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Dienstag, 6. August 2024

Vergleichsweise Beendigung des Spruchverfahrens zum Squeeze-out bei der cash.life AG

cash.life AG
Frankfurt am Main

Bekanntmachung gemäß § 14 Nr. 3 SpruchG über die Beendigung des Spruchverfahrens
wegen des Squeeze-outs bei der cash.life AG

In dem Spruchverfahren gegen die cash.life AG vor dem Landgericht München I -5. Kammer für Handelssachen-, Az. 5 HK O 13521/22, haben die Beteiligten einen Vergleich geschlossen, der hiermit gemäß § 14 Nr. 3 SpruchG bekannt gemacht wird:

Präambel:

Die Hauptversammlung der cash.life AG fasste am 29.8.2022 den Beschluss, die Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft, im Rahmen eines verschmelzungsrechtlichen Squeezeout auf die Antragsgegnerin gegen Barabfindung in Höhe von € 1,80 je Aktie zu übertragen. Der Beschluss wurde am 20.10.2022 in das Handelsregister eingetragen und mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Antragsgegnerin am 27.10.2022 wirksam, wobei die Antragsgegnerin die Firmierung der cash.life AG übernahm.

Insgesamt 53 Antragsteller - u.a Polygonal e.V., Dipl.-Wirtsch.-Ing. Volker Deibert, Spezialwerte AG, Thomas Dittmer, TG Vermögensverwaltung AG, Effekten Beteiligung GmbH, von Lukowicz-Hünerhoff, Markus Hoppe, Lara Maria Scholz, Jana Sophia Hoppe, Alexander Langhorst, Caroline Langhorst, Elisabeth Langhorst-Meuter, Wertpapiergemeinschaft Langhorst GbR, Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V., AAM-Atlantic Asset Management Inc., Herador GmbH, SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V., Rainer Martin Hellmich, Uwe Jännert, Coriolix Capital GmbH und Karsten Trippel - haben ein Spruchverfahren beim Landgericht München I zur Festsetzung einer angemessenen Barabfindung eingeleitet. Zur Begründung berufen sie sich vor allem darauf, es hätte angesichts der faktischen Einstellung der Geschäfte zwingend ein Liquidationsbeschluss herbeigeführt werden müssen. Die Wertermittlung übersehe die Entwicklung des Ankaufsvolumens im Jahr 2020 im Vergleich zum Vorjahr von € 3,2 Mio. auf € 10,4 Mio. zumal auch ein Wettbewerber von einem konstanten Angebot ankauffähiger Kapitallebensversicherungen ausgehe. Auch habe sich der Vorstand noch 2021 auf der Hauptversammlung zuversichtlich gezeigt, 2022 oder 2023 eine vernünftige Profitabilität ausweisen zu können. Die Annahme der (Dritt-)Veräußerung mit einem Aufschlag von 1 % sei fehlerhaft, weil er nicht auf branchenüblichen Zahlen beruhe. Der gemeinsame Vertreter macht geltend, im Zeitpunkt der Hauptversammlung hätte ein Antrag nach § 8d KStG Erfolg gehabt und steuerliche Vorteile seien bilanziell als aktive latente Steuern zu aktivieren.

Die Antragsgegnerin hält dagegen den beschlossenen Abfindungsbetrag je Aktie für angemessen. Die Barabfindung sei angesichts negativer Ertragsaussichten der Gesellschaft zutreffend auf der Grundlage des über eine Liquidationsplanung ermittelten Liquidationswerts ermittelt worden. Es sei nämlich der weitere Ankauf des Policengeschäfts beschlossen und ab Oktober 2022 der Gesamtbestand an Lebensversicherungen der Antragsgegnerin zum nächstzulässigen Termin bzw. Hauptfälligkeit gekündigt worden. Der Kaufpreisaufschlag orientiere sich an den zum Stichtag aktuell am Markt erzielbaren Konditionen; der Zweitmarkt für Lebensversicherungen sei damals fast vollständig zum Erliegen gekommen. Der Antrag nach § 8d KStG hätte zum Stichtag der Hauptversammlung nicht gestellt werden können.

Die Beteiligten schließen unter Aufrechterhaltung ihrer jeweiligen unterschiedlichen Standpunkte in rechtlicher und bewertungsmäßiger Sicht zur Angemessenheit der Barabfindung und zur Vermeidung einer aufwändigen Fortsetzung des Verfahrens sowie ohne Präjudiz für künftige Verfahren auf Vorschlag und Anraten des Gerichts folgenden

Vergleich:

I. Die gezahlte Barabfindung von € 1,80 wird um einen Betrag von € 0,05 auf € 1,85 erhöht. Die erhöhte Barabfindung ist unter Anrechnung geleisteter Zahlungen seit dem Tag der Hauptversammlung, also ab dem 29.8.2022 (erster Tag des Zinslaufs), mit jährlich 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verzinsen.

Die sich aus Ziffer I. 1. ergebenden Zahlungsverpflichtungen sind soweit möglich unverzüglich und unaufgefordert durch die Antragsgegnerin zu erfüllen. Die Erfüllung aller sich aus den vorstehenden Regelungen ergebenden Nachzahlungsverpflichtungen ist für die ehemaligen Aktionäre der cash.life AG kosten-, provisions- und spesenfrei.

Die Antragsgegnerin verpflichtet sich, die ehemaligen Aktionäre der cash.life AG durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger entsprechend der zur Bekanntgabe der Auszahlung der ursprünglichen Barabfindung erfolgten Vorgehensweise über die Erhöhung der Barabfindung zu informieren; in dieser Veröffentlichung bzw. diesen Anschreiben werden die Einzelheiten der technischen Abwicklung zur Auszahlung der erhöhten Barabfindung bekannt gegeben. Auf Anforderung wird die Antragsgegnerin den Antragstellern die Abwicklungshinweise unmittelbar zukommen lassen.

II. Dieser Vergleich wird mit seiner Feststellung durch Beschluss gemäß § 11 Abs. 4 Satz 2 SpruchG wirksam. Die an diesem Vergleich beteiligten Antragsteller und die Antragsgegnerin erklären das gerichtliche Spruchverfahren übereinstimmend für erledigt und beendet. Die Antragsteller nehmen ihre Anträge hiermit zurück. Die Antragsgegnerin stimmt der für die diesem Vergleich zustimmenden Antragsteller kostenfreien Rücknahme der Anträge zu. Der gemeinsame Vertreter stimmt dem Vergleich zu und verzichtet auf das Recht zur Fortführung des Verfahrens gemäß § 6 Abs. 3 SpruchG.

III. Dieser Vergleich wirkt für alle ehemaligen außenstehenden Aktionäre der cash.life AG, die zum Zeitpunkt der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister Aktionäre der cash.life waren. Er stellt insoweit einen echten Vertrag zugunsten Dritter dar (§§ 328 ff. BGB).

IV. Mit der Erfüllung dieses Vergleichs sind alle Ansprüche der diesem Vergleich zustimmenden Antragsteller und der ehemaligen Aktionäre, die nicht selbst einen Antrag in diesem Verfahren gestellt haben, sowie des gemeinsamen Vertreters, gleich welcher Art und gleich welchen Rechtsgrunds im Zusammenhang mit dem Spruchverfahren und diesem Vergleich einschließlich etwaiger Ansprüche nach § 327 b Abs. 2 2. Hs. AktG, erledigt und abgegolten.

Dieser Vergleich enthält sämtliche Abreden der Beteiligten, die zur Beilegung des Spruchverfahrens getroffen wurden. Weitere Absprachen wurden nicht getroffen. Soweit solche noch zu treffen wären, bedürfen sie der Schriftform.

Sollte eine Bestimmung dieses Vergleichs unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit seiner übrigen Bestimmungen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck kommenden Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt.

Der Vergleich unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts. Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vergleich oder seiner Gültigkeit ist ausschließlich das Landgericht München I zuständig, soweit gesetzlich zulässig.

Hinweise zur Abwicklung der Nachbesserung

Die wertpapiertechnische Abwicklung der vorgenannten Nachbesserung ist zentralisiert bei der UniCredit Bank GmbH, München. Die ehemaligen Aktionäre, die zur Abfindung berechtigt sind und die

― ihre Aktien zum Zeitpunkt der Zahlung der Barabfindung bei einem Kreditinstitut verwahren ließen und mit diesem Kreditinstitut unverändert eine Geschäftsbeziehung unterhalten, brauchen hinsichtlich der Entgegennahme der Nachbesserung nichts zu veranlassen, sie erhalten eine entsprechende Benachrichtigung mit gleichzeitiger Geldgutschrift durch ihr jeweiliges Kreditinstitut; sowie

― inzwischen ihre Bank bzw. Depotverbindung gewechselt haben, werden gebeten, ihrem damaligen depotführenden Institut schnellstmöglich ihre aktuelle Bankverbindung (Konto) zur Weiterleitung der Nachbesserung bekanntzugeben.

Kann eine Auszahlung an Minderheitsaktionäre auf diesem Weg nicht erfolgen (z. B. aufgrund geänderter oder gelöschter Depotdaten), sind die Kreditinstitute, die eine Gutschrift des Nachzahlungsbetrags erhalten haben, zur Rückgabe der Beträge, die nicht an die Minderheitsaktionäre ausgezahlt werden können, an die cash.life AG über die zentrale Abwicklungsstelle verpflichtet. Die Hauptaktionärin beabsichtigt, die an die zentrale Abwicklungsstelle zurückgegebenen Nachzahlungsbeträge zuzüglich eines pauschalen Betrags zur Zinsabgeltung zugunsten der Berechtigten bei der Hinterlegungsstelle des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter Verzicht auf die Rücknahme zu hinterlegen.

