlichen Inhalts des Restrukturierungsplans erfolgt auf der Internetseite der Schuldnerin (https.softline-group.de/artikel.zusammenfassung-des-wesentlichen Inhalt des Restrukturierungsplans).
 
3. Das Amt des Restrukturierungsbeauftragten endet mit Rechtskraft der vorliegenden Entscheidung

Gründe:
I.


Nach Anzeige eines Restrukturierungsvorhabens (§ 31 StaRUG) und Beantragung einer öffentlichen Restrukturierungssache (§ 84 StaRUG) hat die Schuldnerin den Restrukturierungsplan vom 20.10.2023 vorgelegt. Ein gerichtliches Vorprüfungsverfahren (§ 47 StaRUG) einschließlich Anhörungstermin, zu dem die Beteiligten geladen wurden, wurde auf Antrag der Schuldnerin durchgeführt. Das Ergebnis der Vorprüfung wurde in einem gerichtlichen Hinweis zusammengefasst (§ 48 Abs. 2 StaRUG). Hinsichtlich des Ergebnisses der Vorprüfung, das die Zulässigkeit der Restrukturierungsplan angedachten Regelungen bestätigt und keine Abweichungen zum Restrukturierungsplan enthält, wird auf den Hinweis vom 22.11.2023 verwiesen.

Planbetroffene des Restrukturierungsplans waren ausschließlich die Aktionäre der Schuldnerin. Diese haben dem Restrukturierungsplan vom am 20.11.2023 im Erörterungs- und Abstimmungstermin vom 24.11.2023, in dem lediglich 2 redaktionelle Änderungen bzw. Klarstellungen im Hinblick auf im Restrukturierungsplan vorgesehene registerrechtliche Eintragungen vorgenommen wurden, mit einer Mehrheit von 77,02 % der gesamten Anteilsrechte zugestimmt.
 
II.

1. Der von den Planbetroffenen angenommene Restrukturierungsplan war auf Antrag der Schuldnerin nach § 60 StaRUG zu bestätigen.

Die Voraussetzungen für eine Bestätigung des Restrukturierungsplans vom 20.10.2023 in der Fassung vom 24.11.2023 liegen nach § 63 StaRUG vor. Der Restrukturierungsplan wurde mit der erforderlichen 3/4 Mehrheit der Stimmrechte der Planbetroffenen in der alleinigen Plangruppe angenommen.

Gründe für eine Versagung der Bestätigung des Restrukturierungsplans bestehen nicht.

a. Die Schuldnerin ist drohend zahlungsunfähig (§ 63 Abs. 1 Nr.1 StaRUG) aber nicht zahlungsunfähig oder überschuldet. Dies ergibt sich aus den eingereichten Unterlagen. Ferner hat der Restrukturierungbeauftragte dies im Erörterungs- und Abstimmungstermin vom 24.11.2023 nochmals ausdrücklich bestätigt.
 
b. Die Vorschriften über den Inhalt und die verfahrensmäßige Behandlung des Restrukturierungsplans und über die Annahme des Restrukturierungsplans sind beachtet worden (§ 63 Abs.1 Nr. 2 StaRUG). Insbesondere wurde der Restrukturierungsplan im Erörterungs- und Abstimmungstermin vom 24.11.2023 mit der erforderlichen Mehrheit von 3/4 der Stimmrechte (§ 25 StaRUG i.V.m. § 24 Abs.1 Nr. 3 StaRUG) in der alleinigen Gruppe der Planbetroffenen angenommen.Die Auswertung ergab eine Mehrheit von 77,24 Prozent der Stimmrechte an Zustimmungen für den Restrukturierungsplan.
 
c. Ferner können die Ansprüche, die den Planbetroffenen durch den gestaltenden Teil des Plans zugewiesen sind, erfüllt werden (§ 63 Abs. 1 Nr. 3 StaRUG) . Die dafür vorgesehenen Mittel befinden sich nach Angaben des Treuhänders bereits auf dem dafür eingerichteten Treuhandkonto. Auch bestehen keine Anhaltspunkte, dass nicht vom Plan betroffene Ansprüche von Gläubigern offensichtlich nicht erfüllt werden können.
 
d. Die vom Restrukturierungsplan vorgesehene neue Finanzierung ist nach dem dem Plan zugrunde liegenden Restrukturierungskonzept schlüssig. Umstände, aus denen sich ergeben könnte, dass das Konzept nicht von tatsächlichen Gegebenheiten ausgeht oder keine begründete Aussicht auf Erfolg vermittelt, sind nicht bekannt (§ 63 Abs. 2 StaRUG).
 
e. Ferner sind auch keine Anhaltspunkte dafür vorhanden, dass die Annahme des Restrukturierungsplans unlauter herbeigeführt worden ist, insbesondere durch Begünstigung eines Planbetroffenen (§ 63 Abs. 4 StaRUG). Der Restrukturierungsplan war daher zu bestätigen.

2. Die Schuldnerin wird eine Zusammenfassung des Restrukturierungsplans auf ihrer in Ziffer 2. des Tenors genannten Internetseite einschließlich der redaktionellen Änderungen im Termin vom 24.11.2023 veröffentlichen. Davon unberührt bleibt, dass jeder Planbetroffene eine Abschrift des Restrukturierungsplans vom 20.10.2023 in der Fassung vom 24.11.2023 auf Antrag erhält.
 
3. Klarstellend war abschließend unter Ziffer 3. der Zeitpunkt der Beendigung des Amtes des Restrukturierungsbeauftragten festzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet für die Beteiligten, die dem Restrukturierungsplan schriftlich oder zu Protokoll widersprochen und im Abstimmungstermin gegen ihn gestimmt haben, die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt. Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer glaubhaft macht, dass er durch den Plan wesentlich schlechtergestellt wird, als er ohne einen Plan stünde, und dass dieser Nachteil nicht durch eine Zahlung aus den in § 64 Abs. 3 StaRUG genannten Mitteln ausgeglichen werden kann.

Auf die vorgenannten Umstände wurde in der Ladung zum Termin hingewiesen.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dresden, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden, einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung bzw. mit der Veröffentlichung gem. § 86 StaRUG.

Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei einem der oben genannten Gerichte eingeht.

Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss

1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder

2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.

Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden. 
 
_____________
 
Korrekter Link zu dem Restrukturierungsplan:

Donnerstag, 7. Dezember 2023

Dubioses Kaufangebot für Aktien der Vantage Towers AG

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Eine Firma Guaranty Nominee Limited, die bereits durch ein dubioses Kaufangebot für Aktien der Zapf Creation AG sowie für ein ähnliche Angebot für Aktien der Aareal Bank AG aufgefallen ist, hatte im Bundesanzeiger vom 1. Dezember 2023 ein weiteres Kaufangebot für Aktien der Vantage Towers AG (WKN: A3H3LL) veröffentlicht. Geboten werden dabei für ein Gesamtvolumen von 1.000.000 Aktien wirtschaftlich nicht nachvollziehbare EUR 40,90 je Vantage-Towers-Aktie, deutlich über der im Rahmen des BuG angebotenen Barabfindung und über den zuletzt gemeldeten Kursen (und mit einem möglichen Gesamtvolumen von EUR 40,9 Mio.). Nicht ganz nachvollziehbar ist auch die recht hohe Mindestabnahmemenge von 2.500 Aktien für die angesprochenen Kleinaktionäre. Diese können aber laut Veröffentlichung die über eine Telefonnummer erreichbaren "internationalen Verwaltungsdienste" der Firma Guaranty Nominee Limited nutzen (vermutlich um den Interessenten weitere Aktien anzubieten).

