Pressemitteilung, Stockholm, 7. Mai 2025
NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN FREIGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG IN ODER AN DIE VEREINIGTEN STAATEN (EINSCHLIESSLICH DES DISTRICT OF COLUMBIA), AUSTRALIEN, WEISSRUSSLAND, KANADA, HONGKONG, JAPAN, NEUSEELAND, RUSSLAND, SCHWEIZ, SINGAPUR, SÜDAFRIKA, SÜDKOREA ODER JEDE ANDERE JURISDIKTION, IN DER EINE SOLCHE FREIGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG DIESER PRESSEMITTEILUNG NICHT DEN GELTENDEN GESETZEN UND VERORDNUNGEN ENTSPRECHEN ODER EINE REGISTRIERUNG ODER ANDERE MASSNAHMEN ERFORDERN WÜRDE. BITTE BEACHTEN SIE DIE WICHTIGEN INFORMATIONEN AM ENDE DER PRESSEMITTEILUNG.
- Uplisting in den General Standard der Frankfurter Wertpapierbörse wird nach heute erfolgter Veröffentlichung des Börsenzulassungsprospekts voraussichtlich in den nächsten Tagen erfolgen – neuer Ticker für die Frankfurter Wertpapierbörse wird "VRV" sein
- Die Gesellschaft erwartet, dass der Wechsel in den geregelten Markt den Zugang zu potenziellen Investoren erweitert, die Liquidität der Aktie erhöht und möglicherweise auch zur Aufnahme in Small- und Mid-Cap-Indizes führt
- Die Zulassung zum Geregelten Markt bietet auch den rechtlichen Rahmen für Kapitalmarktinstrumente wie beispielsweise Aktienrückkäufe und bekräftigt das Comittment von Verve zu Transparenz
- Von Gesellschaft erstellter Börsenzulassungsprospekt, inklusive Unternehmensprofil, Risikofaktoren sowie aktualisierten Informationen zur Kapitalisierung und Nettoverschuldung, wurde von der schwedischen Finanzaufsichtsbehörde gebilligt und auf der Website der Gesellschaft veröffentlicht
Die Verve Group SE (ISIN: SE0018538068) (die ''Gesellschaft'' oder "Verve") hat am 07. Mai 2025 bei der Deutschen Börse AG, dem Betreiber der Frankfurter Wertpapierbörse, einen Antrag auf Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel im EU-geregelten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse gestellt. Die Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel erfolgt durch einen Listing-Transfer vom Scale-Segment der Frankfurter Wertpapierbörse (der ''Listing-Transfer'') in den Geregelten Markt. Die Gesellschaft hat im Zusammenhang mit dem Listing-Transfer einen Börsenzulassungsprospekt erstellt, der heute von der Schwedischen Finanzaufsichtsbehörde (Sw. Finansinspektionen, die "SFSA"), der mit Blick auf den Sitz der Gesellschaft in Schweden zuständigen nationalen Behörde, gebilligt wurde. Der Prospekt wurde auf der Website der Gesellschaft veröffentlicht (der "Prospekt") und durch die Notifizierung der Prospektbilligung an die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auch für Deutschland grenzübergreifend zugelassen. Der Prospekt enthält auf der Grundlage der aufsichtsrechtlichen Anforderungen relevante Informationen wie die Beschreibung der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft, Risikofaktoren sowie aktualisierte Finanzinformationen in Bezug auf Kapitalisierung und Nettoverschuldung zum 31. März 2025. Der erste Handelstag im EU-geregelten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse wird voraussichtlich am 12. Mai 2025 beginnen.
"Wir freuen uns, unser Uplisting in Frankfurt anzukündigen, was einen wichtigen Schritt für uns auf unserem Weg als börsennotierte Gesellschaft darstellt und zusätzliche Chancen für die Gesellschaft und ihre Aktionäre eröffnet. Mit diesem Schritt wollen wir Investoren ansprechen, die nicht in nicht-regulierte Märkte investieren können, das Handelsvolumen der Aktien erhöhen und die Möglichkeit der Aufnahme in Indizes und ETFs eröffnen. Die Kombination aus der Notierung in Euro – wodurch Währungsrisiken reduziert werden – und der regulatorischen Aufsicht durch eine Notierung im geregelten Markt in Frankfurt bietet eine ideale Plattform, um unsere Investorenbasis zu stärken, die Beziehungen zu institutionellen Anlegern zu vertiefen und unser internationales Profil weiter zu schärfen.", kommentiert Remco Westermann, CEO der Verve Group SE.
Hintergrund und Beweggründe
Der Wechsel in den EU-geregelten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse ist ein wichtiger Meilenstein in der weiteren Entwicklung der Gesellschaft mit dem Ziel, ihre Sichtbarkeit, Glaubwürdigkeit und Liquidität der Aktien zu erhöhen. Er steht im Einklang mit den strategischen Zielen der Gesellschaft und unterstreicht die Verpflichtung der Gesellschaft zu hohen regulatorischen Standards. Es wird erwartet, dass der Listing-Transfer sowohl der Gesellschaft als auch ihren Aktionären zugutekommt, indem er eine breitere Investorenbasis anzieht, den Zugang zu den Kapitalmärkten verbessert und die Teilnahme an Aktienrückkaufprogrammen im Geregelten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse ermöglicht. Außerdem erhöht der Schritt die Attraktivität der Aktie für Investoren und spiegelt die Reife der Gesellschaft aus Sicht des Kapitalmarktes besser wider.
Darüber hinaus schafft das Uplisting die Grundlage für eine mögliche Aufnahme in renommierte Indizes wie den SDAX - eine wichtiger Index für Small- und Mid-Cap-Investoren und Basis für zahlreiche ETF-Produkte in Deutschland, Europa und den USA.
Weitere Informationen über die Verve Group und ihre Tochtergesellschaften finden Sie unter https://verve.com/.
Der Wertpapierprospekt
Die Gesellschaft hat im Zusammenhang mit dem Listing-Transfer einen Prospekt erstellt, der heute von der SFSA gebilligt und auf der Website der Gesellschaft (https://investors.verve.com/) veröffentlicht wurde. Die Gesellschaft hat bei der SFSA beantragt, dass diese die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) über die Prospektbilligung unterrichtet.
Der Prospekt wurde als vereinfachter Prospekt im Sinne von Artikel 14 der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 betreffend den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt zu veröffentlichen ist, und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/71/EG in ihrer geänderten Fassung (die "Prospektverordnung") erstellt. Die SFSA als zuständige schwedische Behörde hat den Prospekt gemäß Artikel 20 der Prospektverordnung gebilligt. Die SFSA billigt einen Prospekt nur, wenn er den Anforderungen der Prospektverordnung hinsichtlich Vollständigkeit, Verständlichkeit und Kohärenz erfüllt. Die Billigung ist nicht als Empfehlung der Gesellschaft oder der im Prospekt beschriebenen Wertpapiere zu verstehen. Die SFSA übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der im Prospekt enthaltenen Tatsachenangaben. Jedem Anleger wird empfohlen, selbst zu beurteilen, ob eine Anlage in die Aktien angemessen ist.
Zeitplan für den Listung-Transfer:
Letzter Handelstag im Segment Scale der Frankfurter Wertpapierbörse 09. Mai 2025
Erster Handelstag im EU-geregelten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse 12. Mai 2025
(...)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen