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Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...

Mittwoch, 12. Februar 2020

Erwerbsangebot für Aktien der SYNAXON AG zu EUR 4,-

Mitteilung meiner Depotbank:

Als Aktionär der Synaxon AG macht die Small & Mid Cap Investmentbank AG Ihnen auf eigene Rechnung aber im Auftrag eines Kunden ein freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot für Ihre Aktien zu den folgenden Konditionen:

Wertpapiername: SYNAXON AG INHABERAKTIEN O.N.
WKN: 687380
Art des Angebots: Freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot
Anbieter: Die Small & Mid Cap Investmentbank AG führt dieses Angebot auf eigene Rechnung aber im Auftrag eines Kunden durch.
Abfindungspreis: 4,00 EUR je Aktie
Sonstiges: Das Angebot ist auf eine Gesamtstückzahl von 20.000 Aktien begrenzt. Sollten mehr Aktien zum Kauf angeboten werden, erfolgt die Annahme Pro-Rata.    (...)

_______

Anmerkung der Redaktion:

2015 war ein reguläres Delisting der SYNAXON-Aktien beschlossen worden. Zu den Kursen bei Valora (außerbörslicher "Telefonhandel") siehe: https://veh.de/isin/de0006873805

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Wella AG: Bundesgerichtshof entscheidet zum Barwert der Ausgleichszahlungen als möglichen Mindestwert bei anschließendem Squeeze-out

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der früheren Wella AG zugunsten einer Tochtergesellschaft von Procter & Gamble hatte das LG Frankfurt am Main in der I. Instanz maßgeblich auf eine Kapitalisierung der in dem zuvor abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (BuG) festgelegten Ausgleich abgestellt. In der Beschwerdeinstanz wartete das OLG Frankfurt am Main zunächst eine erhoffte Klärung durch den BGH ab (in dem Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Nestlé Deutschland AG: BGH, Beschluss vom 12. Januar 2016, Az. 11 ZB 25/14). Nach Auffassung des BGH ist der anteilige Unternehmenswert jedenfalls dann maßgeblich, wenn er höher ist der Ausgleichszahlungen aufgrund des BuG. Insoweit könne nicht alleine auf eine Kapitalisierung der Ausgleichszahlungen abgestellt werden.

In dem Vorlagebeschluss vom 20. November 2019 wies das OLG darauf hin, dass es die sofortigen Beschwerden der Antragsteller für zulässig und begründet hält (siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2019/12/spruchverfahren-zum-squeeze-out-bei-der.html). Allerdings weiche der Senat mit seiner Absicht, die angemessene Abfindung werde vorliegend vom Barwert der Ausgleichszahlungen als Mindestwert bestimmt, von der Absicht anderer Oberlandesgerichte ab, wonach dieser Barwert für die Abfindung nach § 327b AktG generell unmaßgeblich sei. Nach der letztgenannten Absicht wäre aufgrund des niedrigeren Ertragswerts der Börsenkurs maßgeblich, so dass sich die angemessene Barabfindung auf lediglich EUR 81,56 je Stammaktie und EUR 80,39 je Vorzugsaktie beliefe. Diese Rechtsfrage habe der BGH in seiner Nestlé-Deutschland-Entscheidung vom 12. Januar 2016 ausdrücklich offen gelassen. Aufgrund der beabsichtigten und entscheidungserheblichen Abweichung von der Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte sei die Sache daher dem BGH gemäß § 28 FGG in der bis zum 31. August 2009 gültigen und hier nach Art. 111 Abs. 1 FGG-ReformG maßgeblichen Fassung vorzulegen.

Der BGH hat kürzlich "zur Wahrung des rechtlichen Gehörs" mitgeteilt, die ihm zwischenzeitlich vorliegende Sache nicht vor dem 26. Mai 2020 zu beraten.

BGH, Az. II ZBB 6/20
OLG Frankfurt am Main, Az. 21 W 77/14
LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 22. Juli 2014, Az. 3-05 O 277/07
Helfrich u.a. ./. Procter & Gamble Germany GmbH und Co. Operations oHG
83 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA/StB Walter L. Grosse, 80333 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Procter & Gamble Germany GmbH und Co. Operations oHG: Rechtsanwälte Gleiss Lutz, 70173 Stuttgart

Übernahmeangebot für Aktien der TELES Aktiengesellschaft Informationstechnologien angekündigt

Veröffentlichung der Kontrollerlangung gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 10 Abs. 3 Satz 1 und 2 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

Bieterin:
SIMBLION GmbH
Martin-Buber-Straße 10, 14163 Berlin, Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 205254 B

Zielgesellschaft:

TELES Aktiengesellschaft Informationstechnologien
Ordensmeisterstraße 15-16, 12099 Berlin, Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 60781 B
ISIN: DE0007454902; WKN: 745490

Angaben der Bieterin:


Am 5. Februar 2020 hat die SIMBLION GmbH (die 'Bieterin') die Kontrolle im Sinne des § 35 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 29 Abs. 2, 30 Abs. 2 WpÜG über die TELES Aktiengesellschaft Informationstechnologien (die 'Zielgesellschaft') erlangt.

Die Bieterin hält selbst unmittelbar keine Aktien der Zielgesellschaft. Die Erlangung der Kontrolle folgt aus einer Zurechnung der Stimmrechte aus Aktien der Zielgesellschaft, welche der Bieterin gem. § 30 Abs. 2 WpÜG aufgrund einer bestehenden Poolvereinbarung vom 31. Januar 2020 zugerechnet werden. Infolge der bestehenden Poolvereinbarung werden der Bieterin die Stimmrechte aus Aktien der Zielgesellschaft zugerechnet, welche die weiteren Poolmitglieder Dirado Vermögensverwaltungs GmbH und TRONTEC SOLUTIONS GmbH auf Grundlage eines Aktienkauf- und Übertragungsvertrags vom 5. Februar 2020 von dem Großaktionär der Zielgesellschaft erworben haben.

Am 31. Januar 2020 hat die Bieterin eine Poolvereinbarung mit der Dirado Vermögensverwaltungs GmbH, der TRONTEC SOLUTIONS GmbH, der Team CSB GmbH, mit der Tomorrowland Vermögensverwaltung GmbH i.G. sowie mit Herrn Dr. Christian Schmitz, Herrn Wolfgang Schulz und Frau Wietje Riemer (die 'Poolmitglieder') abgeschlossen, mit der dauerhaft eine einheitliche
Stimmrechtsausübung mit Blick auf die TELES Aktiengesellschaft Informationstechnologien bezweckt wird (die 'Poolvereinbarung').

Die Bieterin ist eine 100 %-ige Tochtergesellschaft der Team CSB GmbH, deren Alleingesellschafter Herr Dr. Christian Schmitz ist. Die TRONTEC SOLUTIONS GmbH ist eine 100 %-ige Tochtergesellschaft der Tomorrowland Vermögensverwaltung GmbH i.G., welche wiederum durch ihre Alleingesellschafterin Frau Wietje Riemer kontrolliert wird. Herr Wolfgang Schulz ist alleiniger Gesellschafter der Dirado Vermögensverwaltungs GmbH.

Zum Zeitpunkt des Abschlusses der Poolvereinbarung hielt Herr Wolfgang Schulz bereits unmittelbar 300 Aktien an der Zielgesellschaft. Am 5. Februar 2020 haben die Dirado Vermögensverwaltungs GmbH und die TRONTEC SOLUTIONS GmbH mit dem Großaktionär der Zielgesellschaft einen Aktienkauf- und Übertragungsvertrag über den außerbörslichen Verkauf und die Übertragung von insgesamt 12.913.121 Aktien an der Zielgesellschaft abgeschlossen (der 'Aktienkaufvertrag'). Mit Abschluss des Aktienkaufvertrags am 5. Februar 2020 haben die Dirado Vermögensverwaltungs GmbH unmittelbar das Eigentum an 6.456.561 Aktien der Zielgesellschaft und die TRONTEC SOLUTIONS GmbH unmittelbar das Eigentum an 6.456.560 Aktien der Zielgesellschaft erlangt.

Der Bieterin werden aufgrund der Poolvereinbarung 300 Stimmrechte aus den Aktien im Eigentum von Herrn Wolfgang Schulz, 6.456.561 Stimmrechte aus den Aktien im Eigentum der Dirado Vermögensverwaltungs GmbH sowie 6.456.560 Stimmrechte aus den Aktien im Eigentum der TRONTEC SOLUTIONS GmbH und damit insgesamt 12.913.421 Stimmrechte aus den auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Zielgesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Zielgesellschaft von EUR 1,00 je Aktie gemäß § 30 Abs. 2 WpÜG zugerechnet. Bei einem Grundkapital der Zielgesellschaft von EUR 23.304.676,00, welches in 23.304.676 Stückaktien eingeteilt ist, entspricht dies einem Anteil von ca. 55,41 % der Stimmrechte und des Grundkapitals.

Damit hat die Bieterin die Kontrolle im Sinne des § 35 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 29 Abs. 2, 30 Abs. 2 WpÜG über die Zielgesellschaft erlangt.

