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Sonntag, 15. November 2020

Antrag auf Sonderprüfung bei der Nymphenburg Immobilien AG

Bezüglich der Nyphenburg Immobilien AG, bei der vor einem Monat ein Squeeze-out angekündigt wurde (https://spruchverfahren.blogspot.com/2020/10/nymphenburg-immobilien.html), gibt es einen Antrag auf Sonderprüfung. Wie das "Handelsblatt" berichtet, haben zwei Minderheitsaktionäre, die ca. 1,3 % der Aktien halten, einen entsprechenden Antrag gestellt. 

Eine Immobilie der Gesellschaft an der Perusa- und Residenzstraße sei viel zu billig an die Amira Verwaltungs AG weggegeben worden. Ein von den Minderheitsaktionären in Auftrag gegebenes Gutachten taxiere den Verkehrswert der Immobilie auf EUR 161 Mio. bis 193 Mio. - zu dem Kaufpreis von EUR 97 Mio. bestehe somit eine Differenz von mindestens EUR 64 Mio. Großaktionär bei beiden Gesellschaften ist die Finck´sche Hauptverwaltung von August Baron von Finck (bzw. nunmehr die NIAG SE bei der Hymphenburg bzw. die Blitz 11-263 SE bei der Amira, um jeweils einen verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out durchführen zu können - mit einer Schwelle von bloß 90 % deutlich einfacher als ein normaler aktienrechtlicher Squeeze-out).

Laut "Handelsblatt" habe Nymphenburg die Berechtigung einer Sonderprüfung bestritten. Der Antrag auf Sonderprüfung bestehe aus bloßen Behauptungen "in´s Blaue hinein". Eine künftige Nutzung der Immobilie mit Geschäften sei "reine Spekulation". 

Link zu dem Bericht im "Handelsblatt":

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