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Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...

Freitag, 13. September 2024

Endor AG: Geschäft der Endor AG wird von CORSAIR übernommen

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 Absatz 1 der Verordnung (EU) 596/2014 über Marktmissbrauch

Landshut, 13. September 2024 – Über das Vermögen der Endor AG (WKN 549166 / ISIN: DE0005491666) wurde mit Beschluss des Insolvenzgerichts Landshut vom 13. September 2024 unter dem Aktenzeichen IN 542/24 das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl, Partner der Kanzlei Dr. Beck & Partner, bestellt. Im Rahmen eines Asset Deals hat CORSAIR® (Nasdaq: CRSR) den Geschäftsbetrieb der Endor AG erworben. Die Anteile an den ausländischen Tochtergesellschaften werden ebenfalls übertragen. CORSAIR übernimmt zudem sämtliche ungekündigte Arbeitsverhältnisse der Endor AG. Die Endor AG wird im Zuge des Insolvenzverfahrens vollständig abgewickelt und die Börsennotierung zeitnah eingestellt. Aktionäre müssen damit rechnen, keine Zahlungen zu erhalten. Die Firmenimmobilie steht weiterhin zum Verkauf.

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • Aareal Bank AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Atlantic BidCo GmbH zu EUR 33,20 je Aktie, (virtuelle) Hauptversammlung am 3. Mai 2024 hat zugestimmt, Eintragung durch Anfechtungsklage verzögert, Beschluss im Freigabeverfahren dürfte zeitnah ergehen
  • Aurubis AG: ggf. Übernahmeangebot

  • BASTFASERKONTOR Aktiengesellschaft: Squeeze-out zugunsten der AGIB Real Estate S.A. zu EUR 8.760,- je Aktie, Hauptversammlung am 15. Juli 2024
  • BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der VIB Vermögen AG für eine Abfindung in Höhe von EUR 14,86 je BBI-Aktie, Hauptversammlung am 13. August 2024
  • C. Bechstein Pianoforte AG: Squeeze-out, Eintragung im Handelsregister am 26. Juni 2024 (Fristende für Spruchanträge: 26. September 2024)

  • Beta Systems Software AG: geplante Verschmelzung auf die SPARTA AG
  • Consus Real Estate AG: Squeeze-out zugunsten der Adler Group S.A., Eintragung am 30. August 2024 (Fristende am 2. Dezember 2024)

  • DISO Verwaltungs AG (zuvor: Matica Technologies AG, früher: Digital Identification Solutions AG): Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Matica Technologies Group SA, Hauptversammlung am 26. Januar 2024, Eintragung durch Anfechtungsklage verzögert
  • Encavis AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, Delisting geplant
  • EQS Group AG: Squeeze-out zugunsten der Pineapple German Bidco GmbH (Thoma Bravo, L.P.) zu EUR 40,- je Aktie

  • Halloren Schokoladenfabrik AG: Rechtsformwechsel in GmbH angekündigt

  • Instapro II AG (Die börsennotierte MyHammer Holding AG wurde 2022 verschmolzen, Spruchverfahren läuft noch.): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Instapro I AG (IAC/ InterActiveCorp) für EUR 20,63 je Instapro-II-Aktie, wirksam durch Eintragung im Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft am 28. August 2024 (Fristende 28. November 2024)
  • infas Holding Aktiengesellschaft: Übernahmeangebot durch Ipsos

  • Lotto24 AG: Squeeze-out zugunsten der ZEAL Network SE zu EUR 479,25 je Stückaktie, Hauptversammlung am 27. August 2024
  • MEDION AG: Squeeze-out zugunsten der Lenovo Germany Holding GmbH zu EUR 14,28 je MEDION-Aktie, Hauptversammlung am 12. November 2024

  • MorphoSys AG: erfolgreiches Übernahmeangebot durch den Novartis-Konzern, öffentliches Delisting-Erwerbsangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Novartis BidCo Germany AG, Hauptversammlung am 27. August 2024
  • New Work SE (früher: Xing SE): Delisting-Erwerbsangebot der Burda Digital SE

  • S IMMO AG: Squeeze-out zugunsten der IMMOFINANZ AG, ao. Hauptversammlung am 14. Oktober 2024

  • Schumag Aktiengesellschaft: Squeeze-out in Aussicht gestellt
  • SHS Viveon AG: Sidetrade S.A hält inzwischen mehr als 87,85 %, Squeeze-out wahrscheinlich

  • Software AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Mosel Bidco SE/Silver Lake, mit Eintragung im Handelsregister am 22. August 2024 wirksam geworden (Fristende am 24. November 2024)
  • STEMMER IMAGING AG: Übernahmeangebot

  • SYNLAB AG: Übernahmeangebot zu EUR 10,-, Paul E. Singer/Elliott hält inzwischen 6,5 % an der SYNLAB AG, nunmehr Delisting-Vereinbarung mit der Ephios Bidco GmbH, Delisting-Erwerbsangebot

  • Telefónica Deutschland Holding AG: erfolgreiches Erwerbsangebot der Telefónica Local Services GmbH, Telefónica-Konzern hält fast 97 %, Squeeze-out vorerst zurückgestellt (dürfte aber über kurz oder lang kommen), Delisting-Erwerbsangebot

  • USU Software AG: Delisting-Erwerbsangebot, Delisting von der Frankfurter Wertpapierbörse mit Ablauf des 2. Juli 2024
  • VARTA AG: StaRUG-Verfahren
  • Vectron Systems AG: öffentliches Erwerbsangebot und Business Combination Agreement 
  • Vitesco Technologies Group AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Schaeffler AG, Verschmelzung auf den Hauptversammlungen am 24. und 25. April 2024 beschlossen

(Angaben ohne Gewähr) 

Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Donnerstag, 12. September 2024

Netfonds AG erwirbt Fondsvermittlungsgeschäft der NSI Asset AG

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Art. 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Hamburg, 12. September 2024 – Die Netfonds AG (ISIN: DE000A1MME74, „Netfonds“) hat sich heute mit der NSI Asset AG („NSI“, Hamburg) über den Erwerb des Fondsvermittlungsgeschäftes der NSI geeinigt. Die Aufsichtsräte beider Unternehmen haben der geplanten Transaktion am heutigen Tag zugestimmt. Netfonds wird in diesem Zusammenhang die operativen Gesellschaften des Bereiches Investment- und Fondsvermittlung der NSI erwerben. Ziel der Transaktion ist die Fokussierung beider Unternehmen auf ihre jeweiligen Kerngeschäftsfelder.

Im Rahmen dieser Transaktion erwirbt die NSI die an Netfonds ausgegebene Wandelschuldverschreibung in Höhe von 5,2 Mio. Euro von der Netfonds AG zurück. Zusätzlich erhält die NSI in Abhängigkeit der operativen Kennzahlen einen signifikanten Barkaufpreis. Über die exakte Höhe des Kaufpreises haben beide Parteien Stillschweigen vereinbart. Die Finanzierung der Transaktion erfolgt aus eigenen Mitteln. Um auch in Zukunft bei vergleichbaren Gelegenheiten aktiv werden zu können, evaluiert Netfonds derzeit mögliche Finanzierungsrahmen im Bereich des Fremdkapitals.

Nach der erfolgreichen Transaktion wird Netfonds 100 % der Anteile an den Fondsvermittlungsgesellschaften halten. Im Zuge dessen erhöhen sich die jährlich wiederkehrenden Nettoerlöse von Netfonds um ca. 1,4 Mio. Euro. Die Umsetzung der Transaktion wird voraussichtlich bereits im laufenden dritten Quartal 2024 abgeschlossen sein.

Weitere Informationen zur Netfonds Gruppe und ihren verbundenen Tochterunternehmen finden Sie unter www.netfonds.de.

MEDION AG: Lenovo Germany Holding GmbH konkretisiert Übertragungsverlangen und legt Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der MEDION AG fest

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Die Hauptaktionärin der MEDION AG, die Lenovo Germany Holding GmbH, eine indirekte Tochtergesellschaft der Lenovo Group Limited, hat heute ihr förmliches Verlangen vom 13. Juni 2024 hinsichtlich der Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der MEDION AG (Minderheitsaktionäre) auf die Lenovo Germany Holding GmbH gemäß § 327a Abs. 1 AktG konkretisiert.

Die Lenovo Germany Holding GmbH hat dem Vorstand der MEDION AG in diesem Zusammenhang mitgeteilt, dass sie die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf EUR 14,28 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der MEDION AG festgelegt hat. Die Barabfindung wurde anhand des Barwerts der Ausgleichszahlungen unter dem zwischen der Lenovo Germany Holding GmbH und der MEDION AG geschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ermittelt, da dieser den anteiligen Ertragswert je Aktie und den maßgeblichen Börsenkurs der MEDION AG übersteigt. Die Angemessenheit der Barabfindung wird derzeit noch durch den gerichtlich ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfer überprüft.

Das Wirksamwerden der Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre hängt von dem zustimmenden Beschluss der Hauptversammlung der MEDION AG und der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der MEDION AG ab. Der für die Übertragung der Aktien erforderliche Beschluss soll in der für den 12. November 2024 geplanten Hauptversammlung der MEDION AG gefasst werden.

Essen, 12. September 2024

MEDION AG
Der Vorstand

Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der IDS Scheer AG verzögert sich

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (BuG) der IDS Scheer AG als beherrschter Gesellschaft mit einer Tochtergesellschaft der Software AG, die SAG Beteiligungs AG, hatte das LG Saarbrücken mit Beschluss 6. Juni 2018 eine Erhöhung abgelehnt und die Spruchanträge zurückgewiesen, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2018/06/spruchverfahren-zum-beherrschungs-und_19.html

Das OLG Saarbrücken hat nunmehr in seinem Hinweisbeschluss vom 25. Februar 2021 festgehalten, dass es die von mehreren Antragstellern eingelegten Beschwerden für zulässig erachte. Es wollte noch mehrere Rechts- bzw. Bewertungsfragen klären und hat ein gerichtliches Sachverständigengutachten eingeholt.

Auf eine Sachstandsanfrage teilte das OLG mit, dass die mehrere Monate vakante Vorsitzendenstelle im 1. Zivilsenat zum 1. August 2024 neu besetzt worden sei. Da der Vorsitzende zugleich Berichterstatter in der vorliegenden Sache ist, ging damit auch ein Wechsel in der Berichterstattung einher. Der Senat in seiner neuen Zusammensetzung sei in Anbetracht der langen Verfahrensdauer bemüht, die Sache bald zu beraten. Es werd jedoch um Verständnis gebeten, dass die Einarbeitung in das umfangreiche und komplexe Verfahren durch den neuen Berichterstatter noch einige Zeit in Anspruch nehmen könne.

Bei der bisherigen Antragsgegnerin Software AG hat kürzlich ein verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Mosel Bidco SE/Silver Lake stattgefunden.

OLG Saarbrücken, Az. 1 W 5/19
LG Saarbrücken, Beschluss vom 6. Juni 2018, Az. 7 KfH O 34/10
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. u.a. ./. Software AG (früher: SAG Beteiligungs GmbH)
72 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Paul Richard Gottschalk, 66113 Saarbrücken
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Hengeler Mueller, 60325 Frankfurt am Main

Mittwoch, 11. September 2024

UniCredit steigt bei der Commerzbank ein: Folgt ein Zusammenschluss?

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Nach einer heutigen Stimmrechtsmitteilung der Commerzbank AG hat die Großaktionärin Bundesrepublik Deutschland ihren über den Finanzmarktstabilisierungsfonds gehaltenen Anteil von 17,15 % um mehr als 5 Prozentanteile auf nur noch 12,11 % an der deutschen Großbank reduziert. Die größte italienische Bank UniCredit hat laut Handelsblatt neben dem bisherigen Staatsanteil weitere Aktien "am Markt" erworben und hält damit derzeit insgesamt neun Prozent der Anteile. Die für die Bundesrepublik handelnde Finanzagentur teilte mit, die UniCredit habe bei einem beschleunigten Platzierungsverfahren alle übrigen Interessenten überboten. Der Kaufpreis dieses Pakets lag den Angaben zufolge bei EUR 13,20 je Commerzbank-Aktie.

Die UniCredit will mit dem Institut nun über einen möglichen Zusammenschluss reden. Man werde zusammen mit der Commerzbank Möglichkeiten zur Wertsteigerung für die Aktionäre beider Banken erörtern. Wenn nötig, werde man regulatorische Genehmigungen für eine mögliche Ausweitung des Anteils auf mehr als 9,9 % einholen.

Der Aufbau der Commerzbank-Position wurde nur kurz nach dem angekündigten Rückzug von Commerzbank-Vorstandschef Manfred Knof bekannt. Dieser hatte mitgeteilte, dass er ab 2026 „aus persönlichen Gründen“ nicht mehr für den Job zur Verfügung stehe.

Viele Beschäftigte der Commerzbank und die Gewerkschaft Verdi lehnen einen Zusammenschluss jedoch ab. „Wir werden uns mit allen Mitteln gegen eine Übernahme durch Unicredit wehren“, sagte Verdi-Gewerkschaftssekretär und Commerzbank-Aufsichtsrat Stefan Wittmann dem Handelsblatt. „Der Bund muss jetzt klare Kante zeigen und seine verbliebene Beteiligung von zwölf Prozent nutzen, um eine schädliche Übernahme der Commerzbank zu verhindern.“

Es bleibt spannend, wie die Geschichte weitergeht. FOCUS titelte schon "Das Ende der Commerzbank-Geschichte naht". Das letzte Wort ist aber nicht gesprochen.

STEMMER IMAGING AG: Vorstand und Aufsichtsrat empfehlen Annahme des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots von MiddleGround Capital

Corporate News

- Gemeinsame begründete Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat veröffentlicht

- Angebotspreis von EUR 48,00 je STEMMER IMAGING-Aktie mit attraktiver Prämie von ca. 52 % auf den Schlusskurs der STEMMER IMAGING-Aktie am 19. Juli 2024, und ca. 41 % auf den volumengewichteten Durchschnittskurs der Aktie der vergangenen drei Monate bezogen auf den 21. Juli 2024

- Vorstand und Aufsichtsrat begrüßen die von der Bieterin vorgesehene Geschäftsstrategie für STEMMER IMAGING nach der Transaktion

- Annahmefrist läuft voraussichtlich bis zum 30. September 2024


Puchheim, 11. September 2024 – Vorstand und Aufsichtsrat der STEMMER IMAGING AG („STEMMER IMAGING“) haben heute gemäß den Vorgaben des deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) ihre gemeinsame begründete Stellungnahme zum freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot der Ventrifossa BidCo AG („Bieterin“) für die Aktien der STEMMER IMAGING (ISIN DE000A2G9MZ9 / WKN A2G9MZ) abgegeben. Die Bieterin ist eine von MiddleGround Capital kontrollierte Holdinggesellschaft. Nach sorgfältiger und eingehender Prüfung der am 2. September 2024 veröffentlichten Angebotsunterlage empfehlen Vorstand und Aufsichtsrat in ihrer gemeinsamen begründeten Stellungnahme den Aktionärinnen und Aktionären der STEMMER IMAGING AG, das Angebot anzunehmen.

Die Hauptaktionärin PRIMEPULSE SE sowie weitere Aktionärinnen und Aktionäre, die gemeinsam rund 78 % der STEMMER IMAGING-Aktien halten, haben sich mit MiddleGround Capital bereits auf eine Partnerschaft verständigt und werden das Angebot mit den von ihnen gehaltenen STEMMER IMAGING-Aktien unterstützen. Die Mitglieder des Vorstands der STEMMER IMAGING AG haben das Übernahmeangebot für die von ihnen gehaltenen Aktien angenommen. PRIMEPULSE hat sich darüber hinaus dazu verpflichtet, einen Teil der von ihr gehaltenen STEMMER IMAGING-Aktien in die Bieterin einzubringen und ist somit auch in Zukunft als Minderheitsaktionärin an der neuen Struktur langfristig beteiligt.

Vorstand und Aufsichtsrat sind der Ansicht, dass das Angebot den Interessen und Zielsetzungen von STEMMER IMAGING, den Aktionärinnen und Aktionären von STEMMER IMAGING wie auch den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern innerhalb der STEMMER IMAGING Gruppe in besonderem Maße gerecht wird. Daher begrüßen und unterstützen sie das Angebot der Bieterin wie es in der Angebotsunterlage dargelegt ist. So ist nach Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat und unter Berücksichtigung der Beurteilung (Fairness Opinion) durch den Finanzberater ParkView Partners GmbH der Angebotspreis in Höhe von EUR 48,00 je STEMMER IMAGING-Aktie aus finanzieller Sicht fair und angemessen. Ferner enthält der Angebotspreis eine attraktive Prämie in Höhe von ca. 52 % auf den Schlusskurs der STEMMER IMAGING-Aktie am 19. Juli 2024, und in Höhe von ca. 41 % auf den volumengewichteten Durchschnittskurs der STEMMER IMAGING‑Aktie der vergangenen drei Monate bezogen auf den 21. Juli 20241. Daneben hat die Gesellschaft nach Ansicht von Vorstand und Aufsichtsrat mit MiddleGround Capital einen starken Finanzpartner, der sich verpflichtet hat, das operative Geschäft im Hinblick auf das geplante Wachstum finanziell zu unterstützen.

Die gemeinsame begründete Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat der STEMMER IMAGING wurde gemäß § 27 WpÜG im Internet auf der Internetseite der STEMMER IMAGING unter https://www.stemmer-imaging.com/de/ unter der Rubrik „Investor Relations“ in deutscher Sprache veröffentlicht und wird auch an gleicher Stelle in unverbindlicher englischer Übersetzung bereitgestellt. Maßgeblich ist allein die deutsche Fassung.

Die Annahmefrist hat mit Veröffentlichung der Angebotsunterlage am 2. September 2024 begonnen und endet voraussichtlich am 30. September 2024 um 24:00 Uhr (MESZ). Alle relevanten Details zur Annahme des Angebots sind in der Angebotsunterlage dargestellt, die auf der folgenden Internetseite der Bieterin abrufbar ist: https://www.project-oculus.de. Um ihre Aktien im Rahmen des Übernahmeangebots anzudienen, sollten sich die Aktionärinnen und Aktionäre direkt an ihre depotführende Bank wenden.

Dem Tag, nach dem die Ad-hoc-Mitteilung zum Abschluss einer Investorenvereinbarung veröffentlicht wurde.


Wichtiger Hinweis

Allein die begründete Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat ist maßgeblich. Die Informationen in dieser Pressemitteilung stellen keine Erläuterungen oder Ergänzungen zu den Aussagen in der Stellungnahme dar. Jede Entscheidung über die Annahme oder Nichtannahme des Übernahmeangebots sollte ausschließlich nach sorgfältiger Prüfung der unter www.project-oculus.de veröffentlichten Angebotsunterlage und der unter www.stemmer-imaging.com unter „Investor Relations“ veröffentlichten gemeinsamen begründeten Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats der STEMMER IMAGING getroffen werden.

Dienstag, 10. September 2024

ESPG AG leitet Restrukturierungsvorhaben nach StaRUG wegen drohender Zahlungsunfähigkeit ein

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

- Vorstand und Aufsichtsrat der ESPG AG beschließen Anzeige eines Restrukturierungsvorhabens nach StaRUG wegen drohender Zahlungsunfähigkeit

- Restrukturierungsplan soll vorsehen, dass die Gläubiger der Anleihe 2018/2026 gegen eine angemessene Kompensation auf alle Ansprüche aus der Anleihe verzichten; Zinszahlung am 1. Oktober 2024 entfällt

- Investoren sichern für den Fall des Eintritts der Rechtskraft des Restrukturierungsplans frische Liquidität von rund EUR 9,5 Mio. zur Sicherung des Fortbestands der Gesellschaft zu


Köln, 10. September 2024 Vorstand und Aufsichtsrat der ESPG AG („ESPG“ oder „Gesellschaft“) haben beschlossen, beim zuständigen Amtsgericht ein Restrukturierungsvorhaben nach dem Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) anzuzeigen.

Die Beschlussfassungen erfolgten vor dem Hintergrund, dass alle verfolgten Optionen zur Finanzierung der am 1. Oktober 2024 anstehenden Zinszahlung auf die Anleihe 2018/2026 bisher nicht erfolgreich realisiert werden konnten und der Vorstand diese nun nicht mehr weiterverfolgt. Die Gesellschaft ist damit drohend zahlungsunfähig, und Vorstand und Aufsichtsrat sehen in der Anzeige und Durchführung eines StaRUG-Verfahrens die einzig verbliebene Möglichkeit zur erfolgreichen Restrukturierung der ESPG.

Der Restrukturierungsplan soll einen Verzicht der Anleihegläubiger auf alle Ansprüche aus der Anleihe gegen eine angemessene Kompensation vorsehen. Dabei wird auch die Möglichkeit einer Beteiligung der Anleihegläubiger am weiteren Unternehmenserfolg geprüft. Es ist vorgesehen, den Restrukturierungsplan kurzfristig bei Gericht mit dem Ziel einzureichen, dass dessen Regelungen bis Ende Oktober 2024 wirksam werden können. Die am 1. Oktober 2024 anstehende Zinszahlung auf die Anleihe 2018/2026 wird nicht mehr erfolgen.

Unter bestimmten Bedingungen, insbesondere dem Eintritt der Rechtskraft des Restrukturierungsplans, haben Investoren bereits zugesichert, frische Liquidität von rund EUR 9,5 Mio. zur Sicherung des Fortbestands der Gesellschaft zur Verfügung zu stellen.

Die Gesellschaft wird den Kapitalmarkt und die Öffentlichkeit entsprechend den gesetzlichen Vorgaben über den Fortschritt der Restrukturierungsmaßnahmen und den weiteren Verlauf des Prozesses informieren.

Montag, 9. September 2024

Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der comdirect bank Aktiengesellschaft: Verhandlung nunmehr voraussichtlich am 28. Januar 2025

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der comdirect bank Aktiengesellschaft zugunsten der COMMERZBANK AG hat sich die vom Gericht angeforderte Stellungnahme des Sachverständigen Breithaupt zu den Einwendungen der Antragsteller verzögert. Das Landgericht Itzehoe hat daraufhin mitgeteilt, dass als Termin zur mündlichen Verhandlung nunmehr der Dienstag, 28. Januar 2025 in Aussicht gestellt werde (und nicht mehr Ende November 2024).

Der Antragsgegnerin wurde die Frist zur Stellungnahme auf die Einwendungen der Antragsteller antragsgemäß verlängert bis 15. Oktober 2024.

LG Itzehoe, Az. 8 HKO 29/20
Coriolix Capital GmbH u.a. ./. COMMERZBANK AG
100 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Dirk Unrau, 24114 Kiel
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Hengeler Mueller, 40213 Düsseldorf (RA Dr. Hartwin Bungert, RA´in Dr. Petra Mennicke)

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Weber & Ott Aktiengesellschaft: Verhandlung nunmehr am 27. März 2025

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem bereits 2019 beschlossenen und eingetragenen Squeeze-out bei dem Modeunternehmen Weber & Ott AG, Forchheim, hat das Landgericht Nürnberg-Fürth nach zwei Terminverschiebungen nunmehr Anhörungstermin auf den 27. März 2025, 10:00 Uhr, anberaumt. Bei dem Termin soll Herr WP Dr. Matthias Popp von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner Stolz (jetzt: RSM Ebner Stolz) zu dem Prüfbericht angehört werden.
 
LG Nürnberg-Fürth, Az. 1 HK O 7281/19
Rolle, T. u.a. ./. RSL Investment GmbH
gemeinsame Vertreterin: RA´in Daniela Bergdolt, 80801 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Gleiss Lutz, 70173 Stuttgart (RA Dr. Wasmann)

DATRON AG beschließt öffentliches Aktienrückkaufangebot für bis zu 30.000 Aktien

Ad-hoc-Mitteilung nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Mühltal, den 09. September 2024 - Der Vorstand der DATRON AG (WKN A0V9LA), Anbieter von innovativen CNC-Fräsmaschinen, Dentalfräsmaschinen, Dosiermaschinen und Fräswerkzeugen mit Sitz in Mühltal bei Darmstadt, hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, bis zu 30.000 Aktien der Gesellschaft (dies entspricht bis zu 0,75 % des derzeitigen Grundkapitals der Gesellschaft) im Wege eines freiwilligen öffentlichen Aktienrückkaufangebots zu einem Angebotspreis von EUR 8,30 je Stückaktie zurückzukaufen.

Mit dem öffentlichen Aktienrückkaufangebot macht der Vorstand Gebrauch von der durch die Hauptversammlung vom 30. Juni 2023 erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG. Die Aktien sollen primär zur Ausgabe von Belegschaftsaktien erworben werden. Der Rückkauf dient damit vor allem dem Zweck eines Belegschaftsaktienprogramms im Sinne des Artikels 5 Abs. 2 (c) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des europäischen Parlaments und des Rates vom 14.04.2014. Andere Verwendungen der zurück erworbenen Aktien gemäß Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 30. Juni 2023 sind nicht ausgeschlossen.

Die Annahmefrist beginnt am 16. September 2024, 00:00 Uhr (MESZ) und endet vorbehaltlich einer Verkürzung oder Verlängerung am 27. September 2024, 24:00 Uhr (MESZ). Sofern im Rahmen des Angebots mehr als 30.000 Aktien zum Rückkauf eingereicht werden, werden die Annahmeerklärungen verhältnismäßig berücksichtigt, d.h. nach dem Verhältnis der angedienten Aktien (Andienungsquote). Die weiteren Einzelheiten des öffentlichen Aktienrückkaufangebots und dessen Abwicklung sind der Angebotsunterlage zu entnehmen, die ab dem 11. September 2024, auf der Internetseite der Gesellschaft (www.datron.de) im Bereich "Investor Relations - Aktienrückkauf - Aktienrückkauf 2024" sowie anschließend auch im Bundesanzeiger unter www.bundesanzeiger.de veröffentlicht werden wird.

Über DATRON:


Die DATRON AG entwickelt, produziert und vertreibt innovative Fräsmaschinen, insbesondere für die Hochleistungsbearbeitung von Aluminium und Verbundmaterialien, hochwertige Fräswerkzeuge sowie Dosiermaschinen für industrielle Dicht‐ und Klebanwendungen. Durch neueste Technologien, abgesichert durch zahlreiche Patente und die Einbindung in ein umfangreiches Customer Care-Dienstleistungspaket, bietet DATRON einzigartige Lösungen Made in Germany für Kunden in aller Welt an.

DATRON Fräs- und Dosierlösungen zeichnen sich durch ihre hohe Energieeffizienz, Qualität und Wirtschaftlichkeit aus und werden in allen Branchen, vorwiegend in der Elektrotechnik, der Metall-, Kunststoff‐, Medizin- und Automobilindustrie, sowie in der Luftfahrt eingesetzt. Mehr als 3.000 Maschinenkunden arbeiten weltweit erfolgreich mit über 6.000 DATRON Maschinensystemen.