Wie bereits zu dem Kaufangebot für Zapf-Creation-Aktien angemerkt, ergab eine Recherche im zuständigen Handelsregister (Companies House), dass eine Guaranty Nominee Limited zwar dort eingetragen ist, seit vielen Jahren aber als "dormant"/schlafend geführt wird. In den eingereichten Jahresabschlüssen sind ein Eigenkapital von übersichtlichen GBP 100,- und keinerlei Umsätze ersichtlich (nicht einmal eine Telefonrechnung). Wer die "internationalen Verwaltungsdienste" der operativ selber nicht tätigen Bieterin betreibt und wie, ist daher nicht nachvollziehbar. Offen ist auch, woher die im Erfolgsfall des Angebots fälligen EUR 40,9 Mio. kommen sollen.

_________

Hintergrund:

Zum Kaufangebot für Aktien der Zapf Creation AG:  https://spruchverfahren.blogspot.com/2023/12/dubioses-kaufangebot-fur-aktien-der.html

Zum Kaufangebot für Aktien der Aareal Bank AG:  https://spruchverfahren.blogspot.com/2023/12/dubioses-kaufangebot-fur-aktien-der_7.html

Eine Firma Deeland hatte vor einiger Zeit für Aktien u.a. der TLG Immobilien AG, der Lotto24 AG und der EASY SOFTWARE AG ähnliche unseriöse Übernahmeangebote mit ebenfalls sehr hohen Mindestannahmesummen und den gleichen Rechtschreibfehlern ("Ag" statt "AG") veröffentlicht, siehe:

ams-OSRAM AG: ams OSRAM sichert sich Bruttoerlöse aus Kapitalerhöhung i.H.v. 808 Mio. Euro – erfolgreicher Verkauf der verbliebenen angebotenen Aktien aus Bezugsrechtsemission

Corporate News

Premstätten, Österreich und München, Deutschland (7. Dezember 2023) -- Nach Vollzug der Bezugsrechtsemission, der für den 11. Dezember 2023 geplant ist, wird ams OSRAM ein Bruttoemissionserlös von rund CHF 781 Mio. (ca. EUR 808 Mio.) zufließen.


Wie am 16. November 2023 kommuniziert, wird der Abschluss der Bezugsrechtsemission auch die Freigabe der Erlöse aus den kürzlich bepreisten vorrangigen unbesicherten Anleihen in Höhe von EUR 1 Mrd. (Gegenwert) auslösen.

Nach der gestrigen Bekanntgabe der vorläufigen Ergebnisse der Bezugsrechtsemission bestätigt ams OSRAM (SIX: AMS), dass Bezugsrechte für 716.777.622 der im Rahmen der Bezugsrechtsemission angebotenen Aktien bis zum Ende der Bezugsfrist am 6. Dezember 2023 wirksam ausgeübt wurden.

Die verbliebenen 7.377.040 angebotenen Aktien, die nach Abschluss der Bezugsfrist nicht durch Ausübung der Bezugsrechte gezeichnet wurden, wurden im Rahmen einer Privatplatzierung zu einem Preis von CHF 1,88 pro Aktie erfolgreich bei institutionellen Investoren platziert.

Mit der erfolgreichen Platzierung von 724.154.662 angebotenen Aktien erhöht sich das Grundkapital von ams OSRAM von EUR 274.289.280 auf EUR 998.443.942. Die Kotierung und Zulassung zum Handel der angebotenen Aktien an der SIX Swiss Exchange wird voraussichtlich am oder um den 8. Dezember 2023 erfolgen. Die Lieferung der angebotenen Aktien gegen Zahlung des Angebotspreises bzw. des Platzierungspreises wird für den 11. Dezember 2023 erwartet.

Schaffner Holding AG: Ausserordentliche Generalversammlung der Schaffner Holding AG wählt neuen Verwaltungsrat und beschliesst Dekotierung

Medieninformation

Luterbach, 7. Dezember 2023 – Heute fand in Solothurn die ausserordentliche Generalversammlung der Schaffner Holding AG statt, die aufgrund des öffentlichen Kaufangebots der TE Connectivity Ltd. einberufen worden war. An der ausserordentlichen Generalversammlung waren 64.16 % des stimmberechtigten Aktienkapitals vertreten.

Die Aktionärinnen und Aktionäre stimmten sämtlichen Anträgen des Verwaltungsrats zu. So wählten sie, mit Wirkung auf und unter der Bedingung des Vollzugs des öffentlichen Kaufangebots, folgende drei Personen neu in den Verwaltungsrat:
  • Harold G. Barksdale (US-Bürger, geboren 1964), Vice President, Chief Corporate Counsel und Corporate Secretary von TE Connectivity;
  • Jörg Casparis (Schweizer, geboren 1976), Regional Senior Tax Director bei TE Connectivity;
  • Christian Schmidt (Schweizer, geboren 1977), Senior Manager Controller bei TE Connectivity.
Harold G. Barksdale wurde zum neuen Verwaltungsratspräsidenten gewählt. Jörg Casparis und Christian Schmidt wurden zu Mitgliedern des Vergütungsausschusses gewählt.

Den bisherigen Mitgliedern des Verwaltungsrats Markus Heusser, Philipp Buhofer, Gerhard Pegam und Andrea Tranel, die mit Wirkung auf und unter der Bedingung des Vollzugs des öffentlichen Kaufangebots ihren Rücktritt eingereicht haben, sowie den Mitgliedern der Gruppenleitung wurde durch die ausserordentliche Generalversammlung Entlastung erteilt für den Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis und mit Abschluss der heutigen ausserordentlichen Generalversammlung.

Zudem stimmten die Aktionärinnen und Aktionäre der Dekotierung der Aktien der Schaffner Holding AG von der SIX Swiss Exchange zu unter der Bedingung des Vollzugs des öffentlichen Kaufangebots. Die Dekotierung bedarf der Zustimmung von SIX Exchange Regulation. Der entsprechende Zeitplan wird zu gegebener Zeit kommuniziert

Finanzkalender
14. Dezember 2023 Vollzug des öffentlichen Kaufangebots der TE Connectivity Ltd.

Dubioses Kaufangebot für Aktien der Aareal Bank AG

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Eine Firma Guaranty Nominee Limited, die bereits durch ein dubioses Kaufangebot für Aktien der Zapf Creation AG aufgefallen ist, hat im Bundesanzeiger vom 6. Dezember 2023 ein weiteres Kaufangebot, diesmal an die Aktionäre der Aareal Bank AG (WKN: 540811, A37FT9) veröffentlicht, bei der ebenfalls ein Squeeze-out ansteht. Geboten werden dabei erstaunliche EUR 43,80 je Aareal-Bank-Aktie, deutlich über dem Übernahmeangebot und den zuletzt gemeldeten Kursen. Nicht ganz nachvollziehbar ist auch die recht hohe Mindestabnahmemenge von 2.500 Aktien für die angesprochenen Kleinaktionäre. Diese können aber laut Veröffentlichung die über eine Telefonnummer erreichbaren "internationalen Verwaltungsdienste" der Firma Guaranty Nominee Limited nutzen (vermutlich um den Interessenten weitere Aktien anzubieten).

