VION N.V.
Boxtel, Niederlande
Bekanntmachung gemäß § 14 SpruchG und
Abwicklungsbekanntmachung
über die Nachzahlung an die ehemaligen
Minderheitsaktionäre der (ehemaligen)
A. Moksel AG, Buchloe, ISIN DE0006622301 und ISIN DE0001262525
Die
ordentliche Hauptversammlung der A. Moksel AG vom 1. Juli 2011 hat die
Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär, die
VION N.V., gemäß §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung einer angemessenen
Barabfindung beschlossen. Der Übertragungsbeschluss wurde am 9. August 2011
in das Handelsregister der A. Moksel AG beim Amtsgericht Kempten unter HRB
999 eingetragen.
Die Minderheitsaktionäre
erhielten auf Ihre Aktienbestände in A. Moksel AG Aktien vom 15. August 2011
abends mit Valuta 16. August 2011 einen Betrag in Höhe von insgesamt Euro
7,34 je Inhaber-Stückaktie.
Im
Spruchverfahren anlässlich der Übertragung der Aktien der
Minderheitsaktionäre der A. Moksel AG auf die VION N.V. gegen Gewährung einer
angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG gibt die VION N.V. hiermit
gemäß § 14 SpruchG die – aufgrund des Beschlusses des Oberlandesgerichts
München vom 18. Juni 2014 im Beschwerdeverfahren – rechtskräftige
Entscheidung des Landgerichts München I vom 28. Juni 2013 (Az.: 5 HK O
18685/11) bekannt:
„In dem
Spruchverfahren
1. – 81. Antragsteller
gegen
VION N.V., (…)
-
Antragsgegnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Linklaters LLP, Königsallee 49-51, 40212 Düsseldorf
Gemeinsamer
Vertreter der nicht selbst als Antragsteller am Verfahren beteiligten
ehemaligen Aktionäre (§ 6 SpruchG):
Rechtsanwalt Dr.
Heiss Franz, (…)
wegen
Barabfindung
erlässt das
Landgericht München I, 5. Kammer für Handelssachen durch Vorsitzenden Richter
am Landgericht Dr. Krenek, Handelsrichter Dr. Böck und Handelsrichter Freitag
nach mündlicher Verhandlung vom 13.12.2012 am 28.6.2013 folgenden
Beschluss:
Die
wertpapiertechnische Abwicklung (Zahlstellenfunktion) der Nachzahlung an die
ehemaligen Minderheitsaktionäre ist bei der DZ BANK AG, Deutsche
Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main, Platz der Republik, 60265
Frankfurt am Main, zentralisiert.
Die
Minderheitsaktionäre, die ihre Aktien bei einem Kreditinstitut verwahren
ließen und mit diesem Kreditinstitut unverändert eine Geschäftsbeziehung
(u.a. Depot-Nr./Kto-Nr.) unterhalten, brauchen hinsichtlich der Entgegennahme
des Nachzahlungsbetrages nichts zu veranlassen. Die Auszahlung der
Nachzahlung an die ehemaligen Minderheitsaktionäre erfolgt auf die Bestände
vom 15. August 2011 abends am 1. September 2014.
Diejenigen
ehemaligen Minderheitsaktionäre, welche im Rahmen der Nachzahlung nicht
automatisch den Nachzahlungsbetrag erhalten, werden gebeten sich mit ihrer
damaligen Depotbank in Verbindung zu setzen und sich die Nichtteilnahme am
Nachzahlungslauf bestätigen zu lassen. Diese Bestätigung senden diese
ehemaligen Minderheitsaktionäre bitte in Verbindung mit einer aktuellen
Kontoverbindung (Kontoinhaber, IBAN, BIC (Konto Nummer, kontoführende Bank,
Bankleitzahl)) an die VION N.V., Boseind 15a, NL-5281 RM Boxtel, Niederlande.
Der Nachzahlungsbetrag wird nach Prüfung durch die VION N.V. umgehend
überwiesen.
Die
Entgegennahme der Nachzahlung ist für die ausgeschiedenen
Minderheitsaktionäre der A. Moksel AG kosten-, provisions- und spesenfrei.
Boxtel, im August 2014
VION N.V.
Die Geschäftsführung
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Quelle: Bundesanzeiger vom 27. August 2014
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