Nürnberg, 12. April 2023 – Die Leoni AG, Nürnberg (ISIN: DE0005408884 / WKN: 540888) teilt mit, dass die laufende Aufstellung des Jahresabschlusses 2022 ergeben hat, dass für das Geschäftsjahr 2022 aufgrund von erheblichen Wertberichtigungen in jedem Fall ein Verlust eingetreten ist, der das Grundkapital aufzehrt. Das Unternehmen geht mittlerweile von Wertberichtigungen im hohen dreistelligen Millionen-Euro-Bereich aus. Die genauen Beträge stehen noch nicht fest.
Der Vorstand der Leoni AG wird daher, wie bereits mit Mitteilung vom 29. März 2023 angekündigt, gemäß seiner Verpflichtung nach § 92 Aktiengesetz kurzfristig eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen, die voraussichtlich am 2. Juni 2023 stattfinden soll, und dieser den Verlust des Grundkapitals anzeigen. Dies hat der Vorstand heute beschlossen.
Der Vorstand geht davon aus, dass der entstehende Verlust in jedem Fall durch die Umsetzung des am 3. April 2023 mit wesentlichen Finanzierungsgebern vereinbarten Sanierungskonzepts kompensiert wird.
Aktuelle Informationen zu Spruchverfahren bei Squeeze-out-Fällen, Organverträgen und Fusionen sowie zu Übernahmeangeboten, StaRUG-Enteignungen und Delisting-Fällen
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Mittwoch, 12. April 2023
Leoni AG: Aufstellung des Jahresabschlusses 2022 ergibt hohen Wertberichtigungsbedarf; Leoni AG zeigt Verlust gemäß § 92 Aktiengesetz an
Adler Group S.A. begrüßt Genehmigung des Restrukturierungsplans nach englischem Recht
Luxemburg, 12. April 2023 – Die Adler Group S.A. („Adler Group“) begrüßt die Genehmigung des High Court of Justice of England and Wales für den Restrukturierungsplan gemäß Part 26A des Companies Act 2006 der AGPS BondCo PLC, einer 100 %-igen Tochtergesellschaft der Adler Group.
Mit der Genehmigung sind wesentliche Voraussetzungen für die Umsetzung der Änderung der Anleihebedingungen der AGPS BondCo PLC und der Gewährung der Fremdfinanzierung durch einen Teil der Anleihegläubiger erfüllt.
Der Verwaltungsratsvorsitzende der Adler Group, Prof. Dr. A. Stefan Kirsten, sagt: „Mit dem positiven Gerichtsentscheid des High Court in London können wir unseren Restrukturierungsplan nun endlich umsetzen. Jetzt müssen wir für Adler noch einen Abschlussprüfer finden, damit wir auch geprüfte Jahresabschlüsse vorlegen können.“
Die Auszahlung der Fremdfinanzierung steht noch unter dem Vorbehalt der Erfüllung von weiteren Vollzugsvoraussetzungen.
ADLER Real Estate AG: High Court of Justice of England and Wales genehmigt Restrukturierungsplan
Veröffentlichung einer Mitteilung nach Art. 17 Abs. 1 Marktmissbrauchs-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 596/2014)
Berlin, 12. April 2023 - Heute hat der High Court of Justice of England and Wales den Restrukturierungsplan gemäß Part 26A des Companies Act 2006 der AGPS BondCo PLC, einer 100 %-igen Tochtergesellschaft der Adler Group S.A., Muttergesellschaft der ADLER Real Estate AG, genehmigt.
Mit der Genehmigung sind wesentliche Voraussetzungen für die Umsetzung der Änderung der Anleihebedingungen der AGPS BondCo PLC und der Gewährung der Fremdfinanzierung durch einen Teil der Anleihegläubiger an die Adler-Gruppe erfüllt.
Die Auszahlung der Fremdfinanzierung steht noch unter dem Vorbehalt der Erfüllung von weiteren Vollzugsvoraussetzungen.
Nordex SE gibt Wandelschuldverschreibungen heraus
Rostock
ISIN: DE000A0D6554
Wertpapierkennnummer: A0D655
Bekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG und
Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Nr. 2 WpHG
Der Vorstand der Nordex SE („Gesellschaft“) hat am 4. April 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats aufgrund der Ermächtigung der außerordentlichen Hauptversammlung vom 27. März 2023 die Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen im Gesamtbetrag von EUR 333.000.000,00 mit einem Zinskupon von 4,25 % p.a. und einer regulären Laufzeit bis zum 14. April 2030 beschlossen.
Dienstag, 11. April 2023
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Linde AG: Entscheidungsverkündungstermin am 29. November 2023
von Rechtsanwalt Martin Arendts, ARENDTS ANWÄLTE
In dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der früher im DAX notierten Linde Aktiengesellschaft hat das Landgericht München I nach einer pandemiebedingten Verschiebung die Sache am 30. und 31. März 2023 verhandelt und dabei die Wirtschaftsprüfer Dr. Matthias Popp und Dr. Stephan Eberl von der Abfindungsprüferin Ebner Stolz umfassend zu der Unternehmensbewertung angehört. Inzwischen liegt das 69-seitige Protokoll dieses Termins vor. Die Abfindungsprüfer wurden gebeten, die zugesagte ergänzende Stellungnahme bis zum 9. Mai 2023 bei Gericht einzureichen.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung wurde bestimmt auf Mittwoch, den 29. November 2023.
Rheintex Verwaltungs AG u.a. ./. Linde AG
235 Antragsteller
Antragsgegnerin: Linde GmbH (zuvor: Linde Aktiengesellschaft, früher: Linde Intermediate Holding AG)
Gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Martin Weimann, Berlin
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Sullivan & Cromwell LLP, Frankfurt am Main
(RA Dr. York Schnorbus)
Spruchverfahren zur Fusion der IDS Scheer AG abgeschlossen: Saarländisches Oberlandesgericht weist Beschwerden zurück - Es bleibt bei der erstinstanzlich ausgeurteilten Zuzahlung von EUR 7,22 je IDS-Scheer-Aktie
In dem Spruchverfahren zu der Verschmelzung der IDS Scheer AG auf die Software AG hatte das LG Saarbrücken vor zehn Jahren eine bare Zuzahlung von EUR 7,22 je IDS-Scheer-Aktie festgesetzt, wobei es auf die Relation der Börsenkurswerte abstellte (Beschluss vom 15. März 2013, Az. 17 O 5/11), siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2013/03/fusion-ids-scheer-ag-lg-saarbrucken.html.
Das OLG stellt, wie kürzlich bereits angekündigt, ebenfalls auf die Börsenkursrelation ab. Die beiden Gutachten des Sachverständigen Prof. Dr. Raab rechtfertigten keine andere Beurteilung.
