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Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...

Mittwoch, 29. November 2023

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen (wobei ADLER und Kabel Deutschland die größten anstehenden Fälle sind):

  • Aareal Bank AG: aktienrechtlicher Squeeze-out angekündigt

  • ADLER Real Estate AG: Squeeze-out zu EUR 8,76 je Aktie zugunsten der Adler Group S.A., Hauptversammlung am 28. April 2023, Eintragung am 18. Oktober 2023 (nach Verzögerungen durch Anfechtungsklagen)
  • Aves One AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zu EUR 14,- je Aktie, ao. Hauptversammlung am 28. November 2023
  • Biotest AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, übernahmerechtlicher Squeeze-out der Stammaktien beantragt, erstinstanzlich vom LG Frankfurt am Main mit Beschluss vom 27. Oktober 2022 gebilligt, nach Beschwerden bevorstehende abschließende Entscheidung durch das OLG Frankfurt am Main (Az. 20 WPüG 1/23)

  • DISO Verwaltungs AG (zuvor: Matica Technologies AG, früher: Digital Identification Solutions AG): Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Matica Technologies Group SA

  • EQS Group AG: Übernahmeangebot zu EUR 40,- 

  • Halloren Schokoladenfabrik AG: Rechtsformwechsel in GmbH angekündigt

  • Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): Übernahmeangebot zu EUR 16,75
  • Heliad Equity Partners GmbH & Co. KGaA: Verschmelzung auf die FinLab AG (Umtauschverhältnis: Für 12 Heliad-Aktien 5 FinLab-Aktien), Eintragung am 12. Oktober 2023 und Umfirmierung der verschmolzenen Gesellschaft in Heliad AG

  • Kabel Deutschland Holding AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Vodafone Vierte Verwaltungs AG, Eintragung am 11. Oktober 2023 in das Handelsregister der Kabel Deutschland Holding AG und am 16. Oktober 2023 in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft (Fristende: 16. Januar 2024)

  • MISTRAL Media AG: Squeeze-out, Hauptversammlung am 22. September 2023

  • OHB SE: Übernahmeangebot zu EUR 44,-, geplantes Delisting
  • Ottakringer Holding AG: Squeeze-out, Hauptversammlung voraussichtlich Ende Januar 2024
  • POLIS Immobilien AG: Squeeze-out, Eintragung am 22. November 2023

  • Schumag Aktiengesellschaft: Squeeze-out in Aussicht gestellt
  • SLM Solutions AG (jetzt: Nikon SLM Solutions AG): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Eintragung am 1. September 2023 (Fristablauf am 1. Dezember 2023)

  • Software AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Mosel Bidco SE/Silver Lake, bevorstehender Squeeze-out?

  • Spark Networks SE: StaRUG-Verfahren

  • SYNLAB AG: Übernahmeangebot zu EUR 10,-, Paul E. Singer/Elliott hält inzwischen 6,5 % an der SYNLAB AG

  • Telefónica Deutschland Holding AG: öffentliches Erwerbsangebot der Telefónica Local Services GmbH
  • Tion Renewables AG: Squeeze-out zugunsten der Hopper BidCo GmbH (EQT)
  • va-Q-tec AG: Zusammenschlussvereinbarung und erfolgreiches Übernahmeangebot, Delisting-Erwerbsangebot, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Hauptversammlung am 29. August 2023
  • Vitesco Technologies Group AG: Übernahmeangebot der Schaeffler AG, Business Combination Agreement, Verschmelzung geplant
  • vOffice SE: Squeeze-out, Hauptversammlung am 31. August 2023, Eintragung am 23. Oktober 2023 (Fristende 23. Januar 2024)
  • Zapf Creation AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der MGAE Deutschland Holding AG (MGA)

Gesucht werden noch Aktionäre bei der Squeeze-out-Fällen Bastfaserkontor AG und team agrar AG.
 
(Angaben ohne Gewähr) 
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

ABO Wind AG: Erhebung einer Anfechtungsklage gegen Beschlüsse der außerordentlichen Hauptversammlung und Aktionärsverlangen auf Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Bekanntmachung (i) der Erhebung einer Anfechtungsklage gegen sämtliche auf der außerordentlichen Hauptversammlung am 27. Oktober 2023 gefassten Beschlüsse und (ii) des Eingangs eines Aktionärsverlangens auf Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung nach § 122 Abs. 1 AktG


Der Vorstand gibt bekannt, dass die Gesellschaft Kenntnis erhalten hat von einer am 23. November 2023 durch Aktionäre der Gesellschaft erhobenen Anfechtungsklage, die sich gegen sämtliche auf der außerordentlichen Hauptversammlung am 27. Oktober 2023 gefassten Beschlüsse richtet und beim Landgericht Frankfurt a.M. anhängig ist. Die Klage wurde der Gesellschaft noch nicht zugestellt.
Die außerordentliche Hauptversammlung hat Beschluss gefasst über 

- Tagesordnungspunkt 1 (Formwechsel der Gesellschaft in die Rechtsform einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) unter Beitritt der Ahn & Bockholt Management GmbH und Feststellung der Satzung),

- Tagesordnungspunkt 2 (Satzungsänderung über die Vergrößerung des Aufsichtsrats auf sechs Mitglieder) und

- Tagesordnungspunkt 3 (Aufsichtsratswahlen).

Die Beschlussfassungen dienen unter anderem der Umsetzung des geplanten Rechtsformwechsels in eine KGaA. Aufgrund der erhobenen Anfechtungsklage wird sich die bisher geplante Umsetzung jedenfalls verzögern.

Die Gesellschaft beabsichtigt, sich im Falle der Zustellung der Klage gegen die Klage zu verteidigen und eine Hinweisbekanntmachung gemäß § 246 Abs. 4 AktG im Bundesanzeiger einzustellen.

Weiterhin gibt der Vorstand bekannt, dass der Gesellschaft ein Aktionärsverlangen auf Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung nach § 122 Abs. 1 AktG zugegangen ist. Die außerordentliche Hauptversammlung soll beschließen über

(1) die Einleitung einer Sonderprüfung und die Bestellung eines Sonderprüfers nach § 142 Abs. 1 AktG betreffend die Vorbereitung des von der Gesellschaft mittels Ad-hoc-Mitteilung vom 1. Juni 2023 angekündigten Rechtsformwechsels in eine KGaA,

(2) die Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats nach § 147 Abs. 1 AktG aus demselben Vorgang und

(3) die Bestellung eines besonderen Vertreters zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen der Gesellschaft nach § 147 Abs. 2 AktG.

Das Einberufungsverlangen wird derzeit von der Gesellschaft geprüft.

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Linde AG: Erstinstanzlich keine Erhöhung der Barabfindung

von Rechtsanwalt Martin Arendts, ARENDTS ANWÄLTE

In dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der früher im DAX notierten Linde Aktiengesellschaft hat das Landgericht München I mit heutigem Beschluss die Spruchanträge zurückgewiesen. Die Antragsteller können gegen diese erstinstanzliche Entscheidung Beschwerde eingelegen, über die das Bayerische Oberste Landesgericht entscheiden wird.

Das Landgericht hatte nach einer pandemiebedingten Verschiebung die Sache am 30. und 31. März 2023 verhandelt und dabei die Wirtschaftsprüfer Dr. Matthias Popp und Dr. Stephan Eberl von der Abfindungsprüferin Ebner Stolz umfassend zu der Unternehmensbewertung angehört. 

LG München I, Beschluss vom 29. November 2023, Az. 5 HK O 5321/19
Rheintex Verwaltungs AG u.a. ./. Linde AG
235 Antragsteller
Antragsgegnerin: Linde GmbH (zuvor: Linde Aktiengesellschaft, früher: Linde Intermediate Holding AG)
Gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Martin Weimann, Berlin
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Sullivan & Cromwell LLP, Frankfurt am Main
(RA Dr. York Schnorbus) 

Dienstag, 28. November 2023

Schumag Aktiengesellschaft: Kapitalerhöhung vollständig platziert

Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR

(WKN 721670) Die von der Schumag Aktiengesellschaft am 8. November 2023 beschlossene Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital wird in voller Höhe durch Ausgabe von 4.499.998 Stück neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil in Höhe von EUR 1,00 am Grundkapital der Gesellschaft gegen Bareinlagen zu einem Bezugspreis von EUR 1,02 je Aktie durchgeführt.

Die Bezugsfrist ist am 24. November 2023 um 12:00 Uhr (MEZ) abgelaufen. Die Gesellschaft gibt hiermit bekannt, dass sämtliche Neuen Aktien platziert wurden. Die nicht von den Bezugsberechtigten gezeichneten Neuen Aktien wurden im Rahmen einer Privatplatzierung erfolgreich bei einem neuen Investor - namentlich der ACC Precision Technologies B.V. - platziert.

Mit Durchführung der Kapitalerhöhung fließt der Gesellschaft ein Bruttoemissionserlös in Höhe von ca. EUR 4,6 Mio. zu. Der Nettoemissionserlös aus der Kapitalerhöhung soll insbesondere für die weiteren erforderlichen Investitionen in den Maschinenpark sowie für die Finanzierung des geplanten Wachstums der Schumag Aktiengesellschaft verwendet werden.

