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Dienstag, 10. November 2020

Freshfields berät STADA Arzneimittel bei Squeeze-out

Pressemitteilung von Freshfields vom 9. November 2020

Die internationale Wirtschaftskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer hat die STADA Arzneimittel AG („STADA“) beim Squeeze-out der Minderheitsaktionäre der STADA durch die Hauptaktionärin Nidda Healthcare GmbH, einem Erwerbsvehikel von Bain Capital Private Equity und Cinven, und der Durchführung der außerordentlichen Hauptversammlung beraten.

Die außerordentliche virtuelle Hauptversammlung von STADA hat am 24. September 2020 mit einer Mehrheit von 99,78 Prozent der Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der STADA (Minderheitsaktionäre) auf die Nidda Healthcare GmbH (Hauptaktionärin) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG (sog. aktienrechtlicher Squeeze-out) zugestimmt.

Zuvor hatte die Nidda Healthcare GmbH als Hauptaktionärin von STADA am 5. Juni 2020 ein Übertragungsverlangen übermittelt und dieses Übertragungsverlangen am 7. August 2020 konkretisiert. Als Gegenleistung für die Übertragung der Aktien erhalten die Minderheitsaktionäre von STADA eine Barabfindung in Höhe von 98,51 Euro je STADA-Aktie. Der aktienrechtliche Squeeze-out wurde am 6. November 2020 in das Handelsregister von STADA eingetragen und damit wirksam.

Freshfields berät STADA seit Mitte Mai 2016 umfassend, damals zu den von aktivistischen Aktionären erhobenen Forderungen zur Corporate Governance ebenso wie in 2017 zur rechtlichen Strukturierung des Bieterprozesses, zum Prozess der öffentlichen Übernahme durch Bain Capital und Cinven, zum Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags, der im März 2018 wirksam wurde, sowie beim öffentlichen Delisting-Erwerbsangebot von Bain Capital und Cinven im Oktober 2018. Darüber hinaus beriet Freshfields STADA im gleichen Jahr bei der Refinanzierung und Änderung der Anleihebedingungen der von STADA begebenen Anleihen.

Das Freshfields-Team umfasste Partner Dr. Sabrina Kulenkamp und Prof. Dr. Christoph H. Seibt sowie Principal Associates Kai Jungbluth und Dr. Neda von Rimon (alle Gesellschaftsrecht).

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Anmerkung der Redaktion:

Die Angemessenheit der für den Squeeze-out bei STADA angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren überprüft werden.

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