Die Bieterin wird nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ('BaFin') gemäß § 35 Abs. 2 WpÜG ein Pflichtangebot (das 'Pflichtangebot') an die außenstehenden Aktionäre der Zielgesellschaft veröffentlichen. Im Rahmen des Pflichtangebots beabsichtigt die Bieterin den übrigen Aktionären der Zielgesellschaft anzubieten, ihre Aktien an der Zielgesellschaft gegen Zahlung einer Bargeldleistung je Aktie der Zielgesellschaft in Höhe des gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurses der Aktien der Zielgesellschaft während der letzten drei Monate vor dem heutigen Tag, wie er von der BaFin ermittelt wird, zu erwerben. Im Übrigen wird das Pflichtangebot zu den in der Angebotsunterlage festgelegten Bestimmungen ergehen. Die Angebotsunterlage für das Pflichtangebot und weitere Informationen zum Pflichtangebot werden im Internet unter


veröffentlicht.

Mit dem vorgenannten Erwerb der Aktien haben neben der Bieterin auch die nachfolgend aufgeführten Poolmitglieder aufgrund einer Stimmrechtszurechnung die Kontrolle über die Zielgesellschaft erlangt (die 'Weiteren Kontrollerwerber'):

1. Dirado Vermögensverwaltungs GmbH, mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 81687 B, und mit Geschäftsanschrift unter Geisbergstraße 16, 10777 Berlin.

Die Dirado Vermögensverwaltungs GmbH hält selbst direkt 6.456.561 Aktien der Gesellschaft. Aufgrund der bestehenden Poolvereinbarung werden der Gesellschaft die Stimmrechte aus 300 Aktien des Herrn Wolfgang Schulz sowie aus 6.456.560 Aktien der TRONTEC SOLUTIONS GmbH gem. § 30 Abs. 2 WpÜG zugerechnet. Insgesamt entspricht dies einem Anteil von ca. 55,41 % der Stimmrechte an der Zielgesellschaft. Somit hat auch die Dirado Vermögensverwaltungs GmbH am 5. Februar 2020 die Kontrolle im Sinne des § 35 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 29 Abs. 2, § 30 Abs. 2 WpÜG über die Zielgesellschaft erlangt.

2. TRONTEC SOLUTIONS GmbH, mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 152480 B, und mit Geschäftsanschrift unter Geisbergstraße 16, 10777 Berlin.

Die TRONTEC SOLUTIONS GmbH hält selbst direkt 6.456.560 Aktien der Zielgesellschaft. Aufgrund der bestehenden Poolvereinbarung werden der Gesellschaft die Stimmrechte aus 300 Aktien des Herrn Wolfgang Schulz sowie aus 6.456.561 Aktien der Dirado Vermögensverwaltungs GmbH gem. § 30 Abs. 2 WpÜG zugerechnet. Insgesamt entspricht dies einem Anteil von ca. 55,41 %
der Stimmrechte an der Zielgesellschaft. Somit hat auch die TRONTEC SOLUTIONS GmbH am 5. Februar 2020 die Kontrolle im Sinne des § 35 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 29 Abs. 2, § 30 Abs. 2 WpÜG über die Zielgesellschaft erlangt.

3. Tomorrowland Vermögensverwaltung GmbH i.G., Wedemark.

Die Tomorrowland Vermögensverwaltung GmbH i.G. hält selbst unmittelbar keine Aktien der Zielgesellschaft, jedoch 100 % der Geschäftsanteile an der TRONTEC SOLUTIONS GmbH. Aufgrund der Poolvereinbarung werden der Tomorrowland Vermögensverwaltung GmbH i.G. die Stimmrechte aus 300 Aktien des Herrn Wolfgang Schulz sowie aus 6.456.561 Aktien der Dirado
Vermögensverwaltungs GmbH gem. § 30 Abs. 2 WpÜG und die Stimmrechte aus 6.456.560 Aktien der TRONTEC SOLUTIONS GmbH gem. § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 2 Abs. 6 WpÜG und § 30 Abs. 2 WpÜG zugerechnet. Insgesamt entspricht dies einem Anteil von ca. 55,41 % der Stimmrechte an der Zielgesellschaft. Somit hat auch die Tomorrowland Vermögensverwaltung GmbH
i.G. am 5. Februar 2020 die Kontrolle im Sinne des § 35 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 29 Abs. 2, § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und § 30 Abs. 2 WpÜG über die Zielgesellschaft erlangt.

4. Team CSB GmbH, mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 165729 B und Geschäftsanschrift unter Belziger Straße 25, 2. Hof, Aufgang 8, 1. OG links, 10823 Berlin.

Die Team CSB GmbH hält selbst unmittelbar keine Aktien der Zielgesellschaft. Aufgrund der Poolvereinbarung werden die Stimmrechte aus insgesamt 12.913.421 Aktien der Poolmitglieder Herr Wolfgang Schulz, Dirado Vermögensverwaltungs GmbH und TRONTEC SOLUTIONS GmbH der Team CSB GmbH gem. § 30 Abs. 2 WpÜG zugerechnet. Insgesamt entspricht dies einem Anteil von
ca. 55,41 % der Stimmrechte an der Zielgesellschaft. Somit hat auch die Team CSB GmbH am 5. Februar 2020 die Kontrolle im Sinne des § 35 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 29 Abs. 2, § 30 Abs. 2 WpÜG über die Zielgesellschaft erlangt.

5. Dr. Christian Schmitz, geboren am 24. Mai 1968, wohnhaft in Berlin.

Herr Schmitz hält selbst unmittelbar keine Aktien der Zielgesellschaft. Aufgrund der Poolvereinbarung werden die Stimmrechte aus insgesamt 12.913.421 Aktien der Poolmitglieder Herr Wolfgang Schulz, Dirado Vermögensverwaltungs GmbH und TRONTEC SOLUTIONS GmbH Herrn Schmitz gem. § 30 Abs. 2 WpÜG zugerechnet. Insgesamt entspricht dies einem Anteil von ca. 55,41 % der Stimmrechte an der Zielgesellschaft. Somit hat auch Herr Schmitz am 5. Februar 2020 die Kontrolle im Sinne des § 35 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 29 Abs. 2, § 30 Abs. 2 WpÜG über die Zielgesellschaft erlangt.

6. Herr Wolfgang Schulz, geboren am 29. August 1964, wohnhaft in Berlin.

Herr Schulz hält selbst unmittelbar 300 Aktien der Zielgesellschaft und 100 % der Geschäftsanteile an der Dirado Vermögensverwaltungs GmbH. Herrn Schulz werden die Stimmrechte der Dirado Vermögensverwaltungs GmbH aus 6.456.561 Aktien der Zielgesellschaft gem. § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 2 Abs. 6 WpÜG sowie gem. § 30 Abs. 2 WpÜG und die Stimmrechte der TRONTEC
SOLUTIONS GmbH aus 6.456.560 Aktien der Zielgesellschaft gem. § 30 Abs. 2 WpÜG zugerechnet. Somit hat auch Herr Schulz am 5. Februar 2020 die Kontrolle im Sinne des § 35 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 29 Abs. 2, § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und § 30 Abs. 2 WpÜG über die Zielgesellschaft erlangt.

7. Frau Wietje Riemer, geboren am 30. Oktober 2001, wohnhaft in Wedemark.

Frau Wietje Riemer hält selbst unmittelbar keine Aktien der Zielgesellschaft. Frau Wietje Riemer hält jedoch direkt 100 % der Geschäftsanteile an der Tomorrowland Vermögensverwaltung GmbH i.G., welche wiederum unmittelbar 100 % der Geschäftsanteile an der TRONTEC SOLUTIONS GmbH hält. Frau Riemer werden die Stimmrechte aus 6.456.561 Aktien der Dirado Vermögensverwaltungs GmbH sowie die Stimmrechte aus 300 Aktien des Herrn Schulz nach § 30 Abs. 2 WpÜG und die Stimmrechte aus 6.456.560 Aktien der TRONTEC SOLUTIONS GmbH gem. § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 2 Abs. 6 WpÜG und § 30 Abs. 2 WpÜG zugerechnet. Insgesamt entspricht dies einem Anteil von ca. 55,41 % der Stimmrechte an der Zielgesellschaft. Somit hat auch Frau Riemer am 5. Februar 2020 die Kontrolle im Sinne des § 35 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 29 Abs. 2, § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und § 30 Abs. 2 WpÜG über die Zielgesellschaft erlangt.

Diese Veröffentlichung gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 10 Abs. 3 WpÜG erfolgt daher auch im Namen der Dirado Vermögensverwaltungs GmbH, der TRONTEC SOLUTIONS GmbH, der Team CSB GmbH, der Tomorrowland Vermögensverwaltung GmbH i.G. sowie des Herrn Dr. Christian Schmitz, des Herrn Wolfgang Schulz und der Frau Wietje Riemer.

Die Bieterin wird mit der Veröffentlichung des Pflichtangebots auch die aus § 35 Abs. 2 WpÜG resultierenden Verpflichtungen der Weiteren Kontrollerwerber erfüllen. Die Weiteren Kontrollerwerber werden daher kein gesondertes Pflichtangebot an die Aktionäre der Zielgesellschaft
veröffentlichen.