Wie bereits zu dem Kaufangebot für Zapf-Creation-Aktien angemerkt, ergab eine Recherche im zuständigen Handelsregister (Companies House), dass eine Guaranty Nominee Limited zwar dort eingetragen ist, seit vielen Jahren aber als "dormant"/schlafend geführt wird. In den eingereichten Jahresabschlüssen sind ein Eigenkapital von übersichtlichen GBP 100,- und keinerlei Umsätze ersichtlich (nicht einmal eine Telefonrechnung). Wer die "internationalen Verwaltungsdienste" der operativ selber nicht tätigen Bieterin betreibt und wie, ist daher nicht nachvollziehbar.

_________

Hintergrund:

Zum Kaufangebot für Aktien der Zapf Creation AG:  https://spruchverfahren.blogspot.com/2023/12/dubioses-kaufangebot-fur-aktien-der.html

Eine Firma Deeland hatte vor einiger Zeit für Aktien u.a. der TLG Immobilien AG, der Lotto24 AG und der EASY SOFTWARE AG ähnliche unseriöse Übernahmeangebote veröffentlicht, siehe:

Acme 42 GmbH: Befreiung von einem Übernahmeangebot

Acme 42 GmbH
Düsseldorf

Hinweisbekanntmachung der Veröffentlichung des Bescheids der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 14. November 2023 über die Befreiung gemäß § 37 Abs. 1 Var. 1 von den Verpflichtungen gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 WpÜG in Bezug auf die InVision Aktiengesellschaft, Düsseldorf (ISIN DE0005859698)


Mit Bescheid vom 14. November 2023 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (nachfolgend auch "BaFin") auf entsprechenden Antrag der Acme 42 GmbH mit Sitz in Düsseldorf, Geschäftsanschrift: Leo-Statz-Str. 27 in 40474 Düsseldorf, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter Handelsregisternummer HRB 102347, diese für den Fall der Kontrollerlangung im Sinne des § 29 Abs. 2 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz ("WpÜG") an der InVision Aktiengesellschaft, Düsseldorf, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 44338, von der Verpflichtung gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 WpÜG, die Kontrollerlangung zu veröffentlichen, sowie von den Verpflichtungen nach § 35 Abs. 2 Satz 1 WpÜG, der BaFin eine Angebotsunterlage zu übermitteln, und nach § 35 Abs. 2 Satz 1 WpÜG in Verbindung mit § 14 Abs. 2 Satz 1 WpÜG, ein Pflichtangebot zu veröffentlichen, befreit.

Der Tenor und die wesentlichen Gründe des Befreiungsbescheids sind im Internet unter der Adresse

https://www.acme-42.de/

abrufbar.

Düsseldorf, den 7. Dezember 2023

Acme 42 GmbH

Delisting-Angebot für Aktien der InVision AG

DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.

VERÖFFENTLICHUNG GEMÄSS § 10 ABS. 1 UND ABS. 3 DES WERTPAPIERERWERBS- UND ÜBERNAHMEGESETZES (WPÜG) IN VERBINDUNG MIT § 39 ABS. 2 S. 3 NR. 1 DES BÖRSENGESETZES (BÖRSG)

Bieterin:

Acme 42 GmbH
Leo-Statz-Str. 27
40474 Düsseldorf
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 102347

Zielgesellschaft:


InVision Aktiengesellschaft
Speditionstraße 5
40221 Düsseldorf
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 44338
ISIN: DE0005859698

Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage im Internet wird nach der Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erfolgen unter:

https://www.acme-42.de/offer

Die Acme 42 GmbH (die „Bieterin”) mit Sitz in Düsseldorf, Deutschland, hat heute, am 7. Dezember 2023, entschieden, ein öffentliches Delisting-Erwerbsangebot (das „Delisting-Angebot“) gemäß § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 BörsG in Form eines Barangebots an die Aktionäre der InVision Aktiengesellschaft (die „Gesellschaft”) mit Sitz in Düsseldorf, Deutschland, zum Erwerb sämtlicher nicht bereits von der Bieterin gehaltenen auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00 (ISIN DE0005859698) (die „InVision-Aktien“) zum gesetzlichen Mindestpreis abzugeben.

Das Angebot wird keine Vollzugsbedingungen enthalten.

Das Delisting-Angebot wird im Übrigen zu den in der Angebotsunterlage festgelegten Bestimmungen erfolgen. Die Bieterin behält sich vor, in den endgültigen Konditionen des Angebots, soweit rechtlich zulässig, von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen.

Die Bieterin ist derzeit mit ca. 57,72 % am Grundkapital der InVision Aktiengesellschaft beteiligt. Die Gesellschaft hat sich gegenüber der Bieterin verpflichtet, vor Ablauf der Annahmefrist des Delisting-Angebots den Antrag auf Widerruf der Zulassung der InVision-Aktien zum Handel im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (sog. Delisting) zu stellen.

Wichtige Hinweise:

Diese Bekanntmachung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder eine Aufforderung zum Verkauf noch ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren der Gesellschaft dar. Die endgültigen Bedingungen und weitere das öffentliche Delisting-Erwerbsangebot betreffende Bestimmungen werden nach Gestattung der Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Die Bieterin behält sich vor, in den endgültigen Bestimmungen und Bedingungen des öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots, soweit rechtlich zulässig, von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen. Investoren und Inhabern von Wertpapieren der Gesellschaft wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Delisting-Erwerbsangebot stehenden Bekanntmachungen zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten oder enthalten werden.

Das Angebot wird ausschließlich auf Basis der anwendbaren Bestimmungen des deutschen Rechts, insbesondere des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG), dem Börsengesetz (BörsG) und bestimmten wertpapierrechtlichen Bestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika zu grenzüberschreitenden Erwerbsangeboten mit beschränktem Kreis von Aktionären, die ihren Wohnort, Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in den Vereinigten Staaten von Amerika haben, durchgeführt. Das Angebot wird nicht nach den rechtlichen Vorgaben anderer Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar) durchgeführt werden.  (...)

Soweit in diesem Dokument in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten sind, stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte „erwarten“, „glauben“, „schätzen“, „beabsichtigen“, „anstreben“, „davon ausgehen“ und ähnliche Wendungen gekennzeichnet. (...)

Düsseldorf, den 7. Dezember 2023

Acme 42 GmbH

InVision AG: InVision Aktiengesellschaft plant Delisting, Abschluss einer Delisting-Vereinbarung

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Düsseldorf, 7. Dezember 2023. Die InVision Aktiengesellschaft (ISIN: DE0005859698) („InVision“ oder „Gesellschaft“) hat heute eine Delisting-Vereinbarung mit ihrer Hauptaktionärin Acme 42 GmbH abgeschlossen, die ca. 57,72 % der Aktien an der Gesellschaft hält. Auf Grundlage dieser Vereinbarung soll von der Gesellschaft nach Veröffentlichung eines öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots durch die Acme 42 GmbH ein Antrag auf Widerruf der Zulassung der InVision-Aktien zum regulierten Markt gestellt werden (sog. Delisting).