Zu dem gerichtlich festgesetzten Nachbesserungsbetrag hinzu sind Zinsen in Höhe von jährlich 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins (§ 247 BGB) ab dem 29.8.2022 zu zahlen.

Die Entgegennahme des Nachbesserungsbetrags zuzüglich Zinsen soll für die Aktionäre kosten-, provisions- und spesenfrei sein. Die Nachbesserung auf die ursprünglich erhaltene Barabfindung und die Zinsen auf die Nachbesserung gelangen ohne Abzug von Steuern zur Auszahlung. Im Hinblick auf die steuerliche Behandlung wird den berechtigten ehemaligen Minderheitsaktionären der Gesellschaft empfohlen, ihren steuerlichen Berater zu konsultieren.

Bei eventuellen Rückfragen werden die berechtigten ehemaligen Minderheitsaktionäre gebeten, sich an ihre jeweilige Depotbank zu wenden. Die Auszahlung der Nachbesserung zuzüglich Zinsen erfolgt über die Depotbanken, die in geeigneter Weise von der zentralen Abwicklungsstelle über das Prozedere informiert werden. 

Frankfurt am Main, im Juli 2024
cash.life AG
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 5. August 2024

flatexDEGIRO AG: Erhebung einer Anfechtungs- und positiven Beschlussfeststellungsklage gegen einen Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 4. Juni 2024

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Frankfurt am Main, 06. August 2024

Der Vorstand der flatexDEGIRO AG („Gesellschaft“) gibt bekannt, dass ihre Aktionärin GfBk Gesellschaft für Börsenkommunikation mbH eine auf den 04. Juli 2024 datierende Anfechtungs- und positive Beschlussfeststellungsklage beim Landgericht Frankfurt am Main gegen die Feststellungen zum Tagesordnungspunkt 13 der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 04. Juni 2024, Beschlussfassung über die Abberufung eines Aufsichtsratsmitglieds gem. § 103 AktG (Herr Martin Korbmacher), eingereicht hat. Die Klage wurde der Gesellschaft heute zugestellt.

Die Klage wird beim Landgericht Frankfurt am Main, 5. Kammer für Handelssachen, unter dem Aktenzeichen 3-05 O 70/24 geführt.

Die Gesellschaft beabsichtigt, sich gegen die Klage zu verteidigen und wird unverzüglich eine Hinweisbekanntmachung gemäß § 246 Abs. 4 AktG im Bundesanzeiger einstellen.

Die übrigen Beschlüsse der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 04. Juni 2024 sind – unabhängig von einem möglichen Klageausgang – hiervon nicht betroffen.

Die Anfechtungs- und positive Beschlussfeststellungsklage hat keine Auswirkungen auf das operative Geschäft der Gesellschaft.

VARTA AKTIENGESELLSCHAFT: Außerordentliche Hauptversammlung am 23. September 2024

VARTA will am 23. September 2024 eine virtuelle Hauptversammlung durchführen. Einziger Tagesordnungspunkt ist:

"Anzeige des Vorstands über den Verlust der Hälfte des Grundkapitals gemäß § 92 Abs. 1 AktG

Der Hauptversammlung wird angezeigt, dass bei der Gesellschaft ein Verlust in Höhe von mehr als der Hälfte des Grundkapitals eingetreten ist.

Einer Beschlussfassung durch die Hauptversammlung über diese Anzeige bedarf es entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen nicht.

Der Vorstand wird in der Hauptversammlung zur Lage der Gesellschaft berichten."

Schaeffler AG: Schaeffler wächst in herausforderndem Marktumfeld

Corporate News

- Schaeffler Gruppe steigert Umsatz im ersten Halbjahr um währungsbereinigt 2,0 Prozent auf 8.276 Millionen Euro (Vorjahr: 8.208 Millionen Euro)

- EBIT-Marge vor Sondereffekten geht auf 6,3 Prozent (Vorjahr: 7,6 Prozent) zurück

- Automotive Technologies erreicht zweistelliges Wachstum in der E-Mobilität, Vehicle Lifetime Solutions als Wachstumstreiber, Bearings & Industrial Solutions mit Umsatz- und Ergebnisrückgang

- Free Cash Flow vor Ein- und Auszahlungen für M&A-Aktivitäten bei minus 91 Millionen Euro, beeinflusst durch die Integration von Vitesco

- Kombinierte Prognose für das Geschäftsjahr 2024 angepasst

- Integration mit Vitesco im Plan

Herzogenaurach | 6. August 2024 | Die Schaeffler AG hat heute ihren Zwischenbericht für das erste Halbjahr 2024 veröffentlicht. In den ersten sechs Monaten des Jahres lag der Umsatz der Schaeffler Gruppe bei 8.276 Millionen Euro (Vorjahr: 8.208 Millionen Euro). Der währungsbereinigte Anstieg der Umsatzerlöse um 2,0 Prozent war maßgeblich auf einen Volumenanstieg in der Sparte Vehicle Lifetime Solutions zurückzuführen. Zudem trug die Sparte Automotive Technologies leicht zum Wachstum bei. Die Entwicklung in der Sparte Bearings & Industrial Solutions wirkte gegenläufig. Im zweiten Quartal des Jahres 2024 stiegen die Umsatzerlöse währungsbereinigt um 4,2 Prozent auf 4.191 Millionen Euro (Vorjahr: 4.056 Millionen Euro).

In der Sparte Automotive Technologies war das währungsbereinigte Wachstum von 1,5 Prozent im ersten Halbjahr vor allem auf Volumenanstiege im Unternehmensbereich (UB) E-Mobilität in den Regionen Europa und Americas zurückzuführen. Der währungsbereinigte Anstieg der Umsatzerlöse von 17,6 Prozent in der Sparte Vehicle Lifetime Solutions resultierte insbesondere aus Volumeneffekten in den Regionen Europa und Americas im Independent Aftermarket-Geschäft. Die Sparte Bearings & Industrial Solutions verzeichnete im ersten Halbjahr 2024 einen währungsbereinigten Umsatzrückgang um 3,9 Prozent. Dieser war maßgeblich auf Volumeneffekte in der Region Europa im Sektorcluster Industrial Automation sowie auf Volumeneffekte in der Region Greater China im Sektorcluster Wind zurückzuführen.

In den Regionen der Schaeffler Gruppe zeigte sich in den ersten sechs Monaten ein heterogenes Bild. Während die Regionen Europa (2,2 Prozent), Americas (5,7 Prozent) und Asien/Pazifik (1,1 Prozent) ein währungsbereinigtes Umsatzwachstum verzeichneten, ging der Umsatz in der Region Greater China im selben Zeitraum währungsbereinigt um 1,7 Prozent zurück.

Die Schaeffler Gruppe erzielte in den ersten sechs Monaten ein EBIT vor Sondereffekten in Höhe von 525 Millionen Euro (Vorjahr: 624 Millionen Euro). Dies entspricht einer EBIT-Marge vor Sondereffekten von 6,3 Prozent (Vorjahr: 7,6 Prozent). Der Rückgang der EBIT-Marge vor Sondereffekten war insbesondere zurückzuführen auf die Geschäftsentwicklung der Sparte Bearings & Industrial Solutions sowie den at-Equity Beitrag der Vitesco Technologies Group AG (Vitesco).

„Die Schaeffler Gruppe hat sich in einem herausfordernden Marktumfeld erneut gut behauptet und im Übergangsjahr des Zusammenschlusses mit Vitesco eine Umsatzsteigerung erzielt. Die Sparte Automotive Technologies verzeichnete im Unternehmensbereich E-Mobilität zweistellige Wachstumsraten, die Sparte Vehicle Lifetime Solutions hat mit ihrem erfolgreichsten Halbjahr einen starken Beitrag zum Gesamtergebnis geleistet, sodass der Umsatz- und Ergebnisrückgang bei Bearings & Industrial Solutions in Teilen kompensiert werden konnte. Die Integration von Vitesco liegt im Plan. Wir setzen angesichts des herausfordernden Umfelds weiter auf Diversifikation und Resilienz“, sagte Klaus Rosenfeld, Vorsitzender des Vorstands der Schaeffler AG.

Kennzahlen der Schaeffler Gruppe

(...)

Automotive Technologies – Zweistelliges Wachstum bei E-Mobilität

Die Sparte Automotive Technologies verzeichnete im ersten Halbjahr 2024 Umsatzerlöse in Höhe von 3.534 Millionen Euro (Vorjahr: 3.508 Millionen Euro). Das währungsbereinigte Umsatzwachstum von 1,5 Prozent war in den Regionen Europa und Americas zu verzeichnen. Die strukturelle Entwicklung in der Region Greater China verminderte die lokale Nachfrage der in China tätigen ausländischen Automobilhersteller und konnte teilweise durch zusätzliches Wachstum mit lokalen Automobilherstellern ausgeglichen werden.

