Quelle: Bundesanzeiger vom 5. August 2024
Aktuelle Informationen zu Spruchverfahren bei Squeeze-out-Fällen, Organverträgen und Fusionen sowie zu Übernahmeangeboten, StaRUG-Enteignungen und Delisting-Fällen
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Dienstag, 6. August 2024
Vergleichsweise Beendigung des Spruchverfahrens zum Squeeze-out bei der cash.life AG
Quelle: Bundesanzeiger vom 5. August 2024
flatexDEGIRO AG: Erhebung einer Anfechtungs- und positiven Beschlussfeststellungsklage gegen einen Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 4. Juni 2024
Frankfurt am Main, 06. August 2024
Der Vorstand der flatexDEGIRO AG („Gesellschaft“) gibt bekannt, dass ihre Aktionärin GfBk Gesellschaft für Börsenkommunikation mbH eine auf den 04. Juli 2024 datierende Anfechtungs- und positive Beschlussfeststellungsklage beim Landgericht Frankfurt am Main gegen die Feststellungen zum Tagesordnungspunkt 13 der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 04. Juni 2024, Beschlussfassung über die Abberufung eines Aufsichtsratsmitglieds gem. § 103 AktG (Herr Martin Korbmacher), eingereicht hat. Die Klage wurde der Gesellschaft heute zugestellt.
Die Klage wird beim Landgericht Frankfurt am Main, 5. Kammer für Handelssachen, unter dem Aktenzeichen 3-05 O 70/24 geführt.
Die Gesellschaft beabsichtigt, sich gegen die Klage zu verteidigen und wird unverzüglich eine Hinweisbekanntmachung gemäß § 246 Abs. 4 AktG im Bundesanzeiger einstellen.
Die übrigen Beschlüsse der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 04. Juni 2024 sind – unabhängig von einem möglichen Klageausgang – hiervon nicht betroffen.
Die Anfechtungs- und positive Beschlussfeststellungsklage hat keine Auswirkungen auf das operative Geschäft der Gesellschaft.
VARTA AKTIENGESELLSCHAFT: Außerordentliche Hauptversammlung am 23. September 2024
"Anzeige des Vorstands über den Verlust der Hälfte des Grundkapitals gemäß § 92 Abs. 1 AktG
Der Hauptversammlung wird angezeigt, dass bei der Gesellschaft ein Verlust in Höhe von mehr als der Hälfte des Grundkapitals eingetreten ist.
Einer Beschlussfassung durch die Hauptversammlung über diese Anzeige bedarf es entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen nicht.
Der Vorstand wird in der Hauptversammlung zur Lage der Gesellschaft berichten."
Schaeffler AG: Schaeffler wächst in herausforderndem Marktumfeld
- Schaeffler Gruppe steigert Umsatz im ersten Halbjahr um währungsbereinigt 2,0 Prozent auf 8.276 Millionen Euro (Vorjahr: 8.208 Millionen Euro)
Herzogenaurach | 6. August 2024 | Die Schaeffler AG hat heute ihren Zwischenbericht für das erste Halbjahr 2024 veröffentlicht. In den ersten sechs Monaten des Jahres lag der Umsatz der Schaeffler Gruppe bei 8.276 Millionen Euro (Vorjahr: 8.208 Millionen Euro). Der währungsbereinigte Anstieg der Umsatzerlöse um 2,0 Prozent war maßgeblich auf einen Volumenanstieg in der Sparte Vehicle Lifetime Solutions zurückzuführen. Zudem trug die Sparte Automotive Technologies leicht zum Wachstum bei. Die Entwicklung in der Sparte Bearings & Industrial Solutions wirkte gegenläufig. Im zweiten Quartal des Jahres 2024 stiegen die Umsatzerlöse währungsbereinigt um 4,2 Prozent auf 4.191 Millionen Euro (Vorjahr: 4.056 Millionen Euro).
In der Sparte Automotive Technologies war das währungsbereinigte Wachstum von 1,5 Prozent im ersten Halbjahr vor allem auf Volumenanstiege im Unternehmensbereich (UB) E-Mobilität in den Regionen Europa und Americas zurückzuführen. Der währungsbereinigte Anstieg der Umsatzerlöse von 17,6 Prozent in der Sparte Vehicle Lifetime Solutions resultierte insbesondere aus Volumeneffekten in den Regionen Europa und Americas im Independent Aftermarket-Geschäft. Die Sparte Bearings & Industrial Solutions verzeichnete im ersten Halbjahr 2024 einen währungsbereinigten Umsatzrückgang um 3,9 Prozent. Dieser war maßgeblich auf Volumeneffekte in der Region Europa im Sektorcluster Industrial Automation sowie auf Volumeneffekte in der Region Greater China im Sektorcluster Wind zurückzuführen.
In den Regionen der Schaeffler Gruppe zeigte sich in den ersten sechs Monaten ein heterogenes Bild. Während die Regionen Europa (2,2 Prozent), Americas (5,7 Prozent) und Asien/Pazifik (1,1 Prozent) ein währungsbereinigtes Umsatzwachstum verzeichneten, ging der Umsatz in der Region Greater China im selben Zeitraum währungsbereinigt um 1,7 Prozent zurück.
Die Schaeffler Gruppe erzielte in den ersten sechs Monaten ein EBIT vor Sondereffekten in Höhe von 525 Millionen Euro (Vorjahr: 624 Millionen Euro). Dies entspricht einer EBIT-Marge vor Sondereffekten von 6,3 Prozent (Vorjahr: 7,6 Prozent). Der Rückgang der EBIT-Marge vor Sondereffekten war insbesondere zurückzuführen auf die Geschäftsentwicklung der Sparte Bearings & Industrial Solutions sowie den at-Equity Beitrag der Vitesco Technologies Group AG (Vitesco).
„Die Schaeffler Gruppe hat sich in einem herausfordernden Marktumfeld erneut gut behauptet und im Übergangsjahr des Zusammenschlusses mit Vitesco eine Umsatzsteigerung erzielt. Die Sparte Automotive Technologies verzeichnete im Unternehmensbereich E-Mobilität zweistellige Wachstumsraten, die Sparte Vehicle Lifetime Solutions hat mit ihrem erfolgreichsten Halbjahr einen starken Beitrag zum Gesamtergebnis geleistet, sodass der Umsatz- und Ergebnisrückgang bei Bearings & Industrial Solutions in Teilen kompensiert werden konnte. Die Integration von Vitesco liegt im Plan. Wir setzen angesichts des herausfordernden Umfelds weiter auf Diversifikation und Resilienz“, sagte Klaus Rosenfeld, Vorsitzender des Vorstands der Schaeffler AG.
Kennzahlen der Schaeffler Gruppe
Gegenüber einem leichten Rückgang der globalen Produktion von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen (minus 0,2 Prozent) betrug die Outperformance der Sparte Automotive Technologies 1,7 Prozentpunkte.[1]
Der UB E-Mobilität verzeichnete zweistellige Wachstumsraten in den Regionen Europa und Americas, trotz der Verzögerungen im Hochlauf des E-Mobilitäts-Marktes. Insgesamt erzielte der UB E-Mobilität im Berichtszeitraum ein währungsbereinigtes Umsatzwachstum von 10,3 Prozent. Der Auftragseingang lag bei 2,1 Milliarden Euro und damit bereits im Rahmen der für das Gesamtjahr anvisierten Zielspanne von 2 bis 3 Milliarden Euro. In den UB Motor- & Getriebesysteme sowie Fahrwerksysteme lagen die Umsätze in den ersten sechs Monaten währungsbereinigt um 0,4 sowie 0,3 Prozent unter den Vorjahreswerten.