Über die Schumag Aktiengesellschaft:

Die Schumag Aktiengesellschaft produziert hochkomplexe Präzisionsteile aus Stahl, welche nach Kundenzeichnung in unterschiedlichen Stückzahlen, auch bis in den Millionenbereich, an Kunden weltweit geliefert werden. Im Bereich Normteile stellt die SCHUMAG Produkte für den Formen- und Werkzeugbau her.

Weitere Informationen zum Unternehmen finden Sie auf der Unternehmenswebseite unter folgendem Link: www.schumag.de

Aachen, 28. November 2023

SCHUMAG Aktiengesellschaft
Der Vorstand

Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der SinnerSchrader Aktiengesellschaft: Erstinstanzlich keine Erhöhung der Barabfindung

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der früheren SinnerSchrader AG zugunsten der Accenture Digital Holdings AG hat das LG Hamburg mit dem nunmehr zugestellten Beschluss vom 3. November 2023 die Spruchanträge zurückgewiesen. Gegen diese erstinstanzliche Entscheidung können die Antragsteller innerhalb von einem Monat ab Zustellung Beschwerde einreichen, über die das OLG Hamburg entscheidet.

Bei dem Anhörungstermin am 13. Juli 2023 hatte das Landgericht die sachverständigen Prüfer zu ihrem Prüfungsbericht angehört. Einen Anhebung der angebotenen Barabfindung in Höhe von EUR 16,43 (abgeleitet aus dem Barwert der BuG-Ausgleichszahlungen) ergab sich nach Auffassung der Kammer daraus nicht. Der ermittelte Ertragswert und der durchschnittliche Börsenkurs lagen unter diesem Betrag. Über die Ausgleichzahlung in Höhe von EUR 0,27 brutto bzw. EUR 0,23 netto sei rechtskräftig in dem vorangegangenen Spruchverfahren zu dem BuG entschieden worden (LG Hamburg, Az. 403 HKO 10/18; OLG Hamburg, Az. 13 W 87/19).

LG Hamburg, Beschluss vom 3. November 2023, Az. 403 HKO 90/22
Rolle u.a. ./. SinnerSchrader AG (vormals: Accenture Digital Holdings AG)
45 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Dirk Unrauh, CausaConsilio Koch & Partner mbB Rechtsanwälte, 24114 Kiel
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Baker & McKenzie, 60311 Frankfurt am Main

Schumag Aktiengesellschaft: Aktionärsvereinbarung / Active Capital Company wird weiterer Großaktionär / Geplante Kapitalerhöhung

Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR

Schumag Aktiengesellschaft: Großaktionäre poolen sich in einer Aktionärsvereinbarung mit der ACC Precision Technologies B.V. / Niederländische Beteiligungsgesellschaft Active Capital Company (ACC) wird weiterer Großaktionär / Gesellschaft plant Kapitalerhöhung

(WKN 721670) Die Großaktionäre der Schumag Aktiengesellschaft, namentlich die Nomainvest S.A., die CoDa Beteiligungs GmbH, die ELR Vermögensverwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH, die TPPI GmbH und der Treuhänder der Mitarbeiter-Aktien der Schumag Aktiengesellschaft haben heute eine Aktionärsvereinbarung mit der ACC Precision Technologies B.V. abgeschlossen. Auf der Grundlage dieser Aktionärsvereinbarung soll die ACC Precision Technologies B.V. im Rahmen einer in den nächsten Tagen noch zu beschließenden und durchzuführenden Bezugsrechts-Barkapitalerhöhung zum Bezugspreis von EUR 1.02 pro Aktie als auch im Rahmen eines Erwerbs von Aktien der Großaktionäre der Schumag Aktiengesellschaft eine Beteiligung von mindestens rund 34 % am Grundkapital der Schumag Aktiengesellschaft erwerben. Darüber hinaus enthält die Aktionärsvereinbarung Regelungen zur Poolung der Stimmen und zur Zusammenführung der Aktien der Beteiligten an der Schumag Aktiengesellschaft in einer gemeinsamen Holdinggesellschaft. Ziel der beteiligten Großaktionäre ist es, ihren gemeinsamen Einfluss auf die Schumag Aktiengesellschaft weiter zu stärken und gemeinsam die zukünftige Strategie der Schumag Aktiengesellschaft maßgeblich mitzugestalten.

Die Großaktionäre und ACC Precision Technologies B.V. werden nach der Barkapitalerhöhung zusammen mehr als 90 % der Stimmrechte an der Schumag Aktiengesellschaft halten. Die Vereinbarung gibt ACC Precision Technologies B.V. das Recht, für die Zukunft zu verlangen, dass die Aktionäre gemeinsam auf einen Ausschluss der Minderheitsaktionäre der Schumag AG hinwirken.

ACC ist ein unabhängiger, praxisorientierter Private Equity Investor, mit Fokus auf kleine und mittlere Unternehmen in den Niederlanden und Deutschland. ACC handelt nach einem aktiven, unternehmerischen Ansatz, wobei es das Management von Zielunternehmen bei der Durchführung von wertsteigernden Projekten unterstützt und Zugang zu einem umfangreichen Partnernetzwerk bietet.

Über die Schumag Aktiengesellschaft:

Die Schumag Aktiengesellschaft produziert hochkomplexe Präzisionsteile aus Stahl, welche nach Kundenzeichnung in unterschiedlichen Stückzahlen, auch bis in den Millionenbereich, an Kunden weltweit geliefert werden. Im Bereich Normteile stellt die SCHUMAG Produkte für den Formen- und Werkzeugbau her.

Weitere Informationen zum Unternehmen finden Sie auf der Unternehmenswebseite unter folgendem Link: www.schumag.de

Aachen, 1. November 2023

SCHUMAG Aktiengesellschaft
Der Vorstand

Von Roll Holding AG: ALTANA AG meldet Vollzug des Kaufangebots und leitet übernahmerechtliches Squeeze-out Verfahren ein

Ad hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR

Breitenbach/Wesel, 28.11.2023

ELANTAS, eine Tochtergesellschaft des Spezialchemiekonzerns ALTANA AG, hat gestern das öffentliche Kaufangebot für alle sich im Publikum befindenden Aktien der Von Roll Holding AG (SIX: ROL) durch den zweiten Vollzug abgeschlossen.

ELANTAS wird eine Klage auf Kraftloserklärung der sich noch im Publikum befindenden Aktien der Von Roll beim zuständigen Gericht einreichen und damit das übernahmerechtliche Squeeze-out Verfahren nach Art. 137 FinfraG einleiten. Nach Vorliegen des rechtskräftigen Kraftloserklärungsurteils in Bezug auf die sich dann noch im Publikum befindenden Von Roll Aktien wird den Aktionären als Gegenleistung für die kraftlos erklärten Aktien der Angebotspreis in bar entrichtet werden. Zudem wird Von Roll zwecks Ausführung des Dekotierungsbeschlusses der Generalversammlung der Von Roll vom 13. September 2023 bei der SIX Swiss Exchange AG ein Gesuch um Dekotierung der Aktien der Von Roll stellen. Die Dekotierung soll nach Vorliegen eines rechtswirksamen Entscheids zur Kraftloserklärung der Aktien der Von Roll erfolgen. Des Weiteren wird Von Roll ein Gesuch zur Befreiung von verschiedenen Publizitätspflichten bei der zuständigen Instanz der SIX Swiss Exchange AG einreichen.

Alle Dokumente, die im Zusammenhang mit der Transaktion stehen, sind unter diesem Link abrufbar.

Über die Von Roll Holding AG

Gegründet im Jahre 1823 gehört Von Roll zu den traditionsreichsten Unternehmen in der Schweiz. Im Laufe der Unternehmensgeschichte musste sich Von Roll mehrfach einem wandelnden Marktumfeld anpassen und entwickelte sich so von der grössten Schweizer Stahl- und Eisenhütte zu einem hochmodernen Industrieunternehmen, das die Energiewende mitvorantreibt.

Heute ist Von Roll Weltmarktführer für Elektroisolationssysteme, die in den grössten Windkraftanlagen Anwendung finden, entwickelt technische Hochleistungsmaterialien für die nächste Batteriegeneration im Bereich Elektromobilität und produziert besonders umweltfreundliche Kunststoffe für die Flugzeugindustrie. Mit weltweit 14 Standorten und rund 1.000 Mitarbeitenden beliefert der Konzern Kunden in über 80 Ländern.

Über ALTANA

ALTANA ist global führend in reiner Spezialchemie. Die Unternehmensgruppe bietet innovative, umweltverträgliche Speziallösungen für Lackhersteller, Lack- und Kunststoffverarbeiter, Druck- und Verpackungsindustrie, die Kosmetikbranche sowie die Elektroindustrie an. Das Produktprogramm umfasst Additive, Speziallacke und -klebstoffe, Effektpigmente, Dichtungs- und Vergussmassen, Imprägniermittel sowie Prüf- und Messinstrumente. Die vier Geschäftsbereiche von ALTANA, BYK, ECKART, ELANTAS und ACTEGA, nehmen in ihren Zielmärkten jeweils führende Positionen hinsichtlich Qualität, Produktlösungskompetenz, Innovation und Service ein.