DATRON bewegt sich auf einem nachhaltigen, profitablen Wachstumskurs. Im Geschäftsjahr 2023 wurde weltweit ein Umsatz von rund EUR 63,8 Mio. und ein EBIT von rund EUR 6,0 Mio. erzielt. Derzeit beschäftigt DATRON rund 300 Mitarbeiter.

DATRON wurde in den vergangenen Jahren vielfach ausgezeichnet: Das Unternehmen trägt unter anderem das Siegel als TOP JOB 2020 Arbeitgeber wie auch diverse Red Dot Design Awards für das Maschinendesign (zuletzt DATRON MXCube und DATRON evo 600) und einen Red Dot Communication Award für die (r)evolutionäre Steuerungssoftware DATRON next.

Weitere Informationen finden sich unter www.datron.de.

SdK-Video "VARTA: Gemeinsam vor das Bundesverfassungsgericht!"

https://www.youtube.com/watch?v=0qL7oJsVlLw

Beschreibung der Anlegerschutzvereinigung SdK:

Die drohende Enteignung der VARTA-Aktionäre beschäftigt uns als SdK nun bereits seit einigen Monaten. Jetzt haben wir einen Plan entwickelt, um nicht nur das Worst Case-Szenario beim Batteriehersteller, sondern auch alle zukünftigen kritischen Anwendungen von StaRUG zu unterbinden. SdK-Vorstandsvorsitzender Daniel Bauer erläutert unsere Strategie, vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen.

Freitag, 6. September 2024

Studio Babelsberg AG: Berichtigung der Bekanntmachung über die Ausgleichszahlung

Studio Babelsberg AG
Potsdam

Berichtigung der Bekanntmachung über die Ausgleichszahlung gemäß § 304 AktG

Aufgrund des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der Kino BidCo GmbH, München, und der Studio Babelsberg AG, Potsdam, der mit Eintragung in das Handelsregister des Amtsgerichts Potsdam am 24. August 2023 wirksam geworden ist, erhalten die außenstehenden Aktionäre der Studio Babelsberg AG als angemessenen Ausgleich einen bestimmten jährlichen Gewinnanteil. Der Ausgleich beträgt brutto EUR 0,23 je auf den Namen lautende Stückaktie („SB AG-Aktie“) für jedes volle Geschäftsjahr der Studio Babelsberg AG abzüglich von der Studio Babelsberg AG hierauf zu entrichtender Körperschaftsteuer in Höhe von 15% zuzüglich Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5%, woraus sich für das Geschäftsjahr 2023 eine Ausgleichszahlung in Höhe von insgesamt netto EUR 0,20 je SB AG-Aktie ergibt.

Der am 2. September 2024 zu wenig ausgezahlte Betrag der geschuldeten Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 0,01 je SB AG-Aktie wird am 4. September 2024 über die Clearstream Banking AG durch die depotführenden Kreditinstitute ausgezahlt. Zahlstelle ist die Commerzbank AG. 

Potsdam, im September 2024
Studio Babelsberg AG
Der Vorstand 

Kino BidCo GmbH
Die Geschäftsführung

Quelle: Bundesanzeiger vom 5. September 2024

Accentro Real Estate AG: Erste Tranche einer besicherten Anleihe als Teil der Zwischenfinanzierung erfolgreich begeben

Corporate News

Berlin, 6. September 2024 – In Umsetzung der Mitteilung von Mitte August 2024 ist es ACCENTRO gelungen, sich von einem Teil seiner Anleihegläubiger (die „finanzierenden Anleihegläubiger“) über die Ausgabe einer besicherten Anleihe einer Tochtergesellschaft weitere finanzielle Mittel zu sichern. Nach dem Abschluss konstruktiver Verhandlungen haben die finanzierenden Anleihegläubiger nunmehr die erste Tranche der von der ACCENTRO 2. Wohneigentum GmbH, einer 100%igen Tochtergesellschaft der ACCENTRO, ausgegebenen besicherten Anleihe in Höhe von EUR 9,8 Mio. übernommen. ACCENTRO wird aus den Erlösen der ersten Tranche insbesondere die Zinszahlung der Anleihe 2020/2026 von August 2024 leisten. Die Zahlung ist derzeit für den 10. September 2024 geplant.

Zudem befindet sich ACCENTRO gegenwärtig in fortgeschrittenen, konstruktiven Verhandlungen mit den finanzierenden Anleihegläubigern für die Zeichnung von zwei weiteren Tranchen in Höhe von zusammen EUR 9,4 Mio. ACCENTRO rechnet in den nächsten Tagen mit der Unterzeichnung der entsprechenden Kreditzusagen. Diese stehen unter dem Vorbehalt aufschiebender Bedingungen, an deren Erfüllung ACCENTRO derzeit arbeitet. Parallel hierzu werden die Verhandlungen mit den Anleihegläubigern über eine gesamtheitliche Restrukturierung fortgesetzt.

Über die ACCENTRO Real Estate AG

Die ACCENTRO Real Estate AG ist Wohninvestor und Marktführer in der Wohnungsprivatisierung in Deutschland. Das Immobilienportfolio umfasste per 30.09.2023 5.731 Einheiten mit einer Fläche von etwa 334.000 Quadratmetern. Der Buchwert des gesamten Portfolios betrug rund EUR 590 Mio. Zu den regionalen Schwerpunkten zählen neben Berlin bedeutende mitteldeutsche Städte und Ballungsräume sowie die Metropolregion Rhein-Ruhr. Die Geschäftstätigkeit von ACCENTRO umfasst drei Kernbereiche. Dazu zählen der mieternahe Vertrieb von Wohnungen an private Eigennutzer und Kapitalanleger sowie der Verkauf von Immobilienportfolios an institutionelle Investoren, die Bewirtschaftung eines eigenen Immobilienbestands sowie Dienstleistungen für Dritte. Die Aktien der ACCENTRO Real Estate AG sind im Prime-Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notiert (WKN: A0KFKB, ISIN: DE000A0KFKB3). www.accentro.de

TRATON SE: Stimmrechtsmitteilung

Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

06.09.2024 / 19:00 CET/CEST

Unter Bezugnahme auf die Stimmrechtsmitteilung von Herrn Dr. Wolfgang Porsche, Herrn Dr. Dr. Christian Porsche, Frau Dipl.-Design. Stephanie Porsche-Schröder, Herrn Ferdinand Rudolf Wolfgang Porsche, Herrn Felix Alexander Porsche, Herrn Gerhard Anton Porsche, Herrn Dr. Ferdinand Oliver Porsche, Herrn Mag. Mark Philipp Porsche, Herrn Kai Alexander Porsche, Frau Dr. Geraldine Porsche, Herrn Ing. Hans-Peter Porsche, Herrn Peter Daniell Porsche und Frau Diana Porsche (die Mitteilenden), mit der mitgeteilt wurde, dass der Stimmrechtsanteil der VOLKSWAGEN INTERNATIONAL LUXEMBURG S.A. mit Sitz in Route d’Arlon 19-21, 8009 Strassen, Luxemburg, an der TRATON SE am 2. September 2024 die Schwellen von 10%, 15%, 20%, 25%, 30%, 50% und 75% überschritten hat und der gesamte Stimmrechtsanteil nunmehr 89,72% (das entspricht 448.623.725 Stimmrechten) beträgt, wurde der TRATON SE namens und in Vertretung der Mitteilenden am 5. September 2024 gemäß § 43 Abs. 1 WpHG Folgendes mitgeteilt:

Das Überschreiten der Stimmrechtsschwellen beruht auf einer Übertragung der Beteiligung an der TRATON SE innerhalb des Volkswagen-Konzerns.

1) Mit dem Stimmrechtserwerb verfolgte Ziele:

a) Der dem Überschreiten der Stimmrechtsschwellen zugrunde liegende Sachverhalt dient weder der Erzielung von Handelsgewinnen noch der Umsetzung strategischer Ziele.

b) Die Mitteilenden beabsichtigen derzeit nicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen. Ein etwaiger Erwerb weiterer Stimmrechte aufgrund Zurechnung aus Aktien, die durch Unternehmen des Volkswagen-Konzerns erworben werden, bleibt hiervon unberührt.

c) Die Mitteilenden streben derzeit keine weitere Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Emittentin an, die über das bereits bestehende Maß an Einflussnahmemöglichkeiten im Rahmen des rechtlich Zulässigen hinausgeht.

d) Die Mitteilenden streben in ihren Funktionen als mittelbare Aktionäre derzeit keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Emittentin an, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik.

2) Herkunft der für den Erwerb verwendeten Mittel:

Der Erwerb von Stimmrechten beruht auf einer Übertragung der Beteiligung an der TRATON SE innerhalb des Volkswagen-Konzerns. Eigen- oder Fremdmittel haben die Mitteilenden zur Finanzierung des Erwerbs von Stimmrechten nicht aufgewendet.

CAMERIT AG: NORDCAPITAL übt erste Option zur Vermeidung einer Umstrukturierung aus

Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Art. 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Die NORDCAPITAL-Gruppe hat uns mit Telefonat vom 06. September 2024 mitgeteilt, dass sie die erste von vier möglichen Optionen aus dem im Jahr 2020 geschlossenen Kauf- und Abtretungsvertrag ausübt. Dadurch verlängert sich die vertragliche Verpflichtung der CAMERIT AG, keine Umstrukturierungsmaßnahmen vorzunehmen, um ein weiteres Jahr bis zum 31. Dezember 2025.

Diese Verpflichtung ist mit einer Kompensationszahlung in Höhe von EUR 200.000 verbunden, die von der NORDCAPITAL-Gruppe an die CAMERIT AG zu zahlen ist.

Der NORDCAPITAL-Gruppe stehen in den drei Folgejahren noch gleichlautende Optionen zu. Ob diese ebenfalls ausgeübt werden, ist derzeit nicht absehbar. Eine Liquidation oder anderweitige Umstrukturierung ist für die CAMERIT AG bis zum Auslaufen dieser Vereinbarung vorerst nicht möglich.

Durch die zwar nicht überraschende, aber bei der Prognoseerstellung aus Vorsichtsgründen nicht einkalkulierte Zahlung in Höhe von EUR 200.000 erwartet der Vorstand nunmehr für das Geschäftsjahr 2024 statt eines Jahresfehlbetrags von EUR 0,12 Mio. einen kleinen Gewinn in Höhe von EUR 0,08 Mio. Mit einer Dividende ist wie in der Ad-Hoc-Mitteilung vom 14. Februar 2024 ausgeführt, nicht zu rechnen.

Hamburg, den 06. September 2024

CAMERIT AG
Stefan Trumpp
- Vorstand -

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • Aareal Bank AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Atlantic BidCo GmbH zu EUR 33,20 je Aktie, (virtuelle) Hauptversammlung am 3. Mai 2024 hat zugestimmt, Eintragung durch Anfechtungsklage verzögert, Beschluss im Freigabeverfahren dürfte zeitnah ergehen
  • Aurubis AG: ggf. Übernahmeangebot

  • BASTFASERKONTOR Aktiengesellschaft: Squeeze-out zugunsten der AGIB Real Estate S.A. zu EUR 8.760,- je Aktie, Hauptversammlung am 15. Juli 2024
  • BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der VIB Vermögen AG für eine Abfindung in Höhe von EUR 14,86 je BBI-Aktie, Hauptversammlung am 13. August 2024
  • C. Bechstein Pianoforte AG: Squeeze-out, Eintragung im Handelsregister am 26. Juni 2024 (Fristende für Spruchanträge: 26. September 2024)

  • Beta Systems Software AG: geplante Verschmelzung auf die SPARTA AG
  • Consus Real Estate AG: Squeeze-out zugunsten der Adler Group S.A., Eintragung am 30. August 2024 (Fristende am 2. Dezember 2024)

  • DISO Verwaltungs AG (zuvor: Matica Technologies AG, früher: Digital Identification Solutions AG): Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Matica Technologies Group SA, Hauptversammlung am 26. Januar 2024, Eintragung durch Anfechtungsklage verzögert
  • Encavis AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, Delisting geplant
  • EQS Group AG: Squeeze-out zugunsten der Pineapple German Bidco GmbH (Thoma Bravo, L.P.) zu EUR 40,- je Aktie

  • Halloren Schokoladenfabrik AG: Rechtsformwechsel in GmbH angekündigt

  • Instapro II AG (MyHammer Holding AG wurde 2022 verschmolzen, Spruchverfahren läuft noch): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Instapro I AG (IAC/ InterActiveCorp) für EUR 20,63 je Instapro-II-Aktie, wirksam durch Eintragung im Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft am 28. August 2024 (Fristende 28. November 2024)
  • infas Holding Aktiengesellschaft: Übernahmeangebot durch Ipsos

  • Lotto24 AG: Squeeze-out zugunsten der ZEAL Network SE zu EUR 479,25 je Stückaktie, Hauptversammlung am 27. August 2024
  • MEDION AG: Squeeze-out zugunsten der Lenovo Germany Holding GmbH

  • MorphoSys AG: erfolgreiches Übernahmeangebot durch den Novartis-Konzern, öffentliches Delisting-Erwerbsangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Novartis BidCo Germany AG, Hauptversammlung am 27. August 2024
  • New Work SE (früher: Xing SE): Delisting-Erwerbsangebot der Burda Digital SE

  • S IMMO AG: Squeeze-out zugunsten der IMMOFINANZ AG, ao. Hauptversammlung am 14.oktober 2024