Im ersten Halbjahr erzielte die Sparte Automotive Technologies ein EBIT vor Sondereffekten in Höhe von 161 Millionen Euro (Vorjahr: 176 Millionen Euro). Die EBIT-Marge vor Sondereffekten lag im selben Zeitraum bei 4,6 Prozent (Vorjahr: 5,0 Prozent). Der Rückgang der EBIT-Marge vor Sondereffekten war unter anderem auf höhere Kosten für Kundenprojekte vor allem in der Forschung & Entwicklung zurückzuführen.
Vehicle Lifetime Solutions – Wachstumstreiber
In den ersten sechs Monaten 2024 erzielte die Sparte Vehicle Lifetime Solutions einen Umsatz von 1.309 Millionen Euro (Vorjahr: 1.129 Millionen Euro). Das deutliche währungsbereinigte Wachstum der Umsatzerlöse um 17,6 Prozent war im Wesentlichen auf positive Volumeneffekte zurückzuführen. Zudem wirkten sich letztjährige Verkaufspreisanpassungen noch positiv auf die Umsatzentwicklung aus.
Im ersten Halbjahr verzeichnete die umsatzstärkste Region Europa ein währungsbereinigtes Umsatzwachstum von 14,7 Prozent. Die Umsätze in der Region Americas lagen im selben Zeitraum um währungsbereinigt 24,2 Prozent über dem Vorjahreswert. Die Region Greater China verzeichnete ein Umsatzplus von 27,4 Prozent, maßgeblich zurückzuführen auf den Anstieg des E-Commerce-Geschäfts. In der Region Asien/Pazifik, in der ein Umsatzplus von 14,5 Prozent erzielt wurde, war die Entwicklung vor allem auf den Beitrag der zum Ende des Geschäftsjahres 2023 erworbenen E-Commerce-Plattform Koovers zurückzuführen.
Das EBIT vor Sondereffekten betrug 228 Millionen Euro (Vorjahr: 163 Millionen Euro), was einem Anstieg um 40 Prozent und einer EBIT-Marge vor Sondereffekten von 17,4 Prozent (Vorjahr: 14,4 Prozent) entspricht. Der Anstieg der EBIT-Marge vor Sondereffekten im ersten Halbjahr 2024 resultierte vor allem aus positiven Volumen- und Verkaufspreiseffekten.
Bearings & Industrial Solutions – Umsatz- und Ergebnisrückgang
Die Sparte Bearings & Industrial Solutions erzielte in den ersten sechs Monaten des Jahres Umsatzerlöse in Höhe von 3.367 Millionen Euro (Vorjahr: 3.556 Millionen Euro). Der währungsbereinigte Rückgang der Umsatzerlöse um 3,9 Prozent war maßgeblich auf Volumeneffekte in den Regionen Europa und Greater China zurückzuführen. Diese Entwicklungen waren im Wesentlichen eine Folge des schwachen Marktumfeldes.
Im Berichtszeitraum gingen die Umsatzerlöse in der Region Europa währungsbereinigt um 6,5 Prozent zurück, maßgeblich aufgrund eines marktbedingten Rückgangs im Sektorcluster Industrial Automation. Während in der Region Americas ein währungsbereinigtes Umsatzwachstum in Höhe von 3,4 Prozent erzielt wurde, lag der Umsatz in der Region Greater China aufgrund der lokalen Wettbewerbssituation im Sektorcluster Wind währungsbereinigt um 7,9 Prozent unter dem Vorjahreswert. In der Region Asien/Pazifik lag der währungsbereinigte Umsatz in den ersten sechs Monaten auf dem Niveau des Vorjahreszeitraums.
Die Sparte Bearings & Industrial Solutions erzielte im Berichtszeitraum ein EBIT vor Sondereffekten in Höhe von 185 Millionen Euro (Vorjahr: 290 Millionen Euro). Dies entspricht einer EBIT-Marge vor Sondereffekten von 5,5 Prozent (Vorjahr: 8,2 Prozent). Der Rückgang der EBIT-Marge vor Sondereffekten war insbesondere auf Volumen- und Verkaufspreiseffekte zurückzuführen.
Kennzahlen der Sparten der Schaeffler Gruppe
Die Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte (Capex) lagen mit 418 Millionen Euro im Berichtszeitraum auf dem Niveau des Vorjahres (Vorjahr: 419 Millionen Euro). Die Investitionsauszahlungen bezogen auf den Umsatz (Capex-Quote) betrugen 5,0 Prozent (Vorjahr: 5,1 Prozent).
„Die Schaeffler Gruppe hat ein anspruchsvolles erstes Halbjahr solide abgeschlossen. Gerade in dem herausfordernden Umfeld steht das konsequente Performance Management im Fokus. Das gilt auch für das Geschäft, das wir von Vitesco übernehmen“, sagte Claus Bauer, Vorstand Finanzen und IT der Schaeffler AG.
Das den Anteilseignern des Mutterunternehmens zurechenbare Konzernergebnis lag im ersten Halbjahr 2024 bei 263 Millionen Euro (Vorjahr: 266 Millionen Euro). Das Konzernergebnis vor Sondereffekten belief sich auf 209 Millionen Euro (Vorjahr: 337 Millionen Euro). Das Ergebnis je Vorzugsaktie belief sich auf 0,40 Euro (Vorjahr: 0,41 Euro).
Zum Stichtag 30. Juni 2024 beliefen sich die Netto-Finanzschulden der Schaeffler Gruppe auf 4.920 Millionen Euro (31. Dezember 2023: 3.189 Millionen Euro). Die Erhöhung der Finanzschulden ist dabei maßgeblich auf die vollständige Ziehung eines Förderdarlehens mit der Europäischen Investitionsbank sowie auf die Emission neuer Anleihen zurückzuführen. Der Verschuldungsgrad vor Sondereffekten stieg zum 30. Juni 2024 auf 2,4 (31. Dezember 2023: 1,5). Das Verhältnis Nettoverschuldung zu Eigenkapital (Gearing Ratio) lag zum selben Stichtag bei 125,6 Prozent (31. Dezember 2023: 81,5 Prozent).
Die Schaeffler Gruppe beschäftigte zum Stichtag 30. Juni 2024 weltweit 83.990 Mitarbeitende (31. Dezember 2023: 83.362 Mitarbeitende).
Kombinierte Prognose – Anpassung für das Geschäftsjahr 2024
Die Schaeffler AG hat mit Bekanntgabe ihres Konzernabschlusses 2023 für das Geschäftsjahr 2024 eine kombinierte Gewinnprognose abgegeben, die für die ersten neun Monate das Ergebnis der Schaeffler Gruppe umfasst und ab dem 1. Oktober 2024 eine Vollkonsolidierung von Vitesco unterstellt.
