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Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...

Dienstag, 2. Mai 2023

Delisting-Erwerbsangebot für Aktien der GK Software SE

DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.

VERÖFFENTLICHUNG DER ENTSCHEIDUNG ZUR ABGABE EINES ÖFFENTLICHEN DELISTING-ERWERBSANGEBOTS GEMÄSS § 10 ABS. 1 UND 3 DES WERTPAPIERERWERBS- UND ÜBERNAHMEGESETZES („WPÜG“) IN VERBINDUNG MIT § 39 ABS. 2 S. 3 NR. 1 DES BÖRSENGESETZES („BÖRSG“)

Bieterin:
Fujitsu ND Solutions AG
Mies-van-der-Rohe-Straße 8
80807 München
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 281850

Zielgesellschaft:
GK Software SE
Waldstraße 7
08261 Schöneck
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Chemnitz unter HRB 31501
ISIN: DE0007571424

Die Fujitsu ND Solutions AG (die „Bieterin”), eine 100 %-ige Tochtergesellschaft der Fujitsu Limited, Tokio, Japan („Fujitsu“), hat heute, am 2. Mai 2023, entschieden, ein öffentliches Delisting-Erwerbsangebot in Form eines Barangebots an die Aktionäre der GK Software SE (die „Gesellschaft”) zum Erwerb sämtlicher auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft mit einem Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00 (ISIN DE0007571424; die „GK-Aktien“), welche nicht bereits direkt von der Bieterin gehalten werden, gegen Zahlung einer Gegenleistung von EUR 190,00 in bar je GK-Aktie (das „Delisting-Angebot“) abzugeben.

Derzeit hält die Bieterin noch keine GK-Aktien. Die Bieterin hat aber am 23. März 2023 ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot im Sinne von § 29 Abs. 1 WpÜG an die Aktionäre der Gesellschaft zum Erwerb aller GK-Aktien gegen Zahlung einer Gegenleistung in Höhe von EUR 190,00 in bar je GK-Aktie (das “Übernahmeangebot“) abgegeben. Während der Annahmefrist des Übernahmeangebotes, welche am 20. April 2023, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) endete, wurde das Übernahmeangebot für insgesamt 1.490.328 GK-Aktien angenommen, was ca. 65,57 % des gesamten Grundkapitals und der Stimmrechte der Gesellschaft entspricht. Die weitere Annahmefrist des Übernahmeangebotes endet am 9. Mai 2023, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main). Sämtliche Vollzugsbedingungen des Übernahmeangebots sind bereits eingetreten, sodass die Bieterin nach Vollzug des Übernahmeangebots mindestens 1.490.328 GK-Aktien halten wird, was ca. 65,57 % des gesamten Grundkapitals und der Stimmrechte der Gesellschaft entspricht.

Die Bieterin und Fujitsu haben ebenfalls am heutigen Tage mit der Gesellschaft eine Vereinbarung abgeschlossen, welche die grundlegenden Parameter des Delisting-Angebots enthält und wonach die Gesellschaft sich verpflichtet, bei der Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der GK-Aktien zum Handel im regulierten Markt gemäß § 39 Abs. 2 BörsG zu stellen.

Die Angebotsunterlage für das Delisting-Angebot wird in deutscher Sprache sowie als unverbindliche englischsprachige Übersetzung neben weiteren Informationen in Bezug auf das Delisting-Angebot im Internet unter www.nd-offer.de veröffentlicht.

Wichtige Information:

Diese Bekanntmachung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder eine Aufforderung zum Verkauf noch ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren der Gesellschaft dar. Die endgültigen Bedingungen und weitere das Delisting-Angebot betreffende Bestimmungen werden nach Gestattung der Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in der Angebotsunterlage für das Delisting-Angebot mitgeteilt werden. Die Bieterin behält sich vor, in den endgültigen Bestimmungen und Bedingungen der Angebote, soweit rechtlich zulässig, von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen. Investoren und Inhabern von Aktien der Gesellschaft wird dringend angeraten, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Delisting-Angebot stehenden Bekanntmachungen zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten oder enthalten werden.

Das Delisting-Angebot wird ausschließlich auf Basis der anwendbaren Bestimmungen des deutschen Rechts, insbesondere des WpÜG, und bestimmter wertpapierrechtlicher Bestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika (die „Vereinigten Staaten“) zu grenzüberschreitenden Angeboten, durchgeführt. Das Delisting-Angebot wird nicht nach den rechtlichen Vorgaben anderer Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten (soweit anwendbar) durchgeführt werden. Dementsprechend wurden keine Bekanntmachungen, Anmeldungen, Zulassungen oder Genehmigungen für das Delisting-Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland eingereicht, veranlasst oder gewährt. Investoren und Inhaber von Wertpapieren der Gesellschaft können nicht darauf vertrauen, durch die Anlegerschutzvorschriften irgendeiner anderen Rechtsordnung als der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten (soweit anwendbar), geschützt zu werden. Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen sowie gegebenenfalls von den jeweiligen Aufsichtsbehörden zu erteilenden Ausnahmegenehmigungen wird weder mittelbar noch unmittelbar ein öffentliches Angebot in jenen Rechtsordnungen unterbreitet werden, in der dies einen Verstoß gegen das jeweilige nationale Recht darstellen würde.

Soweit nach den anwendbaren Gesetzen oder Vorschriften zulässig, können die Bieterin und mit ihr verbundene Unternehmen oder Broker (die im Auftrag der Bieterin bzw. der mit ihr verbundenen Unternehmen handeln) von Zeit zu Zeit vor, während oder nach dem Zeitraum, in dem das Delisting-Angebot angenommen werden kann, und außerhalb des Delisting-Angebots, direkt oder indirekt GK-Aktien, die Gegenstand des Delisting-Angebots sein können, oder Wertpapiere, die in GK-Aktien gewandelt oder umgetauscht werden können, oder deren Ausübung zum Bezug von GK-Aktien berechtigen, kaufen oder den Kauf von GK-Aktien oder von solchen Wertpapieren veranlassen. Etwaige Käufe oder Veranlassungen zum Kauf erfolgen im Einklang mit allen anwendbaren deutschen Gesetzen und, soweit anwendbar, der Rule 14e-5 des United States Securities Exchange Act von 1934. Soweit nach anwendbarem Recht erforderlich, werden Informationen über solche Käufe oder solche Veranlassungen zum Kauf in der Bundesrepublik Deutschland offengelegt. Soweit Informationen über solche Käufe oder solche Veranlassungen zum Kauf in der Bundesrepublik Deutschland veröffentlicht werden, gelten diese Informationen auch als in den Vereinigten Staaten öffentlich bekanntgegeben. Darüber hinaus können Finanzberater der Bieterin im Rahmen des ordentlichen Geschäftsganges mit Wertpapieren der Gesellschaft handeln, was auch den Kauf oder die Veranlassung zum Kauf solcher Wertpapiere der Gesellschaft umfassen kann.

Soweit in diesem Dokument in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten sind, stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte „erwarten“, „glauben“, „schätzen“, „beabsichtigen“, „anstreben“, „davon ausgehen“ und ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen der Bieterin und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen zum Ausdruck. (...)

Den Inhabern von Aktien der Gesellschaft, die Gegenstand des Delisting-Angebots sind, wird dringend empfohlen, gegebenenfalls unabhängigen Rat einzuholen, um eine informierte Entscheidung in Bezug auf den Inhalt der Angebotsunterlage sowie das Delisting-Angebot selbst treffen zu können.

Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Bekanntmachung in Rechtsordnungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und der Vereinigten Staaten kann in den Anwendungsbereich von Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland und der Vereinigten Staaten fallen, in denen die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung gesetzlichen Beschränkungen unterliegen. Personen, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland oder den Vereinigten Staaten ansässig sind oder aus anderen Gründen den Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen unterliegen, sollten sich über die anwendbaren Bestimmungen informieren und diese befolgen.

Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in den Vereinigten Staaten werden gebeten, die folgenden Hinweise zur Kenntnis zu nehmen:   (...)

München, 2. Mai 2023

Fujitsu ND Solutions AG

GK Software SE: Abschluss eines Delisting-Vertrages mit Fujitsu | Delisting-Erwerbsangebot von Fujitsu zu EUR 190,00 je Aktie angekündigt

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Die GK Software SE („GK“ oder „Gesellschaft“) hat heute einen Delisting-Vertrag mit der Fujitsu Ltd. (tse:6702) sowie mit deren 100%iger Tochtergesellschaft, der Fujitsu ND Solutions AG („Bieterin“), abgeschlossen. Auf Grundlage dieses Vertrages soll die Stellung eines Antrags auf Widerruf der Zulassung der GK-Aktien am regulierten Markt (sog. Delisting) erfolgen; zudem sollen wirtschaftlich angemessene Maßnahmen getroffen werden, die erforderlich und für die Gesellschaft möglich sind, um die Einbeziehung der GK-Aktien in den Handel im Freiverkehr zu beenden.

