Empfohlener Beitrag

Vier Millionen Seitenaufrufe der SpruchZ-Blogs

Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...

Freitag, 24. November 2023

Bastfaserkontor AG: Übertragungsverlangen des Hauptaktionärs gem. §§ 327a ff. AktG

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Die AGIB Real Estate S.A. (der „Mehrheitsaktionär“) hält ausweislich der dem Vorstand der Bastfaserkontor AG (die „Gesellschaft“) vorgelegten Depotauszüge 7.384 Aktien der Gesellschaft. Weitere 1.940 Aktien werden von dem Mehrheitsaktionär mittelbar über seine Beteiligung von 50,1 % der Gesellschaftsanteile an der BAST Real Estate Venture S.a.r.l. kontrolliert. Die rechnerische Gesamtbeteiligung des Mehrheitsaktionärs an der Gesellschaft beläuft sich damit auf 98,35 % der Aktien.

Dem Vorstand liegt ein Verlangen des Mehrheitsaktionärs vor, nach dem bei der Bastfaserkontor AG ein aktienrechtliches Verfahren nach §§ 327a ff. AktG zur Übertragung der Aktien aller anderen Aktionäre der Gesellschaft auf den Mehrheitsaktionär (das „Übertragungsverlangen“) durchgeführt werden soll. Im Gegenzug würden die Aktionäre, deren Aktien auf den Hauptaktionär übergehen, vom Hauptaktionär eine Barabfindung erhalten, welche dem durch einen unabhängigen Sachverständigen ermittelten Aktienwert entspricht. Die Höhe dieser Barabfindung wird derzeit von einem gerichtlich bestellten, unabhängigen Sachverständigen ermittelt. Sie wird vom Vorstand, sobald sie der Gesellschaft vorliegt, veröffentlicht werden. Der Vorstand wird sodann auch zu einer Hauptversammlung einladen, in der über das Übertragungsverlangen Beschluss gefasst werden soll.

Keine Kommentare: