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Samstag, 21. November 2020

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der ANTERRA Vermögensverwaltungs-AG: OLG Frankfurt am Main legt Barabfindung auf EUR 4,25 fest

von Rechtsanwalt Martin Arendts, ARENDTS ANWÄLTE

In dem Spruchverfahren zu dem am 19. Oktober 2011 im Handelsregister eingetragenen Ausschluss der Minderheitsaktionäre (Squeeze-out) bei der Anterra Vermögensverwaltungs-Aktiengesellschaft, Wiesbaden, hatte das LG Frankfurt am Main mit Beschluss vom 18. August 2015 (Az. 3-05 O 87/11) den Barabfindungsbetrag deutlich auf EUR 4,93 erhöht (Anhebung um fast 53 % zu dem von der Antragsgegnerin festgelegten Betrag in Höhe von lediglich EUR 3,25 je Anterra-Aktie), siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2015/08/spruchverfahren-zum-squeeze-out-bei-der_27.html

Dagegen hat die Antragsgegnerin, die LEI ANTERRA Germany Holding GmbH, mit Schriftsatz vom 25. September 2015 Beschwerde eingelegt. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main, bei dem die Sache seit Ende 2015 anhängig war, hatte zuletzt eine Entscheidung Ende 2019/Anfang 2020 angekündigt. Zwischenzeitlich hatte die Geschäftsführung der Antragsgegnerin beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg am 27. Februar 2020 einen Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Das Verfahren wurde daher gegen Herrn Rechtsanwalt Niklas Lütcke als Insolvenzverwalter über das Vermögen der LEI ANTERRA Germany Holding GmbH weitergeführt.

Das OLG hat nunmehr mit Beschluss vom 17. November 2020 die Barabfindung auf EUR 4,25 je Stückaktie festgesetzt (was einer Anhebung um ca. 30,77 % entspricht). Das OLG hat dabei den Unternehmenwert geschätzt, wobei es anders als das Landgericht von einer zum Bewertungsstichtag bereits vorgesehenen Abwicklungsplanung ausgeht und nicht von einer Bewertung auf der Grundlage des Net-Asset-Values (S. 14).

OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 17. November 2020, Az. 21 W 144/15
LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 18. August 2015, Az. 3-05 O 87/11
Arendts u.a. ./. Rechtsanwalt Niklas Lütcke als Insolvenzverwalter über das Vermögen der LEI ANTERRA Germany Holding GmbH
44 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Häfele, 60596 Frankfurt am Main
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin LEI ANTERRA Germany Holding GmbH:
Allen & Overy LLP, Hamburg

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