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Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...

Donnerstag, 7. Oktober 2021

Netto-Leerverkaufspositionen ADLER Group

Aus der Mitteilung im Bundesanzeiger:

Susquehanna International Holdings LLC :  Adler Group  LU1250154413     1,10 %   2021-10-06

Anmerkung der Redaktion: Reduzierung von zuletzt 1,21 % (5. Oktober 2021)

EQT AB: Frist für die Annahme des Übernahmeangebots von EQT Private Equity an die zooplus-Aktionäre beginnt

PRESSEMITTEILUNG 6. Oktober 2021

- Die Angebotsunterlage wurde nach Genehmigung der BaFin heute veröffentlicht

- Ab heute können zooplus-Aktionäre ihre Aktien zu einem Preis von EUR 470 je Aktie in bar an EQT Private Equity verkaufen - die Annahmefrist läuft voraussichtlich bis zum 3. November 2021

- Das Angebot ist strategisch attraktiv und wird zooplus unterstützen, seine Führungsposition auf dem europäischen Markt für Online-Heimtierbedarf langfristig auszubauen. EQT bringt jahrzehntelange Erfahrung im Heimtierbereich und ausgewiesene Expertise bei der Einführung und Weiterentwicklung neuer Technologien und Plattformen ein. Darüber hinaus wird zooplus von einer stabilen Eigentümerstruktur und erhöhten finanziellen Flexibilität bei der beschleunigten Umsetzung von Investitionen profitieren

- Der Angebotspreis liegt 69 Prozent über dem letzten unbeeinflussten Schlusskurs der zooplus Aktie vom 12. August 2021, entspricht einer Prämie von 81 Prozent gegenüber dem volumengewichteten Drei-Monats-Durchschnittskurs vom 12. August 2021 und reflektiert einen Aufschlag von EUR 10 je Aktie gegenüber dem früher veröffentlichten Angebot von Hellman & Friedman

- Vorstand und Aufsichtsrat von zooplus haben das Übernahmeangebot von EQT Private Equity begrüßt


Die Pet Bidco GmbH ("Pet BidCo"), eine Holdinggesellschaft des EQT IX Fonds ("EQT Private Equity"), hat nach erfolgter Genehmigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") heute die Angebotsunterlage für das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot (das "Übernahmeangebot") für alle Aktien der zooplus AG ("zooplus", ISIN: DE0005111702) veröffentlicht. Pet BidCo bietet den Aktionären von zooplus EUR 470 je Aktie in bar.

Die Angebotsfrist für das Übernahmeangebot beginnt heute und endet voraussichtlich am 3. November 2021 um Mitternacht (MEZ). Während dieser Zeit können zooplus-Aktionäre das Übernahmeangebot annehmen und ihre Aktien der Pet BidCo andienen. Aktionäre sollten sich bei ihren Banken nach eventuellen Fristen erkundigen, die gegebenenfalls ein Tätigwerden noch vor dem offiziellen Ende der Angebotsfrist erfordern. zooplus-Aktionäre, die ihre Aktien bereits in das früher veröffentlichte Übernahmeangebot der Zorro Bidco S.à r.l., die durch von Hellman & Friedman LLC beratene Fonds kontrolliert wird, eingeliefert haben, sollten sorgfältig prüfen, ob ihnen ein Rücktrittsrecht zusteht, damit auch sie das Übernahmeangebot von Pet BidCo annehmen können, welches einen Aufschlag von EUR 10 je Aktie gegenüber dem Angebot von Hellman & Friedman bietet.

Für den Vollzug des Übernahmeangebots ist das Erreichen einer Mindestannahmeschwelle von 50 Prozent des Grundkapitals zuzüglich einer zooplus Aktie, die Erteilung der fusionskontrollrechtlichen Freigabe sowie die Erfüllung weiterer üblicher Bedingungen notwendig. Die näheren Einzelheiten des Übernahmeangebots sind in der Angebotsunterlage beschrieben. Vorbehaltlich der Erfüllung der Angebotsbedingungen wird der Abschluss des Übernahmeangebots im vierten Quartal 2021 erwartet. Pet BidCo beabsichtigt nicht, nach Vollzug des Übernahmeangebots einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit zooplus abzuschließen.

Das Angebot bietet zooplus-Aktionären eine Prämie von 69 Prozent auf den letzten unbeeinflussten Schlusskurs der zooplus Aktie vom 12. August 2021, eine Prämie von 81 Prozent gegenüber dem volumengewichteten Drei-Monats-Durchschnittskurs vom 12. August 2021 sowie einen Aufschlag von EUR 10 je Aktie gegenüber dem bereits früher veröffentlichten Angebot von Hellman & Friedman. Pet BidCo und zooplus haben am 25. September 2021 eine Investorenvereinbarung abgeschlossen. Sowohl Vorstand als auch Aufsichtsrat von zooplus haben das Angebot von EQT Private Equity begrüßt.