Gegenüber einem leichten Rückgang der globalen Produktion von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen (minus 0,2 Prozent) betrug die Outperformance der Sparte Automotive Technologies 1,7 Prozentpunkte.[1]

Der UB E-Mobilität verzeichnete zweistellige Wachstumsraten in den Regionen Europa und Americas, trotz der Verzögerungen im Hochlauf des E-Mobilitäts-Marktes. Insgesamt erzielte der UB E-Mobilität im Berichtszeitraum ein währungsbereinigtes Umsatzwachstum von 10,3 Prozent. Der Auftragseingang lag bei 2,1 Milliarden Euro und damit bereits im Rahmen der für das Gesamtjahr anvisierten Zielspanne von 2 bis 3 Milliarden Euro. In den UB Motor- & Getriebesysteme sowie Fahrwerksysteme lagen die Umsätze in den ersten sechs Monaten währungsbereinigt um 0,4 sowie 0,3 Prozent unter den Vorjahreswerten.

Im ersten Halbjahr erzielte die Sparte Automotive Technologies ein EBIT vor Sondereffekten in Höhe von 161 Millionen Euro (Vorjahr: 176 Millionen Euro). Die EBIT-Marge vor Sondereffekten lag im selben Zeitraum bei 4,6 Prozent (Vorjahr: 5,0 Prozent). Der Rückgang der EBIT-Marge vor Sondereffekten war unter anderem auf höhere Kosten für Kundenprojekte vor allem in der Forschung & Entwicklung zurückzuführen.

Vehicle Lifetime Solutions – Wachstumstreiber

In den ersten sechs Monaten 2024 erzielte die Sparte Vehicle Lifetime Solutions einen Umsatz von 1.309 Millionen Euro (Vorjahr: 1.129 Millionen Euro). Das deutliche währungsbereinigte Wachstum der Umsatzerlöse um 17,6 Prozent war im Wesentlichen auf positive Volumeneffekte zurückzuführen. Zudem wirkten sich letztjährige Verkaufspreisanpassungen noch positiv auf die Umsatzentwicklung aus.

Im ersten Halbjahr verzeichnete die umsatzstärkste Region Europa ein währungsbereinigtes Umsatzwachstum von 14,7 Prozent. Die Umsätze in der Region Americas lagen im selben Zeitraum um währungsbereinigt 24,2 Prozent über dem Vorjahreswert. Die Region Greater China verzeichnete ein Umsatzplus von 27,4 Prozent, maßgeblich zurückzuführen auf den Anstieg des E-Commerce-Geschäfts. In der Region Asien/Pazifik, in der ein Umsatzplus von 14,5 Prozent erzielt wurde, war die Entwicklung vor allem auf den Beitrag der zum Ende des Geschäftsjahres 2023 erworbenen E-Commerce-Plattform Koovers zurückzuführen.

Das EBIT vor Sondereffekten betrug 228 Millionen Euro (Vorjahr: 163 Millionen Euro), was einem Anstieg um 40 Prozent und einer EBIT-Marge vor Sondereffekten von 17,4 Prozent (Vorjahr: 14,4 Prozent) entspricht. Der Anstieg der EBIT-Marge vor Sondereffekten im ersten Halbjahr 2024 resultierte vor allem aus positiven Volumen- und Verkaufspreiseffekten.

Bearings & Industrial Solutions – Umsatz- und Ergebnisrückgang

Die Sparte Bearings & Industrial Solutions erzielte in den ersten sechs Monaten des Jahres Umsatzerlöse in Höhe von 3.367 Millionen Euro (Vorjahr: 3.556 Millionen Euro). Der währungsbereinigte Rückgang der Umsatzerlöse um 3,9 Prozent war maßgeblich auf Volumeneffekte in den Regionen Europa und Greater China zurückzuführen. Diese Entwicklungen waren im Wesentlichen eine Folge des schwachen Marktumfeldes.

Im Berichtszeitraum gingen die Umsatzerlöse in der Region Europa währungsbereinigt um 6,5 Prozent zurück, maßgeblich aufgrund eines marktbedingten Rückgangs im Sektorcluster Industrial Automation. Während in der Region Americas ein währungsbereinigtes Umsatzwachstum in Höhe von 3,4 Prozent erzielt wurde, lag der Umsatz in der Region Greater China aufgrund der lokalen Wettbewerbssituation im Sektorcluster Wind währungsbereinigt um 7,9 Prozent unter dem Vorjahreswert. In der Region Asien/Pazifik lag der währungsbereinigte Umsatz in den ersten sechs Monaten auf dem Niveau des Vorjahreszeitraums.

Die Sparte Bearings & Industrial Solutions erzielte im Berichtszeitraum ein EBIT vor Sondereffekten in Höhe von 185 Millionen Euro (Vorjahr: 290 Millionen Euro). Dies entspricht einer EBIT-Marge vor Sondereffekten von 5,5 Prozent (Vorjahr: 8,2 Prozent). Der Rückgang der EBIT-Marge vor Sondereffekten war insbesondere auf Volumen- und Verkaufspreiseffekte zurückzuführen.

Kennzahlen der Sparten der Schaeffler Gruppe

(...)

Investitionsauszahlungen auf Vorjahresniveau

Der Free Cash Flow vor Ein- und Auszahlungen für M&A-Aktivitäten entwickelte sich im zweiten Quartal positiv und lag nach minus 166 Millionen Euro im ersten Quartal nach sechs Monaten bei minus 91 Millionen Euro (Vorjahr: 29 Millionen Euro). Diese Veränderung gegenüber dem Vorjahr ist auf die Kosten der Integration von Vitesco sowie der daraus folgenden gestiegenen Zinszahlungen zurückzuführen.

Die Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte (Capex) lagen mit 418 Millionen Euro im Berichtszeitraum auf dem Niveau des Vorjahres (Vorjahr: 419 Millionen Euro). Die Investitionsauszahlungen bezogen auf den Umsatz (Capex-Quote) betrugen 5,0 Prozent (Vorjahr: 5,1 Prozent).

„Die Schaeffler Gruppe hat ein anspruchsvolles erstes Halbjahr solide abgeschlossen. Gerade in dem herausfordernden Umfeld steht das konsequente Performance Management im Fokus. Das gilt auch für das Geschäft, das wir von Vitesco übernehmen“, sagte Claus Bauer, Vorstand Finanzen und IT der Schaeffler AG.

Das den Anteilseignern des Mutterunternehmens zurechenbare Konzernergebnis lag im ersten Halbjahr 2024 bei 263 Millionen Euro (Vorjahr: 266 Millionen Euro). Das Konzernergebnis vor Sondereffekten belief sich auf 209 Millionen Euro (Vorjahr: 337 Millionen Euro). Das Ergebnis je Vorzugsaktie belief sich auf 0,40 Euro (Vorjahr: 0,41 Euro).

Zum Stichtag 30. Juni 2024 beliefen sich die Netto-Finanzschulden der Schaeffler Gruppe auf 4.920 Millionen Euro (31. Dezember 2023: 3.189 Millionen Euro). Die Erhöhung der Finanzschulden ist dabei maßgeblich auf die vollständige Ziehung eines Förderdarlehens mit der Europäischen Investitionsbank sowie auf die Emission neuer Anleihen zurückzuführen. Der Verschuldungsgrad vor Sondereffekten stieg zum 30. Juni 2024 auf 2,4 (31. Dezember 2023: 1,5). Das Verhältnis Nettoverschuldung zu Eigenkapital (Gearing Ratio) lag zum selben Stichtag bei 125,6 Prozent (31. Dezember 2023: 81,5 Prozent).

Die Schaeffler Gruppe beschäftigte zum Stichtag 30. Juni 2024 weltweit 83.990 Mitarbeitende (31. Dezember 2023: 83.362 Mitarbeitende).

Kombinierte Prognose – Anpassung für das Geschäftsjahr 2024
 
Die Schaeffler AG hat mit Bekanntgabe ihres Konzernabschlusses 2023 für das Geschäftsjahr 2024 eine kombinierte Gewinnprognose abgegeben, die für die ersten neun Monate das Ergebnis der Schaeffler Gruppe umfasst und ab dem 1. Oktober 2024 eine Vollkonsolidierung von Vitesco unterstellt.

Im Zuge der am 22. Juli 2024 bekanntgegebenen Anpassung der Gewinnprognose von Vitesco hat der Vorstand der Schaeffler AG beschlossen, die kombinierte Prognose für das Geschäftsjahr 2024 ebenfalls anzupassen.

Prognose Schaeffler Gruppe

Umsatzwachstum[2] deutliches Umsatzwachstum
(unverändert)

EBIT-Marge[3] 5 bis 8 %
(bisher: 6 bis 9 %)

Free Cash Flow[4] 200 bis 300 Mio. EUR
(bisher: 300 bis 400 Mio. EUR)

Auf einen freiwilligen Ausblick zur Entwicklung der Sparten wird im Übergangsjahr 2024 weiterhin verzichtet.

[1] Enthält von S&P Global Mobility© bereitgestellte Inhalte [IHS Markit Light Vehicle Production Forecast (Base), Juli 2024]. Alle Rechte vorbehalten.

[2] Währungsbereinigtes Umsatzwachstum gegenüber Vorjahr

[3] vor Sondereffekten

[4] vor Ein- und Auszahlungen für M&A-Aktivitäten

Integration mit Vitesco im Plan

Auf dem Weg zu einer gemeinsamen führenden Motion Technology Company haben Schaeffler und Vitesco in den vergangenen Wochen weitere zentrale Meilensteine bei der Integration erreicht. Nachdem bereits Mitte März die Organisations- und Führungsstruktur auf der ersten Ebene unterhalb des Vorstandes verkündet wurde, wurde die Organisationsstruktur weiter ausdifferenziert. Zudem wurde der gemeinsame Geschäftsplan erstellt und die infrastrukturelle Anbindung weiter vorbereitet.