Die ALTANA Gruppe hat ihren Sitz in Wesel am Niederrhein und verfügt über 48 Produktionsstätten sowie 63 Service- und Forschungslaborstandorte weltweit. Konzernweit arbeiten rund 7.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den weltweiten Erfolg von ALTANA. Im Jahr 2022 erzielte das Unternehmen einen Umsatz von mehr als 3 Milliarden Euro. Davon fliessen jedes Jahr etwa 7 Prozent in die Forschung und Entwicklung. Mit einer im Branchenvergleich hohen Ertragskraft gehört ALTANA zu den innovativsten sowie wachstums- und ertragsstärksten Chemieunternehmen weltweit.www.altana.de

Über ELANTAS

ELANTAS, ein Unternehmen der ALTANA AG, produziert Schutzmaterialien und flüssige Isolierstoffe für die Elektro- und Elektronikindustrie. Die Produkte finden ihren Einsatz beispielsweise in Elektromotoren, Haushaltsgeräten, Autos, Generatoren, Windkrafträdern, Transformatoren, Kondensatoren, Leuchten und Sensoren und unterstützen Produktentwickler, immer kleinere und leistungsfähigere elektrische und elektronische Geräte zu bauen und so Material sowie Energie zu sparen. Gleichzeitig tragen die Produkte zur Verlängerung des Lebenszyklus von elektrischen und elektronischen Bauteilen bei. ELANTAS ist mit zwölf produzierenden Gesellschaften in allen wichtigen Regionen weltweit vertreten und beschäftigte 2022 insgesamt 1.083 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

ADLER Group S.A.: Adler Group führt Verschuldung dank erfolgreicher Portfolio-Verkäufe in schwierigem Marktumfeld zurück

Corporate News

- Nettomieterträge in den ersten neun Monaten 2023 von 160 Mio. EUR

- Flächenbereinigtes Mietwachstum von 2,4 %, Leerstandsquote sinkt auf 1,6 %

- Prognose für Nettomieterträge von 207 bis 219 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2023 bestätigt

- Brutto-Erlöse von rund 530 Mio. EUR und Schuldenabbau in Höhe von circa 270 Mio. EUR durch Veräußerungen seit Jahresbeginn, die trotz angespannter Transaktionsmärkte realisiert wurden

- Steigende Zinskosten und hohe Einmalaufwendungen für Restrukturierung belasten Ergebnis und wesentliche Kennzahlen

Luxemburg, 28. November 2023 - Die Adler Group S.A. („Adler Group“) hat in den ersten neun Monaten des laufenden Geschäftsjahres 2023 ihre operativen Leistungskennzahlen weiter verbessern können. Zwar nahmen die Nettomieteinnahmen im Vorjahresvergleich wegen zwischenzeitlich getätigter Portfolioverkäufe von 187 Mio. EUR im Vorjahr auf 160 Mio. EUR ab. Gleichzeitig konnte aber ein flächenbereinigtes Mietwachstum von 2,4 % erzielt werden, bei gleichzeitig leichter Verbesserung der Leerstandsquote von 1,7 auf 1,6 %. Entsprechend hat die Adler Group auch die Prognose für die insgesamt in 2023 erwarteten Nettomieteinnahmen bestätigt. Sie werden 207 Mio. bis 219 Mio. EUR erreichen.

Wesentlich geprägt wurde das dritte Quartal durch den Verkauf von Assets, die trotz schwieriger Marktbedingungen erfolgreich umgesetzt werden konnten. Mit den Erlösen aus dem Verkauf von zwei Entwicklungsprojekten und der Bestandsimmobilie „Wasserstadt“ in Berlin, die nahezu zum Buchwert erfolgte, konnten seit Jahresbeginn Brutto-Erlöse von rund 530 Mio. EUR erzielt und Verbindlichkeiten in Höhe von circa 270 Mio. EUR zurückgeführt werden. Ende September 2023 verfügte die Adler Group daher über liquide Mittel in Höhe von 432 Mio. EUR, 55 Mio. EUR mehr als zu Jahresbeginn, die zum Teil zur weiteren Rückführung der Verschuldung vorgesehen sind.

„Auch wenn die Transaktionsmärkte im Augenblick schwieriger bleiben als wir angenommen haben, kommen wir doch Schritt für Schritt voran. Liquiditätsmanagement und Schuldenabbau stehen für uns nach wie vor an erster Stelle der Prioritätenliste. Vor allem haben wir alle unsere Refinanzierungserfordernisse für 2023 erfolgreich bewältigt und einen beträchtlichen Barmittelbestand aufgebaut, um unseren Plan im Jahr 2024 erfolgreich fortzusetzen. Dass wir Teile unserer Assets zu Buchwert veräußern können, beweist zudem, dass sie werthaltig und attraktiv sind. Deshalb bin ich auch zuversichtlich, dass wir die Projekte, über die wir im Augenblick mit interessierten Käufern sprechen, ebenfalls in den nächsten Monaten abschließen können“, kommentiert Thierry Beaudemoulin, CEO der Adler Group.

Belastet wird das Ergebnis hingegen von den besonderen Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Restrukturierungsprogramm und seiner Finanzierung stehen. Hier machten sich insbesondere die Rechts- und Beratungskosten und die Zinsaufwendungen bemerkbar. Wegen der veränderten Marktbedingungen ergaben sich zudem hohe Wertberichtigungen auf den Immobilienbestand (Investment Properties), die allerdings bereits im Halbjahresabschluss berücksichtigt worden waren. Am Ende des dritten Quartals wurde keine Neubewertung der Investment Properties durchgeführt.

Insgesamt ergab sich in den ersten neun Monaten des laufenden Geschäftsjahres wegen der genannten Aufwendungen ein Verlust aus operativer Tätigkeit in Höhe von 971 Mio. EUR (Vorjahr: minus 479 Mio. EUR). Hinzu kam ein negatives Finanzergebnis von 375 Mio. EUR (Vorjahr: minus 447 Mio. EUR).

Die negative Ertragssituation schlägt sich auch in den Kennzahlen FFO, EPRA NTA und EPRA LTV nieder. So wies der FFO I wegen der zunehmenden Zinsbelastung erstmals mit minus 7 Mio. EUR ein negatives Vorzeichen auf (Vorjahr: plus 68 Mio. EUR). Der EPRA NTA belief sich zum 30. September 2023 auf 1,1 Mrd. EUR bzw. 7,27 EUR je Aktie, verglichen mit 2,4 Mrd. EUR / 20,77 EUR je Aktie zum 31. Dezember 2022. Der EPRA LTV lag bei 89,1% (74,5% per Ende 2022). Die Adler Group unterliegt nach der erfolgreichen Änderung der Anleihebedingungen im Zuge des Restrukturierungsplans derzeit keinen Financial Covenants.

Montag, 27. November 2023

windeln.de SE: Insolvenzplan

Corporate News

München, 27. November 2023. Im Insolvenzverfahren der windeln.de SE (nachfolgend Schuldnerin) hat Ivo-Meinert Willrodt von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH einen Insolvenzplan beim Amtsgericht München eingereicht. Der Insolvenzverwalter macht von seinem Vorlagerecht gemäß § 218 Abs. 1 Satz 1 InsO Gebrauch und legt als Planverfasser einen Insolvenzplan vor, der die Gläubiger der Schuldnerin besserstellt, als diese ohne einen Insolvenzplan stünden.

Im Vorfeld der Einreichung dieses Insolvenzplans wurden intensiv verschiedene Möglichkeiten zur Sanierung der Schuldnerin sowie zur Übernahme der Aktien durch einen Investor mit mehreren Interessenten im Rahmen eines strukturierten Investorenprozesses geprüft. Trotz zunächst aussichtsreicher Verhandlungen mit verschiedenen Kaufinteressenten wurde bis zum Stichtag der Insolvenzeröffnung allerdings kein verbindliches Angebot für eine Erhaltung des Geschäftsbetriebs abgegeben, sodass der Geschäftsbetrieb nach einer kurzen Auslaufproduktion Ende April 2023 eingestellt werden musste. Allen Mitarbeitern wurde mit Insolvenzeröffnung gekündigt und alle wesentlichen Vermögensgegenstände der Schuldnerin - darunter das Warenlager - wurden im Rahmen der Betriebsfortführung bereits verwertet.

In dieser Situation haben die Investoren MERIDIANA Capital Group GmbH, MERIDIANA Blockchain Ventures SE, SEASIDE Capital Markets GmbH, NEKO Securities Ltd. und Anlagenwert Hamburg GmbH (nachfolgend Investoren) ein verbindliches Angebot zur Übernahme der Aktien der Schuldnerin abgegeben, um die Schuldnerin langfristig fortzuführen und künftig weiter an der Börse notiert zu halten. Die Schuldnerin soll dabei unter neuer Firmierung mit dem Markenportfolio (DIMBO, Max & Lily, NAKIKI, DARLY) und dem bisherigen Markenkern „Alles für Dein Baby“ fortgeführt werden. Allerdings wird sich das Produktportfolio „Alles für Dein Baby“ zukünftig wesentlich an asiatische Kunden richten, wobei die Investoren auf eigene, bereits vorhandene Vertriebsstrukturen aufbauen. Darüber hinaus wird die Schuldnerin weitere E-Commerce-Geschäftsmodelle in einer buy-and-build-Strategie umsetzen. Die Investoren haben sich bereit erklärt, einen Betrag in Höhe von 350.000,00 € an die Insolvenzmasse zu zahlen. Diese Summe erhöht den zur Zahlung einer Insolvenzquote verfügbaren Betrag.

Wird diesem Insolvenzplan zugestimmt, so erhalten die nicht nachrangigen Insolvenzgläubiger der Schuldnerin eine Insolvenzquote von voraussichtlich 43,946 %.

