Aktuelle Informationen zu Spruchverfahren bei Squeeze-out-Fällen, Organverträgen und Fusionen sowie zu Übernahmeangeboten, StaRUG-Enteignungen und Delisting-Fällen
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Donnerstag, 7. Oktober 2021
Netto-Leerverkaufspositionen ADLER Group
EQT AB: Frist für die Annahme des Übernahmeangebots von EQT Private Equity an die zooplus-Aktionäre beginnt
- Die Angebotsunterlage wurde nach Genehmigung der BaFin heute veröffentlicht
- Ab heute können zooplus-Aktionäre ihre Aktien zu einem Preis von EUR 470 je Aktie in bar an EQT Private Equity verkaufen - die Annahmefrist läuft voraussichtlich bis zum 3. November 2021
- Das Angebot ist strategisch attraktiv und wird zooplus unterstützen, seine Führungsposition auf dem europäischen Markt für Online-Heimtierbedarf langfristig auszubauen. EQT bringt jahrzehntelange Erfahrung im Heimtierbereich und ausgewiesene Expertise bei der Einführung und Weiterentwicklung neuer Technologien und Plattformen ein. Darüber hinaus wird zooplus von einer stabilen Eigentümerstruktur und erhöhten finanziellen Flexibilität bei der beschleunigten Umsetzung von Investitionen profitieren
- Der Angebotspreis liegt 69 Prozent über dem letzten unbeeinflussten Schlusskurs der zooplus Aktie vom 12. August 2021, entspricht einer Prämie von 81 Prozent gegenüber dem volumengewichteten Drei-Monats-Durchschnittskurs vom 12. August 2021 und reflektiert einen Aufschlag von EUR 10 je Aktie gegenüber dem früher veröffentlichten Angebot von Hellman & Friedman
- Vorstand und Aufsichtsrat von zooplus haben das Übernahmeangebot von EQT Private Equity begrüßt
Die Pet Bidco GmbH ("Pet BidCo"), eine Holdinggesellschaft des EQT IX Fonds ("EQT Private Equity"), hat nach erfolgter Genehmigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") heute die Angebotsunterlage für das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot (das "Übernahmeangebot") für alle Aktien der zooplus AG ("zooplus", ISIN: DE0005111702) veröffentlicht. Pet BidCo bietet den Aktionären von zooplus EUR 470 je Aktie in bar.
Die Angebotsfrist für das Übernahmeangebot beginnt heute und endet voraussichtlich am 3. November 2021 um Mitternacht (MEZ). Während dieser Zeit können zooplus-Aktionäre das Übernahmeangebot annehmen und ihre Aktien der Pet BidCo andienen. Aktionäre sollten sich bei ihren Banken nach eventuellen Fristen erkundigen, die gegebenenfalls ein Tätigwerden noch vor dem offiziellen Ende der Angebotsfrist erfordern. zooplus-Aktionäre, die ihre Aktien bereits in das früher veröffentlichte Übernahmeangebot der Zorro Bidco S.à r.l., die durch von Hellman & Friedman LLC beratene Fonds kontrolliert wird, eingeliefert haben, sollten sorgfältig prüfen, ob ihnen ein Rücktrittsrecht zusteht, damit auch sie das Übernahmeangebot von Pet BidCo annehmen können, welches einen Aufschlag von EUR 10 je Aktie gegenüber dem Angebot von Hellman & Friedman bietet.
Für den Vollzug des Übernahmeangebots ist das Erreichen einer Mindestannahmeschwelle von 50 Prozent des Grundkapitals zuzüglich einer zooplus Aktie, die Erteilung der fusionskontrollrechtlichen Freigabe sowie die Erfüllung weiterer üblicher Bedingungen notwendig. Die näheren Einzelheiten des Übernahmeangebots sind in der Angebotsunterlage beschrieben. Vorbehaltlich der Erfüllung der Angebotsbedingungen wird der Abschluss des Übernahmeangebots im vierten Quartal 2021 erwartet. Pet BidCo beabsichtigt nicht, nach Vollzug des Übernahmeangebots einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit zooplus abzuschließen.
Das Angebot bietet zooplus-Aktionären eine Prämie von 69 Prozent auf den letzten unbeeinflussten Schlusskurs der zooplus Aktie vom 12. August 2021, eine Prämie von 81 Prozent gegenüber dem volumengewichteten Drei-Monats-Durchschnittskurs vom 12. August 2021 sowie einen Aufschlag von EUR 10 je Aktie gegenüber dem bereits früher veröffentlichten Angebot von Hellman & Friedman. Pet BidCo und zooplus haben am 25. September 2021 eine Investorenvereinbarung abgeschlossen. Sowohl Vorstand als auch Aufsichtsrat von zooplus haben das Angebot von EQT Private Equity begrüßt.