OLG Saarland, Beschluss vom 3. April 2023, Az. 1 W 31/13
LG Saarbrücken, Beschluss vom 15. März 2013, Az. 17 O 5/11
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Hengeler Mueller, 60325 Frankfurt am Main
Samstag, 8. April 2023
"German Takeover Report 2023" veröffentlicht
Der German Takeover Report 2023 von ValueTrust und finexpert ist nunmehr in der neunten Auflage dieser Auswertung veröffentlicht worden.
Er kann kostenlos heruntergeladen werden: Link
Freitag, 7. April 2023
Delisting-Erwerbsangebot für Aktien der Vantage Towers AG zu EUR 32,-: Angebotsunterlage veröffentlicht - Squeeze-out angestrebt
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Das Übernahmevehikel Oak Holdings GmbH, Düsseldorf, hat den Aktionären der Vantage Towers AG entsprechend der im März getroffenen Delisting-Vereinbarung ein öffentliches Delisting-Erwerbsangebot (Barangebot) gegen Zahlung von EUR 32,- je Aktie der Vantage Towers AG (entsprechend dem früheren freiwilligen Übernahmeangebot) unterbreitet. Die Annahmefrist dauert vom 5. April 2023 bis zum 3. Mai 2023.
Zu der am 5. April 2023 veröffentlichte Angebotsunterlage auf der Webseite der BaFin:
https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Angebotsunterlage/Vantage_Towers_D.html
bzw. hier: https://angebot.wpueg.de/download/companies/ma1092/1092_02offer/A50822458_Project_Oak_Angebotsunterlage_DE.pdfBei der Oak Holdings GmbH handelt es sich deren Eigendarstellung um eine "Co-Control Partnerschaft" von Vodafone, Global Infrastructure Partners (GIP) und dem Private-Equity-Investor KKR, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2023/03/vantage-towers-ag-co-control.html
Parallel zu dem Delisting-Erwerbsangebot wird die Übernahme mit einem Organvertrag abgesichert. So soll auf der ao. Hauptversammlung der Vantage Towers AG am 5. Mai 2023 unter TOP 2 die "Beschlussfassung über die Zustimmung zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Oak Holdings GmbH und der Vantage Towers AG" erfolgen. Das Abfindungsangebot gemäß § 305 AktG im Rahmen des BuG beträgt allerdings lediglich EUR 27,85 je Aktie. Für die dann noch außenstehenden Aktionäre ist eine jährliche Ausgleichszahlung gemäß § 304 AktG in Höhe von EUR 1,60 (brutto) bzw. bei derzeitiger Besteuerung von EUR 1,49 netto je Vantage-Towers-Aktie vorgesehen.
Diese weitere Strukturmaßnahme ist aus meiner Sicht als Reaktion auf den Einstieg des aktivistischen Aktionärs Singer im Rahmen einer "psychologischen Kriegsführung" zu sehen. Singer/Elliott hält nach einer kürzlich veröffentlichten Stimmrechtsmitteilung direkt 4,39
%, weitere 3,08 % über Instumente, zusammen damit 7,47 %. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die von
Elliott gehaltenen "Instumente" laut Stimmrechtsmitteilung bis Oktober
bzw. November 2026 laufen, aber nur einen Barausgleich vorsehen ("Cash
Settled Equity Swap"), siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2023/03/biterin-halt-nunmehr-8926-vantage.html Erst mit 10 % könnte er den (unten dargestellten) verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out sicher verhindern und seinen "nuissance value" (wie bei Kabel Deutschland) erhöhen.
Wesentliches Ziel der Bieter ist ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre (Squeeze-out) der Vantage Towers AG. In der Angebotsunterlage werden sowohl ein aktienrechtliche Squeeze-out (Schwelle 95 %) wie auch ein umwandlungs- bzw. verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out (Schwelle 90 %) als Optionen erwähnt (S.36):
"9.6.2 Squeeze-out
Sofern die Bieterin und die Kontrollierenden Parteien zu einem beliebigen Zeitpunkt unmittelbar oder mittelbar eine ausreichende Anzahl an Vantage Towers halten, um eine Übertragung der Vantage Towers-Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung zu verlangen (Squeeze-out), beabsichtigt die Bieterin, die für einen solchen
Squeeze-out der außenstehenden Vantage Towers-Aktionäre erforderlichen
Maßnahmen zu ergreifen. Die Absicht der Bieterin, einen Squeeze-out durchzuführen, wurde bereits
in der Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen
öffentlichen Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 WpÜG der
Bieterin vom 9. November 2022 und der korrespondierenden Ad-hoc Mitteilung der Vantage Towers vom selben Tag veröffentlicht. Im Einzelnen:
(i) Gehören der Bieterin zu einem beliebigen Zeitpunkt mindestens 95 % des Grundkapitals von Vantage Towers, beabsichtigt die Bieterin, einen
Ausschluss der außenstehenden Vantage Towers-Aktionäre gegen eine
angemessene Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG durchzuführen (aktienrechtlicher Squeeze-out). Für die Bestimmung der Höhe der
Barabfindung wären die Verhältnisse zum Zeitpunkt der entsprechenden Beschlussfassung der Hauptversammlung von Vantage Towers maßgeblich. Die Angemessenheit der Höhe der Barabfindung kann in einem gerichtlichen Spruchverfahren überprüft werden. Der Betrag der angemessenen Barabfindung könnte der Angebotsgegenleistung entsprechen, aber auch höher oder niedriger sein.
(ii) Wenn die Bieterin mindestens 90 % des Grundkapitals der Vantage Towers hält, beabsichtigt die Bieterin, sofern dies wirtschaftlich sinnvoll sein sollte, die Durchführung eines Ausschlusses der außenstehenden Vantage
TowersAktionäre gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 62 Abs. 5 des Umwandlungsgesetzes (UmwG) in Verbindung mit §§ 327a ff. AktG zu prüfen (umwandlungsrechtlicher Squeeze-out)."
GK Software SE: GK Software SE veröffentlicht gemeinsame begründete Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats zu dem freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot der Fujitsu ND Solutions AG
Corporate News
- Gemeinsame begründete Stellungnahme des Vorstands und Aufsichtsrats zu dem freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot empfiehlt den Aktionären der GK Software SE die Annahme des Angebots
- Angebot ist im besten Interesse der Gesellschaft, ihrer Aktionäre, Mitarbeiter und sonstigen Stakeholder, und Angebotsgegenleistung von 190 Euro je GK Software Aktie ist fair und angemessen
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der GK Software SE („GK Software“ und die „Gesellschaft“) haben heute eine gemeinsame begründete Stellungnahme zum freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot der Fujitsu ND Solutions AG (die „Bieterin“) an alle Aktionäre der GK Software SE (das „Angebot“) gemäß § 27 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes („WpÜG“) veröffentlicht (die „Stellungnahme“). In der Stellungnahme ist festgehalten, dass Vorstand und Aufsichtsrat jeweils unabhängig voneinander die von der Bieterin veröffentlichte Angebotsunterlage und die Bedingungen des Angebots umfassend geprüft und bewertet haben. Dabei sind sie zu der Einschätzung gelangt, dass das Angebot im besten Interesse der Gesellschaft, ihrer Aktionäre, Mitarbeiter und sonstigen Stakeholder ist. Der Vorstand und der Aufsichtsrat sind darüber hinaus der Auffassung, dass die Angebotsgegenleistung von 190,00 Euro je GK Software Aktie fair und angemessen ist. Vor diesem Hintergrund unterstützen Vorstand und Aufsichtsrat das Angebot und empfehlen den Aktionären von GK Software, es anzunehmen.
