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Freitag, 21. Januar 2022

Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Kabel Deutschland Holding AG geht nach Rechtsbeschwerde vor dem BGH weiter

von Rechtsanwalt Martin Arendts, ARENDTS ANWÄLTE

In dem Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag der zum Vodafone-Konzern gehörenden Vodafone Vierte Verwaltungs AG mit der Kabel Deutschland Holding AG (als beherrschtem Unternehmen) hatte das Landgericht München I in der I. Instanz mit Beschluss vom 27. November 2019 eine gerichtliche Erhöhung des angebotenen Abfindungsbetrags und der Ausgleichszahlung (sog. "Garantiedividende") abgelehnt, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2019/11/spruchverfahren-zum-beherrschungs-und_27.html

Die dagegen von mehreren Antragstellern eingelegten Beschwerden hat das OLG München kürzlich mit Beschluss vom 14. Dezember 2021 zurückgewiesen. Das OLG meint (wie bereits früher in einem Hinweisbeschluss angekündigt), dass der Börsenkurs als Schätzgrundlage für den "wirklichen", „wahren“ Wert herangezogen werden könne (S. 29).

Angesichts dieser höchst strittigen Rechtfrage hat das OLG die Rechtsbeschwerde für die beschwerdeführenden Antragsteller zugelassen. Die zwischenzeitlich von Antragstellerseite eingereichte Rechtsbeschwerde wird vom BGH bei dem für Gesellschaftsrecht zuständigen II. Zivilsenat zu dem Aktenzeichen II ZB 5/22 geführt.

BGH, Az. II ZB 5/22
OLG München, Beschluss vom 14. Dezember 2021, Az. 31 Wx 190/20
LG München I, Beschluss vom 27. November 2019, Az. 5 HK O 6321/14
Vogel, E. u.a. ./. Vodafone Vierte Verwaltungs AG
80 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Franz L. Heiss, 80801 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Vodafone Vierte Verwaltungs AG:
Rechtsanwälte Linklaters LLP, 40212 Düsseldorf
(Rechtsanwalt Stephan Oppenhoff, Rechtsanwalt Dr. Kay-Uwe Neumann)

Donnerstag, 20. Januar 2022

Aareal Bank AG: Vorstand und Aufsichtsrat veröffentlichen ergänzende begründete Stellungnahme zum geänderten Übernahmeangebot der Atlantic BidCo GmbH

- Mindestannahmeschwelle durch die Bieterin von 70 Prozent auf 60 Prozent gesenkt

- Angebotsfrist verlängert sich bis zum 02. Februar 2022

- Vorstand und Aufsichtsrat der Aareal Bank empfehlen weiterhin Annahme des Übernahmeangebots

Wiesbaden, 20 Januar 2022 - Vorstand und Aufsichtsrat der Aareal Bank Gruppe haben heute ihre gemeinsame ergänzende begründete Stellungnahme zu der von der Bietergesellschaft Atlantic BidCo GmbH am 18. Januar 2022 geänderten Angebotsunterlage veröffentlicht. Die Atlantic BidCo, die indirekt von den Finanzinvestoren Advent International Corporation und Centerbridge Partners, L.P. sowie Canada Pension Plan Investment Board (CPPIB) und weiteren Co-Investoren gehalten wird, hat darin die Mindestannahmeschwelle von 70 Prozent auf 60 Prozent der Aareal-Bank-Aktien gesenkt. Der Angebotspreis beträgt unverändert 29,00 Euro je Aktie in bar.

In der ergänzenden begründeten Stellungnahme empfehlen Vorstand und Aufsichtsrat den Aktionären weiterhin die Annahme des Angebots. Die Gründe für diese Empfehlung werden, unter Bezug auf die am 27. Dezember 2021 veröffentlichte begründete Stellungnahme zum ursprünglichen Angebot, dargelegt. Aufgrund der nunmehr geänderten Angebotsbedingung verlängert sich die Annahmefrist für das Angebot bis zum 02. Februar 2022 (24:00 Uhr MEZ). Die Aareal Bank bestätigt zudem, seit Veröffentlichung des Angebotes durch die Atlantic BidCo GmbH kein konkurrierendes Angebot erhalten zu haben.

Jochen Klösges, Vorstandsvorsitzender der Aareal Bank, sagte: "Wir unterstützen weiterhin das Angebot, weil es aus strategischer Sicht im besten Interesse unseres Unternehmens und seiner Stakeholder ist. Wir verfolgen eine langfristige Strategie für die Aareal Bank und die Aareon und möchten das Wachstum der Aareal Bank Gruppe in ihrer aktuell bestehenden Zusammensetzung gemeinsam mit der Bieterin weiter verstärken."

Die Bieterin hat mit der Aareal Bank eine langfristige Partnerschaft vereinbart. Grundlage dafür ist die im Zusammenhang mit der Transaktion geschlossene, umfassende Investmentvereinbarung. Sie zielt im Kern darauf, das Wachstum der Aareal Bank Gruppe in ihrer aktuell bestehenden Zusammensetzung auf der Basis der Strategie "Aareal Next Level" weiter zu forcieren. Ermöglicht wird dies insbesondere durch die Thesaurierung von Gewinnen für Investitionen in künftiges Wachstum in allen drei Segmenten der Gruppe und den Einsatz der gemeinsamen Expertise des Unternehmens und der Bieterin in den Geschäftsfeldern Banking, Real Estate, Zahlungsverkehr und Software. Eine vergleichbare Stoßrichtung verfolgt auch die im August 2020 vereinbarte Partnerschaft mit Advent für die Aareon. Seinerzeit hatte die Aareal Bank aus strategischen Gründen und nach einem wettbewerbsintensiven Prozess eine 30%-Beteiligung an der Aareon an Advent veräußert. Das hierbei zwischen der Aareal Bank und Advent abgeschlossene Vertragswerk ist auf eine mehrjährige Partnerschaft ausgerichtet.

Mittwoch, 19. Januar 2022

Atlantic BidCo GmbH: Atlantic BidCo bekräftigt Attraktivität des Angebots für die Aareal Bank und setzt neue Annahmeschwelle auf 60 % fest

NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODERWEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN, WO EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.

- Senkung der Mindestannahmeschwelle von 70% auf 60 %

- Annahmefrist bis zum 2. Februar 2022 verlängert

- Atlantic BidCo bekräftigt die Attraktivität ihres Angebots


Frankfurt, 18. Januar 2022 - Die Atlantic BidCo GmbH ("die Bieterin") gibt bekannt, dass sie die Mindestannahmeschwelle für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot für die Aareal Bank AG ("Aareal Bank") von 70 % auf 60 % gesenkt hat. Infolge der Angebotsänderung können die Aktionäre der Aareal Bank das Angebot weiterhin annehmen und ihre Aktien bis zum 2. Februar 2022 (Mitternacht MEZ) andienen.

Die Bieterin bekräftigt die Attraktivität ihres Angebots von EUR 29,00 je Aktie in bar:

- 35 % Prämie auf 3-Monats-VWAP*

- 40 % Prämie auf 12-Monats-VWAP*

- 28 % Prämie gegenüber dem Broker-Konsens (mittleres Kursziel)*

- Höchste Angebotsprämie für eine deutsche Bank in den vergangenen 20 Jahren

In der mit der Aareal Bank abgeschlossenen Investorenvereinbarung** sichert die Bieterin zu:

- Langfristige Partnerschaft zum Nutzen aller Stakeholder der Aareal Bank

- Stärkung aller drei Segmente der Gruppe unter Berücksichtigung der gegenseitigen Synergieeffekte

- Keine Abspaltung von Aareon; auch aufgrund rechtlicher und regulatorischer Komplexität wird dies als nicht durchführbar erachtet

- Schwerpunkt auf Einbehaltung von Gewinnen statt auf Dividende

- Kein Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag

- Ausschließliche Finanzierung des Angebots mit Eigenkapital

Die Bieterin benötigt kein Delisting oder einen Squeeze-out. Eine Einstellung der Börsennotierung nach dem Vollzug der Transaktion wird in Abhängigkeit von den Marktbedingungen und wirtschaftlicher Überlegungen in Betracht gezogen. Das Angebot steht weiterhin unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Bankenaufsichts-, Kartell- und Außenwirtschaftsbehörden sowie weiteren Angebotsbedingungen.**


* Vor der Ad-hoc-Mitteilung der Aareal Bank vom 7. Oktober 2021

** Weitere Einzelheiten in der Angebotsunterlage unter www.atlantic-offer.com verfügbar

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Actris AG: Verschiebung des Verhandlungstermins auf den 19. Mai 2022

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem seit mehr als elf Jahren laufenden Spruchverfahren zu dem Squeeze-out bei der Actris AG (Umfirmierung der ehemaligen Henninger Bräu AG und Konzentration auf das Immobiliengeschäft) hatte das Landgericht Mannheim vor einigen Jahren eine vergleichsweise Erhöhung der Barabfindung auf EUR 7,21 angeregt, siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2015/10/vergleichsvorschlag-im-spruchverfahren_28.html.

Der nach Scheitern des Vergleichsvorschlags gerichtlich bestellte Sachverständiger Prof. Dr. Martin Jonas, Warth & Klein Grant Thornton AG, kam in seinem Gutachten vom 25. September 2020 auf einen Wert je Actris-Aktie in Höhe von EUR 5,08. Im Vergleich zu dem von der Hauptaktionärin angebotenen Betrag von lediglich EUR 4,14 würde dies eine Erhöhung um ca. 22,7 % bedeuten.

Das Landgericht Mannheim hat den zunächst auf den 17. Februar 2022 angesetzten Verhandlungstermin nunmehr auf den 19. Mai 2022, 10:30 Uhr, verlegt. Bei diesem Termin sollen die Sachverständigen WP Prof. Dr. Jonas und Frau Silke Jakobs angehört werden. Angesichts der anhaltenden Pandemiesituation und eingeschränkter Raumkapazität bittet das Gericht nachdrücklich um eine Teilnahme per Videozuschaltung (§ 128a ZPO).