Durch die im Rahmen der Investorenvereinbarung beschlossene strategische Partnerschaft zwischen zooplus und EQT Private Equity soll das Unternehmen beim Ausbau seiner führenden Position auf dem europäischen Heimtiermarkt unterstützt werden. Dies betrifft insbesondere die vorgesehene Strategie zur Erweiterung der bestehenden Plattform mit dem Ziel, den Kundenfokus durch ein umfangreiches Sortiment an hochwertigen Produkten, Beratung und Dienstleistungen weiter zu schärfen. EQT bringt umfangreiche und jahrzehntelange Erfahrung im Heimtierbereich und ausgewiesene Expertise bei der Einführung und Weiterentwicklung neuer Technologien und Plattformen ein. Darüber hinaus wird zooplus von einer stabilen Eigentümerstruktur und erhöhten finanziellen Flexibilität bei der beschleunigten Umsetzung von Investitionen profitieren. Mit der Unterstützung von EQT als Partner kann zooplus künftig intensiver in langfristiges Wachstum und Wertgenerierung investieren, insbesondere zur weiteren Verbesserung des Angebots für Kunden, in den Ausbau einer erstklassigen Logistik- und Fulfillment-Infrastruktur, die Einführung neuer Produkte und Dienstleistungen und in ein erstklassiges Personalmanagement.
Die Angebotsunterlage ist ab sofort online verfügbar unter www.eqt-offer.com. Neben der deutschen Fassung der Angebotsunterlage steht auch eine unverbindliche englische Sprachversion unter derselben Internetadresse zur Verfügung.
FAURECIA VERÖFFENTLICHT EIN ÖFFENTLICHES ÜBERNAHMEANGEBOT FÜR HELLA
Faurecia hat mit Hella ein Business Combination Agreement geschlossen. Diese Vereinbarung sieht vor, vorbehaltlich der Prüfung der Angebotsunterlage, dass die Komplementärin und der Aufsichtsrat von Hella das Angebot unterstützen und den Hella Aktionären empfehlen, das Angebots anzunehmen.
Übernahmeangebot für HELLA-Aktien (ISIN: DE000A13SX22)
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Covivio Office AG (vormals: Godewind Immobilien AG)
Studio Babelsberg AG: Vereinbarung zum Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an Studio Babelsberg AG
TPG Real Estate Partners schließt Vereinbarung zum Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an Studio Babelsberg AG
Die Hauptaktionärin der Studio Babelsberg AG, Filmbetriebe Berlin Brandenburg GmbH, hat heute mit der Firma TPG Real Estate Partners (TREP) eine Vereinbarung abgeschlossen, die TREP ermöglichen soll, eine Mehrheitsbeteiligung an der Studio Babelsberg AG zu erwerben. Die Vereinbarung beinhaltet, dass in der kommenden Woche ein öffentliches Angebot an alle Aktionärinnen und Aktionäre der Gesellschaft abgegeben werden soll. Der Vorstand und der Aufsichtsrat begrüßen dieses öffentliche Angebot und werden die Investition unterstützen.
Hierzu Dr. Carl Woebcken, Vorstandsvorsitzender, und Christoph Fisser, Vorstand Studio Babelsberg AG:
„Stellvertretend für das gesamte Management-Team begrüßen und unterstützen wir das Investment von TREP in die Studio Babelsberg AG. Das Netzwerk und die Finanzierungsmöglichkeiten von TREP sowie die solide Geschäftsgrundlage von Studio Babelsberg werden unsere Position als führender Produktionsstandort in Europa weltweit stärken. Gemeinsam wollen wir unseren Standort ausbauen und Investitionen in neue Technologien und Produktionsmethoden sichern.“
Dr. Roland Folz, Aufsichtsratsvorsitzender der Studio Babelsberg AG, ergänzt:
„Der Aufsichtsrat ist über die Kooperationsverhandlungen informiert und unterstützt das öffentliche Kaufangebot. Wir sind überzeugt, dass die Investition von TREP das Unternehmen zukünftig noch wettbewerbsfähiger machen wird."
Die Angebotsunterlagen werden zu gegebener Zeit unter der URL https://www.studiobabelsberg.com/unternehmen/investor-relations abrufbar sein und zudem über den elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Der Vorstand wird sich erst mit Bekanntgabe des öffentlichen Angebots weitergehend äußern können.