„Die Integration von Vitesco verläuft erfolgreich. Unser Motto ‚Gemeinsam Stärker‘ zahlt sich aus. Wir befinden uns auf der Zielgeraden, um den Zusammenschluss beider Unternehmen wie geplant zum 1. Oktober 2024 zu realisieren. Mit unseren vier starken Sparten und den vier Regionen werden wir unsere Wettbewerbsfähigkeit konsequent weiter ausbauen und die führende Motion Technology Company schaffen“, sagte Klaus Rosenfeld, Vorsitzender des Vorstands der Schaeffler AG.

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Anmerkung der Redaktion:

Das Umtauschverhältnis bei der Verschmelzung der Vitesco auf Schaeffler wird in einem Spruchverfahren überprüft werden. 

Montag, 5. August 2024

One Square Advisors GmbH: Varta AG – Drohende Enteignung der freien Aktionäre – Update

Corporate News

Hoher Zulauf an Varta-Aktionären, die sich gegen drohende Enteignung wehren

- Vierstellige Anzahl an Varta-Aktionären registriert

- Registrierung weiterhin möglich

- Aufzeichnung der Informationsveranstaltung vom 30. Juli 2024

- Auf jede Stimme kommt es an - jede Aktie zählt

Starkes Bündnis unter Führung der DSW Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz setzt sich weiter für Aktionäre ein

Widerstand stärken - Vertretungsvollmacht erteilen


München, 05. August 2024 – Mit dem anstehenden Restrukturierungsverfahren der VARTA AG nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) sollen die Aktionäre vollständig enteignet werden.

Das Bündnis, bestehend aus der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e. V. (DSW), dem Restrukturierungsberater One Square sowie den Anwaltskanzleien Nieding+Barth und K&L Gates, ruft betroffene Aktionäre weiter auf, sich gegen die geplante Enteignung zu wehren und sich per Email mit Angabe ihres Namens, ihrer Anschrift und ihres Aktienbestandes unter

varta@dsw-info.de oder varta@onesquareadvisors.com

zu registrieren und eine Vertretungsvollmacht zu erteilen.

Bereits nach kurzer Zeit hat sich eine vierstellige Zahl von Anlegerinnen und Anlegern an One Square und die DSW gewandt und um Vertretung und Informationen gebeten. Der starke Zustrom nimmt weiter zu.

Erläuternde Informationen sowie das Vollmachtsformular erhalten Sie nach der Registrierung per Mail zugesandt.

Am 30. Juli 2024 fand eine erste Informationsveranstaltung statt. Für interessierte Aktionäre, die nicht die Möglichkeit hatten, an der Informationsveranstaltung teilzunehmen, wurde diese aufgezeichnet. Über die Inhalte der Videokonferenz können Sie sich unter folgendem Link

https://www.youtube.com/watch?v=n4uH6eU33bw

informieren. Weitere Informationen folgen in den nächsten Tagen.

Jede Aktie zählt und hat eine Stimme. Je mehr Aktionäre sich anschließen, desto höher sind die Erfolgsaussichten des konzertierten Vorgehens. Einheit schafft Stärke!

Continental AG: Continental prüft Eigenständigkeit von Automotive und bereitet Umsetzung von Spin-off vor

Corporate News

- Vorstand beschließt Detailprüfung einer Abspaltung des Unternehmensbereichs Automotive mit Börsennotierung (Spin-off)

- Über Spin-off entscheidet Vorstand im vierten Quartal 2024

- Im Fall der Zustimmung der Hauptversammlung 2025 ist der Spin-off bis Ende 2025 geplant / Erforderliche Schritte dafür werden entsprechend vorbereitet

- Angestrebte Aufteilung zielt auf Entfaltung des vollen Wertpotenzials von Continental

Hannover, 5. August 2024. Vor dem Hintergrund der zunehmenden Marktdynamiken im Automobilbereich hat der Continental-Vorstand nach strategischer Analyse beschlossen, eine Abspaltung (Spin-off) des Unternehmensbereichs Automotive weiter im Detail zu prüfen. Ziel dieser potenziellen, künftigen Aufteilung in zwei unabhängige Unternehmen ist, das Wert- und Wachstumspotenzial von Continental voll auszuschöpfen. Über den Spin-off wird der Vorstand auf Basis der Detailprüfung im vierten Quartal 2024 entscheiden. Ein Spin-off von Automotive mit Börsennotierung würde – vorbehaltlich der Zustimmung von Vorstand und Aufsichtsrat – der Hauptversammlung der Continental AG am 25. April 2025 zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Im Fall der Zustimmung ist geplant, den Spin-Off bis Ende 2025 abzuschließen. Vor diesem Hintergrund werden die erforderlichen Schritte für eine Abspaltung bereits vorbereitet. Die ertragsstarken Unternehmensbereiche Tires und ContiTech würden mit einer Aufteilung unter dem Dach von Continental verbleiben. Diese Struktur wird ebenfalls Gegenstand der Detailprüfung sein. Der Aufsichtsrat der Continental AG wurde in seiner heutigen Sitzung über den Beschluss des Continental-Vorstands informiert.

„Unsere Strategie zielt auf die Steigerung unserer Wertschaffung. Dazu gehört, dass wir systematisch prüfen, wie wir unsere Unternehmensbereiche bestmöglich aufstellen. In den vergangenen Monaten haben sich die Märkte und unsere Kunden insbesondere in der Automobilindustrie sehr dynamisch weiterentwickelt. So erfordern beispielsweise regional stark schwankende Entwicklungen der Märkte sowie die softwaregetriebene Technologietransformation künftig noch mehr Flexibilität und weitreichenden unternehmerischen Handlungsspielraum. Vor diesem Hintergrund streben wir eine Aufteilung von Continental an“, sagte Nikolai Setzer, Vorstandsvorsitzender von Continental, am Montag in Hannover.

„Ein Spin-off von Automotive birgt das Potenzial, Wettbewerbschancen, Agilität und Transparenz zu erhöhen. Automotive könnte damit aus einer starken, unabhängigen Position künftig sein volles Wertschaffungspotenzial entfalten. Anlegern würde dieser Schritt zudem ermöglichen, in ein auf Automobilelektronik fokussiertes Unternehmen einzeln zu investieren“, sagte Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Reitzle, Aufsichtsratsvorsitzender von Continental.

„Die Interessen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben wir im Rahmen der Detailprüfung fest im Blick. Sie würden von jeweils unabhängigen und starken Unternehmen profitieren“, fügte Setzer hinzu.

Wie im Zuge des Spin-offs von Vitesco Technologies im September 2021 würden Aktionärinnen und Aktionäre von Continental mit einer Abspaltung Aktien der dann unabhängig börsennotierten Automotive-Einheit anteilig ihrer Continental-Beteiligung erhalten.

Automotive adressiert Zukunftsmarkt softwaredefinierter und autonomer Fahrzeuge

Der Unternehmensbereich Automotive, dessen Aktivitäten bereits seit 2022 in einer rechtlichen Einheit gebündelt sind, würde mit der geplanten Abspaltung die volle unternehmerische Unabhängigkeit erlangen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr erzielte Automotive einen Umsatz von rund 20,3 Milliarden Euro und beschäftigt aktuell rund 100.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der Unternehmensbereich verfügt über eine hohe Technologie- und Systemkompetenz sowie Wertschöpfungstiefe. Ergänzend zur starken Marktposition mit innovativen Brems- und Komfortsystemen, Sensorlösungen und Displays hat der Bereich große Fortschritte in der Entwicklung von Software, Architekturplattformen und Assistenzsystemen für den stark wachsenden Zukunftsmarkt softwaredefinierter und autonomer Fahrzeuge erzielt.

Global erfolgreiches Reifengeschäft sowie innovative Materiallösungen mit Industriefokus


Die nach der Abspaltung von Automotive verbleibenden Unternehmensbereiche Tires und ContiTech verfügen nach aktuellem Stand über rund 100.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und haben im abgelaufenen Geschäftsjahr zusammen einen Umsatz von rund 20,8 Milliarden Euro (Tires: 14,0 Milliarden Euro / ContiTech: 6,8 Milliarden Euro) erwirtschaftet. Sie stehen für ein global erfolgreiches Reifengeschäft sowie innovative Materiallösungen mit starkem Industriefokus. Regionale Diversifikation, unterschiedliche Vertriebskanäle und Absatzmärkte sorgen dabei für eine hohe Resilienz gegen konjunkturelle Schwankungen.

Continental entwickelt wegweisende Technologien und Dienste für die nachhaltige und vernetzte Mobilität der Menschen und ihrer Güter. Das 1871 gegründete Technologieunternehmen bietet sichere, effiziente, intelligente und erschwingliche Lösungen für Fahrzeuge, Maschinen, Verkehr und Transport. Continental erzielte 2023 einen Umsatz von 41,4 Milliarden Euro und beschäftigt aktuell rund 200.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in 56 Ländern und Märkten.