Im Zuge der am 22. Juli 2024 bekanntgegebenen Anpassung der Gewinnprognose von Vitesco hat der Vorstand der Schaeffler AG beschlossen, die kombinierte Prognose für das Geschäftsjahr 2024 ebenfalls anzupassen.
Prognose Schaeffler Gruppe
Umsatzwachstum[2] deutliches Umsatzwachstum
(unverändert)
EBIT-Marge[3] 5 bis 8 %
(bisher: 6 bis 9 %)
Free Cash Flow[4] 200 bis 300 Mio. EUR
(bisher: 300 bis 400 Mio. EUR)
Auf einen freiwilligen Ausblick zur Entwicklung der Sparten wird im Übergangsjahr 2024 weiterhin verzichtet.
[1] Enthält von S&P Global Mobility© bereitgestellte Inhalte [IHS Markit Light Vehicle Production Forecast (Base), Juli 2024]. Alle Rechte vorbehalten.
[2] Währungsbereinigtes Umsatzwachstum gegenüber Vorjahr
[3] vor Sondereffekten
[4] vor Ein- und Auszahlungen für M&A-Aktivitäten
Integration mit Vitesco im Plan
„Die Integration von Vitesco verläuft erfolgreich. Unser Motto ‚Gemeinsam Stärker‘ zahlt sich aus. Wir befinden uns auf der Zielgeraden, um den Zusammenschluss beider Unternehmen wie geplant zum 1. Oktober 2024 zu realisieren. Mit unseren vier starken Sparten und den vier Regionen werden wir unsere Wettbewerbsfähigkeit konsequent weiter ausbauen und die führende Motion Technology Company schaffen“, sagte Klaus Rosenfeld, Vorsitzender des Vorstands der Schaeffler AG.
Montag, 5. August 2024
One Square Advisors GmbH: Varta AG – Drohende Enteignung der freien Aktionäre – Update
Corporate News
Hoher Zulauf an Varta-Aktionären, die sich gegen drohende Enteignung wehren
- Vierstellige Anzahl an Varta-Aktionären registriert
- Registrierung weiterhin möglich
- Aufzeichnung der Informationsveranstaltung vom 30. Juli 2024
- Auf jede Stimme kommt es an - jede Aktie zählt
Starkes Bündnis unter Führung der DSW Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz setzt sich weiter für Aktionäre ein
Widerstand stärken - Vertretungsvollmacht erteilen
München, 05. August 2024 – Mit dem anstehenden Restrukturierungsverfahren der VARTA AG nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) sollen die Aktionäre vollständig enteignet werden.
Das Bündnis, bestehend aus der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e. V. (DSW), dem Restrukturierungsberater One Square sowie den Anwaltskanzleien Nieding+Barth und K&L Gates, ruft betroffene Aktionäre weiter auf, sich gegen die geplante Enteignung zu wehren und sich per Email mit Angabe ihres Namens, ihrer Anschrift und ihres Aktienbestandes unter
varta@dsw-info.de oder varta@onesquareadvisors.com
zu registrieren und eine Vertretungsvollmacht zu erteilen.
Bereits nach kurzer Zeit hat sich eine vierstellige Zahl von Anlegerinnen und Anlegern an One Square und die DSW gewandt und um Vertretung und Informationen gebeten. Der starke Zustrom nimmt weiter zu.
Erläuternde Informationen sowie das Vollmachtsformular erhalten Sie nach der Registrierung per Mail zugesandt.
Am 30. Juli 2024 fand eine erste Informationsveranstaltung statt. Für interessierte Aktionäre, die nicht die Möglichkeit hatten, an der Informationsveranstaltung teilzunehmen, wurde diese aufgezeichnet. Über die Inhalte der Videokonferenz können Sie sich unter folgendem Link
https://www.youtube.com/watch?v=n4uH6eU33bw
informieren. Weitere Informationen folgen in den nächsten Tagen.
Jede Aktie zählt und hat eine Stimme. Je mehr Aktionäre sich anschließen, desto höher sind die Erfolgsaussichten des konzertierten Vorgehens. Einheit schafft Stärke!
Continental AG: Continental prüft Eigenständigkeit von Automotive und bereitet Umsetzung von Spin-off vor
- Vorstand beschließt Detailprüfung einer Abspaltung des Unternehmensbereichs Automotive mit Börsennotierung (Spin-off)
- Über Spin-off entscheidet Vorstand im vierten Quartal 2024
- Im Fall der Zustimmung der Hauptversammlung 2025 ist der Spin-off bis Ende 2025 geplant / Erforderliche Schritte dafür werden entsprechend vorbereitet
- Angestrebte Aufteilung zielt auf Entfaltung des vollen Wertpotenzials von Continental
Hannover, 5. August 2024. Vor dem Hintergrund der zunehmenden Marktdynamiken im Automobilbereich hat der Continental-Vorstand nach strategischer Analyse beschlossen, eine Abspaltung (Spin-off) des Unternehmensbereichs Automotive weiter im Detail zu prüfen. Ziel dieser potenziellen, künftigen Aufteilung in zwei unabhängige Unternehmen ist, das Wert- und Wachstumspotenzial von Continental voll auszuschöpfen. Über den Spin-off wird der Vorstand auf Basis der Detailprüfung im vierten Quartal 2024 entscheiden. Ein Spin-off von Automotive mit Börsennotierung würde – vorbehaltlich der Zustimmung von Vorstand und Aufsichtsrat – der Hauptversammlung der Continental AG am 25. April 2025 zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Im Fall der Zustimmung ist geplant, den Spin-Off bis Ende 2025 abzuschließen. Vor diesem Hintergrund werden die erforderlichen Schritte für eine Abspaltung bereits vorbereitet. Die ertragsstarken Unternehmensbereiche Tires und ContiTech würden mit einer Aufteilung unter dem Dach von Continental verbleiben. Diese Struktur wird ebenfalls Gegenstand der Detailprüfung sein. Der Aufsichtsrat der Continental AG wurde in seiner heutigen Sitzung über den Beschluss des Continental-Vorstands informiert.
„Unsere Strategie zielt auf die Steigerung unserer Wertschaffung. Dazu gehört, dass wir systematisch prüfen, wie wir unsere Unternehmensbereiche bestmöglich aufstellen. In den vergangenen Monaten haben sich die Märkte und unsere Kunden insbesondere in der Automobilindustrie sehr dynamisch weiterentwickelt. So erfordern beispielsweise regional stark schwankende Entwicklungen der Märkte sowie die softwaregetriebene Technologietransformation künftig noch mehr Flexibilität und weitreichenden unternehmerischen Handlungsspielraum. Vor diesem Hintergrund streben wir eine Aufteilung von Continental an“, sagte Nikolai Setzer, Vorstandsvorsitzender von Continental, am Montag in Hannover.
„Ein Spin-off von Automotive birgt das Potenzial, Wettbewerbschancen, Agilität und Transparenz zu erhöhen. Automotive könnte damit aus einer starken, unabhängigen Position künftig sein volles Wertschaffungspotenzial entfalten. Anlegern würde dieser Schritt zudem ermöglichen, in ein auf Automobilelektronik fokussiertes Unternehmen einzeln zu investieren“, sagte Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Reitzle, Aufsichtsratsvorsitzender von Continental.