Anstehende Spruchverfahren und Maßnahmen
Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt voraussichtlich Minderheitsaktionäre in folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren:
- ADLER Real Estate AG
- ADVA Optical Networking SE: Zusammenschlussvereinbarung
- AGROB Immobilien AG: Übernahmeangebot
- AKASOL AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out
- Allgemeine Gold- und Silberscheideanstalt Aktiengesellschaft (Agosi): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Eintragung und Bekanntmachung am 16. September 2021 (Fristende am 16. Dezember 2021)
- Aves One AG
- Biotest AG
- Deutsche Wohnen AG: Übernahme
- ERLUS Aktiengesellschaft: Eintragung des Squeeze-out-Beschlusses am 6. August 2021 und Bekanntmachung am 7. August 2021 (Fristende am 8. November 2021)
- GxP German Properties AG
- HELLA GmbH & Co. KGaA: Übernahmeangebot
- HolidayCheck Group AG: Delisting-Erwerbsangebot
- HumanOptics AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, außerordentliche Hauptversammlung am 6. Juli 2021
- i:FAO Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Eintragung bei der übernehmenden Amadeus Corporate Business AG am 26. August 2021 und Bekanntmachung am 27. August 2021 (Fristende: 29. November 2021)
- ISRA VISION PARSYTEC AG: Squeeze-out, Eintragung und Bekanntmachung am 25. August 2021 (Fristende: 25. November 2021)
- KUKA AG
- MAN SE: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Volkswagen-Tochtergesellschaft Traton SE, Eintragung am 31. August 2021 (Fristende am 30. November 2021)
- MyHammer Holding AG: Verschmelzung oder Squeeze-out
- Nymphenburg Immobilien Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Bekanntmachung am 15. September 2021 (Fristende am 15. Dezember 2021)
- Odeon Film AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Eintragung am 24. August 2021 und Bekanntmachung am 25. August 2021 (Fristende: 25. November 2021)
- RIB Software SE: Squeeze-out, ao. Hauptversammlung am 3. November 2021
- Sachsenmilch Aktiengesellschaft: Squeeze-out, Hauptversammlung am 9. September 2021
- SAINT-GOBAIN ISOVER G+H Aktiengesellschaft: Squeeze-out, Eintragung und Bekanntmachung am 2. September 2021 (Fristende am 2. Dezember 2021)
- Schaltbau Holding AG: Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags geplant
- Sport1 Medien AG (früher: Constantin Medien AG): Squeeze-out angekündigt
- Tele Columbus AG
- VTG AG: Squeeze-out zugunsten der Warwick Holding GmbH (über Wertpapierdarlehen der Joachim Herz Stiftung), ao. Hauptversammlung am 22. September 2021
- WESTGRUND Aktiengesellschaft: Squeeze-out bereits Ende 2016 angekündigt, 2020 bestätigt, ao. Hauptversammlung am 9. Juni 2021, Eintragung soll durch Anfechtungsklage verzögert worden sein
- zooplus AG: Übernahmeangebote
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de
Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der AMIRA Verwaltungs AG
Mittwoch, 6. Oktober 2021
Adler Group S.A.: Erstes Statement zum Report von Viceroy
Berlin, 06. Oktober 2021 - Die ADLER Group S.A. ("ADLER") ist Gegenstand eines heute veröffentlichten Reports des Unternehmens "Viceroy Research", hinter dem der als Shortseller tätige Investor Fraser Perring steht. Dieser Report enthält Unterstellungen, die ADLER auf das Schärfste zurückweist.
Ein zentraler Vorwurf lautet, dass die von ADLER in ihren Bilanzen angesetzten Immobilienwerte überhöht seien. Dies ist nachweislich falsch. Die angesetzten Immobilienwerte wurden von unabhängigen, marktführenden Immobilienbewertern ermittelt und von finanzierenden Banken selbständig überprüft. Anders als in dem Report dargestellt, hat ADLER allein in den vergangenen zwölf Monaten mehrere Portfolien an institutionelle Investoren verkauft, bei denen der Kaufpreis über dem von ADLER ausgewiesenen Bilanzwert lag. Details hierzu sind den jeweiligen Pressemitteilungen zu entnehmen. Zudem wurde die ADLER wie bereits mitgeteilt auch in den letzten Tagen und Wochen von mehreren institutionellen Interessenten angesprochen, die große Teile ihres mieteinnahmengenerierenden Portfolios erwerben möchten. Im Rahmen der aktuell laufenden Prüfung strategischer Handlungsoptionen werden diese Anfragen derzeit geprüft.
Entsprechend liegt - anders als im Report behauptet - kein Kündigungsgrund (Default) unter den von der ADLER und deren Töchtern begebenen Anleihen vor.