LG Mannheim, Az. 23 AktE 25/10
Vogel u.a. ./. ACTRIS Beteiligungs GmbH & Co. KG
82 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Wolfgang Fleck, 68165 Mannheim
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, ACTRIS Beteiligungs GmbH & Co. KG: Rechtsanwälte Prof. Dr. Rittershaus & Koll., Mannheim

Dienstag, 18. Januar 2022

Squeeze-out bei der KTM AG zugunsten der PIERER Mobility AG

KTM AG
mit dem Sitz in Mattighofen 

Hinweisbekanntmachung gemäß § 3 Abs 4 GesAusG
und Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung

Gemäß § 3 Abs 4 Gesellschafter-Ausschlussgesetz („GesAusG“) hat der Vorstand einer Aktiengesellschaft einen Hinweis auf die geplante Beschlussfassung zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre mindestens einen Monat vor dem Tag der Hauptversammlung zu veröffentlichen. 

Die PIERER Mobility AG, FN 78112 x, mit Sitz in Wels hat als Hauptgesellschafter der Gesellschaft nach den Bestimmungen des § 1 GesAusG verlangt, dass die Hauptversammlung der Gesellschaft die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre, sohin die Aktien aller Aktionäre der KTM AG mit Ausnahme jener des Hauptgesellschafters PIERER Mobility AG auf die PIERER Mobility AG als Hauptgesellschafter gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließt. Diese Beschlussfassung soll im Rahmen der außerordentlichen Hauptversammlung erfolgen. 

Wir laden hiermit ein zu der 

am 16. Februar 2022 um 9:00 Uhr
im Hauptgebäude der KTM AG,
Stallhofner Straße 3, 5230 Mattighofen, stattfindenden 

außerordentlichen Hauptversammlung. 

Tagesordnung: 

Beschlussfassung über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre gemäß § 1 GesAusG und die Übertragung von deren Aktien der KTM AG auf den Hauptgesellschafter PIERER Mobility AG, FN 78112 x, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 2 GesAusG. 

Der Hauptgesellschafter hat der Gesellschaft vorgeschlagen und beantragt, dass in der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft nachstehender Beschluss auf Ausschluss der Minderheitsaktionäre gefasst wird: 

„Die Aktien der Minderheitsaktionäre, sohin die Aktien aller Aktionäre der KTM AG, FN 107673 v, mit Ausnahme jener des Hauptgesellschafters PIERER Mobility AG, FN 78112 x, mit dem Sitz in Wels, werden gemäß § 1 Abs 1 GesAusG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung auf den Hauptgesellschafter PIERER Mobility AG übertragen. PIERER Mobility AG zahlt den Minderheitsaktionären kosten-, provisions- und spesenfrei eine Barabfindung für ihre Aktien in Höhe von EUR 186,28 je Nennbetragsaktie der KTM AG. Die Barabfindung ist zwei Monate nach dem Tag fällig, an dem die Eintragung des Ausschlusses gemäß § 10 UGB als bekannt gemacht gilt, und ist ab dem der Beschlussfassung durch die Hauptversammlung folgenden Tag bis zur Fälligkeit mit jährlich zwei Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu verzinsen. Die Kosten der Durchführung des Ausschlusses, insbesondere der Auszahlung der Barabfindung, trägt der Hauptgesellschafter PIERER Mobility AG.“      (...)

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der AUDI AG: 16-seitiger Fragenkatalog für die Abfindungsprüfer

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG 

In dem Spruchverfahren zu dem Squeeze-out bei der AUDI AG hatte das LG München I kürzlich den auf den 19./20. Januar 2022 geplanten Verhandlungstermin pandemiebedingt aufgehoben. Das Gericht hatte damals angekündigt, die gerichtlich bestellten Abfindungsprüfer, Herr WP/StB Jochen Breithaupt und Frau WP/StB Sylvia Fischer, c/o Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, zunächst gem. § 8 Abs. 2 SpruchG schriftlich zu befragen, um in der Sache weiter zu kommen. In dem nunmehr vorgelegten Beschluss vom 18. Januar 2022 ist ein umfangreicher, 16 Seiten umfassender Fragenkatalog für die Abfindungsprüfer enthalten. 

Die Prüfer sollen u.a. angeben, ob die Antragsgegnerin aufgrund des Unternehmensvertrags Einfluss auf die Planung genommen habe. Weitere Fragen betreffen ebenfalls die Planung, u.a. zur Verkürzung der Detailplanungsphase und zu einer möglichen Überzeichnung der tatsächlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie durch die Corona-Overlay-Planung (u.a. starke Marktstellung in China und Nachholeffekte nach einem Ende der Pandemie) sowie zur Berücksichtigung der Investition von EUR 24 Mrd. in E-Mobility. Klären sollen die Abfindungsprüfer darüber hinaus den Rückgang der EBIT-Marge. Weitere Fragen betreffen die Ewige Rente, Synergien und die angesetzte Ausschüttungsquote. Die Prüfer sollen darüber hinaus die Ableitung der Marktrisikoprämie (vor Steuer - nach Steuer) und die Ermittlung des Beta-Faktors und des Wachstumsabschlags erläutern. Bei den Sonderwerten fragt das Gericht u.a., ob und wie steuerliche Verlustvorträge und steuerliche Einlagekonten bei der Bewertung berücksichtigt wurden. Weitere Fragen hierzu betreffen die Höhe der betriebsnotwendigen Liquidität, Verkaufserlöse von Beteiligungen und die Einordnung des Wertpapiervermögens, von Termingeldanlagen und ausgereichten Darlehen als ggf. nicht betriebsnotwendiges Vermögen.   

Die Abfindungsprüfer sollen ihre ergänzende Stellungnahme möglichst bis zum 8. September 2022 vorlegen.

Die Volkswagen AG hatte die Barabfindung auf EUR 1.551,53 je AUDI-Aktie festgelegt: https://spruchverfahren.blogspot.com/2020/06/audi-ag-volkswagen-ag-legt-die.html 

LG München I, Az. 5 HK O 15162/20
Moritz, P. u.a. ./. Volkswagen AG
100 Antragsteller
gemeinsame Vertreterin: Rechtsanwältin Daniela Bergdolt
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Volkswagen AG:
Rechtsanwälte Linklaters, 40212 Düsseldorf

Übernahme der alstria office REIT-AG erfolgreich: Alle Angebotsbedingungen eingetreten

Alexandrite Lake Lux Holdings S. à r. l.
Luxembourg

Bekanntmachung des Eintritts sämtlicher Angebotsbedingungen

Die Alexandrite Lake Lux Holdings S.à r.l. (die "Bieterin") hat am 13. Dezember 2021 die Angebotsunterlage für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionäre der alstria office REIT-AG, Hamburg, Deutschland, ("alstria") zum Erwerb sämtlicher nennwertloser Inhaberaktien der alstria (ISIN DE000A0LD2U1) (die "alstria-Aktien") gegen eine Geldleistung in Höhe von EUR 19,50 je alstria-Aktie veröffentlicht (das "Übernahmeangebot") (die "Angebotsunterlage"). Die Frist für die Annahme des Übernahmeangebots endete am 17. Januar 2022, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) (die "Annahmefrist").
 
1. Gemäß Ziffer 12.1 der Angebotsunterlage stehen das Übernahmeangebot und die durch die Annahme des Übernahmeangebots zustande gekommenen Verträge unter den in den Ziffern 12.1.1 bis 12.1.5 der Angebotsunterlage beschriebenen Angebotsbedingungen.
 
2. Mit Ablauf der Annahmefrist sind die in Ziffer 12.1.1 (Erreichen der Mindestannahmeschwelle), Ziffer 12.1.3 (Keine Kapitalerhöhung), Ziffer 12.1.4 (Kein Insolvenzverfahren) und Ziffer 12.1.5 (Kein wesentliches Absinken des FTSE EPRA NAREIT Developed Europe Index) der Angebotsunterlage beschriebenen Angebotsbedingungen eingetreten.
 
3. Die in Ziffer 12.1.2 der Angebotsunterlage (Erteilung der außenwirtschaftsrechtlichen Kontrollgenehmigung in Deutschland) beschriebene Angebotsbedingung war bereits vor Ablauf der Annahmefrist am 21. Dezember 2021 eingetreten (wie die Bieterin bereits am 22. Dezember 2021 bekannt gemacht hat).
 
4. Damit sind sämtliche der in Ziffer 12.1 der Angebotsunterlage beschriebenen Angebotsbedingungen eingetreten und das Übernahmeangebot und die durch seine Annahme zustande gekommenen Verträge stehen nicht länger unter Angebotsbedingungen.
 
5. Die endgültige Annahmequote bezüglich der in Ziffer 12.1.1 der Angebotsunterlage beschriebenen Angebotsbedingung (Erreichen der Mindestannahmeschwelle) zum Ablauf der Annahmefrist (sowie Informationen zum Beginn der weiteren Annahmefrist) wird die Bieterin gem. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 voraussichtlich am 20 Januar 2022 veröffentlichen.
 
Die Veröffentlichung steht zur Verfügungim Internet unter: https://www.lake-offer.com
im Internet am: 18.01.2022. 
 
Luxemburg, den 18. Januar 2022
 
Alexandrite Lake Lux Holdings S.à r.l.

Quelle. Bundesanzeiger vom 18. Januar 2022

Zorro Bidco hält nach Abschluss des öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots insgesamt 97 Prozent an zooplus - börslicher Handel der zooplus-Aktien unter anderem an der Frankfurter Wertpapierbörse eingestellt

Corporate News

17. Januar 2022 - London & München - Hellman & Friedman LLC ("Hellman &Friedman" oder "H&F") und der EQT IX Fonds ("EQT Private Equity") haben heute das finale Ergebnis des öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots (das "Delisting-Erwerbsangebot") der Zorro Bidco S.à r.l. ("Zorro Bidco"), einer von durch H&F beratenen Fonds kontrollierten Holdinggesellschaft, für alle ausstehenden Aktien (ISIN: DE0005111702) der zooplus AG ("zooplus" oder die "Gesellschaft"), die nicht bereits durch Zorro Bidco gehalten werden, bekannt gegeben.