Durch die im Rahmen der Investorenvereinbarung beschlossene strategische Partnerschaft zwischen zooplus und EQT Private Equity soll das Unternehmen beim Ausbau seiner führenden Position auf dem europäischen Heimtiermarkt unterstützt werden. Dies betrifft insbesondere die vorgesehene Strategie zur Erweiterung der bestehenden Plattform mit dem Ziel, den Kundenfokus durch ein umfangreiches Sortiment an hochwertigen Produkten, Beratung und Dienstleistungen weiter zu schärfen. EQT bringt umfangreiche und jahrzehntelange Erfahrung im Heimtierbereich und ausgewiesene Expertise bei der Einführung und Weiterentwicklung neuer Technologien und Plattformen ein. Darüber hinaus wird zooplus von einer stabilen Eigentümerstruktur und erhöhten finanziellen Flexibilität bei der beschleunigten Umsetzung von Investitionen profitieren. Mit der Unterstützung von EQT als Partner kann zooplus künftig intensiver in langfristiges Wachstum und Wertgenerierung investieren, insbesondere zur weiteren Verbesserung des Angebots für Kunden, in den Ausbau einer erstklassigen Logistik- und Fulfillment-Infrastruktur, die Einführung neuer Produkte und Dienstleistungen und in ein erstklassiges Personalmanagement.

Die Angebotsunterlage ist ab sofort online verfügbar unter www.eqt-offer.com. Neben der deutschen Fassung der Angebotsunterlage steht auch eine unverbindliche englische Sprachversion unter derselben Internetadresse zur Verfügung.

FAURECIA VERÖFFENTLICHT EIN ÖFFENTLICHES ÜBERNAHMEANGEBOT FÜR HELLA

Pressemitteilung 

Nanterre (Frankreich), 27. September 2021  

- Hella Aktionäre können von heute an bis zum 25. Oktober 2021 ihre Aktien andienen 

- Faurecia bietet eine Bargegenleistung von €60 je Aktie, was einer attraktiven Prämie für die Hella Aktionäre darstellt 

Faurecia, mit ihrer hunderprozentigen Tochtergesellschaft Faurecia Participations GmbH als Bieterin, hat heute die Angebotsunterlagen für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot in Form eines Barangebots für alle ausstehenden Aktien von Hella, einem bedeutenden Akteur für Lichttechnik und Elektronik in der Automobilindustrie mit Sitz in Lippstadt, Deutschland, veröffentlicht. 

Der Angebotspreis beträgt €60,00 in bar je Aktie. Dies entspricht einer Gesamtgegenleistung von €60,96 (einschließlich der erwarteten Dividende in Höhe von €0,96 je Aktie, die von Hella an die Hella Aktionäre vor dem Vollzug des Angebots zu zahlen ist). Dies entspricht einer attraktiven Prämie von 33% gegenüber dem letzten unbeeinflussten Aktienkurs von €45,8.1 

Die erste Annahmefrist beginnt heute und wird am 25. Oktober 2021 um 24:00 MESZ enden. Eine zweite Annahmefrist soll am 29. Oktober 2021 beginnen und am 11. November 2021 um 24:00 MESZ enden. Während dieser Fristen haben die Hella Aktionäre die Möglichkeit das Übernahmeangebot anzunehmen und ihre Aktien anzudienen. 

Die detaillierten Bestimmungen des Angebots und die Bedingung zum Vollzug können der Angebotsunterlage entnommen werden, die heute veröffentlich wurde. Hella Aktionäre sollten ihre jeweilige Depotbank kontaktieren, um ihre Aktien anzudienen. 

Durch den Zusammenschluss von Faurecia und Hella wird der siebtgrößte globale Automobilzulieferer geschaffen. Der Fokus wird auf vier Wachstumsfelder liegen, die sich klar an den Megatrends der Automobilindustrie orientieren: 

- Elektromobilität (inkl. Wasserstofflösungen), 
- ADAS (innovative Fahrerassistenzsysteme) und autonomes Fahren, 
- Cockpit der Zukunft, 
- Lifecycle Value Management. 

Das kombinierte Unternehmen wird ein führender Technologie-Akteur mit einem Fokus auf sechs Geschäftsbereiche. Fünf dieser Geschäftsbereiche, Elektronik, Lichttechnik, Sitzkomponenten, Interieur und emissionsfreie Mobilität, werden jeweils einen Umsatz von €3 Mrd. überschreiten. Der neu geschaffene Geschäftsbereich, Life Cycle Value Management, wird schnell wachsen, um eine führende Stellung einzunehmen. 

Faurecia hat mit Hella ein Business Combination Agreement geschlossen. Diese Vereinbarung sieht vor, vorbehaltlich der Prüfung der Angebotsunterlage, dass die Komplementärin und der Aufsichtsrat von Hella das Angebot unterstützen und den Hella Aktionären empfehlen, das Angebots anzunehmen. 

Der Vollzug des Angebots unterliegt üblichen Vollzugsbedingungen, wie in der Angebotsunterlage beschrieben. Das Angebot unterliegt keiner Mindestannahmeschwelle. 

Wie am 14. August 2021 angekündigt, hat Faurecia mit dem Familienpool und mit Hella eine Vereinbarung zum Kauf von 60% der Aktien des Familienpools zu einem Preis von €60 je Aktie abgeschlossen, welcher durch eine Mischung aus einer Bargegenleistung und Aktien von Faurecia gezahlt wird. 

Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage ist durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gestattet worden; diese ist abrufbar unter www.faurecia-offer.com. Neben der deutschen Fassung der Angebotsunterlage ist auch eine unverbindliche englische Fassung der Angebotsunterlage unter dieser Internetadresse abrufbar. 

Faurecia wird von Lazard als Finanzberater bei der Transaktion, von Berenberg und J.P. Morgan als Kapitalmarktberater und von White & Case als Rechtsberater beraten.