Berlin, den 10. Februar 2020

SIMBLION GmbH

Dienstag, 11. Februar 2020

Überprüfungsverfahren zum Squeeze-out bei der BDI - BioEnergy International AG: Vom Gremium bestellter Sachverständiger legt Gutachten vor (+ ca. EUR 1,50)

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Nachdem in dem Überprüfungsverfahren zum Squeeze-out bei der BDI - BioEnergy International AG eine vergleichsweise Beilegung nicht möglich war, hatte das Gremium mit Beschluss vom 24. Juli 2019 Herrn Mag. Dr. Werner Hallas von der Keppert, Hallas & Partner Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH, 1060 Wien, zum Sachverständigen bestellt. Der Sachverständige kommt in dem nunmehr vorgelegten, auf den 19. Dezember 2019 datierten Gutachten bezüglich des Gesamtunternehmenswerts auf eine Bandbreite von ca. EUR 56.753.448,- (EUR 14,94 je Aktie) und EUR 57.353.449,- (EUR 15,08 je Aktie). Die Hauptaktionärin und nunmehrige Antragsgegnerin hatte eine Barabfindung in der Höhe von lediglich EUR 13,50 pro Aktie angeboten.

Nach Auffassung des Sachverständigen hätte der Gutachter Prof. Dr. Bertl eine periodenspezifische Gewichtung zwischen Fremdkapital und Eigenkapital zu Marktwerten vornehmen müssen. Auch hätten die bei der BDI AG vorhandenen Verlustvorträge berücksichtigt werden müssen. Diesen Wertvorteil beziffert der Sachverständige mit dem im IFRS-Konzernabschluss angesetzten Betrag an aktiven latenten Steuern in Höhe von EUR 1.289.824,35.

Im Übrigen konstatiert der Sachverständige einen Widerspruch zwischen der vorliegenden und dem Gutachten Prof. Dr. Bertl zugrunde gelegten Unternehmensplanung bezüglich der Veräußerung der 100%-igen Beteiligung an der UIC GmbH. Dies entspreche einer weiteren Erhöhung des Unternehmenswerts in einer Bandbreite zwischen EUR 3,9 Mio. und EUR 4,5 Mio.

Hinsichtlich der Beteiligung an der VTU Holding hätte der Unternehmenswert auf den Bewertungsstichtag aufgezinst werden müssen. Auch seien die vorhandenen Verlustvorträge zu berücksichtigen. Eine entsprechende "Adaptierung" führe zu einer Erhöhung des Unternehmenswerts um rund EUR 2,1 Mio.

Das Gremium wird die Sache am 18. März 2020 ab 10:30 Uhr verhandeln und das Sachverständigengutachten erörtern.

Für Nachbesserungsrechte (AT0000A1X3B8) zu diesem Überprüfungsverfahren gab es mehrere Kaufangebote, u.a. zu EUR 0,30 je Recht vom IVA - Interessenverband für Anleger. Im April 2018 bot die Taunus Capital Management AG ebenfalls EUR 0,30 je Nachbesserungsrecht.

Gremium zur Überprüfung des Umtauschverhältnisses nach dem AktG, Az. Gr 2/18 
LG für ZRS Graz, FN 279687 f, Az. 51 Fr 2301/17 k
Hoppe u.a. ./. BDI Beteiligungs GmbH
49 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt HonProf Dr. Axel Reckenzaun, Graz

Antragsgegnervertreter: Rechtsanwalt Dr. Gunter Griss

Atlas Copco vereinbart Partnerschaft mit globalem Machine-Vision-Spezialisten ISRA VISION AG durch ein öffentliches Übernahmeangebot

Pressemitteilung der Atlas Copco AB 

Stockholm, Schweden, 10. Februar 2020: Atlas Copco und die in Deutschland börsennotierte ISRA VISION AG haben ein Business Combination Agreement (BCA) unterzeichnet, um für ISRA VISION eine neue Division innerhalb des Konzernbereichs Industrietechnik zu schaffen. Im Rahmen dieser Vereinbarung wird Atlas Copco ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot in Höhe von EUR 50 pro Aktie in bar für alle ausstehenden Aktien von ISRA VISION abgeben. Atlas Copco hat sich durch unwiderrufliche Andienungsverpflichtungen von mehreren Aktionären, einschließlich dem CEO und Gründer von ISRA VISION Enis Ersü, sowie durch einen Aktienkaufvertrag mit Kabouter Management, LLC bereits 34,9 Prozent der Aktien gesichert. 

Durch zusätzliche Produkte und Kompetenzen stärkt Atlas Copco seinen Schwerpunkt auf Technologien, die digitale Fertigung ermöglichen und gleichzeitig die gestiegenen Anforderungen an Qualitätskontrolle und flexible Automatisierung erfüllen. Das angekündigte Angebot für ISRA VISION, einen Weltmarktführer für Oberflächeninspektion und 3D Machine Vision für Produktionsautomatisierung, ist ein wichtiger Schritt auf diesem Weg. Atlas Copco bietet eine stabile Plattform, um die Wachstumsgeschichte von ISRA VISION fortzuführen.

ISRA VISION ist ein Spezialist für Machine-Vision-Lösungen mit führenden Technologien im Bereich Oberflächeninspektion und 3D-Vision für Roboterführung, Qualitätskontrolle und Metrologie und in zwei Segmenten tätig, Industrial Automation und Surface Vision. Das Unternehmen mit Hauptsitz in Darmstadt ist weltweit an 25 Standorten vertreten und beschäftigt mehr als 800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Im Geschäftsjahr 2018/19 wies das Unternehmen einen Umsatz von rund MEUR 154 (MSEK 1.619) und ein EBIT von rund MEUR 34 (MSEK 357) aus, was einer EBIT-Marge von 22 Prozent entspricht. Auf Umsatzebene erzielte ISRA VISION in den letzten zehn Jahren eine durchschnittliche Wachstumsrate (CAGR) von 9 Prozent.

ISRA VISION wird weiterhin unter derselben Marke firmieren, der Unternehmenssitz bleibt Darmstadt. Das Unternehmen wird künftig eine neue Division innerhalb des Konzernbereichs Industrietechnik von Atlas Copco bilden. Der Hauptanteilseigner Enis Ersü, der ISRA VISION gegründet und es zu dem weltweit führenden Unternehmen gemacht hat, das es heute ist, wird CEO bleiben, um die Integration zu erleichtern.

Oberflächeninspektion und 3D Machine Vision sind Teil der langfristigen Strategie von Atlas Copco“, sagte Henrik Elmin, Präsident des Konzernbereichs Industrietechnik. „ISRA VISION hat eine starke Marke und Marktposition, eine angesehene technologische Kompetenz und einen stabilen finanziellen Track Record. Durch diese Partnerschaft können wir unsere Kunden in verschiedenen Segmenten noch besser bei ihrer Umstellung auf digitale Fertigung unterstützen. Wir können in Zukunft Verbindungstechnologien und Machine-Vision-Lösungen für dieselben Anwendung anbieten und stärken damit unsere Position als strategischer Partner für unsere Kunden.

Atlas Copco ist der engagierte langfristige Eigentümer, den ich gesucht habe. Damit schaffen wir für ISRA VISION eine Plattform für weiteres Wachstum”, so Enis Ersü, CEO von ISRA VISION. „Die Partnerschaft ist nicht nur für unsere Aktionäre eine gute Nachricht, sondern auch für unsere Kunden, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und für unser lokales Umfeld: Unsere Kunden profitieren von Kontinuität und einem noch besseren Service, den wir ihnen durch die globale Präsenz von Atlas Copco künftig bieten können. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden sich darüber freuen, dass ihre Arbeitsplätze gesichert sind und unser Unternehmenssitz in Darmstadt bleibt.“

Das Übernahmeangebot wird von der Atlas Copco Germany Holding AG, einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft von Atlas Copco AB, vorgelegt. Anteilseigner von ISRA VISION, die ihre Aktien andienen, erhalten EUR 50 pro Aktie in bar. Das entspricht einer Prämie von 29 Prozent auf den volumengewichteten Durchschnittskurs der letzten drei Monate vor der Ankündigung und einer Prämie von 43 Prozent auf den Schlusskurs vom 07. Februar 2020. Der Angebotspreis entspricht einem Unternehmenswert (Enterprise value) von MEUR 1.0941 , einschließlich einer Nettoverschuldung von MEUR 0,7. Das Angebot hat die volle Unterstützung sowohl des Vorstands als auch des Aufsichtsrats von ISRA VISION. Atlas Copco hat sich durch unwiderrufliche Andienungsvereinbarungen sowie einen Aktienkaufvertrag bereits 34,9 Prozent der Aktien gesichert. Unwiderrufliche Andienungsvereinbarungen wurden von der EVWB GmbH & Co. KG, die von Herrn Enis Ersü kontrolliert wird (24,2 Prozent), von der Vision GbR (4,3 Prozent) und von Mitgliedern des Aufsichtsrats (0,3 Prozent) unterzeichnet. Darüber hinaus hat Atlas Copco einen Aktienkaufvertrag über 6,1 Prozent mit Kabouter Management, LLC unterzeichnet.

Die Annahmefrist startet, sobald die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Angebotsunterlage gestattet hat. Bei der Übernahme handelt es sich um eine reine Bartransaktion mit bereits gesicherten Mitteln. Das Übernahmeangebot wird unter anderem unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch Kartellbehörden und das Committee on Foreign Investment in the United States (CFIUS) stehen. Das Angebot wird keine Mindestannahmeschwelle vorsehen, da Atlas Copco nicht beabsichtigt, einen Beherrschungsvertrag abzuschließen. Im Anschluss an den Vollzug des Übernahmeangebots soll ein Delisting-Angebot erfolgen, das der Vorstand von ISRA VISION unterstützen wird und das nach deutschem Recht keine Mindestbeteiligung erfordert.

Weitere Informationen zum Angebot finden Sie unter folgender Website: www.technology-offer.com.

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1 Net of treasury shares.