Für die Bewertung haben Vorstand und Aufsichtsrat insbesondere die Prämie auf die historischen Aktienkurse der Gesellschaft betrachtet und diese auch mit den Kurszielen von Finanzanalysten verglichen. Für die Prüfung der Angemessenheit der Angebotsgegenleistung haben Vorstand und Aufsichtsrat auch eine Stellungnahme aus finanzieller Sicht von Arma Partners als Finanzberater der Gesellschaft herangezogen. Der Angebotspreis von 190,00 EUR je Aktie enthält einen Aufschlag auf den Börsenschlusskurs der GK Software Aktie vom 28. Februar 2023, dem letzten Börsenhandelstag vor der Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Übernahmeangebots gemäß § 10 WpÜG, von EUR 45,00 bzw. 31,03 %. Der volumengewichtete durchschnittliche Börsenkurs im Drei-Monats-Zeitraum vor und einschließlich dem 28. Februar 2023, dem letzten Börsenhandelstag vor der Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Übernahmeangebots, betrug EUR 141,10 je GK Software Aktie. Bezogen auf diesen durchschnittlichen Aktienkurs enthält der Angebotspreis einen Aufschlag von EUR 48,90 bzw. 34,66 %. Das durchschnittliche, zeitlich entfernte Kursziel der Analysten liegt hinreichend nahe am Angebotspreis, und zudem ist zu berücksichtigen, dass diese Analysen auf Annahmen beruhen, die von den am 3. April 2023 veröffentlichten vorläufigen Finanzkennzahlen der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2022 leicht positiv abweichen.
Ausweislich der Angebotsunterlage unterstützen die Bieterin und Fujitsu Limited die derzeitige Wachstumsstrategie der Gesellschaft voll und ganz. Die beabsichtigten Maßnahmen und Ziele wurden bereits in weiten Teilen in einer Zusammenschlussvereinbarung (sog. Business Combination Agreement) vereinbart, in welcher die Fujitsu Limited, die alleinige Aktionärin der Bieterin, und die Bieterin einerseits sowie GK Software andererseits die zukünftige Zusammenarbeit näher geregelt haben.
Die Aktionäre von GK Software können das Angebot der Bieterin seit der Veröffentlichung der Angebotsunterlage am 23. März 2023 annehmen. Die Annahmefrist endet voraussichtlich am 20. April 2023 um 24.00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main). Die weitere Annahmefrist beginnt voraussichtlich am 26. April 2023 und endet am 9. Mai 2023 um 24.00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main).
Der Erfolg des Angebots setzt das Eintreten üblicher Vollzugsbedingen und dabei etwa das Erreichen der Mindestannahmeschwelle von 55 Prozent voraus. Zum Zeitpunkt der Abgabe der gemeinsamen begründeten Stellungnahme waren die Vollzugsbedingungen hinsichtlich der außenwirtschaftsrechtlichen Freigabe der Transaktion in Deutschland sowie der fusionskontrollrechtlichen Freigabe der Transaktion in Deutschland bereits erfüllt.
Die Bieterin hat sich bereits rund 40,65 % der Anteile am derzeitigen Grundkapital im Rahmen von unwiderruflichen Andienungsvereinbarungen mit den beiden Gründern und Hauptaktionären der Gesellschaft gesichert. Die näheren Bedingungen des Angebots sowie die Vollzugsbedingungen können der Angebotsunterlage der Bieterin entnommen werden.
Diese Stellungnahme wird bei der GK Software SE, Investor Relations, Waldstraße 7, 08261 Schöneck, Telefon: +49 800 0005697, Fax: +49 37464 8415, Anfragen per E-Mail an: ir@gk-software.com, zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten.
Darüber hinaus ist die Stellungnahme im Internet unter https://investor.gk-software.com/de/uebernahmeangebot in deutscher Sprache und als unverbindliche englische Übersetzung einsehbar.
Freshfields Bruckhaus Deringer Rechtsanwälte Steuerberater PartG mbB agiert als Rechtsberater von GK Software.
Über GK Software
Die GK Software SE ist ein weltweit führender Anbieter von Cloud Lösungen für den internationalen Einzelhandel und gehört zu den am schnellsten wachsenden Unternehmen der Branche. Die Basis dafür sind selbstentwickelte, offene und plattformunabhängige Lösungen. Dank des umfassenden Produktportfolios setzen gegenwärtig 22 Prozent der weltweit 50 größten Einzelhändler auf Lösungen von GK. Zu Kunden der Gesellschaft gehören u. a. Adidas, Aldi, Coop (Schweiz), Edeka, Grupo Kuo, Hornbach, HyVee, Lidl, Migros, Netto Marken-Discount und Walmart International. Die GK verfügt über Tochtergesellschaften in den USA, Frankreich, der Tschechischen Republik, der Schweiz, Südafrika, Singapur, Australien und ist im Besitz oder hält u. a. Mehrheitsanteile an der DF Deutsche Fiskal GmbH, der Artificial Intelligence for Retail AG und der retail7. Seit dem Börsengang 2008 ist das Unternehmen um mehr als das Siebenfache gewachsen und erwirtschaftete 2021 einen Umsatz von 130,8 Mio. EURO. GK wurde 1990 von CEO Rainer Gläß und Stephan Kronmüller (stellvertretender Vorstand) gegründet und ist bis heute gründergeführt. Neben dem Hauptsitz in Schöneck betreibt die Gruppe mittlerweile 15 Standorte weltweit. GK hat das Ziel, das führende Unternehmen für Cloud-Lösungen im Einzelhandel weltweit zu werden, um so Konsumenten auf allen Kontinenten die bestmögliche Einkaufserfahrung zu ermöglichen.
Weitere Informationen zum Unternehmen: www.gk-software.com
Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen
Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:
- ADLER Real Estate AG: Squeeze-out zu EUR 8,76 je Aktie zugunsten der Adler Group S.A., Hauptversammlung am 28. April 2023
- ADVA Optical Networking SE: Zusammenschlussvereinbarung, erfolgreiches Umtauschangebot von Adtran, nunmehr Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Adtran Holdings, Inc., am 16. Januar 2023 in das Handelsregister eingetragen (Fristende: 17. April 2023)
- Aves One AG: Delisting, Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags angekündigt, ggf. Squeeze-out (?)