_________
1 Der unbeeinflusste Aktienkurs ist Hellas Aktienkurs vom 26. April 2021.

Übernahmeangebot für HELLA-Aktien (ISIN: DE000A13SX22)

Mitteilung meiner Depotbank:

Für oben genannten Titel wurde ein Abfindungsangebot bekannt gegeben. Sofern Sie das Angebot nicht wahrnehmen möchten, ergibt sich für Sie kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Details können Sie der nachfolgenden Übersicht entnehmen. 

Barabfindung: EUR 60,00
Ausübungszeitraum:  27.09.2021 bis 25.10.2021 

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der allein verbindlichen Angebotsunterlage, die im Internet unter www.faurecia-offer.com abgerufen werden kann. 

Im Falle Ihrer Weisung erfolgt zunächst eine Umbuchung in die Wertpapierkennnummer A3E5DP (zum Verkauf eingereichte Aktien). Diese Gattung wird bis längstens drei Bankarbeitstage vor der Abwicklung des Angebotes im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt. 

Die Bieterin plant eventuell eine weitere Annahmefrist. In diesem Fall werden Sie jedoch noch einmal gesondert informiert. 

Bei dieser Kapitalmaßnahme bestehen Restriktionen für bestimmte Länder.   (...)

__________

Zur Meldung über das Business Combination Agreement: 

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Covivio Office AG (vormals: Godewind Immobilien AG)

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Squeeze-out bei der Covivio Office AG hat das LG Frankfurt am Main die eingegangenen Spruchanträge zu dem führenden Verfahren (Az. 3-05 O 63/21) verbunden. Gleichzeitig hat es Herrn Rechtsanwalt Dr. Daniel Lochner, 53115 Bonn, zum gemeinsamen Vertreter bestellt.

Nach Maßgabe des Übertragungsbeschlusses erhielten die ausgeschlossenen Covivio-Office-Minderheitsaktionäre eine von der Covivio Office Holding GmbH zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 6,42 je Aktie.

LG Frankfurt am Main,  Az. 3-05 O 63/21
Hoppe u.a. ./. Covivio Office Holding GmbH
53 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Daniel Lochner, c/o MEILICKE  HOFFMANN & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater mbB, 53115 Bonn

Studio Babelsberg AG: Vereinbarung zum Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an Studio Babelsberg AG

20.09.2021

TPG Real Estate Partners schließt Vereinbarung zum Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an Studio Babelsberg AG

Die Hauptaktionärin der Studio Babelsberg AG, Filmbetriebe Berlin Brandenburg GmbH, hat heute mit der Firma TPG Real Estate Partners (TREP) eine Vereinbarung abgeschlossen, die TREP ermöglichen soll, eine Mehrheitsbeteiligung an der Studio Babelsberg AG zu erwerben. Die Vereinbarung beinhaltet, dass in der kommenden Woche ein öffentliches Angebot an alle Aktionärinnen und Aktionäre der Gesellschaft abgegeben werden soll. Der Vorstand und der Aufsichtsrat begrüßen dieses öffentliche Angebot und werden die Investition unterstützen.

Hierzu Dr. Carl Woebcken, Vorstandsvorsitzender, und Christoph Fisser, Vorstand Studio Babelsberg AG:

„Stellvertretend für das gesamte Management-Team begrüßen und unterstützen wir das Investment von TREP in die Studio Babelsberg AG. Das Netzwerk und die Finanzierungsmöglichkeiten von TREP sowie die solide Geschäftsgrundlage von Studio Babelsberg werden unsere Position als führender Produktionsstandort in Europa weltweit stärken. Gemeinsam wollen wir unseren Standort ausbauen und Investitionen in neue Technologien und Produktionsmethoden sichern.“

Dr. Roland Folz, Aufsichtsratsvorsitzender der Studio Babelsberg AG, ergänzt:

„Der Aufsichtsrat ist über die Kooperationsverhandlungen informiert und unterstützt das öffentliche Kaufangebot. Wir sind überzeugt, dass die Investition von TREP das Unternehmen zukünftig noch wettbewerbsfähiger machen wird."

Die Angebotsunterlagen werden zu gegebener Zeit unter der URL https://www.studiobabelsberg.com/unternehmen/investor-relations abrufbar sein und zudem über den elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Der Vorstand wird sich erst mit Bekanntgabe des öffentlichen Angebots weitergehend äußern können.

Anstehende Spruchverfahren und Maßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt voraussichtlich Minderheitsaktionäre in folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren:

  • ADLER Real Estate AG
  • ADVA Optical Networking SE: Zusammenschlussvereinbarung
  • AGROB Immobilien AG: Übernahmeangebot
  • AKASOL AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out
  • Allgemeine Gold- und Silberscheideanstalt Aktiengesellschaft (Agosi): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Eintragung und Bekanntmachung am 16. September 2021 (Fristende am 16. Dezember 2021)
  • Aves One AG
  • Biotest AG
  • Deutsche Wohnen AG: Übernahme
  • ERLUS Aktiengesellschaft: Eintragung des Squeeze-out-Beschlusses am 6. August 2021 und Bekanntmachung am 7. August 2021 (Fristende am 8. November 2021)
  • GxP German Properties AG