  • Schumag Aktiengesellschaft: Squeeze-out in Aussicht gestellt
  • SHS Viveon AG: Sidetrade S.A hält inzwischen mehr als 87,85 %, Squeeze-out wahrscheinlich

  • Software AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Mosel Bidco SE/Silver Lake, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, mit Eintragung im Handelsregister am 22. August 2024 wirksam geworden (Fristende am 24. November 2024)
  • STEMMER IMAGING AG: Übernahmeangebot

  • SYNLAB AG: Übernahmeangebot zu EUR 10,-, Paul E. Singer/Elliott hält inzwischen 6,5 % an der SYNLAB AG, nunmehr Delisting-Vereinbarung mit der Ephios Bidco GmbH, Delisting-Erwerbsangebot

  • Telefónica Deutschland Holding AG: erfolgreiches Erwerbsangebot der Telefónica Local Services GmbH, Telefónica-Konzern hält fast 97 %, Squeeze-out vorerst zurückgestellt (dürfte aber über kurz oder lang kommen), Delisting-Erwerbsangebot

  • USU Software AG: Delisting-Erwerbsangebot, Delisting von der Frankfurter Wertpapierbörse mit Ablauf des 2. Juli 2024
  • VARTA AG: StaRUG-Verfahren
  • Vectron Systems AG: öffentliches Erwerbsangebot und Business Combination Agreement 
  • Vitesco Technologies Group AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Schaeffler AG, Verschmelzung auf den Hauptversammlungen am 24. und 25. April 2024 beschlossen
  • Zapf Creation AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der MGAE Deutschland Holding AG (MGA/The Amended and Restated Larian Living Trust) zu EUR 30,23 je Aktie, verschmelzungsrechtliche Squeeze-out am 10. Juni 2024 wirksam geworden (Fristende: 10. September 2024)

(Angaben ohne Gewähr) 

Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Stimmrechtsmitteilung der infas Holding Aktiengesellschaft: Ipsos stockt auf 87,69 % auf

Nach der heutigen Stimmrechtsmitteilung hält die zum Ipsos-Konzern gehörende Transaktionsgesellschaft Ipsos DACH Holding AG (bisher: Alsterhöhe 15. V V AG) 87,69 % der Stimmrechte an der infas Holding Aktiengesellschaft. Davon werden nunmehr 10,17 % in Aktien und weiterhin 77,52 % in Instrumenten gehalten.

ATOSS Software SE: Privatplatzierung von ATOSS Software-Aktien durch AOB Invest und General Atlantic zur Stärkung des Streubesitzes und der Liquidität der Aktie erfolgreich abgeschlossen

Corporate News

NICHT ZUR FREIGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN, AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN ODER EINER ANDEREN GERICHTSBARKEIT, IN DER EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG UNGESETZLICH SEIN KÖNNTE. WEITERE INFORMATIONEN ENTNEHMEN SIE BITTE DEM WICHTIGEN HINWEIS AM ENDE DIESER VERÖFFENTLICHUNG.

Die ATOSS Software SE ("ATOSS Software") wurde von ihren beiden größten Aktionären, der AOB Invest GmbH ("AOB Invest"), einer Gesellschaft von Andreas Obereder, dem Vorstandsvorsitzenden und Gründer der ATOSS Software, und der General Atlantic Chronos GmbH ("General Atlantic"), darüber informiert, dass die angekündigte Privatplatzierung im Wege eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens bei institutionellen Investoren erfolgreich abgeschlossen wurde, im Rahmen derer beide Parteien 541.667 Aktien der ATOSS Software zu einem Platzierungspreis von €120,00 je Aktie, insgesamt 1.083.334 Aktien (entsprechend ca. 6,81 % des Grundkapitals der ATOSS Software) mit einem Gesamtplatzierungsvolumen von ca. €130 Mio. veräußert haben (die "Platzierung").

Im Zusammenhang mit der Platzierung werden AOB Invest und General Atlantic die zwischen den beiden Parteien am 30. Juni 2023 geschlossene Forward Purchase and Sale Vereinbarung abwickeln, in der ca. 5% der Anteile an ATOSS Software von AOB Invest an General Atlantic zu einem vorher vereinbarten Preis übertragen werden (die "Forward Purchase and Sale Vereinbarung"). General Atlantic beabsichtigt, den Nettoerlös aus der Platzierung primär zur Finanzierung der Abwicklung des Forward Purchase and Sale Agreements zu verwenden.
AOB Invest bleibt mit einem Anteil von ca. 21,59% (bisher 30,000028%) die größte Aktionärin der ATOSS Software und General Atlantic erhöht ihre Position auf ca. 21,58 % (bisher 19,99 %). Die Platzierung wird den Streubesitz erhöhen und damit voraussichtlich die Liquidität der ATOSS Software Aktie fördern sowie die Basis der institutionellen Investoren verbreitern.
AOB Invest und General Atlantic haben sich auf eine 180-tägige Lock-up-Periode geeinigt. Beide Parteien halten sich auch an die im Juni 2023 vereinbarte vierjährige Sperrfrist, die es jeder Partei verbietet, die Mehrheit ihrer Anteile ohne die Zustimmung der anderen Partei zu veräußern, was das langfristige Engagement für ATOSS Software unterstreicht.
Berenberg, Goldman Sachs und Jefferies agierten als Joint Global Coordinators und Joint Bookrunners bei der Platzierung. Hengeler Mueller beriet AOB Invest, Milbank beriet General Atlantic und Willkie Farr & Gallagher beriet die Joint Global Coordinators und Joint Bookrunners bei der Platzierung.

Wichtiger Hinweis

Diese Mitteilung darf weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitzungen), Australien, Kanada, Japan oder anderen Ländern, in denen eine solche Veröffentlichung rechtswidrig sein könnte, freigegeben, veröffentlicht oder verbreitet werden. Die Verbreitung dieser Bekanntmachung kann in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlich eingeschränkt sein, und Personen, die im Besitz dieser Bekanntmachung oder anderer hierin erwähnter Informationen sind, sollten sich über solche Einschränkungen informieren und diese beachten. (...)

Donnerstag, 5. September 2024

Raiffeisen Bank International AG: Aktien der russischen AO Raiffeisenbank unterliegen nach russischer Gerichtsentscheidung einer Verfügungsbeschränkung

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Wien, 5. September 2024. Ein russisches Gericht hat heute eine einstweilige Verfügung erlassen, durch die alle Aktien der russischen AO Raiffeisenbank mit sofortiger Wirkung einer Verfügungsbeschränkung unterliegen. Die Raiffeisen Bank International AG („RBI“) ist 100%ige Eigentümerin der AO Raiffeisenbank.

Die Entscheidung steht im Zusammenhang mit dem kürzlich von Rasperia Trading Limited in Russland eingeleiteten Gerichtsverfahren gegen die STRABAG SE, ihre österreichischen Kernaktionäre und die AO Raiffeisenbank. Die AO Raiffeisenbank wird in der Klage als mit den anderen Beklagten in Verbindung stehend erwähnt, obwohl ihr kein Fehlverhalten vorgeworfen wird. Die RBI ist nicht Partei in diesem Verfahren.

Aufgrund der heutigen Entscheidung kann die RBI ihre Anteile an der AO Raiffeisenbank nicht übertragen. Das erschwert den Verkaufsprozess, in dem die RBI eine Mehrheitsbeteiligung an der AO Raiffeisenbank veräußern will, und wird unweigerlich zu weiteren Verzögerungen führen. Die RBI wird mit allen rechtlichen Mitteln versuchen, die heutige Gerichtsentscheidung rückgängig zu machen.

ATOSS Software SE: Geplante Privatplatzierung von ATOSS Software-Aktien durch AOB Invest und General Atlantic soll Streubesitz und Liquidität der Aktie stärken

Corporate News

5. September 2024 18:04

NICHT ZUR FREIGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN, AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN ODER EINER ANDEREN GERICHTSBARKEIT, IN DER EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG UNGESETZLICH SEIN KÖNNTE. WEITERE INFORMATIONEN ENTNEHMEN SIE BITTE DEM WICHTIGEN HINWEIS AM ENDE DIESER VERÖFFENTLICHUNG.

Die ATOSS Software SE ("ATOSS Software") wurde von ihren beiden größten Aktionären, der AOB Invest GmbH ("AOB Invest"), einer Gesellschaft von Andreas Obereder, dem Vorstandsvorsitzenden und Gründer der ATOSS Software, und der General Atlantic Chronos GmbH ("General Atlantic"), darüber informiert, dass sie beabsichtigen Aktien der ATOSS Software für insgesamt ca. € 130 Millionen im Rahmen einer Privatplatzierung im Wege eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens bei institutionellen Investoren zu veräußern ("die Platzierung"). AOB Invest und General Atlantic beabsichtigen, Anteile zu gleichen Teilen zu veräußern.

Im Zusammenhang mit der Platzierung haben AOB Invest und General Atlantic ATOSS Software über ihre Absicht informiert, das zwischen den beiden Parteien geschlossene Forward Purchase and Sale Agreement zum 30. Juni 2023 abzuwickeln, in dem ca. 5% der Anteile an ATOSS Software von AOB Invest an General Atlantic zu einem vorher vereinbarten Preis übertragen werden (das "Forward Purchase and Sale Agreement"). General Atlantic hat ATOSS Software darüber hinaus mitgeteilt, dass sie beabsichtigt, den Nettoerlös aus der Platzierung vorrangig zur Finanzierung der Abwicklung des Forward Purchase and Sale Agreements zu verwenden.

Nach dem erfolgreichen Abschluss der Platzierung und der Abwicklung des Forward Purchase and Sale Agreements wird AOB Invest mit einem Anteil von ca. 22% (bisher 30,000028%) größte Aktionärin der ATOSS Software bleiben und General Atlantic wird ihre Position auf ca. 22% (bisher 19,99%) erhöhen. Der erfolgreiche Abschluss der Platzierung wird den Streubesitz erhöhen und damit voraussichtlich die Liquidität der ATOSS Software Aktie fördern sowie die Basis der institutionellen Investoren verbreitern.

Andreas Obereder, Eigentümer der AOB Invest und Vorstandsvorsitzender der ATOSS Software: "Mit der Erweiterung des Streubesitzes und der damit verbundenen Erhöhung der Liquidität legen wir eine starke Basis für das Wachstum der ATOSS Software und einen möglichen zukünftigen MDAX-Einstieg. Als größter Aktionär bleibe ich ATOSS Software weiterhin sehr verbunden."

"Dieser strategische Schritt soll die Liquidität der ATOSS Software Aktie erhöhen und gleichzeitig unsere direkte Beteiligung an dem Unternehmen steigern", so Jörn Nikolay, Advisory Director bei General Atlantic. "Wir sind weiterhin begeistert von den starken langfristigen Trends im Workforce Management Markt und der anhaltend guten Performance von ATOSS Software. Wir haben eine vertrauensvolle Beziehung zum Managementteam von ATOSS Software aufgebaut und freuen uns darauf, dieses auch in den kommenden Jahren zu unterstützen."

AOB Invest und General Atlantic haben sich auf eine 180-tägige Lock-up-Periode nach Abschluss der Transaktion geeinigt. Beide Parteien haben ATOSS Software darüber hinaus mitgeteilt, dass sie sich auch weiterhin an die im Juni 2023 vereinbarte vierjährige Veräußerungssperre halten werden, die es jeder Partei untersagt, die Mehrheit ihrer Anteile ohne die Zustimmung der anderen Partei zu veräußern, was das langfristige Engagement für ATOSS Software unterstreicht.

Wichtiger Hinweis:

Diese Mitteilung darf weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitzungen), Australien, Kanada, Japan oder anderen Ländern, in denen eine solche Veröffentlichung rechtswidrig sein könnte, freigegeben, veröffentlicht oder verbreitet werden. Die Verbreitung dieser Bekanntmachung kann in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlich eingeschränkt sein, und Personen, die im Besitz dieser Bekanntmachung oder anderer hierin erwähnter Informationen sind, sollten sich über solche Einschränkungen informieren und diese beachten. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann einen Verstoß gegen die Wertpapiergesetze einer solchen Rechtsordnung darstellen.

Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der ATOSS Software SE oder einer ihrer Tochtergesellschaften in den Vereinigten Staaten von Amerika, Deutschland oder einer anderen Rechtsordnung dar. Weder diese Bekanntmachung noch irgendetwas in dieser Bekanntmachung darf als Grundlage für ein Angebot in irgendeiner Rechtsordnung dienen oder im Zusammenhang mit einem solchen Angebot verwendet werden. Die angebotenen Wertpapiere sind nicht und wurden nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der "Securities Act") registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung von dem Registrierungserfordernis nach dem Securities Act verkauft oder zum Kauf angeboten werden.

In den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums richtet sich die in dieser Bekanntmachung beschriebene Platzierung von Wertpapieren ausschließlich an Personen, die "qualifizierte Anleger" im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 (Prospektverordnung) in der jeweils geltenden Fassung sind.

Im Vereinigten Königreich richtet sich die in dieser Bekanntmachung beschriebene Platzierung von Wertpapieren ausschließlich an Personen, die "qualifizierte Anleger" im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 sind, wie sie aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 Teil des nationalen Rechts des Vereinigten Königreichs ist, und bei denen es sich um Personen handelt, die (i) professionelle Anleger sind, die unter Artikel 19 (5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (in der geänderten Fassung) (die "Order") fallen, oder (ii) Personen sind, die unter Artikel 49 (2) (a) bis (d) der Order fallen (Gesellschaften mit hohem Eigenkapital, Vereinigungen ohne Rechtspersönlichkeit usw.) oder (iii) an die sie auf andere Weise rechtmäßig übermittelt werden kann (alle diese Personen werden zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet). Personen, die keine Relevanten Personen sind, dürfen nicht auf der Grundlage dieser Mitteilung handeln oder sich auf sie verlassen. Jede Investition oder Investitionstätigkeit, auf die sich diese Mitteilung bezieht, steht nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen eingegangen.

Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, die ein Angebot oder einen Erwerb der Wertpapiere oder eine Verbreitung dieser Mitteilung in einer Rechtsordnung erlauben würden, in der ein solches Vorgehen ungesetzlich wäre. Personen, die in den Besitz dieser Bekanntmachung gelangen, sind verpflichtet, sich über solche Beschränkungen zu informieren und diese zu beachten.


Anstehende Termine:
23.10.2024 Quartalsmitteilung zum 9-Monatsabschluss

ATOSS
Die ATOSS Software SE ist Anbieter von Technologie- und Beratungslösungen für professionelles Workforce Management und bedarfsoptimierten Personaleinsatz. Ob klassische Zeitwirtschaft, mobile Apps, detaillierte Personalbedarfsermittlung, anspruchsvolle Einsatzplanung oder strategische Kapazitäts- und Bedarfsplanung, ATOSS hat die passende Lösung – in der Cloud oder On-Premises. Die modularen Produktfamilien zeichnen sich durch höchste Funktionalität, High-End Technologie und Plattformunabhängigkeit aus. ATOSS Workforce Management Lösungen leisten bei rund 15.600 Kunden in 50 Ländern einen messbaren Beitrag zu mehr Wertschöpfung und Wettbewerbsfähigkeit. Gleichzeitig sorgen sie für mehr Planungsgerechtigkeit und Zufriedenheit am Arbeitsplatz. Zu den Kunden gehören Unternehmen wie ALDI SÜD, ATU, C&A, Deutsche Bahn, Douglas, Edeka, Lufthansa, Landeshauptstadt München, LMU Klinikum München, OBI, Universitätsklinikum Frankfurt und W.L. Gore & Associates. Weitere Informationen: www.atoss.com

One Square Advisors GmbH: VARTA AG – Verhandlungen mit Vertretern der Gesellschaft aufgenommen

Corporate News

Zweckentfremdung des StaRUG – Ausschöpfung aller rechtlichen Mittel

- Vorgebliche kommerzielle Einigung über das Sanierungskonzept ohne Beteiligung der freien Aktionäre

- Erhebliche Informationsasymmetrie im Kreis der Aktionäre

- Verhandlungen mit Vertretern der Gesellschaft aufgenommen

- Prüfung von Haftungs- und Schadensersatzansprüchen gegen Organe

- Mehr als 3.000 VARTA-Aktionäre kämpfen um ihre Aktionärsrechte

München, 05. September 2024 – Mit Nachricht vom 17. August 2024 hat die VARTA AG mitgeteilt, eine kommerzielle Einigung über das Sanierungskonzept erzielt zu haben. Die Einigung sieht mittels Schuldenschnitts und Verlängerung der verbleibenden Kredite bis Ende Dezember 2027 eine Reduzierung der bestehenden Schuldenlast um insgesamt ca. 285 Mio. Euro auf ca. 200 Mio. Euro vor. Weiterhin ist die vollständige Herabsetzung des Grundkapitales auf null (was zum Erlöschen der Börsennotierung führt) und eine anschließende Kapitalerhöhung über € 60 Mio. geplant. Zusätzlich soll zur Deckung des Liquiditätsbedarfs weiteres, vorrangig besichertes Fremdkapital von den bisherigen Finanzierern zur Verfügung gestellt werden.

Gläubiger, die einem Schuldenschnitt zugestimmt haben, werden am zukünftigen Erfolg der Sanierungsmaßnahmen beteiligt. Diese „Einigung“ wurde jedoch ohne die Mitwirkung der Free-Float-Aktionäre, die knapp die Hälfte des Eigenkapitals halten, „erzielt“. Ausschließich der Mehrheitsaktionär DDr. Michael Tojner, als Vorsitzender des Aufsichtsrats der Varta AG (mit)verantwortliches Organ der Gesellschaft, erhält für seine aktuell nur um 0,2 % höhere Beteiligung (lt. Unternehmenswebseite 50,1 %) an der Gesellschaft gut 30 % vom Wertzuwachs der nach dem StaRUG teilentschuldeten Gesellschaft.

Zudem ist vorgesehen, dass Herr DDr. Michael Tojner nur ein Drittel der auf ihn entfallenden Kapitalerhöhung in Höhe von EUR 30 Mio. in bar erbringt, während die restlichen EUR 20 Millionen in Form einer Einbringung von Immobilien erfolgen soll. Zur Angemessenheit der Immobilienbewertung ist bisher nichts bekannt.

Neben dieser eklatanten Missachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes besteht bei den freien Aktionären ein erhebliches Informationsdefizit. Nach Angaben der Gesellschaft wurde aufgrund eines Hackerangriffs die Veröffentlichung des Jahresabschlusses 2023 mehrfach verschoben. Dem Großaktionär und Aufsichtsratsmitglied DDr. Michael Tojner dürfte der Jahresabschluss zumindest im Entwurf vorliegen und damit bekannt sein.

Der besagte Hackerangriff, der fehlende Jahresabschluss sowie die nicht veröffentlichten Quartalsberichte müssen als Argumente herhalten, dass in der knappen Zeit kein Wertpapierprospekt für die Beteiligung der Free-Float Aktionäre erstellt werden könne und die Aktionäre daher vom Bezugsrecht ausgeschlossen würden. Im Zusammenhang mit dieser Informationsasymmetrie innerhalb der Gruppe der Aktionäre stellt sich auch die Frage, inwieweit hier insiderrelevante Tatbestände betroffen sind. Dies ist ggfs. durch die BAFin zu prüfen.

In einem ersten Gespräch mit Vertretern der Gesellschaft hat das Bündnis aus DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V.), den Anwaltskanzleien Nieding+Barth und K&L Gates sowie One Square, den Beraterkreis von VARTA darüber informiert, dass die Free-Float Aktionäre alle Rechtsmittel ausschöpfen werden, um eine gleiche Behandlung aller Aktionäre durchzusetzen.

Das Bezugsrecht, das den Minderheitsaktionären nach derzeitiger Planung von VARTA nicht gewährt werden soll, hat einen nicht unerheblichen und noch näher zu bezifferndem Wert, liegt aber in der Höhe mindestens auf dem Wert der Entschuldung je Aktie sowie dem zu erwartendem Wertzuwachs aus der Sanierung der Gesellschaft. Historisch notierte die Varta Aktie mit € 181,30 am 28.01.2021 auf ihrem Höchststand, mit € 0,75 am 19.08.24 auf dem Tiefstand und der aktuelle Kurs steht bei ca. € 1,70. Im Mittel also bei knapp € 91.

Weiterhin werden neben der Ungleichbehandlung der Aktionäre und der Insiderthematik in Bezug auf den Aufsichtsratsvorsitzenden mögliche Schadensersatzansprüche intensiv geprüft.

Inzwischen haben sich mehr als 3.000 Varta Aktionäre registriert und um Vertretung gebeten.

Alle Aktionäre und Aktionärinnen können sich weiterhin per E-Mail unter varta@dsw-info.de oder varta@onesquareadvisors.com mit Angabe ihres Namens, ihrer Anschrift und ihres Aktienbestandes registrieren und Informationen zum weiteren Vorgehen und zur Vollmachtserteilung erhalten.

Obotritia Capital KGaA: Verlustanzeige nach § 92 AktG

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Potsdam, 5. September 2024. Die Obotritia Capital KGaA („Gesellschaft“) teilt mit, dass nach pflichtgemäßem Ermessen anzunehmen ist, dass ein Verlust in Höhe von mehr als der Hälfte des Grundkapitals der Gesellschaft eingetreten ist („Verlustanzeige“). Dieser Verlust resultiert im Wesentlichen aus Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens, nachdem die Gesellschaft heute mit dem Abschlussprüfer bilanzielle Auswirkungen von einzelnen Transaktionen erörtert hat.

Ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals löst nach § 92 AktG eine gesetzliche Pflicht zur unverzüglichen Einladung der Aktionäre der Gesellschaft zu einer Hauptversammlung aus. Die Gesellschaft wird daher in Kürze eine Hauptversammlung einberufen, um über den Verlust zu berichten und die Lage der Gesellschaft zu erläutern.

Die Verlustanzeige führt zudem gemäß § 4 Abs. 4 der Anleihebedingungen der von der Gesellschaft begebenen 8,5% Hybridanleihe mit unbegrenzter Laufzeit in der Fassung vom 15. Mai 2020 (ISIN: DE000A1616U7/WKN: A1616U) in Bezug auf die gegenwärtig ausstehenden Zinszahlungen zu einem in den Anleihebedingungen beschriebenen „Zwingenden Aufschub“ von Zinszahlungen.

Effecten-Spiegel AG: Vergleich mit der Deutsche Bank AG im Postbank-Verfahren

05.09.2024 / 13:20 CET/CEST

Ad hoc-Mitteilung

Die Effecten-Spiegel AG hat sich heute mit der Deutsche Bank AG in einem Vergleich geeinigt, ihre anhängige Klage bei dem OLG Köln (Az. 13 U 166/11) zurückzunehmen, nachdem die Deutsche Bank AG auf jede der streitbefangenen früheren Postbank-Aktien eine Nachzahlung (inkl. Zinsen) auf den damaligen Angebotspreis sowie eine angemessene pauschale Kostenerstattung gezahlt hat, die dem entstandenem Aufwand der langjährigen Prozessführung Rechnung trägt.

Die Gesellschaft erwartet hieraus für das laufende Geschäftsjahr einen außerordentlichen Ertrag in Höhe von rd. EUR 8,8 Mio. vor Steuern.

Marlis Weidtmann
Vorstand der Effecten-Spiegel AG

__________________

Anmerkung der Redaktion:

In Sachen Deutsche Postbank AG laufen derzeit zwei Spruchverfahren:

- Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag:
OLG Düsseldorf, Az. I-26 W 5/21 AktE
LG Köln, Az. 82 O 77/12
Meilicke u.a. ./. DB Beteiligungs-Holding GmbH (früher: DB Finanz-Holding GmbH)

- Spruchverfahren zu dem Squeeze-out:
LG Köln, Az. 82 O 2/16
Krystofiak u.a. ./. Deutsche Bank AG

jeweils gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Klocke, Köln

Verfahrensbevollmächtigte der jeweiligen Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Hengeler Mueller, 60323 Frankfurt am Main

AG ehem. Bürstenfabrik Emil Kränzlein: Aufhebung des Insolvenzverfahrens

AG ehem. Bürstenfabrik Emil Kränzlein, Actiengesellschaft von 1896

- ISIN: DE0005282008 -
- WKN 528 200 -

Nach Bestätigung des Insolvenzplanes und Erledigung aller betreffenden Zahlungen hat das Insolvenzgericht Aalen am 02. September 2024 die Aufhebung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft per 04. September 2024 beschlossen. Die Verzögerung ergab sich wohl u.a. durch den erfolglosen Versuch der Firma Engels Consulting & Investment GmbH, Königsbronn, Einsicht in die Insolvenzakte zu erzwingen. Der Antrag der Firma, die weder als Aktionärin noch als Gläubigerin ihr rechtliches Interesse dokumentieren konnte, wurde vom genannten Gericht mit Beschluß vom 29. August 2024 zurückgewiesen.

Nach Durchführung der Kapitalmassnahmen wird die Gesellschaft einerseits in die Lage versetzt, ihre Forderungen gegen die Firma Engels Consulting & Investment GmbH, Königsbronn, sowie gegen Mitglieder der Familie Hans A. Bernecker, CH-Ascona, geltend zu machen. Weiterhin wurden bereits einige aussichtsreiche Beteiligungsmöglichkeiten gesichert, die unseren Aktionären einen exklusiven Zugang bieten und eine risikoadäquate Rendite erwarten lassen.

Aalen, den 05. September 2024

Volker Deibert
Notliquidator

Mittwoch, 4. September 2024

IMMOFINANZ AG: IMMOFINANZ beginnt Verhandlungen zum Kauf des restlichen 38,37 % S IMMO-Anteils von CPIPG

Adhoc-Mitteilung

Wien, 4. September 2024

IMMOFINANZ AG („IMMOFINANZ“) und ihre Kernaktionärin CPI Property Group SA („CPIPG“) haben heute vereinbart, Verhandlungen zum Erwerb der restlichen Anteile an der S IMMO AG („S IMMO“) durch IMMOFINANZ zu starten. Derzeit hält IMMOFINANZ direkt rd. 50,60% an S IMMO und CPIPG direkt rd. 38,37 1%.

Eine potentielle Transaktion soll den restlichen Anteil der CPIPG an der S IMMO, das sind 28.241.094 Stück Aktien der S IMMO (rd. 38,37%) umfassen. Ein möglicher Erwerb erfolgt zu einem angemessenen Marktpreis, mit der Barabfindung von EUR 22,05 pro Aktie an die Minderheitsaktionäre der S IMMO im Zuge des Squeeze-out als Obergrenze und einem zu verhandelnden Abschlag. Für einen Teil des Kaufpreises soll eine langfristige Finanzierung durch CPIPG an IMMOFINANZ erfolgen.

Mit Abschluss eines Erwerbs sowie des Squeeze-outs wird IMMOFINANZ 100%iger Aktionär von S IMMO.