Gemäß den Bestimmungen des Delisting-Vertrages wird die Bieterin heute die Entscheidung veröffentlichen, den Aktionären der GK ein öffentliches Delisting-Erwerbsangebot in Form eines Barangebots zum Erwerb sämtlicher Aktien der GK, die nicht bereits direkt von der Bieterin gehalten werden, gegen Zahlung einer Gegenleistung in bar in Höhe von EUR 190,00 je GK-Aktie zu unterbreiten. Die Höhe des Delisting-Erwerbsangebots wird somit der Höhe der Gegenleistung des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots aufgrund der Angebotsunterlage der Bieterin vom 23. März 2023 entsprechen. Das Übernahmeangebot wurde gemäß Meldung der Bieterin vom 25. April 2023 bislang für insgesamt 1.490.328 GK-Aktien angenommen; dies entspricht einem Anteil von etwa 65,57 % der bestehenden Stimmrechte der GK. Die weitere Annahmefrist zum freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot läuft noch bis zum 9. Mai 2023, 24.00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main).

Der Vorstand und der Aufsichtsrat von GK, die beide dem Abschluss des Delisting-Vertrages zugestimmt haben, begrüßen und unterstützen das angekündigte Delisting-Erwerbsangebot von Fujitsu. Vorbehaltlich der sorgfältigen Prüfung der Angebotsunterlage zum öffentlichen Delisting-Erwerbsangebot und der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Verpflichtungen beabsichtigen der Vorstand und der Aufsichtsrat von GK, in ihrer gemäß § 27 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz („WpÜG“) zu veröffentlichenden gemeinsamen begründeten Stellungnahme den Aktionären des Unternehmens zu empfehlen, das Angebot anzunehmen.

Der weitere Prozess wird im Delisting-Vertrag konkretisiert. Dieser enthält zudem Bestimmungen zur Sicherung der (Re-)Finanzierung der Gesellschaft nach Beendigung der Börsennotierung und damit auch Schutzmaßnahmen zugunsten der GK-Gruppe nach Widerruf der Börsenzulassung.

Nach Wirksamwerden des Widerrufs der Börsenzulassung werden die Aktien der GK nicht mehr an einem inländischen regulierten Markt oder einem vergleichbaren Markt im Ausland zum Handel zugelassen sein und gehandelt werden.

Scherzer & Co. AG: Net Asset Value zum 30.04.2023

Tageswert der Portfoliopositionen der Scherzer & Co. AG zum 30.04.2023

Der Tageswert der Portfoliopositionen der Scherzer & Co. AG beträgt unter Berücksichtigung der Verbindlichkeiten der Gesellschaft per 30.04.2023 3,25 Euro je Aktie. Auf Basis eines Kursniveaus von 2,68 Euro notiert die Scherzer & Co. AG damit etwa 17,54% unter dem Inventarwert vom 30.04.2023. Es wird darauf hingewiesen, dass der hier ermittelte Wert nicht auf geprüften Abschlusszahlen basiert. Nachbesserungsrechte und eventuell anfallende Steuern werden in der Portfoliobewertung nicht berücksichtigt.

Zum Portfolio:

Die zehn größten Aktienpositionen der Gesellschaft zum 30. April 2023 sind (geordnet nach Positionsgröße auf Basis der aktuellen Kurse):

Rocket Internet SE,
Allerthal-Werke AG,
GK Software SE,
Lotto24 AG,
Data Modul AG,
K+S AG,
Weleda AG PS,
Horus AG,
RM Rheiner Management AG,
Kabel Deutschland Holding AG.

GK Software SE: Im laufenden Übernahmeangebot von Fujitsu wurde mit 65,57% die Mindestannahmeschwelle von 55% überschritten. Mit der Veröffentlichung des Geschäftsberichts 2022 wurde eine neue Mittelfristprognose formuliert. Demnach erwartet der Vorstand bis zum Ende des Geschäftsjahres 2025 einen Umsatz im Korridor zwischen 193 und 205 Mio. EUR sowie eine EBIT-Marge von mindestens 15%.

Weleda AG: Unsere Beteiligung meldete für das Geschäftsjahr 2022 einen Rückgang des Umsatzes um 2,6% auf rund 425 Mio. Euro. Niedrigere Umsätze in der Naturkosmetik, die Restrukturierung der Arzneimittelsparte in Frankreich sowie inflationsbedingte Kostensteigerungen belasteten das EBIT (-3,3 Mio. EUR nach 13,3 Mio. EUR).

Allerthal-Werke AG: Die Kölner Beteiligungsgesellschaft berichtete in dem jüngst erschienenen Aktionärsbrief von einem wirtschaftlichen Eigenkapital zum 31. März 2023 von 27,31 Euro je Aktie (ein Anstieg von 5,8% seit Jahresanfang). Die Scherzer & Co. AG ist aktuell mit rund 29,00% beteiligt.

Data Modul AG: Der Display-Experte meldete ad hoc eine Verbesserung der Umsatz- und Ergebniszahlen für das erste Quartal 2023 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Als wesentlicher Grund wird die Entspannung der Lieferketten genannt. Nach vorläufigen Zahlen stiegen Umsatz und EBIT um jeweils ca. 14% auf 72,4 Mio. EUR bzw. 4,8 Mio. EUR.

AG für Erstellung billiger Wohnhäuser in Winterthur: Die Gesellschaft erzielte im Geschäftsjahr 2022 einen Gewinn je Aktie von etwa 4.300 CHF. Die Generalversammlung soll die Ausschüttung einer Dividende von 2.400 CHF je Aktie (+100 CHF ggü. Vorjahr) beschließen.

Drägerwerk AG & Co. KGaA: Das Lübecker Unternehmen verzeichnete im ersten Quartal 2023 einen währungsbereinigten Umsatzanstieg von 18% auf 761 Mio. EUR. Die Profitabilität konnte signifikant verbessert werden. Das EBIT lag mit 29,1 Mio. EUR deutlich im Plus (Q1 2022: -35,1 Mio. EUR).

Der Vorstand

Singer/Elliott hält nunmehr 8,17 % an Vantage Towers AG

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Die Übernahmeschlacht um die Vantage Towers AG bleibt spannend. Nach einer heute veröffentlichten  Stimmrechtsmitteilung (Schwellenüberschreitung am 24. April 2023) hält Singer/Elliott nunmehr 8,17 % an Vantage Towers, davon 5,02 % als Aktien und 3,15 % über Instrumente. Die Bieterin Oak Holdings bräuchte mehr als 90 % für einen verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out. 

Auf der bevorstehenden ao. Hauptversammlung der Vantage Towers AG am 5. Mai 2023 soll unter TOP 2 die "Beschlussfassung über die Zustimmung zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Oak Holdings GmbH und der Vantage Towers AG" erfolgen. In einem Delisting-Erwerbsangebot bietet Oak Holdings derzeit EUR 32,- pro Aktie wie bei dem früheren Übernahmeangebot (während die Börsenkurse seit einigen Monaten darüber liegen). Das Abfindungsangebot gemäß § 305 AktG im Rahmen des BuG beträgt lediglich EUR 27,85. Für die dann noch außenstehenden Aktionäre ist eine jährliche Ausgleichszahlung gemäß § 304 AktG in Höhe von EUR 1,60 (brutto) bzw. bei derzeitiger Besteuerung von EUR 1,49 netto je Vantage-Towers-Aktie vorgesehen.

Samstag, 29. April 2023

Ergebnis des Aktienrückkaufangebots bei der CENTROTEC SE

Bei der CENTROTEC wurden laut der Mitteilung des Endergebnisses des öffentlichen Aktienrückkaufangebots vom 28. April 2023 insgesamt 428.907 Aktien zurückgekauft. Mit Verzichtsmitteilung vom 25. April 2023 hatte man auf das ursprüngliche Mindestannahmevolumen von 500.000 Stück Aktien verzichtet.

Jetzt könnte in den kommenden Tagen die HV-Einladung mit einem neuen Rückkaufprogramm folgen. 