  • HELLA GmbH & Co. KGaA: Übernahmeangebot
  • HolidayCheck Group AG: Delisting-Erwerbsangebot
  • HumanOptics AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, außerordentliche Hauptversammlung am 6. Juli 2021
  • i:FAO Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Eintragung bei der übernehmenden Amadeus Corporate Business AG am 26. August 2021 und Bekanntmachung am 27. August 2021 (Fristende: 29. November 2021)
  • ISRA VISION PARSYTEC AG: Squeeze-out, Eintragung und Bekanntmachung am 25. August 2021 (Fristende: 25. November 2021)
  • KUKA AG
  • MAN SE: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Volkswagen-Tochtergesellschaft Traton SE, Eintragung am 31. August 2021 (Fristende am 30. November 2021)
  • MyHammer Holding AG: Verschmelzung oder Squeeze-out
  • Nymphenburg Immobilien Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Bekanntmachung am 15. September 2021 (Fristende am 15. Dezember 2021)
  • Odeon Film AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Eintragung am 24. August 2021 und Bekanntmachung am 25. August 2021 (Fristende: 25. November 2021)
  • RIB Software SE: Squeeze-out, ao. Hauptversammlung am 3. November 2021
  • Sachsenmilch Aktiengesellschaft: Squeeze-out, Hauptversammlung am 9. September 2021
  • SAINT-GOBAIN ISOVER G+H Aktiengesellschaft: Squeeze-out, Eintragung und Bekanntmachung am 2. September 2021 (Fristende am 2. Dezember 2021)
  • Schaltbau Holding AG: Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags geplant
  • Sport1 Medien AG (früher: Constantin Medien AG): Squeeze-out angekündigt
  • Tele Columbus AG
  • VTG AG: Squeeze-out zugunsten der Warwick Holding GmbH (über Wertpapierdarlehen der Joachim Herz Stiftung), ao. Hauptversammlung am 22. September 2021
  • WESTGRUND Aktiengesellschaft: Squeeze-out bereits Ende 2016 angekündigt, 2020 bestätigt, ao. Hauptversammlung am 9. Juni 2021, Eintragung soll durch Anfechtungsklage verzögert worden sein
  • zooplus AG: Übernahmeangebote
(Angaben ohne Gewähr) 

Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der AMIRA Verwaltungs AG

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Die Hauptversammlung der (früheren) AMIRA Verwaltungs AG hatte am 24. Februar 2021 dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out zugunsten der damaligen Blitz 11-263 SE (Amtsgericht München, HRB 194352) als übernehmendem Rechtsträger zugestimmt. Der verschmelzungsrechtliche Squeeze-out wurde am 28. Mai 2021 in das Handelsregister der AMIRA Verwaltungs AG und am 7. Juni 2021 in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft eingetragen und am 8. Juni 2021 bekannt gemacht. Die Hauptaktionärin hatte zunächst eine Barabfindung in Höhe von EUR 1.632,- angeboten und diese dann auf EUR 1.710,- je AMIRA-Aktie erhöht. 

Mehrere ausgeschlossene Minderheitsaktionäre (darunter die Aktionärsvereinigung SdK) haben eine gerichtliche Überprüfung der angebotenen Barabfindung beantragt. Das LG München I hat die zulässigen Spruchanträge zu dem führenden Verfahren mit dem Aktenzeichen 5 HK O 8626/21 verbunden.

LG München I,  Az. 5 HK O 8626/21
SCI AG u.a. ./. AMIRA VERWALTUNGS SE (früher: Blitz 11-263 SE)
25 Antragsteller

Mittwoch, 6. Oktober 2021

Adler Group S.A.: Erstes Statement zum Report von Viceroy

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Berlin, 06. Oktober 2021 - Die ADLER Group S.A. ("ADLER") ist Gegenstand eines heute veröffentlichten Reports des Unternehmens "Viceroy Research", hinter dem der als Shortseller tätige Investor Fraser Perring steht. Dieser Report enthält Unterstellungen, die ADLER auf das Schärfste zurückweist.

Ein zentraler Vorwurf lautet, dass die von ADLER in ihren Bilanzen angesetzten Immobilienwerte überhöht seien. Dies ist nachweislich falsch. Die angesetzten Immobilienwerte wurden von unabhängigen, marktführenden Immobilienbewertern ermittelt und von finanzierenden Banken selbständig überprüft. Anders als in dem Report dargestellt, hat ADLER allein in den vergangenen zwölf Monaten mehrere Portfolien an institutionelle Investoren verkauft, bei denen der Kaufpreis über dem von ADLER ausgewiesenen Bilanzwert lag. Details hierzu sind den jeweiligen Pressemitteilungen zu entnehmen. Zudem wurde die ADLER wie bereits mitgeteilt auch in den letzten Tagen und Wochen von mehreren institutionellen Interessenten angesprochen, die große Teile ihres mieteinnahmengenerierenden Portfolios erwerben möchten. Im Rahmen der aktuell laufenden Prüfung strategischer Handlungsoptionen werden diese Anfragen derzeit geprüft.

Entsprechend liegt - anders als im Report behauptet - kein Kündigungsgrund (Default) unter den von der ADLER und deren Töchtern begebenen Anleihen vor.

Der 61 Seiten lange Report enthält zahlreiche weitere nicht zutreffende Anschuldigungen. ADLER bereitet derzeit eine ausführliche Replik zu diesen Anschuldigungen vor und wird zeitnah dazu Stellung nehmen.