Über die IMMOFINANZ


Die IMMOFINANZ Group ist ein gewerblicher Immobilienkonzern und fokussiert ihre Aktivitäten auf die Segmente Büro und Einzelhandel in acht Kernmärkten in Europa: Österreich, Deutschland, Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Rumänien und die Adriatic-Region. Zum Kerngeschäft zählen die Bewirtschaftung und die Entwicklung von Immobilien. Dabei setzt die IMMOFINANZ auf ihre etablierten Immobilienmarken STOP SHOP (Einzelhandel), VIVO! (Einzelhandel) und myhive (Büro) sowie auf komplementäre Produkte und Portfolios, wie jenes der S IMMO. Die IMMOFINANZ hält mehr als 50% der Aktien der S IMMO und konsolidiert diese Gesellschaft vollständig. Die IMMOFINANZ Group besitzt ein Immobilienvermögen von rund EUR 8,2 Mrd., das sich auf rund 490 Objekte verteilt. Das Unternehmen ist an den Börsen Wien (Leitindex ATX) und Warschau gelistet. Weitere Information: https://www.immofinanz.com

Noratis AG: Annahme des Angebots der Merz Real Estate GmbH & Co. KG vom 2. Juli 2024 bezüglich ihrer weiteren Einlageverpflichtung i.H.v. bis zu EUR 16 Mio.

Insiderinformation nach Art. 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Eschborn, 3. September 2024 – Der Vorstand der Noratis AG (Aktie: ISIN: DE000A2E4MK4/ WKN: A2E4MK, Anleihen: ISIN: DE000A3H2TV6/WKN: A3H2TV, ISIN: DE000A3E5WP8/WKN: A3E5WP) gibt bekannt, dass unter Bezugnahme auf die in der am 3. Juli 2024 veröffentlichten Ad hoc Mitteilung zu führenden weiteren Verhandlungen mit der Merz Real Estate GmbH & Co. KG („Merz Real Estate“), Mehrheitsaktionär der Noratis AG, über zusätzliche Bareinlagen der Merz Real Estate in Höhe von bis zu EUR 16 Mio. die Gesellschaft das Angebot der Merz Real Estate vom 2. Juli 2024 angenommen hat.

Demnach hat sich die Merz Real Estate gegenüber der Noratis AG verpflichtet, zusätzlich zu den bis zu EUR 10 Mio., die im Rahmen von Kapitalerhöhungen noch im laufenden Geschäftsjahr als Einlagen geleistet werden, für den Fall, dass wider Erwarten aus den geplanten Sanierungsmaßnahmen nicht genügend Liquidität generiert wird, um den unter dem Sanierungsgutachten beschriebenen Sanierungspfad einzuhalten, der Gesellschaft durch eine weitere Kapitalerhöhung den fehlenden Betrag bis zum Höchstbetrag von EUR 16 Mio. zuzuführen. Diese Verpflichtung der Merz Real Estate steht unter den Voraussetzungen (a) einer erfolgreichen Verlängerung der Laufzeiten (i) der bis zu EUR 50 Mio. 5,5 % Anleihe 2020/2025 (ISIN: DE000A3H2TV6/WKN: A3H2TV), valutierend in Höhe von EUR 30 Mio., bis zum 31. Dezember 2028 und (ii) der bis zu EUR 40 Mio. 4,75% Anleihe 2021/2027 (ISIN: DE000A3E5WP8/WKN: A3E5WP), valutierend in Höhe von EUR 10 Mio., bis zum 31. Dezember 2029, jeweils zu unveränderten Konditionen und (b) einer Bestätigung des Sanierungsgutachters FTI-Andersch AG, dass sich die Noratis AG unter Berücksichtigung des jeweiligen zusätzlich zugeführten Kapitals weiterhin bzw. wieder auf dem im für die Noratis AG von FTI-Andersch erstellten Independent Business Review vorgesehenen Sanierungspfad befindet und in den nachfolgenden 24 Monaten (gerechnet ab der geplanten Kapitalzuführung) durchfinanziert ist. Sie reduziert sich in dem Umfang, in dem andere Aktionäre ihre Bezugsrechte ausüben.

Dienstag, 3. September 2024

IMMOFINANZ AG: Barabfindung für Minderheitsaktionäre der S IMMO AG mit EUR 22,05 je Aktie festgesetzt

Adhoc-Mitteilung

Wien, 3. September 2024

Die IMMOFINANZ AG („IMMOFINANZ“) gibt bekannt, dass IMMOFINANZ als Hauptgesellschafterin im Rahmen des eingeleiteten Gesellschafter-Ausschlussverfahrens die angemessene Barabfindung für die auszuschließenden Minderheitsaktionäre von S IMMO AG mit EUR 22,05 je Aktie festgesetzt hat.

Als Grundlage für die Ermittlung der Barabfindung hat PwC Advisory Services GmbH ein Bewertungsgutachten erstellt.

Im Rahmen des Gesellschafter-Ausschlussverfahrens wird IMMOFINANZ zusammen mit dem Vorstand der S IMMO AG den gemeinsamen Bericht gemäß § 3 Abs 1 Gesellschafter-Ausschlussgesetz („GesAusG“) erstatten. Die Richtigkeit des gemeinsamen Berichts und die Angemessenheit der Barabfindung werden von BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft als gerichtlich bestellter sachverständigen Prüferin geprüft.

Über den Gesellschafterausschluss („Squeeze-Out“) soll im Rahmen einer außerordentlichen Hauptversammlung der S IMMO AG, die für den 14. Oktober 2024 geplant ist, beschlossen werden. Das Unternehmenswertgutachten sowie der gemeinsame Bericht über den geplanten Ausschluss gemäß § 3 Abs 1 GesAusG werden zusammen mit den weiteren zu veröffentlichenden Unterlagen während eines Monats vor dem Tag der außerordentlichen Hauptversammlung auf der Internetseite der S IMMO AG bereitgestellt.

Über die IMMOFINANZ

Die IMMOFINANZ Group ist ein gewerblicher Immobilienkonzern und fokussiert ihre Aktivitäten auf die Segmente Büro und Einzelhandel in acht Kernmärkten in Europa: Österreich, Deutschland, Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Rumänien und die Adriatic-Region. Zum Kerngeschäft zählen die Bewirtschaftung und die Entwicklung von Immobilien. Dabei setzt die IMMOFINANZ auf ihre etablierten Immobilienmarken STOP SHOP (Einzelhandel), VIVO! (Einzelhandel) und myhive (Büro) sowie auf komplementäre Produkte und Portfolios, wie jenes der S IMMO. Die IMMOFINANZ hält mehr als 50% der Aktien der S IMMO und konsolidiert diese Gesellschaft vollständig. Die IMMOFINANZ Group besitzt ein Immobilienvermögen von rund EUR 8,2 Mrd., das sich auf rund 490 Objekte verteilt. Das Unternehmen ist an den Börsen Wien (Leitindex ATX) und Warschau gelistet. Weitere Information: https://www.immofinanz.com

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Anmerkung der Redaktion:


Die Angemessenheit der den S-IMMO-Minderheitsaktionären angebotenen Barabfindung wird in einem Überprüfungsverfahren geprüft werden. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Bekanntmachung zum Squeeze-out bei der Instapro II AG

Instapro I AG
Düsseldorf

Bekanntmachung über die Abfindung
der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der Instapro II AG, Düsseldorf
- ISIN DE000A3DRKK8 / WKN A3DRKK8 -

Die Instapro I AG, Düsseldorf, und die Instapro II AG, Düsseldorf, haben am 14. Mai 2024 einen Verschmelzungsvertrag geschlossen, der die Angabe enthält, dass im Zusammenhang mit der Verschmelzung ein Ausschluss der übrigen Aktionäre („Minderheitsaktionäre“) der Instapro II AG erfolgen soll. Die ordentliche Hauptversammlung der Instapro II AG vom 26. Juni 2024 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Instapro II AG auf die Hauptaktionärin Instapro I AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG i.V.m. § 62 Abs. 5 UmwG beschlossen.

Der Übertragungsbeschluss wurde gem. § 62 Abs. 5 Satz 7 UmwG mit dem Vermerk, dass dieser Beschluss erst mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft wirksam wird, am 22. August 2024 in das Handelsregister der Instapro II AG beim Amtsgericht Düsseldorf unter HRB 90821 eingetragen. Die Verschmelzung wurde am 28. August 2024 in das Handelsregister der Instapro I AG beim Amtsgericht Düsseldorf unter HRB 104300 eingetragen. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der Instapro II AG sowie der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Instapro I AG sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der Instapro II AG auf die Instapro I AG übergegangen. Gleichzeitig ist die Verschmelzung wirksam geworden und die Instapro II AG als übertragender Rechtsträger erloschen.

Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der Instapro II AG eine von der Instapro I AG zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 20,63 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Instapro II AG (ISIN DE000A3DRKK8). Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch den vom Landgericht Düsseldorf auf Antrag der Instapro I AG ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfer, die ESM Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Köln, geprüft und bestätigt.

Die Barabfindung ist von der Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der Instapro II AG, nicht jedoch vor dem Zeitpunkt der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Instapro I AG, mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen.

Die wertpapiertechnische Abwicklung der Zahlung der Barabfindung wird von der BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland, Frankfurt am Main, als zentrale Abwicklungsstelle durchgeführt. Die Auszahlung der Barabfindung an die aufgrund des wirksam gewordenen Übertragungsbeschlusses ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der Instapro II erfolgt Zug um Zug gegen Ausbuchung der Aktien der Instapro II durch die

BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland, Frankfurt am Main,

über die jeweilige Depotbank. Da sämtliche Aktien in einer Globalurkunde bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt sind, brauchen die ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre hinsichtlich der Übertragung ihres Miteigentumsanteils an den Globalurkunden sowie der Entgegennahme der Barabfindung nichts zu veranlassen. Die Auszahlung der Barabfindung und die Ausbuchung der Aktien werden ohne besonderen Auftrag des Depotkunden durchgeführt. Die Entgegennahme der Barabfindung ist für die ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der Instapro II AG provisions- und spesenfrei.

Für den Fall, dass in einem gerichtlichen Spruchverfahren gemäß § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG, § 327 f Satz 2 AktG, §§ 1 ff. SpruchG für die im Rahmen der Übertragung ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der Instapro II AG rechtskräftig eine höhere als die festgelegte Barabfindung festgesetzt wird, wird diese höhere Barabfindung allen ausgeschlossenen Minderheitsaktionären der Instapro II gewährt werden. 

Düsseldorf, im August 2024

Instapro I AG
Der Vorstand
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Anmerkung der Redaktion:


Die Angemessenheit der den Minderheitsaktionären angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren überprüft werden. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Zum Spruchverfahren zur vorherigen Verschmelzung der MyHammer Holding AG auf die Instapro II AG:  https://spruchverfahren.blogspot.com/2023/02/spruchverfahren-zur-verschmelzung-der.html

Montag, 2. September 2024

Squeeze-out bei der Consus Real Estate AG eingetragen

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Der auf der Hauptversammlung der Consus Real Estate AG, Berlin, am 11. Juni 2024 gefasste Beschluss zum Squeeze-out zugunsten der ADLER Group S.A., Luxemburg, wurde am 30. August 2024, in Handelsregister eingetragen und ist damit wirksam geworden.

Die Hauptaktionärin ADLER Group S.A. bietet hierfür den noch verbliebenen Consus-Minderheitsaktionären lediglich EUR 0,01 je Aktie. Die Angemessenheit der den Minderheitsaktionären angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren überprüft werden. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der MAN SE: Ergänzende Stellungnahme des Prüfers (Alternativberechnungen mit jeweils geänderter Peer Group)

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu der Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der MAN SE auf die zum VW-Konzern gehörende Hauptaktionärin TRATON SE hatte das LG München I zur Vorbereitung des Verhandlungstermins am 10. Oktober 2024 den Abfindungsprüfer Forvis Mazars (zuvor: Mazars) mit Beschluss vom 22. August 2024 um eine ergänzende Stellungnahme mit Alternativberechnungen gebeten. In der nunmehr vorgelegten Stellungnahme kommen Frau Wirtschaftsprüferin Ihlau und Herr Wirtschaftsprüfer Duscha zu Werten zwischen EUR 71,89 (Einbeziehung von Traton unter Ausschluss von Mercedes-Benz, Tata Motors, Dongfeng und Sinotruk) und EUR 79,71 je MAN-Aktie (Einbeziehung von Traton unter Ausschluss von Tata Motots, Dongfeng und Sinotruk).

Traton hatte für den Squeeze-out eine Barabfindung in Höhe von EUR 70,68 je Vorzugs- und Stammaktie der MAN SE angeboten.

LG München I, Az. 5 HK O 12085/21
Mähner, M. u.a. ./. TRATON SE
121 Antragsteller
gemeinsame Vertreterin: RA´in Daniela Bergdolt, 80639 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, TRATON SE:
Rechtsanwälte Freshfields Bruckhaus Deringer, 60322 Frankfurt am Main

STEMMER IMAGING AG: Annahmefrist für das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot von MiddleGround Capital für die STEMMER IMAGING AG beginnt

Corporate News

- Angebotsunterlage nach BaFin-Genehmigung heute veröffentlicht

- Die Annahmefrist beginnt heute und endet am 30. September 2024

- Management und Aufsichtsrat von STEMMER IMAGING begrüßen und unterstützen das Übernahmeangebot

Puchheim, 02. September 2024 – Die Ventrifossa BidCo AG („Bieterin“), eine von MiddleGround Capital kontrollierte Holdinggesellschaft, hat heute die Angebotsunterlage für das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot („Übernahmeangebot“) für die Aktien der STEMMER IMAGING AG (ISIN DE000A2G9MZ9 / WKN A2G9MZ) veröffentlicht. Zuvor hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Veröffentlichung der Angebotsunterlage gestattet.