In der Delisting-Vereinbarung hat sich die Acme 42 GmbH verpflichtet, den Aktionären der InVision ein öffentliches Delisting-Erwerbsangebot in Form eines Barangebots zum Erwerb sämtlicher Aktien der InVision, die nicht bereits direkt von Acme 42 GmbH gehalten werden, gegen Zahlung einer Gegenleistung in bar zu unterbreiten. Acme 42 GmbH wird eine Angebotsunterlage erstellen und vor Veröffentlichung innerhalb der gesetzlichen Frist von 4 Wochen nach Angebotsmitteilung bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) zur Prüfung und Gestattung einreichen. Die Delisting-Vereinbarung sieht vor, dass die den Inhabern von InVision-Aktien in der Angebotsunterlage angebotene Gegenleistung je InVision-Aktie dem gesetzlichen Mindestpreis gemäß § 39 Abs. 3 Satz 2 Börsengesetz („BörsG“) i.V.m. § 31 Abs. 1 und 7 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz („WpÜG“) i.V.m. § 5 Abs. 3 WpÜG-Angebotsverordnung entsprechen wird, wie er von der BaFin mitgeteilt wurde, vorbehaltlich etwaiger Erhöhungen nach den Vorschriften des WpÜG (einschließlich etwaiger Erhöhungen gemäß § 31 Abs. 2 bis 6 WpÜG).

Vorstand und Aufsichtsrat sind bei Abwägung der Gesamtumstände der Auffassung, dass der Abschluss der Delisting-Vereinbarung und das Delisting im Interesse der Gesellschaft liegt und haben der Delisting-Vereinbarung zugestimmt. Dies beruht insbesondere darauf, dass nach Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat der Zugang der Gesellschaft zum öffentlichen Kapitalmarkt nicht mehr benötigt wird und das Delisting daher aus strategischer und finanzieller Sicht vorteilhaft ist.

Vor diesem Hintergrund hat sich die Gesellschaft verpflichtet – vorbehaltlich einer genauen Prüfung der Angebotsunterlage und im Rahmen der gesetzlichen Pflichten – das Delisting-Erwerbsangebot zu unterstützen. Vorstand und Aufsichtsrat werden zum Delisting-Erwerbsangebot der Acme 42 GmbH eine begründete Stellungnahme gemäß § 27 WpÜG abgeben.

Über den Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien wird die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse entscheiden. Nach Wirksamwerden des Widerrufs der Börsenzulassung werden die Aktien der InVision nicht mehr an einem inländischen regulierten Markt oder einem vergleichbaren Markt im Ausland zum Handel zugelassen sein und gehandelt werden.

Dubioses Kaufangebot für Aktien der Zapf Creation AG

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Eine Firma Guaranty Nominee Limited hat im Bundesanzeiger vom 1. Dezember 2023 ein Kaufangebot an die Aktionäre der Zapf Creation AG (WKN: A2TSMZ) veröffentlicht, bei der ein verschmelzungsrechtlicher Sqeeuze-out ansteht. Geboten werden dabei erstaunliche EUR 41,50 je Zapf-Creation-Aktie, deutlich über den zuletzt gemeldeten Kursen. Nicht ganz nachvollziehbar ist die recht hohe Mindestabnahmemenge von 2.500 Aktien für die angesprochenen Kleinaktionäre. Diese können aber laut Veröffentlichung die über eine Telefonnummer erreichbaren "internationalen Verwaltungsdienste" der Firma Guaranty Nominee Limited nutzen (vermutlich um den Interessenten weitere Aktien anzubieten). Merkwürdig ist auch die Forderung, dass die anzudienenden Aktien vor dem 10. Oktober 2023 erworben worden sein mussten. Hinsichtlich einer möglichen Nachbesserung kommt es auf den Tag der Eintragung des Squeeze-out-Beschlusses an, nicht auf den Tag der Ankündigung.

Unabhängig von diesen Merkwürdigkeiten ergibt eine Recherche im zuständigen Handelsregister (Companies House), dass eine Guaranty Nominee Limited zwar dort eingetragen ist, seit vielen Jahren aber als "dormant"/schlafend geführt wird. In den eingereichten Jahresabschluss sind ein Eigenkapital von übersichtlichen GBP 100,- und keinerlei Umsätze ersichtlich (nicht einmal eine Telefonrechnung). Wer die "internationalen Verwaltungsdienste" der operativ selber nicht tätigen Bieterin betreibt und wie, ist daher nicht nachvollziehbar.

Mittwoch, 6. Dezember 2023

ams-OSRAM AG: ams OSRAM gibt vorläufige Ergebnisse der Ausübungsperiode der Bezugsrechtsemission mit 99,0% Inanspruchnahme der Bezugsrechte bekannt

Ad hoc Mitteilung gemäß Art. 53 KR der SIX Swiss Exchange

Premstätten, Österreich und München, Deutschland (6. Dezember 2023) – ams OSRAM (SIX: AMS) gibt hiermit bekannt, dass am 6. Dezember 2023, 17:00 Uhr MEZ, 99,0% der Bezugsrechte für die im Rahmen der aktuellen Bezugsrechtsemission angebotenen 716.777.622 Aktien wirksam ausgeübt wurden.

ams OSRAM hat am 20. November 2023 die Bedingungen der ordentlichen Kapitalerhöhung in Form einer Bezugsrechtsemission (die "Bezugsrechtsemission") veröffentlicht. Diese besteht aus einem Angebot von insgesamt 724.154.662 neuen, auf den Inhaber lautenden, nennwertlosen Stammaktien mit vollem Dividendenrecht ab 1. Januar 2023 zu einem Bezugspreis von CHF 1,07 pro Aktie (die "Angebotenen Aktien"). Die ordentliche Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht wurde auf der außerordentlichen Hauptversammlung von ams OSRAM am 20. Oktober 2023 beschlossen. Die Bezugsfrist für das Bezugsrechtsangebot endet heute, am 6. Dezember 2023.

Neue Aktien, die nicht von bestehenden Aktionären oder Bezugsrechtsinhabern gezeichnet wurden, werden zunächst institutionellen Investoren im Rahmen von Privatplatzierungen (die "internationale Privatplatzierung") angeboten, wobei der Platzierungspreis den Bezugspreis von CHF 1,07 pro angebotener Aktie nicht unterschreiten wird.

Alle angebotenen Aktien, die nicht im Rahmen der Bezugsrechtsemission gezeichnet oder im Rahmen der internationalen Privatplatzierung platziert wurden, werden von den einzelnen Syndikatsbanken entsprechend ihrer jeweiligen Quote übernommen. Die endgültige Anzahl der angebotenen Aktien, die auf diese Weise am Markt oder bei den Syndikatsbanken platziert werden, wird am oder um den 7. Dezember 2023 herum bekannt gegeben.

Die Kotierung und Zulassung zum Handel der Angebotenen Aktien an der SIX Swiss Exchange wird voraussichtlich am oder um den 8. Dezember 2023 herum erfolgen. Die Lieferung der angebotenen Aktien gegen Zahlung des Bezugs- bzw. des Platzierungspreises werden für den 11. Dezember 2023 erwartet.

Nach Vollzug der Bezugsrechtsemission wird ams OSRAM ein Bruttoemissionserlös von rund CHF 775 Mio. (ca. EUR 802 Mio.) zufließen. ams OSRAM beabsichtigt, die Erlöse der Bezugsrechtsemission zusammen mit den Erlösen aus der aufgestockten und erfolgreich bepreisten Emission von vorrangigen unbesicherten Anleihen sowie der Infrastruktur-Asset-Transaktionen zur vollständigen Rückzahlung der ausstehenden USD 450.000.000 7% Senior Notes mit Fälligkeit 2025 und der EUR 850.000.000 6% Senior Notes mit Fälligkeit 2025, zur Rückzahlung von ausstehenden Beträgen aus bestimmten Bankkrediten, zur Finanzierung allgemeiner Unternehmenszwecke und zur Zahlung der damit verbundenen Gebühren und Aufwendungen zu verwenden.