- BAUER Aktiengesellschaft, Schrobenhausen: Pflichtangebot und Delisting-Erwerbsangebot
- Biotest AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, übernahmerechtlicher Squeeze-out der Stammaktien beantragt, erstinstanzlich vom LG Frankfurt am Main mit Beschluss vom 27. Oktober 2022 gebilligt, nach Beschwerden bevorstehende abschließende Entscheidung durch das OLG Frankfurt am Main (Az. 20 WPüG 1/23)
- fashionette AG: Zusammenarbeit mit The Platform Group, "Zusammenführung"?
- GATEWAY REAL ESTATE AG: Squeeze-out, Übertragungsverlangen von Herrn Norbert Ketterer (bereits vor einem Jahr am 22. April 2022)
- GK Software SE: Übernahmeangebot, Business Combination Agreement mit Fujitsu
- HolidayCheck Group AG: Beherrschungsvertrag mit der Burda Digital
SE als herrschender Gesellschaft
- home24 SE: erfolgreiche Übernahme, Squeeze-out?
- Kabel Deutschland Holding AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Vodafone Vierte Verwaltungs AG
- KROMI Logistik AG: Squeeze-out zugunsten der Investmentaktiengesellschaft für langfristige Investoren TGV, Hauptversammlung am 27. Februar 2023
- McKesson Europe AG (früher: Celesio AG): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der McKesson Europe Holdings GmbH & Co. KGaA zu EUR 24,13, ao. Hauptversammlung am 6. April 2023
- Muehlhan AG: Aktienrückkauf, Delisting
- Petro Welt Technologies AG: Squeeze-out angekündigt
- Pfeiffer Vacuum Technology AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Pangea GmbH, Hauptversammlung am 2. Mai 2023
- SLM Solutions AG: Squeeze-out-Verlangen der Nikon AM. AG
- Studio Babelsberg AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Kino BidCo GmbH (TPG Real Estate Partners/Cinespace Studios) als herrschender Gesellschaft, ao. Hauptversammlung am 31. März 2023
- va-Q-tec AG: Zusammenschlussvereinbarung und erfolgreiches Übernahmeangebot
- Vantage Towers AG: Übernahmeangebot durch GIP und KKR zu EUR 32,-/Aktie, Business Combination Agreement, Delisting-Erwerbsangebot zu EUR 32,-/Aktie, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Oak Holdings GmbH: ao. Hauptversammlung am 5. Mai 2023
- Voltabox AG : Pflichtangebot
Donnerstag, 6. April 2023
Muehlhan AG: Dividendenvorschlag / Aktienrückkauf zur Rückzahlung von Kapital an Aktionäre / Rückzug von der Börse
Hamburg, den 6. April 2023 – Die Muehlhan AG (Open Market; ISIN DE000A0KD0F7; WKN A0KD0F) (die „Gesellschaft“) gibt bekannt, dass Vorstand und Aufsichtsrat auf Basis der vorläufigen Geschäftszahlen für das Geschäftsjahr 2022 beabsichtigen, der ordentlichen Hauptversammlung 2023 die Zahlung einer Dividende in Höhe von voraussichtlich € 1,00 pro Aktie, und damit insgesamt ca. € 19,4 Mio., vorzuschlagen.
Um den erhaltenen Kaufpreis aus der am 29. Dezember 2022 vollzogenen Transaktion mit OEP den Aktionären zeitnah zukommen lassen zu können, beabsichtigen Vorstand und Aufsichtsrat zudem, neben der voraussichtlichen Dividende der ordentlichen Hauptversammlung 2023 vorzuschlagen, zum Zwecke der teilweisen Rückzahlung des Grundkapitals an die Aktionäre über eine Kapitalherabsetzung im Wege des Rückkaufs und der Einziehung von Aktien zu beschließen. Der Aktienrückkauf soll durch ein freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot erfolgen, das sich an alle Aktionäre der Gesellschaft richtet. Das Gesamtvolumen des Aktienrückkaufs soll voraussichtlich bis zu ca. € 14,6 Mio. betragen. Weitere Details der Durchführung des öffentlichen Erwerbsangebots sollen vorbehaltlich der Zustimmung der ordentlichen Hauptversammlung 2023 nach der Hauptversammlung vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats in einer Angebotsunterlage festgelegt und veröffentlicht werden.
Der Vorstand hat außerdem heute entschieden, die Einbeziehung der Wertpapiere der Gesellschaft in das Basic Board der Frankfurter Wertpapierbörse spätestens zu dem Zeitpunkt zu kündigen („Delisting“), zu dem das beabsichtigte Aktienrückkaufprogramm abgeschlossen sein wird. Da die Gesellschaft nicht unter den Anwendungsbereich des § 39 BörsG fällt, zieht die Kündigung der Einbeziehung kein Angebot zum Erwerb aller Wertpapiere, die Gegenstand der Kündigung sind (sog. Delisting-Angebot), nach sich.
HolidayCheck Group AG: Abschluss eines Beherrschungsvertrags zwischen der HolidayCheck Group AG und der Burda Digital SE
München, 5. April 2023
Der Vorstand der HolidayCheck Group AG (ʺHCG AGʺ) hat sich heute mit den geschäftsführenden Direktoren und dem Verwaltungsrat der Burda Digital SE (ʺBD SEʺ) über den Abschluss eines Beherrschungsvertrages gemäß §§ 291 ff AktG zwischen der BD SE als herrschendem Unternehmen und der HCG AG als beherrschtem Unternehmen geeinigt.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der HCG AG sowie die geschäftsführenden Direktoren und der Verwaltungsrat der BD SE haben am heutigen Tag die entsprechenden Beschlüsse gefasst. Die Verwaltung der HCG AG wird den Beherrschungsvertrag der ordentlichen Hauptversammlung der HCG AG am 24.05.2023 zur Beschlussfassung über die Zustimmung vorlegen. Die Zustimmung der Hauptversammlung der HCG AG ist – wie die Zustimmung der Hauptversammlung der BD SE – Voraussetzung für das Wirksamwerden des Beherrschungsvertrages.
Der Beherrschungsvertrag sieht vor, dass die außenstehenden Aktionäre der HCG AG für die Dauer des Beherrschungsvertrages eine jährliche Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 0,21 brutto je Aktie an der HCG AG (ʺHCG-Aktieʺ), abzüglich ggf. anfallender Körperschaftsteuer sowie Solidaritätszuschlag nach den jeweils geltenden Steuersätzen gewährt wird. Überdies soll den außenstehenden Aktionären der HCG AG ein Angebot zum Erwerb der jeweils von ihnen gehaltenen HCG-Aktien gegen Zahlung einer angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 3,21 je HCG-Aktie gemacht werden.