International Valuation Standards Council (IVSC): Konsultation zu geplanten Änderungen an den International Valuation Standards (IVS)

Der IVSC freut sich, den Beginn einer dreimonatigen öffentlichen Konsultation zu den vorgeschlagenen Änderungen an den International Valuation Standards (IVS) bekannt zu geben. Die Konsultation, die am 28. April 2023 beginnt, bittet um Beiträge von verschiedenen Interessengruppen, einschließlich Fachleuten aus der Branche, Aufsichtsbehörden, Investoren, Finanzinstituten und anderen Parteien, die an der Erstellung, Überprüfung oder dem Rückgriff auf Bewertungen beteiligt sind, um sicherzustellen, dass umfassende Perspektiven bei der Verfeinerung der IVS berücksichtigt werden.  Die Konsultation zielt darauf ab, die Klarheit, Nützlichkeit und allgemeine Wirksamkeit des IVS zu verbessern, um die Konsistenz und das Vertrauen in globale Bewertungen zu fördern.

Die vorgeschlagenen Änderungen wurden vom IVSC Standards Review Board und den Technical Boards entwickelt, die sich aus führenden Bewertungsexperten aus der ganzen Welt zusammensetzen, die gemeinsam an der Verbesserung der Standards arbeiten. Diese Aktualisierungen berücksichtigen verschiedene Faktoren, wie z. B. die laufenden Veränderungen auf den globalen Märkten und in der Bewertungspraxis, die zunehmende Nutzung von Technologien und Datenquellen, die wachsende Nachfrage nach Klarheit in den Bewertungsprozessen und die Notwendigkeit, neue Arten von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, einschließlich ökologischer, sozialer und Governance-Faktoren (ESG), zu berücksichtigen.

Kapitalmarktexpertenverband DVFA überarbeitet "Grundsätze für die Erstellung von Fairness Opinions"

Der Markt für Unternehmenstransaktionen ist in den letzten Jahren gewachsen, internationaler geworden und hat sich weiter spezialisiert. Deshalb nimmt auch die Bedeutung von Fairness Opinions kontinuierlich zu. Aus diesem Grunde habe der DVFA seine „Grundsätze für die Erstellung von Fairness Opinions“ komplett überarbeitet, um so den gestiegenen Anforderungen des Marktes zu entsprechen, erläutert Thorsten Müller, Vorstandsvorsitzender des DVFA e.V.

Die DVFA-Expertengruppe sieht insbesondere signifikante erfolgsabhängige Vergütungen der Transaktionsberater kritisch. Deshalb fordert sie, einen unabhängigen Ersteller zu beauftragen. Entsprechend spricht sich die DVFA dafür aus, diese Empfehlung auch in den Corporate Governance Kodex aufzunehmen. Die Vergütung des Erstellers einer Fairness Opinion sollte unabhängig vom Transaktionserfolg sein. Mögliche Interessenkonflikte auf Seiten des Erstellers der Fairness Opinion sind in jedem Fall offenzulegen.

Um die Aussagefähigkeit des Opinion Letters zu erhöhen soll zukünftig die zusammenfassende Wertbandbreite im Opinion Letter dargestellt werden. Auch diese Empfehlung trägt zu deutlich mehr Transparenz bei, insbesondere bei öffentlichen Übernahmen.

Singer/Elliott steigt bei Software AG ein

Der US-Investor Paul Singer hat nach Presseberichten über seine Investmentgesellschaft Elliott Aktien der Software AG erworben, um von dem Übernahmeangebot des Finanzinvestors Silver Lake oder einer möglichen Gegenofferte zu profitieren. Mosel Bidco SE/Silver Lake hat kürzlich angekündigt, in einem Übernahmeangebot EUR 30,- je Software-Aktie zu bieten, siehe:

Singer war bzw. ist u.a. bei den deutschen Gesellschaften Kabel Deutschland,Vantage Towers und Rocket Internet aktiv.

Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der MEDION AG ohne Erhöhung beendet

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem 2011 abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (BuG) zwischen der MEDION AG (als beherrschten Unternehmen) und der zum chinesischen Lenovo-Konzern gehörenden Lenovo Germany Holding GmbH hatte das Landgericht Dortmund mit Beschluss vom 26. August 2019 die Spruchanträge zurückgewiesen. Das Landgericht hielt die von dem gerichtlichen Sachverständigen festgestellten Erhöhungen für nicht ausreichend ("nicht einmal 3 % im Vergleich zu dem Abfindungsangebot"), um Abfindung und Ausgleich anzuheben.

Die von 23 Antragsteller gegen den erstinstanzlichen Beschluss eingereichte Beschwerden hat das OLG Düsseldorf nunmehr mit Beschluss vom 20. April 2023 zurückgewiesen. Das OLG folgt im Wesentlichen dem Landgericht. Die geringfügige Abweichung von 2,2 % rechtfertige nach Auffassung des Senats keine Korrektur der im BuG festgesetzten Abfindung (S. 26). Auch bei der mit EUR 0,82 festgesetzten Ausgleichzahlung läge nur eine unwesentliche Abweichung zu dem von dem Sachverständigen ermittelten Betrag von EUR 0,84 vor.
 
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. April 2023, Az. I-26 W8/20 (AktE)
Landgericht Dortmund, Beschluss vom 26. August 2019, Az. 20 O 4/12 (AktE)
Vogel u.a. ./. Lenovo Germany Holding GmbH
63 Antragsteller
gemeinsame Vertreterin: Rechtsanwältin Dr. Jutta Lommatzsch, Peters Rechtsanwälte, 40545 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Lenovo Germany Holding GmbH: Rechtsanwälte Latham & Watkins LLP, 60323 Frankfurt am Main

BAUER Aktiengesellschaft: Stimmrechtsmitteilung

Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Herr Helmuth Newin, Deutschland hat uns gemäß § 43 Abs. 1 WpHG am 28.04.2023 im Zusammenhang mit der Überschreitung bzw. Erreichung der 10%-Schwelle oder einer höheren Schwelle vom 23.03.2023 über Folgendes informiert:

Am 28.03.2023 habe er gemäß § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der BAUER Aktiengesellschaft mit Sitz in Schrobenhausen am 23.03.2023 die Schwelle von 10 % überschritten hat und insgesamt zu diesem Zeitpunkt ca. 28,48 % betrug, wobei ihm sämtliche Stimmrechte nach § 34 WpHG zugerechnet werden, einerseits Stimmrechte in Höhe von ca. 27,88 % aus von der SD Thesaurus GmbH mit Sitz in München gehaltenen Aktien an der BAUER Aktiengesellschaft, im Übrigen aus von der EURO Risk Holding GmbH gehaltenen Aktien an der BAUER Aktiengesellschaft. Zwischenzeitlich habe er am 05.04.2023 weiter mitgeteilt, dass sich sein Stimmrechtsanteil an der BAUER Aktiengesellschaft zum 31.03.2023 auf insgesamt ca. 53,41 % erhöht hat, wobei ihm sämtliche Stimmrechte nach § 34 WpHG zugerechnet werden.

Er mache von der Möglichkeit nach § 37 WpHG Gebrauch, wodurch die Tochtergesellschaft SD Thesaurus GmbH von ihrer Meldepflicht befreit ist. Die Vorschriften der §§ 34 ff. WpHG sind im Rahmen des § 43 WpHG entsprechend anzuwenden.

1. Mit dem Erwerb verfolgte Ziele:

a) Der Erwerb von Stimmrechten an der BAUER Aktiengesellschaft dient der Umsetzung strategischer Ziele, nicht dagegen der kurzfristigen Erzielung von Handelsgewinnen.

b) Es besteht die Absicht seitens der SD Thesaurus GmbH, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte der BAUER Aktiengesellschaft durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen, insbesondere durch das am 31.03.2023 nebst Ergänzung vom 18.04.2023 durch die SD Thesaurus GmbH angekündigte kombinierte Pflichtangebot sowie Delisting-Erwerbsangebot an die Aktionäre der BAUER Aktiengesellschaft. Herr Newin selbst habe keine Absicht, innerhalb der nächsten 12 Monate unmittelbar weitere Stimmrechte der BAUER Aktiengesellschaft zu erlangen.

c) Die SD Thesaurus GmbH strebt eine ihrer Beteiligungshöhe nach Vollzug des kombinierten Pflichtangebots- und Delisting-Erwerbsangebots entsprechende Vertretung im Aufsichtsrat der BAUER Aktiengesellschaft an. Eine darüber hinausgehende Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und/oder Aufsichtsorganen der BAUER Aktiengesellschaft strebt sie dagegen nicht an. Herr Newin selbst strebe keine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und/oder Aufsichtsorganen der BAUER Aktiengesellschaft an.

d) Weder Herr Newin noch die SD Thesaurus GmbH streben eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der BAUER Aktiengesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung sowie die Dividendenpolitik, an.

2. Herkunft der für den Erwerb verwendeten Mittel:

Zur Finanzierung des Erwerbs der Stimmrechte an der BAUER Aktiengesellschaft hat die SD Thesaurus GmbH Fremdmittel aufgenommen.

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der AUDI AG: LG München I verhandelte Sache am 27. April 2023 und bat Prüfer um ergänzende Ausführungen - Entscheidungsverkündung am 28. Dezember 2023

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG 

In dem Spruchverfahren zu dem 2020 beschlossenen Squeeze-out bei der AUDI AG zugunsten von Volkswagen hatte das LG München I den zunächst für den 19./20. Januar 2022 geplanten Verhandlungstermin am 27. April 2023 durchgeführt und dabei die gerichtlich bestellten Abfindungsprüfer, Herr WP/StB Jochen Breithaupt und Frau WP/StB Sylvia Fischer, c/o Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, angehört. 

Wie in München üblich, arbeitete die 5. Kammer für Handelssachen unter ihrem Vorsitzenden Richter Dr. Krenek eine detaillierte, nach Komplexen (Planung und Margen, Beta-Faktor, Wachstumsabschlag, nicht betriebnotwendige Liquidität) geordnete Fragenliste ab. Bezüglich des Beta-Faktors bat das Gericht die Prüfer um eine alternative Berechnung mit einer etwas anders zusammengesetzten Peer Group (ohne Tesla als Ausreisser) und mit anderen Berechnungsweisen:

"Die Abfindungsprüfer werden gebeten, unter Zugrundelegung der Peer Group und der Me-
thode von PwC den Unternehmenswert zu ermitteln, wenn beim Beta-Faktor Tesla ausge-
schlossen und bei Ferrari entsprechend der Ergänzenden Stellungnahme Seite 227 auch auf den größten nationalen Index abgestellt wird. Dabei möge der Unternehmenswert auf der Basis des arithmetischen Mittels, des Median sowie des Mittelwerts aus arithmetischen Mittel und Median dargestellt werden."

Die erbetenen ergänzenden Ausführungen sollen bis zum 16. Juni 2023 beim Gericht eingereicht werden.

Das Gericht kündigte an, am 28. Dezember 2023 eine Entscheidung zu verkünden.

LG München I, Az. 5 HK O 15162/20
Moritz, P. u.a. ./. Volkswagen AG
100 Antragsteller
gemeinsame Vertreterin: Rechtsanwältin Daniela Bergdolt
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Volkswagen AG:
Rechtsanwälte Linklaters, 40212 Düsseldorf

Freitag, 28. April 2023

WHITE & CASE BERÄT ADLER-GRUPPE BEI NEUER FINANZIERUNG VON BIS ZU 937,5 MILLIONEN EURO

Pressemitteilung

Frankfurt, 27. April 2023 – White & Case LLP hat die Adler Group S.A. und ihre Tochtergesellschaften bei der Bereitstellung einer neuen, besicherten Kreditfinanzierung in Höhe von bis zu 937,5 Millionen Euro im Zusammenhang mit ihrer Restrukturierung beraten.

Die neuen Finanzierungsmittel werden von der Adler Group S.A. zur Rückzahlung bestimmter Anleihen ihrer Tochtergesellschaft Adler Real Estate AG und zur Finanzierung von Investitionen sowie bestimmter Gebühren und Aufwendungen verwendet. Im Rahmen der neuen Finanzierung hat White & Case LLP die Adler Group S.A. auch bei der erfolgreichen Einholung bei einem Consent- / Zustimmungsprozess zu bestimmten Anleihen ihrer Tochtergesellschaft Adler Real Estate AG beraten.

Als Teil der Gegenleistung für die neue Finanzierung erhalten die Geldgeber unter anderem neue Aktien der Adler-Gruppe, die 22,5 % des Aktienkapitals auf vollständig verwässerter Basis entsprechen.

Die Adler-Gruppe ist einer der größten Vermieter in Deutschland und hält 26.202 Einheiten mit einem kumulierten Bruttowert von ca. 5,2 Milliarden Euro (Stand: 31. Dezember 2022).

Das White & Case-Team unter der Federführung der Partner Andreas Lischka und Yannick Adler (beide Frankfurt) bestand aus den Partnern Roger Kiem, Gernot Wagner (beide Frankfurt), Christoph Schulte-Kaubrügger (Berlin), Andreas Kleinschmidt, Sébastien Seele, Karsten Wöckener, Bodo Bender, Rebecca Emory, Thilo Diehl, Vanessa Schürmann, Sebastian Pitz und Sebastian Schrag (alle Frankfurt), Sylvia Fiebig, Riaz Janjuah (beide Hamburg), Stefan Bressler (Hamburg und Frankfurt), Hadrien Servais (Luxemburg), Counsel Willem Van de Wiele (beide Luxemburg), den Local Partnern Markus Fischer, Alisa Preissler, Peter Becker (alle Frankfurt), Béla Knof (Hamburg), Astrid Lauterwein und Florian Kleinschmidt (beide Berlin) sowie die Associates Timo Lockemann, Pia Berger, Patrick Hinz, Phoebos Lazaratos, Nane Jütting, Angela Hildebrand, Lina Fiedler, Karsten Krumm, Markus Stelzig, Nicolai Fischer, Melanie Schubert, Marie-Christin Frowerk, Jan Ditrich, Philip Eichhorn, Konstantin Huber, Moritz Schneider, Yulia Chembulatova und Gürkan Akbaba (alle Frankfurt), Jonas Tangermann (Hamburg), Scott Goldner und Kacper Sztejter (beide Luxemburg). Weitere Anwälte aus den White & Case-Büros in Frankfurt, London und Luxemburg berieten ebenfalls bei der Transaktion.

Das Inhouse-Team bei Adler stand unter der rechtlichen Leitung Florian Sitta (General Counsel) und umfasste Colleen Yorke (Capital Markets), Sabine Janson, Kristin Stephan, Ivonne Behrendt, Isabelle Sachert (alle Corporate), Anja Steding, Tobias Krall, Katja Gerpott-Beyer (alle Real Estate), Steffen Dreß (Insurance).

Allane Mobility Group veröffentlicht Geschäftsbericht 2022 und erwartet für 2023 einen Anstieg des Vertragsbestands

PRESSEMITTEILUNG

Pullach, 28. April 2023 – Die Allane Mobility Group („Allane“), Spezialist für Fahrzeug-Leasing und Full-Service-Lösungen in Deutschland, hat heute ihren Geschäftsbericht 2022 veröffentlicht. Demnach entspricht die Geschäftsentwicklung im Jahr 2022 den im März veröffentlichten vorläufigen Zahlen. Das Ergebnis vor Steuern (EBT) hat sich bei einem stabilen operativen Konzernumsatz mehr als verdoppelt. Für das laufende Geschäftsjahr 2023 erwartet Allane einen Anstieg des Konzernvertragsbestands auf bis zu 150.000 Verträge, einen operativen Konzernumsatz zwischen 350 und 400 Mio. Euro sowie ein EBT im niedrigen zweistelligen Millioneneurobereich.

Geschäftsentwicklung 2022

Insgesamt lag der Konzernvertragsbestand im In- und Ausland (ohne Franchise- und Kooperationspartner) mit 115.900 Verträgen 10,1 Prozent unter dem Wert des Vorjahres. Der Konzernumsatz, in dem der operative Umsatz und die Verkaufserlöse enthalten sind, sank im Geschäftsjahr 2022 um 3,2 Prozent auf 717 Mio. Euro. Der operative Konzernumsatz (exkl. Verkaufserlöse) blieb hingegen mit 385,4 Mio. Euro nahezu stabil. Die Verkaufserlöse für Leasingrückläufer und vermarktete Kundenfahrzeuge im Flottenmanagement sanken um 6,4 Prozent auf 331,6 Mio. Euro. Das Konzernergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) stieg im Berichtsjahr leicht um 0,6 Prozent auf 185,1 Mio. Euro. Das Konzernergebnis vor Steuern (EBT) verbesserte sich mit einem Zuwachs von 109,0 Prozent deutlich auf 12,8 Mio. Euro.

Dividendenvorschlag

Für das Geschäftsjahr 2022 plant der Vorstand der Allane SE, der ordentlichen Hauptversammlung am 30. Juni 2023 eine Dividendenausschüttung von 0,09 Euro je Aktie vorzuschlagen. Dieser Dividendenvorschlag bedeutet eine Steigerung im Vergleich zum Vorjahr (2021: 0,06 EUR) und würde zu einer Ausschüttungsquote von rund 21 Prozent des Konzernüberschusses für das Geschäftsjahr 2022 führen. Der Gewinnverwendungsvorschlag steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Aufsichtsrats und wird mit der Tagesordnung zur Hauptversammlung 2023 veröffentlicht.