Wird dieser Insolvenzplan abgelehnt, wird der vorstehend genannte Investorenbeitrag nicht an die Insolvenzmasse gezahlt und würde die Schuldnerin nach der vollständigen Abwicklung und der Beendigung des Regelinsolvenzverfahrens gelöscht werden. Die Befriedigung der Gläubiger würde in diesem Fall mit einer geringeren Quote, voraussichtlich 39,515 %, zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

Der Insolvenzplan sieht die Bildung der folgenden drei Gruppen vor:

Gruppe 1: In diese Gruppe fallen alle öffentlich-rechtlichen Gläubiger mit ihren nicht nachrangigen Forderungen.

Gruppe 2: Zu dieser Gruppe gehören alle sonstigen Insolvenzgläubiger mit ihren nicht nachrangigen Forderungen.

Gruppe 3: In diese Gruppe fallen die Aktionäre der Schuldnerin.

Die Gläubiger der Gruppe 1 und 2 erhalten auf ihre festgestellten Forderungen eine Insolvenzquote. Die Höhe der Quote bestimmt sich nach dem Verhältnis der Höhe der festgestellten oder noch feststellungsfähigen Forderungen zur Summe des Verteilungsguthabens und beläuft sich nach gegenwärtigem Stand der Prüfung auf voraussichtlich 43,946 %.

Die Insolvenzquote wird in zwei Tranchen gezahlt. Die Auszahlung der ersten Tranche i.H.v. 1.000.000,00 € erfolgt innerhalb von vier Monaten nach rechtskräftiger Bestätigung des Insolvenzplans. Die Auszahlung des noch nicht mit der ersten Tranche ausgeschütteten Verteilungsguthabens erfolgt 15 Monate nach rechtskräftiger Bestätigung des Insolvenzplans.

Die Beteiligten der Gruppe 3 erhalten keine Zahlung oder sonstige Leistung aus der Insolvenzmasse. Nur für den (hypothetischen) Fall, dass nach der vollständigen Befriedigung der Forderungen aller quotenberechtigten Gläubiger gegen die Schuldnerin noch Mittel zur Verfügung stehen ("Überschuss"), wird der Planüberwacher den Überschuss an die Alt-Aktionäre im Verhältnis ihrer im Zeitpunkt der Ausbuchung der Alt-Aktien vorhandenen Beteiligung am Grundkapital der Schuldnerin auskehren.

Für die Forderungen der nachrangigen Gläubiger verbleibt es bei der gesetzlichen Regelung des § 225 InsO, so dass diese mit rechtskräftiger Bestätigung dieses Insolvenzplans erlöschen.

Das Amtsgericht München - Insolvenzgericht - hat eine Gläubigerversammlung für die Abstimmung über den Insolvenzplan einberufen, die am Montag, 11.12.2023, 09.30 Uhr, Sitzungssaal 202, 2. Stock. Infanteriestraße 5, 80797 München stattfindet.

Paul E. Singer/Elliott stockt bei der SYNLAB AG auf 7,37 % auf

Nach einer heutigen Stimmrechtsmitteilung hält Paul E. Singer/Elliott nunmehr 7,37 % an der SYNLAB AG (5,38 % über Aktien und 1,99 % über Instrumente). Damit kann er einen aktienrechtlichen Squeeze-out blockieren, für den mehr als 95 % der Aktien erforderlich sind.

Adler Group S.A.: Hauptversammlung bestätigt AVEGA Revision als Abschlussprüfer

Corporate News

- Überwältigende Mehrheit folgt dem Vorschlag des Verwaltungsrats

- Insgesamt vier Gesellschaften in die Prüfung der Adler Group eingebunden

Luxemburg, 27. November 2023 - Die Hauptversammlung der Adler Group S.A. („Adler Group“) hat heute mit überwältigender Mehrheit von fast 100 Prozent der abgegebenen und stimmberechtigten Stimmen die Bestellung der AVEGA Revision S.à.r.l. („AVEGA Revision“) als Abschlussprüfer bestätigt. AVEGA Revision wird somit für die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses der Adler Group für die Geschäftsjahre 2022 und 2023 verantwortlich sein. Die Prüfung der konzernrelevanten Teilbereiche („component audit“) werden drei weitere Wirtschaftsprüfungsgesellschaften übernehmen: Rödl & Partner ist bereits für die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses 2022 der ADLER Real Estate AG („ARE“) bestellt worden und wird auch den Abschluss 2023 der mittlerweile nicht mehr börsennotierten ARE prüfen. Die Morison Köln AG wurde mit der Teilbereichsprüfung des Teilkonzerns der Consus Real Estate AG beauftragt. Die DOMUS Steuerberatungs-AG · Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wird die individuellen Abschlüsse der deutschen Objektgesellschaften der Adler Group prüfen.

„Wir danken unseren Aktionären, dass sie mit überwältigender Mehrheit unserem Vorschlag des Verwaltungsrats zur Prüfung der Adler Group gefolgt sind. Dies zeigt einmal mehr die breite Unterstützung für unsere Arbeit, die wir aus dem Kreis der für uns maßgeblichen Anspruchsgruppen erfahren“, sagt Prof. Dr. A. Stefan Kirsten, Vorsitzender des Verwaltungsrats der Adler Group.

Vitesco Technologies Group AG: Abschluss eines Business Combination Agreement mit der Schaeffler AG, Erhöhung des Angebotspreises im Rahmen des Erwerbsangebots der Schaeffler AG

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Regensburg, den 27. November 2023 – Die Vitesco Technologies Group AG mit Sitz in Regensburg (ISIN: DE000VTSC017 / DE000VTSC025) hat heute mit der Schaeffler AG mit Sitz in Herzogenaurach einen Vertrag (Business Combination Agreement) über den von Schaeffler angestrebten Zusammenschluss beider Unternehmen abgeschlossen.

Schaeffler hat im Zusammenhang mit dem Abschluss des Business Combination Agreement gegenüber Vitesco Technologies angekündigt, die in dem Erwerbsangebot angebotene Bargegenleistung von EUR 91,00 auf EUR 94,00 je Aktie zu erhöhen. Nach Vollzug des Erwerbsangebots beabsichtigt Schaeffler, eine Verschmelzung von Vitesco Technologies als übertragenden Rechtsträger auf Schaeffler als übernehmenden Rechtsträger durchzuführen, um so ein kombiniertes Unternehmen zu schaffen.

Mit dem Abschluss der Vereinbarung beabsichtigen Vitesco Technologies und Schaeffler, die wesentlichen Parameter des Unternehmenszusammenschlusses und den Rahmen für die künftige Zusammenarbeit zwischen den beiden Unternehmen festzulegen. Vitesco Technologies hat sich darin unter anderem verpflichtet, die Transaktion bis zur Entscheidung der Hauptversammlung über die Verschmelzung konstruktiv zu begleiten und nach einer Zustimmung der Hauptversammlung mit der erforderlichen Mehrheit von 75 % des Grundkapitals die Verschmelzung umzusetzen. Die Hauptversammlung der Vitesco Technologies zur Entscheidung über die Verschmelzung wird voraussichtlich am 24. April 2024 stattfinden.

Das im Rahmen der Verschmelzung für die Aktionäre der Gesellschaft geltende Umtauschverhältnis von Vitesco Technologies-Aktien in Schaeffler-Aktien soll auf Basis einer durch einen unabhängigen gemeinsamen Bewertungsgutachter nach anerkannten Bewertungsgrundsätzen erstellten Ermittlung der Unternehmenswerte von Schaeffler und Vitesco Technologies zwischen den Parteien im gegenseitigen Einvernehmen im Verschmelzungsvertrag vereinbart werden.

Dem Business Combination Agreement liegt das ursprünglich am 15. November 2023 veröffentlichte freiwillige öffentliche Erwerbsangebot von Schaeffler für alle ausstehenden Aktien von Vitesco Technologies zugrunde. Schaeffler hatte zuvor am 09. Oktober 2023 eine Acting in Concert-Vereinbarung mit der IHO Beteiligungs GmbH und der IHO Verwaltungs GmbH geschlossen, die zu ca. 10,00 % bzw. ca. 39,94 % an Vitesco Technologies beteiligt sind. Aufgrund der Acting in Concert-Vereinbarung werden Schaeffler die von der IHO Beteiligungs GmbH bzw. IHO Verwaltungs GmbH gehaltenen Vitesco Technologies-Aktien gemäß § 30 Abs. 2 WpÜG zugerechnet.

In dem Business Combination Agreement hat sich die Vitesco Technologies verpflichtet, bestimmte Kooperationsleistungen im Hinblick auf die Finanzierungsstruktur, Steuern, das Accounting und Financial Reporting der Gesellschaft zu erbringen. Zudem sollen die Geschäfte der Gesellschaft in Übereinstimmung mit dem üblichen Geschäftsverkehr geführt werden. Soweit Vitesco Technologies im Zusammenhang mit bestimmten Kooperationsleistungen im Bereich Accounting und Reporting angemessene externe Kosten entstehen, hat sich Schaeffler zum Ersatz dieser Kosten verpflichtet.