Der 61 Seiten lange Report enthält zahlreiche weitere nicht zutreffende Anschuldigungen. ADLER bereitet derzeit eine ausführliche Replik zu diesen Anschuldigungen vor und wird zeitnah dazu Stellung nehmen.
Netto-Leerverkaufspositionen ADLER Group bzw. ADLER Real Estate
Gladstone Capital Management LLP: ADLER Real Estate Aktiengesellschaft LU1250154413 1,41 % 2021-10-05
Montag, 4. Oktober 2021
Weiteres Kaufangebot für Aktien der VSM Vereinigte Schmirgel- und Maschinen-Fabriken AG zu EUR 175,-
Als Aktionär der VSM VER.SCHMIR.U.MA.O.N. macht die Pferd Rüggeberg GmbH, Marienheide, und die Zündwarenfabrik Starcke GmbH & Co. KG, Melle, Ihnen ein Kaufangebot für Ihre Wertpapiere zu den folgenden Konditionen:
Weiteres Übernahmeangebot für Aktien der Dahlbusch Aktiengesellschaft
ADLER Real Estate AG: ADLER Real Estate Aktiengesellschaft prüft Einleitung einer Sondierung strategischer Handlungsmöglichkeiten
Berlin, 4. Oktober 2021:
Die ADLER Real Estate Aktiengesellschaft ("ADLER Real Estate") wurde von ihrer Mehrheitsaktionärin ADLER Group S.A. darüber informiert, dass die ADLER Group S.A. heute entschieden hat, eine grundlegende Überprüfung strategischer Handlungsmöglichkeiten einzuleiten, nachdem sie von mehreren institutionellen Interessenten Angebote in Bezug auf Teile ihres mieteinnahmengenerierenden Portfolios erhalten hat. Ziel etwaiger Handlungen ist die Verringerung des Verschuldungsgrades der ADLER Group S.A.
Vorbehaltlich der Zustimmung ihres Aufsichtsrats wird die ADLER Real Estate ihrerseits eine grundlegende Überprüfung ihrer eigenen strategischen Handlungsmöglichkeiten einleiten. Dieser Prozess könnte zum Verkauf eines wesentlichen Teils des von der ADLER Real Estate direkt und/oder indirekt gehaltenen mieteinnahmengenerierenden Immobilienbestandes führen. Mögliche Erlöse könnten zur Rückzahlung oder zum Rückkauf von Anleihen sowie für weitere noch zu bestimmende Maßnahmen verwendet werden.
Die Ergebnisse der Überprüfung der strategischen Handlungsmöglichkeiten werden unverzüglich kommuniziert.
Samstag, 2. Oktober 2021
IVA zum Überprüfungsverfahren BWT AG
Das zuständige Gericht in Wels hat, dem Gutachten des Gremiums folgend, eine Nachbesserung auf 23,00 EUR je Aktie festgesetzt, das entspricht einer baren Zuzahlung je Aktie in Höhe von EUR 6,49 (eine Barabfindung von EUR 16,51 wurde bereits geleistet). Ein Rechtsmittelverfahren ist anhängig, weshalb mit erheblichen zeitlichen Verzögerungen zu rechnen ist.
IVA zum Überprüfungsverfahren conwert SE
Der Sachverständige Prof. Dr. Klaus Rabel hat einen Zwischenbericht an das Gremium erstattet und wurde vom Gremium ersucht, das Thema Relevanz des Börsenkurses für die Wertableitung einer noch detaillierteren Prüfung zu unterziehen. Mit der Erstattung des Gutachtens durch Prof. Rabel ist im September 2021 zu rechnen. Die Durchführung einer Verhandlung mit Parteien wurde für Oktober 2021 anvisiert.
IVA zum Überprüfungsverfahren Intercell/Valneva
IVA zum Überprüfungsverfahren BUWOG AG
Der Sachverständige MMag. Alexander Enzinger stellte in seinem Gutachten fest, dass die gewährte Barabfindung von 29,05 EUR je Aktie nicht angemessen ist und kam auf eine Bandbreite von 32,13 EUR bis 34,52 EUR je Aktie. In der Verhandlung vor dem Gremium am 21.06.2021 erfolgte die Erörterung des SV-Gutachtens. Der Antragsgegnerin VONOVIA SE wurde aufgetragen, zur Aufrechterhaltung der Schwärzungen aufgrund behaupteter Geschäftsgeheimnisse Stellung zu nehmen. Weiters wurde es den Parteien freigestellt, ergänzende Fragen an den Sachverständigen zu stellen. Im Anschluss an die Beantwortung der Fragen durch den Sachverständigen ist beabsichtigt, eine neue Verhandlung mit Parteien abzuhalten.