Ausblick

Laut ihrer im Geschäftsbericht 2022 veröffentlichten Prognose erwartet die Allane Mobility Group für das laufende Geschäftsjahr 2023 einen Konzernvertragsbestand in einer Bandbreite von 120.000 bis 150.000 Verträgen (2022: 115.860 Verträge) und einen operativen Konzernumsatz zwischen 350 und 400 Mio. Euro (2022: 385,4 Mio. Euro). Für das EBT erwartet das Unternehmen einen niedrigen zweistelligen Millioneneurobetrag (2022: 12,8 Mio. Euro).

Die vollständige Prognose für das Geschäftsjahr 2023 ist im Geschäftsbericht 2022 der Allane Mobility Group enthalten, der auf der Website des Unternehmens verfügbar ist.

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Über Allane Mobility Group:

Die Allane Mobility Group mit Sitz in Pullach ist ein markenübergreifender Anbieter von umfassenden Mobilitätslösungen. In den Geschäftsfeldern Retail Leasing, Flottenleasing und Flottenmanagement bietet das Unternehmen ein breites Spektrum an Dienstleistungen und innovativen Lösungen, die Mobilität in jeder Hinsicht einfach machen.

Privat- und Gewerbekunden nutzen die Online- und Offline-Plattformen von Allane, um kostengünstig Neufahrzeuge zu leasen oder Gebrauchtfahrzeuge aus einem großen Bestand zu erwerben. Firmenkunden profitieren vom kosteneffizienten Full-Service-Leasing ihres Fuhrparks und von einer umfassenden Expertise im Fuhrparkmanagement.

Die Allane SE (ISIN: DE000A0DPRE6) ist im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notiert. Im Geschäftsjahr 2022 erzielte die Gruppe einen Konzernumsatz von rund 717 Millionen Euro.

Größter Anteilseigner der Allane SE ist mit rund 92 Prozent die Hyundai Capital Bank Europe GmbH (HCBE), ein Gemeinschaftsunternehmen der Santander Consumer Bank AG und der Hyundai Capital Services Inc. https://allane-mobility-group.com

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • ADLER Real Estate AG: Squeeze-out zu EUR 8,76 je Aktie zugunsten der Adler Group S.A., Hauptversammlung am 28. April 2023
  • Aves One AG: Delisting, Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags schon vor längerer Zeit angekündigt, ggf. Squeeze-out (?)
  • BAUER Aktiengesellschaft, Schrobenhausen: Pflichtangebot und Delisting-Erwerbsangebot der SD Thesaurus GmbH
  • Biotest AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, übernahmerechtlicher Squeeze-out der Stammaktien beantragt, erstinstanzlich vom LG Frankfurt am Main mit Beschluss vom 27. Oktober 2022 gebilligt, nach Beschwerden bevorstehende abschließende Entscheidung durch das OLG Frankfurt am Main (Az. 20 WPüG 1/23)
  • fashionette AG: Zusammenarbeit mit The Platform Group, "Zusammenführung"?
  • GATEWAY REAL ESTATE AG: Squeeze-out, Übertragungsverlangen von Herrn Norbert Ketterer (bereits vor einem Jahr am 22. April 2022)

  • GK Software SE: erfolgreiches Übernahmeangebot, Business Combination Agreement mit Fujitsu

  • HolidayCheck Group AG (ehemals: Tomorrow Focus AG): Beherrschungsvertrag mit der Burda Digital SE als herrschender Gesellschaft, Hauptversammlung am 24. Mai 2023
  • home24 SE: erfolgreiche Übernahme, Delisting geplant, Squeeze-out?

  • Kabel Deutschland Holding AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Vodafone Vierte Verwaltungs AG
  • KROMI Logistik AG: Squeeze-out zugunsten der Investmentaktiengesellschaft für langfristige Investoren TGV, Hauptversammlung am 27. Februar 2023
  • McKesson Europe AG (früher: Celesio AG): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der McKesson Europe Holdings GmbH & Co. KGaA zu EUR 24,13, ao. Hauptversammlung am 6. April 2023

  • Muehlhan AG: Aktienrückkauf, Delisting
  • Petro Welt Technologies AG: Squeeze-out angekündigt
  • Pfeiffer Vacuum Technology AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Pangea GmbH, Hauptversammlung am 2. Mai 2023
  • SECANDA AG: geplantes Delisting

  • SLM Solutions AG: Squeeze-out-Verlangen der Nikon AM. AG

  • Software AG: Übernahmeangebot der  Mosel Bidco SE (derzeit noch firmierend als Blitz 22-449 SE)/Silver Lake

  • Studio Babelsberg AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Kino BidCo GmbH (TPG Real Estate Partners/Cinespace Studios) als herrschender Gesellschaft, ao. Hauptversammlung am 31. März 2023
  • va-Q-tec AG: Zusammenschlussvereinbarung und erfolgreiches Übernahmeangebot
  • Vantage Towers AG: Übernahmeangebot durch GIP und KKR zu EUR 32,-/Aktie, Business Combination Agreement, Delisting-Erwerbsangebot zu EUR 32,-/Aktie, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Oak Holdings GmbH: ao. Hauptversammlung am 5. Mai 2023
  • Voltabox AG : Pflichtangebot

(Angaben ohne Gewähr) 
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

SWOCTEM GmbH veröffentlicht Annahmequote für freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot für Aktien der Klöckner & Co SE nach Ablauf der ersten Frist

Corporate News

DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, IN DENEN EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER MASSGEBLICHEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.

- Annahmequote liegt nach Ablauf der ersten Annahmefrist bei 2,77 %

- Weitere Annahmefrist für Aktionäre der Klöckner & Co SE beginnt am 29. April 2023 und endet am 12. Mai 2023, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) bzw. 18:00 Uhr (Ortszeit New York)

28. April 2023 – Die SWOCTEM GmbH, deren Geschäftsanteile zu 100 % unmittelbar von Prof. Dr.-Ing. E.h. Friedhelm Loh gehalten werden, hat heute die Annahmequote für das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot für Aktien der Klöckner & Co SE nach Ablauf der ersten Annahmefrist bekanntgegeben. Bis zum Meldestichtag am 25. April 2023 ist das Angebot für insgesamt 2.762.114 Klöckner-Aktien angenommen worden. Dies entspricht einem Anteil von ca. 2,77 % des eingetragenen Grundkapitals und der bestehenden Stimmrechte der Klöckner & Co SE. Die Gesamtzahl der Klöckner & Co SE-Aktien, für die das Angebot zum Meldestichtag angenommen wurde zuzüglich der Klöckner & Co SE-Aktien, die zum Meldestichtag unmittelbar gehalten werden, beträgt 29.895.025 Klöckner & Co SE-Aktien, was einem Anteil von 29,97 % des Grundkapitals und der Stimmrechte entspricht. Inklusive der von der SWOCTEM GmbH erworbenen Finanzinstrumente im Sinne des § 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG beträgt die Gesamtzahl der Klöckner & Co SE-Aktien 32.687.139, was einem Anteil von 32,77 % des Grundkapitals und der Stimmrechte entspricht.

Aktionäre der Klöckner & Co SE, die das Angebot bislang noch nicht angenommen haben, können ihre Aktien während einer weiteren Annahmefrist vom 29. April 2023 bis zum 12. Mai 2023, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) bzw. 18:00 Uhr (Ortszeit New York) andienen. Der Barangebotspreis in Höhe von 9,75 Euro je Aktie der Klöckner & Co SE entspricht den gesetzlichen Vorgaben. Das Angebot enthält keine Mindestannahmeschwelle. Der Vollzug des Angebots steht unter dem Vorbehalt kartellrechtlicher und sonstiger regulatorischer Freigaben.

Die Angebotsunterlage für das Angebot (in deutscher Sprache sowie als unverbindliche Übersetzung in englischer Sprache) und weitere in Zusammenhang mit dem Angebot stehende Informationen sind im Internet unter https://www.offer-swoctem.com veröffentlicht.

Your Family Entertainment AG: Rekordergebnis im abgelaufenen Geschäftsjahr 2022

Corporate News

- Umsatzerlöse rund 35 % über Vorjahresniveau

- EBITDA und Jahresergebnis deutlich verbessert im Vergleich zum Vorjahr

- Bankverbindlichkeiten vollständig abgebaut

- Cash-Bestand bei rd. € 3,2 Mio.