„Die Interessen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben wir im Rahmen der Detailprüfung fest im Blick. Sie würden von jeweils unabhängigen und starken Unternehmen profitieren“, fügte Setzer hinzu.
Wie im Zuge des Spin-offs von Vitesco Technologies im September 2021 würden Aktionärinnen und Aktionäre von Continental mit einer Abspaltung Aktien der dann unabhängig börsennotierten Automotive-Einheit anteilig ihrer Continental-Beteiligung erhalten.
Automotive adressiert Zukunftsmarkt softwaredefinierter und autonomer Fahrzeuge
Der Unternehmensbereich Automotive, dessen Aktivitäten bereits seit 2022 in einer rechtlichen Einheit gebündelt sind, würde mit der geplanten Abspaltung die volle unternehmerische Unabhängigkeit erlangen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr erzielte Automotive einen Umsatz von rund 20,3 Milliarden Euro und beschäftigt aktuell rund 100.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der Unternehmensbereich verfügt über eine hohe Technologie- und Systemkompetenz sowie Wertschöpfungstiefe. Ergänzend zur starken Marktposition mit innovativen Brems- und Komfortsystemen, Sensorlösungen und Displays hat der Bereich große Fortschritte in der Entwicklung von Software, Architekturplattformen und Assistenzsystemen für den stark wachsenden Zukunftsmarkt softwaredefinierter und autonomer Fahrzeuge erzielt.
Global erfolgreiches Reifengeschäft sowie innovative Materiallösungen mit Industriefokus
Die nach der Abspaltung von Automotive verbleibenden Unternehmensbereiche Tires und ContiTech verfügen nach aktuellem Stand über rund 100.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und haben im abgelaufenen Geschäftsjahr zusammen einen Umsatz von rund 20,8 Milliarden Euro (Tires: 14,0 Milliarden Euro / ContiTech: 6,8 Milliarden Euro) erwirtschaftet. Sie stehen für ein global erfolgreiches Reifengeschäft sowie innovative Materiallösungen mit starkem Industriefokus. Regionale Diversifikation, unterschiedliche Vertriebskanäle und Absatzmärkte sorgen dabei für eine hohe Resilienz gegen konjunkturelle Schwankungen.
Continental entwickelt wegweisende Technologien und Dienste für die nachhaltige und vernetzte Mobilität der Menschen und ihrer Güter. Das 1871 gegründete Technologieunternehmen bietet sichere, effiziente, intelligente und erschwingliche Lösungen für Fahrzeuge, Maschinen, Verkehr und Transport. Continental erzielte 2023 einen Umsatz von 41,4 Milliarden Euro und beschäftigt aktuell rund 200.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in 56 Ländern und Märkten.
Continental AG: Continental prüft Spin-off des Unternehmensbereichs Automotive und bereitet die Umsetzung vor
Hannover, 5. August 2024. Der Vorstand von Continental hat nach strategischer Überprüfung beschlossen, eine Abspaltung mit anschließender Börsennotierung von 100% des Unternehmensbereichs Automotive (sogenannter Spin-off) an der Frankfurter Wertpapierbörse im Detail zu prüfen. Die erforderlichen Schritte für einen Spin-off werden parallel vorbereitet.
Als Folge des Spin-off wäre der Unternehmensbereich Automotive nicht mehr Teil des Continental-Konzerns. Die Continental-Aktionäre wären unmittelbar Aktionäre des neuen Automotive-Konzerns. Ebenfalls Teil der Transaktion wäre der Unternehmensbereich Contract Manufacturing.
Ziel eines Spin-off wäre es, das Wert- und Wachstumspotenzial der beiden dann getrennten Konzerne voll auszuschöpfen.
Über den Spin-off wird der Vorstand auf Basis der Detailprüfung voraussichtlich im vierten Quartal entscheiden. Ein möglicher Spin-off könnte – vorbehaltlich der entsprechenden Beschlüsse von Vorstand und Aufsichtsrat – der Hauptversammlung der Continental AG am 25. April 2025 zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Im Falle der Zustimmung ist es geplant, den Spin-off bis Ende des Jahres 2025 abzuschließen.
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Pironet AG: Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts verzögert sich
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Das LG München I hatte in dem Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der Pironet AG, München (zuvor: Köln), zugunsten der Cancom SE die Spruchanträge mit Beschluss vom 16. April 2021 zurückgewiesen, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2021/04/spruchverfahren-zum-squeeze-out-bei-der_30.html
Den von mehreren Antragsteller gegen diese erstinstanzliche Entscheidung eingelegten Beschwerden sind seit Ende 2021 beim Bayerischen Obersten Landesgericht (BayObLG) anhängig. Auf eine Sachstandsanfrage teilte das BayObLG nunmehr mit, dass aufgrund der Arbeitsbelastung der Senatsmitglieder und einer längeren Erkrankung der Berichterstatterin derzeit nicht abgesehen werden könne, wann eine Entscheidung ergehen werde.
LG München I, Beschluss vom 16. April 2021, Az. 5 HK O 5711/19
SCI AG u.a. ./. Cancom SE
79 Antragsteller
gemeinsame Vertreterin: RA´in Daniela Bergdolt, 80639 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Cancom SE:
Rechtsanwälte Latham & Watkins, 40211 Düsseldorf (RA Goslar)
Auftragsgutachterin: Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (WP Sobanski)
sachverständige Prüferin: I-ADVISE AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
MorphoSys AG: MorphoSys schließt freiwilliges Delisting von der Frankfurter Wertpapierbörse und dem Nasdaq Global Market ab
Planegg/München, Deutschland, 5. August 2024
Die MorphoSys AG hat heute bekannt gegeben, dass sie die freiwillige Beendigung der Börsennotierung ihrer Aktien an der Frankfurter Wertpapierbörse und ihrer American Depositary Shares („ADSs“) am Nasdaq Global Market („Nasdaq“) abgeschlossen hat. Seit Börsenschluss am 2. August 2024 sind die Aktien von MorphoSys nicht mehr zum Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen. Mit Wirkung vor Börsenöffnung am 5. August 2024 werden die ADSs von MorphoSys nicht mehr an der Nasdaq gehandelt.
Am 20. Juni 2024 gab MorphoSys bekannt, dass das Unternehmen eine Vereinbarung zur Beendigung der Börsennotierung mit der Novartis BidCo AG und der Novartis AG (im Folgenden zusammenfassend als „Novartis“ bezeichnet) geschlossen hat, nachdem die Übernahme von MorphoSys durch Novartis im Mai 2024 erfolgreich abgeschlossen wurde. Am 4. Juli 2024 unterbreitete Novartis ein öffentliches Delisting-Erwerbsangebot für alle ausstehenden Stammaktien von MorphoSys.
Die Novartis BidCo Germany AG (im Folgenden auch „Novartis“ genannt) hat MorphoSys am 20. Juni 2024 ebenfalls über ihre Absicht informiert, MorphoSys mit Novartis zu verschmelzen, indem sie einen Squeeze-out der verbleibenden Minderheitsaktionäre von MorphoSys einleitet. Auf der Hauptversammlung von MorphoSys am 27. August 2024 soll die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre von MorphoSys auf Novartis gegen eine Barabfindung in Höhe von € 68,00 je Aktie beschlossen werden.