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Kölnischen Rück: NPP legt Sachverständigengutachten vor

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG


In dem Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Kölnischen Rückversicherungs AG haben die gerichtlich bestellten Sachverständigem, die Wirtschaftsprüfer Buchert und Dr. Buck, NPP Niethammer, Poserwang & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft (NPP), ihr Gutachten vorgelegt. Es umfasst einen Hauptband und fünf Anlagebände und dürfte in der nächsten Zeit an die Beteiligten versandt werden.

Im letzten Jahr gab es ein Kaufangebot für Nachbesserungsrechte aus diesem Verfahren:
https://spruchverfahren.blogspot.com/2019/04/kaufangebot-fur-nachbesserungsrecht-zum.html

LG Köln, Az. 82 O 2/09
SCI AG u.a. ./. General Reinsurance Corporation
176 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Klocke, 50668 Köln
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Freshfields Bruckhaus Deringer LLP, 60322 Frankfurt am Main

Squeeze-out bei der Baumaterialien-Handelsgesellschaft AG eingetragen

Die ao. Hauptversammlung der Baumaterialien-Handelsgesellschaft AG, Bayreuth, hatte am 29. November 2019 die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die B u. B Süd-Ostbayern Betriebs GmbH beschlossen. Der Übertragungsbeschluss wurde nunmehr am 4. Februar 2020 in das Handelsregister (Amtsgericht Bayreuth) eingetragen und am 5. Februar 2020 bekannt gemacht. Jeweils einen Tag später erfolgte auch die Eintragung und Bekanntmachung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der B u. B Süd-Ostbayern Betriebs GmbH als herrschender Gesellschaft.

Squeeze-out bei der Kofler Energies AG eingetragen

Die Hauptversammlung der Kofler Energies AG (vormals: rhein-ruhr ENERGIE AG) hatte am 18. Dezember 2019 die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Dacapo S.à.r.l. beschlossen. Der Übertragungsbeschluss wurde nunmehr am 4. Februar 2020 in das Handelsregister eingetragen und am 5. Februar 2020 bekannt gemacht.

Die Hauptaktionärin hatte die Barabfindung ursprünglich auf EUR 7,40 je Kofler Energies-Aktie festgelegt. In der Hauptversammlung wurde der Barabfindungsbetrag auf EUR 12,- erhöht.

ams AG: ams gibt feste Absicht bekannt, einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit OSRAM abzuschließen

Veröffentlichung einer Insiderinformation

- Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag erleichtert die zügige Umsetzung der strategischen Vision von ams für OSRAM

- Vollzug des Übernahmeangebots für OSRAM voraussichtlich im 2. Quartal 2020 vorbehaltlich des Erhalts der erforderlichen behördlichen Genehmigungen

Premstätten, Österreich (10. Februar 2020) -- ams (SIX: AMS), ein weltweit führender Anbieter von hochwertigen Sensorlösungen, gibt die feste Absicht bekannt, einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ("Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag") zwischen ihrer hundertprozentigen Tochtergesellschaft ams Offer GmbH und der OSRAM Licht AG ("OSRAM") im Zusammenhang mit der Übernahme von OSRAM ("Transaktion") umzusetzen.

"Nach der Zustimmung unserer Aktionäre zur Bezugsrechtsemission in Höhe von EUR 1,65 Mrd. stellt diese feste Absicht den nächsten Schritt bei der Übernahme von OSRAM dar", sagt Alexander Everke, CEO von ams. "Wir beabsichtigen die Umsetzung eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages, um beiden Unternehmen die Möglichkeit zu geben, auf effiziente Weise zusammenzuarbeiten und unsere gemeinsame strategische Vision der Schaffung eines weltweit führenden Anbieters von Sensorlösungen und Photonik zu verwirklichen. Wir freuen uns, auf Grundlage der Zusammenarbeit mit unseren Kolleginnen und Kollegen bei OSRAM nach Abschluss der Transaktion eine erfolgreiche Integration zu beginnen."

Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag erfordert die Zustimmung einer außerordentlichen Hauptversammlung von OSRAM mit einer Mehrheit von mindestens 75% der abgegebenen Stimmen. ams geht weiterhin davon aus, dass das Übernahmeangebot für OSRAM vorbehaltlich des Erhalts der erforderlichen behördlichen Genehmigungen im zweiten Quartal 2020 vollzogen wird. 

Über ams
ams ist international führend in der Entwicklung und Herstellung von Hochleistungs-Sensorlösungen. Unsere Mission ist es, die Welt mit Sensorlösungen zu gestalten und so die nahtlose Verbindung zwischen Mensch und Technologie zu ermöglichen.

Die Produkte von ams werden in Anwendungen eingesetzt, die höchste Präzision, Empfindlichkeit und Genauigkeit, einen weiten Arbeitsbereich und äußerst niedrigen Stromverbrauch erfordern. Das Produktportfolio umfasst Sensorlösungen, Sensor-ICs sowie Schnittstellen und die damit verbundene Software für Kunden in den Märkten Consumer, Mobilkommunikation, Industrie, Medizintechnik und Automotive.

ams mit Hauptsitz in Österreich beschäftigt global rund 9.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und ist ein wichtiger Partner für mehr als 8.000 Kunden weltweit. ams ist an der SIX Swiss Exchange börsennotiert (Tickersymbol: AMS). Weitere Informationen über ams unter https://ams.com

Die ams AG will Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der OSRAM LICHT AG abschließen

Der österreichische Sensorspezialist ams AG strebt bei der OSRAM LICHT AG, München, die volle Kontrolle an. ams gab am Montagabend in einer Ad-hoc-Meldung die "feste Absicht" bekannt, einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit OSRAM anzustreben, um u.a. Zugriff auf die Finanzmittel zu erhalten.

ams-Vorstandsvorsitzender Alexander Everke sagte, der Vertrag solle beiden Unternehmen die Möglichkeit geben, "auf effiziente Weise zusammenzuarbeiten und unsere gemeinsame strategische Vision der Schaffung eines weltweit führenden Anbieters von Sensorlösungen und Photonik zu verwirklichen".

Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (BuG) erfordert die Zustimmung einer außerordentlichen Hauptversammlung von OSRAM mit einer Mehrheit von mindestens 75 Prozent der abgegebenen Stimmen. Bisher kontrollieren die Österreicher knapp 60 Prozent der OSRAM-Aktien. Im Rahmen des BuG werden eine Barabfindung (bei einer Andienung der OSRAM-Aktien) und eine Ausgleichszahlung (sog. "Garantiedividende") für die OSRAM-Minderheitsaktionäre festgelegt. Diese können in einem Spruchverfahren gerichtlich überprüft werden.

ams hatte im Dezember 2019 nach langem Ringen und einem erfolglosen ersten Übernahmeangebot eine Mehrheit an OSRAM übernommen und rechnet mit einem Abschluss der Transaktion im 2. Quartal des Jahres. So lange könnten sich die Genehmigungen der Kartellbehörden hinziehen.

ISRA VISION CEO Enis Ersü initiiert Nachfolgeregelung durch eine strategische Partnerschaft mit Atlas Copco

Pressemitteilung

Darmstadt, 10. Februar 2020: ISRA VISION AG (ISIN: DE 0005488100), das SDAX-Unternehmen für industrielle Bildverarbeitung (Machine Vision) und weltweit einer der führenden Anbieter für Oberflächeninspektion und für 3D-Machine-Vision, und der in Schweden börsennotierte globale Industriekonzern Atlas Copco haben ein Business Combination Agreement (BCA) unterzeichnet, um eine strategische Partnerschaft einzugehen. Durch die strategische Partnerschaft kann ISRA nicht nur ihr Wachstum weiter beschleunigen und den Innovationskurs des Unternehmens fortsetzen. Vielmehr stellt sie auch die bevorzugte Nachfolgeregelung des Unternehmensgründers und CEO Enis Ersü dar. Zur Stärkung seines Schwerpunkts industrielle Automatisierung beabsichtigt Atlas Copco mit ISRA als Nukleus einen Weltmarktführer für Machine Vision aufzubauen.

Anlässlich dieser strategischen Partnerschaft wird Atlas Copco ein freiwilliges öffentliches Angebot in Höhe von 50,00 EUR in bar je ISRA-Aktie abgeben. Der Angebotspreis entspricht einer Prämie von 29 Prozent auf den volumengewichteten Durchschnittskurs der letzten drei Monate vor der Ankündigung und einer Prämie von 43 Prozent auf den Schlusskurs vom 7. Februar 2020. Enis Ersü und weitere Mitglieder des Managements und des Aufsichtsrats von ISRA, die gemeinsam über einen Aktienanteil von rund 29 Prozent verfügen, haben bereits unwiderrufliche Andienungsvereinbarungen unterzeichnet. Insgesamt hat sich Atlas Copco durch unwiderrufliche Andienungsvereinbarungen und einen Aktienkaufvertrag mit einem institutionellen Investor rund 35 Prozent aller ausstehenden ISRA-Aktien gesichert. Im Anschluss an den Vollzug des öffentlichen Angebots soll ein Delisting-Angebot erfolgen.

Mit den Geschäftsbereichen Oberflächeninspektion und 3D Machine Vision ist ISRA Teil der langfristigen Strategie des neuen Partners. Ziel ist es, das Geschäft weiter auszubauen. In dem BCA haben ISRA und Atlas Copco auch wichtige Eckpunkte der Partnerschaft vereinbart, die die Interessen der Kunden und Mitarbeiter von ISRA sichern.

