Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Der Vorstand der Deutsche EuroShop AG, Hamburg („Gesellschaft“), hat sich dazu entschlossen, eine außerordentliche Hauptversammlung für den 8. Januar 2024 einzuberufen und dieser die Zahlung einer Sonderdividende in Höhe von 1,35 € je Aktie der Gesellschaft („Sonderdividende“) zur Beschlussfassung vorzuschlagen. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat dem Vorschlag zur Zahlung der Sonderdividende heute zugestimmt. Beruhend auf der Zahl der 76.464.319 ausgegebenen Aktien der Gesellschaft entspricht dies einem aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2022 auszuschüttenden Betrag von 103.226.830,65 €.
Die Sonderdividende soll zusätzlich zu der bereits am 1. September 2023 an die Aktionäre ausgezahlte Dividende geleistet werden. Zu diesem Zweck soll auf der kommenden außerordentlichen Hauptversammlung der bereits von der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 29. August 2023 gefassten Gewinnverwendungsbeschluss für das Geschäftsjahr 2022 angepasst werden und der seinerzeit auf neue Rechnung vorgetragenen Teilbetrag in Höhe von 500.000.087,94 € um den oben genannten, nun zusätzlich auszuschüttenden Betrag auf 396.773.257,29 € verringert werden. Vorbehaltlich entsprechender Beschlussfassung durch die außerordentliche Hauptversammlung ist die Zahlung der Sonderdividende dann für den 11. Januar 2024 geplant.
Die Ausschüttung erfolgt im Einklang mit der Strategie der Gesellschaft, ihre Kapital- und Finanzierungsstruktur neu zu ordnen und Barmittel, die nicht zur Erfüllung der Liquiditätserfordernisse des Deutsche-EuroShop-Konzerns benötigt werden, zur Erhöhung von Dividendenzahlungen bzw. zur Zahlung einer Sonderdividende zu verwenden. In diesem Zusammenhang hat die Gesellschaft kürzlich die Liquiditätserfordernisse des Deutsche-EuroShop-Konzerns überprüft. Zudem befinden sich Gesellschaften des Deutsche-EuroShop-Konzerns, insbesondere solche, an denen der Deutsche-EuroShop-Konzern zu Beginn des Jahres 2023 weitere Anteile erworben hat, derzeit in Prozessen zur Erhöhung bestehender Darlehen. In Bezug auf die entsprechenden Gesellschaften dient die zusätzliche Darlehensaufnahme letztlich der nachträglichen Erhöhung des Fremdkapitalanteils in Bezug auf die jeweiligen Shoppingcenter und aus Konzernsicht ebenfalls der Erhöhung der Fremdkapitalquote. Der Deutsche-EuroShop-Konzern verfügt damit zwischenzeitlich über Barmittel, die kurzfristig an Aktionäre ausgeschüttet werden können.
Die Gesellschaft behält sich vor, ihren Beschlussvorschlag zur Ausschüttung der Sonderdividende ggf. noch vor oder spätestens in der Hauptversammlung anzupassen, falls sich dies aufgrund neu eingetretener Umstände, insbesondere der Schaffung weiterer Liquidität durch den aus heutiger Sicht erwarteten Abschluss von Darlehensverträgen, für die Ausschüttung einer höheren Dividende als möglich und zweckmäßig erweisen sollte.
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