Ausgleichszahlung und Abfindungsangebot wurden jeweils nach Maßgabe der rechtlichen Anforderungen auf Grundlage einer Unternehmensbewertung der HCG AG ermittelt und festgelegt.
HolidayCheck Group AG
Der Vorstand
______________
Anmerkung der Redaktion:
Im Rahmen des 2021 abgegebenen Delisting-Erwerbsangebots hatte Burda EUR 2,70 je Aktie der HolidayCheck Group AG (ehemals Tomorrow Focus AG) geboten, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2021/10/delisting-erwerbsangebot-fur-aktien.html
Die Angemessenheit von Barabfindung und Ausgleich wird in einem Spruchverfahren gerichtlich überprüft werden.
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der ERLUS AG: Fragenkatalog für die Abfindungsprüfer
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Die Hauptaktionärin Girnghuber GmbH hatte eine Barabfindung in Höhe von EUR 96,99 je Stückaktie der ERLUS AG angeboten. Dies war von den Antragstellern als deutlich zu niedrig kritisiert worden.
LG München I, Az. 5 HK O 11456/21
Mittwoch, 5. April 2023
Mehrheitsbeteiligung an der HolidayCheck Group AG (ehemals: Tomorrow Focus AG)
München
Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG
Die (i) Burda Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Offenburg, AG Freiburg i. Br., HRB 470356), die (ii) Hubert Burda Media Holding Kommanditgesellschaft (Offenburg, AG Freiburg i. Br., HRA 471250), und (iii) Herr Prof. Dr. Hubert Burda, geboren am 09.02.1940, wohnhaft in Offenburg-Fessenbach, haben uns mit Schreiben vom 28.03.2023 gemäß § 20 Abs. 1 und 4 AktG mitgeteilt, dass ihnen mittelbar über ihre jeweilige unmittelbare bzw. mittelbare Beteiligung an der Burda Digital SE (AG München, HRB 240850) eine Mehrheitsbeteiligung an der HolidayCheck Group AG gehört.
München, den 31.03.2023Der Vorstand
Quelle: Bundesanzeiger vom 4. April 2023
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der DOUGLAS HOLDING AG: Gerichtlicher Sachverständiger will sein Gutachten Anfang Mai 2023 vorlegen
LG Dortmund, Az. 20 O 27/13 AktE
Helfrich u.a. ./. Douglas GmbH (früher: Beauty Holding Two GmbH)
97 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Ottmar Martini, 56073 Koblenz
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Douglas GmbH:
Rechtsanwälte Gibson Dunn, 60310 Frankfurt am Main (früher: Latham & Watkins)
Spruchverfahren zur grenzüberschreitenden Verschmelzung der Deutschen Industrie Grundbesitz AG (vormals Deutsche Industrie REIT-AG) auf die CTP N.V.
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu der grenzüberschreitenden Verschmelzung der Deutschen Industrie Grundbesitz AG (DIG) mit Sitz in Rostock (ISIN DE000A2G9LL1) auf die CTP N.V. mit Sitz in Amsterdam, Niederlande (ISIN XS2238342484) hat die Antragsgegnerin nunmehr eine 229-seitige Antragserwiderung vorgelegt.
Nach Maßgabe des Verschmelzungsplans erhielten die bisherigen Aktionäre der DIG auf Basis des festgelegten Umtauschverhältnisses von 4 : 5 für jede von ihnen gehaltene Aktie der DIG insgesamt 1,25 Aktien der CTP.Spruchverfahren zum Rechtsformwechsel der REII-Development AG
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Das LG Düsseldorf führt das
Spruchverfahren zu dem Rechtsformwechsel der REII-Development AG in eine GmbH unter dem Aktenzeichen 35 O 26/23 AktE. Den widersprechenden Minderheitsaktionären war eine Barabfindung in Höhe von lediglich EUR 0,10 je Aktie angeboten worden.
BGH hält Abstellen auf den Börsenkurs für zulässig
Leitsätze:
a) Die Angemessenheit der Abfindung der außenstehenden Aktionäre im Sinne des § 305 AktG kann anhand des Börsenwerts der Gesellschaft bestimmt werden. Im Fall der Abfindung in Aktien nach § 305 Abs. 3 Satz 1 AktG kann dazu die Wertrelation zwischen den beteiligten Gesellschaften anhand ihrer Börsenkurse ermittelt werden.
b) Der Börsenwert einer Gesellschaft kann geeignet sein, sowohl deren bisherige Ertragslage als auch deren künftige Ertragsaussichten im Einzelfall hinreichend abzubilden und kann daher Grundlage für den gemäß § 304 Abs. 2 Satz 1 AktG zu bestimmenden angemessenen festen Ausgleich sein.
BGH, Beschluss vom 21. Februar 2023 - II ZB 12/21 -
OLG Frankfurt am Main
LG Frankfurt am Main
Dienstag, 4. April 2023
Beendigung des Spruchverfahrens zum Beherrschungsvertrag mit der WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft
Frankfurt am Main, Deutschland
Bekanntmachung der Entscheidung im Spruchverfahrenzur Bestimmung des angemessenen Ausgleichsund der angemessenen Barabfindung gem. §§ 304, 305 AktG in Bezug auf den Beherrschungsvertrag zwischen der WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, und der TLG Immobilien AG, Berlin, vom 6. Oktober 2017
Am 6. Oktober 2017 schlossen die WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, und die TLG Immobilien AG, Berlin, einen Beherrschungsvertrag gemäß § 291 AktG. Nach Fassung der Zustimmungsbeschlüsse durch die Hauptversammlungen der WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft und der TLG Immobilien AG wurde der Beherrschungsvertrag am 9. Februar 2018 in das Handelsregister der WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft eingetragen und am selben Tag auf der Website der TLG Immobilien AG bekannt gemacht.
Scherzer & Co. AG: Net Asset Value zum 31.03.2023
Der Tageswert der Portfoliopositionen der Scherzer & Co. AG beträgt unter Berücksichtigung der Verbindlichkeiten der Gesellschaft per 31.03.2023 3,25 Euro je Aktie. Auf Basis eines Kursniveaus von 2,72 Euro notiert die Scherzer & Co. AG damit etwa 16,31% unter dem Inventarwert vom 28.03.2023.
Es wird darauf hingewiesen, dass der hier ermittelte Wert nicht auf geprüften Abschlusszahlen basiert. Nachbesserungsrechte und eventuell anfallende Steuern werden in der Portfoliobewertung nicht berücksichtigt.
Zum Portfolio:
Die zehn größten Aktienpositionen der Gesellschaft zum 31. März 2023 sind (geordnet nach Positionsgröße auf Basis der aktuellen Kurse):
GK Software SE,
Rocket Internet SE,
Allerthal-Werke AG,
Lotto24 AG,
Data Modul AG,
Weleda AG PS,
Horus AG,
RM Rheiner Management AG,
K+S AG,
ZEAL Network SE.