Atlas Copco hat seinen Hauptsitz in Stockholm. Das Unternehmen hat Kunden in über 180 Ländern und beschäftigt etwa 39.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Umsatzerlöse lagen im Jahr 2019 bei 104 Mrd. SEK (rund 10 Mrd. EUR). Der Konzern ist seit über 65 Jahren in Deutschland präsent und hat sowohl in Deutschland als auch weltweit zahlreiche Unternehmen erfolgreich integriert.

Machine Vision ist eine Schlüsseltechnologie, die es Kunden aus unterschiedlichsten Branchen ermöglicht, ihre Produktion zu digitalisieren, und ist Teil der langfristigen Strategie von Atlas Copco. Deshalb möchte Atlas Copco den Fokus stärker auf industrielle Automatisierung richten und eine Division für Machine Vision schaffen. ISRA wird der Nukleus dieser neuen Division im Konzernbereich Industrial Technique von Atlas Copco. Dieser bietet über ein globales Netzwerk industrielle Automatisierungssysteme und -lösungen, Produkte für die Qualitätssicherung sowie Industriesoftware an.

Die strategische Partnerschaft bietet ISRA eine einzigartige Plattform, um das Wachstum weiter zu beschleunigen. Sie ist außerdem die ideale Lösung für die strategische Nachfolgeregelung von Enis Ersü. Als neue Division im Konzernbereich Industrial Technique wird ISRA eigenständig agieren und ihre Marke weiterführen. Darüber hinaus werden die globale Präsenz und die Standorte von ISRA beibehalten und die Erweiterung der Zentrale in Darmstadt fortgeführt. Beide Seiten haben sich dafür ausgesprochen, das Geschäft im Interesse der Kunden und Mitarbeiter weiter auszubauen. Die Kunden werden weiterhin vom klaren Fokus auf Innovationen und den damit verbundenen Investitionen in Forschung und Entwicklung sowie von einem verbesserten weltweiten Servicenetz profitieren. Enis Ersü, der ISRA gegründet und es zu dem weltweit führenden Unternehmen gemacht hat, das es heute ist, wird CEO bleiben, um die Partnerschaft zu fördern und die Integration voranzutreiben.

Die strategische Partnerschaft wird über ein freundliches öffentliches Angebot von Atlas Copco umgesetzt. Anteilseigner von ISRA, die ihre Aktien andienen, erhalten 50,00 EUR je Aktie in bar. Das entspricht einer Prämie von 43 Prozent auf den Schlusskurs vom 7. Februar 2020 und einem EV/EBIT-Multiple von ungefähr 33 basierend auf dem von ISRA VISION berichteten EBIT für 2018/2019. Das Angebot hat die volle Unterstützung sowohl des Vorstands als auch des Aufsichtsrats von ISRA. Atlas Copco hat sich bereits rund 35 Prozent durch unwiderrufliche Andienungsvereinbarungen des Hauptanteilseigners Enis Ersü und weiterer Mitglieder des ISRA-Managements und des Aufsichtsrats sowie durch einen Aktienkaufvertrag mit einem institutionellen Investor gesichert. Das Angebot wird keine Mindestannahmeschwelle vorsehen, da Atlas Copco nicht beabsichtigt, einen Beherrschungsvertrag abzuschließen. Im Anschluss an das öffentliche Angebot soll ein Delisting-Angebot erfolgen, das der Vorstand von ISRA unterstützt und das nach deutschem Recht keine Mindestbeteiligung erfordert.

Weitere Informationen zum Angebot finden Sie unter folgender Website: www.technology-offer.com

Montag, 10. Februar 2020

ADO Properties hat die Angebotsunterlage für das freiwillige Übernahmeangebot auf die ADLER Real Estate Aktiengesellschaft veröffentlicht

 - Annahmefrist beginnt heute -

7. Februar 2020

Nach der Gestattung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gibt ADO Properties S.A. („ADO Properties“) den Beginn der Annahmefrist für das freiwillige Übernahmeangebot für alle außenstehenden Aktien der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft („ADLER“) bekannt. Die Annahmefrist hat heute, am 7. Februar 2020, begonnen und endet am 6. März 2020. Wie bereits bekanntgegeben, bietet ADO Properties 0,4164 neue ADO Properties-Aktien für jede angediente ADLER-Aktie an, auf Basis des für beide Gesellschaften errechneten EPRA NAV pro Aktie per 30. September 2019.

ADO Properties hat sich die Unterstützung der Großaktionäre von ADLER – darunter der CoCEO Tomas de Vargas Machuca – die 52,2% der derzeitigen Aktien an ADLER repräsentieren durch den Abschluss von Irrevocable Undertakings gesichert, vorbehaltlich bestimmter Bedingungen.

Thierry Beaudemoulin, CEO von ADO Properties: „Die Kombination hat eine überzeugende strategische Logik, da sie hochgradig komplementäre Portfolios zusammenführt, die auf attraktive Städte und Regionen in ganz Deutschland konzentriert sind. Das freiwillige Übernahmeangebot für ADLER ist der erste Schritt zur Schaffung einer bedeutenden deutschen Immobiliengesellschaft, die ideal positioniert ist, um Lösungen für die wachsende Wohnungsknappheit in Deutschland anzubieten und ihre attraktive Projektpipeline zum Bau neuer bezahlbarer Wohnungen nutzt. Die starke Unterstützung dieses Deals durch mehr als die Hälfte der ADLER-Aktionäre unterstreicht die Erwartung, dass diese Gesellschaften gemeinsam in Zukunft einen größeren Wert für die Gesellschafter schaffen können.“

ADLER Aktionäre erhalten die Anweisung zur Teilnahme von ihrer Depotbank.

Während der Annahmefrist wird ADO Properties regelmäßige Aktualisierungen der Annahmequote gemäß den gesetzlichen Anforderungen veröffentlichen. Nach der Bekanntgabe der Ergebnisse beginnt die weitere Annahmefrist zu laufen, die voraussichtlich am 25. März 2020 enden wird. Weitere Informationen über das freiwillige Übernahmeangebotkönnen der Angebotsunterlage entnommen werden, die auf der Internetseite von ADO Properties unter den folgenden Links verfügbar ist:

Englische Version:
https://www.ado.properties/websites/ado/English/1500/takeover-offer-ado-properties-s_a_-_-adler-real-estate-aktiengesellschaft.html

Deutsche Version
https://www.ado.properties/websites/ado/German/1500/uebernahmeangebot-ado-propertiess_a_-_-adler-real-estate-aktiengesellschaft.html

Darüber hinaus wird die Angebotsunterlage bei der BNP Paribas Securities Services S.C.A., Zweigniederlassung Frankfurt, Europa-Allee 12, 60327 Frankfurt am Main, Deutschland, zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten (Anfragen unter Angabe der vollständigen Adresse per Telefax an +49 69 1520 5277 oder per E-Mail an frankfurt.gct.operations@bnpparibas.com).

ADLER Real Estate AG: Vorzeitige Anleiherückzahlung bei der ADO Group vereinbart und dafür Zahlungsmittel bereitgestellt

Corporate News

- Vorzeitige Rückzahlung der Anleihen der ADO Group zum Nennwert plus aufgelaufener Zinsen

- Vereinfachung der Finanzstruktur

- Teil von ADLER's Liabilities Management

- Transaktion kommt Cash-Flow von ADLER zugute


Berlin, 10 Februar 2020 - Die ADLER Real Estate AG vereinfacht die Finanzstruktur ihrer Konzerngesellschaft ADO Group Ltd. und hat entsprechende finanzielle Unterstützung bei der angestrebten vorzeitigen Rückzahlung ihrer Unternehmensanleihen zugesagt. Die Anleihen werden zum Nennwert plus aufgelaufener Zinsen bis zum Montag, den 17. Februar 2020 vorzeitig zurückgezahlt. ADO Group wird ihre vorhandenen Kassenbestände und die ihr jetzt zugesagten Mittel dazu verwenden, die ausstehenden Unternehmensanleihen in vollem Umfang vorzeitig zurück zu zahlen.

Maximilian Rienecker, Co-CEO der ADLER Real Estate AG, sagte: "Mit dieser Entscheidung bereinigen und vereinfachen wir die Finanzierungsstruktur der ADO Group in einer Weise, die auch unserem Cash-Flow zugutekommt. Das alles ist Teil unseres Liabilities Managements, das auf eine Verringerung der Finanzierungskosten abzielt."

Die vorzeitige Rückzahlung gilt für die Unternehmensanleihen mit der Wertpapierkennnummer ISIN IL0050502405 , die einen Zinskupon von 4,5 Prozent haben, eine Laufzeit bis 1. Januar 2023 und einen ausstehenden Betrag in Höhe von NIS 614,4 Millionen (ca. EUR 163,4 Millionen zum aktuellen Wechselkurs) haben sowie für die Unternehmensanleihen mit der Wertpapierkennnummer IL0050502652 mit einem Zinskupon von 2,5 Prozent, einer Laufzeit bis 30. Juni 2025 und dem ausstehenden Betrag in Höhe von NIS 550,8 Millionen (ca. EUR 146,5 Millionen zum aktuellen Wechselkurs).

ADLER hatte die Anteile an der ADO Group Ltd. am 10. Dezember 2019 vollständig für EUR 708 Millionen erworben.