Bis zum Ablauf der Annahmefrist am 12. Januar 2022 um Mitternacht (MEZ) ist das Delisting-Erwerbsangebot für insgesamt 533.875 zooplus-Aktien angenommen worden, was einem Anteil von rund 7,5 Prozent aller zooplus-Aktien entspricht. Ausgehend von der Annahmequote des Delisting-Erwerbsangebots zuzüglich des vorangegangenen öffentlichen Übernahmeangebots hat sich Zorro Bidco insgesamt rund 97 Prozent des Grundkapitals von zooplus gesichert. Es wird keine weitere Annahmefrist geben, sodass das Delisting-Angebot am 12. Januar 2022 abgeschlossen wurde.

Mit dem erfolgreichen Closing ist das Delisting wirksam geworden und die zooplus-Aktien sind entsprechend nicht mehr zum Handel im Regulierten Markt und im elektronischen Handelssystem (XETRA) der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen. Der Handel der zooplus-Aktien im Teilbereich Berlin Second Regulated Market der Wertpapierbörse Berlin und im Freiverkehr in Düsseldorf, München, Stuttgart und Hannover, sowie über die Tradegate Exchange, wurde ebenfalls eingestellt.

Im Rahmen der Abwicklung erhalten alle Aktionäre, welche das Delisting-Erwerbsangebot angenommen haben, die Bargegenleistung innerhalb von zehn Bankarbeitstagen nach der Veröffentlichung des Ergebnisses des Delisting-Erwerbsangebots gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpÜG, d.h. voraussichtlich bis spätestens zum 31. Januar 2022.

Die Finanzierung des Delisting-Erwerbsangebots durch Zorro Bidco wird durch Fonds erfolgen, die von H&F sowie von EQT Private Equity verwaltet und beraten werden. EQT Private Equity beabsichtigt, ein gemeinsam kontrollierender Partner mit gleichen Governance-Rechten in einer Holdinggesellschaft von Zorro Bidco zu werden.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.hf-offer.de.

Montag, 17. Januar 2022

Übernahmeangebot für Aktien der Your Family Entertainment AG zu EUR 2,-

Mitteilung meiner Depotbank:

Als Aktionär der YOUR FAMILY ENTER.AG NA macht die Genius Brands International Inc. Ihnen ein Übernahme- und Abfindungsangebot für Ihre Aktien zu den folgenden Konditionen: 

Wertpapiername: YOUR FAMILY ENTER.AG NA
WKN: A161N1
Art des Angebots: Übernahme 
Anbieter: Genius Brands International Inc. 
Zwischen-WKN: A3MQDA
Abfindungspreis: 2,00 EUR je Aktie 
Sonstiges: Mit Weisungserteilung geben Sie als Aktionär automatisch sämtliche unter Ziffer 12.2 der Angebotsunterlage aufgeführten Erklärungen, Weisungen, Aufträge und Vollmachten. 

Alle in- und ausländischen Aktionäre der YOUR FAMILY ENTER.AG NA können dieses Angebot nach Maßgabe der Angebotsunterlage und den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften annehmen. Das schließt Aktionäre mit ein, deren Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlicher Aufenthalt sich im Europäischen Wirtschaftsraum (Europäische Union plus Island, Liechtenstein und Norwegen) befindet. Der Anbieter weist allerdings darauf hin, dass es rechtliche Beschränkungen geben kann, falls Sie dieses Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland annehmen. (...)

Alle Details im Internet 
Diese und alle weiteren Details des Angebots können Sie jederzeit im Internet unter https://gnusbrands.com/pflichtangebot oder im Bundesanzeiger vom 17.01.2022 unter www.bundesanzeiger.de nachlesen.     (...)

_____________

Anmerkung der Redaktion:

Laut Angebotsunterlage (S. 22) ist ein Delisting der Aktien nach Vollzug des Pflichtangebots nicht beabsichtigt. Ein Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag gemäß §§ 291 ff. AktG soll ggf. später erfolgen (S. 21 f).

Sonntag, 16. Januar 2022

Übernahmeangebot für Aktien der Wild Bunch AG zu EUR 10,22

Mitteilung meiner Depotbank:

Die Voltaire Finance B.V., Schiphol (die Bieterin), hat am 25. November 2021 ihre Entscheidung zur Abgabe des Erwerbsangebots gemäß §§ 10 Abs. 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) veröffentlicht. Ebenfalls am 25. November 2021 hat Herr Snijders (der Bieter; gemeinsam mit der Bieterin: die Bieter) den Erwerb der mittelbaren Kontrolle über die Wild Bunch AG gemäß § 35 Abs. 1 WpÜG in Verbindung mit § 10 Abs. 3 WpÜG veröffentlicht.

Die Voltaire Finance B.V. hält gegenwärtig Stück 23.208.586 auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) der Wild Bunch AG (WB-Aktien). Dies entspricht rund 96,93 % des gesamten Grundkapitals und der Stimmrechte der Wild Bunch AG (WB).

Damit ist dieser verpflichtet, nach Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (die BaFin) ein Pflichtangebot nach § 35 WpÜG zu veröffentlichen (kombiniertes Pflicht- und Erwerbsangebot: das Angebot).

Nachdem die BaFin die Veröffentlichung der Angebotsunterlage für das Angebot am 12. Januar 2022 gestattet hat, bieten die Bieter nunmehr an, die WB-Aktien nach Maßgabe der Bestimmungen und Bedingungen der Angebotsunterlage zu folgenden Konditionen zu erwerben:

Gehaltenes Wertpapier 
Wertpapiername: WILD BUNCH AG O.N.
WKN: A2TSU2

Angebot 
Art des Angebots: Übernahme
Zwischen-WKN: A3MQC2
Abfindungspreis: 10,22 EUR je Aktie 

Das Angebot kann innerhalb der Annahmefrist vom 13. Januar bis zum 11. Februar 2022, 24:00 Uhr Mittele angenommen werden. Gültigkeit des Angebots Alle in- und ausländischen Aktionäre der WILD BUNCH AG O.N. können dieses Angebot nach Maßgabe der Angebotsunterlage und den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften annehmen. Das schließt Aktionäre mit ein, deren Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlicher Aufenthalt sich im Europäischen Wirtschaftsraum befindet. Der Anbieter weist allerdings darauf hin, dass es rechtliche Beschränkungen geben kann, falls Sie dieses Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland annehmen. (...)

Alle Details im Internet 
Die Angebotsunterlage, die gemäß WpÜG den Inhalt des Angebots sowie ergänzende Angaben enthält, können Sie insbesondere durch Download über die Internetseite http://www.voltaire-finance-angebot.de abrufen. Auf der genannten Internetseite werden auch sonstige Pflichtveröffentlichungen der Bieter im Zusammenhang mit dem Angebot erfolgen.      (...)

Samstag, 15. Januar 2022

HORNBACH Holding kündigt den Beginn der Annahmefrist für das öffentliche Delisting-Angebot für HORNBACH Baumarkt an

Eine Gruppe - Eine Börsennotierung

- Veröffentlichung der Angebotsunterlage nach Gestattung durch die BaFin.

- Annahmefrist beginnt heute und endet am 22. Februar 2022; keine weitere Annahmefrist vorgesehen.

- Möglichkeit für alle HORNBACH Baumarkt-Aktionäre, ihre Aktien zu einer attraktiven Barabfindung von 47,50 € je Aktie anzudienen. Dies entspricht einer Prämie von 29,4% auf den volumengewichteten Durchschnittskurs der letzten 6 Monate.

- Delisting-Angebot unterliegt keinen Vollzugsbedingungen.

Bornheim (Pfalz), Deutschland, 14. Januar 2022. Die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA ("HORNBACH Holding") macht nach erfolgter Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") die Veröffentlichung der Angebotsunterlage für das öffentliche Delisting-Angebot an alle Aktionäre der HORNBACH Baumarkt AG ("HORNBACH Baumarkt") zum Erwerb für die ausstehenden Aktien, die nicht bereits im Besitz der HORNBACH Holding sind, bekannt. Die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA ist die Muttergesellschaft der HORNBACH-Gruppe. HORNBACH Baumarkt ist der größte operative Teilkonzern (DIY-Einzelhandel) der HORNBACH-Gruppe, der zum 30. November 2021 insgesamt 167 Filialen und Onlineshops in neun europäischen Ländern betreibt.

Die Annahmefrist beginnt heute und endet am 22. Februar 2022 um Mitternacht (MEZ). HORNBACH Baumarkt-Aktionäre können das Delisting-Angebot annehmen, indem sie ihre Aktien zu einem Angebotspreis von 47,50 € in bar je HORNBACH Baumarkt-Aktie andienen. Der Angebotspreis entspricht einer Prämie von 29,4% auf den volumengewichteten Durchschnittskurs der letzten 6 Monate und einer Prämie von 13,8% auf den letzten Schlusskurs vom 17. Dezember 2021, d.h. auf den letzten Schlusskurs vor der Ad-hoc-Mitteilung der HORNBACH Holding, mit der ihre Absicht bekanntgemacht wurde, HORNBACH Baumarkt von der Börse zu nehmen.

HORNBACH Baumarkt-Aktionäre, die das Delisting-Angebot annehmen wollen, sollten sich an ihre jeweilige Depotbank oder ein anderes Wertpapierdienstleistungsunternehmen wenden, bei dem sie ihre HORNBACH Baumarkt-Aktien verwahren.

Wie am 20. Dezember 2021 angekündigt wurde, ist das Delisting der HORNBACH Baumarkt ein logischer Schritt in der Entwicklung des Unternehmens. In Zukunft kann die HORNBACH Holding ihre Sichtbarkeit am Kapitalmarkt verbessern, indem sie eine von zwei Börsennotierungen beendet, Ineffizienzen der alten Struktur beseitigt und eine klare Equity Story als ein börsennotiertes Unternehmen kommuniziert.

