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Donnerstag, 28. August 2014

Squeeze-out bei der IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration, manufacturing

Siemens Industry Automation Holding AG

München

 

Bekanntmachung über die Abfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der IBS Aktiengesellschaft

excellence, collaboration, manufacturing,

Höhr-Grenzhausen

- ISIN DE0006228406 / WKN 622 840 -

 
Die außerordentliche Hauptversammlung der IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration, manufacturing („IBS AG“) vom 2. Juli 2014 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär, die Siemens Industry Automation Holding AG, gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen.

Der Übertragungsbeschluss ist am 25. August 2014 in das Handelsregister der IBS AG beim Amtsgericht Montabaur (HRB 6069) eingetragen worden. Dadurch sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der IBS AG auf die Siemens Industry Automation Holding AG übergegangen.

Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre eine von der Siemens Industry Automation Holding AG zu zahlende Barabfindung i.H. von € 12,10 je Stückaktie der IBS AG. Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch die vom Landgericht Koblenz ausgewählte und zum sachverständigen Prüfer bestellte Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, geprüft und bestätigt.

Die Barabfindung ist von der gerichtlichen Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der IBS AG an mit jährlich fünf Prozentpunkten (5%) über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verzinsen.

Falls ein Verfahren nach dem Gesetz über das gesellschaftsrechtliche Spruchverfahren (SpruchG) eingeleitet wird und das Gericht rechtskräftig eine höhere als die angebotene Barabfindung festsetzt, wird eine entsprechende Ergänzung der Barabfindung allen aufgrund des Übertragungsbeschlusses ausgeschiedenen Minderheitsaktionären der IBS AG gewährt werden.

Die wertpapiertechnische Abwicklung und die Auszahlung der Barabfindung sind bei der

Deutsche Bank AG


zentralisiert. Die Auszahlung der Barabfindung (und der etwaigen gesetzlichen Zinsen) an die Minderheitsaktionäre erfolgt ab sofort an die aufgrund der Eintragung des Übertragungsbeschlusses ausgeschiedenen Aktionäre durch Überweisung auf das Konto des jeweiligen depotführenden Instituts. Dies geschieht Zug um Zug gegen Übertragung des dem jeweiligen Minderheitsaktionär zustehenden Miteigentumsanteils an den bei der Clearstream Banking AG hinterlegten Globalurkunden durch Ausbuchung der Aktien aus dem jeweiligen Depot des Minderheitsaktionärs. Die Aktionäre werden hierüber von ihren Depotbanken gesondert informiert und müssen grundsätzlich von sich aus nicht tätig werden.
                             
Die wertpapiertechnische Umsetzung des Übertragungsbeschlusses erfolgt für die ehemaligen Aktionäre der IBS AG kosten- und spesenfrei.

München, den 25. August 2014

Siemens Industry Automation Holding AG
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 28. August 2014
 

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