Ad hoc-Mitteilung nach Art. 17 Abs. 1 MMVO
Nürnberg, 22. März 2017 - Die Acceleratio Capital N.V. und der GfK-Nürnberg, Gesellschaft für Konsum-, Markt- und Absatzforschung e.V. ("GfK-Verein") haben uns heute mitgeteilt, dass ihnen nach Vollzug des Übernahmeangebots zusammen rund 75,786% der Aktien der GfK SE gehören und dass die Acceleratio Capital N.V. sowie mit ihr verbundene Unternehmen Verträge über den Erwerb
von weiteren rund 20,877% der Aktien der GfK SE abgeschlossen haben. Unmittelbar nach Vollzug dieser Verträge, der bis Ende März 2017 erwartet werde, würden diese Aktien, die zusammen 96,663% des Grundkapitals der GfK SE ausmachen, in der Acceleratio Capital N.V. zusammengeführt.
Der GfK-Verein und die Acceleratio Capital N.V. haben der Gesellschaft weiter mitgeteilt, dass die Acceleratio Capital N.V. deshalb kurzfristig ein formales Verlangen nach § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG an die GfK SE richten werde, dass die Hauptversammlung der GfK SE die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Acceleratio Capital N.V. als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließt (Squeeze-Out).
Nürnberg, im März 2017
GfK SE
Der Vorstand
Nürnberg, 22. März 2017 - Die Acceleratio Capital N.V. und der GfK-Nürnberg, Gesellschaft für Konsum-, Markt- und Absatzforschung e.V. ("GfK-Verein") haben uns heute mitgeteilt, dass ihnen nach Vollzug des Übernahmeangebots zusammen rund 75,786% der Aktien der GfK SE gehören und dass die Acceleratio Capital N.V. sowie mit ihr verbundene Unternehmen Verträge über den Erwerb
von weiteren rund 20,877% der Aktien der GfK SE abgeschlossen haben. Unmittelbar nach Vollzug dieser Verträge, der bis Ende März 2017 erwartet werde, würden diese Aktien, die zusammen 96,663% des Grundkapitals der GfK SE ausmachen, in der Acceleratio Capital N.V. zusammengeführt.
Der GfK-Verein und die Acceleratio Capital N.V. haben der Gesellschaft weiter mitgeteilt, dass die Acceleratio Capital N.V. deshalb kurzfristig ein formales Verlangen nach § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG an die GfK SE richten werde, dass die Hauptversammlung der GfK SE die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Acceleratio Capital N.V. als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließt (Squeeze-Out).
Nürnberg, im März 2017
GfK SE
Der Vorstand