Continental AG: Continental prüft Spin-off des Unternehmensbereichs Automotive und bereitet die Umsetzung vor

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Hannover, 5. August 2024. Der Vorstand von Continental hat nach strategischer Überprüfung beschlossen, eine Abspaltung mit anschließender Börsennotierung von 100% des Unternehmensbereichs Automotive (sogenannter Spin-off) an der Frankfurter Wertpapierbörse im Detail zu prüfen. Die erforderlichen Schritte für einen Spin-off werden parallel vorbereitet.

Als Folge des Spin-off wäre der Unternehmensbereich Automotive nicht mehr Teil des Continental-Konzerns. Die Continental-Aktionäre wären unmittelbar Aktionäre des neuen Automotive-Konzerns. Ebenfalls Teil der Transaktion wäre der Unternehmensbereich Contract Manufacturing.

Ziel eines Spin-off wäre es, das Wert- und Wachstumspotenzial der beiden dann getrennten Konzerne voll auszuschöpfen.

Über den Spin-off wird der Vorstand auf Basis der Detailprüfung voraussichtlich im vierten Quartal entscheiden. Ein möglicher Spin-off könnte – vorbehaltlich der entsprechenden Beschlüsse von Vorstand und Aufsichtsrat – der Hauptversammlung der Continental AG am 25. April 2025 zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Im Falle der Zustimmung ist es geplant, den Spin-off bis Ende des Jahres 2025 abzuschließen.

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Pironet AG: Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts verzögert sich

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Das LG München I hatte in dem Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der Pironet AG, München (zuvor: Köln), zugunsten der Cancom SE die Spruchanträge mit Beschluss vom 16. April 2021 zurückgewiesen, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2021/04/spruchverfahren-zum-squeeze-out-bei-der_30.html

Den von mehreren Antragsteller gegen diese erstinstanzliche Entscheidung eingelegten Beschwerden sind seit Ende 2021 beim Bayerischen Obersten Landesgericht (BayObLG) anhängig. Auf eine Sachstandsanfrage teilte das BayObLG nunmehr mit, dass aufgrund der Arbeitsbelastung der Senatsmitglieder und einer längeren Erkrankung der Berichterstatterin derzeit nicht abgesehen werden könne, wann eine Entscheidung ergehen werde.

BayObLG, Az. 102 W 146/21
LG München I, Beschluss vom 16. April 2021, Az. 5 HK O 5711/19
SCI AG u.a. ./. Cancom SE
79 Antragsteller
gemeinsame Vertreterin: RA´in Daniela Bergdolt, 80639 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Cancom SE:
Rechtsanwälte Latham & Watkins, 40211 Düsseldorf (RA Goslar)
Auftragsgutachterin: Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (WP Sobanski)
sachverständige Prüferin: I-ADVISE AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

MorphoSys AG: MorphoSys schließt freiwilliges Delisting von der Frankfurter Wertpapierbörse und dem Nasdaq Global Market ab

Pressemitteilung

Planegg/München, Deutschland, 5. August 2024

Die MorphoSys AG hat heute bekannt gegeben, dass sie die freiwillige Beendigung der Börsennotierung ihrer Aktien an der Frankfurter Wertpapierbörse und ihrer American Depositary Shares („ADSs“) am Nasdaq Global Market („Nasdaq“) abgeschlossen hat. Seit Börsenschluss am 2. August 2024 sind die Aktien von MorphoSys nicht mehr zum Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen. Mit Wirkung vor Börsenöffnung am 5. August 2024 werden die ADSs von MorphoSys nicht mehr an der Nasdaq gehandelt.

Am 20. Juni 2024 gab MorphoSys bekannt, dass das Unternehmen eine Vereinbarung zur Beendigung der Börsennotierung mit der Novartis BidCo AG und der Novartis AG (im Folgenden zusammenfassend als „Novartis“ bezeichnet) geschlossen hat, nachdem die Übernahme von MorphoSys durch Novartis im Mai 2024 erfolgreich abgeschlossen wurde. Am 4. Juli 2024 unterbreitete Novartis ein öffentliches Delisting-Erwerbsangebot für alle ausstehenden Stammaktien von MorphoSys.

Die Novartis BidCo Germany AG (im Folgenden auch „Novartis“ genannt) hat MorphoSys am 20. Juni 2024 ebenfalls über ihre Absicht informiert, MorphoSys mit Novartis zu verschmelzen, indem sie einen Squeeze-out der verbleibenden Minderheitsaktionäre von MorphoSys einleitet. Auf der Hauptversammlung von MorphoSys am 27. August 2024 soll die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre von MorphoSys auf Novartis gegen eine Barabfindung in Höhe von € 68,00 je Aktie beschlossen werden.

Über MorphoSys

Bei MorphoSys haben wir eine klare Mission: Wir wollen Menschen mit Krebs ein besseres und längeres Leben ermöglichen. Als globales, kommerziell ausgerichtetes Biopharma-Unternehmen nutzen wir modernste Wissenschaft und Technologien, um neuartige Krebsmedikamente zu entdecken, zu entwickeln und Patienten zur Verfügung zu stellen. MorphoSys hat seinen Hauptsitz in Planegg, Deutschland und hat seinen U.S. Sitz in Boston, Massachusetts. Mehr Informationen finden Sie auf www.morphosys.com. Folgen Sie uns auf LinkedIn und X (Twitter).

Zukunftsgerichtete Aussagen

Diese Mitteilung enthält bestimmte zukunftsgerichtete Aussagen über MorphoSys, Novartis und das Delisting-Angebot, die mit wesentlichen Risiken und Unsicherheiten verbunden sind. (...)

Samstag, 3. August 2024

Bei der IMMOFINANZ wird Delisting erwartet - Einstellung der Analysetätigkeit

Die Analysten der Raiffeisen Bank International AG haben ihre Coverage der Aktie der IMMOFINANZ AG (ISIN: AT0000A21KS2, WKN: A2JN9W) ausgesetzt. Hintergrund ist die geplante Zusammenführung von IMMOFINANZ mit ihrer Hauptaktionärin CPI Property Group S.A. (CPI PG), siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2024/07/immofinanz-ag-immofinanz-und-cpipg.html

IMMOFINANZ und CPI PG prüfen eine mögliche Fusion oder tiefere Integration, um Kostensynergien zu realisieren. CPI PG hält aktuell 75 % der Anteile. Der aktivistische Aktionär Petrus Advisers hält 6,2 % der Stimmen. Der Streubesitz beträgt nur noch 12,6 %. CPI PG könnte, wie auch bei der Tochter S IMMO, ein Delisting der IMMOFINANZ anstreben. Bei der S IMMO AG soll im Herbst ein Squeeze-out zugunsten der IMMOFINANZ AG beschlossen werden.

IMMOFINANZ hatte zuletzt in seinen Q1/24 Ergebnissen einen EPRA NTA von EUR 28,42 pro Aktie (bei einem aktuellen Kurs von ca. EUR 27,60) gemeldet.

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • Aareal Bank AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Atlantic BidCo GmbH zu EUR 33,20 je Aktie, (virtuelle) Hauptversammlung am 3. Mai 2024 hat zugestimmt, Eintragung durch Anfechtungsklage verzögert
  • Aurubis AG: ggf. Übernahmeangebot

  • BASTFASERKONTOR Aktiengesellschaft: Squeeze-out zugunsten der AGIB Real Estate S.A. zu EUR 8.760,- je Aktie, Hauptversammlung am 15. Juli 2024
  • BayWa AG: Sanierungsgutachten
  • BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der VIB Vermögen AG für eine Abfindung in Höhe von EUR 14,86 je BBI-Aktie, Hauptversammlung am 13. August 2024
  • C. Bechstein Pianoforte AG: Squeeze-out, Eintragung im Handelsregister am 26. Juni 2024 (Fristende für Spruchanträge: 26. September 2024)

  • Beta Systems Software AG: geplante Verschmelzung auf die SPARTA AG
  • Consus Real Estate AG: Squeeze-out zugunsten der Adler Group S.A., Hauptversammlung am 11. Juni 2024

  • DISO Verwaltungs AG (zuvor: Matica Technologies AG, früher: Digital Identification Solutions AG): Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Matica Technologies Group SA, Hauptversammlung am 26. Januar 2024, Eintragung durch Anfechtungsklage verzögert
  • Encavis AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, Delisting geplant
  • Endor AG: StaRUG-Verfahren beantragt, nunmehr Insolvenzantrag

  • EQS Group AG: Squeeze-out zugunsten der Pineapple German Bidco GmbH (Thoma Bravo, L.P.) zu EUR 40,- je Aktie

  • Halloren Schokoladenfabrik AG: Rechtsformwechsel in GmbH angekündigt

  • HanseYachts AG: Delisting-Erwerbsangebot der HY Beteiligungs GmbH (100%-ige Tochtergesellschaft der AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA), Delisting von der Frankfurter Wertpapierbörse mit Ablauf des 17. Mai 2024

  • Instapro II AG (MyHammer Holding AG wurde 2022 verschmolzen, Spruchverfahren läuft noch): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Instapro I AG (IAC/ InterActiveCorp) für EUR 20,63 je Instapro-II-Aktie, Hauptversammlung am 26. Juni 2024

  • KATEK SE: Delisting-Erwerbsangebot, Delisting von der Frankfurter Wertpapierbörse zum Ablauf des 17. Mai 2024