Netto-Leerverkaufspositionen ADLER Group bzw. ADLER Real Estate

Susquehanna International Holdings LLC:   Adler Group LU1250154413 1,21 %  2021-10-05

Gladstone Capital Management LLP:  ADLER Real Estate Aktiengesellschaft LU1250154413 1,41 %  2021-10-05

Montag, 4. Oktober 2021

Weiteres Kaufangebot für Aktien der VSM Vereinigte Schmirgel- und Maschinen-Fabriken AG zu EUR 175,-

Mitteilung meiner Depotbank:

Als Aktionär der VSM VER.SCHMIR.U.MA.O.N. macht die Pferd Rüggeberg GmbH, Marienheide, und die Zündwarenfabrik Starcke GmbH & Co. KG, Melle, Ihnen ein Kaufangebot für Ihre Wertpapiere zu den folgenden Konditionen: 

Wertpapiername: VSM VER.SCHMIR.U.MA.O.N. 
WKN: 763700 
Art des Angebots: Kaufangebot 
Anbieter: Pferd Rüggeberg GmbH und Zündwarenfabrik Starcke GmbH & Co. KG 
Abfindungspreis: 175,00 EUR je Aktie     (...)

_________

Anmerkung der Redaktion:

Zu dem etwas höheren Handel der VSM-Aktien bei Valora:

Weiteres Übernahmeangebot für Aktien der Dahlbusch Aktiengesellschaft

Mitteilung meiner Depotbank:

Als Aktionär der DAHLBUSCH AG ST O.N. macht die Taunus Capital Management AG Ihnen ein Übernahme- und Abfindungsangebot für Ihre Aktien zu den folgenden Konditionen: 

Wertpapiername: DAHLBUSCH AG ST O.N.
WKN: 521300
Art des Angebots: Übernahme 
Anbieter: Taunus Capital Management AG
Abfindungspreis: 135,00 EUR je Aktie 

Das Angebot ist auf 2.500 Aktien begrenzt. Sollten mehr Aktien zum Kauf angeboten werden, erfolgt die Annahme in der Reihenfolge des Eingangs der Annahmeerklärungen. 

 Das Angebot endet am 22.10.2021, 18:00 Uhr.      (...)

ADLER Real Estate AG: ADLER Real Estate Aktiengesellschaft prüft Einleitung einer Sondierung strategischer Handlungsmöglichkeiten

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 

NICHT ZUR VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE IN ODER INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN

Berlin, 4. Oktober 2021:

Die ADLER Real Estate Aktiengesellschaft ("ADLER Real Estate") wurde von ihrer Mehrheitsaktionärin ADLER Group S.A. darüber informiert, dass die ADLER Group S.A. heute entschieden hat, eine grundlegende Überprüfung strategischer Handlungsmöglichkeiten einzuleiten, nachdem sie von mehreren institutionellen Interessenten Angebote in Bezug auf Teile ihres mieteinnahmengenerierenden Portfolios erhalten hat. Ziel etwaiger Handlungen ist die Verringerung des Verschuldungsgrades der ADLER Group S.A.

Vorbehaltlich der Zustimmung ihres Aufsichtsrats wird die ADLER Real Estate ihrerseits eine grundlegende Überprüfung ihrer eigenen strategischen Handlungsmöglichkeiten einleiten. Dieser Prozess könnte zum Verkauf eines wesentlichen Teils des von der ADLER Real Estate direkt und/oder indirekt gehaltenen mieteinnahmengenerierenden Immobilienbestandes führen. Mögliche Erlöse könnten zur Rückzahlung oder zum Rückkauf von Anleihen sowie für weitere noch zu bestimmende Maßnahmen verwendet werden.

Die Ergebnisse der Überprüfung der strategischen Handlungsmöglichkeiten werden unverzüglich kommuniziert.

Unser Blog "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" ist für den Smeil Award 2021 nominiert

Samstag, 2. Oktober 2021

IVA zum Überprüfungsverfahren BWT AG

IVA-News Nr. 09

Das zuständige Gericht in Wels hat, dem Gutachten des Gremiums folgend, eine Nachbesserung auf 23,00 EUR je Aktie festgesetzt, das entspricht einer baren Zuzahlung je Aktie in Höhe von EUR 6,49 (eine Barabfindung von EUR 16,51 wurde bereits geleistet). Ein Rechtsmittelverfahren ist anhängig, weshalb mit erheblichen zeitlichen Verzögerungen zu rechnen ist.

Quelle: IVA - Interessenverband für Anleger

IVA zum Überprüfungsverfahren conwert SE

IVA-News Nr. 09

Der Sachverständige Prof. Dr. Klaus Rabel hat einen Zwischenbericht an das Gremium erstattet und wurde vom Gremium ersucht, das Thema Relevanz des Börsenkurses für die Wertableitung einer noch detaillierteren Prüfung zu unterziehen. Mit der Erstattung des Gutachtens durch Prof. Rabel ist im September 2021 zu rechnen. Die Durchführung einer Verhandlung mit Parteien wurde für Oktober 2021 anvisiert.

Quelle: IVA - Interessenverband für Anleger

IVA zum Überprüfungsverfahren Intercell/Valneva

IVA-News Nr. 09

In der letzten Verhandlung im Mai 2021 hat das Gremium eine Gutachtensergänzung bzw. -erweiterung beschlossen und eine weitere Verhandlung für September 2021 in Aussicht gestellt. Die Antragsgegnerin Valneva SE (inzwischen in anderem Zusammenhang immer wieder in den Medien) sprach sich gegen die Gutachtensergänzung bzw. -erweiterung aus. Diese liegt den Parteien bis dato noch nicht vor, auch einen neuen Verhandlungstermin beim Gremium gibt es noch nicht.