Ab heute haben die Aktionäre der STEMMER IMAGING AG die Möglichkeit, das Übernahmeangebot anzunehmen und ihre Aktien zu 48,00 Euro je Aktie anzudienen. Der Angebotspreis entspricht einer Prämie von ca. 52 % auf den Schlusskurs der STEMMER IMAGING AG-Aktie am 19. Juli 2024, und einer Prämie von ca. 41 % auf den volumengewichteten Durchschnittskurs der Aktie der vergangenen drei Monate bezogen auf den 21. Juli 2024. Alle relevanten Details zur Annahme des Angebots sind in der Angebotsunterlage dargestellt, die auf der folgenden Internetseite der Bieterin abrufbar ist: https://www.project-oculus.de.

Um ihre Aktien im Rahmen des Übernahmeangebots anzudienen, sollten sich Aktionäre direkt an ihre depotführende Bank wenden. Die Annahmefrist beginnt heute und endet am 30. September 2024 um 24:00 Uhr (MESZ). Vorstand und Aufsichtsrat der STEMMER IMAGING AG begrüßen und unterstützen das Übernahmeangebot, vorbehaltlich der Prüfung der Angebotsunterlage. Die gesetzlich erforderliche begründete Stellungnahme zu dem Übernahmeangebot werden Vorstand und Aufsichtsrat der STEMMER IMAGING AG nach sorgfältiger Prüfung der Angebotsunterlage abgeben und veröffentlichen.

Das Übernahmeangebot sieht marktübliche Vollzugsbedingungen vor und enthält keine Mindestannahmeschwelle. Es steht zudem unter dem Vorbehalt der erforderlichen regulatorischen Freigaben. Nach Vollzug des Übernahmeangebots beabsichtigt die Bieterin, die STEMMER IMAGING AG von der Börse zu nehmen, was u. a. durch ein Delisting erfolgen könnte.

Wichtiger Hinweis
Diese Pressemitteilung stellt keine Stellungnahme von Vorstand oder Aufsichtsrat zu dem Übernahmeangebot dar. Alleinverbindlich für das Übernahmeangebot selbst ist die Angebotsunterlage der Bieterin.

Über STEMMER IMAGING AG

STEMMER IMAGING ist das führende internationale Systemhaus für Bildverarbeitungstechnologie. Vor dem Hintergrund allumfassender Expertise liefert STEMMER IMAGING das gesamte Leistungsspektrum für Bildverarbeitung – von wertsteigernden Services über die Entwicklung von Subsystemen bis hin zu eigenen Produkten, auf der Grundlage eines umfangreichen Handelssortiments.

Über Middleground Capital

MiddleGround Capital ist eine Private Equity-Gesellschaft mit Sitz in Lexington, Kentucky, und verwaltet ein Vermögen von über USD 3,5 Mrd. MiddleGround Capital tätigt Kontrollinvestitionen in mittelständische B2B-Unternehmen in den Bereichen Industrie und Spezialhandel. MiddleGround Capital arbeitet eng mit seinen Portfoliounternehmen und den Managementteams zusammen, um durch einen praxisorientierten operativen Ansatz den Unternehmenswert zu steigern und langfristige Wachstumsstrategien zu unterstützen. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte: https://middleground.com/.

Vectron Systems AG: Zahlen für das erste Halbjahr 2024 veröffentlicht / Delisting erfolgt zum 30.09.2024

Corporate News

Münster, 02. September 2024: Die Vectron Systems AG (Vectron), ein führender Anbieter intelligenter Kassensysteme und Cloud-Services, mit Schwerpunkt in den Branchen Gastronomie und Bäckerei hat nach vorläufigen und ungeprüften Berechnungen für das erste Halbjahr 2024 nach der Rechnungslegungsmethode IFRS folgendes Ergebnis festgestellt: Nach den ersten sechs Monaten des laufenden Jahres erwirtschaftete die Gesellschaft einen Umsatz von rund EUR 20,0 Mio. Gleichzeitig wurde ein operatives Ergebnis (EBITDA) von rund EUR 0,6 Mio. erzielt.
 
Der detaillierte Halbjahresbericht kann ab sofort auf der Vectron-Website heruntergeladen werden.

Nach der im Juni vollzogenen Mehrheitsübernahme durch den börsennotieren US-Konzern Shift4 hatte die Gesellschaft bereits in mehreren Veröffentlichungen darauf hingewiesen, dass die Börsennotiz eingestellt werden soll. Die Frankfurter Wertpapierbörse hat der Vectron Systems AG mitgeteilt, dass dem Antrag des Unternehmens auf Widerruf der Zulassung der Vectron-Aktien (ISIN: DE000AOKEXC7) zum Handel in Scale und in Basic Board an der Frankfurter Wertpapierbörse stattgeben wurde.

Ausweislich der Mitteilung der Frankfurter Wertpapierbörse wird das Delisting mit Wirkung zum Ablauf des 30. September 2024 wirksam.

Nach diesem Zeitpunkt können die Aktien der Vectron Systems AG nicht mehr an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt werden und die Zulassungsfolgepflichten entfallen.

Über Vectron Systems AG:

Mit bisher mehr als 250.000 verkauften Kassensystemen zählt die börsengelistete Vectron Systems AG zu den größten europäischen Anbietern von Kassenlösungen. Darauf aufbauend gewinnt der Bereich von in die Kassen integrierten Apps sowie digitalen und cloudbasierten Services in den Branchen Gastronomie und Bäckerei zunehmend an Bedeutung. Das Spektrum der Lösungen reicht von Loyalty- und Paymentfunktionen über Omni-Channel-Ordering bis hin zu Online-Reservierung und Online Reporting.

Im Handelssegment ist die 100-prozentige Tochtergesellschaft acardo AG einer der führenden Anbieter für Consumer-Activation-Tools, wie Coupons, Cashback-Lösungen und Konsumenten-Apps in Deutschland. Diese werden heute in mehr als 30.000 Filialen, bestehend aus Lebensmittelhändlern, Drogerien, Kinos und Apotheken eingesetzt. Dabei bietet acardo den Kunden einen FullService, von der Konzeption, über die technische Umsetzung bis hin zum Coupon-Clearing. Zu den Kunden zählen die größten Unternehmen der jeweiligen Branche, bspw. EDEKA, Müller, Nestlé, Unilever, Kellogg´s, Krombacher, Coca-Cola, PEPSI, Beiersdorf, Hexal, CinemaxX, Cineplex, Universal und Warner Bros.

Im Juni 2024 erfolgte der Zusammenschluss der Vectron Systems AG mit Shift4. Der in New York börsennotierte US-Konzern mit mehr als USD 2,5 Mrd. Umsatz (2023) ist ein führender Anbieter von Software- und Zahlungsabwicklungslösungen. Shift4 bedient Betreiber aller Größenordnungen aus zahlreichen Branchen, von kleinen inhabergeführten Geschäften vor Ort bis hin zu multinationalen Konzernen, die weltweit Handel treiben. Letztere können durch den Unternehmenszusammenschluss künftig in den USA und Europa nahtlos bedient werden.

Stimmrechtsmitteilung der infas Holding Aktiengesellschaft: Ipsos hält über 85 %

Nach der heutigen Stimmrechtsmitteilung hält die zum Ipsos-Konzern gehörende Transaktionsgesellschaft Alsterhöhe 15. V V AG (zukünftig: Ipsos DACH Holding AG) 85,58 % der Stimmrechte an der infas Holding Aktiengesellschaft. Davon werden 8,06 % in Aktien und 77,52 % in Instrumenten gehalten. Bei den Instrumenten handelt es sich um "irrevocable undertakings" der Transaktionsgesellschaft mit den bisherigen Hauptaktionären PEN GmbH, Investmentaktiengesellschaft für langfristige Investoren TGV, Hans-Herbert Döbert und Effecten-Spiegel Aktiengesellschaft.

creditshelf Aktiengesellschaft: Außerordentliche Hauptversammlung

Offenlegung von Insider-Informationen nach § 17 Abs. (1) 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch in der geänderten Fassung (Marktmissbrauchsverordnung - MAR).

Frankfurt am Main, 2. September 2024 – Der Vorstand der creditshelf AG (WKN A2LQUA, ISIN DE000A2LQUA5, Börsenkürzel CSQ, „creditshelf“) hat heute anhand des Beschlusses des Amtsgericht Frankfurt am Main vom 26. August 2024 Kenntnis darüber erlangt, dass die Aktionärin der creditshelf, die PVM Private Values Media AG, Frankfurt am Main, („PVM“) ermächtigt hat, eine Hauptversammlung einzuberufen.

Die außerordentliche Hauptversammlung soll am 11. Oktober 2024 um 10:00 Uhr (MESZ) in Frankfurt am Main stattfinden.

Gemäß dem Gerichtsbeschluss umfasst die Tagesordnung die Abwahl der verbliebenen vier Aufsichtsratsmitglieder, die Reduzierung des Aufsichtsrats auf drei Mitglieder, Neuwahlen zum Aufsichtsrat sowie die Entscheidung über Sonderprüfungen zum Verkauf des Geschäftsbetriebs der creditshelf an die schweizerische Teylor AG und zu etwaigen Beziehungen zu nahestehenden Personen. Ausweislich des Gerichtsbeschlusses wird bei etwaigen Sonderprüfungen der Prüfungsgegenstand nicht die Bereiche betreffen, die der überlagernden insolvenzrechtlichen Aufsicht durch Sachwalter oder Gericht unterstehen und daher nicht den Pflichten der Gesellschaftsorgane unterstehen.

Die Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung mit den Beschlussvorschlägen der PVM soll in den nächsten Tagen im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.

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Über creditshelf

creditshelf wurde gegründet als digitaler Unternehmensfinanzierer der nächsten Generation. Der Geschäftsbetrieb von creditshelf wurde mit Wirkung zum 06.05.2024 im Rahmen einer übertragenden Sanierung auf die Teylor AG übertragen.

creditshelf ist derzeit im General Standard Segment an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert.

S IMMO AG: Erfolgreiche Verkäufe und weiter steigende Erträge zum Halbjahr

Corporate News  28. August 2024

"Auch das erste Halbjahr 2024 steht ganz klar im Fokus unserer starken operativen Entwicklung. Es ist uns erneut gelungen, unsere Gesamterlöse sowie die Mieteinnahmen signifikant zu steigern. Das Bruttoergebnis liegt deutlich über dem Vorjahresniveau. Wir profitieren hierbei vor allem von einer umsichtigen Investitionsstrategie. Die Steigerung unserer operativen Kennzahlen ist kein Einmal-Effekt, sondern schafft nachhaltig die Grundlage für zukünftige Erträge“, kommentiert Radka Doehring, Vorstand der S IMMO AG.

Operative Highlights (exkl. aufgegebenen Geschäftsbereich1)):

Die Gesamterlöse konnten von EUR 137,8 Mio. auf EUR 185,6 Mio. erheblich gesteigert werden.

Die Mieterlöse erhöhten sich von EUR 74,8 Mio. auf EUR 111,9 Mio.

Auf Grund der Steigerung des Ergebnisses für vermietete Immobilien verbesserte sich das Bruttoergebnis von EUR 73,0 Mio. auf EUR 108,6 Mio. – ein Anstieg von 49 %.

Das EBITDA erhöhte sich um fast 60 % auf EUR 88,1 Mio.

Periodenergebnis bei EUR 13,6 Mio.

Finanzkennzahlen (inkl. aufgegebenen Geschäftsbereich1)):Das Ergebnis je Aktie betrug EUR 0,27.

Der EPRA-NRV je Aktie lag bei EUR 27,8.

Der FFO I betrug zum 30.06.2024 EUR 73,4 Mio.

Der Netto-Loan-to-Value (Netto-LTV) lag bei 51,8 %

"Die vorliegenden Ergebnisse überzeugen uns einmal mehr von der Schlagkraft unserer Geschäftsmodells. Wir profitieren von unserer umsichtigen Investitionsstrategie und prüfen weitere ergebnisoptimierende An- und Verkäufe", sagt Tomáš Salajka, Vorstand der S IMMO AG.

Ereignisse und Updates nach dem Bilanzstichtag

Die S IMMO hat den Verkauf des HOTO Business Tower in Zagreb am 12.07.2024 erfolgreich abgeschlossen. Das Bürogebäude umfasst eine Gesamtmietfläche von rund 15.500 m².

Weiters wurden die Verkaufsaktivitäten, insbesondere in Deutschland, fortgesetzt.

Ergebnis im Detail

Gesamtvermögen

Trotz der Verkäufe in Deutschland und Österreich erhöhte sich die Bilanzsumme der S IMMO per 30.06.2024 auf Grund der Zukäufe in Tschechien auf EUR 4.263,2 Mio. (31.12.2023: EUR 4.179,9 Mio.). Der Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten verringerte sich gegenüber dem Jahresende und lag per 30.06.2024 bei EUR 344,4 Mio. (31.12.2023: EUR 445,1 Mio.).

Eigenkapital und EPRA-NRV

Das Eigenkapital ohne Fremdanteile erhöhte sich im ersten Halbjahr 2024 auf EUR 1.660,8 Mio. (31.12.2023:

EUR 1.648,4 Mio.). Per 30.06.2024 belief sich der Buchwert je Aktie auf EUR 23,63 (31.12.2023: EUR 23,43). Die Eigenkapitalquote lag per 30.06.2024 bei 40,1 % (31.12.2023: 40,7 %). Der EPRA-NRV je Aktie lag bei EUR 27,81.