Vitesco Technologies Group AG: Vitesco Technologies veröffentlicht begründete Stellungnahme zum öffentlichen Erwerbsangebot und vereinbart Business Combination Agreement mit Schaeffler

Corporate News

- Erhöhung des Angebotspreises auf EUR 94 je Vitesco Technologies Aktie

- Vereinbarung mit Schaeffler unterzeichnet, die wesentliche Parameter zum Unternehmenszusammenschluss und Rahmen für die Kooperation bei der weiteren Vorbereitung und Durchführung der Transaktion festlegt

- Vorstand und Aufsichtsrat von Vitesco Technologies werden die Umsetzung des Erwerbsangebots und des Unternehmenszusammenschlusses nach Maßgabe der Vereinbarung konstruktiv begleiten

Regensburg, 27. November 2023. Der Vorstand und Aufsichtsrat der Vitesco Technologies Group AG („Vitesco Technologies“) haben heute eine gemeinsame begründete Stellungnahme gemäß § 27 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) zum freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebot (das „Angebot“) der Schaeffler AG („Schaeffler“) vom 15. November 2023 veröffentlicht.

Die Stellungnahme berücksichtigt die heute mit Schaeffler unterzeichnete Vereinbarung (sog. Business Combination Agreement – „BCA“), die wesentliche Parameter des Unternehmenszusammenschlusses und den Rahmen für die künftige Zusammenarbeit zwischen den beiden Unternehmen festlegt. Darüber hinaus veröffentlichte Schaeffler heute ein aktualisiertes Erwerbsangebot, welches eine Erhöhung des Angebotspreises auf EUR 94 je Vitesco Technologies Aktie beinhaltet.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat von Vitesco Technologies (die „Gremien“) stimmen der Ansicht von Schaeffler zu, dass die Schaffung eines kombinierten Unternehmens in bestimmten Bereichen signifikante strategische Vorteile mit sich bringen kann. Sie bewerten die Tatsache positiv, dass die von Schaeffler anvisierten Synergien vorrangig durch Wachstum und langfristige Wertschöpfung erreicht werden sollen, und nicht durch Standortschließungen oder den Abbau von Arbeitsplätzen.

Das Business Combination Agreement enthält die folgenden zentralen Punkte:

- Das kombinierte Unternehmen soll aus Herzogenaurach geführt werden. Die Aufteilung der übrigen sogenannten „Divisional Headquarters“ wird zwischen Vitesco Technologies und Schaeffler noch näher besprochen werden. Vitesco Technologies und Schaeffler sind sich der Bedeutung der Standorte von Vitesco Technologies für das kombinierte Unternehmen bewusst.

- Das kombinierte Unternehmen wird aus vier fokussierten Divisionen bestehen, wobei in der Division E-Mobility die Kompetenzen von Schaeffler (E-Mobility) und Vitesco Technologies (Electrification Solutions Division) gebündelt werden.

- Es wurde vereinbart, dass Vitesco Technologies und Schaeffler bei der Ausgestaltung der Organisationsstruktur im Rahmen der Umsetzung des Unternehmenszusammenschlusses die Erfolgsfaktoren des Vitesco-Konzerns im kombinierten Unternehmen berücksichtigen.

- Die Beschäftigungsbedingungen der Mitarbeitenden von Vitesco Technologies, insbesondere ihre Vergütung oder ihr Anspruch auf andere Arbeitgeberleistungen, im kombinierten Unternehmen, bleiben als unmittelbare Folge des Vollzugs der Transaktion unverändert.

- Es wurde vereinbart, dass im kombinierten Unternehmen die Sparte E-Mobility von dem Vitesco Technologies-Vorstand Thomas Stierle geführt werden soll. Es ist zudem beabsichtigt, die Zusammensetzung des Aufsichtsrats des kombinierten Unternehmens unter Berücksichtigung von dessen Anforderungen anzupassen.

- Des Weiteren haben sich Vitesco Technologies und Schaeffler für die Divisionen E-Mobility und Powertrain & Chassis sowie für zentrale Funktionsbereiche im kombinierten Unternehmen auf gemeinsame Grundsätze zur Besetzung der Führungspositionen unterhalb des Vorstands geeinigt.

Auf dieser Basis werden die Gremien von Vitesco Technologies die Umsetzung des Erwerbsangebots und des Unternehmenszusammenschlusses nach Maßgabe des BCA konstruktiv begleiten. Um die im BCA festgelegten Grundsätze zu koordinieren, soll ein gemeinsames, paritätisch besetztes Integrationskomitee eingerichtet werden.

Vorbehaltlich einer Einigung auf das Umtauschverhältnis und den Verschmelzungsvertrag, werden die Gremien die Verschmelzung der Hauptversammlung von Vitesco Technologies zur Beschlussfassung vorlegen und sie bei deren Zustimmung mit der erforderlichen Mehrheit vollziehen.

Vitesco Technologies wird ihre Geschäfte sowohl bis zum Vollzug des Erwerbsangebots als auch danach bis zu einer möglichen Verschmelzung eigenverantwortlich führen.

Bewertung des Angebotspreises

Vorstand und Aufsichtsrat haben die Angemessenheit der angebotenen Gegenleistung sorgfältig und intensiv analysiert und bewertet. Die Gremien haben dabei jeweils sowohl ihre eigenen Erwägungen angestellt und, neben weiteren Faktoren, auch Inadequacy Opinions von J.P. Morgan, Lazard und Perella Weinberg Partners berücksichtigt.

Auf dieser Basis, vor dem Hintergrund der eigenen Einschätzung der aktuellen Lage sowie des Entwicklungspotenzials von Vitesco Technologies als auch der Gesamtumstände des Angebots, halten Vorstand und Aufsichtsrat auch den erhöhten Angebotspreis je Vitesco Technologies Aktie aus finanzieller Sicht für nicht angemessen.

Aktionäre, die im Hinblick auf die angestrebte Verschmelzung von Vitesco Technologies auf Schaeffler nicht an Vitesco Technologies beteiligt bleiben möchten, können das Erwerbsangebot annehmen oder, im Falle eines über dem Angebotspreis liegenden Börsenkurses, ihre Vitesco Technologies Aktien über die Börse veräußern.

Auch wenn die angebotene Bargegenleistung den langfristigen Wert des Unternehmens nicht angemessen widerspiegelt, kann das Erwerbsangebot im aktuellen Marktumfeld eine potenziell attraktive Ausstiegsmöglichkeit für risikoaverse oder kurzfristig orientierte Anleger darstellen.

Aktionäre, die das Angebot weder annehmen noch ihre Aktien über die Börse veräußern, bleiben an Vitesco Technologies beteiligt, erhalten aber bei Vollzug der Verschmelzung Aktien am kombinierten Unternehmen. Das dabei geltende Umtauschverhältnis wird erst zu einem späteren Zeitpunkt zwischen Vitesco Technologies und Schaeffler vereinbart werden. Diese Vereinbarung erfolgt auf Basis einer durch einen unabhängigen gemeinsamen Bewertungsgutachter nach anerkannten Bewertungsgrundsätzen erstellten Ermittlung der Unternehmenswerte von Schaeffler und Vitesco Technologies.

Vorstand und Aufsichtsrat von Vitesco Technologies betonen, dass Vitesco Technologies Aktionäre die Entscheidung, ob und in welchem Umfang sie das Angebot annehmen, unter Berücksichtigung ihrer individuellen Verhältnisse eigenständig treffen müssen.

Vitesco Technologies ist ein international führender Entwickler und Hersteller moderner Antriebstechnologien für nachhaltige Mobilität. Mit intelligenten Systemlösungen und Komponenten für Elektro-, Hybrid- und Verbrennungsantriebe macht Vitesco Technologies Mobilität sauber, effizient und erschwinglich. Das Produktportfolio umfasst elektrische Antriebe, elektronische Steuerungen, Sensoren und Aktuatoren sowie Lösungen zur Abgasnachbehandlung. Vitesco Technologies erzielte 2022 einen Umsatz von 9,07 Milliarden Euro und beschäftigt rund 38.000 Mitarbeitende an rund 50 Standorten. Vitesco Technologies hat seinen Hauptsitz in Regensburg.

Freitag, 24. November 2023

Bastfaserkontor AG: Übertragungsverlangen des Hauptaktionärs gem. §§ 327a ff. AktG

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Die AGIB Real Estate S.A. (der „Mehrheitsaktionär“) hält ausweislich der dem Vorstand der Bastfaserkontor AG (die „Gesellschaft“) vorgelegten Depotauszüge 7.384 Aktien der Gesellschaft. Weitere 1.940 Aktien werden von dem Mehrheitsaktionär mittelbar über seine Beteiligung von 50,1 % der Gesellschaftsanteile an der BAST Real Estate Venture S.a.r.l. kontrolliert. Die rechnerische Gesamtbeteiligung des Mehrheitsaktionärs an der Gesellschaft beläuft sich damit auf 98,35 % der Aktien.

Dem Vorstand liegt ein Verlangen des Mehrheitsaktionärs vor, nach dem bei der Bastfaserkontor AG ein aktienrechtliches Verfahren nach §§ 327a ff. AktG zur Übertragung der Aktien aller anderen Aktionäre der Gesellschaft auf den Mehrheitsaktionär (das „Übertragungsverlangen“) durchgeführt werden soll. Im Gegenzug würden die Aktionäre, deren Aktien auf den Hauptaktionär übergehen, vom Hauptaktionär eine Barabfindung erhalten, welche dem durch einen unabhängigen Sachverständigen ermittelten Aktienwert entspricht. Die Höhe dieser Barabfindung wird derzeit von einem gerichtlich bestellten, unabhängigen Sachverständigen ermittelt. Sie wird vom Vorstand, sobald sie der Gesellschaft vorliegt, veröffentlicht werden. Der Vorstand wird sodann auch zu einer Hauptversammlung einladen, in der über das Übertragungsverlangen Beschluss gefasst werden soll.