  • Lotto24 AG: Squeeze-out zugunsten der ZEAL Network SE zu EUR 479,25 je Stückaktie, Hauptversammlung am 27. August 2024
  • MEDION AG: Squeeze-out zugunsten der Lenovo Germany Holding GmbH

  • MorphoSys AG: erfolgreiches Übernahmeangebot durch den Novartis-Konzern, öffentliches Delisting-Erwerbsangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Novartis BidCo Germany AG, Hauptversammlung am 27. August 2024
  • New Work SE (früher: Xing SE): Delisting-Erwerbsangebot der Burda Digital SE

  • S IMMO AG: Squeeze-out zugunsten der IMMOFINANZ AG, Hauptversammlung im Herbst 2024

  • Schumag Aktiengesellschaft: Squeeze-out in Aussicht gestellt

  • Software AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Mosel Bidco SE/Silver Lake, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Hauptversammlung am 24. Mai 2024

  • SYNLAB AG: Übernahmeangebot zu EUR 10,-, Paul E. Singer/Elliott hält inzwischen 6,5 % an der SYNLAB AG, nunmehr Delisting-Vereinbarung mit der Ephios Bidco GmbH, Delisting-Erwerbsangebot

  • Telefónica Deutschland Holding AG: erfolgreiches Erwerbsangebot der Telefónica Local Services GmbH, Telefónica-Konzern hält fast 97 %, Squeeze-out vorerst zurückgestellt (dürfte aber über kurz oder lang kommen), Delisting-Erwerbsangebot

  • USU Software AG: Delisting-Erwerbsangebot, Delisting von der Frankfurter Wertpapierbörse mit Ablauf des 2. Juli 2024
  • VARTA AG: StaRUG-Verfahren
  • Vectron Systems AG: öffentliches Erwerbsangebot und Business Combination Agreement 
  • Vitesco Technologies Group AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Schaeffler AG, Verschmelzung auf den Hauptversammlungen am 24. und 25. April 2024 beschlossen
  • Zapf Creation AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der MGAE Deutschland Holding AG (MGA/The Amended and Restated Larian Living Trust) zu EUR 30,23 je Aktie, verschmelzungsrechtliche Squeeze-out am 10. Juni 2024 wirksam geworden (Fristende: 10. September 2024)

(Angaben ohne Gewähr) 

Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Donnerstag, 1. August 2024

Alexanderwerk AG: Ergänzung der Tagesordnung der Hauptversammlung auf Verlangen der RECAY GmbH, Remscheid

Insiderinformation gem. Art. 17 MAR

Die RECAY GmbH, Remscheid, hat gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangt, die Tagesordnung der auf den 06. September 2024 einberufenen Hauptversammlung der Alexanderwerk AG wie folgt zu ergänzen:

TOP 8: Beschlussfassung gemäß §142 Abs. 1 AktG über die Sonderprüfung bei der Alexanderwerk AG zur Prüfung von Fehlverhalten des Aufsichtsrats im Zusammenhang mit der Amtsniederlegung des ehemaligen Vorstands, der Aufsichtsratsvergütung, unberechtigter Informationsweitergabe außerhalb von Hauptversammlungen sowie der Interimsvorstandsvergütung zum Nachteil der Gesellschaft oder ihrer Aktionäre.

TOP 9:
Beschlussfassung zur Person des Sonderprüfers

TOP 10: Beschlussfassung über eine Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegenüber schadensersatzpflichtigen Personen nach Maßgabe des Prüfungsgegenstandes der vorbenannten Sonderprüfung

TOP 11: Beschlussfassung über die Stellung eines Besonderen Vertreters zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen gemäß vorstehendem TOP 10.

Der Vorstand ist nach sorgfältiger Prüfung des Ergänzungsverlangens der RECAY GmbH ist zu dem Schluss gelangt, dass die Voraussetzungen § 122 Abs. 2 AktG erfüllt sind und er verpflichtet ist, dem Ergänzungsverlangen Folge zu leisten. Die Ergänzung der Tagesordnung wird zeitnah bekanntgemacht.

Der Vorstand ist der Auffassung, dass ein Fehlverhalten nicht vorliegt. Und die im Raum stehenden Vorwürfe zu entkräften, schlägt der Vorstand vor, dem Antrag auf Durchführung der Sonderprüfung zuzustimmen.

Der Vorstand schlägt jedoch vor, einen anderen Sonderprüfer zu bestellen.

In Ansehung der Tagesordnungspunkte 10 und 11 schlägt der Vorstand vor, den Antrag abzulehnen, da ein Beschluss über die Geltendmachung von Ersatzansprüchen gemäß § 147 Abs. 1 AktG und die Bestellung eines Besonderen Vertreters zur Geltendmachung solcher Ersatzansprüche erst dann gefasst werden kann, wenn der Hauptversammlung den Ansprüchen zu Grunde liegenden Sachverhalt hinreichend konkretisiert bezeichnet worden ist.

Die weiteren Einzelheiten werden der Ergänzung der Tagesordnung zur Hauptversammlung zu entnehmen sein, die der Vorstand zeitnah bekannt machen wird.

Remscheid, 01. August 2024

Alexanderwerk AG
– Der Vorstand –

Mittwoch, 31. Juli 2024

One Square: VARTA AG – Aufzeichnung der Informationsveranstaltung (Videokonferenz) vom Dienstag, 30. Juli 2024, 16 Uhr

München, 31. Juli 2024 – Die VARTA AG hat mit Nachricht vom 21. Juli 2024 mitgeteilt, dass beim zuständigen Amtsgericht Stuttgart ein Restrukturierungsvorhaben nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz, kurz StaRUG, angezeigt wird. One Square hat gemeinsam mit der DSW – Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V., den Anwaltskanzleien Nieding+Barth sowie K&L Gates, dazu aufgerufen die Interessen zu bündeln. In einem ersten Schritt wurde gestern am 30. Juli 2024, 16 Uhr, eine gemeinsame Informationsveranstaltung (Videokonferenz) abgehalten, an der mehrere Hundert betroffene Anleger(innen) teilgenommen haben, so dass die Kapazitäten der Videokonferenz zeitweise ausgeschöpft waren.

Interessierte Aktionär(innen), die nicht die Möglichkeit hatten, an der Videokonferenz teilzunehmen, können sich jederzeit unter folgendem Aufzeichnungs-Link


über den Inhalt der Veranstaltung informieren.

Betroffene Aktionär(innen) können sich weiterhin per Email an varta@onesquareadvisors.com oder varta@dsw-info.de unter Angabe ihres Namens, ihrer Anschrift und ihres Aktienbestandes registrieren.

Uniper SE: Uniper hebt Ergebnisausblick für das Geschäftsjahr 2024 vor dem Hintergrund starker Ergebnisse in den ersten sechs Monaten an

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Uniper rechnet für die ersten sechs Monate des Geschäftsjahres 2024 mit stärkeren Ergebnissen als bislang erwartet. Basierend auf vorläufigen und ungeprüften Zahlen erwartet Uniper für die ersten sechs Monate des Geschäftsjahres 2024 ein Adjusted EBITDA von EUR 1,743 Mrd. (Vorjahr: EUR 4,113 Mrd.) und ein Adjusted Net Income von EUR 1,113 Mrd. (Vorjahr: EUR 2,495 Mrd.).

Uniper erwartet nunmehr für das Gesamtjahr 2024 eine verbesserte Ergebnisentwicklung und hebt vor diesem Hintergrund den Finanzausblick für das Geschäftsjahr 2024 an. Uniper erwartet nun ein Adjusted EBITDA in einer Bandbreite von EUR 1,9 bis 2,4 Mrd. und ein Adjusted Net Income in der Bandbreite von EUR 1,1 bis 1,5 Mrd. für das gesamte Geschäftsjahr 2024.

Die verwendeten Kennzahlen sind im Geschäftsbericht der Uniper SE erläutert.

Alle veröffentlichten Zahlen und Aussagen sind vorläufig und ungeprüft. Die detaillierten Ergebnisse für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2024 werden, wie angekündigt, am 8. August 2024 veröffentlicht.

Dienstag, 30. Juli 2024

EQS Group AG: Hauptversammlung beschließt Squeeze-out

München – 30. Juli 2024

Nach Vollzug des öffentlichen Übernahmeangebots des Investors Thoma Bravo und dem erfolgten Delisting hat die ordentliche Hauptversammlung der EQS Group heute den aktienrechtlichen Squeeze-out beschlossen. Damit wurde auch die Übertragung der EQS-Aktien der Minderheitsaktionäre der EQS Group auf die Pineapple German Bidco GmbH beschlossen, eine von Thoma Bravo-Fonds kontrollierte Holding-Gesellschaft. Die Pineapple German Bidco GmbH ist mit einem Anteil von rund 98 % am Grundkapital der EQS Group die Hauptaktionärin der Gesellschaft.

Die Minderheitsaktionäre erhalten eine Barabfindung von 40,00 Euro pro EQS-Aktie. Der Handel der EQS-Aktien an der Frankfurter Wertpapierbörse wurde bereits am 6. Mai 2024 eingestellt.

„Wir bedanken uns bei den Aktionären für ihr Vertrauen in den 18 Jahren seit unserem Börsengang. Diese Zeit war für beide Seiten eine Erfolgsgeschichte. In den kommenden Jahren werden wir EQS wieder als privates Unternehmen führen, um mit Thoma Bravo als starkem Partner den nächsten Schritt unserer Wachstumsstrategie zu gehen“, sagt Achim Weick, Gründer und CEO der EQS Group.

