Ad-hoc-Meldung gemäß § 17 MMVO und § 15 Abs. 1 WpHG
Stuttgart, den 08. Mai 2018 - Die Qualification Star 2 GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main hat der Integrata AG (ISIN DE00062 13101) heute das förmliche Verlangen gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG übermittelt, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, damit die Hauptversammlung der Gesellschaft die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Qualification Star 2 GmbH als Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen kann (sog. aktienrechtlicher Squeeze Out).
Die Qualification Star 2 GmbH ist mit 97,97 % am Grundkapital der Integrata AG beteiligt und ist damit deren Hauptaktionär im Sinne des § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG. Der Übertragungsbeschluss wird vermutlich in der nächsten ordentlichen Hauptversammlung der Integarta AG gefasst werden.
Stuttgart, 08. Mai 2018
Stuttgart, den 08. Mai 2018 - Die Qualification Star 2 GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main hat der Integrata AG (ISIN DE00062 13101) heute das förmliche Verlangen gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG übermittelt, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, damit die Hauptversammlung der Gesellschaft die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Qualification Star 2 GmbH als Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen kann (sog. aktienrechtlicher Squeeze Out).
Die Qualification Star 2 GmbH ist mit 97,97 % am Grundkapital der Integrata AG beteiligt und ist damit deren Hauptaktionär im Sinne des § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG. Der Übertragungsbeschluss wird vermutlich in der nächsten ordentlichen Hauptversammlung der Integarta AG gefasst werden.
Stuttgart, 08. Mai 2018
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