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Montag, 18. August 2014

Spruchverfahren Squeeze-out PC-Ware: Beschwerde beim OLG Dresden

In dem Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der PC-Ware Information Technologies AG (nunmehr: COMPAREX Deutschland AG), Leipzig, hatte das Landgericht (LG) Leipzig die Anträge - wie berichtet http://spruchverfahren.blogspot.de/2013/03/spruchverfahren-squeeze-out-pc-ware-lg.html - zurückgewiesen (Beschluss vom 8. März 2013, Az. 01 HK O 422/11). Das Landgericht hatte sich vor allem auf das im Auftrag der Hauptaktionärin erstellte Gutachten von PwC gestützt.

Dagegen hatten mehrere Antragsteller Beschwerde eingelegt. Das OLG Dresden hat nunmehr mitgeteilt, sich nach einer Änderung der Geschäftsverteilung im Oktober 2014 mit dem Beschwerdeverfahren näher zu beschäftigen.

OLG Dresden, Az. 11 W 357/13
LG Leipzig, Az. 01 HK O 422/11
51 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Claus Wagner, 01277 Dresden
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin Peruni Holding GmbH:
Rechtsanwälte DLA Piper UK LLP, 50672 Köln

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