Albrecht Hornbach, CEO der HORNBACH Holding, sagt: "Wir ermutigen alle HORNBACH Baumarkt-Aktionäre unser attraktives Angebot anzunehmen, bevor HORNBACH Baumarkt nicht mehr am regulierten Markt notiert ist. HORNBACH Baumarkt-Aktionäre können zudem vom künftigen Wertschöpfungspotenzial der Gruppe profitieren, indem sie ihre Erlöse in Aktien der HORNBACH Holding reinvestieren. Nach dem Delisting werden wir als eine börsennotierte HORNBACH Holding-Gesellschaft flexibler bei der Umsetzung unserer erfolgreichen Strategie sein und unsere Position als eines der attraktivsten Unternehmen für Bau-, Garten- und DIY-Bedarf in Europa stärken."

Unter anderem vorbehaltlich ihrer Prüfung der Angebotsunterlage unterstützen der Vorstand und der Aufsichtsrat von HORNBACH Baumarkt das Delisting-Angebot und beabsichtigen, den Aktionären von HORNBACH Baumarkt zu empfehlen, es anzunehmen. Der Vorstand und der Aufsichtsrat von HORNBACH Baumarkt werden zu gegebener Zeit eine gemeinsame begründete Stellungnahme dazu veröffentlichen.

Das Delisting-Angebot wird nicht verlängert und ist an keinerlei Bedingungen geknüpft. Die Beendigung der Notierung der HORNBACH Baumarkt am regulierten Markt wird voraussichtlich nach Ablauf der Annahmefrist des Delisting-Angebots spätestens Anfang März 2022 wirksam werden. Mit der Beendigung der Börsennotierung wird der Handel mit HORNBACH Baumarkt-Aktien am regulierten Markt eingestellt, was zu einer sehr eingeschränkten Liquidität und Preisverfügbarkeit von HORNBACH Baumarkt-Aktien führen kann. Die Angebotsunterlage und eine unverbindliche englische Übersetzung sind zusammen mit weiteren Informationen zum Delisting-Angebot unter www.pluto-offer.com verfügbar.

Gedruckte Exemplare der deutschen Angebotsunterlage [und einer unverbindlichen englischen Übersetzung] sind kostenlos über die Abwicklungsstelle für das Delisting-Angebot, Deutsche Bank Aktiengesellschaft, TAS, Post-IPO Services, Taunusanlage 12, 60325 Frankfurt, Deutschland, erhältlich (Anfragen per E-Mail an dct.tender-offers@db.com oder per Telefax an +49 (0)69 910 38794).

Freitag, 14. Januar 2022

Aareal Bank AG: Oberlandesgericht Frankfurt am Main bestellt Holger Giese, Friedrich Munsberg und Dr. Ulrich Theileis in den Aufsichtsrat der Aareal Bank

Corporate News

- Bestellung gilt bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung

- Prof. Dr. Hermann Wagner: "Wir begrüßen die Entscheidung des Oberlandesgerichts. Es ist aus unserer Sicht wichtig, schnell wieder einen voll besetzten Aufsichtsrat zu haben. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit den neuen Kollegen, die mit ihrer Expertise und Erfahrung unseren Aufsichtsrat sehr gut ergänzen."


Wiesbaden, 14. Januar 2022 - Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit rechtskräftigem Beschluss dem Antrag der Aareal Bank stattgegeben, mit sofortiger Wirkung Holger Giese, Friedrich Munsberg und Dr. Ulrich Theileis in den Aufsichtsrat der Aareal Bank zu bestellen. Zuvor hatte das Amtsgericht Wiesbaden den Antrag auf gerichtliche Bestellung zurückgewiesen, weil es dafür keine Dringlichkeit erkannt hatte. Dagegen hatte die Aareal Bank Beschwerde eingelegt.

Holger Giese war bis 2020 Chefsyndikus der DB Privat- und Firmenkundenbank AG und General Counsel Private Bank Germany bei der Deutsche Bank AG und ist jetzt als Rechtsanwalt tätig. Davor war er von 2004 bis 2018 Chefsyndikus der Deutsche Postbank AG. Zuvor war er für die Deutsche Post AG und die Westdeutsche Landesbank tätig.

Friedrich Munsberg verfügt über langjährige Bankerfahrung mit den Schwerpunkten gewerbliche Immobilienfinanzierung, Kapitalmarkt & Treasury sowie Staatsfinanzierung. Er war insgesamt 15 Jahre als Vorstand von Pfandbriefbanken tätig, darunter als Vorstandsvorsitzender der Dexia Kommunalbank Deutschland sowie als Vorstand der Düsseldorfer Hypothekenbank und der Münchener Hypothekenbank. Seine Karriere begann er bei der Deutschen Bank.

Dr. Ulrich Theileis war bis Ende 2021 Stellvertretender Vorstandsvorsitzender der L-Bank, Landeskreditbank Baden-Württemberg-Förderbank. Hier verantwortete er mehrere Ressorts, unter anderem das Rechnungswesen, die Marktfolge und vor allem sämtliche IT-Bereiche. Zwischen 1996 und 2012 arbeitete er bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte, seit 2006 als Partner. Während seines Studiums war er am Lehrstuhl für Betriebsinformatik der Universität Bayreuth tätig.

Der Aufsichtsratsvorsitzende der Aareal Bank AG, Prof. Dr. Hermann Wagner, sagte: "Wir begrüßen die Entscheidung des Oberlandesgerichts. In der aktuellen, sehr anspruchsvollen Situation des Unternehmens ist es aus unserer Sicht wichtig, schnell wieder einen voll besetzten Aufsichtsrat zu haben. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit den neuen Kollegen, die mit ihrer Expertise und Erfahrung unseren Aufsichtsrat sehr gut ergänzen."

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Anmerkung der Redaktion zum Hintergrund:

Bei der außerordentlichen Hauptversammlung am 9. Dezember 2021 wurden die bisherigen Aufsichtsratsmitglieder Marija Korsch, Christof von Dryander und Dietrich Voigtländer abberufen. Die von Petrus Advisers vorgeschlagenen Kandidaten Theodor Heinz Laber, Marion Khüny und Joachim Sonne wurden ebenfalls mehrheitlich abgelehnt, so dass drei Aufsichtsratspositionen nicht mehr besetzt waren.
https://spruchverfahren.blogspot.com/2021/12/auerordentliche-hauptversammlung-der.html

Aareal Bank AG: Aareon Vorstandsvorsitzender Manfred Alflen kündigt Rücktritt vom operativen Geschäft zum März 2022 an - Hartmut Thomsen übernimmt den Vorstandsvorsitz

Corporate News

Wiesbaden/Mainz, 13. Januar 2022 - Der Vorstandsvorsitzende der Aareon AG, Dr. Manfred Alflen (61), hat zum 31. März 2022 seinen Rücktritt aus dem operativen Geschäft angekündigt. Zum Nachfolger hat der Aufsichtsrat der Aareon AG zum 1. April 2022 Hartmut Thomsen (50) bestellt, der von SAP zur Aareon wechseln wird.

"Nach 20 Jahren an der Spitze von Aareon möchte ich künftig mehr persönlichen Freiraum haben und mich den Dingen widmen, die während des rasanten und erfolgreichen Wachstums der Aareon zu kurz gekommen sind. Ich werde der Aareon weiter eng verbunden bleiben, möchte aber nicht mehr operativ tätig sein. Daher habe ich den Aufsichtsrat gebeten nach einem Nachfolger zu suchen und freue mich, dass mit Hartmut Thomsen die richtige Person gefunden wurde, um das nächste Kapitel in der Erfolgsgeschichte der Aareon zu schreiben", erklärte Manfred Alflen. Als Mitglied des im Dezember 2020 geschaffenen Advisory Boards wird Manfred Alflen die strategische Entwicklung der Aareon weiter mitgestalten.

Die Aareon hat sich unter der Leitung von Manfred Alflen mit über 4.000 Kunden und über 2.000 Mitarbeitern zum führenden Anbieter von ERP-Software und digitalen Lösungen für die europäische Immobilienwirtschaft und ihre Partner entwickelt und ist aktuell international mit Standorten in neun Ländern vertreten. Das Software-Unternehmen ist eine Tochtergesellschaft der Aareal Bank AG, die 70 Prozent der Anteile hält. 30 Prozent der Anteile sind im Besitz von Advent International.

Hartmut Thomsen ist seit über zehn Jahren bei SAP tätig, seit Mitte Juni 2018 als Leiter der Region Mittel- und Osteuropa. In dieser Rolle verantwortete er die Vertriebs- und Kundenaktivitäten in über 30 Ländern. Davor war Hartmut Thomsen langjähriger Geschäftsführer der SAP Deutschland SE & Co. KG, Chief Operating Officer sowie verantwortlich für den Aufbau von Cloud-Diensten in Mittel- und Osteuropa. Als Experte für digitale Transformation, Technologien und Markteinführungen von Produkten und Lösungen hat er erheblich zum vertrieblichen Erfolg von SAP beigetragen. Vor seinem Eintritt bei SAP bekleidete er Führungsposition bei IBM, Oracle und Siemens Nixdorf.

Hartmut Thomsen sagte: "Die Immobilienbranche und im speziellen die Wohnungswirtschaft sind große und dynamische Märkte und ich freue mich, den digitalen Wandel dieser Branchen weiter voranzutreiben. Die Aareon hat in den letzten Jahren dank Manfred Alflen beeindruckendes Wachstum erzielt. Dieses Wachstum weiter zu beschleunigen ist eine spannende Herausforderung und darauf freue ich mich."

Jochen Klösges, Aufsichtsratsvorsitzender der Aareon, sagte: "Ich freue mich, dass wir mit Hartmut Thomsen einen ausgewiesenen Experten für digitales Wachstum gewonnen haben und bin gespannt auf die neuen Impulse, die er bei der weiteren Expansion und Digitalisierung unseres Geschäfts setzen wird. Gleichzeitig möchte ich Dr. Manfred Alflen für die ausgezeichnete Zusammenarbeit danken. Unter seiner Ägide hat sich die Aareon in beeindruckender Weise zum führenden Software-Unternehmen in der europäischen Immobilienwirtschaft entwickelt. Dafür gilt ihm und seinem Team im Namen des gesamten Aufsichtsrats unser tiefster Dank. Wir freuen uns, dass er uns erhalten bleibt und wir die Zusammenarbeit mit ihm in unserem Advisory Board fortsetzen können."

