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Donnerstag, 8. Mai 2025

Spruchverfahren zum Beherrschungsvertrag mit der HolidayCheck Group AG nunmehr vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Beherrschungsvertrag der Burda Digital SE mit der HolidayCheck Group AG, München, als beherrschter Gesellschaft hatte das LG München I mit Beschluss vom 28. Februar 2025 die Anträge auf Festsetzung einer höheren Barabfindung und eines höheren Ausgleichs zurückgewiesen.

Mehrere Antragsteller hatten gegen diese erstinstanzliche Entscheidung Beschwerden einlegen. Da es sich um ein Spruchverfahren nach der neuen Rechtslage handelt (Abschaffung des Abhilfeverfahrens, d.h. keine Abhilfeentscheidung durch das Landgericht) geht es unmittelbar vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht als Beschwerdegericht weiter.

Das Bayerischen Obersten Landesgericht hat mit Verfügung vom 7. Mai 2025 folgenden Zeitplan vorgelegt: Die Beschwerden können (ergänzend) bis zum 2. Juli 2025 begründet werden. Darauf kann die Beschwerdegegnerin, die Burda Digital SE, bis zum 2. Oktober 2025 erwidern. Sodann kann der gemeinsame Vertreter bis zum 2. Januar 2026 Stellung nehmen.

BayObLG, Az. 101 W 33/25 e
LG München I, Beschluss vom 28. Februar 2025, Az. 5 HK O 8475/23
Weber, M. u.a. ./. Burda Digital SE
47 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Martin Weimann, Berlin
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Burda Digital SE:
Rechtsanwälte Gibson, Dunn & Crutcher LLP, München

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