GK Software SE: Anfang März unterbreitete der japanische Tech-Konzern Fujitsu ein Übernahmeangebot zu 190,00 EUR für sämtliche Aktien unserer Beteiligung GK Software. Die GK-Gründer Rainer Gläß und Stephan Kronmüller haben für ihre Anteile (40,65%) bereits unwiderrufliche Andienungsvereinbarungen mit Fujitsu abgeschlossen. Die Mindestannahmeschwelle liegt bei 55 %. Zum Meldestichtag 29.03.2023 betrug die Annahmequote 41,22 %.
Kabel Deutschland Holding AG: Die Mehrheitsaktionärin Vodafone beabsichtigt, bei Kabel Deutschland einen verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out durchzuführen. Die Höhe der Barabfindung wurde noch nicht festgelegt.
K+S AG: Das Rohstoffunternehmen erzielte im Geschäftsjahr 2022 ein Ergebnis je Aktie von 7,88 EUR. Die Ausschüttung soll insgesamt 2,00 EUR (1,00 EUR Dividende plus 200 Mio. EUR Aktienrückkaufprogramm) betragen.
Lotto24 AG/ZEAL Network SE: Beide Unternehmen schlagen ihren Hauptversammlungen hohe Dividendenausschüttungen vor (Lotto24: 17,00 EUR; ZEAL Network: 3,60 EUR).
Centrotec SE: Das Unternehmen kündigte Ende März ein Aktienrückkaufangebot für bis zu 10 % des Grundkapitals zu 57,20 EUR je Aktie an. Das Angebot kommt nur zustande, wenn mindestens 500.000 Aktien eingereicht werden.
Data Modul AG: Der Display-Experte konnte im Geschäftsjahr 2022 Umsatz und Ergebnis deutlich steigern. Der Konzernumsatz stieg um ca. 42 % auf 276,1 Mio. EUR. Das Ergebnis je Aktie stieg deutlich auf 5,21 EUR (+133% ggü. Vorjahr).
3U Holding AG: Die Aktionäre sollen am Erfolg des weclapp-Verkaufs mit der Ausschüttung einer Dividende von 3,20 EUR je Aktie partizipieren.
Der Vorstand
Valora Holding AG: Kraftloserklärung der im Publikum verbliebenen Valora Aktien und Dekotierung von der Schweizer Börse per 17. April 2023
Das zuständige Gericht hat die Kraftloserklärungsklage der Fomento Económico Mexicano, S.A.B. de C.V., Monterrey, Mexiko («FEMSA»), eingereicht durch die Impulsora de Marcas e Intangibles, S.A. de C.V. Monterrey, Mexiko («Impulsora»), eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von FEMSA, genehmigt. Damit hält FEMSA nun 100 Prozent an der Valora Holding AG. Die Aktien der Valora Holding AG werden per 17. April 2023 von der SIX Swiss Exchange dekotiert.
Das zuständige Gericht des Kantons Basel-Landschaft hat die sich noch im Publikum befindenden Namenaktien der Valora Holding AG mit einem Nennwert von je CHF 1.00 («Valora Aktie») für kraftlos erklärt. Das Urteil wurde am 29. März 2023 rechtskräftig.
Die Inhaberinnen und Inhaber der kraftlos erklärten Valora Aktien erhalten unter Bezugnahme auf das öffentliche Kaufangebot von FEMSA (durchgeführt von der Impulsora) vom 26. Juli 2022 eine Barabfindung in der Höhe des Angebotspreises von CHF 260.00 je Aktie. FEMSA hatte Anfang November 2022 das entsprechende Squeeze-out-Verfahren eingeleitet.
Mit Entscheid vom 3. April 2023 hat nun die SIX Exchange Regulation AG den letzten Handelstag der Valora Aktie auf den 14. April 2023 festgelegt. Die Dekotierung der Valora Aktie erfolgt per 17. April 2023.
Diese Ad hoc-Mitteilung finden Sie unter www.valora.com/newsroom.
Über Valora
Tagtäglich engagieren sich rund 15‘000 Mitarbeitende im Netzwerk von Valora, um den Menschen unterwegs mit einem umfassenden Foodvenience-Angebot das kleine Glück zu bringen – nah, schnell, praktisch und frisch. Die rund 2‘700 kleinflächigen Verkaufsstellen von Valora befinden sich an Hochfrequenzlagen in der Schweiz, Deutschland, Österreich, Luxemburg und den Niederlanden. Zum Unternehmen gehören unter anderem k kiosk, Brezelkönig, BackWerk, Ditsch, Press & Books, avec, Caffè Spettacolo, Frittenwerk und die beliebte Eigenmarke ok.– sowie ein stetig wachsendes Angebot an digitalen Services. Ebenso betreibt Valora eine der weltweit führenden Produktionen von Laugengebäck und profitiert im Bereich Backwaren von einer stark integrierten Wertschöpfungskette. Die Valora Gruppe mit Firmensitz in Muttenz in der Schweiz ist die europäische Retaileinheit von Fomento Económico Mexicano, S.A.B. de C.V. (FEMSA).
Weitere Informationen unter www.valora.com.
Montag, 3. April 2023
Schweizerischer Anlegerschutzverein: Rechtliche Prüfung der Möglichkeiten für Aktionäre und Gläubiger betreffend Übernahme der Credit Suisse durch die UBS und Empfehlungen zur Generalversammlung
Das Vorgehen von Bund und FINMA im Rahmen der Übernahme der Credit Suisse durch die UBS stellt einen Präzedenzfall dar. Der Schweizerische Anlegerschutzverein (SASV) prüft mit Juristen mögliche Ansprüche geschädigter Aktionäre und Tier1-Gläubiger und empfiehlt zuzuwarten, bis die rechtliche Prüfung abgeschlossen ist. Geschädigte sind eingeladen, sich beim SASV zu registrieren, um umgehend über das weitere Vorgehen informiert zu werden. Bei der anstehenden Generalversammlung der Credit Suisse empfiehlt der SASV den Aktionären gegen die Entlastung des Verwaltungsrats, gegen die Auszahlung eines Bonus und gegen die Wiederwahl von Axel Lehmann als Präsident des Verwaltungsrats zu stimmen.
Was ist geschehen?
Die UBS und die Credit Suisse haben am 19. März 2023 nach der Intervention durch das Eidgenössische Finanzdepartement, die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht und die Schweizerische Nationalbank einen Fusionsvertrag unterzeichnet. Im Rahmen dessen hat der Bundesrat per Notrecht beschlossen, dass Bund und Nationalbank mit bis zu CHF 209 Mrd. für die Credit Suisse bürgen. Gleichzeitig wurden zahlreiche verfassungs- und gesetzesmässige Rechte aus dem Weg geräumt, insbesondere das Eigentumsrecht (die Aktionäre der Credit Suisse werden nicht befragt), und auch das Aktien-, Börsen-, Übernahme-, Konkurs- und Wettbewerbsrecht wurde im Fall der Credit Suisse teilweise ausgeschaltet.