Über MorphoSys
Bei MorphoSys haben wir eine klare Mission: Wir wollen Menschen mit Krebs ein besseres und längeres Leben ermöglichen. Als globales, kommerziell ausgerichtetes Biopharma-Unternehmen nutzen wir modernste Wissenschaft und Technologien, um neuartige Krebsmedikamente zu entdecken, zu entwickeln und Patienten zur Verfügung zu stellen. MorphoSys hat seinen Hauptsitz in Planegg, Deutschland und hat seinen U.S. Sitz in Boston, Massachusetts. Mehr Informationen finden Sie auf www.morphosys.com. Folgen Sie uns auf LinkedIn und X (Twitter).
Zukunftsgerichtete Aussagen
Diese Mitteilung enthält bestimmte zukunftsgerichtete Aussagen über MorphoSys, Novartis und das Delisting-Angebot, die mit wesentlichen Risiken und Unsicherheiten verbunden sind. (...)
Samstag, 3. August 2024
Bei der IMMOFINANZ wird Delisting erwartet - Einstellung der Analysetätigkeit
IMMOFINANZ und CPI PG prüfen eine mögliche Fusion oder tiefere Integration, um Kostensynergien zu realisieren. CPI PG hält aktuell 75 % der Anteile. Der aktivistische Aktionär Petrus Advisers hält 6,2 % der Stimmen. Der Streubesitz beträgt nur noch 12,6 %. CPI PG könnte, wie auch bei der Tochter S IMMO, ein Delisting der IMMOFINANZ anstreben. Bei der S IMMO AG soll im Herbst ein Squeeze-out zugunsten der IMMOFINANZ AG beschlossen werden.
IMMOFINANZ hatte zuletzt in seinen Q1/24 Ergebnissen einen EPRA NTA von EUR 28,42 pro Aktie (bei einem aktuellen Kurs von ca. EUR 27,60) gemeldet.
Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen
Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:
- Aareal Bank AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Atlantic BidCo GmbH zu EUR 33,20 je Aktie, (virtuelle) Hauptversammlung am 3. Mai 2024 hat zugestimmt, Eintragung durch Anfechtungsklage verzögert
- Aurubis AG: ggf. Übernahmeangebot
- BASTFASERKONTOR Aktiengesellschaft: Squeeze-out zugunsten der AGIB Real Estate S.A. zu EUR 8.760,- je Aktie, Hauptversammlung am 15. Juli 2024
- BayWa AG: Sanierungsgutachten
- BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der VIB Vermögen AG für eine Abfindung in Höhe von EUR 14,86 je BBI-Aktie, Hauptversammlung am 13. August 2024
- C. Bechstein Pianoforte AG: Squeeze-out, Eintragung im Handelsregister am 26. Juni 2024 (Fristende für Spruchanträge: 26. September 2024)
- Beta Systems Software AG: geplante Verschmelzung auf die SPARTA AG
- Consus Real Estate AG: Squeeze-out zugunsten der Adler Group S.A., Hauptversammlung am 11. Juni 2024
- DISO Verwaltungs AG (zuvor: Matica Technologies AG, früher: Digital Identification Solutions AG): Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Matica Technologies Group SA, Hauptversammlung am 26. Januar 2024, Eintragung durch Anfechtungsklage verzögert
- Encavis AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, Delisting geplant
- Endor AG: StaRUG-Verfahren beantragt, nunmehr Insolvenzantrag
- EQS Group AG: Squeeze-out zugunsten der Pineapple German Bidco GmbH (Thoma Bravo, L.P.) zu EUR 40,- je Aktie
- Halloren Schokoladenfabrik AG: Rechtsformwechsel in GmbH angekündigt
- HanseYachts AG: Delisting-Erwerbsangebot der HY Beteiligungs GmbH (100%-ige Tochtergesellschaft der AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA), Delisting von der Frankfurter Wertpapierbörse mit Ablauf des 17. Mai 2024
- Instapro II AG (MyHammer Holding AG wurde 2022 verschmolzen, Spruchverfahren läuft noch): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Instapro I AG (IAC/ InterActiveCorp) für EUR 20,63 je Instapro-II-Aktie, Hauptversammlung am 26. Juni 2024
- KATEK SE: Delisting-Erwerbsangebot, Delisting von der Frankfurter Wertpapierbörse zum Ablauf des 17. Mai 2024
- Lotto24 AG: Squeeze-out zugunsten der ZEAL Network SE zu EUR 479,25 je Stückaktie, Hauptversammlung am 27. August 2024
- MEDION AG: Squeeze-out zugunsten der Lenovo Germany Holding GmbH
- MorphoSys AG: erfolgreiches Übernahmeangebot durch den Novartis-Konzern, öffentliches Delisting-Erwerbsangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Novartis BidCo Germany AG, Hauptversammlung am 27. August 2024
- New Work SE (früher: Xing SE): Delisting-Erwerbsangebot der Burda Digital SE
- S IMMO AG: Squeeze-out zugunsten der IMMOFINANZ AG, Hauptversammlung im Herbst 2024
- Schumag Aktiengesellschaft: Squeeze-out in Aussicht gestellt
- Software AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Mosel Bidco SE/Silver Lake, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Hauptversammlung am 24. Mai 2024
- SYNLAB AG: Übernahmeangebot zu EUR 10,-, Paul E. Singer/Elliott hält inzwischen 6,5 % an der SYNLAB AG, nunmehr Delisting-Vereinbarung mit der Ephios Bidco GmbH, Delisting-Erwerbsangebot
- Telefónica Deutschland Holding AG: erfolgreiches Erwerbsangebot der Telefónica Local Services GmbH, Telefónica-Konzern hält fast 97 %, Squeeze-out vorerst zurückgestellt (dürfte aber über kurz oder lang kommen), Delisting-Erwerbsangebot
- USU Software AG: Delisting-Erwerbsangebot, Delisting von der Frankfurter Wertpapierbörse mit Ablauf des 2. Juli 2024
- VARTA AG: StaRUG-Verfahren
- Vectron Systems AG: öffentliches Erwerbsangebot und Business Combination Agreement
- Vitesco Technologies Group AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Schaeffler AG, Verschmelzung auf den Hauptversammlungen am 24. und 25. April 2024 beschlossen
- Zapf Creation AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der MGAE Deutschland Holding AG (MGA/The Amended and Restated Larian Living Trust) zu EUR 30,23 je Aktie, verschmelzungsrechtliche Squeeze-out am 10. Juni 2024 wirksam geworden (Fristende: 10. September 2024)
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de
Donnerstag, 1. August 2024
Alexanderwerk AG: Ergänzung der Tagesordnung der Hauptversammlung auf Verlangen der RECAY GmbH, Remscheid
Die RECAY GmbH, Remscheid, hat gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangt, die Tagesordnung der auf den 06. September 2024 einberufenen Hauptversammlung der Alexanderwerk AG wie folgt zu ergänzen:
TOP 9: Beschlussfassung zur Person des Sonderprüfers
TOP 10: Beschlussfassung über eine Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegenüber schadensersatzpflichtigen Personen nach Maßgabe des Prüfungsgegenstandes der vorbenannten Sonderprüfung
TOP 11: Beschlussfassung über die Stellung eines Besonderen Vertreters zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen gemäß vorstehendem TOP 10.