München, 28.04.2023

Die Your Family Entertainment AG (WKN: A161N1, ISIN: DE000A161N14, Kürzel: RTV) mit Sitz in München (kurz: YFE) hat gestern ihren Geschäfts-/Jahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2022 publiziert.

Dabei konnten in allen Finanzkennziffern signifikante Verbesserungen im Vergleich zum Vorjahr erzielt werden. Die Umsatzerlöse stiegen um rd. 35 % von € 3,1 Mio. auf € 4,2 Mio., der Jahresüberschuss lag bei T€ 835 gegenüber T€ -79 im Jahr 2021. Das bereinigte (adjusted) EBITDA stieg auf T€ 544.

„Unser Unternehmen und unsere Marken haben sich im Jahr 2022 sehr erfreulich entwickelt – insbesondere die Vereinbarungen mit unserem amerikanischen Aktionär, Genius Brands International, Inc., haben uns starkes Wachstum und das Übertreffen unserer KPIs ermöglicht. Für das laufende Geschäftsjahr sehen wir daher weiterhin organisches Wachstum sowie eine gesunde Profitabilität“, so Dr. Stefan Piëch, Vorstandsvorsitzender der YFE.

YFE konnte im Jahr 2022 mit Partnern wie Super RTL und dem ORF Lizenzvereinbarungen abschließen. Daneben konnte YFE ihren Free TV-Sender RiC TV auch erstmals auf der Plattform Magenta TV der Deutschen Telekom platzieren. Neue internationale Kunden wurden zudem durch entsprechende Vereinbarungen mit beispielsweise TV3 Group in den baltischen Ländern sowie ZYNC in den USA gewonnen. Insgesamt werden die Programme und Sender von YFE inzwischen auf 4 Kontinenten ausgestrahlt.

Neben dem positivem Geschäftsverlauf konnte die YFE die Bilanz über Kapitalmaßnahmen im Geschäftsjahr 2022 fundamental verbessern. Im Ergebnis konnte die YFE die Bankverbindlichkeiten vollständig abbauen und die verfügbaren Finanzmittel auf rd. € 3,2 Mio. erhöhen. Ebenso konnte die Gesellschaft ihre Eigenkapitalquote von 46 % auf 85 % deutlich steigern.

Der vollständige Geschäfts-/Jahresfinanzbericht 2022 kann auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.yfe.tv/finanzberichte abgerufen werden.

Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der ADVA Optical Networking SE

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L-HSG

Die außerordentliche Hauptversammlung der ADVA Optical Networking SE am 30. November 2022 hatte dem Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der Adtran Holdings, Inc., als herrschendem Unternehmen und der ADVA als beherrschtem Unternehmen zugestimmt. Der Vertrag sieht für alle außenstehenden Aktionäre der ADVA eine jährliche Ausgleichszahlung ("Garantiedividende") gem. § 304 AktG in Höhe von EUR 0,59 brutto je Aktie und volles Geschäftsjahr der ADVA vor (bei derzeitiger Besteuerung entspricht dies EUR 0,52 netto). Alternativ besteht für alle außenstehenden Aktionäre die Möglichkeit, ihre ADVA-Aktien gegen eine Barabfindung gem. § 305 AktG in Höhe von EUR 17,21 an die Adtran Holdings zu übertragen.

Mehrere außenstehende Minderheitsaktionäre haben beim Landgericht Meiningen eine Überprüfung der angebotenen Barabfindung und des Ausgleichs beantragt. Der von der Kanzlei Gleiss Lutz vertretenen Antragsgegnerin Adtran Holdings wurde aufgegeben, innerhalb von zwei Monaten Stellung zu nehmen.

Das Gericht hat Herrn RA Gerd Lenuzza, Erfurt, mit Beschluss vom 19. April 2023 zum gemeinsamen Vertreter bestellt.

LG Meiningen, Az. HK O 3/23 u.a.
39 Spruchanträge
gemeinsamer Vertreter: RA Gerd Lenuzza, 99092 Erfurt
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Gleiss Lutz Gootz Hirsch PartmbB, 70173 Stuttgart (RA Dr. Dirk Wasmann)

Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der Dürkopp Adler AG: Erstinstanzlich keine Erhöhung

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der Dürkopp Adler AG hat das LG Dortmund mit nunmehr zugestellten Beschluss vom 22. März 2023 zurückgewiesen.

Das Gericht hatte den sachverständigen Prüfer angehört und hält dessen Ausführungen für vertretbar. Eine weitere Aufklärung oder Neubegutachtung sei nicht erforderlich.

Die Antragsteller können gegen diese erstinstanzliche Entscheidung innerhalb von einem Monat Beschwerde einlegen.

LG Dortmund, Beschluss vom 22. März 2023, Az. 20 O 27/18 AktE
Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V. u.a. ./. Dürkopp Adler GmbH (rechtsformwechselnd umgewandelt aus der Dürkopp Adler AG)
113 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter:  RA Dr. Peter Dreier, 40213 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Noerr LLP, 80333 München (RA Dr. Philipp Göz)
Auftragsgutachterin: BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main
Prüferin: ADKL AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf

Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der i:FAO Aktiengesellschaft geht in die Verlängerung

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der früheren i:FAO Aktiengesellschaft hat das LG Frankfurt am Main - wie berichtet - mit Beschluss vom 9. März 2023 die Barabfindung von (sehr niedrigen) EUR 10,03 um EUR 11,70 auf EUR 21,73 je i:FAO-Aktie angehoben (+ 117,7 %). Das Gericht hat dabei auf die (durchschnittlichen) Börsenkurse vor der Ankündigung des Squeeze-outs als "marktwertorientierte Bewertungsmethode" abgestellt. 

Mehrere Antragsteller haben gegen diese erstinstanzliche Entscheidung Beschwerde eingelegt. Über diese entscheidet das OLG Frankfurt am Main.

LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 9. März 2023, Az. 3-05 O 183/21
Weber u.a. ./. Amadeus Corporate Business AG
67 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Peter Dreier, Dreier Riedel Rechtsanwälte, 40213 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Freshfields Bruckhaus Deringer, 60322 Frankfurt am Main

Voltabox AG: Grundlage für solide Entwicklung gelegt – Voltabox erwartet weitere Fortschritte bei Rentabilitätszielen

Corporate News

- Umsatz mit rd. 3 Mio. Euro rückläufig gegenüber Vorjahr, aber klar über Prognose – Verlust geringer als erwartet

- Eigenkapitalbasis infolge von erfolgreich durchgeführten Kapitalmarktmaßnahmen im Berichtsjahr gestärkt

- Prognose für das Geschäftsjahr 2023: Konzernumsatz in Höhe von rd. 12,8 Mio. Euro bei EBITDA-Marge von 0 % – Q1/2023 deutet solide Entwicklung für Gesamtjahr an

Paderborn, 27. April 2023 – Die Voltabox AG [„Voltabox“ oder das „Unternehmen“ oder die „Gesellschaft“; ISIN DE000A2E4LE9] hat heute ihren Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2022 veröffentlicht und in diesem Rahmen die Erwartung des Vorstands über die Entwicklung des Konzerns im laufenden Geschäftsjahr bekanntgegeben. Wie bereits kommuniziert, soll der Umsatz des Unternehmens auf Basis der im vergangenen Jahr neu ausgerichteten bzw. neu etablierten Geschäftsbereiche im laufenden Geschäftsjahr deutlich steigen.

„Wir haben es geschafft, zwei Themenfelder zu besetzen, die in den kommenden Jahren überdurchschnittliche Wachstumseffekte ermöglichen werden. Im vergangenen Geschäftsjahr konnten wir die Grundlagen schaffen, um uns hier sehr schnell erfolgreich und nachhaltig zu positionieren. Für Voltabox ist in der aktuellen Situation außerordentlich wichtig, ein verlässlicher Partner für unsere Kunden zu sein. Mit einem effektiven Beschaffungsnetzwerk im Hintergrund und einem leistungsstarken Produktionspartner sind wir bereits heute mit unseren Produkten lieferfähig und damit auf die Nachfrage nach unseren Lösungen gut vorbereitet“, sagt Patrick Zabel, CEO von Voltabox.

Die für das Geschäftsjahr 2022 aufgestellte Prognose konnte in wesentlichen Teilen erreicht oder sogar übertroffen werden. So liegt das Unternehmen mit einem Konzernumsatz von rd. 3,0 Mio. Euro über den prognostizierten 2,5 Mio. Euro. Gleichwohl unterscheidet sich die Zusammensetzung der Umsatzerlöse von den ursprünglichen Annahmen des Vorstands. Die Umsätze der neu gegründeten GreenCluster GmbH, die den Geschäftsbereich VoltaStore bildet, hat den verzögerten Produktionsanlauf der ausgelagerten Fertigung von Batteriesystemen infolge von langen Lieferzeiten für Bauteile und sonstige Produktionsmaterialien überkompensiert. So setzt sich der Konzernumsatz im vergangenen Geschäftsjahr vor allem aus Erträgen durch erbrachte Serviceleistungen, den Verkauf von Batteriesystemen sowie Erlösen aus dem Handel und der Installation von Photovoltaik-Modulen zusammen. Dennoch hat der Voltabox-Konzern im Vergleich zum Vorjahr einen Umsatzrückgang von -14,5 % (Vorjahr: 3,5 Mio. Euro) zu verzeichnen. Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) beträgt im Berichtsjahr -2,3 Mio. Euro (Vorjahr: -3,7 Mio. Euro), was einer EBITDA-Marge von-77,1 % entspricht. Damit konnte die Prognose-Kenngröße besser gestaltet werden als ursprünglich angenommen (Prognose vom 28. April 2022: -2,5 Mio. Euro).

Aufgrund des erwähnten verzögerten Produktionsanlaufs und den damit einhergehenden reduzierten Geschäftsaktivitäten sind die umsatzbezogenen Kosten, insbesondere der Materialaufwand, ebenfalls rückläufig. Die Materialeinsatzquote (ermittelt aus dem Verhältnis Materialaufwand zu Umsatz und Bestandsveränderung) hat sich auf 76,6 % (Vorjahr: 93,9 %) verbessert. Damit ergibt sich für das Geschäftsjahr 2022 – unter Nicht-Berücksichtigung der sonstigen betrieblichen Erträge – ein Rohertrag in Höhe von 0,7 Mio. Euro (Vorjahr: 0,4 Mio. Euro), was einer Rohertragsmarge von 24,9 % entspricht (Vorjahr: 11,0 %). Der Personalaufwand ist durch den planmäßigen Personalabbau um 59,3 % auf 1,1 Mio. Euro (Vorjahr: 2,8 Mio. Euro) gesunken. Aufgrund der nur leicht rückläufigen Umsatzentwicklung verringerte sich die Personalaufwandsquote auf 33,8 % (Vorjahr: 80,2 %). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen blieben leicht reduziert bei 3,0 Mio. Euro (Vorjahr: 3,3 Mio. Euro). Nach planmäßigen Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 0,6 Mio. Euro (Vorjahr: 3,3 Mio. Euro) verbesserte sich das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) auf -3,9 Mio. Euro (Vorjahr: -10,0 Mio. Euro). Die EBIT-Marge beläuft sich entsprechend auf -130,6 % (Vorjahr: -285,7 %). So erwirtschaftete der Voltabox-Konzern im Berichtszeitraum ein Konzernergebnis in Höhe von -4,0 Mio. Euro (Vorjahr: -12,8 Mio. Euro). Das entspricht einem Ergebnis je Aktie von -0,23 Euro.

Die Vermögenswerte des Voltabox-Konzerns sind zum Bilanzstichtag hauptsächlich aufgrund des Vorratsaufbaus für den Geschäftsbereich VoltaStore auf 6,6 Mio. Euro (31. Dezember 2021: 5,7 Mio. Euro) gestiegen. Die langfristigen Vermögenswerte sanken im Wesentlichen durch die Abwertung der Finanzanlagen auf 1,0 Mio. Euro (31. Dezember 2021: 1,6 Mio. Euro). Die kurzfristigen Vermögenswerte stiegen auf 5,6 Mio. Euro (31. Dezember 2021: 4,1 Mio. Euro). Dies ist im Wesentlichen auf die Zunahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie der flüssigen Mittel zurückzuführen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erhöhten sich gleichzeitig auf 1,7 Mio. Euro (31. Dezember 2021: 0,2 Mio. Euro). Die sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte betragen 2,3 Mio. Euro (31. Dezember 2021: 2,4 Mio. Euro) und enthalten im Wesentlichen Forderungen aus der Kapitalerhöhung in Höhe von 1,9 Mio. Euro. Das Eigenkapital des Voltabox-Konzerns beträgt zum Bilanzstichtag unverändert 1,7 Mio. Euro (31. Dezember 2021: 1,7 Mio. Euro).

„Mit unseren neuen wesentlichen Anteilseignern, der Triathlon Gruppe sowie der Sunlight Group, sind wir Teil einer einzigartigen Kombination aus Innovationskraft, Expansionsdynamik und wirtschaftlicher Solidität sowie Finanzstärke. In dieser Konstellation möchten wir zukünftig unsere Stärken im Bereich Hochvolt-Anwendungen sowie der Umsetzung von Geschäftsmodellen im Bereich der infrastrukturellen Energiegewinnung zum Nutzen der gesamten Gruppe einbringen. Ich bin absolut überzeugt, dass Voltabox hier einen echten Mehrwert leisten und gleichzeitig perspektivisch erheblich profitieren kann“, führt Patrick Zabel aus.

Der Cashflow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit hat sich im Berichtszeitraum auf -2,7 Mio. Euro (Vorjahr: -8,2 Mio. Euro) erhöht. Der Cashflow aus Investitionstätigkeit belief sich auf -0,4 Mio. Euro (Vorjahr: 9,9 Mio. Euro). Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit erhöhte sich infolge der durchgeführten Kapitalerhöhung auf 3,4 Mio. Euro (Vorjahr: -3,6 Mio. Euro). Entsprechend ergibt sich ein Free Cashflow von -3,0 Mio. Euro (Vorjahr: -8,7 Mio. Euro). Damit hat die Gesellschaft die ursprünglich ausgegebene Prognose des Free Cashflow, der mit weniger als -2,5 Mio. Euro erwartet wurde, nicht erreicht.

Für das Geschäftsjahr 2023 erwartet der Konzern eine deutliche Umsatzsteigerung auf rd. 12,8 Mio. Euro bei einer EBITDA-Marge von voraussichtlich 0%. Der starke Anstieg wird vor allem durch das dynamische Wachstum des jungen Geschäfts im Bereich VoltaStore ermöglicht. Gleichzeitig erwartet der Vorstand aber auch im Bereich des Kerngeschäfts mit Lithium-Ionen Batteriesystemen für Hochvolt-Anwendungen wie Bau- und Landmaschinen einen signifikanten Anstieg des Umsatzvolumens um rund 100 %.

Die verbesserte Umsatzgenerierung hat sich bereits im ersten Quartal gezeigt. Der Vorstand erwartet auf dieser Basis eine gleichmäßige Verteilung des erwarteten Jahresumsatzes über die entsprechenden Quartale des Geschäftsjahres. Die Veröffentlichung der Zwischenmitteilung zum 31. März 2023 ist für den 25. Mai geplant.

Über die Voltabox AG

Die im Regulierten Markt (Prime Standard) der Deutsche Börse AG in Frankfurt a.M. notierte Voltabox AG (ISIN DE000A2E4LE9) ist ein technologiegetriebener Anbieter für Elektromobilitätslösungen in industriellen Anwendungen. Kerngeschäft sind sichere, hochentwickelte und leistungsstarke Batteriesysteme auf Lithium-Ionen-Basis, die modular und in Serie gefertigt werden. Die Batteriesysteme finden vor allem Verwendung in Bau- und Landmaschinen sowie Elektro- und Hybrid-Bussen. Darüber hinaus ist Voltabox über die Tochtergesellschaft GreenCluster GmbH im Bereich der infrastrukturellen Energiegewinnung und entsprechender Nutzungsmodelle tätig.

CENTROTEC SE: Verzicht auf Mindestannahmevolumen bei dem Aktienrückkaufangebot

Verzichtsmitteilung

Der Vorstand der Gesellschaft hat am 25. April 2023 unwiderruflich den

Verzicht

auf die unter Ziffer 2.3 lit. a) geregelte Angebotsbedingung des laufenden, am 27.03.2023 veröffentlichten
Aktienrückkaufangebots beschlossen, wonach das Angebot für mindestens 500.000
Stück CENTROTEC-Aktien angenommen werden muss (Mindestannahmevolumen).

Die Durchführung des am 27.03.2023 veröffentlichten Aktienrückkaufangebots steht damit nicht
mehr unter der Bedingung der Erreichung eines Mindestannahmevolumens von 500.000 Stück
CENTROTEC-Aktien.

