PRESSEMITTEILUNG
Am 26. März hat MFE-MEDIAFOREUROPE N.V. ("MFE") ihre Absicht bekanntgegeben, ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot zur Erhöhung ihrer Beteiligung an dem wesentlichen Unterhaltungsanbieter im deutschsprachigen Raum, der ProSiebenSat.1 Media SE ("ProSieben"), zu unterbreiten. In dieser Bekanntmachung hat MFE mitgeteilt, dass MFE erwarte, den ProSieben-Aktionären, die ihre Aktien andienen, eine Gegenleistung in Höhe des volumengewichteten Dreimonatsdurchschnittskurses der ProSieben-Aktie (wie von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) berechnet) anzubieten, was dem gesetzlichen Mindestpreis entspricht.
Die BaFin hat MFE heute mitgeteilt, dass der volumengewichteten Dreimonatsdurchschnittskurs der ProSieben-Aktie bis einschließlich zum Stichtag (25. März 2025) EUR 5,74 beträgt, was dem gesetzlichen Mindestpreis entspricht.
Auf dieser Grundlage beabsichtigt MFE, den Aktionären von ProSieben für jede ProSieben-Aktie, die im Rahmen des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots (sobald es unterbreitet wird) angedient wird, eine gemischte Gegenleistung anzubieten, die aus EUR 4,47 in bar und 0,4 neu auszugebenden MFE A-Aktien besteht.
Der Dreimonatsdurchschnittskurs (Schlusskurs) der MFE A-Aktie an der Mailänder Börse Euronext bis einschließlich zum Stichtag (25. März 2025) beträgt 3,18 EUR. Auf der Grundlage dieses Durchschnittswerts beträgt der Wert der beabsichtigten Aktienkomponente daher EUR 1,27 (EUR 3,18 EUR multipliziert mit 0,4 MFE A-Aktien).
Angebotsunterlage und weitere Informationen
Das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot wird auf der Grundlage einer von der BaFin zu genehmigenden Angebotsunterlage erfolgen.
Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage erfolgt nach Erhalt der Gestattung oder stillschweigende Gestattung durch die BaFin; zu diesem Zeitpunkt beginnt die erste Annahmefrist des Übernahmeangebots.
Die Angebotsunterlage (in deutscher Sprache und einer unverbindlichen englischen Übersetzung), das Befreiungsdokument gemäß Artikel 1 Absatz 4 Buchstabe f und Absatz 5 Buchstabe e der EU-Verordnung Nr. 2017/1129 über die Prospektpflicht (in Bezug auf das Angebot und die Zulassung zum Handel der neu auszugebenden MFE A-Aktien) und weitere Informationen zum Übernahmeangebot werden auf der folgenden Website veröffentlicht: https://www.mfemediaforeurope.com/en/governance/freiwilliges-offentlichesubernahmeangebot-an-die-aktionare-der-prosiebensat-1-media-se/
Amsterdam - Cologno Monzese, 2. April 2025
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