Deutsche Konsum REIT-AG veröffentlicht vorläufige Zahlen für das abgelaufene Geschäftsjahr 2022/2023

Corporate News

Potsdam, 24. November 2023 - Die Deutsche Konsum REIT-AG (ISIN DE000A14KRD3) veröffentlicht vorläufige (ungeprüfte) Zahlen für das abgelaufene Geschäftsjahr 2022/2023:

(...)

Solides operatives Bewirtschaftungsergebnis / FFO im Rahmen der Guidance

Die Mieterlöse der Gesellschaft haben sich im Geschäftsjahr 2022/2023 um 6,5 % von EUR 74,4 Mio. auf EUR 79,2 Mio. gegenüber dem Vorjahr erhöht. Dies resultiert im Wesentlichen aus dem Ausbau des Immobilienportfolios sowie aus indexbasierten Mieterhöhungen. Das Ergebnis aus der Bewirtschaftung war durch höhere Bewirtschaftungskosten sowie periodenfremde Aufwendungen belastet und stieg deshalb nur unwesentlich.

Die Funds from Operations („FFO“) hingegen waren rückläufig und verminderten sich um rund 11,5 % auf EUR 36,2 Mio. (Vorjahr EUR 41,1 Mio.) bzw. EUR 0,72 je Aktie (vollverwässert) (Vorjahr: EUR 0,82 je Aktie) und liegen damit im Rahmen der Guidance. Der Rückgang ergab sich im Wesentlichen aus höheren Nettozinsaufwendungen, die rund EUR 3,1 Mio. höher ausfielen als im Vorjahr.
Analog waren die aFFO (FFO nach Abzug der kapitalisierten Modernisierungsmaßnahmen) rückläufig und betrugen durch mehrere größere Revitalisierungsmaßnahmen (Capex) bei verschiedenen Immobilien rund EUR 14,4 Mio. (Vorjahr: EUR 22,5 Mio.).

Immobilienportfolio gewachsen / Immobilienbewertung führt zu Bewertungsverlust von EUR 125 Mio.


Durch den im Geschäftsjahr erfolgten Besitzübergang von im Vorjahr erworbenen zwölf Immobilien abzüglich drei veräußerter Objekte ist das Immobilienportfolio insgesamt um neun Objekte mit einer Fläche von rund 35.000 Quadratmetern gewachsen und erwirtschaftet eine Jahresmiete von rund EUR 79,2 Mio.

Aus der jährlichen Neubewertung des Immobilienportfolios zum 30. September 2023 hingegen ergibt sich eine Abwertung um rund 9 % (like-for-like) und ein negatives Bewertungsergebnis von rund
EUR 125 Mio., welches im Wesentlichen durch das deutlich veränderte Zinsumfeld mit vielfach höheren Zinsniveaus verursacht wird. Nach vielen Jahren der Aufwertungen, die durch die Niedrigzinspolitik befeuert wurden, ergibt sich nach der Zinswende der EZB mit zehn Zinserhöhungen in Folge nunmehr erstmals wieder ein Bewertungsrückgang. Demnach wird das Immobilienportfolio der DKR (inklusive Verkaufsobjekten) zum 30. September 2023 mit rund EUR 997 Mio. und damit mit einem Bewertungsmultiple von rund 12,6x der Jahresmiete bewertet (30. September 2022: EUR 1.051 Mio. bzw. 14,3x der Jahresmiete).

Die Bruttoankaufsrendite des Gesamtportfolios beträgt zum Stichtag 30. September 2023 durchschnittlich mehr als 10 %.

Stand der Verhandlungen mit der Obotritia Capital KGaA über ausstehendes Darlehen

Der Vorstand ist mit fachanwaltlicher Begleitung weiterhin in konstruktiven Verhandlungen mit der Obotritia Capital KGaA über die Rückführung der ausstehenden Darlehensforderung und hat hierüber eine grundsätzliche Einigung erzielt. Neben noch zu klärenden rechtlichen Fragen werden derzeit weitere Sicherheiten identifiziert und deren Werthaltigkeit validiert sowie die Sicherungswege festgelegt. Das Sicherungsvolumen soll die ausstehende Darlehensforderung von derzeit EUR 65,7 Mio. weitgehend abdecken. Zudem soll eine Tilgungsvereinbarung geschlossen werden, die die Rückflüsse zeitlich definiert. Die notarielle Beurkundung der Vereinbarung und die dingliche Bestellung von Sicherheiten sollen im Laufe des Dezember 2023 erfolgen.

Trotz der geplanten Absicherung der ausstehenden Forderung hat sich der Vorstand aus Vorsichtsgründen entschieden, die offene Darlehensforderung um etwa EUR 36 Mio. bzw. 55 % abzuwerten (die Höhe der Wertberichtigung ist aktuell Gegenstand der Abschlussprüfung und kann sich daher noch verändern). Die Wertberichtigung führt zu einem deutlichen Anstieg der Betrieblichen Aufwendungen, was sich zunächst stark ergebnisreduzierend im abgelaufenen Geschäftsjahr auswirkt. Bei einer späteren vollständigen Rückzahlung der jetzt abgewerteten Forderung werden sich entsprechend wieder Bewertungserträge ergeben.

Erstmalige Bilanzierung von Steuern

Weiterhin hat der Vorstand entschieden, dass aufgrund der unklaren zeitlichen Perspektive sowie des unklaren Ausgangs des Rechtsstreites mit der Finanzverwaltung im Hinblick auf den Erhalt des REIT-Status aus Vorsichtsgründen alle möglichen steuerlichen Risiken bilanziert werden. Demnach werden die bisher gebildeten Steuerforderungen ausgebucht und gleichzeitig erstmals Latente Steuern bilanziert. Dies führt im IFRS-Jahresabschluss zu Steueraufwendungen von insgesamt rund EUR 72,5 Mio. Davon umfassen rund EUR 62,2 Mio. die erstmalige Bildung (zahlungsunwirksamer) latenter Steuerverbindlichkeiten.

Gesamtperiodenergebnis von rund EUR -203 Mio. erwartet / Keine Dividende für das Geschäftsjahr 2022/2023

Für das Gesamtgeschäftsjahr 2022/2023 ergibt sich insgesamt ein negatives Periodenergebnis von voraussichtlich circa EUR -203 Mio., welches ganz wesentlich durch nicht zahlungswirksame Aufwendungen wie die Immobilienabwertung (EUR -125 Mio.), die Wertberichtigung der Darlehensforderung gegenüber der Obotritia Capital KGaA (EUR -36 Mio.) sowie der erstmaligen Bilanzierung passiver latenter Steuern (EUR -62,2 Mio.) beeinflusst ist.
Aufgrund des negativen Jahresergebnisses sowohl nach IFRS als auch nach den deutschen handelsrechtlichen rechnungslegungsvorschriften kann für das abgelaufene Geschäftsjahr 2022/2023 kein Dividendenvorschlag erfolgen.

EPRA NTA (voll verwässert) bei etwa EUR 7,99 je Aktie / Net LTV erhöht sich auf rund 60,3 %
Auf Basis der vorläufigen Zahlen und nach Bilanzierung aller genannten Risiken beträgt der EPRA NTA (voll verwässert) zum 30. September 2023 etwa EUR 7,99 je Aktie (30. September 2022: EUR 10,98 je Aktie). Damit liegt der Innere Wert der Aktie deutlich über dem aktuellen Aktienkurs.
Aufgrund des negativen Jahresergebnisses hat sich der Net LTV zum Geschäftsjahresende auf rund 60,3 % erhöht.

Verhandlungen mit den Darlehens- und Anleihegläubigern

Hinsichtlich der im Frühjahr 2024 auslaufenden Unternehmensanleihen ist die DKR in Verhandlungen mit dem Bondholder, um schnellstmöglich eine für alle Seiten zielführende Lösung zu erarbeiten.

Geprüfter Jahresabschluss wird am 19. Dezember 2023 veröffentlicht
Die finalen und geprüften Ergebnisse für das Geschäftsjahr 2022/2023 veröffentlicht die Deutsche Konsum REIT-AG am 19. Dezember 2023 in ihrem Geschäftsbericht, die sie im Rahmen des Webcast/ Telefonkonferenz vorstellen wird.

Über das Unternehmen

Die Deutsche Konsum REIT-AG, Broderstorf, ist ein börsennotiertes Immobilienunternehmen mit Fokus auf deutsche Einzelhandelsimmobilien für Waren des täglichen Bedarfs an etablierten Mikrostandorten. Der Schwerpunkt der Aktivitäten der Gesellschaft liegt im Erwerb, in der Bewirtschaftung und in der Entwicklung der Nahversorgungsimmobilien mit dem Ziel einer stetigen Wertentwicklung und dem Heben stiller Reserven.

Die Aktien der Gesellschaft werden im Prime Standard der Deutschen Börse (ISIN: DE 000A14KRD3) sowie im Wege eines Zweitlistings an der JSE (JSE Limited) (Südafrika) gehandelt.

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Anmerkung der Redaktion:

Die Deutschen Konsum REIT-AG hatte kürzlich mit einer Insiderinformation mitgeteilt, dass die geplante Rückzahlung eines Darlehens der Hauptgesellschafterin Obotritia Capital KGaA nicht hätte erfolgen können: https://spruchverfahren.blogspot.com/2023/10/deutsche-konsum-reit-ag-ruckzahlung-der.html

Der Kurs brach daraufhin erheblich ein. Eine Firma von Rolf Elgeti, Eigentümer der Obotritia und bis vor Kurzem Aufsichtsratsvorsitzender der Deutschen Konsum, meldete kurz danach den Erwerb von Aktien der Gesellschaft. Ein klassischer Interessenkonflikt.

Deutsche Konsum REIT-AG: Abwertung des Immobilienportfolios und Wertberichtigungen führen zu negativem Jahresergebnis von EUR 203 Mio. / EPRA NTA bei EUR 7,99 je Aktie

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR

Potsdam, 24. November 2023 – Der Vorstand der Deutsche Konsum REIT-AG (“DKR”) (ISIN DE000A14KRD3) informiert, dass sich aus der jährlichen Immobilienbewertung eine Abwertung des Immobilienbestandes ergibt. Demnach zeigt die vorläufige Bewertung des Immobilienportfolios durch einen externen und unabhängigen Bewerter einen Wertrückgang um circa 9 % (like-for-like) gegenüber der Vorjahresbewertung. Das Portfolio wird zum Stichtag 30. September 2023 mit EUR 997 Mio. bewertet (30. September 2022: EUR 1.051 Mio). Wesentlicher Einflussfaktor für die Abwertung ist das während des Geschäftsjahres deutlich gestiegene Zinsniveau.

Zudem hat sich der Vorstand entschlossen, die Darlehensforderungen gegenüber der Obotritia Capital KGaA in Höhe von derzeit EUR 65,7 Mio. aus Vorsichtsgründen um rund 55 % zu wertberichtigen. Demnach wird die Ausleihung zum 30. September 2023 mit rund EUR 30 Mio. bilanziert (unter dem Vorbehalt der Prüfung durch den Wirtschaftsprüfer). Unabhängig von der Bilanzierung geht die DKR jedoch weiterhin von der vollständigen Rückzahlung der Darlehensforderung aus.

Durch die Abwertung der Immobilien sowie der Wertberichtigung der Ausleihungen ergibt sich ein Anstieg des LTV auf rund 60 % (30. September 2022: 49,7 %).

Weiterhin hat der Vorstand entschieden, dass aufgrund der unklaren zeitlichen Perspektive sowie des unklaren Ausgangs des Rechtsstreites mit der Finanzverwaltung im Hinblick auf den Erhalt des REIT-Status aus Vorsichtsgründen alle möglichen steuerlichen Risiken bilanziert werden. Demnach werden die bisher gebildeten Steuerforderungen ausgebucht und gleichzeitig nach IFRS erstmals Latente Steuern bilanziert, was insgesamt zu Steueraufwendungen von etwa EUR 72,5 Mio. führt.

Durch die oben genannten Bilanzierungsmaßnahmen entsteht für das abgelaufene Geschäftsjahr 2022/2023 trotz der positiven operativen Performance ein negatives Periodenergebnis von circa EUR -202,6 Mio. (Vorjahr: EUR 60,4 Mio.), was auch nach den handelsrechtlichen Bilanzierungsvorschriften zu einem Jahresfehlbetrag von voraussichtlich circa EUR -63,7 Mio. führt.

Aufgrund dessen kann für das abgelaufene Geschäftsjahr 2022/2023 kein Dividendenvorschlag unterbreitet werden.

Der EPRA NTA (voll verwässert) verringert sich aufgrund des negativen Jahresergebnisses um circa EUR 2,99 je Aktie and beträgt zum 30. September 2023 etwa EUR 7,99 je Aktie (30. September 2023: EUR 10,98).

Tele Columbus: Zusage von MSI über € 300 Mio. Eigenkapital und Gläubigervereinbarung zur Verlängerung von € 1,1 Mrd. Verbindlichkeiten bis 2028

Berlin, 22. November 2023. Die Tele Columbus AG (das „Unternehmen“), einer der führenden Glasfasernetzbetreiber in Deutschland, hat den nächsten Meilenstein auf dem Weg zu einer umfassenden Verlängerung ihrer Finanzverbindlichkeiten erreicht: Der Hauptgesellschafter Morgan Stanley Infrastructure Partners wird dem Unternehmen Eigenkapital in Höhe von 300 Millionen Euro bereitstellen (einschließlich der seit Frühsommer 2023 bereits zur Verfügung gestellten Gesellschafterdarlehen). Zugleich verpflichtet sich die so genannte Ad-hoc-Gruppe der maßgeblichen Finanzgläubiger in einer verbindlichen Vereinbarung, die Finanzierungen im Gesamtwert von ca. 1,1 Mrd. Euro zu par bis Oktober 2028 zu verlängern. Die Ad-hoc-Gruppe hält die Mehrheit der Finanzverbindlichkeiten des Unternehmens unter seinem 462 Mio. Euro-Darlehen (SFA) und seiner 650 Mio. Euro-Anleihe (SSNs).

„Dieser Meilenstein ermöglicht es Tele Columbus, den erfolgreichen Ausbau des Glasfasernetzes konsequent voranzutreiben. Das werden wir jetzt gemeinsam mit unseren Partnern in der Wohnungswirtschaft und im Sinne aller unserer Kundinnen und Kunden angehen“, sagte Markus Oswald, CEO der Tele Columbus AG.

Tele Columbus mit solider Geschäftsentwicklung im dritten Quartal

Dem am Dienstag veröffentlichten Zwischenbericht zufolge verzeichnet Tele Columbus auch im dritten Quartal eine erfreuliche Geschäftsentwicklung und ist beim IP-Neukundenwachstum auch weiterhin der am stärksten wachsende Glasfasernetzbetreiber in Deutschland.

Der erfolgreiche Trend der vergangenen Quartale wurde fortgesetzt und ein neuer Wachstumsrekord im Jahresvergleich erreicht. Im dritten Quartal 2023 verzeichnete Tele Columbus einen Zuwachs von über 7 Prozent bei den Internet-Neukunden im Vergleich zum Vorjahresquartal. Das ist der Spitzenwert in Deutschland – der am zweitstärksten wachsende Netzbetreiber kommt nur auf ein Wachstum von rund 4 Prozent.

Ein Drittel der 10.000 im dritten Quartal neu hinzugewonnen Internetkunden buchen inzwischen 400 Mbit/s oder mehr. In München wurden kürzlich weitere 270.000 Haushalte auf 1.000 Mbit/s (Gigabit-Internet) der Marke PŸUR hochgerüstet. Insgesamt werden nun 2,1 Millionen Haushalte unter der Marke PŸUR mit Gigabit versorgt.

Der Rückgang der mit TV-Produkten versorgten Haushalte konnte im dritten Quartal mit nur noch 7.000 Haushalten weiter reduziert werden. Im Jahresvergleich wurden zudem 7.000 neue Kunden für Premium-TV-Produkte gewonnen. Die neue Hybridplattform PŸUR TV ist mit einem Soft Launch gestartet.

Aufgrund der Umsatzverlagerung von TV zu Internet und Telefonie bleibt der Umsatz in den ersten 9 Monaten 2023 mit fast 333 Mio. Euro stabil. Das bereinigte normalisierte EBITDA stieg im dritten Quartal im Jahresvergleich um 5,2 % auf 49 Mio. Euro. Von den insgesamt 53 Millionen Euro Langfrist-Investitionen (Capex) im dritten Quartal ging der Großteil direkt in den beschleunigten Ausbau des Glasfasernetzes.

Gläubiger und Gesellschafter schaffen Basis für weiteres Wachstum

Die jetzt im Detail ausverhandelte Transaktion verschafft dem Unternehmen erhebliches Eigenkapital, stärkt die Bilanzkennziffern und verbessert das Laufzeitenprofil. Damit wird Tele Columbus in die Lage versetzt, den erfolgreichen Wachstumskurs beim Ausbau des Glasfasernetzes in Abstimmung mit den Partnern aus der Wohnungswirtschaft fortzusetzen. Der Gesellschafterbeitrag in Höhe von 300 Mio. Euro wird vollständig für die Transformation des Geschäftsmodells genutzt und beinhaltet die bereits kommunizierten knapp 100 Mio. Euro, die zuletzt als Gesellschafterdarlehen zur Verfügung gestellt bzw. zugesagt worden sind. Kapitalzufuhr und Verlängerung der Verbindlichkeiten reflektieren die Überzeugung von Gläubigern und Gesellschafterseite in die langfristigen Erfolgsaussichten des Unternehmens.

Über die Tele Columbus AG

Die Tele Columbus AG ist einer der führenden Glasfasernetzbetreiber in Deutschland mit einer Reichweite von mehr als drei Millionen Haushalten. Unter der Marke PΫUR bietet das Unternehmen Highspeed-Internet einschließlich Telefon sowie mehr als 200 TV-Programme auf einer digitalen Entertainment-Plattform an, die klassisches Fernsehen mit Videounterhaltung auf Abruf vereint. Auf Basis offener Netze realisiert die Tele Columbus Gruppe gemeinsam mit Wohnungswirtschaft und Kommunen maßgeschneiderte Kooperationsmodelle für eine leistungsfähige Versorgung mit Gigabit-Bandbreiten via Glasfaser bis in die Wohnungen (FTTH). Für Geschäftskunden werden unter der Marke PŸUR Business zudem Carrier-Dienste und Unternehmenslösungen auf Basis des eigenen Glasfasernetzes und eigener Rechenzentren erbracht. Das Tochterunternehmen RFC leistet bundesweit vorrangig Service, Wartung und Montage in den Netzebenen 2, 3 und 4. Die Regionalgesellschaft MDCC versorgt Magdeburg mit Sprach-, Daten- und Multimediadienstleistungen für Geschäfts- und Privatkunden. Die gesamte Infrastruktur der Tele Columbus Gruppe wird vollständig mit erneuerbarer Energie betrieben. Die Tele Columbus AG hat ihren Hauptsitz in Berlin sowie Niederlassungen in Leipzig, Unterföhring, Hamburg, Ratingen und Chemnitz.