Nach Vollzug der Bezugsrechtsemission wird der Nominalwert des ausgegebenen Grundkapitals von ams OSRAM EUR 998.443.942 betragen, aufgeteilt in 998.443.942 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stammaktien.

Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der AGO AG Energie + Anlagen: Verhandlung am 13. Juni 2024

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem bereits 2019 eingetragenen verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der früheren AGO AG Energie + Anlagen, Kulmbach, hat LG Nürnberg-Fürth nunmehr einen Anhörungstermin auf Donnerstag, den 13. Juni 2024, 10:00 Uhr, bestimmt. Zu diesem Termin soll der sachverständige Prüfer RLT zu Erläuterung des schriftlichen Gutachtens geladen werden.
 
LG Nürnberg-Fürth, Az. 1 HK O 2321/19
Langhorst, K. u.a. ./. AGO AG Energie + Anlagen, bisher: HCS Holding AG

59 Antragsteller 
gemeinsame Vertreterin: RA´in Daniela Bergdolt, 80639 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: 
Krammer Jahn Rechtsanwälte PartG mbh, 95444 Bayreuth 

Dienstag, 5. Dezember 2023

PIERER Mobility AG: Strategieschärfung und Guidance Anpassung

Ad hoc-Mitteilung gemäß Artikel 17 Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR)
Ad hoc-Mitteilung gemäß Art. 53 KR


Wels, 5. Dezember 2023

- Fokussierung auf die Kernmarken KTM, GASGAS, Husqvarna sowie MVAgusta

- Abgabe der Marken Raymon, FELT sowie des Non-E-Fahrradbereiches

- Teilverlagerungen von Produktion und F&E-Aktivitäten zu CFMOTO (China) und Bajaj Auto (Indien)

- Anpassung der Guidance 2023 und Ausblick 2024


Fokussierung auf die Kernmarken KTM, GASGAS, Husqvarna sowie MVAgusta

Der Vorstand hat den strategischen Beschluss gefasst, den Fokus noch stärker auf das Kerngeschäft Powered-Two-Wheelers (Motorräder und E-Bicycles) zu legen und sich auf die Premiummarken KTM, GASGAS und Husqvarna sowie MVAgusta zu konzentrieren.

Aufgrund dieser Entscheidung wurde der Verkauf der Marken Raymon und FELT sowie die Abgabe des Non-E-Fahrradbereiches vom Vorstand eingeleitet. Der Verkauf der Marke R Raymon wurde zwischenzeitig unterzeichnet. Ein Closing wird bis zum Jahresende 2023 erfolgen. Die 2017 gegründete Fahrradmarke R Raymon soll künftig in neuer, unabhängiger Konstellation von Susanne und Felix Puello weitergeführt werden. Weiters wurde der Verkaufsprozess der Fahrradmarke FELT an ein Konsortium rund um Florian Burguet ebenfalls eingeleitet, welcher in der ersten Jahreshälfte 2024 abgeschlossen werden soll. Florian Burguet wird als Vorstand der PIERER Mobility AG mit Ende Dezember ausscheiden.

Die elektrobetriebenen Fahrräder (E-Bicycles) der Marken Husqvarna und GASGAS werden forciert und ausgebaut, um damit auch die Aktivitäten im Bereich der Elektromobilität weiter zu stärken. Ab dem Geschäftsjahr 2024 wird die Segmentberichterstattung neu strukturiert. Es wird künftig in den Segmenten „Motorcycles“ sowie „E-Mobility“ berichtet. Das neue Segment „E-Mobility“ umfasst künftig neben dem E-Bicycle sämtliche elektrobetriebene Powered-Two-Wheelers wie E-Motorräder, E-Minis sowie Stand-up Scooters.

Die entsprechenden Beschlüsse werden in der kommenden Sitzung dem Aufsichtsrat vorgelegt.

Teilverlagerungen von Produktion und F&E-Aktivitäten zu CFMOTO (China) und Bajaj Auto (Indien)

Die nachteiligen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Europa haben den Vorstand veranlasst, Teile der Produktion für einzelne Modelle der Mittelklasse und bestimmte F&E-Aktivitäten zum strategischen Partner Bajaj Auto, Indien, sowie zu CFMOTO, China, zu verlagern. Dadurch sollen unter anderem Kostenvorteile in diesen Regionen genutzt sowie Entwicklungs- und Industrialisierungsprozesse beschleunigt werden.

Mit dieser Entscheidung ist ein Personalabbau im Jahr 2024 von bis zu 300 Mitarbeiter an den österreichischen Standorten verbunden.

Anpassung der Guidance für das Geschäftsjahr 2023

Im Motoradbereich sind die Kosten für die Lagerbestände der Händler trotz guter Nachfrage durch deutlich erhöhte Zinsen stark angestiegen. Die PIERER Mobility stärkt ihre Händlerstruktur durch verlängerte Zahlungsziele und höhere Rabatte.

Auf Grund der ausreichend vorhandenen Liquiditätsreserven unterstützt die PIERER Mobility AG neben ihren Händlern auch die Lieferanten, um die durch das gestiegene Zinsniveau deutlich erhöhten finanziellen Belastungen zu dämpfen und deren Liquiditätssituation zu verbessern.

Diese geplante Maßnahme führt zu einer deutlichen Verkürzung der Bilanzsumme und damit zu einer höheren Eigenkapitalquote des Konzerns. Die damit einhergehende negative Auswirkung auf den Cashflow des Unternehmens für das Geschäftsjahr 2023 wird bewusst in Kauf genommen.

Bei einem nach wie vor auf Guidance Niveau liegenden Motorradgeschäft kommt es in 2023 insbesondere durch die eingeleitete Neuausrichtung des Fahrradbereiches zu einer deutlichen Belastung des Gesamtergebnisses.

Aus den genannten Gründen wird die Guidance für das Geschäftsjahr 2023 angepasst. Der Vorstand rechnet mit einem Umsatzwachstum für das Geschäftsjahr 2023 von 7 % bis 9 % bei einer EBIT-Marge zwischen 5 % bis 7 %.

Ausblick für das Geschäftsjahr 2024

Wir erwarten für das Geschäftsjahr 2024 ein global schwieriges wirtschaftliches Umfeld. Für die PIERER Mobility-Gruppe wird das Jahr 2024 ein Konsolidierungsjahr, welches zur Stärkung des Kerngeschäfts genutzt wird.

Um die Rentabilität der Gruppe zu sichern, wird das Management Kostenreduktionsmaßnahmen im Geschäftsjahr 2024 im zweistelligen Millionenbereich durchführen.

Der Vorstand erwartet einen nahezu gleichbleibenden Umsatz und eine EBIT-Marge von 5 % – 7 %.