Veränderungen im Aufsichtsrat

Im Rahmen der Hauptversammlung, die bereits zum fünften Mal in Folge virtuell stattfand, wurde auch ein neuer fünfköpfiger Aufsichtsrat gewählt. Während die Mandate des Aufsichtsratsvorsitzenden Robert Wirth und von Stephan Ritter mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung endeten, legten die weiteren Mitglieder Catharina van Delden, Prof. Dr. Kerstin Lopatta und Laurenz Nienaber ihre Ämter zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung nieder.

Robert Wirth, bisheriger Aufsichtsratsvorsitzender der EQS Group: „Vielen Dank an meine Kolleginnen und Kollegen im Aufsichtsrat und an den Vorstand für die langjährige Zusammenarbeit, die von Vertrauen und freundschaftlichem Miteinander geprägt war. Wir werden der EQS immer verbunden bleiben. Den neuen Aufsichtsräten wünsche ich alles Gute für ihre neue Tätigkeit.“

Die Hauptversammlung wählte fünf neue Aufsichtsräte:

- Irina Hemmers, Partnerin bei Thoma Bravo, die auch die Nachfolge von Robert Wirth als Aufsichtsratsvorsitzende antritt.

- William Downing, Vice President bei Thoma Bravo, der auch die Nachfolge von Laurenz Nienaber als stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender antritt.

- Zudem wurden David Tse, Vice President bei Thoma Bravo, Eugene Austin, Operating Partner bei Thoma Bravo und Anthony Palladino, Operating Partner bei Thoma Bravo, in den Aufsichtsrat gewählt.

„Die bisherigen Aufsichtsräte haben unsere Geschichte in den vergangenen Jahren maßgeblich mitgeschrieben und wertvolle Unterstützung geleistet. Dafür bedanken wir uns herzlich bei allen ausscheidenden Mitgliedern“, so Achim Weick. „Gleichzeitig freuen wir uns sehr auf die künftige Zusammenarbeit mit den neuen Aufsichtsräten und auf die noch engere Partnerschaft mit Thoma Bravo. Ihre umfassende Branchenexpertise hat sich bereits als äußerst wertvoll erwiesen, und wird uns helfen, unsere strategischen Ziele zu erreichen, weiter zu wachsen und die führende Compliance-Plattform in Europa zu etablieren. Wir sehen dieser neuen Etappe mit großer Zuversicht entgegen.“

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Anmerkung der Redaktion:

Die Angemessenheit der angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren überprüft werden. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Endor AG: Endor AG stellt Insolvenzantrag

 Corporate News

- Sanierung nach StaRUG gescheitert

- Geschäftsbetrieb wird uneingeschränkt fortgesetzt

- Ergebnisoffener Prozess zur Übernahme des Unternehmens gestartet

- Ausländische Gesellschaften nicht von Insolvenz betroffen

Landshut, 30. Juli 2024 – Die Endor AG (WKN 549166 / ISIN: DE0005491666) hat heute beim Amtsgericht Landshut einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wegen Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit gestellt. Von dem Antrag sind die ausländischen Gesellschaften der Endor AG nicht betroffen.

Der Versuch, die Endor AG nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -Restrukturierungsgesetz (StaRUG) zu sanieren, ist gescheitert. Grund dafür war der Antrag des früheren Vorstandsvorsitzenden und Mehrheitsaktionärs, eine außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen, um eine Sanierung nach dem StaRUG zu verhindern, ohne ein belastbares Alternativszenario vorzulegen.

Parallel dazu fanden in den vergangenen Wochen Verhandlungen mit dem Mehrheitsaktionär über eine finanzielle Sanierung unter Beteiligung aller Aktionäre statt. Diese Verhandlungen mussten jedoch aufgrund unrealistischer Forderungen ergebnislos abgebrochen werden.

Der strategische Investor CORSAIR hat daraufhin entschieden, keine weiteren Zahlungen aus der Brückenfinanzierung mehr zu leisten, da die fortlaufenden Störungen eine Sanierung nach dem StaRUG unmöglich machten. Auch die kreditgebenden Banken haben eine weitere Finanzierung auf Grund der Überschuldung abgelehnt.

Der Vorstand bedauert, dass die bereits weit fortgeschrittenen Verhandlungen mit dem strategischen Investor CORSAIR nicht abgeschlossen werden konnten. Nun wird im Rahmen der Insolvenz ein weiterer ergebnisoffener Prozess zur Rettung des Unternehmens gestartet, mit dem Ziel, das Unternehmen zu sanieren sowie den Standort Landshut und die Arbeitsplätze zu sichern.

Der Vorstand ist zuversichtlich, dass das Unternehmen im Zuge des Insolvenzverfahrens von einem Investor übernommen werden wird, zugleich geht der Vorstand davon aus, dass CORSAIR weiter an einer Übernahme der Endor AG interessiert ist.

Während des Insolvenzverfahrens wird die Endor AG den Geschäftsbetrieb unverändert aufrechterhalten: Der Verkauf und der Garantie- und Reparaturservice werden uneingeschränkt fortgeführt, und Kunden erhalten weiterhin Treiber- und Software-Updates.

Andres Ruff, CEO von Endor, sagte: „Wir bedanken uns für das Vertrauen und die Unterstützung unserer Kunden, Mitarbeiter und Geschäftspartner in den vergangenen Monaten. Im Rahmen des Insolvenzverfahrens werden wir die Restrukturierung fortsetzen und mit Hochdruck an der Sanierung des Unternehmens arbeiten. Wir sind zuversichtlich, gestärkt aus dieser Situation hervorzugehen und auf einen nachhaltigen, profitablen Wachstumspfad zurückzukehren.“

Der Vorstand sieht die Gründe für die massive Unternehmenskrise in zahlreichen falschen Managemententscheidungen in den vergangenen Jahren. Beispiele sind der überdimensionierte Neubau der Firmenzentrale, falsch kalkulierte Chip- und Warenbestellungen, die zu hohen Abschreibungsbedarfen führten sowie millionenschwere Versäumnisse bei Prozess- und Systemeinführungen.

Insbesondere in der Wachstumsphase nach 2020 stieg die Bankenverschuldung der Endor AG auf 70 Mio. Euro. Hinzu kommen hohe, aufgelaufene Schulden bei Lieferanten und anderen Geschäftspartnern sowie der notwendig gewordene Überbrückungskredit von CORSAIR. Die Verbindlichkeiten sind dadurch inzwischen im Konzern auf mehr als 95 Mio. Euro gewachsen. Das führte, angesichts eines Jahresumsatzes von rund 100 Mio. Euro, zur Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit.

HPI AG: Abstimmung ohne Versammlung über Umwandlung der Wandelschuldverschreibungen 2011/2024 in Aktien der Gesellschaft erreicht Quorum nicht – Einberufung von Gläubigerversammlung in Präsenz folgt

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

München, 30. Juli 2024 – Die HPI AG (die „Gesellschaft“) hat in der bis gestern möglichen Abstimmung ohne Versammlung zur Umwandlung ihrer bestehenden Wandelschuldverschreibung 2011/2024 (die „HPI-Anleihe“ / ISIN DE000A1MA6Z2 / WKN A1MA6Z) in Aktien der Gesellschaft nicht das notwendige Quorum erreicht. Die Gesellschaft wird daher kurzfristig zu einer Gläubigerversammlung in Präsenz einladen. Die Einladung wird im Bundesanzeiger und auf der Website der Gesellschaft unter www.hpi-ag.com veröffentlicht.

Montag, 29. Juli 2024

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft: LG Berlin II bestellt gemeinsamen Vertreter

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Squeeze-out bei der ADLER Real Estate AG hat das Landgericht Berlin II (aus dem geteilten LG Berlin entstanden, für Zivilsachen zuständig) mit Beschluss vom 4. Juni 2024 Herrn Rechtsanwalt Dr. Georg Lauber (bis Juli 2023 Vorsitzender Richter am LG Köln) zum gemeinsamen Vertreter bestellt.

LG Berlin II, Az. 102 O 38/23 SpruchG
Coriolix Capital GmbH u.a. ./. ADLER Group S.A
60 Antragsteller
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, ADLER Group S.A.:
Rechtsanwälte White & Case LLP, 60323 Frankfurt am Main

Freitag, 26. Juli 2024

One Square: VARTA AG – Einladung zur Informationsveranstaltung (Videokonferenz) am Dienstag, 30. Juli 2024, 16 Uhr

München, 26. Juli 2024 – Die VARTA AG hat mit Nachricht vom 21. Juli 2024 mitgeteilt, dass beim zuständigen Amtsgericht Stuttgart ein Restrukturierungsvorhaben nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz, kurz StaRUG, angezeigt werden soll. Die Restrukturierungsvorschläge sehen eine vereinfachte Herabsetzung des Grundkapitals auf 0 Euro vor, verbunden mit einer anschließenden Kapitalerhöhung ohne Bezugsrecht der derzeitigen Aktionäre, was einer kompensationslosen Enteignung gleichkommt.

One Square hat in der EQS- News vom 23. Juli 2024 (https://www.eqs-news.com/de/news/corporate/one-square-varta-aktionaere-sollen-sich-gegen-drohende-enteignung-wehren/2097605) gemeinsam mit der Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e. V. (DSW), den Anwaltskanzleien Nieding+Barth sowie K&L Gates dazu aufgerufen, die Interessen zu bündeln. Diesem Aufruf sind inzwischen zahlreiche Aktionäre gefolgt und haben um Vertretung gebeten.

