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Mittwoch, 10. September 2014

WMF AG: Umwandlungsrechtlicher Squeeze-Out

Ad hoc Mitteilung

Die Finedining Capital GmbH hat heute dem Vorstand der WMF AG mitgeteilt, dass sie unter Absetzung von eigenen Aktien, welche die WMF AG hält, mit rund 91,12 % am Grundkapital der WMF AG beteiligt ist.

Die Finedining Capital GmbH hat den Vorstand ferner über ihre Entscheidung informiert, zum Zwecke der Vereinfachung der Konzernstruktur, eine Verschmelzung der WMF AG (als übertragender Rechtsträger) auf die Finedining Capital GmbH (als übernehmender Rechtsträger) durchzuführen, in deren Zusammenhang ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre der WMF AG nach § 62 Abs. 1 und Abs. 5 des Umwandlungsgesetzes (UmWG) i.V.m. §§ 327 a ff. des Aktiengesetzes erfolgen soll. Der Formwechsel der Finedining Capital GmbH in eine Aktiengesellschaft ist bereits eingeleitet. Die Finedining Capital GmbH beabsichtigt daher mit der WMF AG Verhandlungen über den Verschmelzungsvertrag aufzunehmen. In dem Verschmelzungsvertrag soll die Angabe aufgenommen werden, dass im Zusammenhang mit der Verschmelzung ein Ausschluss der übrigen Aktionäre der WMF AG nach § 62 Abs. 5 Satz 1 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG erfolgen soll.

Zugleich hat die Finedining Capital GmbH gemäß § 62 Abs. 5 Satz 1 UmwG i.V.m. § 327a Abs. 1 AktG das Verlangen gestellt, dass innerhalb von 3 Monaten nach Abschluss des Verschmelzungsvertrags die Hauptversammlung der WMF AG die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der WMF AG auf die Finedining Capital GmbH als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließt. Die außerordentliche Hauptversammlung wird voraussichtlich im Januar 2015 stattfinden.

Geislingen/Steige, 10. September 2014

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