Bevorteilung von Aktionären gegenüber Anleihegläubigern
Kontrovers wird auf dem Kapitalmarkt diskutiert, ob Inhaber von CS-Aktien besser gestellt werden dürfen, als Inhaber von CS-Anleihen. CS-Aktionäre erhalten rund 76 Rappen pro Aktie in Form von UBS-Aktien. Dies entspricht in Summe rund CHF 3 Mrd. Besitzer sogenannter Additional Tier 1-Anleihen (AT1), die dem Eigenkapital der Bank zugerechnet werden, erhalten hingegen faktisch nichts, da diese Anleihen im Umfang von rund CHF 16 Mrd. von der FINMA als vollkommen wertlos erklärt und somit abgeschrieben wurden.
Die Entscheidung sorgt auf Investorenseite für Unmut, denn bisher war die Hierarchie anders: Aktienbesitzer verlieren zuerst ihr Geld, dann Anleihebesitzer. Im Fall der Credit Suisse ist dies nun umgekehrt. Dem wird jedoch entgegengehalten, dass die Credit Suisse nicht Konkurs gegangen sei, sondern von der UBS aufgekauft wird. Zudem sei im Prospekt der AT1-Anleihen aufgeführt, dass die FINMA im Notfall das Recht habe, AT1-Anleihen abzuschreiben. Auch, wenn die Aktionäre noch etwas erhalten. Eine weitere Klausel im Prospekt besage, dass die Anleihen verfallen können, wenn die öffentliche Hand bei einer Rettung mithilft. Sogenannte Tier-2- Anleihen würden dagegen nicht abgeschrieben, heisst es von der FINMA.
Sorge um den Finanzplatz
Kritische Stimmen zu diesem Vorgehen verbunden mit Sorgen um das internationale Ansehen des schweizerischen Finanzplatzes kommt auch aus der Politik:
- Thomas Minder (parteiloser Schaffhauser Ständerat): «Drei wichtige Institutionen – Bundesrat, Schweizerische Nationalbank und FINMA – entscheiden über die Aktionäre hinweg. Es ist eine Enteignung. Mittels Notrecht wurde das entschieden. Was hier passiert ist, ist gewaltig.»
- Hans Stöckli (Berner SP Ständerat) sagt, dass es fragwürdig sei, ob die rechtlichen Voraussetzungen für das Notrecht gegeben seien. Die Anleger würden einen Grossteil ihres Geldes verlieren und müssten aufgrund eines Notrechts ihre Rechte aufgeben. Das werde das Vertrauen in unseren Rechtsstaat erschüttern.
- Hannes Germann (Schaffhauser SVP Ständerat) kritisiert, der Bundesrat heble über Notrecht das Gesetz aus und enteigne die Anleger.
- Hans-Peter Portmann (Zürcher FDP Nationalrat) sagt, dass der Bundesrat mit Notrecht die Eigentums- und Anlegerrechte ausser Kraft setze, berge hohe Risiken. «Ich kann mir nicht vorstellen, dass das die Aktionäre im Ausland so einfach auf sich sitzen lassen. Da könnte eine Klagelawine auf uns zurollen – mit unklarem Ausgang.»
Prüfung rechtlicher Schritte
Ein derartiges Vorgehen – Besserstellung von Aktionären gegenüber Anleihe-Gläubigern – hat es weltweit bisher nicht gegeben. Zwar gab es einen ersten Ausfall von AT1-Anleihen im Jahr 2017 beim Konkurs der spanischen Bank Banco Popular. Damals verloren aber auch die Aktionäre der Bank ihr Geld vollständig. Insofern handelt es sich bei der Credit Suisse um einen Präzedenzfall.
Gemäss der Anwaltskanzlei Quinn Emanuel Urquhart & Sullivan finden bereits Gespräche zwischen Anleihebesitzern und Anwälten aus der Schweiz, den USA und Grossbritannien statt, die einen «bedeutenden Prozentsatz» des gesamten Nominalwerts der Instrumente repräsentierten, um etwaige rechtliche Schritte zu koordinieren. Auch Pallas Partners stellt ein Team zusammen, um rechtliche Schritte vorzubereiten. Das Problem für Schweizer Investoren ist jedoch, dass im hiesigen Rechtssystem keine Rechtsgrundlage für Sammelklagen besteht.
Der SASV prüft den Sachverhalt laufend mit Juristen, um die Aussichten einer etwaigen Klage sowie die damit verbundenen Risiken und Kosten abschätzen zu können. Zudem bleibt aufgrund der Verjährungsfrist von drei Jahren Zeit. Aus Sicht des SASV sollte daher vorerst zugewartet werden, bevor rechtliche Schritte gegen das Vorgehen eingeleitet, sowie Anwälte beauftragt werden, da bei Einzelklagen aufgrund des komplexen Sachverhalts mit enormen Kosten zu rechnen ist, die Erfolgsaussichten bisher jedoch noch nicht gut abgeschätzt werden können.
Sobald es eine neue Einschätzung gibt, wird der SASV diese neuen Erkenntnisse veröffentlichen. Geschädigte sind daher eingeladen, sich beim SASV unter folgendem Link zu registrieren, um umgehend über das weitere Vorgehen informiert zu werden.
Abstimmungsempfehlung zur Generalversammlung am 4. April 2023
Zwei Wochen nach dem Beschluss über die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS, findet am 4. April 2023 die Generalversammlung der Credit Suisse im Zürcher Hallenstadion statt. Aufgrund der bevorstehenden Übernahme der Credit Suisse erachtet der SASV den Antrag auf Entlastung des Verwaltungsrats als nicht angebracht und empfiehlt daher den Aktionären gegen die Entlastung des Verwaltungsrats zu stimmen. Dies ermöglicht es Aktionären, etwaige Haftungs- und Schadenersatzklagen gegen die Verantwortlichen des Untergangs der Credit Suisse einzureichen. Des Weiteren empfiehlt der SASV dem Antrag auf Auszahlung eines Bonus von bis zu CHF 70 Mio. für die Konzernleitung nicht zuzustimmen.
Auch die Anträge zur Verwendung des Bilanzergebnisses und zur Festsetzung der Dividende wird vom SASV zur Ablehnung empfohlen, ebenso wie die Konsultativabstimmung über den Vergütungsbericht und die Klimastrategie der Bank.
Zudem sollte der Präsident des Verwaltungsrats – Axel Lehmann – aufgrund der Versäumnisse rund um die Credit Suisse nicht wiedergewählt werden.