Die DSW, Nieding+Barth, K&L Gates und One Square laden interessierte Aktionäre daher zu einer gemeinsamen Informationsveranstaltung (Videokonferenz)

am Dienstag, 30. Juli 2024, 16 Uhr ein.

Zur Teilnahme folgen Sie bitte zum angegebenen Termin diesem Link:

https://us06web.zoom.us/j/82305346774?pwd=ba6PTEuMvfVn6bEqAj4rudY6Rxrjlf.1


Betroffene Aktionäre können sich weiterhin per E-Mail unter varta@onesquareadvisors.com, unter Angabe ihres Namens, ihrer Anschrift und ihres Aktienbestandes registrieren.

Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: SdK bietet kostenlose Stimmrechtsvertretung auf außerordentlicher Hauptversammlung der Endor AG am 03.09.2024 an

Aufgrund gerichtlicher Ermächtigung durch Beschluss des Amtsgerichts Landshut vom 16. Juli 2024 haben die Aktionäre Thomas Jackermeier (Gründer der Endor AG) und die von ihm kontrollierte Bamboo Invest GmbH zu einer außerordentlichen Hauptversammlung der Endor AG (WKN: 549166 / ISIN: DE0005491666) eingeladen, die am 03.09.2024 in Landshut stattfinden wird.

Die Tagesordnungspunkt sieht neben dem Vertrauensentzug gegenüber den Vorstandsmitgliedern Andres Ruff, Matthias Kosch, Daniel Meyberg und Belma Nadarevic und der Abberufung der Aufsichtsratsmitglieder Ingo Weber und Rudolf Dittrich nebst Neuwahl des Aufsichtsrats in erster Linie die Bestellung eines Sonderprüfers zur Prüfung des Verhaltens von Vorstand und Aufsichtsrat im Zusammenhang der Restrukturierung der Endor AG und die Beschlussfassung über die Durchführung einer Kapitalerhöhung um bis zu 70 Mio. Euro gegen Bareinlage unter Gewährung des Bezugsrechts an die Aktionäre vor.

Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK) ist Aktionär der Endor AG und wird die außerordentliche Hauptversammlung besuchen. Zudem bietet die SdK eine kostenlose Stimmrechtsvertretung für die Hauptversammlung an, so dass Aktionäre nicht selbst an der Versammlung teilnehmen müssen. Eine Bevollmächtigung kann entweder direkt im Rahmen der Bestellung der Eintrittskarten über die Depotbank erfolgen, oder nach Zugang der Stimmkarte kann diese mit ausgefüllter und unterzeichneter Vollmacht an die SdK gesendet werden. Zur Bevollmächtigung nutzen Sie bitte folgende Adresse:

SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Hackenstr. 7b
80331 München

Die SdK wird im Vorfeld der Hauptversammlung ihr Abstimmverhalten auf ihrer Internetseite veröffentlichen. Sofern Sie uns bevollmächtigen und vom Abstimmverhalten der SdK abweichen möchten, teilen Sie uns dies bitte unter info@sdk.org mit.

Ihren betroffenen Mitgliedern steht die SdK für Fragen gerne per E-Mail unter info@sdk.org oder unter der Telefonnummer 089 / 2020846-0 zur Verfügung.

München, den 26.07.2024

SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Hinweis: Die SdK ist Aktionär der Endor AG!

Spruchverfahren zum BuG mit der Schaltbau Holding AG geht vor dem "Bayerischen Obersten" weiter

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (BuG) der Voltage BidCo GmbH mit dem Verkehrstechnikunternehmen Schaltbau Holding AG als beherrschter Gesellschaft hatte das LG München I die Spruchanträge mit Beschluss vom 19. April 2024 zurückgewiesen. 

Mehrere Antragsteller haben gegen diese erstinstanzliche Entscheidung Beschwerden einlegen. Das LG München I hat nunmehr mit Beschluss vom 18. Juli 2024 den Beschwerden nicht abgeholfen und die Akten dem Bayerischen Obersten Landesgericht (BayObLG) vorgelegt. Das Landgericht verweist dabei auf seine Entscheidungsgründe. Auch bei einem Herauslösen der Westinghouse Air Brake Technologies aus der Peer Group ergebe sich keine Änderung der Kompensationsleistung. Das Privatgutachten von IVC sei verspätet vorgelegt worden. Bei dem Wachstumsabschlag sei auch das thesaurierungsbedingte Wachstum zu berücksichtigen. Vorerwerbspreise seien vorliegend ohne Bedeutung.

Die herrschende Gesellschaft Voltage BidCo GmbH ist ein Investitionsvehikel des Privat-Equity-Investors Carlyle. Carlyle hatte 2021 die Aktienmehrheit an Schaltbau übernommen und eine Delisting-Angebot in Höhe von von 53,50 EUR abgegeben. Im Rahmen des BuG wird ein vertraglicher Ausgleich gem. § 304 AktG von EUR 2,16 brutto je auf den Namen lautende Stückaktie der Gesellschaft (Ziffer 4 des BuG) und die gem. § 305 AktG auf (nur noch) EUR 50,33 je Stückaktie festgelegte Abfindung angeboten. 

LG München I, Beschluss vom 19. April 2024, Az. 5 HK O 9734/22
Dreier, S. u.a. ./. Voltage BidCo GmbH
75 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Andreas Wirth, 80469 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Gleiss Lutz, 70173 Stuttgart

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der GfK SE: Neuer Verhandlungstermin am 3. April 2025

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem bereits 2017 erfolgten Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei dem führenden Marktforschungsinstitut GfK SE, Nürnberg, hat das Landgericht Nürnberg-Fürth nunmehr einen neuen Verhandlungstermin auf den 3. April 2025 bestimmt. Zu diesem Termin soll die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mazars zu Erläuterung des Prüfberichts geladen werden.  

Die GfK und NielsenIQ (NIQ) haben sich kürzlich zu dem weltweit führenden Consumer-Intelligence-Unternehmen zusammengeschlossen. Dabei wurde GfK deutlich höher bewertet als bei dem Squeeze-out.

LG Nürnberg-Fürth, Az. 1 HK O 7230/17
Jaeckel, J. u.a. ./. Acceleratio Capital N.V.

75 Antragsteller
gemeinsame Vertreterin: Rechtsanwältin Daniela Bergdolt, 80639 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Acceleratio Capital N.V.:
Rechtsanwälte Hengeler Mueller, 40213 Düsseldorf
(RA Dr. Oliver Rieckers, RA´in Dr. Petra Mennicke)

Donnerstag, 25. Juli 2024

NanoFocus AG: Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung am 28. August 2024

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Oberhausen, den 25.07.2024 – Bei der NanoFocus AG („Gesellschaft“) ist ein Ergänzungsverlangen der Aktionärin Carl Mahr Holding GmbH, vertreten durch ihre Geschäftsführer Herr Michael Hüsken und Herr Robert Mikula, für die Tagesordnung der am 28. August 2024 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft eingegangen.

Gegenstand des Antrags ist die Ergänzung der Tagesordnung um eine Beschlussfassung der Hauptversammlung über die Erhöhung des Grundkapitals gegen Sach- und Bareinlagen.

Die Aktionärin Carl Mahr Holding GmbH schlägt vor, das Grundkapital der Gesellschaft gegen Sach- und Bareinlagen von EUR 3.010.834,00 um bis zu EUR 6.021.664,00 auf bis zu EUR 9.032.498,00 durch Ausgabe von bis zu 6.021.664 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen. Die neuen Aktien sollen zum geringsten Ausgabebetrag von EUR 1,00 je Aktie, somit bis zum Ausgabebetrag von insgesamt bis zu EUR 6.021.664,00 ausgegeben werden.

Zur Zeichnung und Übernahme von bis zu 4.276.884 neuen Aktien soll die Aktionärin Carl Mahr Holding GmbH gegen die Übertragung von Forderungen gegen die NanoFocus AG aus Darlehen in Höhe von insgesamt bis zu EUR 4.276.884,00 auf die NanoFocus AG im Wege der Einbringung als Sacheinlagen zugelassen werden.

Weiter sollen bis zu 1.744.780 neue Aktien gegen Bareinlagen den Aktionären zum Bezugspreis von EUR 1,00 je Aktie im Verhältnis 1 (bestehende Aktie) zu 2 (neue Aktien) zum Bezug angeboten werden. Die gegen Sacheinlagen auszugebenden bis zu 4.276.884 neuen Aktien sollen auf das Bezugsrecht der Carl Mahr Holding GmbH angerechnet werden.

Laut dem Ergänzungsverlangen hält die Carl Mahr Holding GmbH als Aktionärin derzeit eine Beteiligung in Höhe von rund 71% an der NanoFocus AG und hat daher ein Interesse an der finanziellen Sanierung der NanoFocus AG und ist bereit, hierzu einen Beitrag im Wege eines sog. Dept-Equity-Swaps zu leisten.

Der Vorstand der NanoFocus AG prüft derzeit das Ergänzungsverlangen und wird bei positivem Ausgang dieser Prüfung den vollständigen Wortlaut des Ergänzungsverlangens im Bundesanzeiger veröffentlichen.