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Freitag, 12. September 2014

PIRONET NDH Aktiengesellschaft beschließt vollständiges Delisting

Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG

Köln, den 12. September 2014 - Der Vorstand der PIRONET NDH Aktiengesellschaft hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, den Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Börsenhandel zu beantragen (Delisting). Der Vorstand der Gesellschaft beabsichtigt daher, in Kürze den Widerruf der Zulassung der Aktien zum regulierten Markt (General Standard) bei der Frankfurter Wertpapierbörse gemäß § 39 Abs. 2 Börsengesetz in Verbindung mit § 46 Abs. 1 der Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse zu beantragen. Der Vorstand rechnet damit, dass der Widerruf der Zulassung der Aktien durch die Frankfurter Wertpapierbörse sechs Monate nach seiner Veröffentlichung durch die Börsengeschäftsführung wirksam wird. Die derzeit bestehenden Notierungen der Aktien der PIRONET NDH Aktiengesellschaft im Freiverkehr an den übrigen Börsen in Berlin, Düsseldorf, Hamburg-Hannover, München und Stuttgart sollen ebenso beendet werden. Grund für die Entscheidung zum Delisting ist, dass der wirtschaftliche Nutzen der Börsennotierung der PIRONET NDH Aktiengesellschaft den damit verbundenen Aufwand nicht mehr rechtfertigt. Durch das Delisting ist eine Reduzierung des Verwaltungs- und Kostenaufwands der Gesellschaft zu erwarten.

Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung: WKN: 691 640 ISIN: DE0006916406 Notiert: Geregelter Markt in Frankfurt am Main (General Standard), München, Stuttgart, Düsseldorf, Hamburg-Hannover, Berlin-Bremen (Freiverkehr)

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