Der Vorstand ist nach sorgfältiger Prüfung des Ergänzungsverlangens der RECAY GmbH ist zu dem Schluss gelangt, dass die Voraussetzungen § 122 Abs. 2 AktG erfüllt sind und er verpflichtet ist, dem Ergänzungsverlangen Folge zu leisten. Die Ergänzung der Tagesordnung wird zeitnah bekanntgemacht.
Der Vorstand ist der Auffassung, dass ein Fehlverhalten nicht vorliegt. Und die im Raum stehenden Vorwürfe zu entkräften, schlägt der Vorstand vor, dem Antrag auf Durchführung der Sonderprüfung zuzustimmen.
Der Vorstand schlägt jedoch vor, einen anderen Sonderprüfer zu bestellen.
In Ansehung der Tagesordnungspunkte 10 und 11 schlägt der Vorstand vor, den Antrag abzulehnen, da ein Beschluss über die Geltendmachung von Ersatzansprüchen gemäß § 147 Abs. 1 AktG und die Bestellung eines Besonderen Vertreters zur Geltendmachung solcher Ersatzansprüche erst dann gefasst werden kann, wenn der Hauptversammlung den Ansprüchen zu Grunde liegenden Sachverhalt hinreichend konkretisiert bezeichnet worden ist.
Die weiteren Einzelheiten werden der Ergänzung der Tagesordnung zur Hauptversammlung zu entnehmen sein, die der Vorstand zeitnah bekannt machen wird.
Remscheid, 01. August 2024
Alexanderwerk AG
– Der Vorstand –
Mittwoch, 31. Juli 2024
One Square: VARTA AG – Aufzeichnung der Informationsveranstaltung (Videokonferenz) vom Dienstag, 30. Juli 2024, 16 Uhr
Interessierte Aktionär(innen), die nicht die Möglichkeit hatten, an der Videokonferenz teilzunehmen, können sich jederzeit unter folgendem Aufzeichnungs-Link
über den Inhalt der Veranstaltung informieren.
Betroffene Aktionär(innen) können sich weiterhin per Email an varta@onesquareadvisors.com oder varta@dsw-info.de unter Angabe ihres Namens, ihrer Anschrift und ihres Aktienbestandes registrieren.
Uniper SE: Uniper hebt Ergebnisausblick für das Geschäftsjahr 2024 vor dem Hintergrund starker Ergebnisse in den ersten sechs Monaten an
Uniper rechnet für die ersten sechs Monate des Geschäftsjahres 2024 mit stärkeren Ergebnissen als bislang erwartet. Basierend auf vorläufigen und ungeprüften Zahlen erwartet Uniper für die ersten sechs Monate des Geschäftsjahres 2024 ein Adjusted EBITDA von EUR 1,743 Mrd. (Vorjahr: EUR 4,113 Mrd.) und ein Adjusted Net Income von EUR 1,113 Mrd. (Vorjahr: EUR 2,495 Mrd.).
Uniper erwartet nunmehr für das Gesamtjahr 2024 eine verbesserte Ergebnisentwicklung und hebt vor diesem Hintergrund den Finanzausblick für das Geschäftsjahr 2024 an. Uniper erwartet nun ein Adjusted EBITDA in einer Bandbreite von EUR 1,9 bis 2,4 Mrd. und ein Adjusted Net Income in der Bandbreite von EUR 1,1 bis 1,5 Mrd. für das gesamte Geschäftsjahr 2024.
Die verwendeten Kennzahlen sind im Geschäftsbericht der Uniper SE erläutert.
Alle veröffentlichten Zahlen und Aussagen sind vorläufig und ungeprüft. Die detaillierten Ergebnisse für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2024 werden, wie angekündigt, am 8. August 2024 veröffentlicht.
Dienstag, 30. Juli 2024
EQS Group AG: Hauptversammlung beschließt Squeeze-out
München – 30. Juli 2024
Nach Vollzug des öffentlichen Übernahmeangebots des Investors Thoma Bravo und dem erfolgten Delisting hat die ordentliche Hauptversammlung der EQS Group heute den aktienrechtlichen Squeeze-out beschlossen. Damit wurde auch die Übertragung der EQS-Aktien der Minderheitsaktionäre der EQS Group auf die Pineapple German Bidco GmbH beschlossen, eine von Thoma Bravo-Fonds kontrollierte Holding-Gesellschaft. Die Pineapple German Bidco GmbH ist mit einem Anteil von rund 98 % am Grundkapital der EQS Group die Hauptaktionärin der Gesellschaft.Die Minderheitsaktionäre erhalten eine Barabfindung von 40,00 Euro pro EQS-Aktie. Der Handel der EQS-Aktien an der Frankfurter Wertpapierbörse wurde bereits am 6. Mai 2024 eingestellt.
„Wir bedanken uns bei den Aktionären für ihr Vertrauen in den 18 Jahren seit unserem Börsengang. Diese Zeit war für beide Seiten eine Erfolgsgeschichte. In den kommenden Jahren werden wir EQS wieder als privates Unternehmen führen, um mit Thoma Bravo als starkem Partner den nächsten Schritt unserer Wachstumsstrategie zu gehen“, sagt Achim Weick, Gründer und CEO der EQS Group.
Veränderungen im Aufsichtsrat
Im Rahmen der Hauptversammlung, die bereits zum fünften Mal in Folge virtuell stattfand, wurde auch ein neuer fünfköpfiger Aufsichtsrat gewählt. Während die Mandate des Aufsichtsratsvorsitzenden Robert Wirth und von Stephan Ritter mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung endeten, legten die weiteren Mitglieder Catharina van Delden, Prof. Dr. Kerstin Lopatta und Laurenz Nienaber ihre Ämter zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung nieder.
Robert Wirth, bisheriger Aufsichtsratsvorsitzender der EQS Group: „Vielen Dank an meine Kolleginnen und Kollegen im Aufsichtsrat und an den Vorstand für die langjährige Zusammenarbeit, die von Vertrauen und freundschaftlichem Miteinander geprägt war. Wir werden der EQS immer verbunden bleiben. Den neuen Aufsichtsräten wünsche ich alles Gute für ihre neue Tätigkeit.“
Die Hauptversammlung wählte fünf neue Aufsichtsräte:
„Die bisherigen Aufsichtsräte haben unsere Geschichte in den vergangenen Jahren maßgeblich mitgeschrieben und wertvolle Unterstützung geleistet. Dafür bedanken wir uns herzlich bei allen ausscheidenden Mitgliedern“, so Achim Weick. „Gleichzeitig freuen wir uns sehr auf die künftige Zusammenarbeit mit den neuen Aufsichtsräten und auf die noch engere Partnerschaft mit Thoma Bravo. Ihre umfassende Branchenexpertise hat sich bereits als äußerst wertvoll erwiesen, und wird uns helfen, unsere strategischen Ziele zu erreichen, weiter zu wachsen und die führende Compliance-Plattform in Europa zu etablieren. Wir sehen dieser neuen Etappe mit großer Zuversicht entgegen.“
Endor AG: Endor AG stellt Insolvenzantrag
Corporate News
Landshut, 30. Juli 2024 – Die Endor AG (WKN 549166 / ISIN: DE0005491666) hat heute beim Amtsgericht Landshut einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wegen Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit gestellt. Von dem Antrag sind die ausländischen Gesellschaften der Endor AG nicht betroffen.