Quelle: IVA - Interessenverband für Anleger
Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der Ehlebracht AG: Verhandlungstermin auf den 26. Januar 2022 verschoben
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der Ehlebracht AG (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out) hat das Landgericht Dortmund kürzlich den Termin zur Verhandlung und Anhörung des gerichtlichen Sachverständigen auf Mittwoch, den 26. Januar 2022, 10:00 Uhr, verschoben.Das Gericht hatte mit Beweisbeschluss vom 31. Juli 2017 die Einholung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens zum Unternehmenswert angeordnet und damit Herrn WP Dr. Tim Laas, Alvarez & Marsal, 60311 Frankfurt am Main, beauftragt: https://spruchverfahren.blogspot.com/2017/08/spruchverfahren-zum-verschmelzungsrecht.html
In seinem Gutachten vom 16. April 2020 kam der Sachverständige Dr. Laas auf einen Wert von EUR 4,08 je Ehlebracht-Aktie. Dies entspricht einer Anhebung um EUR 0,26 der gezahlten, auf den durchschnittlichen Börsenkurs basierenden Barabfindung in Höhe von EUR 3,82 bzw. einer Erhöhung um 6,81 %. Im Vergleich zu dem im Auftragsgutachten der TAP ermittelten Ertragswert ergibt sich eine Werterhöhung von EUR 0,77 je Aktie (23,4 %).
LG Dortmund, Az. 20 O 17/15 (AktE)
Neumann u.a. ./. Ehlebracht Holding AG
71 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Peter Dreier, 40213 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Ehlebracht Holding AG:
Rechtsanwälte Osborne Clarke, 50823 Köln
Freitag, 1. Oktober 2021
Für unseren Blog "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" beim comdirect finanzblog award abstimmen #fba21
Unseren Blog können Sie nicht nur lesen, wenn Sie sich für Special Situations und Spruchverfahrenskandidaten interessieren, sondern für ihn auch abstimmen. Zum "Voting" bei dem comdirect organisierten finanzblog award:
#fba21Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der ISRA Vision AG: Bestellung des gemeinsamen Vertreters
Quelle: Bundesanzeiger vom 28. September 2021
Bekanntmachung des Squeeze-outs bei der Deutschen Binnenreederei Aktiengesellschaft
Bekanntmachung des Squeeze-outs bei der HABA Computer Aktiengesellschaft
Scherzer & Co. AG: Net Asset Value zum 30.09.2021
Zum Portfolio:
Die zehn größten Aktienpositionen der Gesellschaft zum 30. September 2021 sind (geordnet nach Positionsgröße auf Basis der aktuellen Kurse):
Rocket Internet SE,
Allerthal-Werke AG,
GK Software SE,
Lotto24 AG,
freenet AG,
Hella Gmbh & Co. KGaA
RM Rheiner Management AG,
Weleda AG PS,
Kabel Deutschland Holding AG,
ZEAL Network SE.
Lotto24 AG: Mit Ablauf des Delisting-Angebots erreicht der Großaktionär ZEAL 94,86 %. Es fehlen damit nur noch 2.290 Aktien für einen aktienrechtlichen Squeeze-out.
HELLA GmbH & Co. KGaA: Faurecia hat die die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot veröffentlicht. Bei Erreichen der jeweiligen Schwellenwerte ist ein Squeeze-out beabsichtigt. Bezüglich eines Delistings zeigt man sich flexibel. Hella und Faurecia warnten aufgrund des aktuellen Chipmangels, Faurecia stieg daraufhin im Kurs.
Tele Columbus AG: Das Delisting der Aktien der von der Frankfurter Wertpapierbörse erfolgte mit Ablauf des 8. September 2021. Bis zum Meldestichtag am 1. September wurden 0,35 % der Aktien angedient, der Anteil des Großaktionärs Kublai stieg auf 94,43 %.
Ceconomy AG: Trotz steigender Bedeutung des Online-Handels für Ceconomy bei vergleichsweiser hoher Bewertung des französischen Wettbewerbers Fnac Darty kam es zu Kursrückgängen, die wir für Käufe genutzt haben.
GAG Immobilien AG: Hier konnten wir günstig eine Position aufbauen.
Die aktuelle Unternehmenspräsentation steht auf unserer Homepage www.scherzer-ag.de zum Download bereit.
Der Vorstand
Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT: Anhörung des Sachverständigen am 7. April 2022
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
75 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Carsten Heise, c/o von Woedtke & Partner, 40212 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, DMG MORI GmbH:
Rechtsanwälte CMS Hasche Sigle, 70597 Stuttgart