Weitere Informationen unter https://www.anlegerschutzverein.ch/creditsuisse
Über den SASV: Der Schweizerische Anlegerschutzverein (SASV) setzt sich für Transparenz auf dem schweizerischen Kapitalmarkt sowie die Förderung und Durchsetzung von Aktionärsrechten in der Schweiz ein. Er bezweckt die schutzwürdigen Agenden von Anlegern in Bezug auf Geldanlagen wahrzunehmen und sie hierbei auch bei der Durchsetzung ihrer gesellschaftsrechtlichen und wirtschaftlichen Interessen zu unterstützen. In diesem Zusammenhang wird der Verein auch das Vorgehen von Anlegern mit dem Ziel fördern, Rechte gegenüber Unternehmungen, deren Organen sowie Gross- und Mehrheitsaktionären durchzusetzen. Dazu zählen Sonderprüfungen, Verantwortlichkeitsklagen gegen das Management auf Schadenersatz wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung oder wegen Verfolgung von Eigeninteressen. Somit soll zum Schutz von Anlegerrechten ein Gegengewicht zum Verwaltungsrat und Grossaktionären von börsenkotierten Gesellschaften gebildet werden.
Wasserstandsmeldung zum Übernahmeangebot für Aktien der Klöckner & Co SE
Haiger
Bekanntmachung gemäß § 23 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
Die SWOCTEM GmbH mit Sitz in Haiger, (die „Bieterin“), hat am 27. März 2023 die Angebotsunterlage (die „Angebotsunterlage“) für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot (das „Angebot“) an alle Aktionäre der Klöckner & Co SE (die „Klöckner-Aktionäre“), einer nach deutschem Recht gegründeten Societas Europaea mit Sitz in Duisburg („Zielgesellschaft“ oder „Klöckner“), zum Erwerb sämtlicher nicht bereits von der Bieterin unmittelbar gehaltenen auf den Namen lautenden Stückaktien der Klöckner („Klöckner-Aktien“), wobei bestehende Klöckner-Aktien mit einer Dividendenberechtigung für das Geschäftsjahr 2022 die ISIN DE000KC01000 und etwaige möglicherweise zur Entstehung gelangende neue Klöckner-Aktien mit einer Dividendenberechtigung für das Geschäftsjahr 2023 die ISIN DE000KC01W15 tragen, gegen Zahlung eines Geldbetrags von EUR 9,75 veröffentlicht. Das Angebot enthält keine Mindestannahmeschwelle.
Quelle: Bundesanzeiger vom 3. April 2023
Verfahren zum übernahmerechtlichen Squeeze-out der Biotest-Stammaktien: Sache liegt beim OLG Frankfurt am Main
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Der von
dem spanischen Healthcare- und Pharmaunternehmen Grifols S.A. im März
2022 beantragte übernahmerechtliche Squeeze-out (§ 39a WpÜG) der
Biotest-Stammaktien ist nach einer mündlichen Verhandlung am 27. Oktober
2022 vom Landgericht Frankfurt am Main mit Beschluss vom gleichen Tag
gebilligt worden. Gegen diesen erstinstanzlichen Beschluss haben mehrere beteiligte Biotest-Minderheitsaktionäre Beschwerde eingelegt. Nach einem Nichtabhilfebeschluss liegt die Sache nunmehr beim OLG Frankfurt am Main (Az. 20 WPüG 1/23).
Mit rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens werden die Biotest-Stammaktien (ISIN DE0005227201), die Grifols noch nicht mittelbar oder unmittelbar gehören, gegen Gewährung einer Abfindung in Höhe von EUR 43,00 je Stammaktie auf die Antragstellerin übertragen. Nach Angabe des Landgerichts sind hiervon 566.294
Biotest-Stammaktien betroffen (nicht jedoch die Vorzugsaktien mit der
ISIN DE0005227235, die weiterhin im Eigentum der entsprechenden
Minderheitsaktionäre bleiben).
Landgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 27. Oktober 2022, Az. 3-05 O 19/22
ams-OSRAM AG: Aldo Kamper nimmt Tätigkeit als CEO von ams OSRAM auf
Premstätten, Österreich und München, Deutschland (1. April 2023) – ams OSRAM (SIX: AMS), ein weltweit führender Anbieter von optischen Lösungen, gibt bekannt, dass Aldo Kamper seine Tätigkeit als CEO des Unternehmens aufgenommen hat. Seine Bestellung durch den ams OSRAM-Aufsichtsrat erfolgte am 30. Januar 2023, wie bekannt gegeben. Darüber hinaus wurde Aldo Kamper mit Wirkung zum 1. April 2023 zum CEO der ams OSRAM-Konzerntochter OSRAM Licht AG ernannt.
Mit fast dreißig Jahren Erfahrung ist Aldo Kamper ein ausgewiesener Experte in der Halbleiterbranche und ein erfahrener CEO. Er kommt zu ams OSRAM von Leoni AG, wo er als CEO der Leoni Gruppe tätig war. Aldo Kamper begann seine Karriere bei OSRAM, wo er nach verschiedenen Funktionen, darunter zahlreiche Managementaufgaben, die Rolle des CEO der Geschäftseinheit Opto Semiconductors übernahm. Im Laufe seiner Karriere leistete er Pionierarbeit bei der Entwicklung der microLED-Technologie, der dynamischen Fahrzeugfrontbeleuchtung und bei Roadmaps für hochleistungsfähige LED für neue Anwendungen wie die Pflanzenzuchtbeleuchtung.
"Ich freue mich darauf, dieses Unternehmen zu leiten und gemeinsam mit unseren Teams und dem Aufsichtsrat, unseren strategischen Fokus und unsere Umsetzungsstärke weiterzuentwickeln", sagt Kamper. "Die Kompetenz von ams OSRAM bei der Erzeugung, Erfassung und Verarbeitung von Licht macht uns zum bevorzugten Partner für viele Branchen. Wir verfügen über ein hervorragendes Portfolio an Produkten, Technologien und Lösungen, die innovative, marktverändernde Anwendungen in den Bereichen Automotive, Consumer, Industrie und Medizintechnik ermöglichen. Wir stehen an der Spitze der Entwicklung optischer Halbleitertechnologien, einschließlich der Industrialisierung unserer führenden microLED-Technologie. Ich bin davon überzeugt, dass wir über außergewöhnliches Potenzial verfügen, um unseren Kunden neuen, zusätzlichen Wert zu bieten."
Aldo Kamper übernimmt mit dem heutigen Tag auch die Funktion als CEO der OSRAM Licht AG, einer Tochtergesellschaft der ams OSRAM Gruppe. Er folgt auf Ingo Bank, der ams OSRAM Ende April 2023 verlassen wird.
ams OSRAM kombiniert Sensorik und Lichterzeugung, um Reisen sicherer, medizinische Diagnosen genauer, industrielle Anwendungen effizienter und Kommunikationsmomente im Alltag erfüllender zu machen.
Für weitere Informationen über ams OSRAM besuchen Sie bitte unsere Website unter ams-osram.com.