Über die PIERER Mobility Gruppe:

Die PIERER Mobility AG ist die Dachgesellschaft für Europas führenden Hersteller motorisierter Zweiräder und produziert eine vollständige Premium-Markenpalette von KTM, GASGAS und Husqvarna Motorcycles. Mit ihrer Innovationskraft ist PIERER Mobility durch ihre Motorradmarken ein wegweisender Technologieführer für zweirädrige E-Mobilität. Das Premium-Markenangebot bietet weiters Hochleistungskomponenten der Marke WP sowie spezielle KTM X-BOW Hochleistungssportwagen.

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der onoff AG

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem am 23. August 2023 eingetragenen Squeeze-out bei der onoff AG zugunsten der SpiraTec AG zu EUR 2,25 je Aktie hat das LG Hannover die eingegangenen Spruchanträge nach Ablauf der Antragsfrist mit Beschluss vom 24. November 2023 zu dem führenden Verfahren mit dem Aktenzeichen 23 O 323/23 verbunden. Ein gemeinsamer Vertreter wurde noch nicht bestellt.

LG Hannover, Az. 23 O 323/23
Jaeckel u.a. ./. SpiraTec AG
22 Antragsteller

Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der Dürkopp Adler AG: OLG Düsseldorf setzt Beschwerdebegründungsfrist

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der Dürkopp Adler AG, ein führender Hersteller von Industrienähmaschinen, hatte das LG Dortmund mit Beschluss vom 22. März 2023 die Spruchanträge zurückgewiesen.

Mehrere Antragsteller haben gegen diese erstinstanzliche Entscheidung Beschwerden eingelegt. Das OLG Düsseldorf hat den Beschwerdeführern mit Verfügung vom 4. Dezember 2023 zur (ergänzenden) Begründung der Beschwerden eine Frist bis zum 12. April 2024 gesetzt. Danach können die Antragsgegnerin und der gemeinsame Vertreter Stellung nehmen.

OLG Düsseldorf, Az. I-26 W 13/23
LG Dortmund, Beschluss vom 22. März 2023, Az. 20 O 27/18 AktE
Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V. u.a. ./. Dürkopp Adler GmbH (rechtsformwechselnd umgewandelt aus der Dürkopp Adler AG)
113 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter:  RA Dr. Peter Dreier, 40213 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Noerr LLP, 80333 München (RA Dr. Philipp Göz)
Auftragsgutachterin: BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main
Prüferin: ADKL AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf

Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Studio Babelsberg AG: Verfahrensverbindung durch das LG Potsdam

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L-HSG 

Das LG Potsdam hat nach Ablauf der Antragsfrist die eingegangenen Spruchanträge mit Beschluss vom 4. Dezember 2023 verbunden. Das Verfahren mit dem Aktenzeichen 51 O 63/23 führt.

Das Landgericht Potsdam hatte bereits zuvor mit Beschluss vom 13. September 2023 Herrn Rechtsanwalt Dr. Peter Dreier zum gemeinsamen Vertreter bestellt.

LG Potsdam, Az. 51 O 63/23
Arendts, F. ./. Kino BidCo GmbH
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Peter Dreier, 40213 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegener:
Rechtsanwälte Gleiss Lutz Hootz Hirsch PartmbB, 70173 Stuttgart

Telefónica, S.A.: Annahmefrist für Telefónica Deutschland-Aktionäre beginnt

Pressemitteilung

• Telefónica startet öffentliches Teilerwerbsangebot für Telefónica Deutschland nach entsprechender Ankündigung vom 7. November 2023

• Bestes und endgültiges Bar-Erwerbsangebot von EUR 2,35 pro Aktie bietet Aktionären eine attraktive, sichere und schnelle Möglichkeit, eine erhebliche Prämie in Höhe von 37,6 % auf den Schlusskurs der Aktie vom 6. November 2023 zu realisieren

• Aktionäre von Telefónica Deutschland können ihre Aktien bis zum 17. Januar 2024, 24:00 Uhr (MEZ) andienen

• Erwerbsangebot unterliegt keiner Mindestannahmeschwelle, keine strukturellen Maßnahmen erforderlich

• Abwicklung – einschließlich Zahlung des Angebotspreises – wird voraussichtlich bereits kurz nach Ablauf der Annahmefrist stattfinden, da keine regulatorische Genehmigung erforderlich

• Angebotsunterlage und weitere Informationen zum Andienen der Aktien unter https://www.td-offer.com verfügbar


Madrid, 5. Dezember 2023. Telefónica, S.A. („Telefónica“) hat heute über die Telefónica Local Services GmbH (die „Bieterin“), eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von Telefónica, die Angebotsunterlage für ein freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot in Form eines Teilangebots an die Aktionäre der Telefónica Deutschland Holding AG („Telefónica Deutschland“) zum Erwerb von bis zu rund 18,52 % der Aktien von Telefónica Deutschland, die nicht bereits (direkt oder indirekt) von Telefónica gehalten werden, veröffentlicht (das „Angebot“). Die Annahmefrist beginnt heute und endet am 17. Januar 2024, 24:00 Uhr (MEZ), sofern sie nicht verlängert wird.

Äußerst attraktive Prämie für Telefónica Deutschland-Aktionäre

Mit dem besten und endgültigen Angebotspreis in Höhe von 2,35 EUR pro Aktie bietet Telefónica allen bestehenden Minderheitsaktionären eine attraktive, sichere und schnelle Möglichkeit, sich zu einer erheblichen Prämie Liquidität zu sichern. Das Angebot erfolgt zu einem Zeitpunkt, zu dem sich Telefónica Deutschland darauf konzentriert, weiterhin nachhaltiges Wachstum und Effizienzsteigerungen zu erzielen. Der Angebotspreis entspricht einer Prämie von 37,6 % auf den Schlusskurs der Aktie vom 6. November 2023 (dem Tag vor der öffentlichen Bekanntgabe der Absicht, das Angebot abzugeben) und einer Prämie in Höhe von 36,3 % auf den vorangegangenen volumengewichteten 3-Monats-Durchschnittskurs.

Da das Angebot keiner Mindestannahmeschwelle unterliegt und für den Vollzug der Transaktion keine regulatorische Genehmigung erforderlich ist, wird Telefónica das Angebot bereits kurz nach Ablauf der Annahmefrist abwickeln können. Die Zahlung des Angebotspreises wird somit weit vor der Dividendenzahlung in Höhe von 0,18 EUR pro Aktie für das Geschäftsjahr 2023 erfolgen, die voraussichtlich im Mai 2024 ausgezahlt wird. Für das Geschäftsjahr 2024 und die Folgejahre beabsichtigt Telefónica auf eine Überprüfung der Dividendenpolitik der Telefónica Deutschland zugunsten einer konservativeren Finanzpolitik hinzuwirken, die besser zur aktuellen Strategie von Telefónica Deutschland passt.

Telefónica Deutschland bleibt führender Komplettanbieter für Telekommunikationsdienste mit Sitz in München

Das Angebot zahlt auf die Strategie von Telefónica ein, sich auf seine Kernregionen (Spanien, Brasilien, Deutschland und Großbritannien) zu konzentrieren. Es ist ein klares Bekenntnis zum deutschen Markt, einem der attraktivsten und stabilsten Telekommunikationsmärkte in Europa, und unterstreicht das Vertrauen in das langfristige Potenzial von Telefónica Deutschland. Telefónica Deutschland wird auch in Zukunft ein eigenständig geführtes Telekommunikationsunternehmen mit Sitz in München unter dem Dach der Telefónica Gruppe bleiben. Telefónica hat volles Vertrauen in die Geschäftsführung von Telefónica Deutschland und beabsichtigt, weiterhin eng mit ihr zusammenzuarbeiten. Es sind keine Änderungen in Bezug auf die Mitarbeiter von Telefónica Deutschland, ihre Beschäftigungsbedingungen oder ihre Arbeitnehmervertretung beabsichtigt.