Übernahmeangebot für Aareal Bank AG: Petrus Advisers will Aktien behalten, VBL nimmt an

Bei dem derzeit laufenden Übernahmeangebot für Aktien der Aareal Bank AG durch die Finanzinvestoren Advent und Centerbridge, ergänzt durch den kanadischen Pensionsfonds CPPIB (über das gemeinsame Übernahmevehikel Atlantic BidCo GmbH) will der aktivistische Aktionär Petrus Advisers seine Aareal-Aktien nicht zu dem angebotenen Preis von EUR 29 einreichen. "Wir sind weiterhin überzeugt, dass es substantiellen unentdeckten sowie unterentwickelten Wert sowohl bei Aareon, der Software-Tochter von Aareal, als auch im Bankgeschäft der Aareal gibt", sagte Petrus-Manager Till Hufnagel dem Handelsblatt. Der faire Wert allein von Aareon betrage EUR 1,7 bis 2,3 Milliarden bzw. EUR 19 bis 26 pro Aareal-Aktie (wobei Aareal nach einem Teilverkauf von 30 % an Advent nur noch 70 % hält), sagte Hufnagel. Zusätzlich sei der Wert der Aareal Bank ohne die Softwaresparte EUR 1,5 bis 1,7 Milliarden bzw. EUR 25 bis 28 pro Aareal-Aktie. "Entsprechend sind wir in keiner Weise am Angebot von Advent und Centerbridge interessiert", sagte Hufnagel.

Mit der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) hat sich nunmehr laut Handelsblatt jedoch ein erster Großaktionär dazu entschieden, das Angebot anzunehmen. Es bleibt allerdings völlig offen, ob in der bis zum kommenden Mittwoch, den 19. Januar 2022, laufenden Annahmefrist auch mindestens 70 % der Aktien angeboten werden.

Petrus Advisers hält derzeit direkt und über Derivate über 15 % an der Aareal Bank. Einem weiteren aktivistischen Aktionär, Teleios Capital, gehören angeblich mehr als fünf Prozent, 7,8 % soll der tschechischen Investor Daniel Kretinsky halten.

Anstehende Spruchverfahren und Maßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt voraussichtlich Minderheitsaktionäre in folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • Aareal Bank AG: Übernahmeangebot
  • ADLER Real Estate AG
  • ADVA Optical Networking SE: Zusammenschlussvereinbarung
  • AGROB Immobilien AG: Übernahmeangebot
  • AKASOL AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, ao. Hauptversammlung am 17. Dezember 2021
  • alstria office REIT-AG: Übernahmeangebot
  • Aves One AG: Delisting-Erwerbsangebot, Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags angekündigt, ggf. Squeeze-out
  • Biotest AG: Übernahmeangebot, ggf. Delisting und Squeeze-out
  • Deutsche Industrie REIT-AG: Delisting-Erwerbsangebot, grenzüberschreitende Verschmelzung geplant
  • Deutsche Wohnen AG: Übernahme
  • FPB Holding Aktiengesellschaft: Squeeze-out, ao. Hauptversammlung am 2. Februar 2022
  • GxP German Properties AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Hauptversammlung voraussichtlich im Q2/2022
  • HELLA GmbH & Co. KGaA: Übernahmeangebot
  • HolidayCheck Group AG: Delisting-Erwerbsangebot
  • HORNBACH Baumarkt AG: Delisting-Erwerbsangebot
  • HumanOptics AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Eintragung am 12. November 2021 und Bekanntmachung am 13. November 2021 (Fristende: 14. Februar 2022)
  • KUKA AG: Squeeze-out, Hauptversammlung voraussichtlich im Mai 2022
  • MyHammer Holding AG: Verschmelzung oder Squeeze-out
  • RIB Software SE: Squeeze-out, Eintragung am 14. Dezember 2021 (Fristende am 14. März 2022)
  • Rocket Internet SE: Rückkaufangebot
  • Sachsenmilch Aktiengesellschaft: Squeeze-out, Eintragung am 4. November 2021 (Fristende am 4. Februar 2022)
  • Schaltbau Holding AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, ao. Hauptversammlung am 3. Februar 2022
  • Sinner Aktiengesellschaft: Squeeze-out, Eintragung und Bekanntmachung am 27. Dezember 2021
  • SinnerSchrader Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out
  • Sport1 Medien AG (früher: Constantin Medien AG): Squeeze-out zugunsten der Highlight Communications AG, Hauptversammlung am 14. Dezember 2021
  • Tele Columbus AG: Squeeze-out?
  • TLG IMMOBILIEN AG
  • VTG AG: Squeeze-out zugunsten der Warwick Holding GmbH, Eintragung und Bekanntmachung am 18. November 2021 (Fristende am 18. Februar 2022)
  • wallstreet:online capital AG (Betreiber von Smartbroker): Squeeze-out, ao. Hauptversammlung am 26. Januar 2022 
  • WESTGRUND Aktiengesellschaft: Squeeze-out, Eintragung am 3. November 2021 und Bekanntmachung am 4. November 2021 (Fristende am 4. Februar 2022)
  • Wild Bunch AG (früher: SENATOR Entertainment AG): Squeeze-out
  • Your Family Entertainment AG: Übernahmeangebot
  • zooplus AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, Delisting-Erwerbsangebot
(Angaben ohne Gewähr) 

Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

ADVA Optical Networking SE: Acorn HoldCo, Inc., senkt die Mindestannahmeschwelle für das Umtauschangebot an die Aktionäre der ADVA

Ad-hoc-Mitteilung nach Artikel 17 der Marktmissbrauchsverordnung (EU) Nr. 596/2014

München, Deutschland, 10. Januar 2022. Acorn HoldCo, Inc. hat am 12. November 2021 eine Angebotsunterlage in Bezug auf ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot (Tauschangebot) an die Aktionäre der ADVA Optical Networking SE ("ADVA") zum Erwerb sämtlicher von ihnen gehaltenen nennwertlosen Inhaberaktien der ADVA veröffentlicht. Der Vollzug des Übernahmeangebots hängt unter anderem von der Annahme des Angebots für mindestens 70 % der zum 31. Oktober 2021 ausgegebenen stimmberechtigten ADVA-Aktien ab, wie in der Angebotsunterlage näher ausgeführt.

Acorn HoldCo, Inc. hat ADVA am 10. Januar 2022, 22.38 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) mitgeteilt, dass sie beabsichtigt, die Mindestannahmeschwelle ihres Übernahmeangebots von 70% auf 60% herabzusetzen. In der Mitteilung wurde darauf hingewiesen, dass es keine weiteren Änderungen des Tauschangebots oder der Angebotsbedingungen mehr geben wird. Sofern die Schwelle von 60% zum Ende der Annahmefrist nicht erreicht wird, werde das Umtauschangebot scheitern. ADVA hat der Herabsetzung anschließend zugestimmt. Die Acorn HoldCo, Inc. beabsichtigt, die entsprechend geänderte Angebotsunterlage unter anderem im Internet unter https://www.acorn-offer.com/ zu veröffentlichen. Für Einzelheiten und insbesondere die Zählweise der für die Mindestannahmeschwelle maßgebenden ADVA-Aktien wird auf die geänderte Angebotsunterlage verwiesen.

Durch die Herabsetzung der Mindestannahmeschwelle verlängert sich die ursprünglich am 12. Januar 2022, 24.00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) auslaufende Annahmefrist von Gesetzes wegen um zwei Wochen. Sie wird nunmehr am 26. Januar 2022, 24.00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) enden.

Vorstand und Aufsichtsrat werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zeitnah eine ergänzende Stellungnahme zu dem geänderten Übernahmeangebot veröffentlichen.

Der Unternehmenszusammenschluss steht weiterhin unter dem Vorbehalt der Erfüllung der Vollzugsbedingungen, insbesondere der herabgesetzten Mindestannahmequote von 60 % und dem Erhalt aller außenwirtschaftsrechtlicher Freigaben.

Disclaimer

Diese Veröffentlichung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von ADVA-Aktien. Die Bedingungen des öffentlichen Übernahmeangebots sowie weitere Bestimmungen zum öffentlichen Übernahmeangebot sind in der am 12. November 2021 veröffentlichten Angebotsunterlage der Acorn HoldCo, Inc. sowie der Änderung zum Angebot enthalten. Anlegern und Inhabern von ADVA-Aktien wird dringend empfohlen, das Angebot sowie alle weiteren Dokumente zu lesen, die das Angebot betreffen, veröffentlicht unter https://www.acorn-offer.com, sowie die begründete Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats von ADVA, veröffentlicht auf der Website von ADVA https://www.adva.com, da sie wichtige Informationen enthalten. 

 Soweit in diesem Dokument in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten sind, stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte "werden", "erwarten", "glauben", "schätzen", "beabsichtigen", "anstreben", "davon ausgehen" und ähnliche Wendungen gekennzeichnet. (...)

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der LHA Internationale Lebensmittelagentur Krause AG: OLG Jena erhöht Barabfindung auf EUR 17,87 (+ 19,13 %)

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der früheren LHA Internationale Lebensmittelagentur Krause AG hat das OLG Jena mit Beschluss vom 5. Januar 2022 den die Spruchanträge abweisenden Beschluss des LG Mühlhausen abgeändert und die Barabfindung je LHA-Aktie auf EUR 17,87 angehoben (während die Hauptaktionärin lediglich EUR 15,- geboten hatte). Der Nachbesserungsbetrag in Höhe von EUR 2,87 je Aktie ist mit 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen.