Brilon, 25. April 2023

CENTROTEC SE
Der Vorstand

Donnerstag, 27. April 2023

Petro Welt Technologies AG – Konzernergebnis 2022: Abgabe der operativen russischen Gesellschaften, Konzentration auf das Geschäft in Kasachstan

AD-HOC-MITTEILUNG

- Verkauf der russischen Geschäftseinheiten mit 28. August 2022 und Liquidierung des Joint-Ventures im Oman.

- Hauptmarkt des Unternehmens ist damit nunmehr Kasachstan.

- Umsatz reduziert sich in EUR um 0,8 %, in RUB um 11,8 %.

- Ergebnis durch Verluste aus dem Verkauf der Tochtergesellschaften deutlich negativ.

- Eigenkapitalquote geht auf 15,5 % zurück.

- Operativer Hauptumsatz- und Ergebnisträger ist das Segment Well Services, gefolgt von Drilling, Sidetracking und Integriertes Projektmanagement (IPM).

Wien, am 27. April 2023

Im Verlauf des Jahres 2022 geriet die Weltwirtschaft unter noch nie dagewesenen Druck. Neben der Coronapandemie und dem Krieg in der Ukraine stellte vor allem die hohe Inflation eine große Herausforderung dar. Geopolitische Konflikte verschärften die Energiekrise und trieben die Inflationserwartungen noch mehr in die Höhe.

Auf der außerordentlichen Hauptversammlung am 16. August 2022 beschlossen die Aktionäre der Petro Welt Technologies AG den Verkauf der in Russland ansässigen Geschäftseinheiten, vertreten durch die Tochtergesellschaften OOO KATKoneft, OOO KATOBNEFT, OOO KAToil-Drilling, OOO Wellprop, OOO KAT.oil Leasing, OOO Petro Welt Technologies und OOO Trading House KAToil. Die Gruppe schloss die Transaktion Ende August 2022 ab. Die von diesen Tochtergesellschaften erwirtschafteten Gewinne und Verluste werden als nicht fortgeführte Aktivitäten ausgewiesen.

Die PeWeTe beschloss außerdem, die Geschäftstätigkeiten des Unternehmens im Rahmen des derzeitigen Joint Ventures im Oman zu beenden. Infolgedessen wird die von der Gruppe gehaltene Tochtergesellschaft PEWETE EVO SERVICES LLC, die ihre Dienstleistungen im Rahmen des Joint Ventures im Oman erbringt, gerade liquidiert. Daher wird PEWETE EVO SERVICES LLC als aufgegebener Geschäftsbereich ausgewiesen. Der Großteil der Vermögenswerte im Oman wurde auf die Tochtergesellschaft der PeWeTe in Kasachstan übertragen. Diese ist somit die einzige verbleibende operative Geschäftseinheit der PeWeTe Gruppe und wird unter fortgeführte Geschäftsbereiche dargestellt.

Entwicklung im Überblick

Vor dem Hintergrund eines Anstiegs der Ölproduktion und der Erhöhung der Quoten im Rahmen des OPEC+-Abkommens verzeichnete die PeWeTe Gruppe 2022 eine durchaus solide operative Entwicklung. Ungeachtet des Verkaufs der russischen Geschäftseinheiten mit Ende August 2022 zeigt sich der Umsatz der Gruppe für das Gesamtjahr daher nahezu stabil. Das nur für den Zeitraum Jänner bis August 2022 konsolidierte Segment Well Services und Bohrlochstimulation erzielte allein in diesem Zeitraum ein leichtes Umsatzplus gegenüber dem Gesamtjahr 2021. Der Umsatz in den ersten acht Monaten des Jahres 2022 belief sich auf 115,4 Mio. EUR (+16,4 % im Vergleich zum Gesamtjahr 2021).

In Summe sanken die Umsatzerlöse der PeWeTe Gruppe gemessen in RUB im Jahr 2022 um 11,8 % und gaben damit gegenüber dem Niveau von 2021 spürbar nach. In EUR reduzierte sich der Umsatz hingegen nur um 0,8 % auf EUR 235,1 Mio. Die Umsatzkosten sanken im Jahr 2021 in RUB um 12,2 % und in EUR um 1,2 % auf EUR 199,4 Mio. (2021: EUR 201,9 Mio.). Per Saldo fiel auch der Bruttogewinn mit EUR 35,7 Mio. etwas höher aus als im Vorjahr (2021: EUR 35,0 Mio.), entsprechend wuchs auch die Bruttogewinnmarge auf 15,2 % (2021: 14,8 %) an.

Das EBIT war hingegen durch den Verlust aus dem Verkauf der Beteiligungen in Russland – er betrug EUR 399,4 Mio. – massiv belastet und belief sich auf EUR –388,8 Mio. Entsprechend negativ fiel auch die EBIT-Marge mit –165,4 % aus. Auch das EBITDA reduzierte sich angesichts dieser Entwicklung deutlich auf EUR –361,5 Mio. (2021: EUR 33,5 Mio.), die EBITDA-Marge sank auf –153,8 % (2021: 14,1 %).

Das bereinigte EBIT ohne das Ergebnis der Ende August 2022 veräußerten russischen Tochtergesellschaften belief sich auf EUR 10,6 Mio. mit einer Marge von 4,5 %. Das bereinigte EBITDA belief sich auf EUR 37,9 Mio. mit einer Marge von 16,1 %. Vor allem dank erheblicher Fremdwährungsverluste fiel auch das Finanzergebnis mit EUR –15,8 Mio. negativ aus. Das Ergebnis vor Steuern betrug auf Basis all dieser Entwicklungen EUR –404,6 Mio., das Konzernergebnis EUR –411,8 Mio.

Die Eigenkapitalquote nahm als Konsequenz des Verkaufs der russischen Geschäftseinheiten und des dadurch erzielten Verlustes auf 15,5 % (2021: 51,0 %) ab. Weiterhin verfügt PeWeTe jedoch über eine gemessen am deutlich reduzierten Geschäftsvolumen komfortable Liquiditätsposition von EUR 58,6 Mio.

Ausblick für 2023

Vor dem Hintergrund weltweit geringerer Wachstumsraten ist die Konjunktur Kasachstans von relativ hoher Stabilität, allerdings hoher Inflation geprägt. Positiv wirken sich auch die hohen Rohstoffpreise aus. Die weltweite Ölnachfrage wird laut OPEC im Jahr 2023 voraussichtlich leicht steigen und 101,8 mb/d erreichen.

Das Management rechnet für 2023 mit einem Umsatz von rund KZT 8,8 Mrd. bis KZT 9,8 Mrd. Umgerechnet in die Berichtswährung Euro könnte der Umsatz bei einem Wechselkurs von KZT 475 bis KZT 500 je Euro in einer Spanne von EUR 17,6 Mio. bis EUR 20,6 Mio. liegen. Das EBITDA wird derzeit mit KZT 3,7 Mrd. prognostiziert, was bei einem Wechselkurs je Euro in der genannten Spannbreite einem Betrag von EUR 6,6 Mio. bis EUR 7,7 Mio. entspricht. Diese Erwartung basiert auf der Lage zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Berichts und schließt gravierende negative Effekte, insbesondere eine weitere Eskalation der angespannten geopolitischen und wirtschaftlichen Lage, nicht ein.

Der Geschäftsbericht 2022 der Petro Welt Technologies AG steht unter www.pewete.com zum Download zur Verfügung.   (...)

IVA: Klare Ablehnung zu Multi-Voting-Shares-Planungen der EU

Aus den IVA-News Nr. 4 / April 2023

Der EU-Listing-Act hat unter der schwedischen Ratspräsidentschaft an Fahrt gewonnen. Damit soll generell die Kapitalmarktunion vorangetrieben und die europäischen Kapitalmärkte attraktiver gestaltet werden. Neben anderen positiven Maßnahmen sieht der Entwurf die Einführung von Mehrstimmrechtsaktien, so genannten Multi-Voting-Shares, vor, die in einem neuen Marktsegment (European Growth Market) notieren und insbesondere Start-ups fördern sollen. Der IVA hat sich im Rahmen der Beratung zu diesem Entwurf klar gegen diese Aktienklasse ausgesprochen. Die Einführung wäre ein Paradigmenwechsel und würde mit dem international bewährten „one share, one vote“-Prinzip brechen. Ein beschnittener (Stimmrechts-)Einfluss, der nicht mehr dem geleisteten Kapital- und Risikoeinsatz entspricht, ist aktionärsschädlich. Zudem ist das Marktsegment des Europäischen Wachstumsmarktes in Österreich nicht existent.