Quelle: IVA - Interessenverband für Anleger

IVA zum Überprüfungsverfahren BUWOG AG

IVA-News Nr. 09

Der Sachverständige MMag. Alexander Enzinger stellte in seinem Gutachten fest, dass die gewährte Barabfindung von 29,05 EUR je Aktie nicht angemessen ist und kam auf eine Bandbreite von 32,13 EUR bis 34,52 EUR je Aktie. In der Verhandlung vor dem Gremium am 21.06.2021 erfolgte die Erörterung des SV-Gutachtens. Der Antragsgegnerin VONOVIA SE wurde aufgetragen, zur Aufrechterhaltung der Schwärzungen aufgrund behaupteter Geschäftsgeheimnisse Stellung zu nehmen. Weiters wurde es den Parteien freigestellt, ergänzende Fragen an den Sachverständigen zu stellen. Im Anschluss an die Beantwortung der Fragen durch den Sachverständigen ist beabsichtigt, eine neue Verhandlung mit Parteien abzuhalten.

Quelle: IVA - Interessenverband für Anleger

Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der Ehlebracht AG: Verhandlungstermin auf den 26. Januar 2022 verschoben

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der Ehlebracht AG (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out) hat das Landgericht Dortmund kürzlich den Termin zur Verhandlung und Anhörung des gerichtlichen Sachverständigen auf Mittwoch, den 26. Januar 2022, 10:00 Uhr, verschoben.

Das Gericht hatte mit Beweisbeschluss vom 31. Juli 2017 die Einholung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens zum Unternehmenswert angeordnet und damit Herrn WP Dr. Tim Laas, Alvarez & Marsal, 60311 Frankfurt am Main, beauftragt: https://spruchverfahren.blogspot.com/2017/08/spruchverfahren-zum-verschmelzungsrecht.html

In seinem Gutachten vom 16. April 2020 kam der Sachverständige Dr. Laas auf einen Wert von EUR 4,08 je Ehlebracht-Aktie. Dies entspricht einer Anhebung um EUR 0,26 der gezahlten, auf den durchschnittlichen Börsenkurs basierenden Barabfindung in Höhe von EUR 3,82 bzw. einer Erhöhung um 6,81 %. Im Vergleich zu dem im Auftragsgutachten der TAP ermittelten Ertragswert ergibt sich eine Werterhöhung von EUR 0,77 je Aktie (23,4 %).

LG Dortmund, Az. 20 O 17/15 (AktE)
Neumann u.a. ./. Ehlebracht Holding AG
71 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Peter Dreier, 40213 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Ehlebracht Holding AG:
Rechtsanwälte Osborne Clarke, 50823 Köln

Freitag, 1. Oktober 2021

Für unseren Blog "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" beim comdirect finanzblog award abstimmen #fba21

Unseren Blog können Sie nicht nur lesen, wenn Sie sich für Special Situations und Spruchverfahrenskandidaten interessieren, sondern für ihn auch abstimmen. Zum "Voting" bei dem comdirect organisierten finanzblog award:  

finanzblog award - Voting | comdirect magazin     

#fba21

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der ISRA Vision AG: Bestellung des gemeinsamen Vertreters

Landgericht Frankfurt am Main

3-05 O 57/21

In dem Spruchverfahren von Aktionären gegen die ISRA Vision AG, Industriestr. 14, 64297 Darmstadt (vormals: Atlas Copco Germany Holding AG) wegen der Angemessenheit der Abfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der ISRA Vision AG im Rahmen einer Verschmelzung

wurde gemäß § 6 SpruchG den außenstehenden Aktionären, die nicht selbst Antragsteller sind, zur Wahrung ihrer Rechte als gemeinsamer Vertreter bestellt: 

Rechtsanwalt Dr. Alexander Hess,
c/o Reitmaier Rechtsanwälte,
Eichhornstraße 2, 
97070 Würzburg.

Diese Bekanntmachung erfolgt gemäß § 6 Abs. 1 Satz 4 SpruchG.

Mit vorzüglicher Hochachtung 

Der Vorsitzende

Quelle: Bundesanzeiger vom 28. September 2021

Bekanntmachung des Squeeze-outs bei der Deutschen Binnenreederei Aktiengesellschaft

Rhenus PartnerShip GmbH & Co. KG
Duisburg

Bekanntmachung über Abfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der Deutsche Binnenreederei Aktiengesellschaft, Berlin

Die Hauptversammlung der Deutsche Binnenreederei Aktiengesellschaft vom 7. Juli 2021 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär, die Rhenus PartnerShip GmbH & Co. KG mit Sitz in Duisburg, die nominal in Höhe von rd. 99,52 % am Grundkapital der Deutsche Binnenreederei Aktiengesellschaft beteiligt ist, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG (Ausschluss von Minderheitsaktionären) beschlossen. Der Übertragungsbeschluss ist am 20. August 2021 in das Handelsregister der Deutsche Binnenreederei Aktiengesellschaft beim Amtsgerichts Berlin (Charlottenburg) (HRB 73234 B) eingetragen worden. Mit dieser Eintragung sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre an der Deutsche Binnenreederei Aktiengesellschaft in das Eigentum der Rhenus PartnerShip GmbH & Co. KG übergegangen.