Für Anfragen:
Tina Kladnik
Head of Investor Relations
ADLER Real Estate AG
Tel: +49 162 424 6833

Anstehende Spruchverfahren

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt Minderheitsaktionäre insbesondere in folgenden anstehenden Spruchverfahren:
  • AVW Immobilien AGSqueeze-out, Hauptversammlung am 3. Dezember 2019
  • comdirect bank AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out (nach Überschreiten der 90 %-Schwelle durch die Commerzbank)
  • First Sensor AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der TE Connectivity Sensors Germany Holding AG als herrschender Gesellschaft
  • IC Immobilien Holding AG: Squeeze-out, Eintragung am 23. Januar 2020
  • i:FAO Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out
  • innogy SE: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, ao. Hauptversammlung am 4. März 2020
  • Kontron S&T AG: Squeeze-out
  • WESTGRUND Aktiengesellschaft: Squeeze-out Ende 2016 angekündigt

(Angaben ohne Gewähr)

Umtauschangebot für Aktien der ADLER Real Estate AG

Mitteilung meiner Depotbank:

Ihnen als Aktionär der ADLER REAL ESTATE AG bietet die ADO Properties S.A., Luxemburg, an, Ihre Aktien umzutauschen. Für das Angebot gelten die folgenden Konditionen:

Wertpapiername: ADLER REAL ESTATE AG
WKN: 500800
Anbieter: ADO Properties S.A.
Wertpapier nach Tausch: ADO Properties S.A. Actions Nominatives o.N.
WKN: A14U78
Tauschverhältnis der Wertpapiere: 1 : 0,4164
Sonstiges: Das Angebot unterliegt keiner Vollzugsbedingung. 

Dieses Angebot wird ausschließlich nach dem Recht Deutschlands unterbreitet. Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen dieser Angebotsunterlage und/oder dieses Angebot nach einem anderen Recht als dem von Deutschland sind nicht beabsichtigt. Alle in- und ausländischen Aktionäre der ADLER REAL ESTATE AG können dieses Angebot nach Maßgabe der Angebotsunterlage und den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften annehmen. Das schließt Aktionäre mit ein, deren Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlicher Aufenthalt sich in Deutschland, der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum befindet. Der Anbieter weist allerdings darauf hin, dass es rechtliche Beschränkungen geben kann, falls Sie dieses Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland annehmen. (...)

Diese und alle weiteren Details des Angebots hat die Bieterin auf ihrer Internetseite https://www.ado.properties/ unter der Rubrik "Investor Relations/Übernahmeangebot" entsprechend veröffentlicht. 

Sonntag, 9. Februar 2020

Francotyp-Postalia Holding AG: Außerordentliche Hauptversammlung

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Berlin, 08.02.2020

Die Aktionärin Obotritia Capital KGaA, vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter Rolf Elgeti, die an der Francotyp-Postalia Holding AG mit rd. 20,71% beteiligt ist, hat dem Vorstand schriftlich mitgeteilt, dass sie die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung verlangt. Ausweislich des Verlangens soll folgender Tagesordnungspunkt zur Beschlussfassung behandelt werden: "Ausscheiden von Herrn Günther aus dem Vorstand - Herr Günther soll vorzeitig aus dem Vorstand ausscheiden, da ihm die Hauptversammlung das Vertrauen entzogen hat." Der Vorstand prüft dieses Verlangen derzeit mit seinen rechtlichen Beratern.

Nach dem Aktiengesetz hat die Hauptversammlung keine Zuständigkeit für die Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern. Bislang wurde auch kein Beschluss über einen Vertrauensentzug gefasst. Der Vorstand versteht das Verlangen derzeit dahingehend, dass die Aktionärin eine Abstimmung über einen Vertrauensentzug durch ihr Verlangen erst noch herbeiführen möchte und dies den Gegenstand der außerordentlichen Hauptversammlung bilden soll.

Der Vorstand ist der Auffassung, dass im Interesse der Gesellschaft der Aufwand für eine zusätzliche Hauptversammlung nach Möglichkeit vermieden werden sollte. Er wird daher prüfen, ob die ursprünglich für den 17. Juni 2020 terminierte ordentliche Hauptversammlung zu einem früheren Zeitpunkt abgehalten werden kann.

Freitag, 7. Februar 2020

Überprüfungsverfahren zum Squeeze-out bei der Plaut AG abgeschlossen: Vergleichsweise Anhebung der Barabfindung auf EUR 9,85 (+ EUR 1,50) gerichtlich genehmigt

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Überprüfungsverfahren zu dem Squeeze-out bei der Plaut AG, Wien, wurde die Barabfindung zunächst im Rahmen eines vor dem Gremium zur Überprüfung der Barabfindung protokollierten Teilvergleichs um EUR 1,50 je Aktie (inkl. Zinsen) auf EUR 9,84 angehoben. Kürzlich hatte auch noch der letzte verbliebene Antragsteller der vergleichsweisen Regelung zugestimmt.

Das Handelsgericht Wien hat die Vergleiche nunmehr mit Beschluss vom 27. Januar 2020 gerichtlich genehmigt. Der vereinbarte Erhöhungsbetrag in Höhe von EUR 1,50 ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechtskraft der gerichtlichen Genehmigung zu zahlen.

FN 124131 x
HG Wien, Az. 73 Fr 10791/18
Gremium, Az. Gr 4/19

J. Jaeckel u.a. ./. msg systems AG
12 Antragsteller
gemeinsame Vertreterin: Rechtsanwältin Dr. Maria Brandstetter, A-1010 Wien
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, msg systems AG:
BINDER GRÖSSWANG Rechtsanwälte GmbH, A-1010 Wien

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Gerling Konzern Allgemeine Versicherungs-AG: Anhebung der Barabfindung um mehr als 40 % auf EUR 11,26

von Rechtsanwalt Martin Arendts, ARENDTS ANWÄLTE

In dem bislang 12 1/2 Jahre dauernden Spruchverfahren zu dem Squeeze-out der Minderheitsaktionäre bei der Gerling Konzern Allgemeine Versicherungs-AG (GKA) hat das Landgericht Köln nunmehr mit Beschluss vom 10. Januar 2020 den Barabfindungsbetrag auf EUR 11,26 je GKA-Aktie angehoben. Das Gericht folgt damit dem gerichtlich bestellten Sachverständigen, der NPP Niethammer, Posewang & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft (NPP), siehe:
https://spruchverfahren.blogspot.com/2015/08/spruchverfahren-squeeze-out-bei-der.html

Ursprünglich sollten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre laut Übertragungsbeschluss eine von der Antragsgegnerin zu zahlende Barabfindung in Höhe von lediglich EUR 5,47 für jede Stückaktie der GKA erhalten. Aufgrund eines Teil-Prozessvergleichs vom 18. April 2007 hatte die Hauptaktionärin die Abfindung um EUR 2,53 auf EUR 8,00 für jede Stückaktie angehoben, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2007/04/gerling-konzern-allgemeine.html. In dem Gutachten kamen die Wirtschaftsprüfer Stephan Buchert und Dr. Heiko Buck von NPP zu einem noch deutlich höheren Ertragswert. Nach Ansicht der Sachverständigen ergibt sich ein Abfindungsbetrag in Höhe von EUR 11,26 je GKA-Aktie. 

Gegen die erstinstanzliche Entscheidung können die Antragsteller und die Antragsgegnerin noch Beschwerde einlegen.

Zur langen Historie dieses Spruchverfahrens: Am 8. Oktober 2008 hatte das Landgericht einen Beweisbeschluss hinsichtlich der Angemessenheit des Barabfindungsbetrags erlassen. Mit Beschluss vom 16. Februar 2009 wurde die NPP zum Sachverständigen bestimmt und ein Vorschuss von EUR 1 Mio. (später reduziert auf EUR 600.000,-) angefordert. Dagegen legte die Antragsgegnerin Beschwerde ein, die vom OLG Düsseldorf mit Beschluss vom 19. Januar 2011 als nicht statthaft und damit unzulässig verworfen wurde (Az. I-2 W 11/10 (AktE)). Von NPP angeforderte Unterlagen wurden von der Antragsgegnerin erst Ende 2012 zur Verfügung gestellt. Hinsichtlich der Anforderungen von Information durch NPP verwies die Antragsgegnerseite darauf, dass die GKA kurz nach der Durchführung des Squeeze-outs auf die HDI Industrie Versicherung-AG verschmolzen worden sei und mehrere "in die Bewertung involvierten Personen" nicht mehr "in der Gruppe" tätig seien.

LG Köln, Beschluss vom 10. Januar 2020, Az. 91 O 164/06
Bezold u.a. ./. Gerling Beteiligungs GmbH (nunmehr: Hannover Beteiligungsgesellschaft mbH)
90 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Klocke, 50668 Köln
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Hengeler Mueller, 40213 Düsseldorf

Bekanntmachung zum Squeeze-out bei der IC Immobilien Holding AG

E.L.A. Vermögensverwaltung GmbH
Frankfurt am Main


Bekanntmachung über die Abfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der IC Immobilien Holding AG, Frankfurt am Main
WKN 563 216, ISIN DE 000 5632160

Die außerordentliche Hauptversammlung der IC Immobilien Holding AG („ICAG“) hat am 17. Dezember 2019 auf Verlangen der E.L.A. Vermögensverwaltung GmbH („ELA“) die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der ICAG („Minderheitsaktionäre“) auf die ELA als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von EUR 7,19 je auf den Inhaber lautende, nennwertlose Stückaktie der ICAG gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen.