Der Versuch, die Endor AG nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -Restrukturierungsgesetz (StaRUG) zu sanieren, ist gescheitert. Grund dafür war der Antrag des früheren Vorstandsvorsitzenden und Mehrheitsaktionärs, eine außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen, um eine Sanierung nach dem StaRUG zu verhindern, ohne ein belastbares Alternativszenario vorzulegen.
Parallel dazu fanden in den vergangenen Wochen Verhandlungen mit dem Mehrheitsaktionär über eine finanzielle Sanierung unter Beteiligung aller Aktionäre statt. Diese Verhandlungen mussten jedoch aufgrund unrealistischer Forderungen ergebnislos abgebrochen werden.
Der strategische Investor CORSAIR hat daraufhin entschieden, keine weiteren Zahlungen aus der Brückenfinanzierung mehr zu leisten, da die fortlaufenden Störungen eine Sanierung nach dem StaRUG unmöglich machten. Auch die kreditgebenden Banken haben eine weitere Finanzierung auf Grund der Überschuldung abgelehnt.
Der Vorstand bedauert, dass die bereits weit fortgeschrittenen Verhandlungen mit dem strategischen Investor CORSAIR nicht abgeschlossen werden konnten. Nun wird im Rahmen der Insolvenz ein weiterer ergebnisoffener Prozess zur Rettung des Unternehmens gestartet, mit dem Ziel, das Unternehmen zu sanieren sowie den Standort Landshut und die Arbeitsplätze zu sichern.
Der Vorstand ist zuversichtlich, dass das Unternehmen im Zuge des Insolvenzverfahrens von einem Investor übernommen werden wird, zugleich geht der Vorstand davon aus, dass CORSAIR weiter an einer Übernahme der Endor AG interessiert ist.
Während des Insolvenzverfahrens wird die Endor AG den Geschäftsbetrieb unverändert aufrechterhalten: Der Verkauf und der Garantie- und Reparaturservice werden uneingeschränkt fortgeführt, und Kunden erhalten weiterhin Treiber- und Software-Updates.
Andres Ruff, CEO von Endor, sagte: „Wir bedanken uns für das Vertrauen und die Unterstützung unserer Kunden, Mitarbeiter und Geschäftspartner in den vergangenen Monaten. Im Rahmen des Insolvenzverfahrens werden wir die Restrukturierung fortsetzen und mit Hochdruck an der Sanierung des Unternehmens arbeiten. Wir sind zuversichtlich, gestärkt aus dieser Situation hervorzugehen und auf einen nachhaltigen, profitablen Wachstumspfad zurückzukehren.“
Der Vorstand sieht die Gründe für die massive Unternehmenskrise in zahlreichen falschen Managemententscheidungen in den vergangenen Jahren. Beispiele sind der überdimensionierte Neubau der Firmenzentrale, falsch kalkulierte Chip- und Warenbestellungen, die zu hohen Abschreibungsbedarfen führten sowie millionenschwere Versäumnisse bei Prozess- und Systemeinführungen.
Insbesondere in der Wachstumsphase nach 2020 stieg die Bankenverschuldung der Endor AG auf 70 Mio. Euro. Hinzu kommen hohe, aufgelaufene Schulden bei Lieferanten und anderen Geschäftspartnern sowie der notwendig gewordene Überbrückungskredit von CORSAIR. Die Verbindlichkeiten sind dadurch inzwischen im Konzern auf mehr als 95 Mio. Euro gewachsen. Das führte, angesichts eines Jahresumsatzes von rund 100 Mio. Euro, zur Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit.
HPI AG: Abstimmung ohne Versammlung über Umwandlung der Wandelschuldverschreibungen 2011/2024 in Aktien der Gesellschaft erreicht Quorum nicht – Einberufung von Gläubigerversammlung in Präsenz folgt
München, 30. Juli 2024 – Die HPI AG (die „Gesellschaft“) hat in der bis gestern möglichen Abstimmung ohne Versammlung zur Umwandlung ihrer bestehenden Wandelschuldverschreibung 2011/2024 (die „HPI-Anleihe“ / ISIN DE000A1MA6Z2 / WKN A1MA6Z) in Aktien der Gesellschaft nicht das notwendige Quorum erreicht. Die Gesellschaft wird daher kurzfristig zu einer Gläubigerversammlung in Präsenz einladen. Die Einladung wird im Bundesanzeiger und auf der Website der Gesellschaft unter www.hpi-ag.com veröffentlicht.
Montag, 29. Juli 2024
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft: LG Berlin II bestellt gemeinsamen Vertreter
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem Squeeze-out bei der ADLER Real Estate AG hat das Landgericht Berlin II (aus dem geteilten LG Berlin entstanden, für Zivilsachen zuständig) mit Beschluss vom 4. Juni 2024 Herrn Rechtsanwalt Dr. Georg Lauber (bis Juli 2023 Vorsitzender Richter am LG Köln) zum gemeinsamen Vertreter bestellt.Coriolix Capital GmbH u.a. ./. ADLER Group S.A
Freitag, 26. Juli 2024
One Square: VARTA AG – Einladung zur Informationsveranstaltung (Videokonferenz) am Dienstag, 30. Juli 2024, 16 Uhr
One Square hat in der EQS- News vom 23. Juli 2024 (https://www.eqs-news.com/de/news/corporate/one-square-varta-aktionaere-sollen-sich-gegen-drohende-enteignung-wehren/2097605) gemeinsam mit der Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e. V. (DSW), den Anwaltskanzleien Nieding+Barth sowie K&L Gates dazu aufgerufen, die Interessen zu bündeln. Diesem Aufruf sind inzwischen zahlreiche Aktionäre gefolgt und haben um Vertretung gebeten.
am Dienstag, 30. Juli 2024, 16 Uhr ein.
Zur Teilnahme folgen Sie bitte zum angegebenen Termin diesem Link:
https://us06web.zoom.us/j/82305346774?pwd=ba6PTEuMvfVn6bEqAj4rudY6Rxrjlf.1
Betroffene Aktionäre können sich weiterhin per E-Mail unter varta@onesquareadvisors.com, unter Angabe ihres Namens, ihrer Anschrift und ihres Aktienbestandes registrieren.
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: SdK bietet kostenlose Stimmrechtsvertretung auf außerordentlicher Hauptversammlung der Endor AG am 03.09.2024 an
Die Tagesordnungspunkt sieht neben dem Vertrauensentzug gegenüber den Vorstandsmitgliedern Andres Ruff, Matthias Kosch, Daniel Meyberg und Belma Nadarevic und der Abberufung der Aufsichtsratsmitglieder Ingo Weber und Rudolf Dittrich nebst Neuwahl des Aufsichtsrats in erster Linie die Bestellung eines Sonderprüfers zur Prüfung des Verhaltens von Vorstand und Aufsichtsrat im Zusammenhang der Restrukturierung der Endor AG und die Beschlussfassung über die Durchführung einer Kapitalerhöhung um bis zu 70 Mio. Euro gegen Bareinlage unter Gewährung des Bezugsrechts an die Aktionäre vor.
Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK) ist Aktionär der Endor AG und wird die außerordentliche Hauptversammlung besuchen. Zudem bietet die SdK eine kostenlose Stimmrechtsvertretung für die Hauptversammlung an, so dass Aktionäre nicht selbst an der Versammlung teilnehmen müssen. Eine Bevollmächtigung kann entweder direkt im Rahmen der Bestellung der Eintrittskarten über die Depotbank erfolgen, oder nach Zugang der Stimmkarte kann diese mit ausgefüllter und unterzeichneter Vollmacht an die SdK gesendet werden. Zur Bevollmächtigung nutzen Sie bitte folgende Adresse:
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Hackenstr. 7b
80331 München
Die SdK wird im Vorfeld der Hauptversammlung ihr Abstimmverhalten auf ihrer Internetseite veröffentlichen. Sofern Sie uns bevollmächtigen und vom Abstimmverhalten der SdK abweichen möchten, teilen Sie uns dies bitte unter info@sdk.org mit.
Ihren betroffenen Mitgliedern steht die SdK für Fragen gerne per E-Mail unter info@sdk.org oder unter der Telefonnummer 089 / 2020846-0 zur Verfügung.
München, den 26.07.2024
Hinweis: Die SdK ist Aktionär der Endor AG!
Spruchverfahren zum BuG mit der Schaltbau Holding AG geht vor dem "Bayerischen Obersten" weiter
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (BuG) der Voltage BidCo GmbH mit dem Verkehrstechnikunternehmen Schaltbau Holding AG als beherrschter Gesellschaft hatte das LG München I die Spruchanträge mit Beschluss vom 19. April 2024 zurückgewiesen.
Mehrere Antragsteller haben gegen diese erstinstanzliche Entscheidung Beschwerden einlegen. Das LG München I hat nunmehr mit Beschluss vom 18. Juli 2024 den Beschwerden nicht abgeholfen und die Akten dem Bayerischen Obersten Landesgericht (BayObLG) vorgelegt. Das Landgericht verweist dabei auf seine Entscheidungsgründe. Auch bei einem Herauslösen der Westinghouse Air Brake Technologies aus der Peer Group ergebe sich keine Änderung der Kompensationsleistung. Das Privatgutachten von IVC sei verspätet vorgelegt worden. Bei dem Wachstumsabschlag sei auch das thesaurierungsbedingte Wachstum zu berücksichtigen. Vorerwerbspreise seien vorliegend ohne Bedeutung.
Die herrschende Gesellschaft Voltage BidCo GmbH ist ein Investitionsvehikel des Privat-Equity-Investors Carlyle. Carlyle hatte 2021 die Aktienmehrheit an Schaltbau übernommen und eine Delisting-Angebot in Höhe von von 53,50 EUR abgegeben. Im Rahmen des BuG wird ein vertraglicher Ausgleich gem. § 304 AktG von EUR 2,16 brutto je auf den Namen lautende Stückaktie der Gesellschaft (Ziffer 4 des BuG) und die gem. § 305 AktG auf (nur noch) EUR 50,33 je Stückaktie festgelegte Abfindung angeboten.
LG München I, Beschluss vom 19. April 2024, Az. 5 HK O 9734/22
Dreier, S. u.a. ./. Voltage BidCo GmbH
75 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Andreas Wirth, 80469 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Gleiss Lutz, 70173 Stuttgart
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der GfK SE: Neuer Verhandlungstermin am 3. April 2025
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem bereits 2017 erfolgten Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei dem führenden Marktforschungsinstitut GfK SE, Nürnberg, hat das Landgericht Nürnberg-Fürth nunmehr einen neuen Verhandlungstermin auf den 3. April 2025 bestimmt. Zu diesem Termin soll die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mazars zu Erläuterung des Prüfberichts geladen werden.
Die GfK und NielsenIQ (NIQ) haben sich kürzlich zu dem weltweit führenden Consumer-Intelligence-Unternehmen zusammengeschlossen. Dabei wurde GfK deutlich höher bewertet als bei dem Squeeze-out.
Jaeckel, J. u.a. ./. Acceleratio Capital N.V.
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Acceleratio Capital N.V.:
Rechtsanwälte Hengeler Mueller, 40213 Düsseldorf
(RA Dr. Oliver Rieckers, RA´in Dr. Petra Mennicke)
Donnerstag, 25. Juli 2024
NanoFocus AG: Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung am 28. August 2024
Oberhausen, den 25.07.2024 – Bei der NanoFocus AG („Gesellschaft“) ist ein Ergänzungsverlangen der Aktionärin Carl Mahr Holding GmbH, vertreten durch ihre Geschäftsführer Herr Michael Hüsken und Herr Robert Mikula, für die Tagesordnung der am 28. August 2024 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft eingegangen.
Gegenstand des Antrags ist die Ergänzung der Tagesordnung um eine Beschlussfassung der Hauptversammlung über die Erhöhung des Grundkapitals gegen Sach- und Bareinlagen.
Die Aktionärin Carl Mahr Holding GmbH schlägt vor, das Grundkapital der Gesellschaft gegen Sach- und Bareinlagen von EUR 3.010.834,00 um bis zu EUR 6.021.664,00 auf bis zu EUR 9.032.498,00 durch Ausgabe von bis zu 6.021.664 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen. Die neuen Aktien sollen zum geringsten Ausgabebetrag von EUR 1,00 je Aktie, somit bis zum Ausgabebetrag von insgesamt bis zu EUR 6.021.664,00 ausgegeben werden.
Zur Zeichnung und Übernahme von bis zu 4.276.884 neuen Aktien soll die Aktionärin Carl Mahr Holding GmbH gegen die Übertragung von Forderungen gegen die NanoFocus AG aus Darlehen in Höhe von insgesamt bis zu EUR 4.276.884,00 auf die NanoFocus AG im Wege der Einbringung als Sacheinlagen zugelassen werden.
Weiter sollen bis zu 1.744.780 neue Aktien gegen Bareinlagen den Aktionären zum Bezugspreis von EUR 1,00 je Aktie im Verhältnis 1 (bestehende Aktie) zu 2 (neue Aktien) zum Bezug angeboten werden. Die gegen Sacheinlagen auszugebenden bis zu 4.276.884 neuen Aktien sollen auf das Bezugsrecht der Carl Mahr Holding GmbH angerechnet werden.
Laut dem Ergänzungsverlangen hält die Carl Mahr Holding GmbH als Aktionärin derzeit eine Beteiligung in Höhe von rund 71% an der NanoFocus AG und hat daher ein Interesse an der finanziellen Sanierung der NanoFocus AG und ist bereit, hierzu einen Beitrag im Wege eines sog. Dept-Equity-Swaps zu leisten.
Der Vorstand der NanoFocus AG prüft derzeit das Ergänzungsverlangen und wird bei positivem Ausgang dieser Prüfung den vollständigen Wortlaut des Ergänzungsverlangens im Bundesanzeiger veröffentlichen.