Das OLG geht von der damals vorgelegten Planung der Gesellschaft aus, nicht von einer von der Antragsgegnerseite erst Ende 2016 in das Verfahren eingeführten revidierten Erfolgsplanungsrechnung (mit geringeren Umsätzen und Jahresergebnissen). Die Antragsgegner hätten ihre Behauptung, die revidierte Planung habe bereits bei der über dem Squeeze-out beschließenden Hauptversammlung vorgelegen, trotz Zeugeneinvernahme des Wirtschaftsprüfers Weicker nicht beweisen können. Auch der zuletzt von den Antragsgegnern vorgelegte Nachprüfungsbericht vom 20. November 2021, welcher nunmehr rückblickend geänderte Planzahlen für 2012 enthalte, könne an dieser Einschätzung nichts ändern. 

Thüringer Oberlandesgericht (OLG Jena), Beschluss vom 5. Januar 2022, Az. 2 W 135/19
Landgericht Mühlhausen, Beschluss vom 31. Januar 2019, Az 1 HK O 2/12 
Vogel u.a. ./. Axel Krause und Rainer Krause (bisher: LHA Holding A. und R. Krause GbR)
52 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Peter Dreier, Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Gnauck, 99084 Erfurt

Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der OSRAM Licht AG: Verhandlung am 23. Juni 2022

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (BuG) der ams-Tochtergesellschaft ams Offer GmbH mit der OSRAM Licht AG, München, als beherrschter Gesellschaft hat das Landgericht München I Termin zur mündlichen Verhandlung auf den 23. Juni 2022. 10:30 Uhr, angesetzt. Bei diesem Termin soll der gerichtlich bestellte Abfindungsprüfer, Herr WP Dr. Matthias Popp, c/o Ebner Stolz, angehört werden.

Im Rahmen des BuG wird den OSRAM-Minderheitsaktionären eine Barabfindung in Höhe von EUR 45,45 je OSRAM-Aktie geboten: SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis: Abfindungsangebot an die außenstehenden Aktionäre der OSRAM Licht AG aufgrund des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags

Bei dem kurz danach veröffentlichten Delisting-Erwerbsangebot gab es EUR 52,30 je OSRAM-Aktie:
SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis: Delisting-Erwerbsangebot für Aktien der OSRAM Licht AG

LG München I, Az. 5 HK O 4509/21
SCI AG u.a. ./. ams Offer GmbH
71 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Andreas Wirth, München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Linklaters LLP, 60329 Frankfurt am Main 

alstria office REIT-AG: Freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an die alstria-Aktionäre durch Brookfield

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung(EU) Nr. 596/2014

- Brookfield sichert sich mehr als 50% der Aktien der alstria office REIT-AG

- Kontrollwechsel im Sinne der Anleihebedingungen eingetreten

- Im Fall einer Absenkung des Ratings aufgrund des eingetretenen Kontrollwechsels sind die Anleihegläubiger berechtigt, die Rückzahlung der Schuldverschreibungen zu 101 % des Nennbetrags zuzüglich nicht gezahlter aufgelaufener Zinsen zu verlangen


Hamburg, 12. Januar 2022 - An diesem Tag hat die Alexandrite Lake Lux Holdings S.à r.l. mit Sitz in Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg (die "Bieterin") in einer Veröffentlichung bekannt gemacht, dass die Bieterin und mit der Bieterin gemeinsam handelnde Personen insgesamt 89.904.173 Aktien und Stimmrechte (50,50 % des ausstehenden Grundkapitals) der alstria office REIT-AG ("alstria", ISIN DE000A0LD2U1) erworben haben. Vorbehaltlich des Eintritts aller Bedingungen des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots der Bieterin, werden diese Aktien und Stimmrechte unter anderem der Brookfield Asset Management Inc. ("Brookfield") zugerechnet mit der Folge, dass Brookfield nach Abwicklung des Übernahmeangebots indirekt mehr als 50% der Stimmrechte und Aktien der Emittentin halten wird.

Der heute von der Bieterin bekannt gemachte Aktienerwerb stellt einen Kontrollwechsel im Sinne der Anleihebedingungen der Festverzinslichen Schuldverschreibungen 2016/2023 (ISIN: XS1346695437), der Festverzinslichen Schuldverschreibungen 2017/2027 (ISIN: XS1717584913), der Festverzinslichen Schuldverschreibungen 2019/2025 (ISIN: XS2053346297) und der Festverzinslichen Schuldverschreibungen 2020/2026 (ISIN: XS2191013171) dar.

Sofern es innerhalb von 120 Tagen nach dem Kontrollwechsel zu einer Absenkung des Ratings aufgrund des eingetretenen Kontrollwechsels kommt, sind die Anleihegläubiger berechtigt, von alstria die Rückzahlung der Festverzinslichen Schuldverschreibungen zu 101 % des Nennbetrags der Festverzinslichen Schuldverschreibungen zuzüglich nicht gezahlter aufgelaufener Zinsen zu verlangen.

ISIN XS1346695437 Fixed Rate Notes 2016/2023, 
ISIN XS1717584913 Fixed Rate Notes 2017/2027, 
ISIN XS2053346297 Fixed Rate Notes 2019/2025, 
ISIN XS2191013171 Fixed Rate Notes 2020/2026, 
ISIN DE000A0LD2U1 alstria share

Dienstag, 11. Januar 2022

Eyemaxx Real Estate AG : Einbeziehung der Aktien an der Wiener Börse beendet

Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR 

Aschaffenburg, den 28. Dezember 2021 - Die Einbeziehung der Aktien der Eyemaxx Real Estate AG (ISIN DE000A0V9L94) am Vienna MTF, Segment direct market der Wiener Börse AG wurde aufgrund des Scheiterns des Sanierungsplanes in Österreich beendet.

TPG Real Estate schließt Erwerb der Studio Babelsberg AG ab

Pressemitteilung vom 3. Januar 2022

TPG Real Estate Partners („TREP"), der auf den Immobilienbereich fokussierte Private-Equity-Investmentarm des alternativen Vermögensverwalters TPG, hat den Erwerb der Studio Babelsberg AG („Studio Babelsberg“) abgeschlossen. Dr. Carl L. Woebcken und Christoph Fisser, CEO bzw. COO von Studio Babelsberg, bleiben mit einer Minderheitsbeteiligung an dem Unternehmen beteiligt.

Am 16. September 2021 hatte TREP den Abschluss einer Vereinbarung zum Erwerb einer Beteiligung an Studio Babelsberg bekanntgegeben. Im Zuge der Vereinbarung erwirbt TREP ein Anteilspaket vom Hauptanteilseigner der Studio Babelsberg AG, der Filmbetriebe Berlin Brandenburg GmbH („FBB“), welche von Dr. Carl L. Woebcken und Christoph Fisser geführt wird. Als Teil der Vereinbarung unterbreitete FBB ein öffentliches Übernahmeangebot zum Erwerb der Mehrheit der Aktien an Studio Babelsberg gegen eine Barzahlung von 4,10 EUR je Studio Babelsberg-Aktie. Das Angebot unterlag einer Mindestannahmeschwelle, die zum Ablauf der Annahmefrist am 29. Oktober 2021 erreicht wurde. Alle Vollzugsbedingungen der Transaktion sind nun erfüllt.

Mit dem Abschluss der Transaktion wird Studio Babelsberg Teil der globalen Studioplattform Cinespace Studios („Cinespace“) von TREP. Cinespace ist der zweitgrößte Studiobetreiber in Nordamerika. Mit dem Erwerb von Studio Babelsberg betreibt Cinespace nun 90 Studios und bringt damit seine Strategie des Aufbaus einer erstklassigen Studioplattform für die führenden Content-Produzenten auf der ganzen Welt voran. Studio Babelsberg wird weiterhin als eigenständige Marke agieren und zugleich von den Ressourcen und dem Netzwerk der globalen Plattform profitieren. Studio Babelsberg blickt auf eine lange Geschichte in der Produktion von erstklassigen Inhalten zurück, darunter finden sich aktuelle deutschsprachige Serien wie DARK, BABYLON BERLIN und 1899 sowie international erfolgreiche Spielfilme wie INGLOURIOUS BASTERDS, V WIE VENDETTA, BRIDGE OF SPIES und kürzlich MATRIX RESURRECTIONS.

„Studio Babelsberg ist weltweit für seine Qualität sowie als Symbol für die kreative Kultur Berlins und Brandenburgs bekannt“, sagte Michael Abel, Partner bei TREP. „Mit Studio Babelsberg haben wir die Gelegenheit gesehen, in einen führenden Studiobetrieb zu investieren, der gut positioniert ist, um von den langfristigen Wachstumstrends im Medien- und Content-Konsum zu profitieren. Wir unterstützen die Strategie und Ausrichtung des Unternehmens und freuen uns darauf, das Geschäft weiter auszubauen.“

„Wir freuen uns, den erfolgreichen Abschluss der Transaktion bekanntzugeben und TREP als unseren neuen Partner willkommen zu heißen“, sagten Dr. Carl L. Woebcken und Christoph Fisser. „Das Team von TREP schätzt unsere traditionsreiche Geschichte und bringt große Expertise und Erfahrung im Aufbau von Unternehmen mit, die Studio Babelsberg helfen, das nächste Kapitel erfolgreich zu schreiben. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit, um unsere Position als Europas führendes Studio gemeinsam weiter zu festigen.“

Über TPG Real Estate Partners

TPG Real Estate Partners („TREP") ist die spezialisierte Plattform für Immobilieninvestments des weltweit tätigen alternativen Asset Managers TPG. Aktuell verfügt TREP über ein verwaltetes Vermögen (AUM) von 5,5 Milliarden US-Dollar. Seit Auflegung des Fonds im Jahr 2009 hat TREP ein differenziertes Investment-Portfolio aufgebaut, das hauptsächlich aus Plattformen und Portfolien in Europa und den USA mit einem hohem Immobilienanteil besteht. TPG wurde 1992 gegründet und verfügt heute über ein verwaltetes Vermögen von rund 109 Milliarden USD mit Investment-Teams und operativen Einheiten an zwölf internationalen Standorten. Weitere Informationen finden Sie unter www.tpg.com.

Montag, 10. Januar 2022

IMMOFINANZ: S IMMO Angebotspreis zu niedrig

Corporate News vom 10. Januar 2022

Das Interesse von Aktionären, ihren Anteil an der IMMOFINANZ zu erhöhen und damit vom attraktiven Wachstumspotenzial des Unternehmens zu profitieren, wird von Vorstand und Aufsichtsrat der IMMOFINANZ begrüßt. Der von S IMMO AG angebotene Preis für die IMMOFINANZ-Aktie spiegelt aber den aktuellen Unternehmenswert, die deutlich positive Unternehmensentwicklung 2021 trotz Corona-Pandemie und das zukünftige attraktive Wachstumspotenzial nicht wider. Vorstand, Aufsichtsrat und Betriebsrat der Gesellschaft beurteilen in den heute veröffentlichten Stellungnahmen den Angebotspreis von EUR 23,00 je Aktie folglich als nicht genügend attraktiv. Vorstand und Aufsichtsrat empfehlen daher den Aktionären, das Teilangebot der S IMMO für rund 10% der ausstehenden Aktien der IMMOFINANZ nicht anzunehmen.

Der von der S IMMO AG (via mittelbare Tochtergesellschaft CEE Immobilien GmbH als Bieterin) in dem Teilangebot gebotene Preis von EUR 23,00 in bar je IMMOFINANZ-Aktie weist deutliche Abschläge zu Referenzwerten für die Bestimmung eines fairen Werts der IMMOFINANZ-Aktie auf. So liegt der Angebotspreis deutlich unter dem aktuellen EPRA NTA je Aktie von EUR 30,77, was einem Abschlag von rund 25% entspricht. Auch im Vergleich zu anderen wichtigen Bewertungskennzahlen, wie EPRA NAV je Aktie oder IFRS-Buchwert je Aktie, ergeben sich hohe Abschläge.

Der Angebotspreis liegt zudem deutlich unter dem Kursniveau der IMMOFINANZ-Aktie vor Ausbruch der COVID-19-Pandemie (knapp EUR 27 im Februar 2020) oder dem durchschnittlichen Kursziel von Analysten von EUR 24,50 (Median) für die IMMOFINANZ-Aktie. "Für die von S IMMO angestrebte rund 25%-Aktionärsposition bei IMMOFINANZ bleibt der angebotene Preis deutlich hinter einem Prämienniveau zurück, das in europäischen Immobiliensektor-Transaktionen im Vergleich geleistet wird", erklären die IMMOFINANZ-Chefs Dietmar Reindl und Stefan Schönauer.

Top-Performance und wertschaffende Wachstumsstrategie


Auch spiegelt der Angebotspreis weder die Top-Performance der IMMOFINANZ im Geschäftsjahr 2021 noch das Potenzial im Rahmen ihrer wertschaffenden Wachstumsstrategie wider. Durch ein erfolgreiches Krisenmanagement, eine ausgewogene Finanzierungsstruktur samt Investment-Grade-Rating und gezielte Wachstumsaktivitäten steigerte die IMMOFINANZ in den ersten drei Quartalen 2021 das operative Ergebnis (+60% auf EUR 180,4 Mio.) und den Konzerngewinn (EUR 295,7 Mio. nach EUR -98,3 Mio.) deutlich. Die IMMOFINANZ erwirtschaftete somit das beste Resultat der letzten 10 Jahre und übertraf damit sogar das bereits sehr gute Vorkrisenniveau aus dem Jahr 2019.

Die IMMOFINANZ wird diesen Erfolgsweg fortsetzen und plant, ihre sehr gute Marktposition weiter zu stärken. Für 2022 ist ein Portfoliowachstum mit den Marken STOP SHOP (größter Retail Park Anbieter Europas) und myhive (innovative und flexible Office-Lösungen) von aktuell EUR 5,0 Mrd. auf rund EUR 6,0 Mrd. geplant. Zudem wird der Einstieg in den Markt für nachhaltiges und leistbares Wohnen (TOP on STOP) zusätzliches Ertragspotenzial und Diversifikation schaffen. Für das Geschäftsjahr 2022 erwartet die IMMOFINANZ daher eine Steigerung des FFO 1 vor Steuern auf mehr als EUR 135 Mio. Davon sollen rund 70% als Dividende an IMMOFINANZ-Aktionäre ausgeschüttet werden.

Vorreiterrolle bei Klimawende in der Immobilienbranche


Die IMMOFINANZ leistet mit ihrer Netto-Null-Emissions-Strategie zudem einen wichtigen Beitrag im Kampf gegen den Klimawandel. Bereits bis 2030 soll der Ausstoß sämtlicher Treibhausgase im Vergleich zu 2019 um 60% reduziert werden. Bis 2040 wird die IMMOFINANZ als einer der führenden europäischen Gewerbeimmobilienkonzerne entlang der gesamten Wertschöpfungskette emissionsfrei sein. Damit wird die Gesellschaft das von der Europäischen Union angestrebte Ziel einer Klimaneutralität bis 2050 deutlich übertreffen. Aufgrund der massiv steigenden Marktnachfrage in Bezug auf nachhaltigkeitsorientierte Anlagen wird diese Vorreiterrolle die Wettbewerbsposition der IMMOFINANZ weiter deutlich stärken.

Dazu die beiden IMMOFINANZ-Chefs Dietmar Reindl und Stefan Schönauer: "Die exzellente Performance der IMMOFINANZ, unser hochwertiges Portfolio und die Vorreiterrolle bei der Klimawende sind ein weiterer Beweis dafür, dass wir in der Krise die richtigen Maßnahmen gesetzt haben und stark für die Zukunft aufgestellt sind. Wir werden unsere Wachstumsstrategie auch weiterhin konsequent fortsetzen und damit Wert für alle unsere Stakeholder schaffen. Unseren Aktionären empfehlen wir daher, das Angebot der S IMMO nicht anzunehmen, da der gebotene Preis den Wert des Unternehmens nicht widerspiegelt. Lassen Sie uns gemeinsam die Zukunft unseres Unternehmens gestalten und das große Potenzial der IMMOFINANZ realisieren!"

Über die IMMOFINANZ


Die IMMOFINANZ ist ein gewerblicher Immobilienkonzern und fokussiert ihre Aktivitäten auf die Segmente Büro und Einzelhandel in acht Kernmärkten in Europa: Österreich, Deutschland, Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Rumänien und die Adriatic-Region. Zum Kerngeschäft zählen die Bewirtschaftung und die Entwicklung von Immobilien. Dabei setzt die IMMOFINANZ stark auf ihre Marken STOP SHOP (Einzelhandel), VIVO! (Einzelhandel) und myhive (Büro), die ein Qualitäts- und Serviceversprechen darstellen. Das Unternehmen besitzt ein Immobilienvermögen von rund EUR 5,0 Mrd., das sich auf rund 210 Objekte verteilt. Das Unternehmen ist an den Börsen Wien (Leitindex ATX) und Warschau gelistet. Weitere Information: https://immofinanz.com

WICHTIGE INFORMATIONEN


Diese Mitteilung der IMMOFINANZ AG (IMMOFINANZ) erfolgt im Zusammenhang mit dem am 23.12.2021 veröffentlichten Übernahmeangebot der CEE Immobilien GmbH (mittelbare Tochtergesellschaft der S IMMO AG) für Aktien der IMMOFINANZ (Übernahmeangebot). Die Veröffentlichung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder eine Aufforderung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf noch ein Angebot zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren der IMMOFINANZ dar. Die Bedingungen und weitere das Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen sind in der von CEE Immobilien GmbH veröffentlichten Angebotsunterlage enthalten. Maßgeblich ist der Inhalt der Angebotsunterlage und die dazu erstatteten Äußerungen von Vorstand und Aufsichtsrat und es wird Investoren und Inhabern von Aktien und anderen Beteiligungspapieren der IMMOFINANZ ausdrücklich empfohlen, diese zu prüfen.

Soweit in dieser Mitteilung in die Zukunft gerichtete Aussagen betreffend IMMOFINANZ oder S IMMO enthalten sind, stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch Worte wie "werden", "erwarten", "glauben", "schätzen", "beabsichtigen", "anstreben", "davon ausgehen" und ähnliche Wendungen gekennzeichnet. (...)

Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der Renk Aktiengesellschaft: Verhandlungstermin pandemiebedingt auf den 2. Juni 2022 verschoben

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der Renk Aktiengesellschaft (Verschmelzung auf die danach in Renk Aktiengesellschaft umfirmierte Rebecca BidCo AG) hat das LG München I den auf den 17. Februar 2022 anberaumten Verhandlungstermin pandemiebedingt auf den 2. Juni 2022, 10:30 Uhr, verschoben.

Bei diesem Termin soll der gerichtlich bestellte Abfindungsprüfer, Herr WP Dr. Torsten Kohl, c/o Flick Gocke Schaumburg Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, angehört werden.

Für Nachbesserungsrechte zu diesem Verfahren wurde bereits ein Kaufangebot zu EUR 1,50 veröffentlicht: https://spruchverfahren.blogspot.com/2021/03/kaufangebot-fur-renk.html

LG München I, Az. 5 HK O 2459/21
Arendts, C. ./. RENK GmbH (zuvor: Renk Aktiengesellschaft, früher: Rebecca BidCo AG)
74 Antragsteller
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, RENK GmbH:
Rechtsanwälte LATHAM & WATKINS LLP, 80539 München

Sonntag, 9. Januar 2022

Bekanntmachung der GRIFOLS, S.A. zum Übernahmeangebot für Biotest-Aktien: Berechtigung zum übernahmerechtlichen Squeeze-out der Biotest-Stammaktien

GRIFOLS, S.A. 
Barcelona 

Bekanntmachung gemäß § 23 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 4 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) 

DIESE BEKANNTMACHUNG UND ANDERE, MIT DEM ÜBERNAHMEANGEBOT IM ZUSAMMENHANG STEHENDE UNTERLAGEN SIND NICHT DAZU BESTIMMT UND DÜRFEN, UNBESCHADET DER NACH DEUTSCHEM RECHT VORGESCHRIEBENEN VERÖFFENTLICHUNGEN IM INTERNET, NICHT IN LÄNDER VERSANDT ODER DORT VERBREITET, VERTEILT ODER VERÖFFENTLICHT WERDEN, IN DENEN DIES RECHTSWIDRIG WÄRE. 