Der Übertragungsbeschluss ist am 23. Januar 2020 in das Handelsregister der ICAG beim Amtsgericht Frankfurt am Main unter HRB 107030 eingetragen worden. Damit sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der ICAG auf die ELA übergegangen. Die Abfindungsverpflichtung wird von der ELA unverzüglich Zug-um-Zug gegen die Übertragung der Rechte der Minderheitsaktionäre an der Sammelurkunde der ICAG erfüllt werden.

Die wertpapiertechnische Abwicklung des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre sowie die Auszahlung der Barabfindung werden von der

Quirin Privatbank AG

vorgenommen.

Die Auszahlung der Barabfindung an die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre gegen Ausbuchung ihrer girosammelverwahrten Aktien der ICAG ist unverzüglich nach der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister in die Wege geleitet worden. Die Minderheitsaktionäre werden hierüber von ihren Depotbanken gesondert informiert und müssen nicht mehr von sich aus tätig werden.

Kosten und Spesen für die Depotbanken im Zusammenhang mit der Auszahlung der Abfindung sind von dem jeweiligen Minderheitsaktionär selbst zu tragen.

Für den Fall, dass in einem gerichtlichen Spruchverfahren gemäß § 327f AktG, §§ 1 ff. SpruchG rechtskräftig eine höhere als die festgelegte Barabfindung festgesetzt werden sollte, wird diese höhere Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG allen ausgeschiedenen Minderheitsaktionären der ICAG gewährt werden.

Frankfurt am Main, im Januar 2020

E.L.A. Vermögensverwaltung GmbH

Wolfgang Sauerborn
Geschäftsführer

Quelle: Bundesanzeiger vom 3. Februar 2020

____________

Anmerkung der Redaktion: Nach der Veröffentlichung der Hauptaktionärin sollen die ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre die Kosten und Spesen tragen. Dies ist nach unserer Auffassung unzulässig. Die Barabfindung steht den enteigneten Minderheitsaktionären ungeschmälert zu.

i:FAO und Amadeus nehmen Verhandlungen über Verschmelzung auf / Amadeus übermittelt Verlangen bezüglich eines Ausschlusses der Minderheitsaktionäre

Corporate News

Die i:FAO Aktiengesellschaft ("i:FAO") hat von ihrer Mehrheitsaktionärin Amadeus Corporate Business AG ("Amadeus") den Vorschlag erhalten, Verhandlungen über einen Verschmelzungsvertrag aufzunehmen. Amadeus hält derzeit rund 90,02 % des Grundkapitals von i:FAO. Die Verschmelzung von i:FAO (als übertragender Rechtsträger) auf Amadeus (als übernehmender Rechtsträger) soll zur Vereinfachung der Gesellschaftsstruktur erfolgen. In diesem Zusammenhang hat Amadeus der i:FAO zudem das förmliche Verlangen übermittelt, das Verfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 62 Abs 5 UmwG in Verbindung mit §§ 327a ff. AktG einzuleiten.

Der Vorstand von i:FAO hat beschlossen, Verhandlungen über einen Verschmelzungsvertrag mit Amadeus aufzunehmen. Nach Auffassung von i:FAO würde der Ausschluss der Minderheitsaktionäre eine umfassende Integration von i:FAO in Amadeus ermöglichen. Der Verschmelzungsvertrag würde unter anderem die Angabe enthalten, dass im Zusammenhang mit der Verschmelzung ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre der i:FAO und Übertragung ihrer Aktien auf Amadeus gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung erfolgen soll (sogenannter verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out). Die Barabfindung würde von Amadeus zu gegebener Zeit ermittelt und von einem unabhängigen gerichtlich bestellten Prüfer überprüft.

Sollte eine Einigung zwischen i:FAO und Amadeus erzielt werden, würde die nächste Hauptversammlung von i:FAO, die voraussichtlich im Mai/Juni 2020 stattfindet, über den verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out beschließen.

Squeeze-out bei der Kontron S&T AG

Auf der außerordentlichen Hauptversammlung der Kontron S&T AG, Augsburg, am 13. März 2020 soll ein Beschluss zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre (Squeeze-out) auf die S&T AG gefasst werden. Die Hauptaktionärin hat die Barabfindung auf EUR 5,68 je Stückaktie der Kontron S&T AG festgesetzt.

Aus der Hauptversammlungseinladung:
"Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Die auf den Namen lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der Kontron S&T AG mit Sitz in Augsburg werden gemäß §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung einer von der S&T AG mit Sitz in Linz/Österreich (Hauptaktionärin) zu zahlenden Barabfindung in Höhe von EUR 5,68 je auf den Namen lautende Stückaktie der Kontron S&T AG auf die S&T AG übertragen.“ 

Die Kontron S&T AG ist durch am 21. August 2017 im Handelsregister eingetragene Verschmelzung der börsennotierten Kontron AG auf die S&T Deutschland Holding AG entstanden, wodurch die Börsennotierung entfiel. Das Spruchverfahren zu der Verschmelzung ist kürzlich beendet worden, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2019/08/spruchverfahren-zur-verschmelzung-der.html

Übernahmeangebot für Aktien der RENK AG

Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 und 3 in Verbindung mit §§ 29 Abs. 1 und 34 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

Bieterin:

SCUR-Alpha 1138 GmbH (künftig: Rebecca BidCo GmbH)
c/o Triton Beratungsgesellschaft GmbH
Schillerstraße 20
60313 Frankfurt am Main
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HR B 253889

Zielgesellschaft:

RENK Aktiengesellschaft
Gögginger Straße 73
86159 Augsburg
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Augsburg unter HR B 6193
WKN: 785000 / ISIN: DE0007850000

Am 30. Januar 2020 hat die SCUR-Alpha 1138 GmbH (künftig: Rebecca BidCo GmbH) (die Bieterin) entschieden, sämtlichen Aktionären (die RENK-Aktionäre) der RENK Aktiengesellschaft (RENK AG) im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots anzubieten, sämtliche auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien der RENK AG mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 2,56 je Aktie (die RENK-Aktien) gegen Zahlung einer Gegenleistung in bar zu erwerben (das Übernahmeangebot). Die Höhe der in bar zu zahlenden Gegenleistung wird gemäß § 31 WpÜG und den §§ 3 ff. WpÜG-Angebotsverordnung festgelegt.

Der Vollzug des Übernahmeangebots wird unter bestimmten marktüblichen Angebotsbedingungen stehen. Dazu gehören insbesondere die Erteilung von fusionskontrollrechtlichen und anderen regulatorischen Freigaben.

Die Angebotsunterlage (auf Deutsch und als eine unverbindliche englischsprachige Übersetzung), welche die detaillierten Bestimmungen und Bedingungen des Übernahmeangebots enthält, sowie weitere damit im Zusammenhang stehende Informationen werden nach der Gestattung der Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) von der Bieterin auf ihrer Internetseite unter http://rebecca-angebot.de veröffentlicht. Zusätzlich wird eine Hinweisbekanntmachung über die Veröffentlichung der Angebotsunterlage im Bundesanzeiger erfolgen.

Das Übernahmeangebot erfolgt zu den in der Angebotsunterlage festgelegten Bestimmungen und Bedingungen, wobei sich die Bieterin vorbehält, in der Angebotsunterlage von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen, soweit dies rechtlich zulässig ist

Weitere Information zur Transaktion:

Die Bieterin ist eine Gesellschaft, die indirekt von Investment Fonds, die zusammen den Triton Fund V bilden, gehalten werden.

Am heutigen Tage haben die Bieterin und die Volkswagen Vermögensverwaltungs-GmbH, Wolfsburg, Deutschland, die Muttergesellschaft der RENK AG, einen Aktienkauf- und abtretungsvertrag (der Aktienkaufvertrag) über den Kauf und die Übertragung aller 5.320.000 RENK-Aktien, die derzeit von der VW Vermögensverwaltung gehalten werden (entspricht 76,00 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der RENK AG), zu einem Kaufpreis in Höhe von EUR 97,80 je verkaufter RENK-Aktie abgeschlossen, wobei der Kaufpreis einer Anpassung abhängig von der gezahlten Dividende unterliegt. Sofern der Vollzug des Kaufvertrags (der Vollzug) noch vor der Beschlussfassung Hauptversammlung der RENK AG, die über die Ausschüttung einer Dividende für das Geschäftsjahr 2019 (die Dividende 2019) entscheidet erfolgt, erhöht sich der Kaufpreis unter dem Aktienkaufvertrag um EUR 2,20 pro unter dem Aktienkaufvertrag verkaufter RENK Aktie. Findet hingegen der Vollzug nach der Hauptversammlung der RENK AG im Jahr 2020 statt und wird eine Dividende 2019 in anderer Höhe als EUR 2,20 pro RENK Aktie beschlossen, so führt dies zu einer entsprechenden Reduzierung oder Erhöhung des gesamten vom Bieter zu zahlenden Kaufpreises für die unter dem Aktienkaufvertrag verkauften RENK Aktien. Diese Reduzierung oder Erhöhung entspricht dem Produkt aus dem Betrag, um den die Dividende 2019 EUR 2,20 pro RENK Aktie über- bzw. unterschreitet, und der Gesamtzahl der unter dem Aktienkaufvertrag verkauften RENK Aktien.

Die Durchführung des Aktienkaufvertrages ist abhängig von bestimmten Vollzugsbedingungen, die den vorgenannten Angebotsbedingungen des Übernahmeangebots entsprechen.

