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Donnerstag, 5. November 2020

Bekanntmachung über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre der comdirect bank

COMMERZBANK Aktiengesellschaft
Frankfurt am Main

Bekanntmachung über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre der
comdirect bank Aktiengesellschaft (Quickborn)
ISIN DE0005428007 / WKN 542800

Die ordentliche Hauptversammlung der comdirect bank Aktiengesellschaft („comdirect“) vom 5. Mai 2020 hat die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der comdirect („Minderheitsaktionäre“) auf die Hauptaktionärin, die COMMERZBANK Aktiengesellschaft (HRB 32000) mit Sitz in Frankfurt am Main („COMMERZBANK“), gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 62 Abs. 5 Sätze 1 und 8 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG beschlossen („Übertragungsbeschluss“).

Der Übertragungsbeschluss ist am 28. September 2020 in das Handelsregister der comdirect beim Amtsgericht Pinneberg (HRB 4889 PI) mit dem Vermerk eingetragen worden, dass er erst gleichzeitig mit der Eintragung der Verschmelzung der comdirect auf die COMMERZBANK Aktiengesellschaft im Handelsregister der COMMERZBANK Aktiengesellschaft wirksam wird (§ 62 Abs. 5 Satz 7 UmwG). Die Verschmelzung der comdirect als übertragender Gesellschaft mit ihrer Hauptaktionärin, der COMMERZBANK, als übernehmender Gesellschaft ist am 28. September 2020 in das Handelsregister der comdirect beim Amtsgericht Pinneberg und am 2. November 2020 in das Handelsregister der COMMERZBANK beim Amtsgericht Frankfurt am Main eingetragen worden. Damit sind gemäß § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG i.V.m. § 327e Abs. 3 Satz 1 AktG alle Aktien der Minderheitsaktionäre der comdirect auf die COMMERZBANK Aktiengesellschaft übergegangen.

Nach dem Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre eine von der COMMERZBANK zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 12,75 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der comdirect. Die festgelegte Barabfindung ist gemäß § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG i.V.m. § 327b Abs. 2 AktG von der Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der comdirect beim Amtsgericht Pinneberg, nicht jedoch vor dem Zeitpunkt der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der COMMERZBANK beim Amtsgericht Frankfurt am Main, an mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen. Die Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der comdirect ist am 29. September 2020 bekannt gemacht worden. Die Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der COMMERZBANK ist am 2. November 2020 bekannt gemacht worden.

Die Angemessenheit der Barabfindung wurde von der Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, Zweigniederlassung Hamburg, als der vom Landgericht Itzehoe ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüferin geprüft und bestätigt.

Die wertpapiertechnische Abwicklung der Barabfindung wird von der Deutsche Bank Aktiengesellschaft, Frankfurt a.M., durchgeführt. Die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der comdirect brauchen für die Entgegennahme der Barabfindung nichts zu veranlassen. Die Auszahlung des Barabfindungsbetrags an die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre erfolgt Zug um Zug gegen Ausbuchung der Aktien der comdirect über die jeweilige Depotbank. Die Entgegennahme der Barabfindung soll für die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der comdirect provisions- und spesenfrei sein.

Frankfurt am Main, im November 2020

COMMERZBANK
Aktiengesellschaft

Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 4. November 2020

_________

Anmerkung der Redaktion:

Der Börsenhandel mit comdirect-Aktien ist umgehend nach der ersten Mitteilung am 2. November 2020 eingestellt worden. Comdirect firmiert nunmehr als "
comdirect – eine Marke der Commerzbank AG".

Die Angemessenheit der angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren gerichtlich überprüft werden. Informationen hierzu: kanzlei@anlageanwalt.de

Gegen den Squeeze-out-Beschluss hatten comdirect-Aktionäre Nichtigkeitsklage (§ 249 AktG), hilfsweise Anfechtungsklage (§ 246 AktG), erhoben, so dass sich die Eintragung verzögerte, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2020/07/anfechtungsklagen-gegen-den-squeeze-out.html
und https://spruchverfahren.blogspot.com/2020/09/wann-wird-der-squeeeze-out-bei.html

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