Dr. Ruthardt zur Berücksichtigung von unmittelbar nach dem Bewertungsstichtag abgeschlossenen Unternehmenskaufverträgen

Dr. Frederik Ruthardt: Entscheidungsorientiertes Stichtagsprinzip vs.Wurzeltheorie: Zur Berücksichtigung von unmittellbar nach dem Bewertungsstichtag abgeschlossenen Unternehmenskaufverträgen – OLG München, Beschluss vom 07.01.2022 – 31 Wx 399/108 –
BewertungsPraktiker 2023, 123 ff.


Nach Ansicht des Autors verdeutlicht die unterschiedliche Auslegung durch das LG München I und das OLG München zum Verkauf von zwei verbundenen Unternehmen zwei Tage nach dem Stichtag die "inhärenten Unschärfen des Konzepts der Wurzeltheorie". Eine praktikable Abgrenzung lässt sich nach seiner Meinung durch die Anwendung des "entscheidungsorientierten Stichtagsprinzips" vornehmen.

Als Fazit kommt er für die (Nicht-)Berücksichtigung von Beteiligungskäufen bzw. -verkäufen zu dem Ergebnis (S.125):

- Sofern die Beteiligungskäufe bzw. -verkäufe von der Durchführung und Wirksamkeit der dem Bewertungsanlass zugrunde liegenden Maßnahme abhängen, ist im Rahmen gesellschaftsrechtlicher Bewertungsanlässe im Einklang mit der Rspr. bei der Ermittlung des objektivierten Unternehmenswerts nach IDW S 1 von den daraus zu erwartenden Effekten zu abstrahieren.

- Sofern die Beteiligungskäufe bzw. -verkäufe von der Durchführung und Wirksamkeit, der dem Bewertungsanlass zugrunde liegenden Maßnahme nicht abhängen, sind die daraus erwarteten Effekte gewichtet mit ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit zu berücksichtigen. Sofern im konkreten Fall davon ausgegangen werden kann, dass bei einem Beteiligungskauf (Beteiligungsverkauf) der erwartete Kaufpreis (Verkaufspreis) dem Gegenwert der erworbenen (verkauften) Zahlungsströme aus der entsprechenden Beteiligung entspricht (d.h. von einer Kapitalwertneutralität der Maßnahme ausgegangen werden kann), kann vereinfachend von einer Abbildung des Kaufs (Verkaufs) abstrahiert werden.

Viscom AG: Hauptversammlung der Viscom AG vom 24. November 2023 stimmt formwechselnder Umwandlung der Viscom AG in eine Europäische Gesellschaft (Societas Europaea – SE) zu

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Hannover, 24. November 2023 – Die Hauptversammlung der Viscom AG (ISIN DE0007846867), europäischer Marktführer für automatische optische Inspektionssysteme in der Elektronikindustrie, hat am 24. November 2023 der formwechselnden Umwandlung der Viscom AG in eine Europäische Gesellschaft (Societas Europaea – SE) mit großer Mehrheit zugestimmt. Zu Mitgliedern des ersten Aufsichtsrats der künftigen Viscom SE wurden die derzeit amtierenden Aufsichtsratsmitglieder Frau Prof. Dr. Michèle Morner (Vorsitzende), Herr Dipl.-Ing. Volker Pape (Stellvertreter) und Herr Prof. Dr. Ludger Overmeyer bestellt. Zu Mitgliedern des Vorstands der künftigen Viscom SE hat der Aufsichtsrat heute Herrn Dr.-Ing. Martin Heuser, Herrn Dipl.-Ing. Carsten Salewski sowie Herrn Dipl.-Kfm. Dirk Schwingel bestellt. Damit ist die Ämterkontinuität in der künftigen Viscom SE gewahrt.

Mit dem Beschluss der Hauptversammlung liegt die wesentliche Voraussetzung für den Formwechsel in die Rechtsform der SE vor. Vor der Anmeldung des Formwechsels in die SE ist noch das Arbeitnehmerbeteiligungsverfahren nach dem Gesetz über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der Europäischen Gesellschaft (SEBG) abzuschließen, das aktuell durchgeführt wird. Sobald die Parteien des Arbeitnehmerbeteiligungsverfahrens eine Einigung über die künftige Mitbestimmung in der Viscom SE erzielt haben, spätestens aber sechs Monate nach der konstituierenden Sitzung am 11. Oktober 2023, kann der Formwechsel zum Handelsregister angemeldet werden. Erst mit der dann folgenden Eintragung in das Handelsregister wird der Formwechsel wirksam.

Die rechtliche Identität der Gesellschaft und ihre Börsennotierung bleiben durch den Formwechsel unberührt. Die Aktionäre sind automatisch so an der künftigen Viscom SE beteiligt, wie bisher an der Viscom AG. Für sie ergeben sich durch den Formwechsel keine wesentlichen Änderungen.

Die SE als europäische Rechtsform steht für internationale und moderne Unternehmen, die sich nicht nur als Teil eines nationalen Systems verstehen, sondern vielmehr als europäisches Unternehmen Internationalität signalisieren wollen. Die Rechtsform der SE ist insbesondere bei internationalen Arbeitskräften und Kunden anerkannt und soll zudem den künftigen Zutritt zu anderen Märkten erleichtern.

Deutsche EuroShop AG: Deutsche EuroShop plant Zahlung einer Sonderdividende – Beschlussfassung durch außerordentliche Hauptversammlung Anfang Januar 2024 erwartet

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Der Vorstand der Deutsche EuroShop AG, Hamburg („Gesellschaft“), hat sich dazu entschlossen, eine außerordentliche Hauptversammlung für den 8. Januar 2024 einzuberufen und dieser die Zahlung einer Sonderdividende in Höhe von 1,35 € je Aktie der Gesellschaft („Sonderdividende“) zur Beschlussfassung vorzuschlagen. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat dem Vorschlag zur Zahlung der Sonderdividende heute zugestimmt. Beruhend auf der Zahl der 76.464.319 ausgegebenen Aktien der Gesellschaft entspricht dies einem aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2022 auszuschüttenden Betrag von 103.226.830,65 €.

Die Sonderdividende soll zusätzlich zu der bereits am 1. September 2023 an die Aktionäre ausgezahlte Dividende geleistet werden. Zu diesem Zweck soll auf der kommenden außerordentlichen Hauptversammlung der bereits von der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 29. August 2023 gefassten Gewinnverwendungsbeschluss für das Geschäftsjahr 2022 angepasst werden und der seinerzeit auf neue Rechnung vorgetragenen Teilbetrag in Höhe von 500.000.087,94 € um den oben genannten, nun zusätzlich auszuschüttenden Betrag auf 396.773.257,29 € verringert werden. Vorbehaltlich entsprechender Beschlussfassung durch die außerordentliche Hauptversammlung ist die Zahlung der Sonderdividende dann für den 11. Januar 2024 geplant.

Die Ausschüttung erfolgt im Einklang mit der Strategie der Gesellschaft, ihre Kapital- und Finanzierungsstruktur neu zu ordnen und Barmittel, die nicht zur Erfüllung der Liquiditätserfordernisse des Deutsche-EuroShop-Konzerns benötigt werden, zur Erhöhung von Dividendenzahlungen bzw. zur Zahlung einer Sonderdividende zu verwenden. In diesem Zusammenhang hat die Gesellschaft kürzlich die Liquiditätserfordernisse des Deutsche-EuroShop-Konzerns überprüft. Zudem befinden sich Gesellschaften des Deutsche-EuroShop-Konzerns, insbesondere solche, an denen der Deutsche-EuroShop-Konzern zu Beginn des Jahres 2023 weitere Anteile erworben hat, derzeit in Prozessen zur Erhöhung bestehender Darlehen. In Bezug auf die entsprechenden Gesellschaften dient die zusätzliche Darlehensaufnahme letztlich der nachträglichen Erhöhung des Fremdkapitalanteils in Bezug auf die jeweiligen Shoppingcenter und aus Konzernsicht ebenfalls der Erhöhung der Fremdkapitalquote. Der Deutsche-EuroShop-Konzern verfügt damit zwischenzeitlich über Barmittel, die kurzfristig an Aktionäre ausgeschüttet werden können.

Die Gesellschaft behält sich vor, ihren Beschlussvorschlag zur Ausschüttung der Sonderdividende ggf. noch vor oder spätestens in der Hauptversammlung anzupassen, falls sich dies aufgrund neu eingetretener Umstände, insbesondere der Schaffung weiterer Liquidität durch den aus heutiger Sicht erwarteten Abschluss von Darlehensverträgen, für die Ausschüttung einer höheren Dividende als möglich und zweckmäßig erweisen sollte.