Die GRIFOLS, S.A., Barcelona, Spanien, (die "Bieterin") hat am 26. Oktober 2021 die Angebotsunterlage für ihr öffentliches Übernahmeangebot (Barangebot) (das "Übernahmeangebot") an die Aktionäre der Biotest Aktiengesellschaft, Dreieich, (die "Biotest AG") zum Erwerb sämtlicher, nicht bereits von der Bieterin unmittelbar gehaltenen, auf den Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag der Biotest AG (ISIN DE0005227201) (die "Stammaktien") und sämtlicher, nicht bereits von der Bieterin unmittelbar gehaltenen, auf den Inhaber lautenden Vorzugsaktien ohne Nennbetrag der Biotest AG (ISIN DE0005227235) (die "Vorzugsaktien", und zusammen mit den Stammaktien die "Biotest-Aktien") veröffentlicht. Die Frist für die Annahme des Übernahmeangebots endete am 4. Januar 2022, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) / 18:00 Uhr (Ortszeit New York). 

I. Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpÜG 

1. Bis zum Ablauf der Annahmefrist am 4. Januar 2022, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main), (der "Meldestichtag") ist das Übernahmeangebot der Bieterin für insgesamt 1.121.455 Stammaktien und für insgesamt 43.654 Vorzugsaktien angenommen worden. Für die Stammaktien entspricht das einem Anteil von rund 5,6680 % aller ausgegebenen Stammaktien und daraus folgender Stimmrechte sowie von rund 2,8340 % des Grundkapitals der Biotest AG. Für die Vorzugsaktien entspricht das einem Anteil von rund 0,2206 % aller ausgegebenen Vorzugsaktien sowie von rund 0,1103 % des Grundkapitals der Biotest AG. 

2. Darüber hinaus hielt die Bieterin zum Meldestichtag aufgrund eines mit der Tiancheng International Investment Limited mit Sitz in Hong Kong geschlossenen, aber noch nicht vollzogenen Aktienkaufvertrags über 17.783.776 Stammaktien und 214.581 Vorzugsaktien unmittelbar ein Instrument bezogen auf 17.783.776 Stammaktien gemäß § 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG). Dies entspricht einem Anteil von rund 89,8818 % der Stimmrechte sowie von rund 44,9409 % des Grundkapitals der Biotest AG. 

3. Zum Meldestichtag hielten weder die Bieterin noch mit ihr gemeinsam handelnde Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG oder deren Tochterunternehmen Biotest-Aktien und ihnen waren zum Meldestichtag auch keine Stimmrechte aus Biotest-Aktien nach § 30 WpÜG zuzurechnen. Zudem hielten zum Meldestichtag darüber hinaus weder die Bieterin noch mit ihr gemeinsam handelnde Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG oder deren Tochterunternehmen unmittelbar oder mittelbar Instrumente in Bezug auf Stimmrechte an der Biotest AG, die gemäß § 38 oder § 39 WpHG mitzuteilen wären. 

4. Die Gesamtzahl der Aktien der Biotest AG, für die das Übernahmeangebot bis zum Meldestichtag bereits angenommen worden ist (siehe oben 1.), zuzüglich der auf den Erwerb von Stammaktien bezogenen Instrumente im Sinne des § 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG, die von der Bieterin zum Meldestichtag unmittelbar gehalten werden (siehe oben 2.), beläuft sich folglich auf 18.905.231 Stammaktien und auf 43.654 Vorzugsaktien. Für die Stammaktien entspricht das einem Anteil von rund 95,5498 % aller ausgegebenen Stammaktien und daraus folgender Stimmrechte sowie von rund 47,7749 % des Grundkapitals der Biotest AG. Für die Vorzugsaktien entspricht das einem Anteil von rund 0,2206 % aller ausgegebenen Vorzugsaktien sowie von rund 0,1103 % des Grundkapitals der Biotest AG.

II. Weitere Annahmefrist 

Die Aktionäre der Biotest AG, die das Übernahmeangebot bisher nicht angenommen haben, können das Übernahmeangebot noch innerhalb von zwei Wochen nach der hiermit erfolgten Bekanntmachung, mithin bis zum 

21. Januar 2022, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) / 
18:00 Uhr (Ortszeit New York), 

nach den Bestimmungen der Angebotsunterlage annehmen. 

Das Übernahmeangebot und die durch seine Annahme mit den Biotest-Aktionären zustande kommenden Verträge stehen noch unter den Angebotsbedingungen gemäß Ziffer 12.1 lit. (b) (die Gesamttransaktion wird von den Wettbewerbsbehörden in Deutschland oder, im Falle einer Verweisung, von der Europäischen Kommission freigegeben), lit. (c) (die Gesamttransaktion wird von den Wettbewerbsbehörden in Spanien oder, im Falle einer Verweisung, von der Europäischen Kommission freigegeben) sowie lit. (d) (die Gesamttransaktion wird von den Wettbewerbsbehörden in der Türkei freigegeben), die bis spätestens zum 17. Dezember 2022 kumulativ erfüllt sein müssen (siehe die Bekanntmachung der Bieterin über den Eintritt von Angebotsbedingungen vom 22. November 2021). 

III. Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 WpÜG 

Die Gesamtzahl der Stammaktien der Biotest AG, für die das Übernahmeangebot bis zum Meldestichtag bereits angenommen worden ist (siehe oben 1.), zuzüglich der auf den Erwerb von Stammaktien bezogenen Instrumente im Sinne des § 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG, die von der Bieterin zum Meldestichtag unmittelbar gehalten werden (siehe oben 2.), beläuft sich auf 18.905.231 Stammaktien. Für die Stammaktien entspricht das einem Anteil von rund 95,5498 % aller ausgegebenen Stammaktien und daraus folgender Stimmrechte (siehe oben 4.). 

Nach Eintritt der Angebotsbedingungen nach Ziffer 12.1 der Angebotsunterlage sowie dem Vollzug des Übernahmeangebots und des Aktienkaufvertrags hat die Bieterin damit die für einen Ausschluss der übrigen Aktionäre nach § 39a Abs. 1 Satz 1 WpÜG erforderliche Beteiligungshöhe erreicht, indem ihr Aktien in Höhe von mindestens 95 % des stimmberechtigten Grundkapitals der Biotest AG gehören. Die Bieterin ist daher berechtigt, einen Antrag nach § 39a Abs. 1 Satz 1 WpÜG zu stellen, die übrigen Stammaktien der Biotest AG gegen Gewährung einer angemessenen Abfindung durch Gerichtsbeschluss auf die Bieterin zu übertragen (sog. übernahmerechtlicher Squeeze-out). 

Aktionäre der Biotest AG, die das Übernahmeangebot bis zum Ablauf der weiteren Annahmefrist nicht angenommen haben, können das Übernahmeangebot für Stammaktien innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der oben genannten weiteren Annahmefrist, mithin bis zum 

21. April 2022, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) / 
18:00 Uhr (Ortszeit New York), 

nach den Bestimmungen der Angebotsunterlage annehmen (Andienungsrecht gemäß § 39c WpÜG in Verbindung mit § 39a WpÜG). Die Bieterin wird die weiteren Modalitäten der Annahme und Abwicklung des Angebots für Stammaktien, für die das Angebot im Rahmen des Andienungsrechts innerhalb der vorgenannten Frist angenommen wird, noch gesondert veröffentlichen. 

Barcelona, den 7. Januar 2022 

GRIFOLS, S.A. 
Board of Directors

Biotest AG: Bei Vollzug des Übernahmeangebots wird Grifols, S.A. mehr als 95,5498 % der Stimmrechte halten

Mitteilung gemäß Art. 17 EU-Marktmissbrauchsverordnung (MAR)

Dreieich, 7. Januar 2022. Die Grifiols, S.A. hat heute gemäß §§ 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, Nr. 4 WpÜG auf ihrer Internetseite unter https://www.grifols.com/en/biotest-voluntary-takeover-offer veröffentlicht, dass sie ein Instrument gemäß § 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bezogen auf 17.783.776 Stammaktien hält, das einem Anteil von rund 89,88 % der Stimmrechte an der Biotest AG entspricht. Außerdem gibt die Grifols, S.A. in der Veröffentlichung an, dass die Gesamtzahl der Aktien der Biotest AG, für die das Übernahmeangebot der Grifols, S.A. vom 26. Oktober 2021 bis zum Ablauf der Annahmefrist (4. Januar 2022, 24:00 Uhr Ortszeit Frankfurt am Main) angenommen wurde, zuzüglich der aus dem obengenannten Instrument folgenden Stimmrechte, rund 95,5498 % der Stimmrechte und rund 47,7749 % des Grundkapitals der Biotest AG entspricht. Der Vollzug des Übernahmeangebots hängt noch vom Eintritt mehrerer Angebotsbedingungen ab.

Laut der heutigen Veröffentlichung wird die Grifols, S.A. nach Vollzug des Übernahmeangebots berechtigt sein, einen Antrag nach § 39a Abs. 1 Satz 1 WpÜG zu stellen, die übrigen Stammaktien der Biotest AG gegen Gewährung einer angemessenen Abfindung durch Gerichtsbeschluss auf sie zu übertragen (sog. "Squeeze-out"). Für die Vorzugsaktien der Biotest AG gilt dies nicht. Die Grifols, S.A. gab in Ziffer 9.4 der am 26. Oktober 2021 veröffentlichten Angebotsunterlage die Absicht an, im Falle der Erreichung der hierfür maßgeblichen Schwellenwerte die verschiedenen gesetzlichen Möglichkeiten zu prüfen, nach Vollzug einen sog. "Squeeze-out" durchzuführen.

Biotest Aktiengesellschaft
Der Vorstand