Die Bieterin hat mit der RENK AG außerdem am heutigen Tag eine Investorenvereinbarung abgeschlossen, die die wesentlichen Bedingungen und Konditionen des Übernahmeangebots sowie die damit verbundenen Absichten und Vereinbarungen enthält.

Wichtiger Hinweis:


Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der RENK AG. Die endgültigen Bestimmungen und Bedingungen des Übernahmeangebots sowie weitere das Übernahmeangebot betreffende Regelungen werden erst nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die BaFin in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Investoren und Inhabern von Aktien der RENK AG wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot stehenden Unterlagen zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.

Das Übernahmeangebot wird unter alleiniger Geltung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland und bestimmter anwendbarer Bestimmungen der US-Wertpapiergesetze veröffentlicht. Jeder Vertrag, der auf Grundlage des Übernahmeangebots geschlossen wird, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.

Wolfsburg, den 30. Januar 2020

SCUR-Alpha 1138 GmbH (künftig: Rebecca BidCo GmbH)

Samstag, 1. Februar 2020

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der früheren Diebold Nixdorf AG (vormals: Wincor Nixdorf AG)

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Das Landgericht Dortmund hat die Spruchanträge zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der früheren Diebold Nixdorf AG (vormals: Wincor Nixdorf AG) mit Beschluss vom 25. November 2019 zu dem führenden Verfahren mit dem Aktenzeichen 18 O 29/19 AktE verbunden. Das Gericht hat gleichzeitig der Antragsgegnerin eine Frist zur Erwiderung gesetzt.

Das zuvor eingeleitete Spruchverfahren zum BuG kommt nicht richtig voran., Das Landgericht hatte den den für den 21. November 2019 anberaumten Termin aufgehoben. Hintergrund ist ein Befangenheitsantrag gegen die sachverständigen Prüfer.

Spruchverfahren zum Squeeze-out:
LG Dortmund, Az. 18 O 29/19 AktE
Langhorst u.a. ./. Diebold Nixdorf Holding Germany Inc. & Co. KGaA
86 Antragsteller 
Verfahrensbevollmächtigter der Antragsgegnerin:RA Dr. York Schnorbus, c/o Sullivan & Cromwell LLP, 60311 Frankfurt am Main

Spruchverfahren zum BuG:
LG Dortmund, Az. 18 O 9/17 AktE
Jaeckel u.a. ./. Diebold Nixdorf Holding Germany Inc. & Co. KGaA (bislang: Diebold Holding Germany Inc. & Co. KGaA)
91 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Daniel Lochner, 53115 Bonn
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
1. SZA Schilling, Zutt & Anschütz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, 68165 Mannheim
2. RA Dr. York Schnorbus, c/o Sullivan & Cromwell LLP, 60311 Frankfurt am Main

Donnerstag, 30. Januar 2020

Pokern um die Renk AG

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Es gab kürzlich bereits Spekulation zu einem Weiterverkauf der VW-Mehrheitsbeteiligung an der Renk AG, einem international tätiger Hersteller von Spezialgetrieben, Komponenten der Antriebstechnik und Prüfsystemen, siehe hierzu: https://spruchverfahren.blogspot.com/2020/01/weiterverkauf-der-vw-beteiligung-renk.html Wegen des hohen Militäranteils (insbesondere Panzergetriebe) kämen - so die Überlegungen von BÖRSE ONLINE - als Erwerber Rheinmetall und Voith in Betracht, ansonsten auch Private-Equity-Unternehmen.

Bei dem Bietergefecht um die derzeit bei der VW-Tochter Volkswagen Klassik GmbH liegende 76 %-Beteiligung scheint der Finanzinvestor Triton nach jüngsten Berichten vorne zu liegen. Dieser habe ein etwas besseres Angebot als EQT vorgelegt. Triton habe sich zu weitgehenden Arbeitsplatzgarantien bei Renk bis 2026 bereiterklärt. Endgültig entschieden sei bislang aber noch nichts.

Die Renk-Beteiligung war vom VW-Konzern bei MAN im Rahmen des vor einem Jahr beendeten Beherrschungs- und Gewinnabführungvertrags "abgegriffen" worden, siehe hierzu die Kritik der Aktionärsvereinigung SdK: https://spruchverfahren.blogspot.com/2019/12/sdk-kritisiert-vorgehen-von-volkswagen.html.

Mit einer Beteiligung von 76 % und einem derzeitigen Streubesitz von etwas über 20 % könnte ein Erwerber einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abschließen oder nach dem Zukauf weiterer Renk-Aktien einen Squeeze-out anstreben. 

Verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out bei der innogy SE: Abschluss des Verschmelzungsvertrags

innogy SE
Essen

Bekanntmachung gemäß § 62 Abs. 5 Satz 3, Abs. 3 Satz 2 UmwG -
Verschmelzung mit der E.ON Verwaltungs SE
(Verschmelzungsrechtlicher Squeeze-Out)

Die innogy SE mit Sitz in Essen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 27091 („innogy“) als übertragende Gesellschaft, soll auf E.ON Verwaltungs SE mit Sitz in Essen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 30592 („EVSE“) als übernehmende Gesellschaft, verschmolzen werden.

Die Verschmelzung soll zur Aufnahme unter Auflösung ohne Abwicklung durch Übertragung des gesamten Vermögens der übertragenden Gesellschaft auf die übernehmende Gesellschaft nach §§ 2 Nr. 1, 78, 60 ff. UmwG erfolgen. Im Zusammenhang mit der Verschmelzung soll ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre der innogy erfolgen (§ 62 Abs. 5 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG).

Der Verschmelzungsvertrag zwischen der innogy und der EVSE wurde am 22. Januar 2020 beurkundet („Verschmelzungsvertrag“). Der Verschmelzungsvertrag wurde zum Handelsregister des Sitzes der innogy sowie der EVSE eingereicht. Einzelheiten der Verschmelzung sind im Verschmelzungsvertrag geregelt.

Die EVSE hält unmittelbar 90 % des Grundkapitals der innogy. Einer Zustimmung der Hauptversammlung der EVSE zu diesem Verschmelzungsvertrag bedarf es daher gemäß § 62 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Satz 1 UmwG nur dann, wenn Aktionäre der EVSE, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals der EVSE erreichen, die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird. Die alleinige Aktionärin der EVSE, die im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 30582 eingetragene E.ON Beteiligungen GmbH mit Sitz in Essen („EOB“), hat gegenüber der EVSE erklärt, von diesem Recht keinen Gebrauch zu machen.

Gemäß § 62 Abs. 4 Satz 1 und 2 UmwG ist auch eine Zustimmung der Hauptversammlung der innogy zum Verschmelzungsvertrag nicht erforderlich, wenn – wie vorliegend vorgesehen – ein Übertragungsbeschluss der Hauptversammlung der innogy nach § 62 Abs. 5 Satz 1 UmwG, § 327a ff. AktG gefasst und der Übertragungsbeschluss mit einem Vermerk nach § 62 Abs. 5 Satz 7 UmwG in das Register der innogy eingetragen ist.

Zur Information der Aktionäre der innogy liegen vom Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger an – spätestens aber nach der jeweiligen Ausfertigung – folgende Unterlagen zu den üblichen Geschäftszeiten in den Geschäftsräumen der innogy, Opernplatz 1, 45128 Essen, zur Einsicht aus:

- der Verschmelzungsvertrag zwischen der innogy als übertragender Gesellschaft und der EVSE als übernehmender Gesellschaft vom 22. Januar 2020;

- die Jahresabschlüsse der EVSE für die zum 31. Dezember 2016, 31. Dezember 2017, zum 28. Februar 2018 und zum 31. Dezember 2018 endenden (Rumpf-)Geschäftsjahre sowie die Zwischenbilanz der EVSE zum 1. Oktober 2019;

- die Jahresabschlüsse der innogy sowie Geschäftsberichte einschließlich zusammengefasster Lageberichte für die innogy und den Konzern für die Geschäftsjahre 2016, 2017 und 2018 sowie die Zwischenbilanz der innogy zum 1. Oktober 2019;

- der gemäß § 8 UmwG vorsorglich erstattete gemeinsame Verschmelzungsbericht;

- der nach §§ 60, 12 UmwG vorsorglich erstattete Prüfungsbericht des vom Landgericht Dortmund ausgewählten und bestellten gemeinsamen Verschmelzungsprüfers Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf, („Mazars“) über die Prüfung des zwischen der EVSE und der innogy geschlossenen Verschmelzungsvertrags;

- der Entwurf des Übertragungsbeschlusses;

- die Gewährleistungserklärung der BNP Paribas;

- der nach § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG i.V.m. § 327c Abs. 2 Satz 2 und 4 AktG erstattete Prüfungsbericht des vom Landgericht Dortmund ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfers Mazars über die Prüfung der Angemessenheit der Barabfindung und

- der nach § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG i.V.m. § 327c Abs. 2 Satz 1 AktG erstattete Übertragungsbericht der EVSE vom 22. Januar 2020.

Die vorgenannten Unterlagen sind ebenfalls auf der Internetseite der innogy unter

iam.innogy.com („Außerordentliche Hauptversammlung 2020“)

abrufbar. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen zugesandt. Entsprechende Verlangen bitten wir zu richten an:

innogy SE
Opernplatz 1,
z. Hd. Investor Relations,
45128 Essen

Essen, im Januar 2020

innogy SE
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 27. Januar 2020