Keine strukturellen Maßnahmen erforderlich, um strategische Ziele zu erreichen

Als börsennotierter Mehrheitseigentümer von Telefónica Deutschland – der unmittelbar oder mittelbar (einschließlich der Instrumente, die zum Erwerb von ca. 1,32 % des Aktienkapitals von Telefónica Deutschland berechtigen) insgesamt rund 81,48 % der Aktien hält – muss Telefónica keine strukturellen Maßnahmen zur Finanzierung der Transaktion oder zur Umsetzung strategischer Ziele durchführen. Deshalb hat Telefónica auch keine Absicht, einen Beherrschungsvertrag und/oder einen Gewinnabführungsvertrag abzuschließen.

Das Angebot erfolgt gemäß der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am 5. Dezember 2023 genehmigten Angebotsunterlage. Die Angebotsunterlage und weitere Informationen zu dem Angebot sind unter https://www.td-offer.com verfügbar.

Bank of America und J.P. Morgan begleiten das Angebot als Finanzberater, Gleiss Lutz, Uría Menéndez und Davis Polk & Wardwell LLP als Rechtsberater von Telefónica.

Verpfändungen von Aktien der Schaeffler AG, der Continental AG und der Vitesco Technologies Group AG

Nach mehreren, heute veröffentlichten Directors' Dealings-Meldungen hat die jeweils in engen Beziehungen zu Herrn Georg F. W. Schaeffler stehende IHO Verwaltungs GmbH Aktien der nachfolgenden Gesellschaften zur Absicherung von Krediten (offenbar im Rahmen der Übernahme der Vitesco Technologies Group AG) verpfändet:

  • Schaeffler AG: IHO Verwaltungs GmbH, Verpfändung von 333.000.001 Stammaktien der Schaeffler AG im Rahmen eines Kreditgeschäfts 

  • Continental AG: IHO Verwaltungs GmbH, Verpfändung von 48.742.194 Aktien der Continental AG im Rahmen eines Kreditgeschäfts 

  • Vitesco Technologies Group AG: IHO Verwaltungs GmbH, Verpfändung von 9.748.439 Aktien der Vitesco Technologies Group Aktiengesellschaft im Rahmen eines Kreditgeschäfts

Telefónica Deutschland Holding AG: Freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot an die Aktionäre der Telefónica Deutschland Holding AG

Corporate News

München, 5. Dezember 2023

Die Telefónica Local Services GmbH („Bieterin“), eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Telefónica, S.A. mit Sitz in Madrid/Spanien, hat heute den Aktionären der Telefónica Deutschland Holding AG ein freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot in Form eines Teilangebots zum Erwerb von Aktien (ISIN DE000A1J5RX9) gegen Zahlung einer Gegenleistung in Höhe von EUR 2,35 je Aktie unterbreitet („Erwerbsangebot“). Die heute veröffentlichte Angebotsunterlage für das Erwerbsangebot ist auf der Internetseite der Bieterin unter https://www.td-offer.com abrufbar.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Telefónica Deutschland Holding AG werden die Angebotsunterlage umfassend prüfen und nach erfolgter Bewertung gemäß den gesetzlichen Regelungen eine begründete Stellungnahme zu dem Erwerbsangebot veröffentlichen.

Traumhaus AG: Traumhaus AG, Heinrich Hildmann Baugesellschaft und Fertigteilewerk wurde Eigenverwaltung genehmigt

Corporate News

Am 30.11.2023 haben die Traumhaus AG, sowie die Konzerntöchter Heinrich Hildmann Baugesellschaft mbH und die TH Fertigteilewerk GmbH einen Antrag auf Durchführung eines Sanierungsverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Das Amtsgericht Wiesbaden hat diesen Antrag umgehend geprüft und noch am 1.12.2023 die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet. Als vorläufiger Sachwalter wurde in den genannten Gesellschaften Dr. Stephan Laubereau der Pluta Rechtsanwaltsgesellschaft GmbH, Frankfurt bestellt.

Otfried Sinner, CEO der Traumhaus AG: „Das Amtsgericht Wiesbaden hat die vorgelegten Eigenverwaltungsplanungen als vollständig und schlüssig bewertet. Damit können die Traumhaus AG und ihre Konzerntöchter ihre Projekte und Geschäfte unter Aufsicht des vorläufigen Sachwalters fortführen. In den kommenden Wochen wird sich der vorläufige Sachwalter ein eigenes Bild über die Eigenverwaltungsplanungen machen und dem Amtsgericht Bericht erstatten. Unter dem Vorbehalt der abschließenden Beurteilung durch den vorläufigen Sachwalter kann im Anschluss das eigentliche Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung eröffnet werden. Zentraler Bestandteil ist die Erstellung eines Sanierungsplans, der Maßnahmen zur Wiederherstellung der finanziellen Stabilität und zur Restrukturierung der Traumhaus-Gruppe beinhaltet. Dieser Plan muss von den Gläubigern akzeptiert werden. Hierbei wird die Traumhaus Gruppe von der Kanzlei MSL Dr. Silcher, Stuttgart betreut.

Wir erhoffen uns neben der Akzeptanz aller Stakeholder, mit diesen Maßnahmen aktiv die Sanierung und den Erhalt des Unternehmens und seiner Arbeitsplätze zu erwirken. Der Vorstand wird von dem erfahrenen CRO Helmuth Rauscher und seinem Team der acta Management AG unterstützt. Wir sind bemüht, in enger Absprache mit den beteiligten Gremien und Behörden im Rahmen des gesetzlich Möglichen der Öffentlichkeit gegenüber transparent zu sein.

Traumhaus ist durch die schnelle Entscheidung des Amtsgerichts Wiesbaden vom vergangenen Freitag in der Lage  Projekte fortzuführen.“

Über Traumhaus AG

Die Traumhaus AG, gegründet 1993 mit Sitz in Wiesbaden, ist ein erfahrener Anbieter für innovative Siedlungskonzepte und Pionier für iSerielles Bauen in Massivbauweise. Das Unternehmen deckt die gesamte Wertschöpfungskette ab: von Grundstückskauf (ab 3.500 qm) und Projektentwicklung über Bau, Fertigteil- und Modulproduktion und Vermarktung bis zur anschließenden Betreuung der Immobilien. Das Leitmotiv lautet: „Wir haben die Lösung für bezahlbares Wohnen!“ Wesentlicher Erfolgsfaktor dafür ist die ausgefeilte Standardisierung aller Prozessschritte. Seit August 2018 ist das Unternehmen an der Münchener Börse im Marktsegment m:access notiert sowie im Freiverkehr der Frankfurter Börse und im Xetra Handel.

