Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG
Wertingen, 16.09.2014 - Der Vorstand der CREATON AG hat heute beschlossen, in den nächsten Tagen einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der CREATON-Vorzugsaktien zum regulierten Markt der Börse München zu stellen. Anschließend wird der Vorstand bei der Börse München einen Antrag auf Einbeziehung der CREATON-Vorzugsaktien in das Segment m:access im Freiverkehr der Börse München stellen. Der Aufsichtsrat hat diesen Vorhaben des Vorstands zugestimmt. Ein vollständiges Delisting der Gesellschaft ist nicht beabsichtigt.
Wesentliche Gründe für die Entscheidung sind die damit verbundene deutliche Aufwandsreduzierung und das geringe Handelsvolumen. Alle Stammaktien und die weit überwiegende Mehrzahl der stimmrechtslosen, börsennotierten Vorzugsaktien befinden sich im Eigentum der Etex Holding GmbH, Heidelberg, einer Tochtergesellschaft der Etex S.A., Brüssel. Der im Eigentum Dritter befindliche Streubesitz an Vorzugsaktien beträgt derzeit lediglich rund 4% des Grundkapitals.
Unabhängig davon bleibt die Etex Holding GmbH aufgrund ihres nach wie vor gültigen Angebots vom 14. August 2007 auch weiterhin verpflichtet, jedem außenstehenden Aktionär gemäß dem Beherrschungs-und Ergebnisabführungsvertrag mit der CREATON AG entweder für den Erwerb von dessen Aktien eine Barabfindung von Euro 28,17 oder als Ausgleichzahlung für jedes volle Geschäftsjahr eine Bardividende von insgesamt brutto Euro 1,27 je Vorzugsaktie zu zahlen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei:
CREATON AG, Dillingerstraße 60, D-86637 Wertingen, Investor Relations
Tel.: 08272 86-484 Fax: 08272 86-511 E-Mail: investor.relations@creaton.de
CREATON AG - Der Vorstand
Wertingen, 16.09.2014 - Der Vorstand der CREATON AG hat heute beschlossen, in den nächsten Tagen einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der CREATON-Vorzugsaktien zum regulierten Markt der Börse München zu stellen. Anschließend wird der Vorstand bei der Börse München einen Antrag auf Einbeziehung der CREATON-Vorzugsaktien in das Segment m:access im Freiverkehr der Börse München stellen. Der Aufsichtsrat hat diesen Vorhaben des Vorstands zugestimmt. Ein vollständiges Delisting der Gesellschaft ist nicht beabsichtigt.
Wesentliche Gründe für die Entscheidung sind die damit verbundene deutliche Aufwandsreduzierung und das geringe Handelsvolumen. Alle Stammaktien und die weit überwiegende Mehrzahl der stimmrechtslosen, börsennotierten Vorzugsaktien befinden sich im Eigentum der Etex Holding GmbH, Heidelberg, einer Tochtergesellschaft der Etex S.A., Brüssel. Der im Eigentum Dritter befindliche Streubesitz an Vorzugsaktien beträgt derzeit lediglich rund 4% des Grundkapitals.
Unabhängig davon bleibt die Etex Holding GmbH aufgrund ihres nach wie vor gültigen Angebots vom 14. August 2007 auch weiterhin verpflichtet, jedem außenstehenden Aktionär gemäß dem Beherrschungs-und Ergebnisabführungsvertrag mit der CREATON AG entweder für den Erwerb von dessen Aktien eine Barabfindung von Euro 28,17 oder als Ausgleichzahlung für jedes volle Geschäftsjahr eine Bardividende von insgesamt brutto Euro 1,27 je Vorzugsaktie zu zahlen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei:
CREATON AG, Dillingerstraße 60, D-86637 Wertingen, Investor Relations
Tel.: 08272 86-484 Fax: 08272 86-511 E-Mail: investor.relations@creaton.de
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