Aufgegebenes Segment in Deutschland

Im Zusammenhang mit dem sukzessiven Rückzug aus Deutschland werden zum 30.06.2024 jene Immobilien, die die Kriterien gemäß IFRS 5 erfüllen, als zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte ausgewiesen und zusammen mit den bereits veräußerten deutschen Vermögenswerten und Schulden als aufgegebener Geschäftsbereich dargestellt.

Die folgenden Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung enthalten daher keinen Beitrag aus dem aufgegebenen Geschäftsbereich in Deutschland. Eine detaillierte Erläuterung findet sich im Halbjahresbericht 2024, der auf der Website der Gesellschaft abrufbar ist.

Gesamterlöse

Im ersten Halbjahr 2024 konnten die Gesamterlöse im Vergleich zur Vorjahresperiode von EUR 137,8 Mio. auf EUR 185,6 Mio. gesteigert werden. Diese Verbesserung ist vor allem auf Zukäufe ertragsstarker vermieteter Immobilien in Tschechien und Österreich in den Jahren 2023 und 2024, aber auch auf eine gute Like-for-Like-Performance zurückzuführen.

Aufwand aus der Immobilienbewirtschaftung

Die Immobilienaufwendungen waren – wie auch die Miet- und Betriebskostenerlöse – von Transaktionen beeinflusst und erhöhten sich von EUR 42,8 Mio. im ersten Halbjahr 2023 auf EUR 54,0 Mio., was vor allem auf höhere Betriebskosten- und Instandhaltungsaufwendungen zurückzuführen ist.

Hotelergebnis

Mit dem Ergebnis aus der Hotelbewirtschaftung in Höhe von EUR 8,0 Mio. (1. Hj. 2023: EUR 8,0 Mio.) konnte erneut ein Ertrag auf hohem Niveau erzielt werden.

Verwaltungskosten


Der Verwaltungsaufwand stieg im ersten Halbjahr 2024 auf Grund höherer Beratungskosten und auf Grund höherer Verwaltungshonorare auf EUR 20,5 Mio. (1. Hj. 2023: EUR 17,7 Mio.).

Immobilienbewertung


Das Ergebnis aus der Immobilienbewertung war mit EUR -9,2 Mio. (1. Hj. 2023: EUR -21,3 Mio.) leicht negativ, verbesserte sich jedoch gegenüber dem Vorjahr.

Finanzergebnis und Steueraufwand

Das Finanzergebnis verbesserte sich von EUR -21,1 Mio. auf EUR -18,5 Mio. Der Steueraufwand erhöhte sich von EUR 1,8 Mio. auf EUR -17,8 Mio.

Geplanter Squeeze Out

Im zweiten Quartal wurde die S IMMO AG informiert, dass die IMMOFINANZ AG mit der Vorbereitung eines Gesellschafterausschlusses begonnen hat. Der geplante Squeeze Out betrifft 5.246.664 S IMMO Aktien, das entspricht in etwa einem Anteil von 7,13 % am Grundkapital. Die Barabfindung zum Erwerb der betroffenen Aktien soll auf Grundlage eines Bewertungsgutachtens festgesetzt werden und in einer außerordentlichen Hauptversammlung, die für den Herbst 2024 erwartet wird, beschlossen werden.

Konsolidierte Gewinn- und Verlustrechnung
   (...)

Download GuV HY 2024

1) Zum 30.06.2024 werden jene deutschen Immobilien, die die Kriterien gemäß IFRS 5 erfüllen, als zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte ausgewiesen und zusammen mit den bereits veräußerten deutschen Vermögenswerten und Schulden als aufgegebener Geschäftsbereich dargestellt. Die Ergebnisbeiträge dieses aufgegebenen Geschäftsbereichs sind im Konzernergebnis, aber nicht in den GuV-Kennzahlen enthalten. Auch die Vergleichskennzahlen 01 – 06/2023 wurden entsprechend angepasst.

Sonntag, 1. September 2024

Aktuelle Squeeze-out-Kandidaten

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG (ARENDTS ANWÄLTE)

In der nachfolgenden Liste sind Unternehmen, bei denen ein Squeeze-out oder eine Verschmelzung bereits angekündigt worden sind, nicht mehr aufgeführt. So hat sich die Zahl der aufgeführten Gesellschaften seit den zuletzt veröffentlichten Listen wieder deutlich reduziert: Bei der Aareal Bank AG ist ein Squeeze-out bereits beschlossen worden, ebenso bei der MorphoSys AG, der Lotto24 AG, der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG, der Consus Real Estate AG und der EQS Group AG. Bei der C. Bechstein Pianoforte AG und der Zapf Creation AG sind die Squeeze-out-Beschlüsse bereits eingetragen worden (Spruchanträge sind aber noch möglich). Bei der Vitesco Technologies Group AG muss noch die beschlossene Verschmelzung mit der Schaeffler AG eingetragen werden. Bei der MEDION AG ist eine Ausschluss der Minderheitsaktionäre angekündigt. Über kurz oder lang dürfte auch bei der Telefónica Deutschland Holding AG kommen. Auch bei der infas Holding Aktiengesellschaft ist nach einem erfolgreichen Übernahmeangebot durch Ipsos eine Strukturmaßnahme zu erwarten.

Insbesondere bei folgenden deutschen Unternehmen ist über kurz oder lang ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre (Squeeze-out, als verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out bereits ab einer Beteiligung von 90 % möglich), eine Verschmelzung oder eine andere Strukturmaßnahme denkbar:

- 1&1 AG: geringer Streubesitz
 
- a.a.a. aktiengesellschaft allgemeine anlageverwaltung: Delisting

- ADM Hamburg Aktiengesellschaft (früher: Oelmühle Hamburg): Streubesitz < 5 %

- ADTRAN NETWORKS SE (zuvor: ADVA Optical Networking SE): Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, ADTRAN Holdings, Inc. > 65 %

- ALBA SE (früher: INTERSEROH SE): Streubesitz ca. 6 %, Kursverfall

- Allane SE (früher: Sixt Leasing SE): geringer Streubesitz (< 8 %)

- Allgäuer Brauhaus AG: Streubesitz < 10 %

- alstria office REIT-AG: erfolgreiches Übernahmeangebot

- Aluminiumwerk Unna AG: delistet, minimaler Streubesitz

- aovo Touristik AG: Delisting, geringer Streubesitz

- artnet AG

- Aurubis AG: Übernahme und Delisting?

- Bayerische Gewerbebau AG: delistet, Streubesitz < 10 %
 
- Bellevue Investments GmbH & Co. KGaA (früher: MAGIX AG): delistet, geringer Streubesitz
 
- Brilliant AG: Hauptaktionärin NLC Group of Companies Limited > 75 %

- CENTROTEC SE: Delisting, geringer Streubesitz, Aktienrück

- CGRE AG (früher: L-KONZEPT Holding AG)

- CropEnergies AG: Delisting

- cycos AG: BuG, delistet, geringer Streubesitz
 
- Dahlbusch AG: minimaler Streubesitz (knapp über 3.000 Aktien)

- DEAG Deutsche Entertainment AG: Delisting

- DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG: geringer Streubesitz
 
- Deutsche EuroShop AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, Streubesitz 23,6 %

- Deutsche Real Estate AG (ehemals Geestemünder Verwaltungs- und Grundstücks AG): geringer Streubesitz

- Deutsche Wohnen SE: erfolgreiche Übernahme, Kursverfall
 
- DF Deutsche Forfait AG: geringer Streubesitz

- DISO Verwaltungs AG (zuvor: Matica Technologies AG, ehemals: Digital Identification Solutions AG): geringer Streubesitz, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Matica Technologies Group SA (Eintragung durch Anfechtungsklage verzögert)

- DMG MORI Aktiengesellschaft: Spruchverfahren zum BuG, geringer Streubesitz

- DVS Technology AG (früher: Diskus Werke AG): geringer Streubesitz, Kündigung der Einbeziehung in den Freiverkehr

- EASY SOFTWARE AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

- Eisen- und Hüttenwerke AG: geringer Streubesitz

- ENCAVIS AG: Investorenvereinbarung mit KKR, Übernahmeangebot
 
- EUWAX AG: geringer Streubesitz, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

- Fernheizwerk Neukölln AG: geringer Streubesitz

- First Sensor AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

- FRIWO AG: geringer Streubesitz

- Funkwerk AG: geringer Streubesitz

- Gelsenwasser AG: Streubesitz < 10 %

- GK Software SE: erfolgreiches Übernahmeangebot, Delisting

- Grammer AG: geringer Streubesitz

- GSW Immobilien AG: geringer Streubesitz, Delisting-Erwerbsangebot
 
- Halloren Schokoladenfabrik AG: Hauptaktionär droht mit Rechtsformwechsel, Übernahmeangebot

- Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot

- HanseYachts AG: Delisting-Angebot

- Hella GmbH & Co. KGaA: erfolgreiche Übernahme, Elliott 15,01 %, geringer Streubesitz

- HÖVELRAT Holding AG (früher NORDAKTIENBANK AG): geringer Streubesitz

- HolidayCheck Group AG (ehemals Tomorrow Focus AG): Delisting, BuG, geringer Streubesitz

- HOMAG Group AG: Spruchverfahren zum BuG

- home24 SE: Business Combination Agreement, erfolgreiche Übernahme durch XXXLutz-Konzern, Streubesitz < 5 %

- HORNBACH Baumarkt AG: erfolgreiches Delisting-Angebot, Streubesitz ca. 7 %

- InCity Immobilien AG: Streubesitz < 10 %

- infas Holding Aktiengesellschaft: Übernahmeangebot durch Ipsos

- Katek SE: erfolgreiches Delisting-Erwerbsangebot der Kontron AG, Streubesitz < 13 %

- Lechwerke AG: geringer Streubesitz

- LS Invest AG (früher: IFA Hotel & Touristik AG): geringer Streubesitz

- MediClin AG: geringer Streubesitz

- MeVis Medical Solutions AG: BuG

- MK-Kliniken AG: Streubesitz < 10 %

- MME MOVIEMENT AG: delistet, geringer Streubesitz

- niiio finance group AG

- Nucletron Electronic Aktiengesellschaft: Delisting

- OHB SE: erfolgreiches Übernahmeangebot, Delisting geplant

- Oppmann Immobilien AG: Delisting

- OSRAM LICHT AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Delisting

- Pfeiffer Vacuum Technology AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Pangea GmbH 

- Pilkington Deutschland AG: geringer Streubesitz

- PNE AG

- RLG Systems AG (bisher: CCR Logistics Systems AG): delistet, geringer Streubesitz

- RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft: Streubesitz < 8 %

- Rocket Internet SE: Delisting, Übernahmeangebot

- PREOS Global Office Real Estate & Technology AG: Streubesitz 2,3 %

- Schumag Aktiengesellschaft: Änderungen bei den Hauptaktionären

- secunet Security Networks AG: geringer Streubesitz

- SEVEN PRINCIPLES AG: Streubesitz 4 %

- SHW AG: Delisting, erfolgreiches Übernahmeangebot, geringer Streubesitz

- SHS Viveon AG: erfolgreiches Erwerbsangebot, geringer Streubesitz

- Studio Babelsberg AG: Erwerb Mehrheitsbeteiligung, BuG

- STEICO SE: Mehrheitsbeteiligung der Kingspan Group PLC

- STEMMER IMAGING AG: Übernahmeangebot, Investorenvereinbarung mit der Ventrifossa BidCo AG/MiddleGround

- STS Group AG

- SUMIDA Aktiengesellschaft (zuvor: VOGT electronic AG): Delisting, Beherrschungsvertrag, geringer Streubesitz
 
- SYNLAB AG: Übernahmeangebot

- TAG Colonia-Immobilien AG: BuG, geringer Streubesitz

- Tele Columbus AG: sehr geringer Streubesitz, Kursverfall

- Telefónica Deutschland Holding AG: geringer Streubesitz, Squeeze-out vorläufig zurückgestellt

- TLG IMMOBILIEN AG: Delisting-Erwerbsangebot, geringer Streubesitz

- Uniper SE: fast vollständige Verstaatlichung

- USU Software AG: Delisting-Übernahmeangebot

- Vantage Towers AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, sehr geringer Streubesitz, derzeit Blockade durch Singer/Elliott (?)

- va-Q-tec AG: Zusammenschlussvereinbarung, erfolgreiches Übernahmeangebot, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag 

- VIB Vermögen AG: Mehrheitsbeteiligung der BRANICKS Group AG (zuvor: DIC Asset AG)
 
- VSM · Vereinigte Schmirgel- und Maschinen-Fabriken Aktiengesellschaft: delistet, geringer Streubesitz

- WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft: BuG, geringer Streubesitz

- Westag AG (bisher: WESTAG & GETALIT AG): geringer Streubesitz, Rückkaufangebot
 
- Wild Bunch AG (früher: Senator Entertainment AG): Squeeze-out zunächst abgesagt (?)

- Württembergischen Lebensversicherung AG

- Your Family Entertainment AG

- ZEAG Energy AG: sehr geringer Streubesitz

- zooplus SE: erfolgreiches Übernahmeangebot, sehr geringer Streubesitz

Die Liste ist nicht abschließend und beruht auf einer subjektiven Einschätzung. Über Anregungen und weitere "Nominierungen" freuen wir uns.

(unverbindlich, keine Anlage- oder Rechtsberatung)

Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de