Gemäß dem Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der Deutsche Binnenreederei Aktiengesellschaft von der Rhenus PartnerShip GmbH & Co. KG gemäß § 327b Abs. 1 S. 1 AktG eine Barabfindung. Die Barabfindung beträgt EUR 1,65 je Namensaktie der Deutsche Binnenreederei Aktiengesellschaft mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,02.

Ab dem Zeitpunkt der gerichtlichen Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der Deutsche Binnenreederei Aktiengesellschaft ist die Barabfindung mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verzinsen.

Die Angemessenheit der Barabfindung wurde von der ADKL AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, als gerichtlich bestellter sachverständiger Prüfer geprüft und bestätigt.

Die ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre werden zwecks Auszahlung der Barabfindung nebst Zinsen gesondert zu dieser Bekanntmachung unter ihrer im Aktienregister eingetragenen Anschrift kontaktiert.

Alternativ können die im Aktienregister eingetragenen Minderheitsaktionäre unmittelbar einen Auszahlungsantrag an die folgende Adresse stellen: 

Rhenus PartnerShip GmbH & Co. KG
August-Hirsch-Straße 3
47119 Duisburg, Deutschland

Der Auszahlungsantrag sollte die folgenden Angaben enthalten:

- Betreff: Auszahlungsantrag Barabfindung Deutsche Binnenreederei AG Squeeze-Out
- Vollständiger Name und Anschrift des Anspruchstellers
- Anzahl der gehaltenen Aktien an der Deutsche Binnenreederei AG
- Bankverbindung zur Entgegennahme des Auszahlungsbetrages

Die Rhenus PartnerShip GmbH & Co. KG behält sich vor, sich von ihrer Zahlungspflicht durch Hinterlegung des Barabfindungsbetrags nebst angefallener Zinsen beim zuständigen Amtsgericht unter Verzicht auf die Rücknahme zu befreien, soweit die Barabfindung nicht binnen einer Frist von vier Monaten nach dieser Bekanntmachung von den abfindungsberechtigten Minderheitsaktionären entgegengenommen wird.

Die Entgegennahme der Barabfindung ist für die ausgeschlossenen Minderaktionäre der Deutsche Binnenreederei Aktiengesellschaft provisions- und spesenfrei.

Für den Fall, dass im Rahmen einer gerichtlichen Nachprüfung gemäß § 327f AktG für die im Rahmen der Übertragung ausgeschiedenen Aktionäre der Deutsche Binnenreederei Aktiengesellschaft rechtskräftig eine höhere als die festgesetzte Barabfindung bestimmt wird, wird diese höhere Barabfindung allen Aktionären der Deutsche Binnenreeederei Aktiengesellschaft gewährt werden, deren Aktien infolge der Eintragung des Übertragungsbeschlusses auf die Rhenus PartnerShip GmbH & Co. KG übergegangen sind. 

Duisburg, im September 2021

Rhenus PartnerShip GmbH & Co. KG
Die Geschäftsführung

Quelle: Bundesanzeiger vom 28. September 2021

Bekanntmachung des Squeeze-outs bei der HABA Computer Aktiengesellschaft

APV Ärztliche Privatverrechnungsstelle GmbH
Koblenz

Bekanntmachung über die Abfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der HABA Computer Aktiengesellschaft, Hamburg

Die ordentliche Hauptversammlung der HABA Computer Aktiengesellschaft mit Sitz in Hamburg („HABA AG“) vom 18. August 2021 hat u.a. die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der HABA AG auf die Hauptaktionärin, die APV Ärztliche Privatverrechnungsstelle GmbH mit Sitz in Koblenz („APV GmbH“) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung von EURO 400,00 je auf den Inhaber lautender Aktie im Nennbetrag von je DM 50,00 der HABA AG gemäß § 327a ff. AktG beschlossen.

Der Übertragungsbeschluss wurde am 23. September 2021 in das Handelsregister der HABA AG beim Amtsgericht Hamburg (HRB 39857) eingetragen. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der HABA AG in das Eigentum der APV GmbH übergegangen.

Gemäß dem Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Aktionäre der HABA AG von der APV GmbH

eine Barabfindung von EURO 400,00
je auf den Inhaber lautender Aktie im Nennbetrag von je DM 50,00
der HABA AG.

Die Angemessenheit dieser Barabfindung wurde vom gerichtlich bestellten sachverständigen Prüfer, der IVC Independent Valuation & Consulting Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Essen, geprüft und bestätigt.

Die Barabfindung ist von der gerichtlichen Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der HABA AG an mit jährlich 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen.

Über die Aktien der HABA AG ist keine bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, als einzige Wertpapiersammelbank im Sinne von § 1 Abs. 3 DepotG hinterlegte Globalurkunde ausgestellt worden. Die Aktien der HABA AG sind nicht girosammelverwahrt.

Die Minderheitsaktionäre werden aufgefordert, ihre effektiven Aktienurkunden nebst Gewinnanteilsscheinen und Erneuerungsscheinen bis zum 23. Dezember 2021 an die APV GmbH, Maria Trost 21, 56070 Koblenz, zu Händen der Geschäftsführung, zu übersenden und dabei ihre Bankverbindung zur Überweisung der Barabfindung mitzuteilen. Die Barabfindung wird den Minderheitsaktionären unverzüglich nach Abwicklung der mit der Einreichung effektiver Aktienurkunden verbundenen Maßnahmen an die von ihnen im Übersendungsschreiben genannte Bankverbindung gezahlt.