Technology Center Holding GmbH meldet Kontrollerlangung über die MARNA Beteiligungen AG (früher: Marenave Schiffahrts AG)

Veröffentlichung der Kontrollerlangung über die MARNA Beteiligungen AG gem. §§ 35 Abs. 1 i.V.m. 10 Abs. 3 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

Bieterin:

Technology Center Holding GmbH
Rüsdorfer Straße 8, 25746 Heide,
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Pinneberg unter HRB 15352 PI

Zielgesellschaft:
MARNA Beteiligungen AG
Ziegelhäuser Landstraße 3, 69120 Heidelberg,
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 733526

Aktien der MARNA Beteiligungen AG:
International Securities Identification Number (ISIN) DE000A0H1GY2

Angaben der Bieterin:

Am 4. Dezember 2023 hat die Technology Center Holding GmbH („Bieterin“) durch den käuflichen Erwerb von 452.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie die Kontrolle gemäß § 35 Abs. 1 i.V.m. § 29 Abs. 2 WpÜG über die MARNA Beteiligungen AG mit Sitz in Heidelberg („Zielgesellschaft“) erlangt.

Die Bieterin hält aktuell unmittelbar 452.000 Stimmrechte von insgesamt 1.500.500 Stimmrechten der MARNA Beteiligungen AG. Dies entspricht rund 30,01 % der Stimmrechte und des Grundkapitals der Zielgesellschaft. Das Grundkapital der Zielgesellschaft von EUR 1.500.500 ist in insgesamt 1.500.500 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt.

Über den oben genannten Stimmrechtsanteil hinaus hält die Bieterin keine weiteren gemäß
§ 30 WpÜG zuzurechnenden Stimmrechte an der Zielgesellschaft.

Die Bieterin wird nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Erfüllung ihrer Verpflichtung gegenüber allen Aktionären der Zielgesellschaft gemäß § 35 Abs. 2 WpÜG ein Pflichtangebot zum Erwerb sämtlicher Aktien der Zielgesellschaft zum gesetzlichen Mindestpreis abgeben. Das Pflichtangebot wird zu den in der Angebotsunterlage festzulegenden Bestimmungen durchgeführt werden, wobei sich die Bieterin vorbehält, in der Angebotsunterlage von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen, soweit dies rechtlich zulässig ist.

Diese Angebotsunterlage wird von der Bieterin gemäß §§ 35 Abs. 2 Satz 2, 14 Abs. 3 Satz 1 WpÜG im Internet unter der Adresse www.technologycenter-holding.de veröffentlicht. Zudem wird ein Hinweis auf die Veröffentlichung der Angebotsunterlage im Bundesanzeiger bekannt gemacht.

Wichtige Informationen:

Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Zielgesellschaft. Inhabern von Aktien der Zielgesellschaft wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.

Das Pflichtangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere nach dem WpÜG und der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots (WpÜG-Angebotsverordnung) durchgeführt.

Heide, im Dezember 2023

Technology Center Holding GmbH

Montag, 4. Dezember 2023

TE Connectivity publiziert provisorisches Endergebnis des öffentlichen Kaufangebots für alle Aktien der Schaffner Holding - Beteiligungsquote von 98.7 Prozent

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR

Schaffhausen/Luterbach, Schweiz - 1. Dezember 2023 - TE Connectivity Ltd. (NYSE: TEL) hat heute nach Ablauf der Nachfrist des öffentlichen Kaufangebots für alle sich im Publikum befindenden Aktien der Schaffner Holding (SIX: SAHN) das provisorische Endergebnis veröffentlicht. Basierend auf den vorläufigen Zahlen wurden bis zum Ende der Nachfrist 622'521 Schaffner-Aktien in das Angebot angedient, was 98.7% der dem Angebot unterliegenden Schaffner-Aktien entspricht. Unter Berücksichtigung der angedienten Schaffner-Aktien und der Schaffner-Aktien, die von Personen gehalten werden, die in gemeinsamer Absprache mit der Anbieterin handeln, beläuft sich die Beteiligung von TE Connectivity auf insgesamt 627'648 Schaffner-Aktien. Dies entspricht einem Anteil von 98.7% des ausgegebenen Aktienkapitals und der Stimmrechte der Schaffner Holding.

Die provisorische Meldung des Endergebnisses ist unter diesem Link abrufbar. Die definitive Meldung des Endergebnisses wird am 6. Dezember 2023 unter demselben Link veröffentlicht.

Nach dem Vollzug des Angebots, der am 14. Dezember 2023 erfolgen soll (vorbehaltlich der Erfüllung bestimmter Angebotsbedingungen), und in Übereinstimmung mit den im Angebotsprospekt vom 28. September 2023 dargelegten Bedingungen beabsichtigt TE Connectivity, ein Squeeze-out-Verfahren einzuleiten und die Schaffner-Aktien von der SIX Swiss Exchange zu dekotieren.

Der Zeitplan für den Vollzug des Angebots sieht wie folgt aus:
6. Dezember 2023 Meldung des definitiven Endergebnisses des Angebot
7. Dezember 2023 Ausserordentliche Generalversammlung der Schaffner Holding
14. Dezember 2023 Vollzug des Angebots (vorbehaltlich der Erfüllung bestimmter Angebotsbedingungen)

STERN IMMOBILIEN AG: Delisting und sämtliche weitere Tagesordnungspunkte der Hauptversammlung mit großer Mehrheit beschlossen

Corporate News

Grünwald, 04. Dezember 2023 – Die ordentliche Hauptversammlung der STERN IMMOBILIEN AG für das Geschäftsjahr 2022 hat sämtliche Tagesordnungspunkte mit großen Mehrheiten von 84,53 % bis 98,43 % der anwesenden Stimmen beschlossen. Damit wurde auch das von der Verwaltung vorgeschlagene Delisting der STERN IMMOBILIEN AG verabschiedet. Ein entsprechender Antrag zur vollständigen Notierungseinstellung wird bei der Börse München kurzfristig gestellt. Der Zeitpunkt der Notierungseinstellung hängt von der Börse München ab.

Die Abstimmungsergebnisse sind im Investor Relations-Bereich unter www.stern-immobilien.com verfügbar.

Über die STERN IMMOBILIEN AG:

Die STERN IMMOBILIEN AG hält Immobilien an nationalen und internationalen Top-Standorten und entwickelt deren Werte. Der Schwerpunkt der aktuellen Aktivitäten liegt dabei besonders im Raum München. Im Fokus der Geschäftstätigkeit stehen die Optimierung von substanzstarken Wohnobjekten, Geschäftshäusern sowie Grundstücken. Durch langjährige Immobilienexpertise, intelligente Wertschöpfungskonzepte und hervorragenden Marktzugang werden dabei überdurchschnittliche, risikoadjustierte Renditen erzielt. Die Gesellschaft mit Sitz in München ist im Mittelstandssegment m:access der Börse München gelistet.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.stern-immobilien.com.

Samson Rock hält mehr als 10 % an der Adtran Networks SE (früher: ADVA Optical Networking SE)

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Nach einer heute veröffentlichten Simmrechtsmitteilung hält Samson Rock Capital LLP über die Samson Rock Event Driven Master Fund Limited per 28. November 2023 nunmehr 10,02 % an der Adtran Networks SE (davon 9,8 % direkt und 0,22 % über Instrumente). Samson Rock kann damit einen verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out blockieren, für den mehr als 90 % erforderlich sind.

Zwischen der früher als ADVA Optical Networking SE firmierenden Gesellschaft und der Adtran Holdings, Inc., als herrschendem Unternehmen besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Diesbezüglich läuft beim LG Meiningen ein Spruchverfahren unter dem Aktenzeichen HK O 3/23, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2023/06/spruchverfahren-zum-beherrschungs-und.html