Barabfindungsbeträge, die mangels Mitwirkung der ausgeschiedenen Aktionäre nicht bis zum Ablauf des 24. Januar 2022 ausgezahlt werden können, werden anschließend zugunsten der Berechtigten bei folgender Hinterlegungsstelle unter Verzicht auf das Recht zur Rücknahme hinterlegt: Amtsgericht Hamburg, Hinterlegungsstelle, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg. Die HABA AG behält sich zudem vor, nicht rechtzeitig eingereichte effektive Aktienurkunden für kraftlos zu erklären.

Für den Fall, dass im Rahmen einer gerichtlichen Nachprüfung der Barabfindung gemäß § 327f AktG für die im Rahmen der Übertragung ausgeschiedenen Aktionäre der HABA AG rechtskräftig eine höhere als die festgelegte Barabfindung bestimmt wird, wird diese höhere Barabfindung allen Aktionären der HABA AG gewährt werden, deren Aktien infolge der Eintragung des Übertragungsbeschlusses auf die APV GmbH übergegangen sind. 

Koblenz, im September 2021

APV Ärztliche Privatverrechnungsstelle GmbH

Quelle: Bundesanzeiger vom 27. September 2021

Scherzer & Co. AG: Net Asset Value zum 30.09.2021

Tageswert der Portfoliopositionen der Scherzer & Co. AG zum 30.09.2021

Der Tageswert der Portfoliopositionen der Scherzer & Co. AG beträgt unter Berücksichtigung der Verbindlichkeiten der Gesellschaft per 30.09.2021 3,61 Euro je Aktie. Auf Basis eines Kursniveaus von 3,10 Euro notiert die Scherzer & Co. AG damit etwa 14,13 % unter dem Inventarwert vom 30.09.2021. Es wird darauf hingewiesen, dass der hier ermittelte Wert nicht auf geprüften Abschlusszahlen basiert. Nachbesserungsrechte und eventuell anfallende Steuern werden in der Portfoliobewertung nicht berücksichtigt.

Zum Portfolio:

Die zehn größten Aktienpositionen der Gesellschaft zum 30. September 2021 sind (geordnet nach Positionsgröße auf Basis der aktuellen Kurse):

Rocket Internet SE,
Allerthal-Werke AG,
GK Software SE,
Lotto24 AG,
freenet AG,
Hella Gmbh & Co. KGaA
RM Rheiner Management AG,
Weleda AG PS,
Kabel Deutschland Holding AG,
ZEAL Network SE.

Lotto24 AG: Mit Ablauf des Delisting-Angebots erreicht der Großaktionär ZEAL 94,86 %. Es fehlen damit nur noch 2.290 Aktien für einen aktienrechtlichen Squeeze-out.

HELLA GmbH & Co. KGaA: Faurecia hat die die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot veröffentlicht. Bei Erreichen der jeweiligen Schwellenwerte ist ein Squeeze-out beabsichtigt. Bezüglich eines Delistings zeigt man sich flexibel. Hella und Faurecia warnten aufgrund des aktuellen Chipmangels, Faurecia stieg daraufhin im Kurs.

Tele Columbus AG: Das Delisting der Aktien der von der Frankfurter Wertpapierbörse erfolgte mit Ablauf des 8. September 2021. Bis zum Meldestichtag am 1. September wurden 0,35 % der Aktien angedient, der Anteil des Großaktionärs Kublai stieg auf 94,43 %.

Ceconomy AG: Trotz steigender Bedeutung des Online-Handels für Ceconomy bei vergleichsweiser hoher Bewertung des französischen Wettbewerbers Fnac Darty kam es zu Kursrückgängen, die wir für Käufe genutzt haben.

GAG Immobilien AG: Hier konnten wir günstig eine Position aufbauen.

Die aktuelle Unternehmenspräsentation steht auf unserer Homepage www.scherzer-ag.de zum Download bereit.

Der Vorstand

Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT: Anhörung des Sachverständigen am 7. April 2022

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu der gerichtlichen Überprüfung von Ausgleich und Abfindung bei dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT als beherrschter Gesellschaft hat das LG Dortmund einen Verhandlungstermin auf den 7. April 2022, 10:30 Uhr, anberaumt. Bei diesem Termin soll der Sachverständige, Wirtschaftsprüfer Dipl.-Kfm. Wolf Achim Tönnes, zu seinem Gutachten vom 1. März 2021 und den dagegen erhobenen Einwendungen angehört werden. Vorab soll der Sachverständige schriftlich Stellung nehmen, wie sich der Unternehmenswert darstellt, wenn die persönlichen Ertragssteuern bei der fiktiven Veräußerung des nicht betriebsnotwendigen Vermögens berücksichtigt werden.
 
In dem erwähnten Gutachten war der Sachverständige zu dem Ergebnis gekommen, dass die angebotene Abfindung in Höhe von EUR 37,35 je Stückaktie angemessen sei. Hinsichtlich des Ausgleichs kam er dagegen zu einem höheren Betrag, nämlich EUR 1,44 brutto (vor KSt/Solz) bzw. EUR 1,25 netto (nach KSt/SolZ) statt der angebotenen EUR 1,17 brutto.

LG Dortmund, Az. 18 O 74/16 (AktE)
Jaeckel u.a. ./. DMG MORI GmbH
75 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Carsten Heise, c/o von Woedtke & Partner, 40212 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, DMG MORI GmbH:
Rechtsanwälte CMS Hasche Sigle, 70597 Stuttgart